Schaffung eines Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten und die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes (Umsetzung Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) (Nr. 83/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 33: Schaffung eines Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten und die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes (Umsetzung Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 83/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Mit dieser Vorlage soll die Richtlinie zur alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten umgesetzt werden. Dabei geht es im Wesentlichen darum, eine oder mehrere Stellen zur alternativen Streitbeilegung zu schaffen.Im Grundsatz geht es dabei darum, kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Häufig ist es auch so, dass der Streitwert in Verbraucherangelegenheiten ein solches Verfahren für den Endverbraucher nicht rechtfertigt und deshalb häufig auf das Suchen von Recht verzichtet wird. «Bei vertraglichen Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern kann es in vielen Fällen kostengünstiger und zeitsparender sein, mit Hilfe eines unparteiischen Dritten eine einvernehmliche Lösung zu finden, statt ein langwieriges Gerichtsverfahren durchzuführen.» So heisst es auf der Seite 6 des Berichts und Antrags.Die Vorlage hält sich dabei stark an die österreichische Rezeptionsvorlage und stellt eine Vorabumsetzung dar, da der EWR-Übernahmebeschluss noch nicht vorliegt. Zudem handelt es sich bei der Umsetzung um eine Minimalumsetzung, denn es ist nicht zu erwarten, dass die beim Amt für Volkswirtschaft geschaffene Auffangschlichtungsstelle mit Anfragen überhäuft werden wird. Schade ist es allerdings, dass sich keine privatrechtlich organisierte Institution finden liess, die als Stelle zur alternativen Streitbeilegung fungieren wollte. Das kann aber vielleicht ja noch werden in Zukunft.Mit der Vorlage sind keine personellen und finanziellen Konsequenzen verbunden. Die Fraktion der Freien Liste spricht sich für Eintreten auf die Vorlage aus. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Mein Kollege hat ausgeführt, um was es geht, eine weitere EU-Richtlinie, die wir umsetzten müssen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass ein Ansturm auf die Stelle sein wird, und habe mich auch gefragt, warum keine private Organisation hier die Stelle übernehmen wollte. Aber ich begrüsse die schlanke Lösung, die man gefunden hat.Eine Frage habe ich aber noch im Zusammenhang mit dieser Vorlage: Würde das auch die Landesverwaltung betreffen? Weil ich kann ja zum Beispiel bei einem Amt einen Pass beziehen, das ist dann ja auch ein Produkt, eine Dienstleistung. Und dann wäre ja die Landesverwaltung das Unternehmen, und wenn ich ein Problem habe, dann müsste ich ja zu der gleichen Organisation gehen. Wäre da die Neutralität dann noch gegeben? Da wäre ich froh, wenn Sie mir noch Ausführungen dazu machen könnten. Ansonsten sind wir auch für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz, ich bin auch für Eintreten. Für mich ist das eine unproblematische Umsetzung von EU-Recht und eine Minimalumsetzung, das begrüsse ich. Es ist kein Ersatz von Gerichtsverfahren, die Frage, die sich mir einfach stellt: Was bringt das Ganze? Das ist für mich einfach EU-Recht. Ich gehe nicht davon aus, dass es da eine Vielzahl von Fällen geben wird. Aber wir müssen das umsetzen und von dem her gesehen ist es einfach so.Ich finde auch gut, dass es keine Doppelspurigkeiten gibt und dass das Amt für Volkswirtschaft als Auffangstelle fungieren wird. Das Einzige, was vielleicht noch angemerkt werden kann, das wurde uns zugetragen: Solche Schlichtungsstellen gibt es ja schon, insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich, da gibt es eine Verordnung. Da ist die Frage aufgekommen, ob das Gesetz mit der Verordnung kompatibel ist. Aber das muss man dann prüfen, wenn das Gesetz definitiv verabschiedet ist und es Handlungsbedarf gibt, dann muss man hier dann halt die Verordnung noch anpassen. Aber von dem her gesehen ist die Vorlage für mich unproblematisch und bin ich für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Auch für mich ist gezwungenermassen Eintreten keine Frage, wir haben diese Richtlinie auch zu übernehmen und umzusetzen. Mir geht es aber auch ein bisschen so wie meinem Vorredner. Ich habe etwas das Gefühl, dass das hier ein gutgemeinter, zahnloser EU-Bürokratietiger