Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz, POLG) (Sanitätsnotruf) (Nr. 94/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 34: Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Sanitätsnotruf). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung, der Bericht und Antrag trägt die Nr. 94/2016. Er steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. «Es ist eine generelle Überprüfung des Systems sowie der Finanzierung der landesweiten Notrufnummer 144 und des Rettungsdienstes geplant. Die Integration in das Landesspital oder eine allfällige Kooperation mit der Notrufzentrale bei der Landespolizei soll geprüft werden. Es kann derzeit nicht beziffert werden, ob der Landesbeitrag zur Gänze oder teilweise eingespart werden kann, da sich je nach Ausgestaltung der Umstrukturierung unterschiedliche Kosten ergeben können.» So der Wortlaut im Bericht zum Massnahmenpaket zur Sanierung des Landeshaushalts, Bericht und Antrag Nr. 45/2013, auf Seite 42. In der Landtagssitzung vom Mai 2016 haben wir bereits den entsprechenden Nachtragskredit von CHF 250'000 bewilligt, dies für die technische Implementierung der Sanitätsnotruf-Applikation. Im Zuge der damaligen Diskussion im Landtag hat die Regierung schon einige Fragen dazu beantwortet. Die Regierung ist ihrer Arbeit nachgekommen, mit dem nun vorliegenden Bericht und Antrag schlägt sie vor, den Sanitätsnotruf 144 in die Landesnotruf- und Einsatzzentrale, kurz LNEZ, der Landespolizei zu integrieren. Der Vorschlag macht durchaus Sinn, denn sämtliche anderen Notrufnummern, wie die Nummer 117 der Polizei, Nummer 118 der Feuerwehr sowie der europäische Notruf 112, werden heute schon durch die Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei betreut. Die LNEZ ist rund um die Uhr mit zwei Disponenten besetzt. Im Durchschnitt der letzten zwei Jahre gingen täglich 15 Notrufe bei der LNEZ ein. Bis dato wird der Sanitätsnotruf 144 vom Liechtensteinischen Landesspital betreut. Man spricht hier von durchschnittlich zehn Notrufen während 24 Stunden, diese gehen direkt bei der Telefonzentrale an der Pforte des Liechtensteinischen Landespitals ein. Für das Landespital wären beachtliche Investitionen unumgänglich, um den heutigen Standards einer Telefonnotfallzentrale gerecht zu werden. Als Mindesterfordernis im Sinne der Richtlinien des schweizerischen Interverbandes für Rettungswesen müsste neben einer Doppelbesetzung am Notfalltelefon auch eine Abschirmung aus Datenschutzgründen gegeben sein. Auf den Seiten 7 und 8 der gegenständlichen Vorlage kann man nachlesen, dass die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Ministerium, Landesspital, Landespolizei sowie Rettungsdienst, nach eingehender Prüfung der vorerwähnten Überlegungen zum Ergebnis kam, «dass eine Zusammenführung der Notrufnummern in der Einsatzzentrale der Landespolizei sowohl aus dem Blickwinkel der Qualität als auch im Sinne der Kosteneffizienz beziehungsweise zur Reduzierung der Staatsausgaben angezeigt ist und die zweckmässigste Lösung darstellt».Ich teile diese Ansicht, habe dennoch Fragen an den Herrn Vizeregierungschef. Mit der gegenständlichen Vorlage haben wir die Aufgabe das Polizeigesetz anzupassen, indem wir die nötige Rechtsgrundlage für die Entgegennahme und Bearbeitung des Sanitätsnotrufs durch die Landespolizei schaffen. Weil die Entgegennahme von Sanitätsnotrufen heute eine polizeifremde Aufgabe ist sowie die Bearbeitung von medizinischen Daten als besonders schützenswert gilt, braucht es für diese zusätzlichen Aufgaben der Landespolizei eine formell-gesetzliche Grundlage. Dazu habe ich folgende Fragen: Wenn im Bericht und Antrag, wie zum Beispiel auf Seite 10, die Rede von Polizisten in der LNEZ ist, dann hätte ich gerne von der Regierung gewusst, meint man hier nur ausgebildete Polizisten und Polizistinnen, oder kommen die Mitarbeiter/-innen auch aus anderen Berufsgruppen und erfüllen somit polizeiliche Aufgaben? Dann auf Seite 13, unter Punkt 7, ist nachzulesen, dass der personelle Mehraufwand mit CHF 80'000 in das Personalbudget aufgenommen wurde. Dieses Budget soll in erster Linie für eine 60-Prozent-Stelle als Disponent in der LNEZ, idealerweise mit einer medizinischen oder pflegerischen Grundausbildung, eingesetzt werden. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass schon heute Zivilpersonen aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen, darunter auch medizinisch ausgebildete Personen, polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Meine Frage hierzu: Liege ich mit dieser Annahme richtig? Vielleicht könnte der Herr Polizeiminister hier zum besseren Verständnis beim Thema «Zivilisten aus anderen Berufsgruppen und polizeiliche Aufgaben» etwas Licht ins Dunkel bringen und uns darüber aufklären, wer polizeiliche Aufgaben übernehmen darf und wer eben nicht. Ich bedanke mich bei allen Involvierten für die Erarbeitung dieser Vorlage. Ein besonderes Dankeschön geht an das Liechtensteinische Landesspital für die jahrzehntelange und professionelle Betreuung des Sanitätsnotrufes 144. Mein Dank geht auch an die Landespolizei für die wohlwollende Aufnahme und Integration und ich wünsche den Mitarbeitenden der Landespolizei alles Gute für ihre neue und wichtige Zusatzaufgabe. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Wie meine Vorrednerin Karin Rüdisser-Quaderer schon ausgeführt hat, handelt es sich hier eigentlich um das Folgeprodukt eines Versuches, CHF 300'000 jährlich einzusparen, indem der Sanitätsnotruf zur Landespolizei verlagert wird. Und der Bericht und Antrag, den wir heute haben, ist quasi einfach die Legalisierung dieser Zusammenlegung oder dieses Versuches. Und in diesem Bericht und Antrag zur Abänderung des Polizeigesetzes hat es doch einige Wermutstropfen. Der grösste ist für mich, dass ein Polizist den Notruf entgegennimmt. Der gleiche Polizist muss zuerst den Krankenwagen aufbieten und allenfalls im gleichen Zug Untersuchungen bei einem Offizialdelikt von Amtes wegen veranlassen, was als positiv zu bewerten ist. Wenn es aber kein Offizialdelikt ist, dann sind Informationen zu einem möglichen Strafbestand schon im System der Polizei - mit allen Angaben zu den involvierten Personen. Auch wenn es laut Bericht und Antrag der Polizei nicht gestattet ist, auf diese Informationen im Falle einer Anzeige zuzugreifen, stehe ich dieser Tatsache äusserst kritisch gegenüber. Durch das erlangte Wissen kann der Polizist in Gewissenskonflikte kommen. Und wie wird hier das Zeugenaussagenverweigerungsrecht gehandhabt? Die Regierung macht einige Ausführungen hierzu im Bericht und Antrag, dennoch: Meine Skepsis bleibt. Liechtenstein - ein Polizeistaat.Wie erwähnt, geht die Regierung von einer Kostenersparnis von CHF 300'000 pro Jahr aus. Sind hierbei die Weiterbildungs-, Personalkosten