SPORTGESETZ (SPORTG) (NR. 68/1999, NR. 125/1999), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Wir setzen die öffentliche Landtagssitzung fort mit dem 2. Tag. Wir haben gestern bis einschliesslich Traktandum 18 unsere Tagesordnung behandelt und kommen jetzt zu Traktandum 19. Vor Beginn des Eintretens auf die Tagesordnung muss ich Ihnen noch mitteilen, dass der Abg. Lorenz Heeb erkrankt ist. Er wird durch die stellvertretende Abg. Dorothee Laternser vertreten. Aus berufsbedingten Gründen ist heute Vormittag auch der Abg. Oswald Kranz verhindert. Er wird durch den stellvertretenden Abg. Viktor Meier vertreten. Wir kommen zu Traktandum 19, wie gesagt, der Vorlage der Regierung für die Erlassung eines Sportgesetzes. Wir haben hierzu eine Stellungnahme - Nr. 125/1999 - erhalten mit einer teilweise abgeänderten Vorlage, die nunmehr zur 2. Lesung kommt. Bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich beantrage die Ergänzung des Abs. 1 um eine lit. c und d, worin die Begriffe "Spitzensportler" und "Leistungssportler" definiert werden sollen, und zwar mit folgendem Wortlaut: (Lit. c - Spitzensportler: Alle Personen, die sich mit den absoluten Welt- und Europabesten messen, ohne Altersabstufung, mindestens 50% der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit in Training und Wettkampf investieren, nach einer klaren Spitzensportplanung trainieren und Wettkämpfe bestreiten und über entsprechend qualifizierte Trainer und Trainingsbedingungen verfügen. Lit. d - Leistungssportler: Alle Personen, die in einem Verbandskader erfasst sind, an internationalen und nationalen Wettkämpfen teilnehmen und nach der offiziellen Kaderplanung des Sportverbandes trainieren". Ich begründe diese damit: Es handelt sich um derart wichtige Begriffe, die meines Erachtens im Gesetz zu definieren sind. Ich denke, dass der Art. 3 - Begriffe - der richtige Ort ist, um diese Einfügung zu machen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich empfehle, eine solche ausführliche Definition des "Spitzensportlers" nicht ins Gesetz aufzunehmen. Eine Definition des Spitzensportlers ergibt sich implizit durch die Kriterien bei der Vergabe von Beiträgen gemäss den Verordnungen. Ihnen ist ja bekannt, dass auf Grundlage dieses Gesetzes Verordnungen auszuschaffen sind, insbesondere den Spitzensport und das Doping betreffend. Die entsprechende Arbeitsgruppe wurde von der Regierung auch schon bestellt. Sie wird am 17. Dezember bereits die erste Sitzung haben. In dieser Arbeitsgruppe wird sicher darauf zu achten sein, dass genau Ihre Kriterien entweder so in die Verordnungen hineinkommen oder Spitzensportvergabungen so definiert werden, dass Ihre Zielsetzungen erreicht werden. Diese Arbeitsgruppe ist aus Personen aus diesen einschlägigen Kreisen und Sportlerkreisen besetzt. Ich bin zuversichtlich, dass alle diese Zielsetzungen hineinkommen werden. Wenn Sie das interessiert, kann ich Ihnen gerne die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe mitteilen. Es ist der Skiverband vertreten, es ist der LOSV mit drei Personen vertreten, es ist der Sportbeirat vertreten, es ist der Fussballverband vertreten und selbstverständlich auch ein Regierungsvertreter, der den Vorsitz führt.Nun vielleicht zu den einzelnen Vorschlägen: Wenn Sie sagen, sich mit den Welt- und Europabesten messen, ohne Altersabstufung: Hier fehlt unseres Erachtens das Kriterium der Leistung, weil sich viele auf hohem Niveau messen, aber dort nicht bestehen können. Also, es nützt nicht nur, sich zu messen, sondern man sollte dann auch Erfolge nachweisen können. Sonst wäre jeder unserer Olympiateilnehmer gleich ein Spitzensportler nur aufgrund der Tatsache der Teilnahme, unabhängig davon, welchen Platz er schafft, ob er eine schlechte Platzierung oder eine gute Platzierung erreicht.Dann bezüglich ohne Altersabstufung: Das sehen wir auch als problematisch an. Juniorenspitzensportler befinden sich ja meistens noch in Ausbildung, also das heisst, sie haben keinen Karriereverlust, sie haben dort auch noch nicht das Problem der sozialen Absicherung. Sie fallen eigentlich eher unter die Förderung nach Art. 9c, wo eben gesagt wird: Eine Ausbildung im Ausland, die zum Spitzensport führt, wird gefördert. Und das betrifft vor allem Jugendliche. Also hier möchten wir nicht unbedingt Erwachsene und Jugendliche in einen Topf werfen.Dann zu Ihrem Vorschlag, dass ein Spitzensportler mindestens 50% der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit in Training und Wettkampf investieren sollte. Eine solche prozentuale Vorgabe scheint uns schwierig und schränkt vor allem die Flexibilität bei der Einzelfallbetrachtung ein. Nach unserer Meinung sind 50% grundsätzlich zu wenig. Wir kennen Modelle in unserem Land, die von einem Anstellungsgrad von 20% ausgehen. Das heisst also, 80% braucht ein Spitzensportler, um sich wirklich voll dem Spitzensport widmen zu können. Eine solche prozentuale Klassierung würde unseres Erachtens ein Giesskannenprinzip wiederum einführen. Wir raten deshalb von solch einer prozentualen Aufnahme ins Gesetz ab.Dann, dass man nach einer klaren Spitzensportplanung trainieren und Wettkämpfe bestreiten soll, das ist eigentlich nichts Neues, das wird heute schon praktiziert. Unseres Erachtens muss das der Verband mit seinem Spitzensportler direkt regeln. Auf Verordnungsstufe muss dann jeweils geregelt werden, dass der Verband das auch regelt. Also der Verband kann Förderungsbeiträge dann nur bekommen, wenn er eine solche Regelung abgeschlossen hat.Dann noch der Vorschlag, über entsprechend qualifizierte Trainer und Trainingsbedingungen verfügen. Da frage ich mich, wenn einer Erfolg hat und keinen qualifizierten Trainer hat, ist er dann ausgeschlossen von der Spitzensportförderung? Und wer stellt fest, ob solche Trainingsbedingungen geboten werden? Wer bestimmt das? Wenn Sie eine Gesetzesbestimmung haben, müssen Sie auch eine Ausführungskontrolle gleichzeitig irgendwo festlegen. Schliesslich noch die Definition "Leistungssportler". Das wollen Sie auch in drei Sätzen definiert haben. Hier fehlt eine Angabe von Arbeitszeit. Offensichtlich würden die eine Arbeitszeit von 0 bis 50% zu liefern haben. Jedenfalls fehlt hier eine solche Angabe. Dann Ihr Vorschlag, dass sie in einem Verbandskader erfasst sein sollten, heisst eigentlich, dass praktisch alle Sportler, die in einem Verbandskader aufscheinen, schon Leistungssportler wären. Das bezweifeln wir. Sie wären schon Leistungssportler, wenn sie nur an einem internationalen oder nationalen Wettkampf teilnehmen würden. Das bezweifeln wir ebenfalls. Also der Leistungsbezug fehlt hier, wenn man das so aufnimmt. Man weiss nicht, welche Leistung zu erbringen ist. Ausserdem würden Vereinsmannschaften, die keinen Dachverband haben, von dieser Förderung ausgeschlossen sein. Zum Beispiel der Squash-Rackets-Club könnte zumindestens formell nicht diesem Bereich Leistungssport untergeordnet werden, wenn wir eine solche Definition, wie von Ihnen vorgeschlagen, ins Gesetz aufnehmen würden. Wir finden diese Anregungen sehr wertvoll. Die werden bei der Verordnungsausarbeitung sicherlich einfliessen, aber sie sind Verordnungsebene, nicht Gesetzesebene.
Abg. Peter Sprenger:
Darf ich zu einigen Punkten replizieren. Wenn Sie, Frau Regierungsrätin, sagen, dass die Begriffe "Spitzensport" und "Leistungssport" Ihres Erachtens in einer Verordnung definiert gehören, dann schlagen Sie sich irgendwo mit den eigenen Waffen. Dann müssten Sie auch den Begriff "Doping" in einer Verordnung definieren und allenfalls nur den absolut wichtigsten Begriff im Gesetz, nämlich "Sport" an und für sich definieren. Also, ich glaube nicht, dass diese Argumentation sticht.Dann haben Sie kritisiert, dass ein Messen alleine nicht genüge. Da entgegne ich Ihnen: Wenn man sich mit den Welt- und Europabesten messen will, dann ist dieser Sportler durch X Selektionen gegangen. Sie können nicht an die Olympiade gehen, ohne dass Sie gewisse Leistungen beispielsweise vorweisen. Und wenn Sie in der Lage sind, an Weltmeisterschaften und was weiss ich was allem, teilzunehmen, dann haben Sie einen gewissen Leistungsstandard erreicht und das ist damit inkludiert. Bis sich einer mit Welt- und Europabesten messen kann, hat er ein entsprechendes Niveau, sonst delegieren ihn die Verbände gar nicht dort zu solchen Wettkämpfen.Dann haben Sie, glaube ich, wenn ich das richtig verstanden habe, gesagt, dass die Altersabstufung Ihnen missfällt. Übrigens - ich darf das gerne erklären: Ohne Altersabstufung heisst, dass ein Junior sich ebenfalls mit den Weltbesten messen muss, unabhängig vom Alter. Tatsache ist, dass im Sport diese Grenzen sich eindeutig nach unten bewegen. Wenn Sie eine Martina Hingis sehen, die mit, was weiss ich, 13, 14 Jahren bereits mit den Weltbesten mithält, das sollte damit zum Ausdruck gebracht werden. Im Übrigen erlaube ich mir die Bemerkung, dass diese Definitionen in engster Zusammenarbeit mit dem LOSV und Spitzensportlern gemacht wurden. Insbesondere gibt es das Ihnen sicher bekannte Positionspapier des LOSV und das Papier des Emil Hoch, ehemaliger Erfolgstrainer bei der österreichischen Langlauf-Nationalmannschaft und neuerdings unerwartet schneller Erfolgstrainer auch in Liechtenstein. In Zusammenarbeit mit dem Spitzenlangläufer Stefan Kunz wurde von ihm das Papier "Spitzensport im Fürstentum Liechtenstein 2000 - eine Chance oder nur ein Traum" erarbeitet. Diese Definitionen sind, wie ich gesagt habe, in engstem Kontakt mit LOSV und Spitzensportlern zustande gekommen. Und ich denke, dass sie schon eine gewisse Kompetenz für sich reklamieren können.Zum Begriff "Leistungssportler" haben Sie Zweifel angemeldet, ob das in dieser Form irgendwie irgendwelche Substanz hat. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Zweifel unbegründet sind. Ich möchte auch diesbezüglich auf die meines Erachtens unzweifelhaft gegebene Kompetenz dieser Leute, die diese Definitionen erarbeitet haben, hinweisen.
Abg. Marco Ospelt:
Herr Präsident, Damen und Herren, guten Morgen. Mir zeigt diese Diskussion zwischen der Regierungsbank und der Regierungsfraktion eigentlich nur eines, nämlich, dass dieses Sportgesetz nicht die nötige Sorgfalt gefunden hat in der Ausarbeitung, dass wesentliche Elemente fehlen, dass auch die Zusammenarbeit mit diesen Sportverbänden ganz offensichtlich fehlt bei der Ausarbeitung des Gesetzes. Der Abg. Gebhard Hoch hat gestern Früh Recht gehabt, wenn er vorgeschlagen hat, dieses Sportgesetz in der März-Landtagssitzung zu bearbeiten, damit diese fehlenden Punkte seriös eingearbeitet werden können. Die FBPL hat immer gefordert, dass im Sport auch der Spitzen- und der Leistungssport neben dem Breitensport entsprechend gefördert werden soll, und zwar so, dass diese Leistungs- und Spitzensportler wirklich auch profitieren von diesem Gesetz. Wir sehen hier schon, dass wir alles eigentlich dann der Verordnung der Regierung überlassen müssen und uns eigentlich dann darauf verlassen müssen, dass die Regierung das schon recht machen wird, währenddem wir während der Behandlung des Gesetzes eigentlich keine Gewähr haben, dass diese Begriffe, dass diese Leistungen auch wirklich im Sinne der Sportler und im Sinne auch unserer Forderungen umgesetzt werden.
Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident, geschätzte Abgeordnete. Als erstes eine Reaktion auf die soeben geäusserten Bedenken des Abg. Marco Ospelt. Wie wir aus den Äusserungen der Frau Regierungsrätin erfahren haben, ist doch auch die Fachgruppe recht kompetent zusammengesetzt worden. Wenn jetzt Ihre Äusserung, Herr Abg. Marco Ospelt, dahin geht, dass das völlig unausgereift und daneben liegt, dann frage ich mich schon: Sind die Fachleute sowohl des Sportbeirates wie auch des LOSV, sind sie wirklich inkompetent, um eine solche Basisarbeit abzuliefern? Das kann doch wohl nicht ihr Ernst sein? Sie stellen alle in die Ecke und sprechen diesen Personen jede Kompetenz ab, um diese Vorlage zu erarbeiten. Die Kontakte waren sehr eng geschlossen zu diesen Leuten, und es ist keine Unzufriedenheit festzustellen gewesen. Auch ich habe mich Ende letzter Woche mit Vertretern des Liechtensteinischen Olympischen Sportverbandes unterhalten und das durchdiskutiert. Gerade darauf basieren eben die Ergänzungen, die der Abg. Peter Sprenger hier vorschlägt. Es ist also ganz bestimmt nicht so, wie Sie jetzt sagen: Das ist alles quer, da liegt es falsch, mit dem kann man prinzipiell praktisch nichts anfangen. So ist nun wirklich nicht, weil der Praxisbezug ist 100%ig gegeben, und zwar von verschiedensten, langjährigen und vor allem auch sehr kompetenten Funktionären. Das stelle ich also eindeutig hier in den Vordergrund.Dann zur Regelung der weiteren Begriffe im Gesetz. Wie ich in der ersten Lesung bereits erwähnt habe, geht es darum, dass alle Fachverbände die Begriffe, die hier festgeschrieben werden, akzeptieren. Und das ist nun genau der Punkt, um viele mögliche Interpretationsunterschiede auszuschliessen oder mindestens einzuengen. Von dem her kann es wirklich nur förderlich sein, wenn der Begriff bereits im Gesetz steht und nicht erst in der Verordnung. Die Wirkung im Endeffekt kann durchaus dieselbe sein. Das ist nicht wegzudiskutieren. Dann zu den Äusserungen der Frau Regierungsrätin zum Kriterium "Leistungssportler - Spitzensportler". Vorerst zum Spitzensport: Wenn man hier klare Formulierungen fasst, wird es nicht dazu kommen, dass sich Reihen von Bewerbern anstellen und ihre Qualifikation für eine Olympiade oder WM beantragen. Die Arbeit, die Qualifikation der Sportler in allen diesen Verbänden kommt von unten nach oben, und zwar vom Fachverband über den LOSV in die kompetenten Gremien. Dann wird eine Selektion vorgenommen. Erst dann wird es einem Athleten überhaupt möglich sein, zum Beispiel für Olympia ins Gespräch zu kommen. Ebenso ist es eine Ebene tiefer auf Fachverbandsebene - ich kenne das aus jahrelanger Erfahrung: Da werden Limiten festgelegt. Diese müssen erst erreicht werden, bevor jemand überhaupt in die Lage kommt, sich für eine WM zu bewerben bzw. dort auch teilnehmen zu können. Das ist also eingespielt und sollte auch von Verbänden, die jetzt nicht zu unseren traditionellsten zählen, aber dennoch sich sehr engagiert auf ihrem Gebiet einsetzen und gezielte Arbeit leisten, eben akzeptiert werden können. Und ich bin überzeugt, dass eine klare Definition dieser Begriffe für den Fachverband - und der hat es mit allen diesen Sportlern und Sportbewegungen zu tun - nur von Vorteil ist. Und dort braucht es den Konsens, genau dort. Und wenn der besteht, dann weiss jeder, von was man spricht, wenn man von Spitzensport redet, von Breitensport redet und auch von den Begriffen, die eben etwas tiefer angesiedelt sind. Aber der Praxisbezug ist nun in keinem Fall wegzudiskutieren. Da muss jeder die Verhältnisse im eigenen Verband kennen. Dann noch eine letzte Äusserung zur Situation, dass der LOSV nicht nur Fachverbände als Mitglieder hat, sondern auch einzelne Vereine. Das ist so lange der Fall, bis eben mehrere Vereine dieser Sportart existieren. Im früheren Stadium sind die alle als Einzelvereine dem LOSV angeschlossen und fallen sicher nicht durch den Rost. Die werden genau gleich behandelt. Da gibt es wohl nichts hinzuzufügen. Dem ist Gewähr geboten. Soweit einige kurze Ausführungen. Also nach meinem Dafürhalten hilft das den Leuten, die mitten in der Arbeit engagiert sind, um solche Entscheidungen zu treffen, die nicht immer einfach sind. Das hilft denen enorm, wenn die Begriffe eindeutig sind. Übrigens stellen wir ja aus der Geschichte der letzten 10, 20 Jahre fest, dass unsere möglichen Olympiakandidaten immer weniger werden. Das kommt auch nur daher, weil vorher klare Qualifikationskriterien gesetzt sind, um Sportler überhaupt erst für höchste Aufgaben weiter melden zu können.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe bei der ersten Lesung das Verhältnis von Sport und Umweltschutz angesprochen. Dabei habe ich die Frage gestellt, ob die Formulierungen im Abs. 3 (Sport, die körperliche Betätigung usw., die die Umwelt nicht gefährdet(, ausschliesst, dass Sportarten, die umweltgefährdend sind, gefördert werden können. Ich habe darauf keine befriedigende Antwort erhalten. Im Bericht der Regierung auf Seite 10 heisst es: "Geht man von der Ausübung des Sports selbst aus, so sind sicherlich Motorsportarten mit dem damit verbundenen Abgasausstoss umweltschädigend". Ich möchte nun eine klare Auskunft der Regierung, ob nun solche Sportarten aufgrund dieser Definition für dieses Gesetz von einer Förderung ausgeschlossen sind oder nicht?
Abg. Helmut Konrad:
Eine Frage oder eine Replik auf das, was der Abg. Büchel gesagt hat. Ich sehe Widersprüche. Und zwar weisen Sie auf der einen Seite darauf hin, dass - auf ein Votum vom Abg. Marco Ospelt - dass auf der einen Seite kompetente Leute in der Kommission, die der Regierung beratend zur Seite gestanden haben, mitgewirkt hätten, und dass man denen dadurch irgendwelche Kompetenz abspreche. Und auf der anderen Seite sagen Sie, dass diese Leute auch massgebend an den Vorschlägen beteiligt gewesen seien, die jetzt der Abg. Sprenger auf den Tisch gelegt hat. Ich schliesse dann daraus, dass diese Fachleute in der Regierungskommission eben nicht das notwendige Gewicht bekommen haben und dass sie sich mit ihren Vorstellungen nicht durchsetzen konnten. Für mich ist das Gesetz ganz grundsätzlich ein Rahmengesetz, es hat Rahmencharakter. Das habe ich schon in der ersten Lesung zum Ausdruck gebracht, das genügt mir nicht. Wenn wir ein Sportgesetz machen, dann erwarte ich, dass es weitergeht als das, was wir bisher haben. Und ich habe schon das erste Mal darauf hingewiesen: Hier wird bestenfalls das zementiert, was wir bisher schon gehabt haben. In dem Sinn würden solche Konkretisierungen, wie wir sie vom Abg. Sprenger jetzt vorgelegt bekommen haben, schon einen kleinen Beitrag in eine Richtung ermöglichen, die eben eine Konkretisierung der Gesetzesvorlage bringen würde. Das würde meines Erachtens auch bedeuten, dass wir als Landtag ein klareres Bekenntnis dem Spitzensport gegenüber zum Beispiel einbringen, das ich in dieser Gesetzesvorlage nicht sehe.
Abg. Marco Ospelt:
Herr Abg. Büchel. Sie müssen sich eigentlich in Ihrem Votum nicht an mich wenden, sondern an den Abg. Sprenger. Seine Intervention hier im Landtag zeigt doch, dass offensichtlich Spitzensportler, Leistungssportler, nicht zufrieden sind mit dieser Regierungsvorlage, dass es Funktionäre gibt im Bereich des Sports, die es für nötig finden, einzelne Abgeordnete anzugehen, um die Änderungen, die ihnen wichtig sind, in dieses Gesetz einzubringen. Und Sie, meine Damen und Herren von der Mehrheitsfraktion, Sie müssen damit leben, dass Sie das Angebot der Opposition, sich konstruktiv einzubringen in die Erarbeitung dieses Gesetzes, dass Sie dieses Angebot abgelehnt haben. Sie müssen damit leben, dass Sie jetzt mit Schnellschüssen versuchen, die Regierungsvorlage noch zu korrigieren. Sie müssen auch mit der Unzufriedenheit der Sportler leben und mit den Problemen in der praktischen Anwendung dieses Gesetzes.
Abg. Hubert Sele:
Ich bin grundsätzlich der Ansicht, was die Sportförderung anbelangt, sind im Gesetz Grundsätze zu regeln, dass aber viel in der Verordnung, also auf Verordnungsebene, festgehalten werden muss, weil eine gewisse Flexibilität gegeben sein muss. Die Spitzensportförderung muss auch individuell ausgerichtet sein können. Ich bin der Meinung, dass Spitzensportler in einem Sportbereich nicht gleichzusetzen sind vielleicht mit einem Spitzensportler in einer anderen Sportart. Die Voraussetzungen sind anders, die finanziellen Aufwendungen sind anders. Darum bin ich grundsätzlich der Meinung, es soll recht viel auf Verordnungsebene geregelt werden.Dann etwas Allgemeines in diesem Haus. Ich finde es etwas lustig - oder mich stört das und nimmt mir die Freude an dieser ganzen Arbeit, dass immer wieder Parteipolitik in Sachthemen hineingebracht wird, und das meine ich auf das Votum des Abg. Marco Ospelt hin. Wenn die VU-Fraktion der gleichen Ansicht ist wie die Regierung, dann ist klar, dann hält die Fraktion wieder zusammen. Die Mehrheitspartei drückt ihre Sache durch. Wenn ein, zwei Mitglieder der VU-Fraktion anderer Ansicht sind als die Regierungsmitglieder, dann ist die Vorlage nichts. Solche Äusserungen finde ich nicht gut, solche Parteipolitik in Sachthemen.
Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident, geschätzte Abgeordnete. Ich erinnere mich zurück an viele Gesetzeslesungen. Da gab es doch immer in zweiten Lesungen wieder Ergänzungen und Abänderungen. Da hat man nie davon gesprochen, dass das Gesetz plötzlich infrage gestellt ist, oder dass das nicht genügen soll. Das sind Anpassungen und die sind nicht dermassen von Bedeutung, dass die Grundsätze und die Zielsetzungen damit ins Wanken geraten. Das ist überhaupt nicht der Fall. Das sind nun wirklich Ergänzungen, die dem Ganzen eine noch etwas klarere Interpretation ermöglichen sollen. Das kann also gar keine Situation sein, die nun plötzlich bedeuten soll, das Gesetz ist vom Ganzen infrage zu stellen, es genügt nicht. Wir waren doch recht überwiegend der Meinung in der ersten Lesung, dass die Vorlage knapp gehalten werden soll in der Art eines Rahmengesetzes. Das ist es nach wie vor. Darüber hinaus gehen wir sicher nicht. Und wenn jetzt zwei Begriffe mehr hineinkommen mit dem Spitzen- und Leistungssport, dann soll das infrage stehen? Das kann es wirklich nicht sein.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich ergreife jetzt extra zwischendurch das Wort, um dann dem Antragsteller Peter Sprenger auch Gelegenheit zu geben, zu meinen Ausführungen Stellung zu nehmen. Ich bin nicht der Meinung, dass diese Anträge zur Ergänzung von Art. 3 eine gute Idee sind. Und zwar aus folgenden, zum Teil vor allem legistischen Gründen. Wir dürfen nicht übersehen: Hier handelt es sich um ein Gesetz, das ausschliesslich zwei Zwecke hat. Der erste Zweck ist die Förderung des Sports ganz allgemein in den verschiedenen Abstufungen und Teilbereichen, die es im Sport gibt, und der zweite Zweck ist die Bekämpfung des Dopings. Es ist daher sinnvoll, die Begriffe "Sport" und "Doping" zu definieren, obwohl sich grundsätzlich jeder von uns und auch sonst in der Bevölkerung unter diesen Begriffen durchaus etwas vorstellen kann.Es erscheint mir wenig sinnvoll, wenn es nicht aufgrund von durch ein Gesetz neu eingeführten Begriffen nötig erscheint, alle anderen Begriffe, die in so einem Gesetz auch vorkommen, auch noch speziell zu definieren, vor allem wenn sie auf eine taxative, auf eine abschliessende Art und Weise definiert werden wie hier in den Anträgen des Abg. Peter Sprenger, die es dann ausschliessen, dass irgendetwas anderes, was diesen Definitionen nicht entspricht, auch noch unter den Begriff "Leistungssport" oder "Spitzensport" aufgefasst wird. Das ist das Gefährliche an solchen Definitionen. Denn diese Begriffe, beziehungsweise diese Voraussetzungen, die hier genannt werden in den Anträgen, sind kumulativ zu verstehen. Das heisst, als Leistungssportler darf dann nur mehr der angesehen werden, der alle diese Voraussetzungen erfüllt und als Spitzensportler nur mehr der, der alle diese Voraussetzungen erfüllt. Zur Erreichung des Zwecks dieses Gesetzes, der Förderung des Sports in seinen verschiedenen Ausgestaltungen, sind diese Begriffsumschreibungen - meiner Meinung nach - auch überhaupt nicht notwendig, denn wie bereits erwähnt: Es geht hier nur um die Förderung. Gefördert werden soll ja beides, sowohl der Leistungssport als auch der Spitzensport neben anderen Teilbereichen des Sports, wie vor allem der Breitensport. Und was Leistungssport und was Spitzensport ist, können meiner Meinung nach, soweit diese Unterscheidung für die Förderung überhaupt notwendig ist, für die Durchführung der Förderung, können dann die entsprechenden Sportfachverbände, wie vor allem der Dachverband des liechtensteinischen Sports, der LOSV, ruhig selbst festlegen und dann als Förderungsvoraussetzung im Rahmen der Tätigkeit der hier zu schaffenden Sportkommission einbringen. Ich würde es, um das noch einmal zu betonen, für gefährlich halten, im Gesetz solche Begriffe einschränkend und abschliessend zu definieren. Ich möchte das auch an einem kleinen Beispiel illustrieren.Wenn wir diese Definitionen hier lesen, die wir in das Gesetz aufnehmen sollen für den Begriff "Spitzensportler", dann sind das im Grunde genommen Voraussetzungen für jemanden, der gerne ein Spitzensportler werden möchte. Der muss gar nicht "spitze" sein. Der kann nach dieser Definition, nach diesen Voraussetzungen bei jedem Wettbewerb, wo er teilnimmt, der Letzte sein. Er würde auch unter den Begriff "Spitzensportler" nach dieser Definition fallen, wenn er nur entsprechend umfangreich trainiert, die entsprechend qualifizierten Trainingsbedingungen zur Verfügung hat, weniger als 50% arbeitet und an Wettkämpfen teilnimmt, wo die Welt- und Europabesten teilnehmen. Das ist meiner Meinung nach völlig unbefriedigend. Denn ein Spitzensportler ist doch jemand, der "spitze" ist und nicht jemand, der sich bemüht, "spitze" zu werden. Das nur als Beispiel dafür, dass solche Definitionen gefährlich sind. Immer dann, wenn man etwas abschliessend taxativ formuliert, wo es keine andere Wahl mehr gibt, als dass alle, die unter diesem Titel eine Förderung erhalten wollen, nachweisen müssen, dass sie alle diese Voraussetzungen erfüllen, immer dort wird es rein legistisch gesehen heikel. Ich sehe auf der anderen Seite auch keinerlei Notwendigkeit zur besseren Erzielung des Ziels dieses Gesetzes, solche Definitionen hier einzuführen. Darum plädiere ich dafür, diesen Anträgen nicht zuzustimmen.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Trotz Ihrer Ausführungen habe ich ein gewisses Verständnis für die Vorschläge des Abg. Sprenger. Ich habe deshalb eine Frage an die Regierung. Gibt es international nicht eine allgemein gültige oder verbindliche Definition von "Spitzensport"? Ich denke, es bezieht sich nicht nur darauf, ob der Sportler "spitze" ist, sondern, dass er in dieser Art und Weise diesen Sport auch betreibt, was Spitzensport voraussetzt.
