Abänderung des Steuergesetzes (Nr. 91/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 30: Abänderung des Steuergesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 91/2016. Er steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Mit dieser Gesetzesänderung werden Regelungen zur Umsetzung einzelner BEPS-Massnahmen vorgeschlagen. Worum geht es? Mit dem Projekt BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) wollen die OECD- und G20-Staaten gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und gegen künstliche Gewinnverlagerungen vorgehen, welche sich transnationale Unternehmen in den letzten Jahren ausgedacht hatten und sehr erfolgreich praktizierten. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Industrie, Banken, des Treuhandwesens, der Universität sowie der Steuerverwaltung, kam zum Schluss, dass alle Mindestanforderungen in Liechtenstein umgesetzt werden sollen. Der vorgesehene Massnahmenkatalog unterscheidet verschiedene Verbindlichkeitsgrade. Mit der Gesetzesänderung gesellt sich Liechtenstein zu rund 90 Staaten, die sich hierzu verpflichtet haben. Damit geht Liechtenstein den Weg der Weissgeldstrategie und der Imagekorrektur konsequent weiter. Die Entwicklung rund um BEPS bedeutet auch den Wegfall eines Pfeilers, auf den im Rahmen der Schaffung des neuen Steuergesetzes aktiv gebaut wurde, nämlich auf IP-Boxen (intellectual property), Markenrechte und so weiter. Ja, generell bedeutet das das Aufgeben der Hoffnung auf Ansiedlung von Headquartern multinationaler Konzerne, welche dann eben genau solche Einkünfte beim Hauptsitz konzentrieren würden. Die Bedeutung dieser Vorlage kann auch deshalb nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie ist in ihrer Konsequenz vergleichbar mit dem automatischen Informationsaustausch. Sie sei, so auf Seite 9 des Bericht und Antrages, die bedeutendste Reform des internationalen Steuerrechts der letzten Jahrzehnte. Ja, die Vorlage wird auch auf die steuerliche Praxis und das Steueraufkommen in Liechtenstein Auswirkungen haben.Zwei Fragen hierzu noch an die Regierung: Ich hätte gerne ein bis zwei Beispiele für den Mechanismus, wie er funktionieren könnte. Wie wird sich die Vorlage aus Ihrer Sicht heute auf das Steueraufkommen auswirken? Eintreten ist aus Sicht der Freie-Liste-Fraktion unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit der gegenständlichen Vorlage wird ein weiterer Reigen der Übernahme internationaler Steuerstandards in nationales Recht eröffnet. Die OECD sowie die G20 Staaten wollen mit ihrem gemeinsamen Projekt «Base Erosion and Profit Shifting», oder kurz BEPS genannt, gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die künstliche Gewinnverlagerung international tätiger Unternehmen vorgehen. Dazu wurde ein Aktionsplan mit insgesamt 15 Massnahmen - oder in der OECD-Terminologie Actions genannt - erstellt. Über alle 15 Actions hinweg geht es im Wesentlichen darum, Gewinne dort zu besteuern, wo sie anfallen, erhöhte Transparenz zu er-reichen und die doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden. Oder noch kürzer gefasst: Länder sollen dabei unterstützt werden, ihre Steuerbasis zu schützen und mehr Sicherheit für Steuerzahler zu schaffen. Einzelne dieser 15 Actions wurden zu verbindlichen Mindeststandards erklärt, bei einigen davon hat man sich auf die Verbindlichkeitsstufe «Common Approach» geeinigt und weitere sind als «Best Practice» definiert. Liechtenstein hat sich zusammen mit 81 anderen Jurisdiktionen zur Übernahme der Mindestanforderungen bekannt. Dabei wird es aber nicht bleiben. Die nun zu beschliessende Steuergesetzrevision sieht die Einführung des Korrespondenzprinzips zur Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung vor. Damit wird Action 2 erfüllt, die schon mal nicht zu den Mindeststandards gehört. Ebenso gehört die vorgesehene Erfüllung der Action 13 mit der Einführung einer Verrechnungspreisdokumentation