Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Nr. 78/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 28: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 78/2016. Er steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit dieser Vorlage schlägt die Regierung die Fortführung des seit 2014 in Anwendung stehenden Finanzierungsmodells der Finanzmarktaufsichtsbehörde für weitere drei Jahre bis Ende 2019 vor. Gegen diesen Vorschlag ist nichts einzuwenden. Die Finanzplatzakteure scheinen das Modell zumindest zu schlucken, obwohl es für nicht wenige ein wirtschaftlich schwer verdaulicher Brocken ist. Mit dem neuen Modell hat sich die Kostentragung der Finanzmarktaufsichtsbehörde radikal weg vom Staat hin zu den Marktteilnehmern verschoben. Im Jahr 2010 betrug der Staatsbeitrag im Verhältnis zum Gesamtaufwand noch satte 65%. Im ersten Jahr mit dem neuen Finanzierungsmodell, das war 2014, implodierte die Staatsquote auf sage und schreibe 13,1% und schrumpfte 2015 nochmals auf 9,3%. In absoluten Zahlen heisst das: von CHF 10,7 Mio. Staatsbeitrag im 2010 auf CHF 1,8 Mio. im 2015. Im gleichen Zeitraum ist der Betriebsaufwand der FMA um gute CHF 2,6 Mio. gestiegen. In diese Riesenbresche zwischen stark sinkendem Staatsbeitrag und steigenden Kosten bei der FMA sind die Finanzplatzakteure gesprungen. Daraus leitet sich für die FMA insbesondere gegenüber dem Finanzplatz die Verpflichtung ab, einerseits kostenbewusst zu wirtschaften und sich andererseits bei aller Notwendigkeit zur Wahrung und Durchsetzung sämtlicher Aufsichtspflichten und Disziplinargewalten auch als Partner des Finanzplatzes zu definieren. Insbesondere letzteres mag ein Stück weit ein Balanceakt sein, den die FMA auf meiner eigenen beruflichen Beurteilung mittlerweile recht gut meistert.Letztlich bedingen sich Markt und Behörde gegenseitig, was beiden Seiten stets bewusst sein muss. Die Regierung schlägt des Weiteren vor, das Finanzierungsmodell in den Jahren 2018/2019 neu zu evaluieren, nach Massgabe der dannzumaligen Entwicklung des Finanzplatzes. Auch damit kann man sehr einverstanden sein. Nur darf ein allfälliges neues Finanzierungsmodell ab 2020 nicht dazu dienen, dass sich der Staat noch weiter als bisher aus der Finanzierungsbeteiligung zurückzieht, denn wie die Regierung richtig schreibt, nimmt die FMA nebst reinen Aufsichtsaufgaben auch gemeinwirtschaftliche Aufgaben für das Land wahr. Die in der gegenständlichen Vorlage weiter enthaltenen redaktionellen Korrekturen und Gebührenanpassungen scheinen einvernehmlich zwischen Regierung, Behörde und betroffenen Branchenverbänden entstanden zu sein. Eintreten ist für mich insgesamt unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen zusammen. Einleitend möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für Präsidiales und Finanzen für den Bericht und Antrag bedanken. Der vorliegende Bericht und Antrag bezweckt die Weiterführung des bisherigen FMA-Finanzierungsmodells, mit welchem man seit 2014 Erfahrungen sammeln konnte. Es sind keine konzeptionellen Änderungen geplant. Das FMA-Budget von circa CHF 20 Mio., welches jährlich von der Regierung gemäss Art. 33a FMA-Gesetz abgenommen wird, soll wie bis anhin durch Gebühren und Abgaben der Marktteilnehmer sowie durch einen Staatsbeitrag gedeckt werden. Die bestehende FMA-Gesetz-Regelung betreffend den Staatsbeitrag läuft Ende 2016 aus, weshalb die gegenständliche Gesetzesvorlage notwendig ist, um die Finanzierung der FMA auch nach dem 31. Dezember 2016 sicherzustellen. Es ist vorgesehen, den Staatsbeitrag - wiederum befristet für die nächsten drei Jahre - bis 2019 bei maximal CHF 5 Mio. pro Jahr zu belassen. In den Jahren 2018 und 2019 ist eine Evaluation des Finanzierungsmodells auf Basis der dann zur Verfügung stehenden Informationen betreffend die Entwicklung des Finanzplatzes vorgesehen. Begrüssenswert ist der zweite Teil des Vorschlags, wonach die Wettbewerbssituation in der Fondsindustrie punktuell verbessert werden soll. Dies betrifft beispielsweise die Abgaben von Verwaltungsgesellschaften mit mehreren Lizenzen im Fondsbereich sowie allenfalls zu hohe Eintrittshürden bei den Gebühren. So sollen die spezialgesetzlichen Höchstbeträge für Aufsichtsabgaben pro Zulassung auf ein Viertel der bisherigen maximalen Aufsichtsabgabe reduziert werden. Die vorgesehenen Reduktionen bei den Gebühren entsprechen dem Anliegen des Marktes, allfällige Eintrittshürden zu minimieren, um damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Liechtenstein massgeblich zu erhöhen. Dass hier Handlungsbedarf besteht, zeigt eine kürzlich veröffentliche Vergleichsstudie des Finanzinformations- und Analyseunternehmens Morningstar zu den Kosten in europäischen Fondsstandorten. Schliesslich werden auch einzelne Redaktions- beziehungsweise Systemfehler des derzeit geltenden Finanzierungsmodells behoben und unter anderem - auf Anregung der FMA-Beschwerdekommission - einzelne neue Gebührentatbestände aufgenommen, um der täglichen Praxis der FMA gerecht zu werden. Im Zusammenhang mit der FMA-Finanzierung möchte ich noch auf ein anderes Anliegen aufmerksam machen. Ich persönlich habe mich schon mit der Frage auseinandersetzt, wie in Zukunft mit den FMA-Reserven von über CHF 9 Mio. umgegangen werden soll. Grundsätzlich können diese nur abgebaut werden, wenn die jährlichen Kosten die Erträge übersteigen. Gemäss Eignerstrategie ist jedoch das Budget so aufzustellen, dass nur so viel Kosten generiert werden, wie Erträge zu erwarten sind, beziehungsweise es wird zur Reservenhaltung aufgefordert. Demnach können unter normalen Umständen keine Reserven abgebaut werden. Insbesondere dann nicht, wenn deutlich weniger Erträge budgetiert als tatsächlich eingenommen wurden. Es ist von der Politik zu überlegen, ob die FMA als staatliche Behörde dauernd Reserven in erheblichem Umfang horten soll oder diese von Management und Regierung aktiv für Projekte, wie zum Beispiel die Übersetzung der Finanzmarktregulierung ins Englische, einmalige Aufbaukosten, Effizienzsteigerungen, IT etc., genutzt werden sollen, um die Marktteilnehmer nicht noch mehr zu belasten. Wir alle wissen, dass die Gebühren und Abgaben von Aufsichtsbehörden ein wichtiges Beurteilungskriterium in der Ansiedlung von neuen Finanzintermediären und Produkten ist. Im Zusammenhang mit der Standortförderung und der Innovationsstrategie im Finanzdienstleistungsbereich würde sich diese Überlegung sicherlich lohnen. Vielleicht hat sich das Ministerium hierzu schon Gedanken gemacht und kann sich allenfalls dazu äussern. Aufgrund meiner Ausführungen bin ich für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Das FMA-Gesetz steht heute zum einen zur Diskussion, weil der Staatsbeitrag von jährlich maximal CHF 5 Mio. bis zum 31. Dezember 2016 befristet ist. Der Mechanismus, dass bei einem Vorhandensein von 50% des durchschnittlichen Jahresaufwandes der letzten drei Jahre der Staatsbeitrag gekürzt wird, hat sich bewährt. Die FMA als Überwachungsbehörde stellt das Funktionieren des Finanzplatzes