für die Praktika, den BLS-Grundkurs am Landesspital etc. berücksichtigt? Laut Antwort von Regierungschef-Stellvertreter Zwiefelhofer im Mai-Landtag sprechen wir hier insgesamt von drei bis vier Wochen pro Polizist der Einsatzzentrale. Auch wenn die Praktika für die Polizei kostenlos sind, gehe ich davon aus, dass auch in einer Praktikumszeit die Mitarbeiter ihr Gehalt erhalten wollen und dann während dieser Weiterbildungsphase die Notrufzentrale durch einen Berufskollegen besetzt ist. Unter dem Motto «Wahrung der Eigenstaatlichkeit» wird im Bericht und Antrag nur am Rande die Möglichkeit der Zusammenlegung des Sanitätsnotrufs mit demjenigen aus Grabs oder Feldkirch erwähnt. Wie hoch wären hier die jährlichen Kosten? Wären die rechtlichen Fragen nicht lösbar gewesen? Dem Landesspital sollen jährlich CHF 374'000 weniger ausbezahlt werden. Auf Seite 7 schreibt die Regierung, dass das Landesspital keinen Pfortendienst in der Nacht mehr brauchen wird. Das Landesspital wolle die Notfallaufnahme neu konzipieren und statt einer Notfallerstaufnahme am Schalter eine Aufnahme mit gleichzeitiger medizinischer Triage, also einer medizinischen Erstabklärung, machen. Die Notaufnahme soll in Zukunft statt der Aufnahme an der Pforte, wo eine Schalterangestellte den Dienst tut, durch einen Mediziner 20 Meter weiter den Gang runter erfolgen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier am Landesspital wirklich CHF 374'000 an Personalkosten eingespart werden. Wird hier einfach eine Verlagerung von einer Kostenstelle zu einer anderen Kostenstelle bei der Landeskasse gemacht - weg von der Kostenstelle «Entschädigung Notfalltelefon» hin zur Kostenstelle «Allgemeine Landesspitalzuweisungen»? Oder gar weg von der Landeskasse hin zu den Krankenkassen, also hin zu den Versicherten, was sich dann in einer Prämienerhöhung niederschlägt? Und wie schon eingangs erwähnt, stimmt für mich die Reihenfolge nicht, warum dem Landtag zuerst ein unschuldiger Nachtragskredit und erst im Nachgang eine notwendige Abänderung des Polizeigesetzes präsentiert wird. Beides hätte gleichzeitig dem Landtag vorgelegt werden sollen. Ich unterstelle jetzt keine Salamitaktik, doch es sieht schon ein bisschen danach aus.Zudem liegen selbst jetzt noch nicht alle Fakten auf dem Tisch, ich bitte die Regierung, auf die 2. Lesung noch vertieft auf die Problematik des Interessenskonflikts bei den Disponenten beim zukünftigen Notruf einzugehen und andere, vermeintlich nicht direkt betroffene Interessensgruppen für eine Stellungnahme auf die 2. Lesung hin einzuladen. Da wären Datenschutzstelle, Patientenschutzorganisation, NGOs wie Amnesty. Damit kann zumindest teilweise nachgeholt werden, was eine in meinen Augen in diesem Fall sinnvolle Vernehmlassung zutage gebracht hätte. Ausserdem würde es mich schon interessieren, warum eine Zusammenlegung des Sanitätsnotrufs mit dem Kanton St. Gallen oder Feldkirch so unmöglich sein soll. Und wie gesagt, ich bezweifle, dass das Landesspital nun wirklich CHF 374'000 Personalkosten einsparen wird oder kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ja, diese Vorlage hat für mich viel Positives und einen kritischen Punkt beziehungsweise Wermutstropfen. Mit Ausnahme des Sanitätsnotrufs 144 laufen heute alle Notrufnummern bei der Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei zusammen. Die 144 wird heute durch das Landesspital entgegengenommen und somit werden die Umsetzung und Triage auch durch dieses organisiert. Im Landesspital kann heute bei Notrufeingang keine örtliche Abgrenzung zum Publikumsverkehr gewährleistet werden, es kann zudem auch keine Notrufzentrale gewährleistet werden, die 24 Stunden durch zwei Personen besetzt wäre. Die sehr geringe Anzahl an eintreffenden Notrufen rechtfertigt laut Regierungsvorlage aber auch keinen Ausbau zu einer Notrufzentrale, die eine gewünschte Qualität erreichen würde. Die Regierung schlägt somit vor, dass auch die 144 - also der Sanitätsnotruf - bei der Landesnotrufzentrale integriert wird. Es leuchtet ein, dass hier Synergien geschaffen werden. Die Infrastruktur, um eine gute Qualität bei Notrufeingängen zu gewährleisten, ist bereits vorhanden und die Personalressourcen für eine 24/7-Besetzung stehen zur Verfügung. Natürlich wird das Personal bei der Landespolizei zusätzliche Aufgaben erhalten und auch zusätzliches Know-how sich aneignen müssen. Ich bin mir aber sicher, dies kann mit Weiterbildungen gut erreicht werden, sodass eine professionelle Triage des entsprechenden Notrufs gewährleistet werden kann. Ich bin grundsätzlich für die Umsetzung dieses Anliegens und somit für Eintreten. Es handelt sich hier meines Erachtens um einen pragmatischen Ansatz und es wird zusammengeführt, was meines Erachtens im Sinne der Notrufzentrale zusammengehört. Doch noch zum Eingangs erwähnten kritischen Punkt, den auch der Abg. Risch bereits erwähnt hat. Den kritischen Punkt der Daten und des Wissens hinsichtlich einer möglichen Straftat hat der Abg. Risch bereits angesprochen. Es würde auch mich interessieren, wie ein Polizist die Erkenntnis bezüglich eines solchen Deliktes nicht nutzen soll. Und ich möchte hier nochmals auf meine gestrigen Ausführungen zurückkommen bezüglich der totalen Überwachung, dass wir hier auf einem Weg sind, wo wir einfach aufpassen müssen, dass wir - der Abg. Risch hat das Wort Polizeistaat verwendet, was ich jetzt ein bisschen übertrieben finde - hier eine saubere Lösung finden. Ich möchte Sie bitten, kurz auszuführen, wie diese dann aussehen soll, wenn diese Informationen ja vorhanden sind. Das habe ich auch noch nicht ganz verstanden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich kann jetzt nicht viel Neues sagen, aber ich möchte trotzdem etwas dazu beitragen. Ich habe die Voten des Abg. Risch und des Abg. Gopp sehr gut gefunden. Ich habe ähnliche Bedenken und muss auf der Seite 8 anfangen - beim Landtagsbeschluss vom 11. Mai 2016, beim Nachtragskredit. Heute ärgere ich mich, dass ich da einfach Ja gesagt habe. Wenn ich gewusst hätte, was da alles kommt, dann hätte ich wahrscheinlich damals nachgefragt. Ich weiss jetzt einfach, dass man besser aufpassen muss, wenn man solche Nachtragskredite beschliesst. Denn damals war mir nicht bewusst, was da alles kommt. Es macht durchaus Sinn, wie die Abg. Rüdisser-Quaderer sagt, wenn man diese Synergien nutzt und das zusammenlegt, das verstehe ich schon. Nun ist es aber, glaube ich, nicht so, dass das alle Polizisten wohlwollend aufnehmen. Ich habe auch gehört, dass einige sich Sorgen machen, ob sie diese Aufgabe auch erledigen können. Es geht ja nicht darum, dass sie das nicht wollen, sondern es ist eine polizeifremde Aufgabe, sie müssen für das geschult werden; und es ist auch die Frage offen: Wie läuft das ab, wie ist das zeitlich