nicht zu den Mindeststandards, sondern wurde als «Best Practice» klassifiziert. Und zu guter Letzt wird die als Mindeststandard definierte Action 5 mit dieser Steuergesetznovelle umgesetzt. Im Rahmen dessen soll der Begriff des Ruling rechtsverbindlich definiert werden. Besonders bemerkenswert erscheint mir in Umsetzung von Action 5 aber die Tatsache, dass die bei Einführung des neuen Steuergesetzes als ganz besondere Chance und Errungenschaft für den Standort gepriesene IP-Box mit einer steuerlich enorm privilegierten Behandlung von geistigem Eigentum bereits wieder zur Makulatur verkommen ist. Sie erfüllt nicht einmal die Mindestanforderungen nach OECD-Standard und wird vorerst ersatzlos aus dem Steuergesetz gestrichen. Immerhin besteht für bisherige Nutzer des IP-Box-Privilegs noch eine fünfjährige Übergangsfrist. Unabhängig von der Umsetzung der erwähnten BEPS-Actions sollen weitere Änderungen im Steuergesetz vorgesehen werden. In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass Erträge aus Organentschädigungen an juristische Personen, welche weder über Sitz noch Ort der tatsächlichen Verwaltung in Liechtenstein verfügen, künftig der Quellenbesteuerung unterstellt werden. Damit werden diese juristischen Personen den im Ausland wohnhaften natürlichen Personen in Organfunktionen gleichgestellt. Insbesondere ist allerdings davon auszugehen, dass mit dieser Massnahme das Steuersubstrat in Liechtenstein erweitert wird. In welchem Ausmass dies der Fall sein dürfte, lässt sich im Voraus nicht quantifizieren. Trotzdem ist jedoch insgesamt zu befürchten, dass die internationalen Entwicklungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung und die auch ohne BEPS verstärkten Bemühungen vieler Länder zum Schutz ihres eigenen diesbezüglichen Steuersubstrats negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen in Liechtenstein haben werden - leider mit den unmittelbar damit verbundenen Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Dennoch können wir uns dem von der OECD und den G20-Staaten initiierten und von der EU sekundierten BEPS-Projekt nicht entziehen. Die Folgen dessen wären ungemein drastischer. Wohl auch im Lichte dessen begrüssen die Vernehmlassungsteilnehmer gemäss Bericht und Antrag der Regierung die gegenständlichen Anpassungen des Steuergesetzes in Umsetzung mehrerer BEPS-Massnahmen. Doch dabei wird es nicht bleiben. Die EU, so schreibt die Regierung, habe bereits im Juni dieses Jahres eine Richtlinie zur einheitlichen Umsetzung gewisser Massnahmen innerhalb der EU erlassen, welche über den Mindeststandard der OECD hinausgehen. Es ist davon auszugehen, dass von diesen und weiteren noch folgenden Aktivitäten eine gewisse Strahlkraft - auch auf die EWR-Staaten und damit auf unser Land - ausgehen wird. Dennoch ist Eintreten unbestritten für mich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Ich muss sagen, ich habe bei dieser Art Vorlage immer ein leicht mulmiges Gefühl. Im Vorwort oder in der Zusammenfassung heisst es dann jeweils: Die OECD hat ...; das Europäische Parlament hat beschlossen ...; der EWR-Vertrag bestimmt das oder jenes - verbunden mit den Worten «umsetzen», «Gesetze schaffen» und, und, und. Ich komme mir dann vor, unser Land sei so quasi wie der Bub in kurzen Hosen, der hinter der Dorfmusik herläuft. Ich frage mich wirklich, wie Sie auch, Herr Regierungschef - Sie haben das in Ihrem Interview angesprochen, durchaus sympathisch, Sie haben immer wieder darauf hingewiesen: auf die Grössenverträglichkeit. Sie haben natürlich mit Recht gesagt: 37'000 Liechtensteiner und 200 Mio. Amerikaner - das sind ungefähr die Grössenverhältnisse. Trotzdem, glaube ich, müsste man sich jeweils wirklich fragen, ist es alternativlos? Müssen wir das, wie es jetzt der Kollege Christoph Wenaweser angesprochen hat, ist es wirklich alternativlos, das alles zu übernehmen? Das Zweite: Ist es grössenverträglich