Abg. Peter Sprenger:
Ich möchte Ihren Ausführungen, Herr Präsident, auch entgegenhalten. Es hat dies bereits der Abg. Otto Büchel gesagt, und auch ich: Bis sie sich mit den Weltbesten messen können, sind sie durch gewisse Qualifikationen gegangen. Da kann nicht irgendeiner kommen und sagen: Ich arbeite jetzt nicht mehr 50% - und im Übrigen habe ich da diese Trainer und Trainingsbedingungen. Das ist für mich ein entscheidendes Kriterium. Bis sie an Weltmeisterschaften und was immer teilnehmen, da ist etwas abgegangen, da haben sie Leistung erbracht. In diesem Sinne kann ich Ihre Bedenken sicher etwas dämpfen. Grundsätzlich möchte ich mich aus dem parteipolitischen Geplänkel heraushalten und mich zu Abqualifikationen, wie Schnellschüssen, nicht äussern. Ich plädiere dafür, dass wir uns auf den materiellen Inhalt des Gesetzes konzentrieren und im fairen Austausch der Argumente versuchen, ein Gesetz zu machen, das irgendwo auch Sinn macht.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte Ihnen, Herr Präsident, auch vehement widersprechen in einigen Ihrer Aussagen. Vor allem wenn Sie sagen, dass sich jedermann mehr oder weniger etwas unter Doping und den Definitionen von Spitzensport usw. vorstellen kann. Sie sind der Meinung, diese Definitionen könnte man den Fachverbänden und Dachorganisation überlassen. Gleichzeitig kritisieren Sie aber die Definitionen, die vom Dachverband kommen. Das hat sich nicht der Herr Abg. Sprenger so ausgedacht, sondern das ist genau der Dachverband, der LOSV, der diese Definitionen von Spitzensport und Leistungssport geliefert hat. Ich sehe es einfach so, dass wir heute da eine endlos lange Diskussion führen um dieses Gesetz. Gestern ist ohne Not und ohne Grund mein Verschiebungsantrag auf März verworfen worden, eine reine Trotzreaktion der Sportministerin, aus welchem Grund auch immer. Ich mache Sie persönlich für die Qualität dieses heute zu verabschiedenden Sportgesetzes verantwortlich. Die Idee wäre gewesen: Hier kann man nun wirklich bei diesem Gesetz Parteipolitik aus dem Spiel lassen. Quer durch die Fraktionen hätte man sich zusammengesetzt und hätte bis zum März ein optimales Sportgesetz erarbeitet. Es gibt im Sportmanagement eine ganze Reihe von Juristen, die sich auch bereit erklärt haben, an dieser Überarbeitung des Sportgesetzes mitzuarbeiten. Sie hätten dann auch keine Bedenken haben müssen, Herr Landtagspräsident, dass solche Abänderungsanträge aus legistischen Gründen nicht angemessen sind. Kurzum: Ohne jede Not - ich muss das nochmals sagen - hat man einfach - aus welchen Gründen auch immer, das lasse ich jetzt mal dahingestellt - hat man das verhindert. Die Leidtragenden sind die Sportler und die Sportorganisationen.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich verstehe Ihre Stellungnahme auch nicht ganz, Herr Präsident, die Sie hier angeführt haben. Ihre Argumentation geht für mich nicht ganz auf. Insbesondere ist genau das ein altes Leiden, das die Förderung der Spitzensportler bis heute verhindert, dass eben die Definition, was Spitzensport ist und was nicht Spitzensport ist, auf Verbandsebene beziehungsweise auf Verordnungsebene der Regierung festgesetzt werden soll. Das hat bisher jede vernünftige Förderung der Spitzensportler - ich spreche hier insbesondere von Spitzensportlern - in diesem Lande verhindert. Ich glaube gerade, dass dieses Gesetz wesentlich an Qualität gewinnt, wenn wir eine Definition, eine Legaldefinition von dem, was Spitzensport ist, hier aufnehmen. Gänzlich unverständlich ist mir Ihr Verständnis vom Spitzensportler. "Spitze sein" heisst ja, es kommt immer darauf an, von welcher Seite, dass man das betrachtet. Aber wir werden nie jemanden fördern können, der auf dem Weg zu sehr guten sportlichen Erfolgen ist, wenn wir ihn nur daran messen: Zuerst musst du einmal Erfolg haben. Im Sport ist eben die Voraussetzung dazu, dass man Erfolg hat - normalerweise zumindest - ein jahrelanger Aufbau, ein jahrelanges Aufbautraining, eine jahrelange Steigerung der eigenen Leistungsfähigkeit. Das kann man nicht von heute auf morgen erzielen. Wenn ich einen Spitzensportler fördern will, dann muss ich auch in Kauf nehmen, und wenn ich Spitzensport fördern will, muss ich sicher in Kauf nehmen, dass er nicht, sobald er die Förderungsmittel erhält, gleich Weltmeistertitel oder weiss ich was für Medaillen einheimsen kann. So geht das einfach nicht. Wir müssen sicher in Kauf nehmen, dass einzelne Leute eine gewisse Zeit brauchen, um sich dann auch auf dieser Ebene, nämlich auf der Ebene der Welt- und Europabesten, wie es jetzt im Vorschlag vom Abg. Sprenger formuliert ist, dass er sich auch auf dieser Ebene in einem hohen Niveau beweisen kann. Ich meine allein schon das zu erreichen bei den heutigen Sportverbänden, dass man an Weltmeisterschaften teilnehmen kann, das beinhaltet ja nun wirklich, dass man eine relativ hohe Hürde von Qualifikationen zu durchlaufen hat. Auch liechtensteinische Sportler haben diese zu durchlaufen. Also ich kann den Definitionen, die der Abg. Sprenger hier aufnehmen will, sehr vieles abgewinnen und beurteile sie positiv.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte mich dem Text des Abg. Sprenger zuwenden und habe da zwei Fragen: Wozu braucht es die Einschränkung "ohne Altersabstufung"? Kann man das nicht einfach streichen? Und unter dem 3. Strich und "Wettkämpfe bestreiten", kann man das nicht ebenfalls streichen, weil das unter dem 1. Spiegelstrich bereits enthalten ist? Also wenn es heisst unter dem 1. Absatz: "Sich mit den absolut Welt- und Europabesten messen", kann man dann nicht später "und Wettkämpfe bestreiten" weglassen, weil das doch dasselbe ist?
Abg. Peter Sprenger:
Ich habe bereits ausgeführt, "ohne Altersabstufung" soll eben zum Ausdruck bringen, dass Leute einfach bei den Weltbesten, ohne dass man da die Kategorien Junior, Senior und was weiss ich, was es noch alles gibt, in den verschiedenen Sportarten zur Anwendung bringt, sondern hat die - sagen wir einmal - im Skilanglauf die fünfzig oder sechzig Weltbesten, die sich da miteinander messen. Grundsätzlich könnte ich damit leben, wenn das gestrichen wird, aber ich glaube, dass es als gewisse Erklärungshilfe sinnvoll ist. Und Ihre zweite Bemerkung, da haben Sie irgendwo Recht, dass wenn man sich misst, dann sind das in aller Regel Wettkämpfe, ich kann mir eigentlich nichts anderes vorstellen und auch diesen Streichungsantrag, falls Sie einen solchen stellen, könnte ich überleben. Aber auf der anderen Seite schadet es auch nicht, wenn das zwei Mal erwähnt wird. Auf gut Deutsch gesagt: "Nützt es nichts, dann schadet es auch nichts".
Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Erlauben Sie mir einige grundsätzliche Anmerkungen zu den verschiedenen Diskussionsvoten. Ich übernehme sehr gerne die Verantwortung für dieses Sportgesetz. Ich bin auch nach wie vor überzeugt, dass wir ein gutes Sportgesetz haben werden. Wir haben nur eine Meinungsverschiedenheit, und diese besteht darin: Was gehört ins Gesetz, und was gehört in die Verordnungen? Aber inhaltlich haben wir ziemlich ähnliche Vorstellungen und Zielsetzungen. Das möchte ich einmal feststellen. Wir haben deshalb auch nicht grosse Gräben zwischen uns, sondern wir müssen heute uns einigen: Was tun wir ins Gesetz und was in die Verordnungen? Nach Ansicht der Regierung und auch im Zuge der Gesetzessystematik und um die Einheit des Gesetzes jetzt nicht in dieser 2. Lesung zu zerstören, sind wir der Auffassung: Wir bleiben bei einem Rahmengesetz, und die Durchführung und die Ausführung des Gesetzes hat in Verordnungen zu geschehen. Und in diese Verordnungen können Ihre sehr wertvollen Vorschläge alle einfliessen. Wir sind schon jetzt laufend in Kontakt mit dem Präsidenten des Skiverbandes, auch mit Herrn Emil Hoch, der hier namentlich erwähnt wurde. Diese Leute sind sogar in der Arbeitsgruppe, die die Regierung einberufen hat zur Erarbeitung dieser Verordnungen. Ich versichere Sie, diese Anregungen, diese Spezifizierungen, das wird in den Verordnungen geregelt sein. Es wird uns erlauben, Spitzensportler flexibel aufgrund der Verordnungen zu fördern. Die Regierung hat gesagt: Was wir machen wollen, ist ein Sportgesetz, nicht ein "Spitzensportgesetz". Es geht in diesem Gesetz darum, alle Sportbereiche zu nennen und sich zur Förderung bekennen. Wir haben hier Breitensport, wir haben Leistungssport, Schulsport, Jugend und Sport. Sie schlagen ja auch nicht vor, dass wir plötzlich hineinnehmen ins Gesetz, wie wir jetzt den Breitensport fördern. Auch das wird geregelt zwischen Verbänden, vielleicht in Verordnungen, obwohl wir das beim Breitensport nicht als so notwendig erachten. Aber das ist wirklich Verordnungsmaterie.Noch einmal zum Entstehen der ganzen Gesetzesvorlage. Hier habe ich auch fast misstrauische Vorhaltungen hören müssen. Diese Erarbeitung des Sportgesetzes ist natürlich jetzt schon eine ältere Geschichte. Ende 1997 ist der Plan geboren worden, 1998 wurde eine Arbeitsgruppe installiert. Diese Arbeitsgruppe war mit Vertretern des LOSV, des Sportbeirats und interner Regierungsstellen bestückt. Die hat dann den Vernehmlassungsbericht ausgearbeitet. Der Vernehmlassungsbericht wurde von der Regierung zur Kenntnis genommen. Er ist am 4. Mai an die Vernehmlassungsteilnehmer geschickt worden. Bei den Vernehmlassungsteilnehmern war selbstverständlich auch wieder der LOSV begrüsst worden. Er hat seine Meinung bekannt gegeben. Wir haben mehr oder weniger, ich glaube sogar, alles von diesen Anregungen übernommen in die 1. Vorlage. Es hat dann die 1. Lesung stattgefunden. In der Stellungnahme sehen Sie wiederum, was wir aufgenommen haben von Ihren Anregungen und was nicht und wieso nicht. Und bereits zu diesem Zeitpunkt sind wir in regem Kontakt mit den Verbänden. Jeder Verband, den ich kontaktiert habe oder seine Repräsentanten, ist einverstanden, dass wir das Nähere in Verordnungen regeln. Das Wichtigste war den Verbandsvertretern, dass sie bei der Ausarbeitung der Verordnungen dabei sein werden. Und das ist gewährleistet: Sie werden dabei sein. Ich weiss nicht, ist das ein Misstrauen, dass wir zwar im Sportgesetz dann die Spitzensportförderung namentlich haben, dass wir uns aber nachher nicht mehr dazu bekennen. Das wäre eine falsche Unterstellung. Dieses Gesetz bietet uns die Grundlage, zügige Verordnungen auszuarbeiten, die griffig sind, die auch angepasst werden können, wenn sie anpassungsbedürftig sind, die wir auch nach Verband abstufen können. Jeder Verband hat andere Bedürfnisse. Bitte, glauben Sie uns den guten Willen. Wir wollen das sehr gut machen in den Verordnungen, und wir denken, wir können das im Gesetz nicht so gut machen. Das ist unser Beweggrund, dass wir hier Ihre Anregungen, die ich noch einmal als sehr wertvoll bezeichne, in die Verordnungen aufnehmen wollen. Wenn Sie hier zu einer Spitzensportler-Definition und Leistungssportler-Definition finden, wünsche ich dann aber auch, dass man den Breitensport definiert, den Schulsport, den Jugendsport, weil sonst entfällt die Gesetzessystematik. Das Gesetz hat dann kein Profil, keinen Charakter mehr, der in sich stimmig ist. Noch einige Einzelpunkte wegen dem Umweltgedanken: Wir haben das prüfen lassen und haben gesehen, dass schon heute bei der Vergabe von Förderbeiträgen als ein Kriterium für die Höhe und Bestimmung der Beitragshöhe eben die Einhaltung von Umweltschutzbedingungen herbeigezogen wird. Es wird auch in Zukunft so gehandhabt werden. Aber wir haben darauf verzichtet, das explizit ins Gesetz hineinzuschreiben. Dann eine weitere Frage galt der Definition "Spitzensport". Es gibt keine Spitzensport-Definition, die weltweit angewendet wird. Es ist übrigens auch so, dass alle Gesetze, die wir verglichen haben, darauf verzichten, Spitzensport im Gesetz explizit zu definieren. Das ist eher eine Sache, die von Verband zu Verband zu geschehen hat, die mittels Leistungsvereinbarungen dann im Hinblick auf die staatlichen Stellen durchzuführen und abzugrenzen ist. Aber Spitzensport-Definitionen im Gesetz haben wir bisher noch nicht gefunden. Das wäre auch diesbezüglich eine Neuheit. Und noch zum Vorwurf des Abg. Hoch, dass ich ohne Not und ohne Grund der Verschiebung nicht zugestimmt hätte. Es ist so, dass wir die Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der Verordnungen bereits eingesetzt haben. Es ist die Zielsetzung, dass die Verordnungen bis 1. April 2001 vorliegen, also gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Gesetzes auch in Kraft treten und ab 1. April 2000 - ich glaube, ich habe vorhin 2001 gesagt, es muss 2000 heissen - würde dann die neue Sportförderung funktionieren und inkraft sein. Wenn wir heute das Gesetz nicht verabschieden, können wir nicht mit der Ausarbeitung der Verordnungen beginnen, weil wir dann nicht wissen: Was gehört jetzt in die Verordnung und was ist im Gesetz enthalten? Wir haben eine zeitliche Planung von Anfang an vorgenommen. Wir haben versucht, diese einzuhalten, weil wir wirklich ein Gesamtkonzept gehabt haben, immer noch haben. Noch einmal: Wenn wir heute das Gesetz verabschieden, ermöglicht uns das, die Verordnungen auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe ist bestimmt und wird in drei Monaten die Verordnungen ausarbeiten.
Abg. Paul Vogt:
Frau Regierungsrätin. Sie haben mir nach wie vor keine klare Antwort gegeben, ob nun umweltgefährdende Sportarten von der Sportförderung ausgeschlossen sind. Ich habe gesagt: Nach der Definition hier in Art. 3 sind im Sinne dieses Gesetzes förderungswürdige Sportarten nur solche, die die Umwelt nicht gefährden. Und ich möchte nun einfach wissen: Schliesst diese Art der Definition von Sport nun aus, dass umweltgefährdende Sportarten gefördert werden können oder nicht? Sie haben gesagt, heute sei das nicht üblich. Die Praxis sei heute so, dass umweltgefährdende Sportarten nicht gefördert werden, und das soll auch in Zukunft nicht geändert werden. Aber ob diese Definition nun bereits ausreicht, dass nun eben zum Beispiel Motorsportarten keine Sportarten im Sinne dieses Gesetzes sind, das ist mir nach wie vor unklar.