sicher und ist daher auch wesentlich durch die Marktteilnehmer zu finanzieren. Einen gewissen Staatsbeitrag für hoheitliche Aufgaben, die die FMA für das Gemeinwesen erbringt, erachte ich als gerechtfertigt. Der Mechanismus mit einem, wie ich es beschreiben möchte, Überflussventil, ähnlich eines Lavabos, hat sich als ausgewogen und angemessen erwiesen. Es ist sicher sinnvoll, an diesem Instrument festzuhalten. Das ist das eine. Zum anderen soll die Wettbewerbssituation der Fondsindustrie verbessert werden, im Klartext bedeutet dies, dass einige Gebühren und Abgaben gesenkt werden sollen. Dabei handelt es sich vor allem um die Höchstbeträge, die nach unten angepasst werden sollen. Dadurch soll die Markteintrittsschwelle gesenkt werden. Es ist nachvollziehbar, dass die Regierung gerade in diesem Bereich Gebührensenkungen vorschlägt. So bestehen doch berechtigte Hoffnungen, dass sich in Liechtenstein eine Fondsindustrie etablieren kann. Die Marktzugänge zur Schweiz und zum EWR sind dabei ein Standortvorteil, den es zu nutzen gilt. Auch die kürzlich endlich erzielten Fortschritte im Bereich AIFM sind hier positiv zu bewerten. Schliesslich werden mit dieser Vorlage auch Redaktions- und Systemfehler behoben und zusätzliche Gebührentatbestände, die sich als notwendig darstellen, aufgenommen. Durch die Anpassungen der Gebühren für die Fondsindustrie nach unten entgehen der FMA aber auch Einnahmen von rund einer halben Million Franken, das gilt es klar und deutlich festzuhalten. Es besteht klar ein Risiko, dass dadurch der Staatsbeitrag an die FMA, der in den letzten beiden Jahren CHF 2,5 Mio. respektive CHF 1,8 Mio. betrug, wieder steigen könnte. Ich erachte es allerdings, wie dies auch die Regierung im Bericht und Antrag ausführt, als zum einen tragbar und zum anderen als Verbesserung der Standortbedingungen in Sachen Vertrieb von Fonds. Auch erhoffe ich mir durch zusätzliche Geschäfte einen positiven Effekt auf das Gebührenaufkommen. Nichtsdestotrotz gilt es, die Entwicklungen im Auge zu behalten und spätestens bei der Evaluation und Prüfung des Finanzierungsmodells der FMA in den Jahren 2018 und 2019 speziell auch das Thema Fonds erneut einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Die Fraktion der Freien Liste bedankt sich bei der Regierung für diese Vorlage und spricht sich für Eintreten aus. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Guten Morgen. Danke für das Wort. Aufsichtsbehörden nehmen in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens eine wichtige Aufgabe wahr. Normalerweise kommt ausschliesslich der Staat für die Kosten dieser Funktion auf. Der Finanzsektor ist hier ein Spezialfall. Hier finanzieren nicht der Staat, sondern die Beaufsichtigten die Kosten der Aufsicht über eine sogenannte Aufsichtsabgabe. Die FMA nimmt aber neben der Aufsichtsfunktion auch sogenannte gemeinwirtschaftliche Aufgaben für den Staat wahr. So etwa die Beratung der Regierung, direkte regulatorische Arbeiten für die Regierung oder etwa die Entsendung von Vertretern in internationale Gremien für die Regierung. Viele dieser Aufgaben werden in anderen Staaten von der Zentralbank oder von Regierungsbehörden wahrgenommen, und der Aufwand wird daher konsequenterweise nicht den Finanzintermediären weiterbelastet, sondern mit Steuern finanziert. Im Bericht und Antrag Nr. 48/2013 schätzt die Regierung die Kosten dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen inklusive Gemeinkosten auf die Grössenordnung von etwa CHF 5 Mio. pro Jahr, was gerade auch dem gesetzlichen Staatsbeitrag entspricht. Der tatsächliche Staatsbeitrag lag aber infolge gesetzlicher Rückzahlungen der FMA an den Staat im 2014 bei nur CHF 2,5 Mio. und im 2015 gar nur bei CHF 1,8 Mio. - also weit unter den Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die FMA für die Regierung beziehungsweise den Staat erbringt. Das bedeutet nun nichts anderes, als dass der Finanzsektor als einziger Wirtschaftssektor neben den ordentlichen Steuern in sehr bedeutendem Umfang auch noch die vollen Aufsichtskosten und nun faktisch auch noch mindestens die Hälfte der gemeinwirtschaftlichen Leistungen bezahlt. Das ist einmalig und geht meines Erachtens sehr weit, zu weit. Die finanzielle Belastung durch Aufsichtsabgaben ist gerade für kleinere Finanzintermediäre heute sehr erheblich. Meines Erachtens ist daher spätestens bei der geplanten Überprüfung des Finanzierungssystems im Jahr 2018 eine Anpassung vorzunehmen. Und zwar in dem Sinn, dass Überschüsse nicht mehr in vollem Umfang an den Staat fliessen, sondern für eine gezielte Reduktion von unangemessenen Aufsichtsabgaben verwendet werden. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich bin auch für Eintreten auf die Vorlage und begrüsse die Fortführung des seit Anfang 2014 in Kraft stehenden Finanzierungsmodells der FMA. Ob sich dieses auch auf einen längeren Zeitraum fortschreiben lässt, soll in den Jahren 2018/2019 evaluiert werden, was sicher sinnvoll ist. Wie wir laufend erfahren, befindet sich der Finanzplatz, getrieben von internationalen Entwicklungen, in einer Dauerbewegung. Der Staatsbeitrag von maximal CHF 5 Mio. für die Jahre 2017 bis 2019 ist dabei gerechtfertigt. Wie die Regierung schreibt, begründet sich dieser mit der Wahrnehmung von gemeinwirtschaftlichen Aufgaben durch die FMA und der Tatsache, dass die FMA nicht von Skaleneffekten profitieren kann. Gemäss der Eignerstrategie für die FMA wird zwischen der Regierung und der FMA eine Leistungsvereinbarung bezüglich der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben abgeschlossen. Darin werden unter anderem die Arten der Regulierungszusammenarbeit, die Aufgaben und Kompetenzen, die Schnittstellen und der Ressourcenaufwand beschrieben. Die FMA orientiert die Regierung einmal jährlich über den entstandenen Aufwand. Neben der allgemeinen Beratung der Regierung zu finanzmarktstrategischen Themen können der FMA auch Sonderaufgaben zugewiesen werden, um konkrete Agenden zu bearbeiten. Hierzu stellen sich mir folgende Fragen: Ist die Leistungsvereinbarung wie vorgesehen abgeschlossen worden und sind diese gemeinwirtschaftlichen Aufgaben mit dem Staatsbeitrag von maximal CHF 5 Mio. abgedeckt? Bearbeitet die FMA derzeit Sonderaufträge der Regierung und werden diese separat entschädigt? Wie bewertet die Regierung die Zusammenarbeit zwischen den mit Finanzplatzthemen befassten Stellen? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Guten Morgen. Es wurden die verschiedensten Punkte bereits angesprochen. Deshalb kann ich mich kurz halten. Ich bin auch für Eintreten auf diese Vorlage. Einerseits wird ja die Fortschreibung des Finanzierungsmodells hier geregelt und zum anderen soll eine Gebührenanpassung im Fondsbereich gemacht werden, um die Situation in diesem Bereich zu verbessern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Ich glaube, das ist wichtig und auch dringend nötig. Wir haben uns schon in der Vergangenheit über die Wettbewerbssituation des Fondsplatzes unterhalten, und dieser Bereich ist ja international sehr dynamisch und einem extremen Wettbewerb ausgesetzt. Deshalb kann ich das begrüssen. Ein Finanzierungsmodell soll ja nicht dauernd abgeändert werden, deshalb finde ich es richtig, dass jetzt dies fortgeschrieben wird. Ich kann aber auch die Voten der Vorredner unterstützen, dass dann 2018/2019 eine grundsätzliche Überprüfung stattfinden soll. In der Vergangenheit gab es schon Diskussionen über die grundsätzliche Aufgabenteilung, und ich bitte auch die Regierung, diese Überlegungen dann vielleicht nochmals aufzunehmen. Und diese Überlegungen brauchen sicher auch einen längeren Zeitraum. Man hat ja immer diskutiert, was die FMA alles für Aufgaben übernehmen soll. Soll sie einfach die Aufsicht übernehmen und sollen dann - grob gesprochen - die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben bei der Regierung oder der Regierung untergeordneten Stellen angesiedelt werden? Ich glaube, diese Frage ist auch noch zentral und das müsste dann auch noch diskutiert werden. Ich möchte hier nicht diese Grundsatzdiskussion jetzt vom Zaun brechen. Aber ich glaube, das muss nochmals überlegt werden, ob das nicht auch Sinn macht. Oder ist es aufgrund unserer kleinräumigen Verhältnisse dann wirklich so, dass alles bei der FMA bleiben soll - aufgrund von Synergieeffekten, was auch immer? Oder sollen eben diese gemeinwirtschaftlichen Aufgaben näher an die Regierung gehen? Das möchte ich hier noch der Regierung mit auf den Weg geben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Überprüfung nicht erst im 2018/2019 stattfinden würde, sondern bereits jetzt aus den vergangenen Jahren Schlüsse gezogen worden wären. Es geht dabei auch nicht um eine Überprüfung in dem Sinne, weil das Finanzierungsmodell nicht tangiert würde, wenn der Staatsbeitrag um eine angepasste Grösse reduziert werden würde. Wir wissen ja, das hat der Abg. Manfred Kaufmann hervorgehoben, dass die FMA gemäss Art. 30b des FMA-Gesetzes Reserven bilden muss, und hier ist die Sinnhaftigkeit natürlich mit einem grossen Fragezeichen behaftet. Wenn eine Institution fast CHF 10 Mio. Reserven hat und bilden muss und nebenbei Gebühren erhebt, die über dem Mass sind, dann muss man sich schon die Frage stellen, ob man hier nicht jetzt schon an gewissen Schrauben dreht. Ich begrüsse es sehr, dass die hohen Eintrittsgebühren, Eintrittshürden bei den Gebühren, reduziert werden. Dies beträgt lediglich CHF 500'000 schlussendlich auf das Gesamtbudget. Und wenn wir das Gesamtbudget von rund CHF 19,5 Mio. in den letzten Jahren betrachten - und vor Staatsbeitrag beträgt dieses CHF 17,5 Mio., auch durchschnittlich in den letzten Jahren, also wo man den Staatsbeitrag von CHF 10,8 Mio. auf CHF 5 Mio. reduziert hat -, dann muss man sich schon fragen, ob man nicht mit dieser Vorlage den Staatsbeitrag reduzieren kann und soll. Dies auch als Signal, damit mit Personal, mit Löhnen - wir kennen ja die Lohnerhöhungen bei der FMA - auch etwas vorsichtiger und mit mehr Sensibilität umgegangen wird. Es ist schon ausgeführt worden, dass der Staatsbeitrag auch nicht voll ausgeschöpft wurde in den letzten Jahren. Das heisst: im 2014 CHF 2,5 Mio., 2015 CHF 1,8 Mio. Wieso soll man da im Voraus einen Staatsbeitrag bezahlen oder in Aussicht stellen, der weit über dieser Limite ist. Das macht man bei keiner anderen Institution, bei keinem anderen Budgetposten bei Institutionen in diesem Land. Das ist völlig komisch in diesem System, wie hier umgegangen wird mit der FMA. Diese Samthandschuhbehandlung finde ich völlig daneben und deshalb plädiere ich dafür , dass die Regierung wirklich ernsthaft aufnimmt, diesen Staatsbeitrag mit dieser Vorlage für die nächsten Jahre - 2017 bis 2019 - auf zum Beispiel CHF 2 Mio. oder CHF 3 Mio. zu reduzieren. Diese CHF 2 Mio. bis CHF 3 Mio. sind auch die Ge-genleistung für die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben. Das wäre auch ungefähr adäquat und in diesem Sinne sinnvoll - insbesondere auch deshalb, da nebenbei noch über CHF 9 Mio. Reserven gebildet werden. Einerseits wird die FMA auch angehalten hauswirtschaftlich mit ihren Geldern umzugehen, auch bei Personalressourcen zu überlegen und nicht gegen den Trend von anderen Institutionen für Personal besondere Lohnstufen einzuführen beziehungsweise Lohnerhöhungen, wie dies in den letzten Jahren praktiziert wurde. Also ich empfehle der Regierung, dass dieser Staatsbeitrag für die 2. Lesung nochmals überprüft wird und bereits jetzt schon diese Erkenntnisse, diese Erfahrungen der letzten drei Jahre, miteinbezogen werden und der Staatsbeitrag für 2017 bis 2019 zum Beispiel bei CHF 2 Mio., 2,5 Mio. oder 3 Mio. festgesetzt wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. In der Begründung der Vorlage steht: «Der Staatsbeitrag soll auch in unmittelbarer Zukunft beibehalten werden, um Gewähr für ein nachhaltiges, gerechtes Finanzierungsmodell zu bieten, welches die Lasten auf Intermediäre und Staat verteilt und somit der Finanzmarkt für Teilnehmer und Interessenten attraktiv bleiben lässt.» Also wenn man diesen Satz liest: Der Staatsbeitrag soll auch etwas vom Finanzmarkt, von den Teilnehmern, übernehmen. Und wie hoch sind die eigentlichen Leistungen, die die FMA an den Staat bringt? Also CHF 5 Mio. sind das nicht. Weil mit diesen CHF 5 Mio. wird ja auch der Finanzmarkt dann noch unterstützt. Und im Weiteren möchte ich an das Votum von Johannes Kaiser anschliessen, dass dieser Staatsbeitrag auf eine Höhe gesenkt wird, die etwa dem normalen Bedarf entspricht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich sehr kurzfassen. Ich unterstütze das Votum des Abg. Johannes Kaiser vollumfänglich. Ich möchte einfach nochmals in Erinnerung rufen, dass das Finanzmarktaufsichtsgesetz im Jahr 2004 ins Leben gerufen wurde, der Herr Regierungschef war damals Landtagsabgeordneter. Auch der Abg. Alois Beck war da noch dabei. Und da müssen Sie mal diese Voten lesen, als die FMA ins Leben gerufen wurde. Es ist eigentlich fast amüsant. Aber was man schon feststellen kann: Die FMA ist überproportional gewachsen in fast allen Belangen. Und was man natürlich auch nicht vergessen sollte: Der Finanzplatz Liechtenstein ist nicht mehr derselbe, wie er war im Jahr 2005, in fast allen Belangen. Und er ist jetzt nicht überproportional gewachsen, sondern eher geschrumpft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine gewisse Sympathie für das, was der Abg. Johannes Kaiser ausgeführt hat. Nur möchte ich klar betonen, die FMA ist kein Selbstzweck. Und gerade wir, der Landtag, sind stark verantwortlich, dass die Aufgaben der FMA immer weiter wachsen. Die Regulierung von aussen zwingt uns dazu. Wir wollen den Marktzugang zum EWR und allenfalls zur Schweiz selbstverständlich auch. Wir wollen, dass unsere Finanzintermediäre sich am Markt positionieren können und ihre Geschäfte abschliessen können. Und dafür ist die FMA essenziell. Ich glaube auch, dass die FMA einem Vergleich mit anderen FMAs, zum Beispiel in Österreich und der Schweiz, nicht scheuen muss. Es gibt auch in