oder gäbe es Spielraum für Verhandlungen, dass wir sagen, aufgrund der Grösse unseres Landes können wir uns von einzelnen Hausaufgaben vielleicht dispensieren lassen? Oder ist das nicht möglich? Beim gegenständlichen Gesetz frage ich mich wirklich, ob das ein Zugewinn ist für unser Land oder ob es nur Kosten generiert. Denn wir haben keine internationalen Konzerne ansässig, die im grossen Stile Steuern vermindern oder Steuerschlupflöcher suchen. Also ich frage mich wirklich, ob wir darauf eintreten sollen oder ob wir abwarten sollen. Denn wenn man die jetzige Diskussion anschaut, was passiert zum Beispiel zwischen den USA und der EU in der Diskussion Google oder in der Diskussion Apple, wenn man sieht, dass Irland mit der EU wahrscheinlich vor Gericht geht, auch der bayrische Finanzminister auf die Apple-Millionen oder -Milliarden verzichten möchte, dann würde ich doch empfehlen, dass wir solange abwarten - da komme ich zu meinem ersten Bild zurück -, bis sich die grossen Spieler auf ein Stück geeinigt haben, das sie spielen möchten, und wir dann schauen, ob wir dann hinterherlaufen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Der Abg. Christoph Wenaweser hat die Vorlage schon sehr gut erläutert. Ich kann es jetzt daher kurz machen. Ich teile auch zu einem gewissen Grad dieses mulmige Gefühl meines Vorredners. Das ist sicher so. Wir handeln hier auch auf Druck letztendlich. Angesichts des meines Erachtens beschränkten Handlungsspielraumes unseres Landes scheint mir diese Vorlage dennoch vernünftig respektive vertretbar, und ich spreche mich für Eintreten aus. Die Lösung des Korrespondenzprinzips, wie hier vorgeschlagen, scheint mir vernünftig, auch wenn ich gewisse Fragezeichen betreffend die Nachweisproblematik habe. Aber ich denke, das ist eine Lösung, mit der man vernünftig umgehen kann. Ich möchte bezüglich IP-Box, auch wenn das ein Instrument war, das in der Vergangenheit mit, glaube ich, 40 Nutzern noch relativ wenig genutzt wurde, dennoch unterstreichen, dass die Regierung, so wie es auch geplant ist, hier die Prüfung ernsthaft vornimmt, ob eine neue IP-Box einzuführen ist - respektive für mich ist möglichst eine neue IP-Box-Lösung einzuführen -, und möchte das eben in diese Richtung unterstützen. Der dritte Punkt ist eine Frage zu den Steuerrulings: Hier würde mich einfach von der Regierung interessieren, wie ist da heute eigentlich die Praxis? Gibt es da ein Mengengerüst? Welche Anzahl an Rulings ist ausstehend oder wie ist die Praxis heute bei der Steuerverwaltung betreffend diese Rulings? Also Rulings im Sinne verpflichtender Aussagen, Zusagen an spezifische Steuerpflichtige, auf die sich Steuerpflichtige berufen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich möchte gerade anschliessen: zum Thema IP-Box. Die Regierung hat geschrieben, dass es kurzfristig nicht möglich gewesen sei, eine Analyse dazu zu machen, wie das künftig aussehen soll. Ich denke, es wäre schon wichtig, dass diese Analyse kurzfristig stattfinden sollte, um hier eben auch Sicherheit zu bieten und nicht diejenigen, die das anwenden, hier in Unsicherheit zu belassen. Ein ganz wichtiger Punkt wäre in dieser Analyse eben auch der Wettbewerbsvergleich mit der Schweiz, denn die haben das geplant in ihrer neuen Reform, die setzen auf diesen Punkt. Und ich denke, dass wir hier als angrenzender Staat wesentlich betroffen sind. Ich möchte um eine Auskunft bitten, bis wann man hier dann Analysen plant und damit auch den Vergleich mit der Schweiz machen würde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, für das mulmige Gefühl, welches hier von einigen Damen oder Herren geäussert wird, habe ich schon Verständnis - nur, der Krug geht halt zum Brunnen, bis er bricht. Ich denke mir, die Googles, Starbucks, Apples haben es mitunter einfach übertrieben - und das ist die Konsequenz davon. Wenn man halt davon ausgeht, dass solch multinationale Konzerne