Abg. Otto Büchel:
Ich erlaube mir noch eine weitere kurze Anmerkung. Im Zentrum dieser näheren Definition rund ums Gesetz, im Gesetz selber, sind einmal in der Erarbeitung der Sportbeirat gestanden, aber auch der LOSV, so wie ich das annehme, und im Zentrum der Umsetzung des Gesetzes steht weiterhin insbesondere der LOSV. Der Sportverband ist der Dachverband aller dieser einzelnen Sportarten. Es sind sicher an die 50, die in Liechtenstein betrieben werden. Dafür wird der LOSV auch wieder seine Arbeitspapiere anwenden. Diese bestehen auch zum Teil bereits. Ich habe Kenntnis von einer "Sportarten-Einteilung" und daraus, Herr Abg. Vogt, kann ich auch eine Anmerkung machen bezüglich Umweltverträglichkeit. Es ist tatsächlich so, dass auch dieser Punkt in der Bewertung, im Vergleich der einzelnen Sportarten seinen Niederschlag findet, sprich die Umweltverträglichkeit ist eine Belastung für eine Sportart und andere Werte, wie die Verbreitung im Land, die Bedeutung weltweit, die olympische Integration, die Jugendförderung, das sind weitere Kriterien, die in diesem Zusammenhang eine Rolle plus oder minus zur Förderung spielen. Aber jedenfalls auch ein Kriterium ist ganz bestimmt die Umweltverträglichkeit. Das wird heute schon beachtet bei der Verteilung allfälliger Mittel.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine Antwort noch an den Abg. Gebhard Hoch. Ich glaube, das ist ja gerade das Kriterium, was ich aufzuzeigen versucht habe. Wenn Sie so eine Definition ins Gesetz aufnehmen, dann ist sie, ganz gleich, ob sie ursprünglich vom Liechtensteinischen Olympischen Sportverband kommt oder vom Abg. Sprenger persönlich, was ich nicht weiss oder nicht wusste, dann ist sie - wie wir alle wissen - nurmehr sehr schwer abänderbar und ist, wie ich meine, in dieser einschränkenden Form ein Hindernis, keine Förderung, sondern ein Hindernis dafür, wenn man über kurz oder lang draufkommen sollte, es wäre zweckmässig, da oder dort noch definitionsmässig eine Erweiterung vorzunehmen. Wenn das im Rahmen des Sportverbandes geschieht oder sogar im Rahmen einer Verordnung, ist so eine Abänderung oder so eine Erweiterung der Definition überhaupt kein Problem, vor allem auch zeitlich nicht. Eine Gesetzesänderung ist ein wesentlich umfangreicheres Vorhaben. Das nur zu diesem Thema. Wird das Wort noch gewünscht?
Abg. Otto Büchel:
Ich erlaube mir noch eine zusätzliche Anmerkung. Da kann ich in einem Teil den Argumenten der Frau Regierungsrätin folgen. Bei der Ausarbeitung der Verordnung ist es sehr wohl möglich, dass einzelne Fachverbände speziell ihre Anliegen noch äussern. Es muss aber so sein, dass eben nicht Einzelinteressen dann stärker gewichtet werden als die allgemeinen Interessen, die ein LOSV eben wahren muss. Darum hat der LOSV in diesem Punkt sicher eine sehr zentrale Rolle. Wenn dann in der weiteren Bearbeitung der Gesetzes- und Verordnungsmaterie andere mitgesprochen haben, kann das sicher nur von Vorteil sein. Aber wichtig ist eben, dass alle Verbände sich vertreten fühlen. Darum nehme ich auch an, dass dort ebenfalls eine abgesprochene Auswahl an Mitarbeitenden bereits getroffen wurde.
Abg. Paul Vogt:
Meine Frage ist nach wie vor nicht beantwortet. Ich kann das eigentlich nur so interpretieren, auch aufgrund der Aussagen des Abg. Otto Büchel, dass umweltgefährdende Sportarten nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, obwohl das diese Definition hier an sich nahe legen würde.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich wollte auch diese Frage noch beantworten: Die Umweltverträglichkeit ist ein Kriterium bei der Förderung. Wenn die Umweltverträglichkeit nicht mehr gegeben ist, wird auf jeden Fall keine Förderung mehr stattfinden dürfen. Das verstehe ich schon unter dieser Aussage. Je weniger umweltverträglich eine Sportart ist, desto kleiner wird der Förderungsbeitrag sein. Und wenn sie nicht mehr verträglich ist, kann keine Förderung mehr stattfinden. Aber wenn sie nicht mehr erträglich ist, wird sie schon auf der Grundlage von anderen Gesetzen nicht zugelassen werden. Dann kommen dann die Lärmschutzbestimmungen, die Naturschutzbestimmungen, die Landschaftsschutzbestimmungen, die Ruhe- und Sicherheitsbestimmungen. Also, wenn es um solche Sportarten geht, die fast schon gemeingefährlich sind, werden andere Gesetze dann zum Tragen kommen.
Abg. Gebhard Hoch:
"Gemeingefährliche Sportarten", Frau Regierungsrätin, ich habe noch nie davon gehört. Aber ich weiss nicht genau, was die Absicht der Fragestellung des Abg. Paul Vogt war. Motorsportler verursachen meines Erachtens immer im gewissen Masse Umweltschäden durch die Abgase usw. Ich bin aber nicht der Meinung und spreche mich dezidiert dagegen aus, dass Motorsportler deswegen grundsätzlich nicht gefördert werden sollen. Ich bin der Meinung, das ist eine sehr wesentliche Frage. Wenn man nachher auf die Materialien zurückgreift, hätte ich gerne, wenn Sie sich diesbezüglich noch etwas präziser ausdrücken, Frau Sportministerin.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe auch konkret die Frage: Werden nun Motorsportler - Autorennfahrer und Motocrossfahrer - gefördert oder nicht? Sie berufen sich hier auf andere Gesetze, die diese Sportarten dann ausschliessen können. In der Regel werden diese Sportarten im Ausland durchgeführt. Wir haben nicht einmal eine Rennstrecke. Deshalb kommen ausländische Gesetze in dieser Angelegenheit zum Tragen. Meine konkrete Frage: Können Autorennfahrer oder Motocrossfahrer durch dieses Gesetz gefördert werden oder nicht?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie können dann gefördert werden, wenn sie nachweisen, dass ihre Sportausübung die Umwelt nicht gefährdet. Dazu ist die Definition des Sports in Art. 3 Abs. 1 Ziff. a da. Die Regierung wird im Rahmen ihrer Verordnungskompetenz gemäss Art. 11 Abs. 2, wo sie Auflagen und Bedingungen formulieren kann, unter denen Förderungen gewährt werden, und wo sie auch die Art und den Umfang der Förderung festlegen kann, das, soweit nötig, näher definieren. Ich halte es nicht für sinnvoll, jetzt im Rahmen der Lesung dieses Rahmengesetzes Fragen nach einzelnen Sportarten zu stellen. Es geht um die näheren Umstände, unter denen diese Sportarten ausgeübt werden. Das ist aber aus dem Gesetz - würde ich meinen - ganz klar ablesbar.
Abg. Peter Sprenger:
Ich möchte dem Abg. Rudolf Lampert sagen, dass es in Triesen eine Motocross-Strecke gibt, auf der meines Erachtens durchaus auch Rennen stattfinden könnten. Es ist natürlich verzeihlich, dass ein Unterländer sich im Oberland nicht so gut auskennt.
Abg. Gebhard Hoch:
Herr Landtagspräsident. Ich möchte nicht, dass Sie der Frau Regierungsrätin hier aus der Patsche helfen. Ich möchte ausdrücklich von ihr hören, wie Sie eine Förderung von Motorsportlern sieht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich hindere niemand an einer Wortmeldung, am allerletzten Mitglieder der Regierung, Herr Abg. Hoch. Aber nicht zuletzt sind ja wir die Gesetzgeber. Daher wird es wohl erlaubt sein, wenn man anhand der Definitionen, die im Fall des Beispieles Sport überhaupt nicht bestritten oder infrage gestellt worden sind, darauf hinweist, wie so ein Gesetz dann anzuwenden ist.
Abg. Rudolf Lampert:
Wenn dieses Gesetz so klar ist, dann muss doch einfach zu beantworten sein, ob Motorsportarten gefördert werden. Ich denke hier beispielsweise an eine Person, die Autorennsport betreibt, ob diese Person nun gefördert wird oder nicht. Ich gehe davon aus, dass die Motorsportstrecke oder die Rennstrecke, wie sie der Abg. Sprenger bezeichnet hat, in Triesen eben nicht gefördert wird, weil dort nicht unbedingt dieser Spitzensport betrieben wird bzw. diese Rennen durchgeführt werden, die dann eben eventuell diesen Umweltkriterien entsprechen. Aber mir geht es jetzt einfach darum, ob dieser Motorsport gefördert werden kann oder nicht. Wenn die Frau Regierungsrätin doch das klar sagen kann, wie dieses Gesetz nun zu verstehen ist?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ja, er kann gefördert werden. Und wenn Veranstaltungen im Ausland durchgeführt werden mit liechtensteinischer Beteiligung gelten für unsere Leute nicht die ausländischen Gesetze, wie Sie das gesagt haben, sondern natürlich auch unsere Förderungskriterien, die liechtensteinischen Förderungskriterien.
Abg. Rudolf Lampert:
Es ging nicht darum, ob für die Förderung dieses ausländische Gesetz zum Tragen kommt. Sie haben vorhin ausgeführt, dass solche Sportarten dann sowieso verboten wären. Bei uns gibt es keine Autorennen und dergleichen, im Ausland ja. Bei uns sind sie verboten, im Ausland nicht. Deshalb kommen eben doch diese ausländischen Gesetze zum Tragen, ob eine Sportart durchgeführt werden kann oder nicht. Aber zur Förderung - und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das geklärt haben - zur Förderung kommt selbstverständlich dieses Gesetz dann zur Anwendung. Danke.
Abg. Hubert Sele:
Jetzt reden wir nur noch von der Förderung des Spitzensportes. Es geht hier ja allgemein um die Förderung des Sportes, in verschiedenen Bereichen: Jugend und Sport, Breitensport, Leistungssport, Schulsport und Spitzensport. Darum kann man jetzt hier auch nicht klipp und klare Aussagen machen, ob Motorsport gefördert werden kann. In gewissen Beziehungen sicher ja, in anderen vielleicht nicht. Zum Beispiel kann, wie die Regierungsrätin gesagt hat, die Teilnahme an ausländischen Rennen gefördert werden, aber vielleicht die Bereitstellung und der Unterhalt von Infrastruktur im Inland nicht. Also da gibt es verschiedene Sachen. In einen Punkt kann man vielleicht zustimmen, im anderen nicht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, stimmen wir ab über den Abänderungsantrag zunächst des Abg. Peter Sprenger. Der Antrag lautet, Art. 3 Abs. 1 möge mit folgenden zwei Buchstaben ergänzt werden: c) Spitzensportler: "Alle Personen, die sich mit den absolut Welt- und Europabesten messen, ohne Altersabstufung, mindestens 50% der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit in Training und Wettkampf investieren, nach einer klaren Spitzensportplanung trainieren und Wettkämpfe bestreiten und über entsprechend qualifizierte Trainer und Trainingsbedingungen verfügen". d) Leistungssportler: "Alle Personen, die in einem Verbandskader erfasst sind, an internationalen und nationalen Wettkämpfen teilnehmen und nach der offiziellen Kaderplanung des Sportverbandes trainieren". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen. Jetzt stimmen wir über Art. 3 gesamthaft ab. Wer Art. 3 unter Einschluss dieser Ergänzung zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich beantrage die Ergänzung dieses Artikels um eine lit. f mit dem Begriff "Behindertensport" und lit. g mit dem Begriff "Seniorensport". Ich begründe das wie folgt: Behinderte sind vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Ich denke, sie verdienen es, gerade um ihre Gleichwertigkeit zu manifestieren, dass sie im Gesetz auch speziell erwähnt werden. Die Senioren möchte ich deshalb aufgenommen wissen, weil das ein gewisses Pendant oder Gegengewicht zu den lit. a und b, wo von Schulsport und Jugendsport die Rede ist, womit eindeutig die Jugend zum Zug kommt und getreu der englischen Redewendung "from the cradle to the grave" geht es dann weiter: Nach der Jugend mit Breitensport, Leistungssport, Spitzensport, das sind so die Mittelalterlichen oder die Erwachsenen. Und deshalb denke ich, dass diese Erwähnung der Senioren berechtigt ist. Ich bin mir allerdings bewusst, dass die Grenzen sehr, sehr fliessend sind.
Abg. Gabriel Marxer:
Es freut mich. Unabhängig vom Abg. Sprenger ist mir bei der nochmaligen Durchsicht dieser 2. Vorlage dasselbe aufgefallen, und ich hätte dasselbe Begehren aufgestellt. Ich werde den Antrag des Abg. Sprenger zur Aufnahme dieser weiteren Definition ausdrücklich unterstützen. Ich möchte nur punkto der Behinderten einmal darauf hinweisen, dass der Liechtensteinische Behindertenverband eine Breitensportgruppe führt, zwei Wassersportgruppen, eine nämlich für geistig Behinderte, eine für körperlich Behinderte führt. Weiter wird eine Langlaufgruppe und eine Velogruppe geführt. Ab dem Frühjahr des nächsten Jahres wird auch Spitzensport im Bereich des Behindertensportes betrieben und betreut. Ich würde auch beliebt machen, das hier einzubauen und hoffe, dass das die Zustimmung des Landtages findet.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Es ist nicht so, dass bei der jetzigen Gesetzesformulierung diese beiden Sportarten von einer Förderung ausgeschlossen wären. Im Gegenteil: Sie sind integriert, sie sind enthalten in der Breitensportförderung. Es gibt heute schon einen Behinderten-Verband, der einen jährlichen Beitrag aus dem Breitensport erhält. Auch eine Unterstützung für Spitzen- oder Leistungssport für Behinderte ist grundsätzlich möglich. Auch der Seniorensport wird heute schon gefördert. Also es ist inbegriffen in der heutigen Gesetzesformulierung. Wenn der Landtag findet, dass das noch explizit hinein muss, könnte man auch noch die Frage stellen, ob dann nicht Frauensport auch noch explizit hinein muss.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Abg. Karlheinz Ospelt:
Entschuldigung. Ich hätte gerne separat abgestimmt über diese zwei Buchstaben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Und zwar mit der Begründung: Behindertensport scheint für mich nicht zweifelhaft zu sein. Beim Seniorensport geht es um eine gewisse Problematik. Wenn hier kleinere Vereine oder Clubs gegründet werden, dann könnte das in der Praxis zu grösseren Fragestellungen führen. Ich denke hierbei etwa auch an die Praxis in den Gemeinden, wo vielleicht 10 Personen zusammen einen solchen Club gründen und regelmässig Sport betreiben. Es stellt sich dann wirklich die Frage, ob die Förderung solcher Clubs dann in einem Gesetz zwingend vorgeschrieben werden soll.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist sicher richtig, aber das sind Fragen, die ja nicht in Art. 4 geregelt werden, sondern später bei den Förderungsvoraussetzungen und bei der Art und Weise der Förderung im Übrigen. Das nur nebenbei bemerkt. Ich meine, dieser Antrag schadet sicher in keiner Weise. Aber wie die Frau Regierungsrätin schon gesagt hat, sind diese Arten natürlich alle im Begriff Breitensport inbegriffen. Ob man das jetzt hineinschreibt - Behindertensport, Seniorensport - und noch irgendwas oder nicht, das hindert die Förderung oder fördert die Förderung dieser Sportarten nicht bzw. nicht speziell.
