Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Österreichischen Bundesregierung zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Österreichischen Bundesregierung vom 1. Dezember 2010 betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein (Nr. 87/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Österreichischen Bundesregierung zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Österreichischen Bundesregierung vom 1. Dezember 2010 betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen beziehungsweise registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 87/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Durch die Übernahme von neuen Richtlinien im Bereich der sogenannten Pharmakovigilanz ins EWR-Abkommen bedarf es einer Anpassung dieses Abkommens mit Österreich. Pharmakovigilanz umfasst die Überwachung von Arzneimitteln, die zur Prophylaxe, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten angewendet werden, im Zeitraum nach ihrer Zulassung. Systematische Pharmakovigilanz lässt Nutzen und Schaden abwägen und Vergleiche zwischen verschiedenen Behandlungen ziehen. So erleichtert sie Anwendern sowie Patienten die Wahl zwischen Therapieoptionen. Konsequent betrieben könnte sie, so wird vermutet, jeden zweiten bis dritten arzneimittelinduzierten Todesfall und jede vierte Arzneimittelnebenwirkung verhindern. Als wichtigste Anpassung dieses Abkommens wird Österreich neu auf Ersuchen der liechtensteinischen Arzneimittelbehörde Pharmakovigilanzinspektionen durchführen. Diese Auslagerung von hoheitlichen Funktionen und Kompetenzen auf eine ausländische Behörde bedarf der Zustimmung des Landtags. Ich werde dieser Anpassung zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich denke, es wurde ausreichend kommentiert. Da kann ich zusammenfassend nur sagen, dass ich diesem Antrag auch zustimme, da er ein effizientes System zur Sicherung der Qualität der Arzneimittel mit geringstmöglichen Kosten gewährleistet. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich kann nur nochmals hinzufügen, dass dieses Abkommen verhindert, dass Liechtenstein für zwei in diesem Bereich tätige Firmen im Inland Ressourcen zur Kontrolle aufbauen muss und dass stattdessen Synergien mit Österreich genutzt werden können. Es wird dann in der Praxis wahrscheinlich so aussehen, dass alle fünf Jahre eine Routinekontrolle in Liechtenstein durch österreichische Beamte getätigt werden wird, und das im Beisein von liechtensteinischen Zuständigen. Das Abkommen ist in dem Sinn sinnvoll und verhindert auf Liechtensteiner Seite das Entstehen von unverhältnismässigen Kosten. Die Fraktion der Freien Liste wird dem Abkommen ihre Zustimmung erteilen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Österreichischen Bundesregierung zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Österreichischen Bundesregierung vom 1. Dezember 2010 betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen beziehungsweise registrierten Human- und Tierarzneimitteln seine Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 24 abgeschlossen. -ooOoo-