Abänderung des Gewässerschutzgesetzes (Nr. 52/2016) [1. Lesung: 10. Juni 2016 - Stellungnahme der Regierung (Nr. 95/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Gewässerschutzgesetzes. Diese Vorlage wurde am 10. Juni 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 95/2016.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Auch bei dieser Vorlage wurden, soweit ersichtlich, sämtliche Fragen beantwortet. Ich beantrage daher 2. Lesung per Gesetzesaufruf. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde erneut 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir können mit der Lesung der Gesetzesvorlage beginnen. Das Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich dachte, die Regierung meldet sich wegen des Inkrafttretensdatums.Landtagspräsident Albert Frick
Ich glaubte, lange genug zugewartet zu haben.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielleicht habe ich auch nicht schnell genug gedrückt. Ich möchte vorschlagen, dass das Inkrafttreten per 1. Dezember 2016 erfolgt, denn es handelt sich um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Inkrafttretensartikel würde dann heissen: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Dezember 2016 in Kraft, andernfalls am Tage nach der Kundmachung.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Präzisierung. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, nehmen wir die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 19 erledigt.
Wir machen jetzt eine kurze Pause bis 18:30 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:10 bis 18:30 Uhr).
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