zum Teil eben fast nirgends mehr Steuern zahlen auf dieser Erde, dann wird es schwierig, die öffentlichen Haushalte noch irgendwie zu finanzieren. Und das ist die Konsequenz, sie kann uns jetzt gefallen oder nicht. Wenn man ein Problem sieht, muss man halt versuchen zu handeln. Der Abg. Christoph Wenaweser sagt auch, mitunter wird uns hier ziemlich sicher Steuersubstrat entgehen. Das befürchte ich auch. Aber auf Seite 51 steht auch, was andere Länder gemacht haben. Die versuchen jetzt halt ganz konkret, ihr Steuersubstrat zu sichern. Ich habe in der Finanzkommission bereits diese Debatte angezogen. Ich frage mich einfach: Haben wir die Ressourcen, um unser Steuersubstrat zu sichern? Nur hier zu jammern, wird wenig nützen. Die Frage ist, was sind die Optionen? Da möchte ich schon noch einmal die Frage an die Regierung stellen: Haben wir die Ressourcen, um unsere Interessen auch zu schützen? Ich weiss schon, im ersten Moment sieht man da nur die Mehraufwendungen, aber mitunter werden wir sonst noch viel mehr verlieren, wenn wir diese Investitionen nicht tätigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich kurzfassen. Es ist eigentlich das meiste schon gesagt. Das ist ein trockenes Thema. Ich bin für Eintreten, ich sehe eigentlich auch keine andere Alternative. Ich denke, wir müssen diesen Weg einfach gehen. Ich möchte einfach auch, wie das schon andere gemacht haben, die Abschaffung der IP-Box zur Diskussion stellen. Ich frage mich wirklich, ob ein kompletter Verzicht sinnvoll und überhaupt erforderlich ist oder ob man das nicht jetzt im Rahmen dieser Vorlage aufnehmen und bearbeiten kann. Ich meine, es gibt ja verschiedene Marktteilnehmer, die das schon länger zu pushen versuchen. Man muss sich einfach bewusst sein, Immaterialgüterrechte haben einen enormen wirtschaftlichen Wert und da gibt es Möglichkeiten. Andere Staaten machen es vor, zum Beispiel Singapur. Die arbeiten daran und da kann man sich auch als Standort für Innovation, Forschung und Entwicklung positionieren. Es müsste doch möglich sein, eine international anerkannte und wettbewerbsorientierte IP-Box zu schaffen, das jetzt genau zu analysieren, aufzunehmen und entsprechend auszugestalten. Ich finde es einfach das falsche Signal, wenn das vor fünf Jahren eingeführt wurde und jetzt wieder abgeschafft wird und dann wieder analysiert wird. Dann würde ich das jetzt lieber aufnehmen und das auf eine international anerkannte Basis stellen. In vielen Staaten ist das ein Thema und ich frage mich einfach: Warum soll es bei uns kein Thema sein, warum muss man es gleich abschaffen? Da hätte ich gerne von der Regierung Auskünfte. Aber ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte nur noch nachfragen bezüglich Punkt «6. Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen». Da steht schon im ersten Satz: «Die gegenständliche Gesetzesvorlage hat keine direkten personellen Auswirkungen.» Und im zweiten Satz steht dann: «zusätzliche personelle Ressourcen»; und weiter hinten steht auch nochmals: «erhöhter Personalaufwand». Hat es nun Auswirkungen oder hat es keine und wie hoch sind die?Das Zweite, was mich interessieren würde, ist der letzte Satz: «Die erwähnten Veränderungen in vielen Ländern können jedoch auf das Steueraufkommen in Liechtenstein negative Auswirkungen haben.» Gibt es hier Schätzungen, was hier wegbrechen wird, in welcher Grössenordnung? Haben wir schon Zahlen? Das hätte ich gerne gewusst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, besten Dank für Ihre Voten und Ihren Input zu diesem Thema. Es wurde die Frage gestellt, ob die Regierung abschätzen kann, welche Auswirkungen BEPS auf das Steueraufkommen hat. Nein, das können wir heute natürlich nicht. Es ist in den personellen und finanziellen Konsequenzen aufgeführt, dass diese Anpassungen, die wir jetzt hier vornehmen, keine direkten Auswirkungen haben werden. Es sind marginale Anpassungen, mit