Abg. Peter Sprenger:
Das deckt sich mit dem, was ich sagen wollte. Zusätzlich möchte ich zu bedenken geben, dass, wenn man die Senioren hier "diskriminiert", ich das nicht richtig finde, weil dieselbe Argumentation kann auch für Mittelalterliche und Jugendliche gelten. Auch solche Gruppen können sich zu kleinen Clubs zusammentun und hätten dann halt die Berechtigung, gefördert zu werden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Also, wir stimmen getrennt ab, das heisst wir stimmen zuerst ab über den Antrag des Abg. Peter Sprenger, Art. 4 mit einem Bst. f "Behindertensport" zu ergänzen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Peter Sprenger, Art. 4 noch mit einem Bst. g "Seniorensport" zu ergänzen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über Art. 4 gesamthaft ab. Wer mit Art. 4 unter Einschluss dieser Ergänzungen einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
In der 1. Lesung ist dieser Artikel von verschiedenen Votanten als reine Floskel und Worthülse bezeichnet worden. Die Regierung ist darauf nicht eingegangen bzw. die Begründung der Regierung ist nicht stichhaltig. Ich beantrage daher ersatzlose Streichung von Art. 5.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Nein, ich plädiere auf Erhaltung dieses Artikels. Er ist sehr wichtig. Auch die Gemeinden haben einen Auftrag, Infrastrukturen zu erstellen. Dies hat koordiniert zu sein auch mit dem Land. Also dieser Artikel ist sehr wichtig. Er ist auch analog im Kulturförderungsgesetz enthalten. Es zeigt einfach auch die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden und entspricht der politischen Kultur in diesem Land. Ich plädiere wirklich und rufe Sie auf, diesen Artikel nicht zu streichen.
Abg. Peter Sprenger:
Wenn dieser Antrag angenommen würde, dann stellt sich die Frage, ob man nicht auf Art. 1 zurückkommen müsste. Dort wird die Förderung des Sportes ausdrücklich Land und Gemeinden anheim gestellt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Ich gehe davon aus, Herr Abg. Hoch, dass Ihrem Antrag damit Genüge getan ist, wenn wir über die Regierungsvorlage abstimmen, denn wer den Artikel streichen will, stimmt nicht zu. Und wenn die Mehrheit nicht zustimmt, dann fällt dieser Artikel heraus, sodass wir da keine separate Abstimmung machen müssen. Wir stimmen daher über Art. 5 gemäss Regierungsvorlage ab. Wer Art. 5 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich beantrage, in Art. 7 Abs. 1, anstelle von "Dachverband" - in der 2. Zeile - "Dachorganisation" zu schreiben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist Abs. 1 entsprechend abgeändert. Nun heisst es: "..welcher der Dachorganisation der Liechtensteinischen Sportverbände angehört". Ist das richtig?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ja.
Abg. Peter Sprenger:
Ich habe zu diesem Abs. II zwei Abänderungsanträge. Der erste Antrag hat allerdings auch eine fragende Komponente. Wenn ich eine Antwort bekomme von der Regierung, die für mich Licht ins Dunkel bringt, dann bin ich gerne bereit, den Antrag zurückzuziehen. Es geht um die Überschrift. Dort heisst es: "Arten und Voraussetzungen der Förderung". Da beantrage ich die Streichung von "Arten und", und zwar mit der Begründung: Ich denke, dass das "Arten" sich auf Arten der Förderung bezieht. Und wenn ich dann die folgenden Artikel durchsehe, dann finde ich vieles, aber keine Aufzählung der Förderungsarten. Das meine Frage. Dann möchte ich einen Abs. 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt wissen: "Der Umfang der Förderung der einzelnen Sportart richtet sich nach der von der Sportförderungskommission erstellten Sportartenabstufungstabelle. Bei deren Erstellung sind möglichst objektive Kriterien anzuwenden, wie beispielsweise die Bedeutung der Sportart in Liechtenstein und weltweit, die Einreihung unter die olympischen Sportarten, die physische und psychische Belastung der Athleten, die Umweltverträglichkeit, die Eignung als Lifetime-Sportart, die betriebene Jugendförderung sowie weitere Kriterien, die von der Sportkommission als berücksichtigungswürdig erachtet werden. Die Sportartenabstufungstabelle wird von der Sportkommission alle zwei Jahre auf ihre Aktualität überprüft".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Zur Frage nach den Arten der Förderungen, Herr Abg. Sprenger, möchte ich doch auf Art. 8 verweisen. Dort sind durchaus verschiedene Förderungsarten aufgezählt, wie zum Beispiel die Vergabe von Beiträgen, die Übernahme von Mitgliederbeiträgen, die Bereitstellung und Unterhalt von Infrastruktur. Das sind verschiedene Arten von Förderungen. Daher halte ich die Überschrift durchaus für zutreffend.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich kann mich dem anschliessen. Ansonsten, wenn Ihnen "Arten" nicht gefällt, müsste man auf jeden Fall festhalten: "Grundsätze, Massnahmen und Voraussetzungen der Förderungen". Weil "Grundsätze" ist nicht gleich "Voraussetzung". Und wir haben uns auf "Arten" festgelegt. Falls Sie damit leben könnten, stehen wir dazu. Wenn Sie eine Änderung wünschen, würden wir etwas im Sinne von "Grundsätze, Massnahmen und Voraussetzungen der Förderung" vorschlagen. Dann, zu Ihrem zweiten Vorschlag möchte ich Folgendes zu bedenken geben: Also grundsätzlich sind das wiederum gute Ideen. Wir fragen uns einfach wiederum, wieso muss das ins Gesetz, wieso kann das nicht in die Verordnung? Es beschränkt und schränkt das Gesetz einfach ein. Hier hätten wir sonst eine gewisse Flexibilität. Aber wenn man den Artikel hineinnimmt, hat man nur alle zwei Jahre eine Möglichkeit, die Tabellen einer Überprüfung zu unterziehen. Wenn man sie in die Verordnung nimmt, hat man jedes Jahr die Möglichkeit, "à jour" zu sein und kann jedes Jahr die aktuellen Gegebenheiten berücksichtigen. Wir sehen den Sinn dieser Vorschläge, aber wir möchten das wirklich in die Verordnung bringen. Ich sichere Ihnen zu: Das nehmen wir in die Verordnung.
Abg. Peter Sprenger:
Die Ausführungen des Herrn Präsidenten und der Frau Regierungsvertreterin haben mich überzeugt. Ich gebe gerne zu, dass ich an einem intellektuellen Unvermögen gescheitert bin. Ich bin darüber gestolpert, dass es in der Überschrift "Arten" heisst und unten "Massnahmen". An diesen differenten Begriffen bin ich offenbar gestrandet. Das soweit. Meinen diesbezüglichen Antrag ziehe ich zurück. Die Überschrift kann von mir aus so belassen werden wie sie ist. Ich möchte gleichzeitig noch anfügen, dass es selbstredend ist, wenn ein neuer Abs. 2 hineinkommt, die bisherigen Abs. 2 bis 4 eine Ziff. höher erhalten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine Bemerkung noch zu Ihrem Antrag betreffend Abs. 2, Herr Abg. Sprenger. Man muss sich bewusst sein, was dieser Antrag bedeutet. Dieser Antrag bedeutet, die Verordnungskompetenz der Regierung auf die Sportkommission zu übertragen. Nach dieser Gesetzesvorlage ist vorgesehen, eine Sportkommission zu schaffen, die gemäss Art. 14 im Wesentlichen neben einigen anderen Kompetenzen die Beratung der Regierung in grundsätzlichen und sonst bedeutsamen Fragen, insbesondere die Unterbreitung von Vorschlägen zuhanden der Regierung ist. Und die Regierung soll nach Art. 11 Abs. 2 im Rahmen von Verordnungen genau das näher ausarbeiten, was Sie hier als direkte Kompetenz der Sportkommission zuteilen wollen. Ich halte das wiederum, aus rechtlichen Gründen, für verfehlt. Nach unserer Verfassung ist es Aufgabe der Regierung, Durchführungsverordnungen zu Gesetzen, die der Gesetzgeber erlassen hat, zu formulieren und zu beschliessen und nicht die Aufgabe von beratenden Kommissionen. Ich bin daher der Meinung, dass es nicht richtig ist, auf diese Art und Weise solche Durchführungsverordnungskompetenzen - das sind nichts anderes als Durchführungsverordnungskompetenzen - einer Kommission anstelle der Regierung zu geben. Nach Ihrer Formulierung hätte die Regierung zu dem überhaupt nichts mehr zu sagen.
Abg. Peter Sprenger:
Ihre Ausführungen haben etwas für sich. Nur möchte ich zu bedenken geben, dass nur ein ganz spezieller Bereich, nämlich diese Sportartenabstufungstabelle in Hände gegeben wird, wo meines Erachtens einfach die notwendige Kompetenz vorhanden ist. Und wir dürfen auch die Praxis nicht ausser Acht lassen, auch wenn die Regierung diese Aufgabe behalten wird. Sie wird sie mit Sicherheit an die Sportkommission delegieren und von ihr erarbeiten lassen. Und dann wird es einfach rein formal von der Regierung beschlossen.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich habe eine Verständnisfrage. Weshalb macht man die Förderung von Sportarten von der Zugehörigkeit zum Dachverband abhängig? Einerseits muss man einem Verein zugehören und andererseits muss der Verein noch dem Dachverband zugehören. Ich empfinde das als eine Hürde, die nicht unbedingt notwendig ist.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Der Sport ist in diesem Land einfach so organisiert, dass die Verbände der Dachorganisation anzugehören haben. Diese gibt auch Richtlinien heraus. Das ist einfach wichtig, damit die Verbände ein einigermassen einheitliches Auftreten und eine gemeinsame Philosophie auch aufrecht erhalten. Das ist auch in anderen Bereichen so. Der Sängerbund, der Fürstlich Liechtensteinische Sängerbund: Da sind auch alle Gesangsvereine aus dem ganzen Land diesem Verband unterstellt. Das sind historisch gewachsene Organisationsformen.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Für mich sind das Einschränkungen, die vielleicht traditionsgemäss begründet werden können, aber nicht haltbar sind. Ich würde mich wehren, dass ich zusätzlich noch einem Dachverband der liechtensteinischen Lehrerinnen und Lehrer angehören muss, damit mein Verein durch irgendwen auch noch gefördert wird.
Abg. Gebhard Hoch:
Frau Regierungsrätin. Das hat mit der Historie überhaupt nichts zu tun. Neue Sportvereine schiessen wie Pilze aus dem Boden und jedes Jahr hat sich der Dachverband mit solchen Neugründungen auseinander zu setzen. Da schliessen sich vier, fünf zusammen und wollen Sportförderung. Der LOSV hat hier ganz klare Kriterien aufgestellt, ab wann ein Verein oder Verband förderungswürdig ist. Das gäbe einen Wildwuchs, wenn jeder einfach, ohne dem Dachverband anzugehören, Förderungsanträge stellen könnte.
Abg. Rudolf Lampert:
Ihre Begründung trifft zwar zu bei Spitzensport, bei Breitensport, das heisst, es gibt überhaupt keine internationalen Veranstaltungen, wo man sich selber anmelden kann. Wir müssen das in der Regel über einen Verband machen. Sei das ein Radfahrerverband oder wie auch immer. Sie können nicht persönlich als Verein Personen an eine internationale Veranstaltung delegieren. In der Regel werden überhaupt nur Verbände zugelassen. Wo der Abg. Ritter schon Recht hat, ist, dass diese Anwendung im Breitensport, dass sie einem Verband angehören müssen, nicht unbedingt zielführend ist. Es gibt Sportarten, die überhaupt keinen Verband haben. Deshalb kann das schon vorkommen, dass sie jetzt nicht zielführend wären. Wie das auch bei Gesangsvereinen ist. Es ist nicht zwingend, die Mitgliedschaft beim Sängerbund. Bis vor wenigen Jahren hatten wir etliche Vereine, die nicht Mitglied waren beim Sängerbund, allein schon aus finanziellen Gründen. Man muss dann die ganzen Veranstaltungen bestücken usw. Also es ist nicht zwingend im Breitensport die Teilnahme an einem Verband.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Nach meiner Auffassung dürfen Verbände nicht selbst die Kriterien oder Bedingungen für Förderungen festlegen. Diese müssen einfach durch dieses Gesetz festgelegt werden. Sie können zwar nachher mitreden bei der konkreten Ausgestaltung der Verordnung oder was auch immer, meinetwegen, aber sie bekommen so eine unheimliche Macht. Ich denke, das kann Probleme für die einzelnen Sportler geben, Zwänge können dadurch entstehen.
Abg. Otto Büchel:
Herr Abg. Ritter. Ihren Bedenken kann ich nicht folgen, und zwar aus ganz einfachen Gründen. Der Staat hat eine Sportstruktur geschaffen, reserviert dafür Mittel. Darunter ist eine weitere Organisation, der Dachverband, organisiert. Und der muss wohl aus Kompetenzgründen die ganzen weiteren Arbeiten übernehmen. Die Vereine, die wirklich ihren Sport betreiben, um auch die Jugend nach oben zu bringen, die sehen keinerlei Einschränkung in diesem Zusammenhang. Das funktioniert seit Jahrzehnten vorzüglich. Ich kann mich selbstverständlich auch den Äusserungen des Abg. Hoch anschliessen. Sportbewegungen an sich gibt es monatlich und jährlich neue. In der Gruppe steht Ihnen auch niemand im Weg, wenn Sie eine Gruppe unter Kollegen bilden, die sich regelmässig am Montag zur Sportausübung trifft, dann ist das völlig freigestellt, das ist ganz klar. Aber wenn Sie nun am Kuchen der Sportförderung sich beteiligen wollen, dann gibt es wohl nur eins: Sich in bestehende Strukturen einzuordnen. Solange Sie nicht mit Forderungen kommen - finanziellen Forderungen jetzt speziell, ich nehme auch an, infrastrukturelle Forderungen - können Sie Ihren Sport ausüben, wie Sie das als für richtig befinden. Aber alles andere würde nun wirklich nicht mehr funktionieren. Und da stört sich bei Gott niemand daran.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Mich überzeugt das eigentlich nicht. Ich stelle deshalb den Antrag, dass man die Formulierung "welcher dem Dachverband der Liechtensteinischen Sportverbände angehört" streicht. Alle Sportarten, die in einen Verband oder Verein organisiert sind, können gefördert werden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wird dazu noch das Wort gewünscht? Ich möchte in diesem Zusammenhang schon das Votum des Abg. Gebhard Hoch unterstützen. Meiner Meinung nach ist das genau der Zweck dieser Bestimmung, dass hier nicht beliebig von Minivereinen Förderung auf der Basis des Gleichheitsgrundsatzes verlangt werden kann, auch wenn die keinerlei Bedeutung in der Sportausübung in Liechtenstein für eine auch nur ein bisschen grössere Zahl von Einwohnern haben. Darum bin ich der Meinung, dass es richtig ist, diesen Abs. 1 so zu belassen.