wird. Aber wie gesagt, es bleibt uns nichts anderes übrig. Was vielleicht noch interessant zu erfahren wäre, es wurde hierzu jetzt nichts ausgeführt im Bericht und Antrag, wie denn die bisherigen, bestehenden Schlichtungsstellen arbeiten. Ich habe im Internet jetzt nur den Jahresbericht der Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich gefunden. Die anderen habe ich nicht gefunden, sind offensichtlich gut versteckt. Oder, ich weiss nicht, gibt es die gar nicht? Bei der Finanzdienstleistungsschlichtungsstelle gab es im Jahr 2014 - glaube ich, war der letzte Bericht - 16 erledigte Fälle, acht mit Einigung, acht ohne Einigung. Das ist per se nicht ganz schlecht, aber wenn ich mir vergegenwärtige, dass vielleicht 200'000 bis 300'000 Kunden hier am Finanzplatz aktiv sind, dann ist es schon sehr, sehr marginal, was solche Schlichtungsstellen am Schluss dann wirklich bringen. Natürlich für den Einzelfall kann das immer eine Hilfe sein.Wie gesagt, hier würde mich einfach noch interessieren - es gibt andere Schlichtungsstellen, offensichtlich im Telekombereich, im Energiebereich -, wie hier die Fallzahlen sind, das wäre noch interessant. Auf Seite 41 wird ausgeführt: «Die Parteien sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einen von der Schlichtungsstelle unterbreiteten Lösungsvorschlag zu befolgen.» Wieso grundsätzlich? Wieso dieses Wort «grund-sätzlich»? Ich meine, sie sind es nicht, aber wenn Sie dazu noch Ausführungen machen könnten. Die anderen Punkte bringe ich dann allenfalls bei den einzelnen Artikeln. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Damen und Herren Abgeordneten für die Eintretensvoten. Sie haben das richtig auf den Punkt gebracht, es ist eine Minimalumsetzung und das ist EWR-Recht und wir müssen es umsetzen, viel mehr kann auch die Regierung dazu nicht sagen. Wir haben versucht, eine möglichst einfache, möglichst schlanke Lösung zu finden, und gehen auch nicht davon aus, dass das einen Riesenzulauf erhalten wird.Zur Frage der Abg. Judith Oehri kann ich klar Auskunft geben. Nein, die Landesverwaltung ist nicht betroffen; und von daher gibt es auch keine Zuständigkeits- oder Unabhängigkeitsprobleme. Sie sehen das, wenn Sie Art. 2 der Richtlinie beachten, im grünen Teil kommt klar hervor: «Diese Richtlinie gilt für Verfahren zur aussergerichtlichen Beilegung von inländischen und grenzübergreifenden Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen zwischen einem in der Union niedergelassenen Unternehmer und einem in der Union wohnhaften Verbraucher ...» Und alles, was - und das kommt auch vorne in Ziffer 13 der Erwägungen, glaube ich, noch hervor -, alles, was staatliche Leistungen sind, auch staatsnahe Betriebe, fällt nicht unter diese Richtlinie. Es geht also um Endverbraucher und Verträge mit Unternehmen und nicht um staatliche Leistungen. Das ist klar ausgegrenzt und von daher ist es sicher keine Unabhängigkeitsfrage, wenn das Amt für Volkswirtschaft hier als Schlichtungsstelle auftritt. Im Gegenteil, es ist sogar ideal, weil die Landesverwaltung eben völlig ausserhalb dieser Thematik steht.Zur Bemerkung des Abg. Christian Batliner: Da haben Sie die Antwort selbst gegeben. Wir werden dann prüfen, ob es betreffend die Schlichtungsstelle noch Anpassungen in der Verordnung braucht. Das kann ich Ihnen jetzt hier spontan auch nicht beantworten, aber wenn es noch Anpassungen braucht, wird man diese sicher vornehmen. Aber nicht hier, beim Gesetz, sondern eben dann bei der Verordnung dieser Finanzplatzschlichtungsstelle.Zum Abg. Elfried Hasler: Ich kann Ihnen hier spontan auch keine Zahlen, Fallzahlen nennen. Wir werden dies auf die 2. Lesung zu eruieren versuchen und dann auf die 2. Lesung in der Stellungnahme auch entsprechende Zahlen kurz darstellen, wie diese Schlichtungsstellen, die verschiedenen, in der Vergangenheit ausgelastet waren. Zum Wort «grundsätzlich», das da angeführt ist, denke ich, das darf man nicht überinterpretieren. Ich glaube, das heisst hier, es soll keine Klausel sein dafür, dass es eben zwingende Fälle gibt, sondern das ist wahrscheinlich ein sprachlicher Passus, den man so sagt. «Grundsätzlich», das heisst, es ist nicht zwingend, sondern freiwillig. Aber das Wort «grundsätzlich» hat hier keine spezifische Bedeutung. Damit habe ich die Fragen, hoffe ich, beantwortet.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen.Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten durch Artikelaufruf vor.Art. 1 wird aufgerufen.