denen wir trotzdem gewissen Empfehlungen oder Mindeststandards von BEPS folgen. Es ist für uns unproblematisch und das hat auch die Vernehmlassung gezeigt. Aber es ist uns klar, dass die Umsetzung von BEPS weltweit und dieser Druck, der entstehen wird, natürlich Auswirkungen auf unser Steueraufkommen haben wird. Denn der Wettkampf um das Steuersubstrat wird zunehmen. Und wie wir das auch ausgeführt haben bei den personellen und finanziellen Konsequenzen, werden Diskussionen stattfinden über die Höhe von Verrechnungspreisen als Beispiel. Deshalb haben wir bewusst in diese Vorlage auch hineingeschrieben, dass es bei der Umsetzung von BEPS zu grösseren Auswirkungen kommen kann.Der Abg. Wendelin Lampert hat dies sehr gut ausgeführt. Die Frage ist auch, wie wir dem begegnen und zu welchem Zeitpunkt wir dem begegnen. Sind wir bereit, entsprechende Personalressourcen aufzubauen bei der Steuerverwaltung, Fachkräfte anzustellen, Spezialisten in diesen Themen, die dann die Interessen Liechtensteins auch wahrnehmen und diese Unternehmen in der Diskussion über Verrechnungspreise zum Beispiel unterstützen können? Diese Frage kann ich Ihnen heute so noch nicht beantworten.Es wurde auch die IP-Box erwähnt. Es ist so, dass heute einige Staaten eine IP-Box eingeführt haben, aber diese IP-Box in der Regel eben nicht diesem neuen «Modified Nexus Approach» entspricht und deshalb entsprechende Anpassungen vorzunehmen sind. Unsere Regelung umfasst ein weites Spektrum an sogenannten immateriellen Werten. Das umfasst Patente, Marken, Design, Software, technische und naturwissenschaftliche Datenbanken. Neu wird dieser Anwendungsbereich stark eingeschränkt, wie Sie auf Seite 12 der Vorlage auch nachlesen können: «Neu müssen IP-Box-Regimes dem sogenannten ‹Modified Nexus Approach› genügen, das heisst, eine privilegierte Besteuerung der Erträge kann nur im Umfang des Verhältnisses der eigenen Aufwendungen (Steuerpflichtiger in Liechtenstein) zu den Gesamtaufwendungen (gesamte Unternehmensgruppe) für Forschung und Entwicklung erfolgen. Dies führt dazu, dass der einem immateriellen Recht zugrunde liegende Forschungs- und Entwicklungsaufwand weitestgehend in Liechtenstein anfallen muss, damit die aus dem Recht fliessenden Erträge von der IP-Box profitieren.» Das ist genau der kritische Punkt. Die Frage ist doch in Zukunft, wenn wir eine IP-Box neu ausgestalten nach diesem «Modified Nexus Approach»: Welche Unternehmen wollen wir entsprechend bevorzugen, was die steuerliche Abrechnung anbelangt? Sind das bestehende Unternehmen, die in Liechtenstein sind und dann von diesem Ansatz zusätzlich profitieren können, oder ist die Ansicht jene, dass man quasi neue Unternehmen nach Liechtenstein ansiedeln kann? Diese Frage stellen wir uns: Was hat das für Auswirkungen, wenn wir jetzt eine IP-Box nach diesem «Modified Nexus Approach» umsetzen würden? Welche Auswirkungen hat das auf das Steuersubstrat? Ist es positiv oder negativ am Ende des Tages? Zudem möchten wir auch abwarten, wie andere Staaten diese IP-Box umsetzen. Wir wollen hier nicht vorschnell eine Lösung präsentieren und dann unter Umständen das Nachsehen haben. Also auch hier gilt es, abzuwarten respektive genau zu schauen, was andere Staaten konkret mit diesem Thema machen.Der Abg. Peter Wachter hat ein interessantes Votum gehalten betreffend Grössenverträglichkeit und so weiter. Das Problem haben wir eben dauernd. Wir sind im Spannungsfeld, dass wir als Kleinstaat, der eine breit diversifizierte Wirtschaft hat mit Unternehmen, die international tätig sind, in diesem internationalen Gebilde auch agieren können. Für unsere Unternehmen ist es eben sehr wichtig, dass wir hier keine Hürden haben und dass sie auch ihr Geschäft entsprechend tätigen können. In Liechtenstein haben wir keine Googles und Starbucks, wie es ausgeführt wurde, das ist klar. Aber wir haben weltweit tätige Unternehmen in Liechtenstein. Diese sind daran