gewissen - ich meine- Finanzkommissionsprotokollen Vergleiche, die angestellt wurden, und das Kostenwachstum unserer FMA war wesentlich geringer. Was ich damit sagen will: Für mich ist selbstverständlich klar, da gebe ich Ihnen recht, Herr Abg. Kaiser, dass die FMA haushalten muss, und zwar überall, wo es möglich ist. Ich glaube aber auch, dass es wichtig ist, dass die FMA die Ressourcen hat, um ihre Aufgaben zu erfüllen, ansonsten wir Probleme mit dem Marktzugang bekommen. Und das würde uns sehr schnell wieder einholen. Deshalb, wie gesagt: Ich habe Verständnis, aber ich glaube, man muss auch vorsichtig sein. Ich bin dafür, dass wir die FMA fair bewerten, und ich glaube, dass das so geschehen ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich möchte hier dafür plädieren, dass der Staatsbeitrag so belassen wird, wie es hier vorgeschlagen wird. Ich denke, dass eine Senkung des Staatsbeitrags schlussendlich zulasten der einzelnen Finanzmarktteilnehmer gehen würde, dass allgemein die Kosten bei der FMA nicht gesenkt werden können und die Reduktion des Staatsbeitrages am Schluss von diesen Finanzteilnehmern übernommen werden müsste. Dies ist meines Erachtens in der jetzigen Phase einfach für die Finanzmarktteilnehmer nicht zumutbar. Die Kosten der einzelnen Finanzmarktteilnehmer sind jetzt schon sehr hoch, die sie für die FMA zu bezahlen haben. Und ich denke nicht, dass die noch mehr zahlen könnten. Ich denke, der Staatsbeitrag ist - ich glaube, der Abg. Elfried Hasler hat es auch bereits ausgeführt - gerechtfertigt aufgrund der diversen Aufgaben, die die Finanzmarktaufsicht quasi in Stellvertretung für die Regierung oder für die Verwaltung sonst erbringt. Von dem her würde ich wirklich plädieren, den Staatsbeitrag so zu belassen. Ich denke mir, hier wird gesagt, die FMA sei aufgebläht und würde überproportinal wachsen. Das sehe ich grundsätzlich auch so. Aber da müssen wir einfach sehen, dass wir zum Beispiel heute zwei Vorlagen haben. Die nächste ist die PRIIP-Vorlage. Hier werden wir Aufgaben an die FMA delegieren. Das Nächste wird sein: die neue Abwicklungsbehörde für Banken. Auch hier sind neue Stellenprozente eingeplant. Wir müssen einfach sehen, dass die Aufgabengebiete bei der FMA auch immer grösser werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich denke auch wie mein Vorredner Vogt: Die Aufgaben der FMA haben zugenommen. In jedem zweiten, dritten Gesetz, das wir hier durchziehen, das Banken und Treuhand beinhaltet, ist die FMA als Ausführungsbehörde drin. Also wir geben denen laufend Arbeit und brüskieren uns, dass halt eben diese Arbeit auch was kostet. Dann denke ich, dieser Staatsbeitrag ist gerechtfertigt. Die FMA muss ihre Arbeit machen. Wir müssen die Reputation schaffen in Europa beziehungsweise weltweit. Da hilft uns die FMA dazu, dass wir einen sauberen Bankenplatz haben. Und ich denke, hier uns immer aufzuregen, dass die FMA zu teuer ist, finde ich sehr negativ. Denn ich glaube, sie machen eine gute Arbeit. Sie haben einiges geleistet in der Vergangenheit und wir geben ihnen ja laufend weitere Arbeiten dazu. Also ich denke, das ist so gerechtfertigt, wie es vorgesehen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Besten Dank. Es ist tatsächlich so, dass seit dem Jahr 2005 die Situation nicht stehen geblieben ist. Auf der einen Seite haben wir natürlich Rückgänge in bestimmten Bereichen, Treuhandwesen und so weiter. Andererseits, und das wurde auch schon gesagt, wurde natürlich die ganze Regulierung seit dieser Zeit massiv erhöht. Nicht umsonst spricht man von einem Regulierungstsunami. Und dieser Tsunami ist beileibe nicht vorüber. Wir haben auch heute noch einige Vorlagen zu behandeln. Und das sind ja nur Sachen, die der Landtag direkt sieht. Daneben gibt es noch viele andere Dinge. Und man muss sicher fairerweise sagen, dass die FMA - im Gegensatz zu ausländischen Behörden in den umliegenden Ländern - im Personalwachstum in dieser Zeit da keinen Vergleich zu scheuen braucht. Die Zahlen wurden in der Vergangenheit genannt. Das heisst natürlich nicht, dass die FMA hier beliebig schalten und walten kann. Ich kann hier nur auch an die Regierung appellieren, die den direkten Zugang hat, hier auch das Optimierungspotenzial zu prüfen, zu sichten und allenfalls auch umzusetzen. Aber es ist meiner Ansicht nach dann immer gefährlich, so vom hohen Schiff aus, direkte Forderungen zu stellen, ohne die genauen Zusammenhänge zu beachten. Es ist das grundsätzliche Problem unseres Kleinstaates und auch der FMA: Wir müssen diese ganzen Regulierungen übernehmen, ob wir wollen oder nicht. Wenn wir das nicht wollen, haben wir - wie das der Abg. Lageder ausgeführt hat - keinen Marktzugang. Schlicht und einfach ist es dann eine existenzielle Frage für den Finanzsektor. Und das Problem ist, wenn wir in einem Bereich zwei, fünf oder zehn Unternehmen haben, wird das irgendwie verteilt. Aber wir können das nicht wie in grösseren Ländern auf eine grosse Anzahl umlegen. Das ist das Kernproblem. Und dieses Problem wird uns in Zukunft noch stärker begleiten. Ich plädiere deshalb auch dafür, dass man das jetzt so beibehält, nicht dass man alle zwei, drei Jahre das System ändert. Man kann auch - wie in anderen Bereichen auch - eine gewisse Erfahrung erst nach einer gewissen Zeit dann wirklich auch machen und die richtigen Schlüsse ziehen.Der ganze Finanzbereich ist nach wie vor im Umbruch. Es werden auch inskünftig ganz neue Anforderungen gestellt. Und es ist meiner Ansicht nach nicht genau absehbar, wie sich das auch personell auswirken wird. Deshalb finde ich es ja schon wichtig, auch für eine Behörde, zumindest mittelfristig eine gewisse Planbarkeit zu haben, deshalb kann ich dem Regierungsvorschlag zustimmen. Aber wie gesagt, eine grundsätzliche Überprüfung muss die Regierung sicher machen und das nicht erst kurz vor Torschluss 2018/2019, sondern gewisse Fragen sollten eben schon vorher angegangen werden. Die grundsätzliche Problematik wird uns erhalten bleiben. Und ja, da haben wir leider nur die Entscheidung «Entweder-oder» und wir müssen uns als kleines Land eben darauf einstellen und versuchen herauszufinden, wie wir das optimal lösen können. Und das ist eine Daueraufgabe. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Die FMA führt ihre Aufgaben und ihre Kontrollen bei den Marktteilnehmern ja nicht durch, weil sie lustig sein möchte oder weil sie Spass daran hat, sondern weil sie muss. Sie bekommt, wie es schon gesagt wurde, praktisch in jeder Landtagssitzung zwei, drei zusätzliche Aufgaben oder eine Verschärfung dessen, was sie schon tut. Und wir wissen, diese Regulierungen haben international Dimensionen erreicht, die für die Marktteilnehmer auch in Liechtenstein immer schwieriger zu bewältigen sind. Ja, der administrative Aufwand, die Bürokratie, die zu bewältigen ist, ist in der Zwischenzeit immens und auch die Kosten, die dafür zu übernehmen sind, die über die Arbeit der FMA entstehen, sind eben auch nicht ohne. Und dieser zusätzliche administrative Aufwand ist Aufwand, den die Marktteilnehmer ausserhalb ihres Geschäftes oder ihrer Geschäftsgänge zu tun haben. Und die Kosten dafür sind auch zu übernehmen. Ich denke, wir sollten bei jedem Gesetz, wo die FMA zusätzliche Aufgaben bekommt oder wieder als Regulierungsbehörde zusätzlich eingesetzt wird, das in unseren Diskussionen uns jedes Mal vor Augen führen, weil wir das immer wieder vergessen, dass hier Zusätzliches entsteht. Und wenn wir das vielleicht bei jedem Gesetz, das dann vorgebracht wird, tun und auch erwähnen, dann ist einem das vielleicht auch ein bisschen bewusster. Und wichtig finde ich schon noch den Punkt, den der Abg. Alois Beck genannt hat: Das ist nur das, was wir sehen, und was sonst noch so auf die FMA zukommt an Aufwendungen, das sehen wir hier im Landtag nicht. Also ich wäre bezüglich einer Reduktion eher vorsichtig. Denn, ich denke, diese Aufgaben haben einen gewissen Wert, den der Staat übernehmen muss. Und hier bin ich auch beim Abg. Elfried Hasler. Ich denke, die Finanzplatz-, Finanzmarktteilnehmer sind die einzige Branche, die hier in diesem Bereich solche Brocken zu bewältigen haben. Und das sollte man immer bedenken. Das ist die eine Seite. Die andere Seite hat der Abg. Thomas Vogt aufgezeigt. Er glaubt, dass die allgemeinen Kosten bei der FMA nicht gesenkt werden können. Hier hingegen bin ich nicht ganz so sicher, ob dem so ist. Ein Indiz auch in Unternehmen sind immer die Personalkosten. Wenn man die ansieht und analysiert, dann kommt man meistens drauf, dass es eben doch noch Potenziale gibt. Und gerade in diesem Bereich bin ich mir ganz sicher: Wenn man so diese Löhne hört, gibt es Potenzial. Ich bin mir bewusst, einiges ist in diesem Bereich bereits gegangen, gerade in den letzten ein, zwei Jahren. Aber ich bin mir sicher, bezüglich Kosten gäbe es auch bei der FMA noch ziemlich Potenzial, eben ein bisschen sorgsamer damit umzugehen.Bezüglich einer Prüfung in diesem Bereich: Meines Erachtens müsste eine solche Prüfung dieser Mechanismen eigentlich stetig erfolgen. Das müsste institutionalisiert sein, dass solche Mechanismen, wenn sich irgendwelche Aufgaben im grösseren Stile verändern, stetig überprüft werden, ob hier für eine nächste Periode etwas zu ändern ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich staune wirklich immer wieder, wie sich der Landtag als Anwalt der FMA aufspielt und sie auf allen Ebenen verteidigt. Ich möchte beim letzten Punkt vom Abg. Rainer Gopp anknüpfen, der gesagt hat - entgegen anderen Aussagen hier, die in den Voten gefallen sind -, dass die allgemeinen Kosten doch gesenkt werden könnten. Andere Abgeordnete sagen, die allgemeinen Kosten können nicht mehr gesenkt werden, die Zitrone sei ausgequetscht. Ich habe es gleich wie der Abg. Rainer Gopp, dass die allgemeinen Kosten personell wirklich gesenkt werden können. Und dann müssen auch diese Kosten nicht auf die Finanzintermediäre umgewälzt werden. Die FMA sagt natürlich: Wir kosten zu viel, wir brauchen dieses Personal und die Gebühren werden umgesetzt auf die Finanzintermediäre. Das ist eine Erpressung. Und dieser Erpressung erliegt der Landtag immer wieder und sagt: Okay, das können wir nicht zumuten, wir müssen ihnen die finanziellen Mittel auf allen Ebenen geben. Das zum einen. Es ändert sich gar nichts, wenn wir den Staatsbeitrag der FMA um einen Betrag reduzieren. Die Leistung wird nicht geschmälert. Wir sehen das zahlenmässig. Ich spreche und argumentiere allein aus den nackten Zahlen. Die FMA hat über CHF 9 Mio. Reserven. Sie hat in den letzten Jahren diesen Staatsbeitrag gar nicht ausnützen können, weil sie bereits schon vor Abzug des Staatsbeitrages Einnahmen von CHF 17,5 Mio. hatte. Und die Erfahrung zeigt, dass im 2014 CHF 2,5 Mio. rund vom Staatsbeitrag gebraucht wurden und 2015 CHF 1,8 Mio. Das heisst, wenn wir den Staatsbeitrag schon proaktiv auf CHF 5 Mio. setzen, können wir ihn gleich schon auf CHF 8 Mio. setzen. Das kommt auf das Gleiche raus. Auch wenn man CHF 8 Mio. Staatsbeitrag gibt, brauchen sie in den kommenden Jahren nicht mehr. Das hat ja die Erfahrung gezeigt in den letzten Jahren. Also können wir hier, ohne dass wir einen Systemwechsel vornehmen, wie das Alois Beck ausgeführt hat, den Betrag reduzieren, es ist kein Systemwechsel im Finanzierungsmodell, sondern es ist einfach eine Festlegung des Staatsbeitrages und hat mit dem Finanzierungsmodell überhaupt nichts zu tun. Aber die Erfahrung zeigt, dass hier ein Potenzial drin liegt, dass hier Luft drin liegt, dass wir an Steuergeldern einsparen können. Wieso sollen wir nicht hier auch, wenn wir von allen Menschen in diesem Land Sparmassnahmen verlangen, hier der FMA nicht vorzugsweise in die Luft hinaus einfach einen Staatsbeitrag geben, den sie gar nicht ausnützen können? Das ist das Anliegen. Und da geht der Landtag absolut kein Risiko ein, weil der Landtag die Finanzhoheit in diesem Haus und in diesem Land hat und er hat mit den Steuergeldern sorgsam umzugehen. Wieso soll man hier der FMA einen überhohen Staatsbeitrag zusichern?
Dann, zum Personalwachstum wurde ausgeführt, dass die FMA zu den umliegenden Staaten keinen Vergleich scheuen muss. Diese Zahlen, die damals publiziert wurden, stammen von der FMA. Ich werde demnächst meinen Textbeitrag liefern, wo ich diese Zahlen recherchiert habe von Institutionen, die sich hier profund auskennen. Und sie werden dann erfahren müssen, dass dieses Wachstum schon vorhanden ist, also dass der Wachstumsvergleich aufzeigt, dass die FMA in Liechtenstein überproportional gewachsen ist, zu einem früheren Stadium, im Vergleich zum Ausland. Aber das werde ich Ihnen für die Zukunft einmal aufbereiten. Der Abg. Harry Quaderer hat es aufgezeigt, dass die FMA wirklich überproportional gewachsen ist. Im gleichen Zuge sind andere Aufgabenbereiche weggefallen. Natürlich sind wieder andere Bereiche dazugekommen, und der Begriff Regulierungstsunami stammt auch von der FMA. Es wird auch einmal vorzugsweise dem Landtag gesagt oder allen anderen Entscheidungsträgern gesagt: Es kommt ein Tsunami. Natürlich hat die Regulierungsdichte zugenommen. Aber es ist ja so: Von diesem Tsunami wird schon zwei, drei, vier Jahre gesprochen, und dennoch hat in den letzten Jahren die FMA den Staatsbeitrag nicht aufgebraucht. Es ist dringend angesagt, dass die Regierung den Artikel mit den Reserven, Art. 30b FMAG, anschaut und schaut, ob das wirklich ein Muss ist. Auf der anderen Seite steht es dem Landtag an, am Staatsbeitrag, der wieder für drei Jahre festgesetzt wird, jetzt eine Korrektur aufgrund der bisherigen Zahlen vorzunehmen, ohne dass hier die Leistungsfähigkeit der FMA geschmälert würde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Diese Debatte, die ist ja altbekannt, die führen wir fast jedes Mal, wenn es um die FMA geht. Mitunter wäre es von Vorteil, wenn die Regierung standardmässig diesen Vergleich bei den personellen und finanziellen Konsequenzen aufführen würde, konkret den Vergleich mit anderen Ländern. Wir haben jetzt ja gerade gehört: Der Abg. Johannes Kaiser sagt, er hätte