Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) (Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen) (Nr. 58/2016) [1. Lesung: 10. Juni 2016]; 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts PGR (Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen).Diese Vorlage wurde am 10. Juni 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 58/2016. Die Regierung hat auf eine Stellungnahme verzichtet, da es in der 1. Lesung keine Wortmeldungen gab.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident. Sie haben mir die Begründung gerade vorweggenommen. Ich möchte anschliessen: Aus diesem Grund möchte ich Behandlung per Gesetzesaufruf beliebt machen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben es gehört. Es wurde 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Wir können mit der Gesetzesvorlage beginnen. Das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Der Landtag hat die gegenständliche Regierungsvorlage am 10. Juni dieses Jahres in 1. Lesung behandelt und dabei ausdrücklich begrüsst. Wie bereits erwähnt, sind zur Regierungsvorlage in 1. Lesung keine Fragen gestellt worden. Darum haben wir seitens der Regierung eben auch auf die Stellungnahme verzichtet. Was allerdings noch nicht definiert ist, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Das wäre dann Punkt III. der Vorlage. Die Regierung möchte den 1. Januar 2017 vorschlagen, wodurch sichergestellt ist, dass die neuen Regelungen für das Geschäfts- und Rechnungsjahr 2017 dann bereits in Geltung sind. Das heisst, der Antrag wäre zu III., hier einzufügen: Inkrafttreten mit 1. Januar 2017. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit nehmen wir die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 18 erledigt.-ooOoo-