Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (Kodifizierter Text) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (Nr. 84/2016); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (Kodifizierter Text) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 84/2016 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit dem Beitritt zu Schengen im Jahr 2011 hat Liechtenstein unter anderem auch die Verordnung Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen, sogenannter Schengener Grenzkodex, als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes übernommen. Diese Verordnung ist in der Zwischenzeit mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert und aufgehoben worden respektive durch die Übernahme der Verordnung Nr. 2016/399, also die vorliegende, ersetzt worden. Die Annahme der Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU wurde von Liechtenstein am 7. April 2016 notifiziert und durch den Notenaustausch vom 3. Mai 2016 abgeschlossen.Das Inkrafttreten in Liechtenstein bedingt jedoch der Zustimmung durch den Landtag. Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine für Liechtenstein verbindliche Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und diese erfolgt durch einen Notenaustausch zwischen Liechtenstein und der EU, welcher als völkerrechtliches Abkommen angesehen wird. Die Übernahme der Verordnung verlangt eine gesetzestechnische Anpassung im Ausländergesetz von zwei Artikeln, nämlich Art. 52a und 52b der nationalen Gesetzgebung. Diese Anpassungen haben keine materiell rechtlichen Änderungen, sondern sind nur redaktioneller Art.Bei dieser Gelegenheit bedanke ich mich bei der Mission Liechtensteins bei der EU und der Regierung für die speditive Umsetzung dieser notwendigen Gesetzesanpassungen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Die Weiterentwicklung des Schengener Grenzkodex macht es notwendig, dass im Zuge der für Liechtenstein verbindlichen Übernahme des Schengen-Besitzstandes kleine Anpas-sungen im Gesetz vorgenommen werden. Es handelt sich dabei eigentlich lediglich um das Einfügen von zwei neuen Verweisen im Ausländergesetz, um den Notenaustausch zwischen Liechtenstein und der EU sowie einer Verordnung Wirkung zu verleihen. Die Vorlage soll abschliessend in Behandlung gezogen werden, was aus unserer Sicht Sinn macht. Die Fraktion der Freien Liste ist für Eintreten auf die Vorlage respektive für die Übernahme des Staatsvertrages und wird einer abschliessenden Behandlung nicht im Wege stehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Die Vorlage wurde von den Vorrednern gebührend gewürdigt. Ich kann mich dem anschliessen. Es ist eine formelle Änderung und ich sehe hier auch keine Probleme. Deshalb befürworte ich auch den Antrag der Regierung auf abschliessende Behandlung des Ausländergesetzes. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns zuerst dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle - dem Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (Kodifizierter Text) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) seine Zustimmung erteilen
- und die beiliegende Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung ziehen.»
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir auch Eintreten auf die Gesetzesvorlage und abschliessende Behandlung beschlossen.Ich bitte, die 1. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen.Art. 52a Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52a Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52b Abs. 3 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52b Abs. 3 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die 2. Lesung der Gesetzesvorlage vor.
Art. 52a Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52a Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 52b Abs. 3 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52b Abs. 3 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 23 erledigt.-ooOoo-