hier neue Zahlen von anderen Quellen, die mitunter etwas anderes aufzeigen. Es wäre natürlich von Interesse für die Landtagsabgeordneten und würde uns mitunter auch diese Debatten, die sich immer wiederholen, ersparen.Es wurde bereits auf Traktandum 31 verwiesen, nur als Beispiel. Und da möchte ich doch die Redner und Rednerinnen unterstützen, die eben sagen, ja, der Landtag, der beschliesst des Öfteren diese Gesetze. Wir sind ja auch der Gesetzgeber in diesem Lande. In Traktandum 31 wird ja explizit ausgewiesen, hier geht es um diese Abwicklungsbehörde, hier sprechen wir von zweieinhalb bis drei zusätzlichen Stellen bei der FMA. Und Sie wissen ja auch, das wichtigste Kapital einer Unternehmung sind die Mitarbeiter. Und wir brauchen hier qualifizierte Mitarbeiter. Diese Mitarbeiter müssen auch den Marktbedingungen entsprechend bezahlt werden. Entsprechend resultieren auch Kosten. Und da gibt es eben noch ein schönes Finanzkommissionsprotokoll beziehungsweise eine Beantwortung der Fragen. In Österreich - wird zum Beispiel zu dieser Abwicklungsbehörde ausgeführt in dieser Beantwortung der Fragen der Finanzkommission - geht die Sache nicht mit zweineinhalb bis drei Stellen ab, sondern 19 bis 25 Stellen werden in Österreich gebraucht, um diese Abwicklungsbehörde einzusetzen. Also sehen Sie schon, hier haben wir doch einen grossen Unterschied. Selbstverständlich ist auch Österreich grösser als Liechtenstein. Aber wie gesagt, mitunter wäre dieser Quervergleich mit anderen Ländern wieder einmal von Interesse. Nach meinem Wissensstand ist es auch so, dass in anderen Ländern die Finanzintermediäre diese Kosten selbst bezahlen müssen. Und da sind wir dann eben beim Punkt, welche allgemeinen Leistung erbringt die FMA für das Land Liechtenstein? Und da haben wir ja heute auch ganz verschiedene Zahlen gehört: Von CHF 5 Mio. bis 2 Mio. bis 3 Mio. gibt es hier unterschiedliche Interpretationen dieser Aufwendungen. Es wäre natürlich auch noch von Interesse, zu wissen, wie hoch diese effektiv erbrachten allgemeinwirtschaftlichen Leistungen der FMA für das Land sind.Dann zum Vorschlag oder Antrag des Abg. Johannes Kaiser: Ich habe mir diese Überlegung auch gemacht. Aber wir können natürlich auch sagen, wenn wir diese CHF 5 Mio. hier stehen lassen, dann wird einfach mehr zurückfliessen an das Land, wenn das nicht gebraucht wird. Klar, da sagt der Abg. Johannes Kaiser, ja, mitunter würde eine Reduktion eben dazu führen, dass man effizienter umgeht mit diesen Geldern. Das kann sein, ich kann das nicht beurteilen. Aber wie gesagt: Wir haben dieses Überflussventil. Und wenn zu viel vorhanden ist, dann fliesst es zurück an den Staat.Dann zum Bericht und Antrag: Wir haben da auch schon mehrmals gehört: Ja, wir gehen davon aus, es gibt eine Einnahmenreduktion beziehungsweise Gebührenreduktion von circa CHF 500'000. Das wird allgemein begrüsst, um diese Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes eben sicherzustellen. Da wäre mitunter auch von Interesse, einmal Details zu erfahren, wo wir hier konkret nicht wettbewerbsfähig sind. Ich denke mir, der stv. Abg. Kaufmann hat auf eine Studie oder auf einen Bericht hingewiesen, damit man das auch sieht. Dann kann man das auch besser einordnen. Und wenn ich mir den Bericht so angesehen habe, stelle ich doch an sieben Punkten fest, es wird immer wieder von diesen Kostenreduktionen gesprochen. Ich hoffe dann einfach, die sieben Punkte, die ich gesehen habe, entsprechen dieser Kostenreduktion von CHF 500'000, die hier die Regierung aufführt. Ich kann das nicht einordnen in diesen Anhängen 1 und 2. Ich gehe davon aus, es sind diese CHF 500'000. Aber wie gesagt, es wird doch an sieben Stellen auf diese Kostenreduktion hingewiesen, und ich hoffe, die Ausführungen der Regierung sind hier umfassend und es sind maximal diese CHF 500'000, die hier nicht mehr an Einnahmen generiert werden für die FMA beziehungsweise eine Standortförderung beziehungsweise eine Wettbewerbsverbesserung für den Fondsplatz Liechtenstein, was sicherlich zu begrüssen ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ja, wenn man vielleicht damals, als die FMA gegründet wurde, noch davon ausging, man macht jetzt halt einfach etwas, was die internationale Staatengemeinschaft verlangt, man hängt sich jetzt einfach notgedrungen irgendein Feigenblatt um, ein notwendiges Übel. Dann ist man, glaube ich, seither eines absolut Besseren belehrt worden. Seit der Gründung der Finanzmarktaufsicht ist die FMA selbst in ihrer Aufgabenerfüllung zusehends stärker, auch mit neuen Finanztechnologien befasst worden. Die Finanzmarktaufsicht muss bestrebt sein und ist es auch, die Regulierung so zu nutzen und auszugestalten, dass innovative Geschäftsmodelle realisiert werden können. Dies auch vor dem Hintergrund, dass diesen Technologien das Potenzial zugeschrieben wird, die Finanzindustrie fundamental zu verändern. Bei diesen Veränderungen müssen wir mitmachen. Allerdings steigern die neuen Finanztechnologien die Komplexität in den Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeiten. Die FMA bearbeitet zum Beispiel aktuell verschiedene Anfragen von Fintech-Unternehmen, die von Liechtenstein aus tätig sein wollen. Zudem sind eine Reihe von Gesetzen mit hohem Detailierungsgrad, das wurde schon vermehrt gesagt, in Kraft getreten, und das wird laufend so weitergehen. Auch heute werden wir noch einige Vorlagen dieser Art in Angriff nehmen. Diese Gesetze erhöhen den Umfang und die Komplexität in der Aufsicht. Dann haben sich im Versicherungsbereich Unternehmen angesiedelt, die in der Sachversicherung in hoch spezialisierten Geschäftsfeldern, etwa in der Industrieversicherung, international tätig sind. Das ist eine positive Entwicklung für den Finanzplatz, erfordert aber auch, dass die FMA über genügend Know-how und Ressourcen verfügt, um diese international tätigen Unternehmen nach internationalen Standards zu beaufsichtigen. Die Verantwortlichen der FMA haben über die damit allenfalls verbundenen personellen Verstärkungen bereits laut nachgedacht - das wissen wir. Im durchschnittlichen Mehrjahresvergleich, um das noch zu erwähnen, hatte die FMA in den vergangenen Jahren aber praktisch kein Stellenwachstum zu verzeichnen. Die schweizerische FINMA, das habe ich nachgeschaut, hat im Vergleich dazu laufend aufgestockt, seit 2010 um nicht weniger als 33%. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass die liechtensteinische FMA ihre Tätigkeit auf einem insgesamt sehr stabilen Finanzplatz ausübt und sie zu dessen Stabilität beiträgt. Die Gewährleistung von Stabilität ist eingedenk der aktuell sehr hohen Risiken im globalen Wirtschaftssystem - mit schleppender Konjunktur, hoher Staatsverschuldung und historisch tiefen Zinsen - eine ganz besonders wichtige Aufgabe.Auch im zuletzt stattgefundenen Hype um die sogenannten Panama Papers zeigte sich, dass auch der Geldwäschereibekämpfung weiterhin eine hohe Aufmerksamkeit zukommen muss. Obwohl, das gebe ich zu, mit der jüngsten SPG-Revision und deren Umsetzung via Verordnung ein bisschen übers Ziel hinaus geschossen worden ist. Aber die Panama Papers haben zumindest eindrücklich gezeigt, dass Finanzplätze, welche die internationalen Standards in der Bekämpfung der Geldwäscherei nicht einhalten, früher oder später negativ in die Schlagzeilen geraten. Liechtenstein hat ein wirksames und vom IWF geprüftes Geldwäschereiabwehrdispositiv. Die FMA erfüllt in diesem Dispositiv mit der Kontrolle der Einhaltung der Sorgfaltspflichtvorschriften eine zentrale Funktion. In der volkswirtschaftlich essenziellen Transformation und Weiterentwicklung unseres Finanzplatzes nimmt die FMA eine sehr, sehr zentrale Rolle ein. Deswegen würde ich eben auch dafür plädieren, dass wir nicht bei jeder Gelegenheit versuchen, grundsätzliche Diskussionen über die FMA zu führen. Und ich bin - nochmals - einverstanden mit der Beibehaltung des heutigen Finanzierungsmodells. Aber gerade aufgrund des Geschilderten wird sich der Staat nicht noch weiter aus der Mitfinanzierung zurückziehen können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Es wurde wiederholt ja gesagt, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durch die Finanzintermediäre bezahlt werden müssen und dass das eigentlich nicht üblich ist, dass Kontrollen vom Unternehmen bezahlt werden sollen. Aber in Wirklichkeit ist es doch so, wenn man etwas produziert das eine Kontrolle braucht, dann muss der Hersteller diese Kosten übernehmen. Also wenn ein Druckkessel gebaut wird, dann muss man dem SVTI diese Kontrollen bezahlen, und zwar zu 100%. Da kann man nicht beim Staat etwas beantragen. Und deshalb meine ich, dass der staatliche Zuschuss oder dieser Beitrag, der Staatsbeitrag, die Arbeit, die die FMA für die Regierung und Landesverwaltung macht, decken soll. Aber die Kosten, die diese Finanzintermediäre verursachen, die sollen sie selbst übernehmen. Das ist doch in anderen Branchen auch so. Also ich habe noch nie vom Staat irgendetwas bekommen, wenn ich ein Inspektorat gebraucht habe oder eine Prüfstelle. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte auch noch einmal unterstreichen, dass die FMA eine wichtige Rolle in der Überwachung der Finanzintermediäre sowie in der Regulierung spielt. Es ist auch korrekt, wenn man sagt, dass der Finanzplatz nicht mehr der ist, welcher er vor ein paar Jahren war. Aber man muss auch sehen, dass dieser vom Abg. Alois Beck angesprochene Regulierungstsunami kam, noch da ist und wahrscheinlich auch nochmals kommen wird. Wir sehen dies im bevorstehenden Traktandum 31, bei welchem es bei einem über 500-seitigen Bericht und Antrag um die Schaffung eines Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes für Banken geht, bei welchem der FMA auch eine wichtige Rolle zugespielt wird. Bei meinem Votum ging es mir insbesondere darum - und das möchte ich auch nochmals hervorheben -, dass sich die Politik überlegen soll, wie mit den FMA-Reserven von CHF 9 Mio. umgegangen werden soll, damit diese sinnvoll eingesetzt werden und nicht noch mehr angehäuft werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst möchte ich mich bei Ihnen für die mehrheitlich doch sehr positiven Voten zu dieser Regierungsvorlage bedanken. Ich bin überzeugt, dass die FMA wirklich hervorragend arbeitet und eine absolut wichtige Institution ist für unseren Finanzplatz. Und ich bedauere sehr, dass es immer wieder solch starke Kritik hier im öffentlichen Landtag gibt. Der Staatsbeitrag von CHF 5 Mio. ist aus meiner Sicht gerechtfertigt, da die FMA entsprechende gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringt. Insbesondere was die Regulierung anbelangt, sind etliche Aufgaben bei der FMA anstelle bei der Regierung. Dazu komme ich dann später noch auf das Votum des Abg. Alois Beck zu sprechen. Die FMA beaufsichtigt - im Gegensatz zum Beispiel zur schweizerischen FINMA - deutlich mehr Bereiche. Und bei unserer FMA gibt es keine Skaleneffekte. Das muss einem einfach bewusst sein. Wenn entsprechende Bereiche beaufsichtigt werden, braucht es entsprechendes Personal. Sonst funktioniert das nicht. Ebenfalls ist mir wichtig darzulegen, dass die Regulierung kein Selbstzweck ist und auch nicht hausgemacht ist. Wir haben Verpflichtungen aus unserer EWR-Mitgliedschaft. Das wurde auch schon erwähnt. Und diese Mitgliedschaft sichert uns den Marktzugang. Und das ist essentiell - nicht nur für unsere Industrie, sondern auch für den Finanzplatz. Ich bin auch überzeugt, dass unsere FMA den Vergleich mit anderen FMAs nicht scheuen muss, insbesondere was den personellen Ausbau betrifft. Und hier bin ich dann gespannt auf die Daten des Abg. Johannes Kaiser.Die FMA braucht ausreichende Ressourcen, um die ihr übertragenen Aufgaben auch wahrnehmen zu können. Der Regulierungstsunami, wie er zum Teil genannt worden ist, ist nicht etwas, das nur die FMA erfunden hat. Fragen Sie einmal bei den Finanzmarktteilnehmern nach. Die werden Ihnen ein Lied davon singen, mit welchen Aufgaben sie belastet werden, was sie alles umsetzen müssen. Und auch Sie hier im Hohen Haus haben regelmässig Vorlagen auf dem Tisch, die sehr komplex sind. Und diese komplexen Vorlagen müssen zuerst einmal erarbeitet werden, anschliessend von den Finanzmarktteilnehmern umgesetzt werden. Und dann muss die FMA hier auch ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen, und das braucht Ressourcen. Als Regierungschef und Finanzminister bin ich in regelmässigem Kontakt mit der FMA-Führung und diskutiere natürlich auch die finanzielle Ausstattung der FMA. Und auch hier ist es mir ein grosses Anliegen, dass die FMA eben auch wirtschaftlich handelt. Dazu wird sie auch regelmässig aufgefordert. Dann komme ich zu den einzelnen Voten beziehungsweise Fragen: Der Abg. Christoph Wenaweser hat ausgeführt, dass er es gut findet, wenn das neue Finanzierungsmodell evaluiert wird, und hat dann den Hinweis gemacht, dass sich der Staat nicht weiter zurückziehen soll. Ich bin der gleichen Meinung. Ich bin klar ein Befürworter, dass dieser Staatsbeitrag bei CHF 5 Mio. beibehalten wird, solange die FMA diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen für den Staat erbringt. Der Abg. Manfred Kaufmann hat eine interessante Frage gestellt betreffend die Nutzung der Reserven für spezifische Projekte. Diese Überlegung nehme ich sehr gerne auf. Wichtig ist einfach, dass solche Projekte dann allen Bereichen zugutekommen. Es darf nicht sein, dass man gewisse Sonderprojekte definiert, die dann nur einem Bereich, zum Beispiel den Banken oder den Versicherungen, zugutekommen. Dann würde es natürlich entsprechend Diskussionen im Markt geben. Aber wenn es grundsätzliche Projekte gibt, und Sie haben da ein Thema angesprochen mit diesen Englisch-Übersetzungen, denke ich mir, ist dies ein ganz interessanter Ansatz, der sicher zu prüfen ist.Die Landtagsvizepräsidentin hat noch verschiedene Fragen gestellt. Die Leistungsvereinbarung ist abgeschlossen. Diese ist aus dem Jahr 2011. Ebenfalls gibt es hier eine Vereinbarung zu den Regulierungsaufgaben - ebenfalls aus dem Jahre 