Abg. Peter Sprenger:
Ich möchte dem auch das Wort reden. Bei allem Verständnis für die Überlegungen des Kollegen Ritter, das führt zu einer Atomisierung der Förderung. Da bekommt jeder noch ein paar Franken und damit ist niemandem geholfen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wir gehen absatzweise vor. Zuerst Abs. 1: Der Abg. Adolf Ritter beantragt, in Abs. 1 wie folgt neu zu formulieren: "Alle Sportarten, die in einem Verband oder Verein organisiert sind, können gefördert werden". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Peter Sprenger, dem Art. 7 einen neuen Abs. 2 zu "verpassen" und damit die bisherigen Abs. 2 bis 4 zu den Abs. 3 bis 5 zu machen, und zwar einen Abs. 2 mit dem Wortlaut: "Der Umfang der Förderung der einzelnen Sportart richtet sich nach der von der Sportkommission erstellten Sportartenabstufungstabelle. Bei deren Erstellung sind möglichst objektive Kriterien anzuwenden, wie beispielsweise die Bedeutung der Sportart in Liechtenstein und weltweit, die Einreihung unter die olympischen Sportarten, die physische und psychische Belastung der Athleten, die Umweltverträglichkeit, die Eignung als Lifetime-Sportart, die betriebene Jugendförderung sowie weitere Kriterien, die von der Sportkommission als berücksichtigungswürdig erachtet werden. Die Sportartenabstufungstabelle wird von der Sportkommission alle zwei Jahre auf ihre Aktualität überprüft". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir über Art. 7 in der Fassung der Regierungsvorlage ab. Wer Art. 7 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 12 Stimmen bei 17 anwesenden Landtagsmitgliedern
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Artikel gutgeheissen. Wir können weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich beantrage, den Katalog des Art. 8 zu erweitern, und zwar um einen Bst. m "Beitrag zur Förderung des Behindertensportes"; n "Beiträge zur Förderung des Seniorensportes"; und o "Förderung von Jugend und Sport". Das ist im Wesentlichen eine Konsequenz der bereits beschlossenen Ergänzungen der Aufzählungen in Art. 4, wo es um die Förderungsbereiche geht.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Wenn man Art. 8 liest, dann heisst es ja als Ingress: "Das Land fördert den Sport in den in Art. 4 genannten Bereichen, insbesondere durch". Und die in Art. 4 genannten Bereiche umfassen ja neu - nach Ihrer Abänderung - auch Behinderten- und Seniorensport. Also das ist in diesem Ingress meines Erachtens jetzt genügend enthalten. Wenn Sie es einführen, würde das sprachlich nicht passen, weil man kann nicht sagen: "Das Land fördert "durch" Förderung von Jugend Sport oder fördert "durch" Beiträge zur Förderung oder fördert "durch" Beiträge zur Förderung des Seniorensports". Meines Erachtens braucht es diesen Zusatz nicht. Er versteht sich von selbst, nachdem Sie Art. 4 abgeändert haben. Und was Jugend und Sport betrifft, ist Jugend und Sport auch in Art. 4 enthalten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Zur Förderung von Jugend und Sport nur eine Bemerkung: Hier wird ja in Art. 6 auf das Abkommen der Schweiz verwiesen. Dort ist die Förderung der Institution Jugend und Sport detailliertest geregelt, wie wir aus den Beilagen zum ursprünglichen Bericht und Antrag der Regierung ersehen konnten. Eine neuerliche Erwähnung dieser Institution hier könnte daher nur rein demonstrativen Charakter haben.
Abg. Rudolf Lampert:
Ihre Argumentation, Frau Regierungsrätin, dass das sprachlich nicht richtig wäre, dann wäre Bst. e auch nicht richtig. Weil dort sagen Sie: "Beiträge zur Förderung des Spitzensports". Und hier sagt der Abg. Sprenger: "Beiträge zur Förderung des Seniorensports". Also dann ist auch Ihre Variante nicht deutsch, wenn die Variante des Abg. Sprenger nicht richtig ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Dann beschränke ich mich auf meinen Hauptgrund, dass das nicht nötig ist, nämlich dass in Art. 4 diese Bereiche namentlich erwähnt werden und deshalb eine Wiederholung nicht notwendig ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, da können wir uns relativ leicht einig werden. Nötig ist es nicht, schaden tut es auch nichts. Wird das Wort noch gewünscht zu diesem Abänderungsantrag? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem Abänderungsantrag des Abg. Peter Sprenger, Art. 8 mit folgenden drei weiteren Buchstaben zu ergänzen, m "Beiträge zur Förderung des Behindertensportes"; n "Beiträge zur Förderung des Seniorensportes"; o "Förderung von Jugend und Sport", zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen bei 20 - wenn ich richtig zähle - anwesenden Abgeordneten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist Stimmengleichheit. Da muss ich einen Stichentscheid vornehmen. Ich spreche mich gegen diesen Abänderungsantrag aus.Wir kommen zur Abstimmung über Art. 8. Wer Art. 8 in der Fassung der Regierungsvorlage zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 12 Stimmen bei nach wie vor 20 anwesenden Abgeordneten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist der Antrag bzw. Art. 8 angenommen. Wir können weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich bin kein Rechtler, aber widerspricht das jetzt nicht Art. 7 Abs. 1?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe das - ehrlich gesagt - nicht verstanden, Herr Abg. Ritter.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Also wir haben ja in Art. 7 Abs. 1 darüber abgestimmt, ob jetzt noch eine Dazugehörigkeit zum Dachverband mit verbunden sein sollte. Und hier werden dann wieder "Einzelpersonen können gefördert werden", unabhängig, denke ich jetzt, der Dazugehörigkeit zu einem Verein oder zu einem Dachverband. Widerspricht das einander nicht?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meiner Meinung nach nicht, denn Art. 7 Abs. 1 stellt ja nur den Grundsatz auf, dass die Sportart als solche in einem Verband oder Verein organisiert sein muss, der auch der Dachorganisation angehört. Also dort geht es darum, es sollen keine Sportarten gefördert werden, die - so verstehe ich das jetzt, als Motiv im Hintergrund - die so ausgefallen sind, dass es überhaupt keinen Verein gibt, der auch in der Dachorganisation anerkannt und aufgenommen ist. Das hindert aber nicht daran, dass Einzelpersonen, die eine solche Sportart ausüben, auch als Einzelpersonen gefördert werden können. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Die Absätze 1 und 2 sind absolut realitätsfremd. Das ist von vielen Abgeordneten bei der 1. Lesung festgestellt worden. Trotzdem hat sich die Regierung hier nicht bewegt, im Gegenteil. Sie schreibt in der Begründung auf Seite 16: "Dennoch gibt es in der heutigen Zeit in allen Leistungsklassen und Bereichen des Sports Personen, welche aus öffentlichem Interesse oder aus Vereins- und Verbandsinteressen aktiv sind". Stefan Kunz wird wahrscheinlich am nächsten Samstag in Davos die 30 km aus öffentlichem Interesse laufen. Das ist so absurd, dieser Abs. 1 und 2. Ich beantrage deshalb ersatzlose Streichung dieser beiden Absätze.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich habe ähnliche Bedenken. Ich weiss nicht, wo man die Grenze zieht zwischen privatem und öffentlichem Interesse, und wie man das misst. Das kann ich mir in der Praxis nicht vorstellen. Und wenn ich die Praxis des Spitzensports ein bisschen realistisch heute betrachte, dann betreibt wahrscheinlich der überwiegende Teil dieser Spitzensportler aus Eigennutz diese Sportart so intensiv.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Ich werde über diese beiden Absätze, über deren Streichung getrennt abstimmen lassen, und zwar deshalb, weil mir die inhaltliche Bedeutung doch etwas unterschiedlich zu sein scheint. Die Streichung von Abs. 1 scheint mir durchaus plausibel, weil ich mir ehrlich gesagt, auch nicht recht im Klaren bin, was das überhaupt für einen gesetzgeberischen Sinn haben soll.Beim Abs. 2 hingegen sieht es schon anders aus. Je nach Förderungsempfänger - das kann ja auch ein Verband oder ein Verein sein - ist z.B. die Anforderung der notwendigen fachlichen Fähigkeiten oder bei den entsprechenden Sportlern, der entsprechenden sportlichen Qualifikationen, durchaus sinnvoll. Ob es dann Fälle gibt, wo es auch allenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen benötigt, das weiss ich jetzt nicht, aber das kann man nicht ausschliessen. Also der Abs. 2 scheint mir keineswegs abwegig zu sein.
Abg. Gebhard Hoch:
Das ist richtig, was Sie sagen, Herr Präsident. Nur müsste man eben differenzieren im Abs. 2. Der aktive Sportler braucht für die Ausübung seines Sportes mit Sicherheit keine behördliche Bewilligung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Sicher nicht, darum heisst es ja erforderlich. Das hat dieselbe Bedeutung, wie wenn es heissen würde, die allenfalls erforderliche. Also nur dort, wo eine Bewilligung vorgeschrieben ist, nur dort muss er über diese Bewilligung verfügen, nicht dort, wo es gar keine Bewilligung braucht.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Vielleicht kann ich Ihnen ein wenig auf die Spur noch helfen. Bei der Durchführung eines Motocrossrennens oder eines Autorennens braucht es erstens eine behördliche Bewilligung über die Durchführung des Rennens, zweitens muss der Autofahrer zumindest im Besitze eines Führerausweises sein zum Beispiel - damit Sie sich vorstellen können, an was man hier denken kann, wenn wir solche Vorschriften ins Gesetz hineinnehmen.
Abg. Otto Büchel:
Ich kann den Ausführungen von Ihnen, Herr Präsident, nur zustimmen. Es ist lediglich eine Trennung zu machen und dann ist es auch für uns als Befürworter dieser Förderungen und im ganzen Gesetz ganz klar, was gemeint ist. Ich habe das in der ersten Lesung auch entsprechend angeführt, dass einfach unterschieden werden muss zwischen Sportler und Organisator. Und da sprechen Ihre Ausführungen eine klare Sprache.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wir stimmen über die Anträge des Abg. Gebhard Hoch ab. Zunächst über den Antrag, Abs. 1 zu streichen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen. Dann stimmen wir über den zweiten Antrag des Abg. Gebhard Hoch ab, nämlich Abs. 2 zu streichen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Damit hat Art. 10 jetzt nunmehr 4 Absätze, die bisherigen Absätze 2 bis 5 werden zu 1 bis 4. Wir stimmen über Art. 10 in dieser leicht verstümmelten Form ab. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich habe hier zwei Änderungsanträge: Im Titel möchte ich ergänzt haben "und eines Spitzensportausschusses". Im Abs. 2 in der Mitte ungefähr sollen die Worte "die Dachorganisation der liechtensteinischen Sportverbände" durch "der Liechtensteinische Olympische Sportverband (LOSV)" ersetzt werden. Und dann die zwei Absätze 3 und 4 mit folgendem Wortlaut: "Die Sportkommission und der LOSV errichten einen Spitzensportausschuss". Abs. 4: "Der Spitzensportausschuss besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern. Je zwei Mitglieder werden von der Sportkommission und vom LOSV auf 4 Jahre gewählt. Als Präsident ist ein Vertreter des LOSV zu wählen. Die vier entsandten Vertreter des Spitzensportausschusses haben einen Athleten oder Trainervertreter ebenfalls auf 4 Jahre zu wählen, wobei dem Präsidenten der Stichentscheid zukommt". Die Ergänzung des Titels ist selbstredend aufgrund des Antrages. Dann im Abs. 2, diese Dachverbände, das ist nun einmal der LOSV. Deshalb bin ich der Ansicht, dass man das auch benennen kann. Das wird sich auch in den kommenden Jahren kaum ändern, nachdem dieser LOSV vor einigen Jahren neu kreiert wurde.Dann die Begründung für diesen Spitzensportausschuss: Der Spitzensport hat seine eigenen Gesetze. In aller Regel geht es um sehr, sehr viel Geld. Gesteigerte Sachkompetenz ist in diesem Bereich gefragt. Ich bin dezidiert der Meinung, dass es dieses Gremium braucht, um diesen gesteigerten Anforderungen - und diese werden in der Zukunft noch zunehmen - gerecht zu werden. Um in einem professionalisierten Umfeld auch in Zukunft bestehen zu können, müssen in diesem speziellen Bereich Profis mit entsprechender Sachkenntnis zupacken.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Einige Anmerkungen zu diesen Vorschlägen. Erstens zum Antrag, hier explizit den LOSV hineinzunehmen: Ich rate ab. Wir sprechen in vier Artikeln von der Dachorganisation. Es ist klar, wer damit gemeint ist. Und aufgrund der Systematik des Gesetzes sollte auch hier von der Dachorganisation weiter gesprochen werden. Also hier sollte nicht plötzlich der LOSV aufscheinen. Er scheint auch in den anderen Artikeln als Dachorganisation auf. Dann zum Vorschlag, einen Spitzensportausschuss einzusetzen. Das werden wir sicher einsetzen, aber auch auf Verordnungsebene. Unseres Erachtens soll das nicht ins Gesetz gehen, weil der Spitzensportausschuss soll nicht ein Parallelgremium zur Sportkommission sein. Das würde zwei Gremien praktisch gleichrangig gesetzlich etablieren. Das finden wir nicht sinnvoll. Im Gegenteil sollen sich die Sportkommission und der LOSV vorgängig um eine Koordination bemühen. Der LOSV und die Sportkommission können unter sich ein Gremium einsetzen, das sich berät über die Verwendung dieser Spitzensportgelder, das aber nicht, wie hier auch vorgeschlagen, dann unter einem Präsidenten aus dem LOSV zu Entscheidungen kommen würde. Es ist ja so geplant, dass die Sportkommission Gelder zur Verfügung hat, jetzt in der Höhe von CHF 100'000 für die Spitzensportförderung. Der LOSV hat sein Budget für die Spitzensportförderung auch etwa in der Höhe von CHF 75'000. Das sind zwei separate Budgets, die auch separat in Zukunft ausgeschüttet werden. Und dieser Spitzensportausschuss soll nur koordinieren und soll sagen: Okay, den Spitzensportler übernehmt ihr, den übernehmen wir. Aber dass plötzlich hier ein Spitzensportausschuss unter der Präsidentschaft eines LOSV-Mitglieds das Sagen über alle Gelder hätte, also über die Gelder der Kommission und des LOSV, das scheint uns nicht gerecht und nicht gerechtfertigt. Die Sportkommission würde unseres Erachtens sehr abgewertet mit einem solchen Ausschuss auf Gesetzesebene.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch eine Frage: Vielleicht ist es anderswo geregelt, in speziellen Statuten der Sportkommission oder irgendwo, aber die Frage richtet sich dahingehend: Kann diese Sportkommission zusammentreten und die zwei Mitglieder, die dann gerade anwesend sind, sind auch beschlussfähig, oder wie sieht das hier aus?