möglich? Der Abg. Risch hat auch darauf hingewiesen. Auf der Seite 13 wird erwähnt, das sind 50 Lektionen mit verschiedenen Kursen, die man belegen muss. Also das sind natürlich Fragen, die genau geklärt werden müssen. Dass hier gewisse Bedenken bestehen, kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich wäre einfach froh, wenn die Regierung diese Bedenken auch ernst nimmt, nicht nur die Regierung, sondern auch die Verantwortlichen bei der Polizei, damit sie gemeinsam hier eine gute Lösung finden können. Das grosse Problem ist aber vor allem dieses rechtliche Problem, das auf Seite 12 bei der Information zum Art. 34 Abs. 6a, Informationssysteme, beschrieben wird. Es geht hier darum, was macht man mit einem heiklen Anruf, wie geht man mit den Informationen um? Und das habe ich jetzt auch noch nicht genau verstanden. Wenn man den Artikel hinten liest, ist ja die Lösung nicht präsentiert, sondern es wird einfach gesagt, es muss eine Trennung gemacht werden. Aber wie das genau gemacht wird, ist nicht klar. Ich denke, auch diese Bedenken, die hier geäussert worden sind oder mir gegenüber geäussert worden sind, diese sollte man dringend ernst nehmen und auf die 2. Lesung hin klären. Viele Leute schimpfen über die Polizei, ich denke, es ist eine ganz wichtige Einrichtung, immer wieder, wenn man sie braucht, sind wir froh, wenn sie vorhanden sind, wenn sie bereit sind, wenn sie dann auch Zeit haben für den Einsatz. Und hier werden sie ganz klar mit einer Zusatzaufgabe belastet. Ich denke, diese Aufgabe oder diese Integration in die Polizei muss sehr gut bedacht oder überdacht werden, damit diese Aufgabe dann auch wirklich gut funktioniert und auch getragen wird, sonst scheint mir das sehr schwierig zu sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, ich finde das eine pragmatische, sinnvolle, schlanke Umsetzung. Habe nur eine Frage zur bisherigen Finanzierung, eine Verständnisfrage. Auf Seite 6 wird ausgeführt, dass heute das Rote Kreuz 10% der anfallenden Personalkosten trägt. Da habe ich mich einfach gefragt, wieso ist das so? Was ist der Grund hierfür? Nummer 1, und Nummer zwei: Verstehe ich das richtig, dass dann in Zukunft auch das Rote Kreuz mit dieser Vorlage um diese gut CHF 60'000 entlastet würde? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, der Abg. Eugen Nägele hat ausgeführt, viele Personen beziehungsweise Leute schimpfen über die Polizei. Eines dürfte so sicher sein wie das Amen in der Kirche: Mit diesem Notruf wird sicherlich noch mehr gesprochen über die Polizei. Denn wenn ich zurzeit so erlebe, was mir vom Landesspital zugetragen wird, wie die Leute da mit dem Notruf teilweise unzufrieden sind, so wird nun diese Unzufriedenheit einfach zu der Landespolizei verlagert. Und ich habe über den Sommer auch mit Personen gesprochen, nicht mit Direktbetroffenen, aber mit Leuten, die diese Situation kennen, und die waren wenig erfreut über diesen Bericht und Antrag. Persönlich habe ich auch bereits beim Nachtragskredit diverse Fragen gestellt, ich meine, da wurde ausgeführt, es gebe hier eine Checkliste. Aber für mich ist einfach klar, hier wird einfach eine zusätzliche Aufgabe mit doch erheblichem Konfliktpotenzial an die Landespolizei delegiert; und dass da die Freude relativ klein ist, das wundert mich nicht. Und was auch klar ist, Seite 9, da beschreibt ja die Regierung selbst dieses Problem, was dieser Polizist zukünftig eben melden muss. Auch die Regierung geht von 52 zusätzlichen Fällen pro Jahr aus. Das dürfte dann kein Bürokratieabbau sein. Der Anrufer beziehungsweise die Bevölkerung dürfte dann wenig Verständnis haben für diesen Umgang.Ich anerkenne durchaus, dass Sie sagen, ja, rein kostenmässig ist das ein guter Vorschlag. Aber rein personalmässig ist es einfach so, dass wieder 60 Stellenprozente zur Landespolizei kommen. Der Politiker spricht normalerweise über Stellenprozente und nicht über diese Nettobetrachtung, das stelle ich zumindest die letzten Legislaturperioden fest. Aber ich bin froh, wenn hier drinnen schon grossmehrheitlich alle für Eintreten sind, dann wird man dann diese 60-Prozent-Stelle hier auch sang- und klanglos akzeptieren und diese Debatte ad acta legen. Persönlich bin ich hin- und hergerissen, ich weiss ehrlich gesagt noch nicht, was ich tun soll. Denn, wie gesagt, zumindest die Gespräche, die ich über den Sommer geführt habe, stimmen mich wenig zuversichtlich.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Es gibt ja das Phänomen: Wenn Leute von ihrem Handy aus den Notruf anrufen, also die Polizei anrufen, dass dieser Notruf, wenn sie sich in der Nähe des schweizerischen Netzes befinden, dann allenfalls zuerst nach St. Gallen geht und dann von St. Gallen aus nach Vaduz kommt. Da kann es anscheinend eine Verzögerung geben. Wie wäre das jetzt beim Sanitätsnotruf? Müsste man dann Angst haben, dass jemand, wenn er am Rheindamm verunglückt und im Schweizer Netz ist, dann vielleicht fünf Minuten verliert, weil der Notruf über St. Gallen eingeht? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Viele Fragen.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich bei diesem Traktandum so kurz halten, wie es möglich ist. Aufgrund der Vielfalt der Fragen, die gekommen sind, wird es wahrscheinlich nicht ganz einfach werden. Der Landtag hat bereits im Mai über den Nachtragskredit diskutiert, und auch damals haben wir bereits viele Fragen beantwortet. Das zeigt, dass dieses Thema sicher auch Fragen aufwirft und entsprechend natürlich auch auf die 2. Lesung bestimmte Dinge noch einmal ausführlicher darzustellen sein werden.Die Integration der Notrufnummer in die Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei war im Massnahmenpaket III vorgeschlagen worden. Nachdem der Landtag im Mai einen entsprechenden Nachtragskredit für die technische Umsetzung des Projekts bewilligt hat, werden nun mit der gegenständlichen Vorlage auch noch die notwendigen rechtlichen Anpassungen vorgenommen, indem im Polizeigesetz die Rechtsgrundlage für die Entgegennahme und Bearbeitung des Sanitätsnotrufs durch die Landespolizei geschaffen werden soll. Die Einsatzzentrale der Landespolizei nimmt bereits heute sämtliche Polizei- und Feuerwehrnotrufe - 117 und 118 - sowie den Europäischen Notruf 112 entgegen. Die Einsatzzentrale ist rund um die Uhr mit zwei Disponenten besetzt und erfüllt auch sonst alle Anforderungen im Sinne der Richtlinien des schweizerischen Interverbandes für das Rettungswesen, IVR. Dies im Gegensatz zum Landesspital, wo die gewünschte Qualität weder in technischer Hinsicht noch von den Abläufen her gewährleistet ist. Zur Einhaltung der Mindeststandards gemäss den IVR-Richtlinien wären hohe Investitionen zu tätigen, die sich aber aus Sicht der Regierung aufgrund der geringen Anzahl von