2011. Es gibt jedoch aktuell keine Sonderprojekte nebst diesen Regulierungsthemen, die die Regierung der FMA übertragen hat. Und die Frage zur Bewertung der Zusammenarbeit kann ich insofern beantworten, als ich die Zusammenarbeit als sehr gut bewerte. Die FMA arbeitet wirklich speditiv und nimmt ihre Aufgaben, die sie bekommt - insbesondere auch, was die Regulierungsprojekte anbelangt -, wahr und versucht, hier nach bestem Wissen und Gewissen auch gute Lösungen umzusetzen. Und natürlich diskutieren wir immer wieder betreffend Einhaltung der Mindeststandards und dass eben nicht überreguliert wird. Und ich denke, auch diese Diskussionen werden sehr positiv und vertrauensvoll geführt und wir kommen immer wieder zu guten Lösungen. Der Abg. Alois Beck hat dann die Frage aufgeworfen, ob eben gewisse Aufgaben im Bereich der Regulierung allenfalls zur Regierung verlagert werden könnten. Diese Frage haben wir uns auch schon gestellt, sind aber zum Schluss gekommen, dass es eben dann doch einen merklichen Personalaufbau im Regierungsumfeld braucht, um diese Aufgaben auch wahrnehmen zu können. Auf der anderen Seite hat die FMA die entsprechenden Kompetenzen, weil sie anschliessend auch beaufsichtigt. Und aufgrund der aktuellen Situation und auch der Grössenverhältnisse, die wir haben, bin ich im Moment der Ansicht, dass diese geltende Regelung sicher positiv zu bewerten ist. Aber wir werden das natürlich in der Evaluation sicher auch nochmals anschauen. Dann zur Diskussion betreffend Reduktion des Staatsbeitrags des Abg. Johannes Kaiser. Wie gesagt, hier kann man unterschiedlicher Ansicht sein. Ich bin der Meinung, wie ich das einleitend auch ausgeführt habe: Die FMA braucht entsprechende Ressourcen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Wir machen uns was vor, wenn wir glauben, dass wir hier markante Einsparungen umsetzen können. Zur Aussage des Abg. Harry Quaderer im Zusammenhang mit den Veränderungen seit dem Jahr 2004. Der Finanzplatz hat sich markant geändert. Es ist korrekt, dass natürlich weniger Kunden vorhanden sind, aber die Komplexität hat deutlich zugenommen. Die Anforderungen an die Finanzmarktteilnehmer wie auch an die Aufsichtsbehörde haben markant zugenommen und können sicher nicht mehr verglichen werden mit dem Jahr 2004.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Sie haben, Herr Regierungschef, eingangs Ihres Votums gesagt, sie bedauern es sehr, dass es im öffentlichen Landtag immer wieder solche starke Kritik gibt. Ich habe nicht kritisiert. Ich habe in keinem Votum, keinem Satz gesagt, dass ich die Wichtigkeit, die Notwendigkeit und Relevanz der FMA infrage gestellt habe. Ich habe auch keinen Antrag gemacht, dass sich der Staat aus der Mitfinanzierung zurückzieht. Sie nehmen ungefähr den gleichen Standpunkt ein wie der Abgeordnete Peter Büchel, dass Sie einfach sagen, der Staatsbeitrag ist gerechtfertigt, die FMA hat einiges geleistet in der Vergangenheit und es ist somit auch so gerechtfertigt in diesem Sinne, dass der Staatsbeitrag beibehalten wird. Ich habe ganz detailliert gesagt, weshalb der Staatsbeitrag reduziert werden kann.Und zu den Ausführungen von Christoph Wenaweser: Auch ich schätze die Leistungen der FMA. Man muss auch wissen, wenn man die Manpower ausrechnet, dann sind es etwa 80 Mitarbeiter. Im Tag sind das 640 Arbeitsstunden. In einer Woche sind es 3'200 Arbeitsstunden. In einem Monat sind es sage und schreibe 13'000 Arbeitsstunden. Da bringt man schon was her, auch bei diesen Aufsichtsaufgaben. Und das habe ich gar nie geschmälert, dass hier von qualitativ guten Leuten gute Arbeit geleistet wird. Aber es gibt Signale, die der Landtag ausströmen kann. Es gibt Limiten, die der Landtag setzen kann, weil der Landtag die Finanzhoheit hat. Und wir wissen ja aus der Erfahrung der letzten drei Jahre, aber ich wiederhole mich jetzt nicht mehr, dass der Staatsbeitrag gar nicht ausgenützt wird und dass noch Reserven da sind. Wieso soll man - was man keiner anderen Institution gibt, keinem anderen Unternehmen, auch im Unternehmen nicht - einfach von vornherein ein Budget geben, das gar nie ausgeschöpft werden kann. Das ist ja irre. Aber wenn der Landtag das so machen will, dann soll er es machen. Das ist mein Antrag oder meine Empfehlung für die 2. Lesung. Der Regierungschef kann es mitnehmen oder er kann es als Kritik betrachten. Er kann damit machen, was er will. Ansonsten werde ich dann an der 2. Lesung einen entsprechenden Antrag stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich komme jetzt mit einer ganz irren Idee. Seit gestern wissen wir ja, dass die Mindestertragssteuer auf CHF 1'800 erhöht wurde, und das soll sage und schreibe zwischen CHF 10 Mio. und CHF 15 Mio. dem Staat mehr einbringen. Und die Mindestertragssteuer wird erhoben von den Kunden, von denen der Finanzplatz lebt. Und jetzt frage ich den Herrn Regierungschef: Könnte man mit diesen Geldern nicht der FMA diesen Regulierungstsunami, wie er von der FMA selbst beschrieben wird, aus den Händen nehmen und aus diesen Geldern bezahlen? Dann müsste der Staat gar keinen Staatsbeitrag an die FMA mehr leisten. Wäre jetzt mal aus dem Schiff aus gesehen. Wurde das schon einmal überlegt eigentlich? Wir belasten den Finanzplatz mit einer - ich sage jetzt einmal - zweckfremden Mindestertragssteuer, die es sonst auf dieser Welt nirgends gibt. Und soll der Finanzplatz dadurch nicht auch etwas retourbekommen? Rhetorisch gefragt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Eine ganz kurze Replik zum Abg. Johannes Kaiser. Sie haben die Erfahrung aus den letzten drei Jahren angesprochen und ausgeführt, dass das Budget nicht ausgeschöpft worden sei respektive der Staatsbeitrag nicht in dieser Höhe benötigt wurde. Das ist korrekt. Wir hatten damals ja die Ausgangslage, dass aufgrund des StGH-Urteils ein neues Finanzierungsmodell erarbeitet werden musste - mit entsprechenden Parametern, die eben auf Annahmen basierten, wie sich der Finanzplatz weiterentwickelt. Der Finanzplatz hat sich positiver weiterentwickelt, als entsprechend damals angenommen worden ist. Und deshalb sind die Einnahmen höher ausgefallen als ursprünglich angenommen. Eine wesentliche Korrektur wurde zudem ja bereits vorgenommen mit dieser Vorlage, indem speziell im Fondsbereich die Gebühren und Abgaben gesenkt werden. Und Ziel ist es ja, aufgrund der Fakten, die dann vorliegen, in den nächsten Jahren eine Evaluation durchzuführen und dann auch im Detail anzuschauen, wo es allenfalls Korrekturmöglichkeiten gibt, um diese Gebühren und Abgaben zu reduzieren. Zum Abg. Harry Quaderer: Diese Frage kann ich Ihnen jetzt spontan nicht beantworten. Ob das eine Überlegung wert ist oder nicht, muss ich mir noch durch den Kopf gehen lassen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30a Abs. 8 Einleitungssatz und Abs. 9 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a Abs. 8 Einleitungssatz und Abs. 9 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 28 erledigt.
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