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Landtagspräsident Albert Frick
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Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz. Wenn der Lösungsvorschlag angenommen wird von den Parteien, da führt die Regierung aus, das ist rechtlich gesehen ein Vergleich. Aber es ist eigentlich ein aussergerichtlicher Vergleich. Verstehe ich das richtig? Es bildet keinen Exekutionstitel, also es könnte auch die Folge haben, dass man dann immer noch vor Gericht geht. Rechtlich, wenn man das einordnet, ist das eigentlich nichts anderes als ein Rechtsöffnungstitel. Aber exekutierbar ist das nicht - also, selbst wenn sich die Parteien einigen, ist das eigentlich nur ein aussergerichtlicher Vergleich. Verstehe ich das richtig?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich verstehe das auch so, aber wir werden das zur Sicherheit auf die 2. Lesung noch ausführen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir lesen weiter.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Landtagspräsident Albert Frick
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Landtagspräsident Albert Frick
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Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. In Abs. 2 wird ausgeführt: «Die in Abs. 1 genannten Informationen hat der Unternehmer, sofern vorhanden, auf seiner Website und gegebenenfalls in den allgemeinen Geschäftsbedingungen in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Weise anzuführen.» Jetzt wird auch auf Seite 43 ausgeführt, dass es hier Unklarheiten gab, auch schon in der Vernehmlassung, wo die Frage gestellt wurde: Was heisst das jetzt genau, hat der Unternehmer die Wahl oder nicht? Und die Regierung hat hier auch geantwortet: Ja, das ist so zu verstehen, dass der Unternehmer die Wahl hat zwischen der Website und den AGB. Meines Erachtens ist es einfach etwas holprig formuliert, und hier möchte ich anregen, zu prüfen, ob man das nicht klarer formulieren sollte. Offensichtlich ist es missverständlich, dass man einfach sagt: entweder/oder, also der Unternehmer entweder, sofern vorhanden, auf seiner Website oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das wäre meines Erachtens klarer und würde, ich denke, hier Missverständnissen vorbeugen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Hasler, Sie haben recht: Auf Seite 43 ist es klar geschrieben, dort steht: «Der Unternehmer hat die Wahl zwischen Websites und AGBs.» Und dann in Abs. 2 des entsprechenden Art. 18 könnte man das, wenn man es will, auch anders verstehen. Vielleicht finden wir hier noch eine sprachlich klarere Regelung. Das «gegebenenfalls» heisst ja auch, dass dann eben, wenn es AGBs gibt, das klar, verständlich und leicht zugänglich formuliert sein muss. Aber wir werden prüfen auf die 2. Lesung, ob wir das noch etwas klarer, auch legistisch, von der Sprachwahl her noch klarer, herausschälen können.Ich denke, die Materialien sind klar, aber Sie haben recht, damit man nicht jedes Mal in den Materialien nachsehen muss, wäre es gut, wenn das Gesetz auch möglichst klar formuliert ist.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir lesen weiter.Art. 19 wird aufgerufen.
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Art. 26 steht zur Diskussion.
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Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes.Art. 41 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 33 erledigt. Wir machen jetzt eine kurze Pause, 15 Minuten.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:30 bis 15:50 Uhr).
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