Sanitätsnotrufen, das sind maximal zehn pro Tag, nicht rechtfertigen lassen. Im Vorfeld waren auch andere Varianten geprüft worden, unter anderem die Verlagerung ins Ausland, mit dem Ergebnis, dass die Überführung der Notrufnummer in eine eigene bereits bestehende Notrufzentrale sowohl aus dem Blickwinkel der Qualität als auch im Sinne der Kosteneffizienz langfristig die beste Lösung darstellt. Der Herr Gesundheitsminister Pedrazzini wird dazu sicher auch noch kurz Ausführungen machen - über diese Variantenprüfungen. Die beste Lösung heisst - und das gebe ich hier ganz klar zu - nicht immer auch die perfekte Lösung, das ist klar. Die Regierung ist sich bewusst, dass gewisse Mängel in Kauf genommen werden müssen, jede Lösung, die wir angeschaut haben, hat ihre bestimmten Mängel aufgewiesen. Das betrifft in erster Linie den Umstand, dass der Sanitätsnotruf künftig von Mitarbeitenden der Landespolizei entgegengenommen werden soll und es somit vorkommen kann, dass die Landespolizei lediglich durch den Anrufer selbst von einem Straftatbestand in Kenntnis gesetzt wird und folglich aufgrund der polizeilichen Ermittlungs- und Anzeigepflicht gemäss Strafprozessordnung zu Nachforschungen und zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, während ein polizeilicher Einsatz womöglich unterbliebe, wenn eine andere Stelle den Notruf bedienen würde. Dieser Punkt wurde auch schon beim Nachtragskredit ausführlich diskutiert. Angesichts der aufgrund von Vorjahreswerten zu erwartenden Fallzahlen wird dieser Umstand von der Regierung nach Abwägung aller Argumente jedoch als vertretbar erachtet. In der Praxis wird der Mitarbeitende der Landespolizei bei der Entgegennahme des Notrufs auf seine Stellung hinweisen, damit für den Anrufer klar ist, dass er nicht mit einem Sanitäter, sondern mit der Landespolizei spricht. Die rechtlichen Aspekte werden insbesondere auch im Zuge der Schulung der Einsatzdisponenten berücksichtigt, und die Einsatzdisponenten werden entsprechend ausgebildet. Neben der unbestrittenen Qualitätssteigerung können durch die Integration der Notrufnummer in die Einsatzzentrale der Landespolizei insgesamt auch deutlich Kosten eingespart werden. Diese Einsparungen sind vor allem durch den Wegfall des Subventionsbeitrages an das Landesspital im Zusammenhang mit dem Betrieb der Notrufnummer bedingt und betragen netto jährlich - das wurde ausgeführt - rund CHF 300'000. Die Regierung ist daher nach wie vor der Auffassung, dass die Zusammenführung aller Notrufnummern in der Einsatzzentrale der Landespolizei in qualitativer wie auch in finanzieller Hinsicht unter dem Strich die sinnvollste Lösung darstellt.Und nun werde ich versuchen, zusammen mit meinem Kollegen Pedrazzini auf Ihre Fragen einzugehen. Ich beginne mit den Fragen der Abg. Karin Rüdisser. Sie hat gefragt, wie der Begriff Polizist denn zu verstehen ist, ob das ausgebildete Polizisten sein müssen oder eben hier eine andere Begriffserklärung angewandt werden muss. Mit dem Verweis auf Seite 10 sind nicht Polizisten im engeren Sinne gemeint. Gemeint ist, dass für den Anrufer erkennbar ist, dass er mit der Landespolizei verbunden ist. Die Notruf- und Einsatzzentrale wird schon seit Jahren als «Landesnotruf- und Einsatzzentrale» und nicht als Polizeinotrufzentrale bezeichnet, weil eben bisher schon dort alle Notrufe ausser der Sanität eingehen, eben das 117, 118 und auch das 112. Und auch bisher schon sind gelegentlich Sanitätsnotrufe bei der Einsatzzentrale eingegangen, das ist also für die betreffenden Disponenten keine völlig neue Erfahrung. Auch schon bisher wurden in Notsituationen die falschen Nummern gewählt und die Einsatzzentrale der Landespolizei hat Sanitätsnotrufe entgegengenommen, natürlich in einer deutlich kleineren Zahl.Die Landesnotrufzentrale ist auch die nationale Kontaktstelle für internationale Alarmmeldungen im Bereich Bevölkerungsschutz, Nuklear- und Chemienotfallmeldungen oder für Pandemiewarnmeldungen der WHO. Die Einsatzdisponenten in der Landesnotruf- und Einsatzzentrale haben ganz unterschiedliche berufliche Hintergründe und haben auch verschiedene Erfahrungen. Es hat auch Personen dabei, die zum Beispiel mit einem starken Feuerwehrhintergrund in diesen Beruf gekommen sind. Und daher ist Formulierung «Polizist» - da gebe ich Ihnen jetzt auch recht - ein bisschen unglücklich gewählt. Korrekt wäre die Bezeichnung «Mitarbeitende der Landespolizei». Damit ist klar, es geht um die Landespolizei, aber es muss nicht ein ausgebildeter Polizist unbedingt sein. Die erwähnte Problematik mit der Anzeigepflicht trifft dann eben alle Mitarbeiter der Landespolizei, nicht nur den Polizisten, den ausgebildeten Polizisten. Also die Problematik betrifft jeden, der dort bei der Landespolizei angestellt ist.Dann haben Sie noch gefragt, wie das sei mit dem beruflichen Hintergrund dieser Disponenten. Unabhängig von dieser früheren beruflichen Tätigkeit sind die zivilen Mitarbeitenden, die als Disponenten eingesetzt werden, aktuell Mitarbeitende der Landespolizei, das habe ich bereits gesagt, und haben Aufgaben der Landespolizei zu übernehmen, also polizeiliche Aufgaben. Konkret geht es aber hier auch darum, dass sie Notrufmeldungen entgegennehmen unter anderem, um zu prüfen, ob ein Verdacht einer Straftat vorliegen könnte, und im positiven Fall die zuständigen Polizeiorgane - eben das sind dann die richtigen, ausgebildeten Polizisten - zu informieren, im gleichen Haus sozusagen, dass dann die ausgebildeten Polizisten übernehmen, damit die die Ermittlungen dann einleiten würden.Die Disponenten üben also keine hoheitlichen Polizeibefugnisse aus, sondern sind auf das disponieren von Notfällen spezialisiert, haben auch unterschiedliche Berufshintergründe, das habe ich gesagt. Polizisten, auch Feuerwehrleute oder auch Leute mit Sanitätserfahrung sind bereits heute schon im Einsatz. Einige sind auch für die Unterstützung bei Grosskrisenlagen heute schon ausgebildet und spezialisiert, das sind dann auch die Mitarbeiter, die beim Landesführungsstab teilweise auch im Einsatz sind als Führungsgehilfen für den Landesführungsstab. Sie sehen, diese Disponenten in der Notrufzentrale der Landespolizei sind bereits heute sehr vielseitig ausgebildet und im Einsatz und haben Erfahrung mit allen möglichen Bereichen und teilweise auch schon mit Sanitätsnotrufen. Und auch aus diesem Zusammenhang heraus rechtfertigt sich aus Sicht der Regierung eben die Ansiedlung des Sanitätsnotrufs bei der Einsatzzentrale der Landespolizei. Dann zum Abg. Patrick Risch: Ja, ob dieser Bericht und Antrag ein Folgeprodukt und quasi eine Legalisierung einer Sparmassnahme sei - das sehe ich anders. Ich denke, der Nachtragskredit war zeitlich bedingt, damit man die entsprechenden rechtzeitigen Investitionen tätigen kann, die entsprechenden Einrichtungen tätigen kann, und die rechtlichen Massnahmen laufen parallel mit etwas Verspätung. Aber es geht hier nicht um die Legalisierung einer Sparmassnahme, sondern - es wurde jetzt bereits von mir dargestellt und ist auch im Bericht und Antrag dargestellt - um eine Qualitätsverbesserung. Die heutige Situation wäre nicht mehr haltbar, die Frage war nur: Welche neue Lösung wählt man? Die Regierung hat sich für die effizienteste Lösung entschieden, und diese Lösung trägt auch zu einer Kostensenkung bei. Aber es geht nicht um die Legalisierung einer Sparmassnahme, sondern um eine Qualitätsverbesserung im Bereich des Sanitätsnotrufs. Und die soll natürlich im Sinne der Sanierung des Staatshaushaltes möglichst kosteneffizient passieren. Diesen Auftrag des Landtags haben wir ja immer im Hinterkopf.