Abg. Peter Sprenger:
Frau Regierungsrätin. Ich bin mit Ihnen einverstanden und kann da leichten Herzens Ihnen entgegenkommen. Die Erwähnung des Liechtensteinischen Olympischen Sportverbandes, wenn man das belässt als Dachorganisation der liechtensteinischen Sportverbände im Wissen, dass das halt nur und ausschliesslich der LOSV ist, kann ich aus Gründen der Konsistenz zustimmen. Ich würde dann halt entsprechend auch die Erwähnung des LOSV in den Absätzen 3 und 4 eben durch Ihre Diktion bedingen, und ich stelle einen entsprechenden zusätzlichen Änderungsantrag dahingehend. Nicht einverstanden bin ich mit Ihrer Aussage, dass es ein Parallelgremium zur Sportkommission ist. Es soll ja nur in einem speziellen Bereich, wo es wirklich um ganz spezielle Fragen geht, ein Ausschuss geschaffen werden. Und wie Sie meinem Antrag entnehmen können, kommen ja Teile dieses Spitzensportausschusses eben gerade wieder aus dem Sportausschuss. Ich habe bereits gesagt: Es geht hier wirklich um viel Geld und um schwierige Fragen. Und Sachkompetenz ist also hier in einem sehr dezidierten Masse angesagt. Ich empfinde es auch als keine Abwertung der Sportkommission, wenn hier spezifische Fragen delegiert werden, sondern vielmehr eine Entlastung von einem Problem, das - dies getraue ich mich zu sagen - für gewisse Mitglieder der Sportkommission überfordernd wirken könnte.
Abg. Otto Büchel:
Herr Kollege Sprenger. Ich kann einem Teil Ihrer Ausführungen gut meine Zustimmung geben, dass es einer solchen Spitzensportkommission, einem Spitzensportausschuss, wie das richtig benannt werden muss und auch so hier vorgeschlagen ist, an Arbeit sicherlich nicht fehlen wird. Für mich stellt sich allerdings noch die Frage nach der hierarchischen Einstufung, weil dort hätte ich wirklich Mühe, wenn auf der Ebene der Sportkommission, die eine ganz zentrale Rolle hier zugeteilt bekommt in diesem Gesetz, auch der Spitzensportausschuss auf gleicher Ebene stehen würde.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte noch etwas zu bedenken geben, Herr Abg. Sprenger. Wenn wir den Art. 14 ihrer Vorschläge, die Sie ja dankenswerterweise vorher schon schriftlich verteilt haben, lesen, dann stellen wir fest, dass dieser Spitzensportausschuss weitgehend Aufgaben hat, die diesem Gesetz völlig fremd sind, nämlich nicht Aufgaben im Zusammenhang mit der Förderung des Sports, sondern Aufgaben betreffend die personelle Auswahl der Beschickung von Sportereignissen. Dort heisst es ja: "Dem Spitzensportausschuss obliegt: a) die Entscheidung über die Teilnahme an Olympischen Spielen, b) die Festlegung der Limiten für die Teilnahme an Olympischen Spielen und anderen internationalen Veranstaltungen, c) die Selektion der Athleten für die unter lit. b) genannten Veranstaltungen". Das sind Themenbereiche, die dieses Gesetz überhaupt nicht behandelt, für die dieses Gesetz überhaupt keine Kriterien enthält, an denen sich dieser Spitzensportausschuss orientieren könnte. Das ist meiner Meinung nach verfehlt. Und darum - neben den zutreffenden Argumenten des Abg. Otto Büchel - halte ich es nicht für richtig, diesen Anträgen Folge zu geben.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich spreche mich auch gegen diesen Ausschuss aus. Ich finde, das ist eine unnötige Machtkonzentration, weil zudem noch das unter der Ägide des Präsidenten der Dachorganisation stehen würde. Ich meine, wenn der Dachverband in der Realität wirklich so eine starke Position hat, dann finde ich, dann sollte er selber einen Ausschuss bestimmen und im Sinne eines internen Meinungsbildungsprozesses auch die Qualität oder die Art und Weise, wie dieser Ausschuss zu funktionieren hat, selber definieren.
Abg. Peter Sprenger:
Wenn dieser Antrag nicht angenommen wird, stellen Sie einfach infrage, dass ein Athleten- und ein Trainervertreter, und das sind Leute die wirklich an der Front sind, auch einen Anspruch haben, dort mitzureden. Dann sind diese Leute auf Gedeih und Verderben darauf angewiesen, dass sie halt gnadenhalber in die Sportkommission berufen werden. Das gebe ich zu bedenken.
Abg. Otto Büchel:
Diese ernsten Befürchtungen kann ich nicht teilen, weil, wenn dieser Spitzensportausschuss auf einer Stufe tiefer, nämlich auf LOSV-Ebene, angesiedelt ist, treffen sich auch die Fachleute unter sich und werden ihre Selektionen, die ganzen weiteren Aufgaben, die sie diesen Personen zutrauen und sie auch beauftragen, im Einvernehmen lösen und dann die Empfehlung für internationale Beschickungen und dergleichen eben entsprechend nach oben weitergeben.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich wollte das Ähnliche sagen wie der Abg. Otto Büchel schon ausgeführt hat. Ein solcher Ausschuss ist begrüssenswert, aber er sollte unter Gesetzesebene stehen. Es sollte die Sportkommission das letzte Wort haben was die gesetzliche Durchführung betrifft. Ich kann auch schon zum Artikel 14 vorwegnehmen: Alle diese Aufgaben, die Sie dort diesem Spitzensportausschuss zugedacht haben, sind heute voll in der Kompetenz des LOSV. Da müssen die Delegierten befragt werden. Ich würde mich hüten, hier ins Gesetz etwas Neues hineinzunehmen, das weder mit dem LOSV, geschweige denn mit den Delegierten abgestimmt worden ist. Man würde hier dem LOSV alle Kompetenzen, die er bisher gehabt hat, wegnehmen und würde die diesem Spitzenausschuss zuordnen. Das könnte grosse Probleme geben, da ist niemand konsultiert worden, ob die da überhaupt einverstanden wären, vor allem nicht die Delegierten.
Abg. Peter Sprenger:
Ich möchte da noch eine zusätzliche Information geben. Der LOSV ist ja bei den Olympiabeschickungen und bei den Selektionen nicht frei. Er ist da an das IOC-Statut gebunden und davon abhängig. Mir wurde glaubhaft dargetan von den entscheidenden Leuten, dass die bisherige Delegiertenversammlung der olympischen Verbände abgeschafft werden soll, und dass man ernsthaft daran denkt, diese Kompetenz dem vielleicht noch zu schaffenden Spitzensportausschuss zu übertragen und das vom IOC dann auch in diesem Sinne genehmigen zu lassen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass aus Effizienzgründen diese spezifischen Aufgaben einem Spitzensportausschuss zu geben sind und ihn damit sich befassen zu lassen. Ich war 8 Jahre im Sportbeirat. Ich möchte niemandem zu nahe treten, ich war dort auch nicht der Gescheiteste. Aber in diesem Bereich sind Fragen auf dem Traktandum, die einfach Hobbysportler oder Hobbyfunktionäre überfordern.
Abg. Gebhard Hoch:
Frau Regierungsrätin. Sie brauchen keine Bedenken zu haben, dass dem LOSV etwas weggenommen würde, wenn der Landtag diesem Abänderungsantrag zustimmt. Es ist ja so, dass dieser Vorschlag vom LOSV selbst kommt. Im Papier der Spitzensportler, das Ihnen vorliegt, ist dezidiert gefordert worden, dass in der Sportkommission ein Vertreter der Spitzensportler und ein aktiver Trainer vertreten sein sollen. Der LOSV hat jetzt wiederum unter sehr grossem Zeitdruck diesen Kompromissvorschlag gemacht und die Vertreter der Spitzensportler bzw. Trainer in diesem neu geforderten Spitzensportausschuss vorgesehen. Im Übrigen, Herr Präsident, wenn Sie sagen, dass im vorgeschlagenen Art. 14 Aufgaben des Spitzensportausschusses vorgeschlagen werden, die mit der Sportförderung nichts zu tun haben, dann ist es auch so im Vorschlag der Regierung in Art. 14 bezüglich der Aufgaben der Sportkommission. Auch dort werden Aufgaben aufgezählt, die nicht unter der Sportförderung zu subsumieren sind.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe von der Frau Regierungsrätin keine Antwort erhalten, wo geregelt ist, wann dieser Sportverband überhaupt beschlussfähig ist, wie die Abstimmungen stattfinden und ob der Präsident beispielsweise Stichentscheid hat usw.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke. Eine glaubhafte Darlegung, Herren Abgeordnete Sprenger und Hoch, was der LOSV intendiert und plant, das reicht mir nicht. Weil, erstens ist die Delegiertenversammlung zuständig für Statutenänderungen und nicht der LOSV. Und hier Entscheide und Befugnisse und Kompetenzen der Delegiertenversammlung einfach vorwegzunehmen, das würde ich zumindest als unfreundlichen Akt empfinden. Und darüber einfach hinwegzugehen, das sind neue Töne, die ich hier höre. Die Regierung wird angehalten, 17 Vernehmlassungen durchzuführen, und hier würde in einem Aufwisch - würde eine ganze Delegiertenversammlung des LOSV einfach draussen vor der Tür gelassen: Das hat der Landtag so beschlossen, die Delegiertenversammlung fragen wir dazu gar nicht. Das sind mir neue Töne. Ich als Regierungsvertreterin schliesse mich einem solchen Vorgehen nicht an. Und was die Frage des Abg. Lampert noch betrifft, das ist intern geregelt, wie die Beschlussfähigkeit ist. Wenn Sie das im Gesetz wünschen, müssen wir das halt noch ins Gesetz aufnehmen. Das ist bei Vorhandensein der Mehrheit, also es müssen mindestens 4 Mitglieder anwesend sein, damit die Sportkommission beschlussfähig ist.
Abg. Rudolf Lampert:
Was heisst, es ist intern geregelt? Wo ist das intern? Intern bei der Regierung? Intern bei wem?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Der jetzige Sportbeirat hat das in seinen Statuten so geregelt. Und wenn das nicht genügt, müssen wir das halt für die zukünftige Kommission ins Gesetz aufnehmen. Wenn Sie Antrag stellen, kann ich diesen Antrag gerne unterstützen, aber der Regierung erscheint es nicht nötig, das im Gesetz explizit festzuhalten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist ein Thema, das die Regierung mit Sicherheit in Form einer Durchführungsverordnung regeln kann.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, wenn ich diese Beratungen mir anhöre, so fühle ich mich sicher nicht kompetent, hier in Sachen Spitzensport Ausführungen zu machen. Aber der Spitzensportausschuss an und für sich, so scheint mir, macht Sinn, nur hätte ich ihn hier anders platziert. Ich stelle keinen Abänderungsantrag, weil ich einfach zu wenig hinter diese Materie sehe. Aber rein von der Systematik her wäre mir logischer gewesen, dass man hier hineinschreibt, dass die Sportkommission einen Spitzensportausschuss errichtet, und dass in diesem Spitzensportausschuss zwei Vertreter des LOSV sein müssen und dass die Sportkommission in allen Fragen, die den Spitzensport betreffen, diesen Spitzensportausschuss anhören muss. Dann wäre er unter der Sportkommission eingerichtet und das Anhörungsrecht wäre ebenfalls enthalten. Aber wie gesagt: Ich sehe zu wenig hinter diese ganze Materie.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Abg. Peter Sprenger:
Um diesen Vorschlag zur Güte aufzunehmen, beantrage ich, im Abs. 3 "und der LOSV" zu streichen. Dann heisst es: "Die Sportkommission errichtet einen Spitzensportausschuss". Deshalb habe ich gezögert. Ich bin mir jetzt auf die Schnelle nicht sicher, ob da jedes Wort stimmt im Abs. 4. Aber ich versuche es einmal: "Der Spitzensportausschuss besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern. Je 2 Mitglieder werden von der Sportkommission und vom LOSV auf 4 Jahre gewählt". Dann diesen Satz "als Präsident" bis "wählen" streichen und der Rest könnte wieder passen. Doch, doch, dies stimmt, nur den Satz "als Präsident" bis "wählen" streichen. Aber das geht jetzt halt relativ schnell.
Abg. Helmut Konrad:
Damit der Abg. Sprenger Zeit hat, sich eine Formulierung zu überlegen, möchte ich einfach grundsätzlich mein Unbehagen ausdrücken, das sich jetzt an diesem Artikel hier zeigt. Ich habe das Gefühl, dass man jetzt aus dem hohlen Bauch heraus - und ich bin an sich dem Abg. Otmar Hasler dankbar - ich sehe in seinem Vorschlag einen Kompromiss, hinter dem ich auch stehen könnte. Ich habe gewisse Sympathien für den Vorschlag vom Abg. Sprenger, aber so auf die Schnelle eine so grundsätzliche Neuerung im Gesetz, in der 2. Lesung - wir haben es zwar schriftlich bekommen im Verlaufe dieser Landtagssitzung - aber auf die Schnelle einfach jetzt aus dem hohlen Bauch heraus zu entscheiden, ob das gut ist, ob das in ein Gesamtgefüge hineinpasst, das ist ungeheuer schwierig. Und deshalb habe ich grundsätzlich dann Mühe, wenn wir auf eine solche Art und Weise in wesentliche Bereiche im Gesetz Eingriff nehmen. Ich frage mich dann, ob die Qualität des Gesetzes am Schluss Ansprüchen standhält, die wir selbst an ein Gesetz haben müssten. Ich werde auch aus Gründen, die ich am Anfang schon erwähnt habe, dass es mir zu oberflächlich ist, der Rahmengesetzcharakter mir nicht genügt, am Schluss diesem Gesetz meine Zustimmung sicher nicht geben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich erlaube mir auch eine Bemerkung zu diesem Thema, Herr Abg. Konrad, auch im Hinblick auf anfängliche Bemerkungen verschiedener Abgeordneter zur Durchführung dieser 2. Lesung. Wir haben vor drei Monaten, genau heute vor drei Monaten, die 1. Lesung dieses Gesetzes durchgeführt. Kein Mensch hat etwas von einem Spitzensportausschuss gesagt, dass das notwendig sei oder wichtig sei und in welcher Art und Weise man das machen soll. Und jetzt, einen Tag vor der 2. Lesung, flattert uns so ein Vorschlag auf den Tisch. Es ist kein Wunder, dass das für Verwirrung sorgt. Ich muss aber schon sagen: Das ist nicht die Schuld der Regierung oder auch nicht die Schuld irgendeiner Fraktion. Daher kann man nicht so tun, als ob es quasi unzumutbar sei, jetzt diese 2. Lesung durchzuführen, wenn jetzt plötzlich Abänderungsanträge kommen von denen schon vom Thema her bei der 1. Lesung und auch in der ganzen Vernehmlassung überhaupt keine Rede war, die völlig neue Materie sind, allerdings in Artikeln eingebaut, die schon bisher in der Gesetzesvorlage enthalten waren und daher formal sicher zulässig.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich werde diesem Flickwerk, wie ich es bezeichnen möchte, auch nicht mehr zustimmen, ganz einfach, weil hier komplett neue Substanzen - Sie haben das vorhin ausgeführt - hineinfliessen. Es ist nicht mehr abzuschätzen, was schlussendlich aus diesem Gesetz dann wird. Ich werde keinem Artikel und auch dem Gesetz selbst nicht mehr zustimmen.