interessiert, dass es hier Regelungen gibt, die auch Liechtenstein umsetzt, damit sie keine Behinderungen erfahren. Wir haben das in der Arbeitsgruppe auch sehr intensiv diskutiert mit diesen Fachexperten aus der Wirtschaft. Diese Anpassungen, die vorgeschlagen werden, werden ja allesamt mitgetragen und sogar gewünscht. Es geht sogar weiter: Wir haben klare Anforderungen erhalten, dass wir das sogenannte Country-by-Country-Reporting umsetzen, damit eben diese Unternehmen, es sind zwei, drei Unternehmen in Liechtenstein, sich diesem Regime unterstellen können, weil sie genau wissen, dass sie sonst unter Umständen Nachteile erfahren werden. Deshalb ist für uns einfach wichtig, dass wir auch in diesem Thema, was BEPS anbelangt, die Auswirkungen genau analysieren und jene Schritte setzen, die für Liechtenstein sinnvoll sind, und natürlich auch genau darauf achten, welche Schritte allenfalls nachteilig sind und ob es dort alternative Lösungsmöglichkeiten gibt. Dieser Prozess läuft dauernd.Die Abg. Helen Konzett Bargetze hat noch die Frage nach dem Mechanismus gestellt, wie der funktioniert. Da habe ich die Frage nicht ganz verstanden, welchen Mechanismus Sie meinen. Vielleicht können Sie das nochmals konkret ausführen. Der Abg. Elfried Hasler hat Fragen zu den Steuerrulings gestellt, wie hier die Praxis funktioniert. Wir werden das auch auf die 2. Lesung entsprechend ausführen. Steuerrulings in diesem engeren Sinn gibt es meines Wissens nur sehr wenige. Die Frage ist immer, was man unter Steuerruling versteht. Wir haben Diskussionen gehabt mit der ESA betreffend «gewisse Steuerrulings» - ich sage bewusst: in Anführungszeichen, weil das für mich keine Steuerrulings waren. Hier geht es genau darum, dass man beim Begriff Steuerruling klar definiert, was darunter fällt. Dann hat der Abg. Peter Büchel noch die Frage gestellt nach den personellen und finanziellen Auswirkungen. Ich glaube, das habe ich so weit auch ausgeführt. Diese Vorlage hat in dieser Form keine direkten personellen und finanziellen Auswirkungen, aber die weitere Entwicklung, wie ich erwähnt habe, wird Auswirkungen haben. Und dann ist auch ein Entscheid notwendig, ob man eben entsprechende personelle Ressourcen bei der Steuerverwaltung aufbauen möchte. Ich denke, so weit sollte ich die Fragen beantwortet haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich wurde noch einmal angesprochen. Also ich denke, Sie haben das eigentlich schon beantwortet. Es ging mir vor allem auch um das geplante Prozedere, wie die Regierung jetzt die nächsten Schritte setzen möchte oder plant. Sie haben uns das schon sehr ausführlich nähergebracht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Steuergesetzes per Artikelaufruf vor. Art. 15 Abs. 2 Bst. n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 Bst. n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Abs. 1 Bst. c, Abs. 2 Bst. b Ziff. 4 und Bst. cbis sowie Abs. 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 Bst. c, Abs. 2 Bst. b Ziff. 4 und Bst. cbis sowie Abs. 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 Abs. 3 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 Abs. 3 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 Bst. b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 Bst. b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 62 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 63a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 63a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 93a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 93a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 124 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 124 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 126 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 126 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 30 erledigt.
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