Die Frage betreffend die Informationserfassung wurde im Bericht und Antrag dargestellt, wir werden auf die 2. Lesung hier noch mehr Details liefern. Auch wie das technisch umgesetzt wird - der Abg. Nägele hat das auch gefragt. Ich vermute, dass Sie das selbst ahnen, es geht hier vor allem um IT-mässige Umsetzungen natürlich, dass hier getrennte Datensysteme verwendet werden. Das werden wir gerne auf die 2. Lesung etwas genauer darstellen. Und hier möchte ich noch betonen: Auch wenn keine Vernehmlassung durchgeführt wurde, Herr Abg. Risch, ist der Datenschutz involviert gewesen. Wenn Sie Seite 11 sehen und lesen, hier steht: «... wurde die Gesetzesvorlage der Datenschutzstelle zur Stellungnahme übermittelt.» Verschiedene Inputs der Datenschutzstelle sind eingeflossen, das wurde berücksichtigt. Ihre Aussage, dass Liechtenstein damit zum Polizeistaat werde, empfinde ich als etwas polemisch. Ich glaube, die Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse an Sicherheit. Ich nehme die Landespolizei - das möchte ich auch dem Abg. Wendelin Lampert entgegnen - auch in der Öffentlichkeit sehr positiv wahr. Ich höre viele gute Stimmen über die Landespolizei. Die Landespolizei wird grossmehrheitlich gelobt für ihren grossen Einsatz, es wird auch immer wieder festgestellt, dass sie eigentlich personell unterdotiert ist. Das möchte ich hier auch noch einmal betonen: Die Landespolizei ist im Moment personell unterdotiert. Deshalb können wir einfach nicht immer zusätzliche Aufgaben der Landespolizei überbinden und erwarten, dass sie das dann schon auch noch erledigt, sondern es ist bereits heute eine angespannte Personalsituation. Die Bevölkerung erwartet Sicherheit, das ist ein wichtiges Gut, auch ein Wirtschaftsstandortfaktor; und ich glaube, hier dürfen wir nicht sparen - im Gegenteil, ich glaube, hier sind gewisse Investitionen gut investiert. Und damit werden wir nicht zum Polizeistaat, sondern Sicherheit ist ein grosses Bedürfnis der Bevölkerung. Dass da natürlich der Datenschutz berücksichtigt werden muss, das ist klar. Aber hier von einem Polizeistaat zu sprechen, das finde ich weit überrissen. Ich denke, gerade auch die Bevölkerung heute in dieser Situation in Europa erwartet eine gewisse Sicherheit und erwartet auch, dass die Landes-polizei dieses Sicherheitsbedürfnis befriedigen kann. Also von einem Polizeistaat würde ich nicht sprechen, sondern von einem sicheren Staat, auch dank der Landespolizei.Die Frage betreffend die anderen Lösungen wird der Kollege Pedrazzini noch kurz ausführen. Zum Abg. Rainer Gopp kann ich nur hinzufügen, die Datenfrage habe ich bereits erwähnt. Das wurde mit der Datenschutzstelle angeschaut, es wird eine technische Lösung gewählt, die das berücksichtigt. Es ist nicht eine perfekte Lösung, das ist uns bewusst - es gibt gewisse Mängel, es gibt einen Wermutstropfen, aber jede Lösung hätte diesen Wermutstropfen oder irgendeine Problematik. Und wir haben uns für die effizienteste und aus Sicht der Regierung sinnvollste Lösung entschieden. Zum Abg. Eugen Nägele noch ein Wort, ob es hier um polizeifremde Aufgaben geht. Ich habe bereits zur Abg. Rüdisser-Quaderer ausgeführt, die Landesnotruf- und Einsatzzentrale hat heute bereits ein sehr breites Spektrum an Aufgaben, hat sehr viel Know-how im Hintergrund. Es geht nicht nur um Polizeithemen, sondern um Feuerwehr, um Grosskrisensituationen, Unterstützung des Landesführungsstabes, sie hat heute schon teilweise Notrufe im Sanitätsbereich entgegengenommen. Ich glaube, natürlich sind gerade die betroffenen Polizisten auch kritisch, weil sie schon heute - ich habe es erwähnt - mit einem sehr dünnen Personalbestand eine hohe Belastung haben. Und natürlich ist es unerfreulich, wenn immer wieder neue Aufgaben der Polizei übergeben werden, weil die Polizei auch einen guten Job macht. Und ich verstehe diese Kritik oder diese Skepsis der Polizisten, die betroffen sind, auch dahingehend als Hilferuf nach dem Motto: «Gebt uns die genügenden Mittel, damit wir die Aufgaben auch so erfüllen können wie es die Bevölkerung erwartet.» Ich glaube nicht, dass die betroffenen Polizisten wirklich vor der Aufgabe selbst Angst haben, sondern eher, dass sie das Gefühl haben, man übergibt der Polizei zunehmend Aufgaben, ohne ihr die nötigen Mittel zu geben. Und da möchte ich auch appellieren an den Landtag, dass Sie die Regierung da unterstützen, dass wir hier genügend Mittel auch zur Verfügung stellen, damit die Landespolizei eben die Aufgaben gut erfüllen kann. Wie die Trennung genau gemacht werden soll, wie gesagt, werde ich auf die 2. Lesung gerne ausführen. Zum Abg. Elfried Hasler wird der Kollege Pedrazzini etwas sagen betreffend die Finanzierung heute und warum. Dann zum Abg. Wendelin Lampert betreffend Bürokratieabbau: Ja, das verstehe ich jetzt natürlich wieder einmal überhaupt nicht. Das tut mir leid. Ich glaube einfach, wenn wir CHF 300'000 einsparen können, gleichzeitig die Qualität im Bereich Sanitätsnotruf verbessern können, eine schlanke, effiziente Lösung bringen und diese Lösung finanziell insgesamt eine Staatshaushaltsentlastung bedeutet, dann verstehe ich die Kritik nicht, warum eine neue 60-Prozent-Stelle bei der Polizei das Problem sein soll. Was wäre die Alternative? Entweder mehr Geld ins Ausland schicken oder in einem anderen Bereich, sei es im Spital oder so, die Qualität verbessern und die nötigen Infrastrukturen schaffen - das kostet auch Geld. Diese Lösung hier ist die effizienteste und führt zu einer Entlastung um CHF 300'000. Das müssten Sie eigentlich begrüssen, würde ich meinen.Und dann noch zum Abg. Pio Schurti wegen dieser Verzögerung: Das ist tatsächlich ein Problem. Das Problem betrifft alle Notrufnummern. Diese Verzögerungen kann es geben, sind aber nach meinen Informationen aber eher selten. Das heisst, diese grenzüberschreitenden Probleme haben wir einfach, wenn wir in den Mobilfunknetzen uns bewegen, wir sind ein reiner Grenzraum sozusagen. Kaum verlässt man den Schweizer