Abg. Peter Sprenger:
Ich danke den Herren von der Opposition, dass Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, einige Minuten darüber zu studieren. Ich möchte Ihnen jetzt folgende Fassung beliebt machen. Der Abs. 3 lautet dann: "Die Sportkommission errichtet einen Spitzensportausschuss." Der Abs. 4: "Der Spitzensportausschuss besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern. Je 2 Mitglieder werden von der Sportkommission und vom LOSV auf 4 Jahre gewählt. Die 4 entsandten Vertreter des Spitzensportausschusses haben einen Athleten- oder Trainervertreter ebenfalls auf 4 Jahre zu wählen". Und konsequenterweise würde ich dann halt im Art. 14 nur eine Anhörung oder eine Beratungspflicht für diesen Spitzensportausschuss vorsehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt muss ich Ihnen zwei Fragen stellen, Herr Abg. Sprenger. So wie Sie den Abs. 4 jetzt vorgelesen haben, würde der letzte Halbsatz "wobei dem Präsidenten der Stichentscheid zukommt" entfallen. Sie haben ihn nicht mehr gelesen.
Abg. Peter Sprenger:
Richtig.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Und dann haben Sie jetzt in Abs. 4 wieder von LOSV gesprochen, obwohl Sie vorher mal gesagt haben, Sie ändern Ihren Antrag ab, dass es Dachorganisation der liechtensteinischen Sportverbände heissen muss.
Abg. Peter Sprenger:
Richtig.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut.
Abg. Helmut Konrad:
Herr Präsident, nur noch eine Entgegnung auf Ihre Anrede mir gegenüber. Ich habe nicht der Regierung einen Vorwurf gemacht. Ich habe den Vorwurf auch auf uns selbst bezogen, dass wir jetzt Vorschläge relativ kurzfristig zu tief gehenden, weit gehenden Veränderungen einzelner Artikel diskutieren, dass wir - und das muss ich für mich einmal zumindestens sagen - teilweise aus Sympathie, aber doch ein bisschen aus dem hohlen Bauch heraus, zustimmen oder nicht zustimmen, und dass ich aufgrund dieser Überlegung einfach Mühe habe, wenn ich jetzt uns als gesetzgebende Instanz sehe, wie wir in der 2. Lesung mit einem Gesetz umgehen. Es hätte zwei Möglichkeiten gegeben: Auf den Antrag vom Abg. Hoch einzugehen und das zu verschieben oder diese Anträge früher einzubringen oder dann eben auf diese Anträge nicht einzugehen. So habe ich aber einfach das Gefühl, dass in sich das Gesetz als Ganzes nicht mehr stimmig ist.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich kann so dem Abänderungsantrag des Abg. Sprenger nicht zustimmen, wenn er dabei bleibt, dass die 4 Mitglieder, also je 2 aus der Sportkommission und dem Dachverband, die Sportlerin bzw. den Sportler wählen, der hier die Sportler vertreten soll. Das sollen die Sportlerinnen und Sportler gefälligst selbst tun. Meines Erachtens würde es genügen, wenn es hiesse: "und einer Vertretung der Sportlerinnen und Sportler".
Abg. Peter Sprenger:
Da habe ich schon allergrösste Bedenken. Diese Wahl - wenn Sie die Sportler kennen, und ich war zeitweise selber einer - diese Wahl möchte ich sehen. Das wird das Tohuwabohu des Jahrhunderts werden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab über den Abänderungsantrag des Abg. Sprenger zunächst. Ich versuche ihn in seiner Letztfassung zu wiederholen. Er lautet wie folgt, Art. 13 inklusive Überschrift möge lauten: "Errichtung einer Sportkommission und eines Spitzensportausschusses: Abs. 1: Die Regierung errichtet zur Förderung und Koordination des Sportes eine Sportkommission. Abs. 2: Die Sportkommission besteht aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern, welche von der Regierung auf 4 Jahre bestellt werden. Der Präsident wird von der Regierung ernannt. Die Dachorganisation der liechtensteinischen Sportverbände hat Anspruch auf 3 Sitze. Der Leiter der Dienststelle für Sport und der Schulsportinspektor nehmen beratend an den Sitzungen teil. Abs. 3: Die Sportkommission errichtet einen Spitzensportausschuss. Abs. 4: Der Spitzensportausschuss besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern. Je 2 Mitglieder werden von der Sportkommission und von der Dachorganisation der liechtensteinischen Sportverbände auf 4 Jahre gewählt. Die 4 entsandten Vertreter des Spitzensportausschusses haben einen Athleten- oder Trainervertreter ebenfalls auf 4 Jahre zu wählen".
Regierungsrätin Andrea Willi:
Unter Abs. 3 haben Sie noch einen Nebensatz vergessen, den der Abgeordnete gesagt hat, nämlich: "Die Sportkommission errichtet einen Spitzensportausschuss, der der Sportkommission untersteht".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das habe ich total überhört.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Also das hat jemand gesagt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Es kommt darauf an, was Inhalt des Antrages ist. Wenn der Antragsteller sagt, das sei nicht Inhalt seines Antrages, dann brauchen wir es auch nicht.
Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident. Sie haben meinen x-fach modifizierten Antrag korrekt wiedergegeben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut. Sie haben den Antrag gehört. Wir stimmen jetzt ab. Wer diesem Antrag des Abg. Peter Sprenger zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Jetzt stimmen wir über Art. 13 ab in der Fassung der Regierungsvorlage. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
11 Stimmen bei 21 anwesenden Abgeordneten, das ist die Mehrheit. Art. 14 wurde zugestimmt. Wir können weiterlesen.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich beantrage, den zweiten Halbsatz wie folgt zu fassen: "werden jährlich wiederkehrende Beiträge gewährt". Ich begründe das wie folgt: Hier geht es um die Finanzierung de facto des LOSV. Eine derart wichtige Institution soll meines Erachtens einen Anspruch auf diese jährlich wiederkehrenden Zahlungen haben, ansonsten er jedes Jahr bangen muss, ob er weiter existieren kann oder nicht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das dürfte wohl eher ironisch gemeint gewesen sein, nehme ich an, dieses "bangen müssen". Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir weiter vorne im Gesetz in Art. 7 Abs. 4 dem Grundsatz zugestimmt haben, dass ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderung nicht besteht und damit kongruent, meine ich, ist auch hier die Formulierung "können Beiträge gewährt werden". Der Antrag des Abg. Sprenger steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag, Art. 17 wie folgt zu formulieren: "Wichtigen Institutionen des Sports, welche im Bereich des Sports im Lande von besonderer Bedeutung sind, werden jährlich wiederkehrende Beiträge gewährt" zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Wir stimmen über Art. 17 ab. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich habe schon bei der 1. Lesung hier darauf hingewiesen, dass ein Bestimmtheitsgrad erforderlich ist, weil Doping ja auch unter Strafe gestellt werden soll. Und mir scheint auch die jetzt im Gesetz beinhaltete Formulierung bezüglich der Bestimmtheit doch einige Mängel offen zu lassen. Ich möchte das nur anmerken. Es muss zumindest sicher auch diese Verordnung publiziert sein, damit dieses Doping dann wirklich auch strafrechtlich geahndet werden kann. Das ist nur als Hinweis zu verstehen. Ich konnte mich nicht so weit vorbereiten, dass ich hier mit einem anderen Vorschlag kommen kann. Also ich möchte nur noch, um das genauer auszuführen, davor warnen, dass man auf irgendwelche internationalen Listen oder bei irgendeinem internationalen Sportverband erhältliche Liste verweisen kann, sondern das wird sicher ausdrücklich in den Verordnungen enthalten sein müssen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dem kann ich mich anschliessen. Also es ist dringend zu empfehlen, wenn man nicht eine Nichtstrafbarkeit riskieren will, in der Verordnung nicht nur auf eine Liste - von wem auch immer - zu verweisen, sondern die auch, wenn sie noch so detailliert ist und wenn es noch so mühsam erscheinen mag, detailliert inhaltlich wiederzugeben.Wir können abstimmen. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich stelle Antrag, bei Art. 21 Abs. 2 anstelle von "dem zuständigen Dachverband" zu schreiben "der zuständigen Dachorganisation" aus Gründen der Gesetzeseinheitlichkeit.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist der Artikel in dieser Art und Weise von der Regierung als Antragstellerin abgeändert. Wir können abstimmen. Wer Art. 21 mit dieser sprachlichen Änderung in Abs. 2 zustimmt, Entschuldigung.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich bin der Meinung, dass hier schon der Dachverband gemeint ist und nicht die Dachorganisation. Da ist der Leichtathletikverband gemeint und der Fussballverband und Fachverbände, bin ich der Meinung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich muss dem Abg. Hoch Recht geben. Da hat er zweifellos Recht.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Also so, wie wir das jetzt geplant haben, wird der LOSV zuständig sein für die Durchführung der Dopingkontrollen und wird das den einzelnen Verbänden weiter delegieren. Aber die Adresse, die Ansprechadresse für die Regierung ist der LOSV. So ist das geplant. Also es muss hier schon stehen "der zuständigen Dachorganisation". Gemeint ist der LOSV.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann müsste aber meiner Meinung nach das Wort "zuständigen" entfallen, weil dann ist, wenn das die Absicht der Regierung ist, dann fasse ich das als eine gegenüber der 1. Lesung geänderte Absicht auf, dann ist die Absicht einfach "der Staat stellt der Dachorganisation der liechtensteinischen Sportverbände einen bestimmten Betrag für die Durchführung der Dopingkontrollen zur Verfügung". Okay, für alle Arten von Dopingkontrollen in dem Fall, ganz gleich in welcher Sportart.
Regierungsrätin Andrea Willi:
So ist es, ja. Dann beantrage ich, "zuständig" herauszunehmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut, dann heisst jetzt der Abs. 2 nach dem Regierungsantrag: "Der Staat stellt der Dachorganisation bei der Durchführung von Dopingkontrollen einen bestimmten Betrag zur Verfügung". Wird dazu noch das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem Art. 21 mit diesem geänderten Abs. 2 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich habe nur eine Frage an die Regierung: Sind Sie mit den Verordnungen so weit, dass diese auch beim Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. April 2000 ebenfalls vorliegen? Sonst sind insbesondere die Strafbestimmungen nicht anwendbar.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Das war ja eben, was ich vorhin dem Abg. Hoch zu erklären versucht habe, wieso es nicht nützlich gewesen wäre, heute die Lesung zu verschieben. Wir können jetzt mit der Verabschiedung dieses Gesetzes heute an die Ausarbeitung der Verordnungen gehen. Die Arbeitsgruppen sind bestellt, sie stehen bereit. Morgen findet die 1. Sitzung statt. Wir sind zuversichtlich, dass wir am 1. April mit diesen Verordnungen so weit sind. Das war genau deswegen, dass ich Ihnen sehr dankbar bin, dass das Gesetz heute nun verabschiedet werden wird.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Ich habe hierzu eine Frage an die Regierung. Wie aus den Unterlagen betreffend die Zusammenarbeit und die Übereinkommen mit der Schweiz betreffend Jugend und Sport ersichtlich ist, sind dort verschiedentlich Institutionen und Organe genannt, die jetzt mit dieser Gesetzesänderung in Liechtenstein nicht mehr existieren werden. Ich möchte die Regierung deshalb fragen, ob bereits Vorkehrungen dafür getroffen wurden, das Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Jugend und Sport entsprechend anzupassen?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Die Vorarbeiten sind begonnen worden. Wir haben auch gewartet, bis jetzt das Gesetz definitiv verabschiedet wird. Wir werden jetzt an die konkrete Ausarbeitung gehen und das Abkommen entsprechend ändern und Ihnen dann, sofern nötig, unterbreiten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich komme noch einmal zurück auf mein Votum zum Art. 24 und nehme auch Bezug auf das, was Sie zum vorhergehenden Art. 25 ausgeführt haben, Herr Präsident. Mir scheint dieses 1. April 2000, diese Inkrafttretensbestimmung ein sehr ambitiöses und ehrgeiziges Ziel zu sein. Ich frage nur vorsichtshalber die Regierung an, ob sie sich nicht selbst eine etwas grosszügigere Frist geben will.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung dazu Stellung zu nehmen?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Wir sind uns bewusst, dass der Terminplan ehrgeizig ist. Andererseits möchten wir, dass gerade die Spitzensportler noch in diesem Jahr in den Genuss der Förderung kommen. Wie gesagt, die Arbeitsgruppe wird morgen ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird eine grosse Agenda haben. Am 5. Februar wird bereits ein Seminar stattfinden mit mir und mit dem Sportbeirat, wo wir die Entwürfe bereits sichten werden. Es ist ein ambitiöser Zeitplan, aber wir nehmen ihn in Kauf. Wir werden uns mit aller Kraft dahintersetzen. Wir lassen dieses Datum. Vielen Dank.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ein gewisser sportlicher Ehrgeiz offensichtlich. Wir stimmen ab über Art. 26. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung absolviert. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort vor der Schlussabstimmung noch gewünscht?
Abg. Gebhard Hoch:
Ich werde dem Gesetz als Ganzes nicht zustimmen. Es ist ein Musterbeispiel eines unbefriedigenden Flickwerkes. Sie hätten das heutige Chaos vermeiden können, Frau Regierungsrätin, wenn Sie nicht aus opportunistischen Gründen die Verschiebung der Behandlung dieses Traktandums auf die März-Sitzung verhindert hätten. Ihre Argumentation überzeugt mich gar nicht. Die Arbeitsgruppe hätte mit ihrer Arbeit auch im April beginnen können. Die Spitzensportler kriegen ihr Geld, die entsprechenden Kredite sind im Budget bewilligt worden. Ich bin gegen dieses Gesetz in dieser Form.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Herr Hoch. Ich möchte nicht jetzt in die Bresche für die Regierung da reden, aber ich habe im Laufe der Debatte den Eindruck gewonnen und werde ihn jetzt auch nicht los, dass sicher demokratische Strukturen da sind, aber sie nicht optimal - ich sage es mal vorsichtig - in der Dachorganisation ausgenutzt werden. Und ich habe es auch so empfunden, dass im letzten Moment vom Kopf dieser Dachorganisation noch Vorschläge eingebracht werden, die nicht über die Delegierten abgestimmt worden sind.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer der Erlassung dieses Sportgesetzes zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die Gesetzesvorlage verabschiedet. Wir kommen jetzt noch zum Antrag der Regierung, der Landtag wolle der Schaffung von 50 zusätzlichen Stellenprozenten bei der Dienststelle für Jugend und Sport zustimmen. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall, dann stimmen wir ab. Wer der Schaffung von 50 zusätzlichen Stellenprozenten zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir auch diesen Antrag behandelt und damit das Traktandum 19 beendet.-ooOoo-