Einflussbereich, ist man schon im österreichischen Einflussbereich. Also die Problematik bei Menschen, die das Mobiltelefon verwenden, um einen Notruf zu wählen, dass sie dann zuerst in St. Gallen landen oder vielleicht auch einmal in Österreich, ist tatsächlich existent. Nach meinen Informationen funktioniert das in der Regel sehr gut, die entsprechenden Notrufe werden umgehend an die liechtensteinische Landespolizei weitergeleitet. Dass es da zu grösseren Verzögerungen mit einer mehrfachen Minutenzahl kommt, glaube ich nicht, und das wäre natürlich auch ein Problem, dann müsste man etwas Entsprechendes unternehmen. Aber nach meinen Informationen funktioniert das in der Regel sehr gut und mehr kann ich dazu im Moment auch nicht sagen. Ich werde dazu vielleicht auch auf die 2. Lesung noch kurz rückfragen, dass wir da noch etwas Näheres dazu ausführen können, wie die statistischen Werte sind, ob es da Erfahrungswerte gibt, wie gross eine solche Verzögerung eventuell einmal sein könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe einige Fragen noch zu beantworten. Zunächst möchte ich aber vorausschicken, dass wir ein kleines Land sind und deshalb auch gezwungen sind, bei den sogenannten 24/365-Diensten, also Diensten, die jeden Tag rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen - und solche gibt es, im Gesundheitswesen, im Sicherheitswesen etc. -, gewisse Kompromisse einzugehen, und wir es uns nicht leisten können, für jede dieser Aufgaben eine separate Organisation, die 365 Tage, 24 Stunden am Tag - auch noch in doppelter Besetzung - zur Verfügung steht, aufzubauen. Genau das hätte uns geblüht, hätten wir am Landesspital den Ausbau vornehmen müssen, der eben nötig gewesen wäre. Um die heutigen Anforderungen zu erfüllen, hätten wir dort einiges an Technik investieren müssen und auch einiges an Personal. Das wollten wir eben nicht. Wir hatten die Situation, dass über die letzten Jahre mit sehr grossem Aufwand und sehr grossem Engagement der Beteiligten eine moderne Landesnotruf- und Einsatzzentrale errichtet wurde bei der Landespolizei, die wirklich allen heutigen Ansprüchen genügt. Und es wäre meines Erachtens ein Hohn gewesen, hätten wir Lösungen im Ausland gesucht, wenn wir zu Hause eine derart gut ausgebaute Einsatzzentrale hätten. Und wir hätten dadurch auch Kompromisse eingehen müssen auf eine andere Seite, zum Beispiel in der Koordination der verschiedenen Hilfsdienste in Liechtenstein. Und das wäre wahrscheinlich der schlimmere Kompromiss gewesen. Sehr geehrter Abg. Risch, stellen Sie sich bei all Ihrer Kritik die Situation vor oder die Kritik in diesem Haus vor, wenn wir das anders gemacht hätten, also wenn wir ignoriert hätten, dass wir eine sehr gut ausgebaute Einsatzzentrale in Liechtenstein haben, der wir nicht einmal zugetraut hätten, diese zusätzlichen paar Telefonate am Tag zu übernehmen. Also das hätte wahrscheinlich sehr, sehr viel mehr Kritik ausgelöst als Sie jetzt geäussert haben.Ihre Verschwörungsvorwürfe möchte ich in globo zurückweisen, ebenso die Vorwürfe des Abg. Eugen Nägele, der denkt, wir hätten den Landtag über den Tisch gezogen. Das war also nicht so. Ich möchte auch etwas in den Kontext stellen: den Polizeistaatvorwurf. Sie müssen berücksichtigen, dass es heute schon so ist, dass, wenn jemand ins Spital kommt und gewisse Verletzungen aufweist, die auf einen Straftatbestand schliessen lassen, die Ärzte im Spital verpflichtet sind, Meldung bei der Polizei zu machen. Das heisst, bei groben Sachen wird das heute schon gemacht und muss auch so gemacht werden. Und jetzt geht es noch darum, einen Weg zu finden für die leichteren Dinge oder weniger schwerwiegenden Sachen, bei denen die Polizei sonst eben nicht erfahren würde, dass sie existieren. Dazu hat der Regierungschef-Stellvertreter schon gesagt, er möchte noch genauere Ausführungen auf die 2. Lesung machen. Aber eben, ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass bei schwereren Straftaten sowieso schon eine Information an die Polizei zu machen ist - heute schon und das auch schon durch das Spital oder auch durch einen Arzt. Die Frage des Abg. Elfried Hasler, ob das Rote Kreuz entlastet wird, kann ich so beantworten, dass die finanziellen Verflechtungen oder Beziehungen zwischen dem Staat und dem Roten Kreuz vielschichtig sind. Es gibt sehr, sehr viele Dienstleistungen, Mütter- und Väterberatung etc., die erbracht werden, und diese ganzen Dinge müssen sowieso in der nächsten Zeit neu geregelt werden. Im Rahmen dessen wird auch das angeschaut werden, und ich denke, dass ich auf die 2. Lesung hier genauere Ausführungen machen kann, als ich es hier einfach auswendig machen kann.Dann war noch die Frage nach der Verlagerung der Kosten im Landesspital. Das Landesspital hat einfach gewisse Aufgaben im Notfall wahrzunehmen. Das wird es auch weiterhin müssen. Aber es ist geplant, eine Triagestelle einzurichten, damit die Leute eben nicht alle zum Notfall gehen, sondern vorher schon die leichteren Fälle sozusagen wieder nach Hause geschickt werden können, ohne die aufwendigere Notfallinfrastruktur in Anspruch nehmen zu müssen. Die Situation am Landesspital ist heute aus zwei Gründen unbefriedigend. Erstens weil sie eben nicht, so wie es sein sollte, doppelt besetzt ist während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr, sondern weil zweitens auch der Schalter schlicht und einfach geschlossen werden muss, wenn ein Notfallanruf hereinkommt, aus Diskretionsgründen, und die Leute, die zum Notfall des Spitals müssen, müssen dann einfach warten. Das ist heute eine äusserst unbefriedigende Situation, die wir denken, mit dieser Lösung eben auch verbessern zu können. Ja, das war es von meiner Seite. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Stv. Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort. Danke auch dem Regierungschef-Stellvertreter Zwiefelhofer und Herrn Regierungsrat Pedrazzini. Also erstens - Polizeistaat: Mein «Liechtenstein ein Polizeistaat» war als Frage gedacht, also eine etwas herausfordernde Frage. Aber es ist halt nun einmal so, wenn so viele sensible Daten zur Polizei gelangen, könnte man das Böse vermuten. Aber wir tun es jetzt nicht. Bei der Vernehmlassung habe ich übersehen, dass die Datenschutzstelle angefragt worden ist, respektive ich habe es einmal gelesen, habe es aber nirgendwo mehr im Text entdeckt, deswegen mein Eindruck davon, da ist keine Rückmeldung gekommen. Aber dennoch, die andere Seite, die Patientenseite oder die Betroffenenseite, die hat an der Vernehmlassung nicht teilnehmen können.Ich glaube, wenn der Bericht und Antrag des Polizeigesetzes und der Nachtragskredit gleichzeitig hier im Landtag gewesen wären, wäre vielleicht der Nachtragskredit nicht so einstimmig über die Bühne gegangen, sondern vermutlich knapper ausgefallen. Und es ist kein Verschwörungsvorwurf, sondern einfach eine Tatsache, dass zuerst der Nachtragskredit zur Abstimmung hier hereingekommen ist und dann später die Gesetzesänderung dafür kommt, die notwendig ist. Meiner Meinung nach sollte beides gleichzeitig hereinkommen, wenn ich schon Geld geben muss, möchte ich auch wissen, was ich auch danach bezahlen muss respektive was sich an meinen Rechten oder an der grossen Gesamtsituation dann ändern wird. Also ich kaufe auch nicht ein Auto und der Garagist sagt mir dann ein halbes Jahr später: Ja, aber du hast jetzt noch diese Verpflichtung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Herr Präsident, danke. Ich danke dem Herrn Innenminister und dem Herrn Gesundheitsminister für die Beantwortung meiner Fragen. In meinem abschliessenden Satz zu meinem Eintretensvotum habe ich gesagt, dass ich der Landespolizei danke für die wohlwollende Aufnahme. Ich gehe davon aus, dass das wirklich wohlwollend aufgenommen wird, kann aber Ihnen, Herr Innenminister, auch recht geben, die Polizei ist unterdotiert, und wir gehen her und geben ihnen immer wieder mehr Aufgaben, und das müssen sie dann aus dem allgemeinen Personalbudget abzapfen. Das wird dann bei der nächsten Vorlage, beim Bedrohungsmanagement, dasselbe sein, ich werde mich dann auch hier drinnen stark machen, dass die Landespolizei mehr Ressourcen bekommt.Dann habe ich mir noch erlaubt, hier die Kantonspolizei St. Gallen nachzusehen, und zwar auf der Homepage, unter «Organisation». Wenn ich das richtig verstehe, ist auch dort die kantonale Notrufzentrale angesiedelt, die kann man übrigens besuchen, die sind sehr erfreut über Besuche. Da steht dann auch ganz klar: «Die Mitarbeiter der kantonalen Notrufzentrale, Polizisten und Rettungssanitäter, sorgen für eine rasche, koordinierte Hilfeleistung aller Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr und Sanität) ...» Wenn das vielleicht auf die 2. Lesung noch abgeklärt werden könnte, ob das auch wirklich vergleichbar ist mit unserem Vorschlag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Herren auf der Regierungsbank für die Ausführungen zu den Fragen. Gerade zur Abg. Karin Rüdisser-Quaderer: Das haben eben meine Gespräche genau auch ergeben betreffend den Kanton St. Gallen. Da wurde diese Integration auch vollzogen, aber da wurde eben auch das entsprechende Personal mit diesem Wissen im Bereich der Gesundheit integriert. Und da wäre ich der Regierung schon noch dankbar, wenn sie das auf die 2. Lesung abklären würde, ob das effektiv so vonstattengegangen ist im Kanton St. Gallen, sprich, dass man eben nicht nur Aufgaben delegiert, sondern auch das Fachpersonal zur Verfügung stellt. Ich bin dem Herrn Justiziminister auch dankbar, dass er seine Ausführungen aus der Finanzkommission wiederholt. Protokolliert war es nämlich nicht, aber Sie haben es heute wieder gesagt, die Polizei ist unterdotiert, es bräuchte im Prinzip Personal - unabhängig von diesem Bericht und Antrag. Sind wir dann einmal gespannt hier drinnen, ob Sie dann auch Mehrheiten haben für solche Ideen. Ich bin jetzt schon gespannt auf die Budgetdebatte 2017. Davon bin ich dann auch überzeugt, da wird dann eben nicht diese Nettobetrachtung gemacht, da wird dann primär einmal über Personalkosten herumdiskutiert. Und da würde ich eben erwarten, dass man dann auch die Grösse hat und sagt, ja, wir sind uns bewusst, wir haben das hier so beschlossen, also hat das auch personelle und finanzielle Konsequenzen. Zum Bürokratieabbau: Das hat sich eben auf diese Seite 9 zu diesen 52 zusätzlichen Fällen bezogen. Und da schreibt die Regierung ja selbst, bis jetzt war es halt so, bei häuslicher Gewalt oder Drogenmissbrauch ist man eben nur im Landesspital gelandet, und zukünftig kann es eben sein, dass man neben dem Landesspital auch bei der Polizei landet. Und dann sagt der Bürger: Gut gemacht, danke vielmals, kein Bürokratieabbau, das hätte sich vermeiden lassen müssen. Und das schreiben Sie ja selbst, das führt zu 52 zusätzlichen Fällen. Und Sie sagen schon, ja, man solle hier die Polizei nicht kritisieren, ich habe da im Prinzip das Wort des Abg. Eugen Nägele übernommen und ich unterstütze diese Aussage. Von der Polizei wird erwartet, wenn ein Unfall passiert, dass man mehr Radarkontrollen macht, und wenn man selbst in den Radar kommt, hat man keine Freude über die Polizei. Das ist die Tatsache. Schön, wenn Sie das anders sehen, aber ich erlebe des Öfteren, dass hier eben die Polizei sehr kritisch beäugt wird. Eines ist einfach klar: Diese Problemfälle mit diesem Notruf werden zukünftig bei der Landespolizei landen und das ist nicht positiv besetzt. Aber ich bin ja froh, wenn ich mich täusche und irre, wenn das dann nicht so ist. Aber wie gesagt, dann müsste ja ein Wunder eintreten, wenn das anders wäre. Ich habe gesagt, ich bin hin- und hergerissen, ich anerkenne durchaus die Einsparpotenziale, die Sie hier aufgezeigt haben, aber diese 52 zusätzlichen Fälle haben nichts mit Bürokratieabbau zu tun. Das sind einfach 52 zusätzliche Fälle, die bearbeitet werden müssen, wo der Bürger eben bis jetzt nur im Landesspital landete. Zukünftig landet er auch bei der Polizei. Keine Kritik an der Polizei. Gezwungenermassen, wenn wir hier drinnen das heute so beschliessen, dann ist das die Konsequenz und dann darf man dann nicht wieder herumjammern und sagen, ja, wieso ist jetzt das so herausgekommen. Das ist genau so herausgekommen, wie es auf Seite 9 im Bericht und Antrag an den Landtag steht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Danke auch dem Regierungschef-Stellvertreter und auch Regierungsrat Mauro Pedrazzini für die Auskünfte. Das war interessant und sehr wichtig. Ich möchte nur noch zwei oder drei Dinge klarstellen: Ich bin da vielleicht falsch verstanden worden. Vorwürfe an die Regierung habe ich keine gemacht. Ich habe Vorwürfe an mich selber gemacht. Ich habe gesagt, ich hätte den Nachtragskredit kritischer hinterfragen sollen. Das habe ich auf mich bezogen. Wenn ich das falsch ausgedrückt habe, war das überhaupt nicht meine Absicht. Nur, dass das ganz klar ist. Da muss ich mich selber an der Nase nehmen, da kann ich doch nicht Ihnen einen Vorwurf machen. Es ist meine Aufgabe als Landtagsabgeordneter, das zu überprüfen. Also bitte, wenn das ein Missverständnis war, das war nicht meine Absicht - überhaupt nicht. Ich kritisiere die Landespolizei nicht, ich sage nur, ich höre immer wieder, dass Personen die Landespolizei kritisieren. Ich persönlich halte sehr viel von der Polizei und ich denke, wir müssen wirklich schauen, dass sie ihre Aufgaben gut erledigen können. Und wenn wir das Umfeld anschauen: In den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz diskutiert man jetzt die Aufstockung der Polizei, vor allem auch aufgrund der leider unausweichlichen Terrorproblematik, die einfach jetzt auch mitspielt. Ich denke, das wird ja bei uns sicher auch einmal ein Thema werden. Ich glaube, die Präsenz der Polizei ist wichtig und die Bevölkerung wünscht sich das auch, dass sie genügend präsent sein kann. Und dass man dann natürlich auch einmal ab und zu schimpft - ich denke, da gibt es verschiedene Berufsgruppen, über die man einfach gerne schimpft. Ich kenne da auch eine. Dann noch das Letzte: Ist es in der Diskussion auch bedacht worden, dass vielleicht Anrufer nicht mehr anrufen, weil sie Angst haben, dass sie mit der Landespolizei oder mit einem Mitarbeiter der Landespolizei sprechen müssen? Beim Spital war das vielleicht klar, dass ein Arzt oder ein Nothelfer das Telefon abnimmt, und hier wird ein Mitarbeiter der Landespolizei abnehmen. Gibt es Erfahrungswerte aus dem Kanton St. Gallen, dass Personen dann vielleicht Angst haben und sagen, dann möchte ich vielleicht lieber nicht anrufen, weil das dann ja bedeuten könnte, dass man, wenn es um eine grobe Sache geht, wie Herr Pedrazzini das gesagt hat, man dieser Sache vielleicht nachgehen muss. Das wäre noch sehr interessant. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich hoffe, dass es Ihnen gelingt, die Bauchschmerzen einiger Kollegen bis zur 2. Lesung zu kurieren. Ich sehe einfach ein Problem: Mit dieser Organisation setzen Sie den diensthabenden Polizistinnen und Polizisten zwei Hüte auf. Auf dem einen Hut steht «Nothilfe, Organisation der Nothilfe und Sanitätsruf», auf dem anderen steht immer «Polizist». Der Gesellschaftsminister hat es beschrieben, wie die jetzige Situation ist. Wenn der Arzt annimmt, dass da eine Straftat dahintersteht, muss er selbstverständlich Strafanzeige machen. Jetzt nehmen Sie den Fall, eine Frau ruft an, der Mann mit schwerer Schussverletzung im Fuss. Der Nothelfer organisiert die Sanität, der Polizist nimmt natürlich aufgrund seiner DNA ein Verbrechen an. Was läuft? Es kommt Sanität - und Polizei wahrscheinlich. Dabei hat sich irgendein Besoffener beim Gewehr putzen ins Bein geschossen, es hat damit nichts zu tun. Man könnte einige Fälle aufzählen, ich will das nicht. Aber ich denke, Sie sehen das auch, glaube ich, ich bin überzeugt. Und das sollte Ihnen gelingen, also diese Grenzüberschreitung so zu formulieren, dass das eben nicht passiert, dass jedes Mal auch die Polizei ausrückt, wenn jemand von der Leiter fällt oder wenn sich jemand schwere Schnittwunden zufügt und, und, und. Das ist das Problem mit den zwei Hüten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe hier noch eine Anschlussfrage, ebenso wie der Abg. Nägele. Wenn wir ja davon ausgehen, dass wir CHF 250'000 bewilligt haben für die technische Implementierung der Sanitätsnotruf-Applikation, dann kann man ja auch davon ausgehen, dass die verschiedenen Nummern aufleuchten, wer da anruft. Und wenn man dann noch davon ausgeht, dass zwei Personen rund um die Uhr diese Notfallzentrale betreuen, dann könnte das ja jeweils eine Sanitätsperson sein und eine Polizeiperson. Könnte man das vielleicht nachschauen bei der Kantonspolizei St. Gallen, wie das dort technisch gehandhabt wird? Vielleicht könnte man das noch abklären. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Möchte die Regierung noch einmal das Wort ergreifen?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja nur noch kurz, wir werden versuchen, auf die 2. Lesung ein paar Themen noch einmal vertieft darzustellen. Vielleicht noch zu St. Gallen ganz kurz: Man kann es eben nicht direkt vergleichen. In St. Gallen sind zwei Sanitäter 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar. Es sind Sanitäter, die im gleichen Raum wie die Polizei arbeiten, aber es sind nicht Mitarbeiter der Kantonspolizei. Das ist ein Unterschied, das ist eine luxuriösere Lösung natürlich. Es ist eine aufwendigere Lösung. Das würde bei uns natürlich auch bedeuten, dass wir einen deutlich grösseren Aufwand fahren müssen, das würde bedeuten, dass wir sechs Sanitätspersonen haben müssen, um eben diese Erreichbarkeit entsprechend auszugestalten. Das wäre eine viel aufwendigere Lösung. Bei dieser Lösung hier ist eben dieser Kompromiss halt gewählt worden, dass es in Einzelfällen sein kann, dass eben ein Mitarbeiter der Landespolizei entsprechend einen Sachverhalt mitbekommt, der eben eine polizeiliche DNA-Reaktion auslöst. Und, Herr Abg. Wachter, wenn natürlich heute bei der Sanität auf dem 144 im Landesspital ein Anruf eingeht und die Sanität wegen eines Schusses im Bein verlangt wird, dann ist klar, wird auch die Polizei verständigt. Das ist heute schon so. Und wenn der Sanitäter das nicht erfährt am Telefon, sondern hinfährt und vor Ort merkt, es geht um eine Schussverletzung: Auch dann gehe ich davon aus, dass die Polizei informiert wird. Also das ändert nichts an der Tatsache. Das ist ähnlich wie bei dem Fall, wenn ein Delikt häuslicher Gewalt vorfällt. Auch dort wird die Polizei früher oder später der Situation inne werden und das ist auch gut so, finde ich.Die Frage ist höchstens - und das ist eine gute Frage, die der Abg. Nägele gestellt hat - wegen dieser psychologischen Hemmschwelle. Ob das eventuell zu weniger Anrufen führt und damit quasi zu einer Gefährdung, dass man eher zögert, anzurufen. Zu diesem Punkt kann ich Ihnen spontan nichts sagen, ob es dazu Erfahrungen gibt, ob es Untersuchungen gibt über dieses Thema. Das wäre ein gewisser Aspekt, den man noch genauer anschauen könnte. Aber die Fallzahl ist dermassen gering, da muss man einfach sehen: Wenn wir nicht eine luxuriöse, alles abdeckende Lösung suchen wollen, die deutlich mehr kostet, dann werden wir irgendwelche bestimmte Kompromisse einfach eingehen müssen. Und das ist dann vielleicht ein solcher Mangel oder ein solcher Wermutstropfen auch, dass eben in ganz bestimmten Fällen vielleicht die Hemmschwelle da ist, anzurufen. Aber wenn wirklich ein Notfall ist, es geht um Leib und Leben, glaube ich, ist diese Hemmschwelle tief genug, dass man trotzdem anruft. Ich glaube nicht, dass jemand tatsächlich nicht anruft in einer kritischen Situation, nur weil er Angst hat, dass die Polizei das erfährt. Denn die Polizei wird es ja nachher sowieso erfahren. Das ist das Beispiel des Abg. Wachter. Ich meine, wenn er dann nicht anruft, dann stirbt vielleicht eine Person. Das ist tragisch, aber die Polizei wird dann umso mehr noch in das Spiel kommen. Also das ist eine schwierige, eine psychologische Frage. Und so weit hinaus auf die Äste und auf Spekulationen würde ich mich jetzt nicht wagen. Aber diesen Aspekt haben Sie zu Recht noch angeführt. Das kann ich nicht bestreiten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Es wurde mit 24 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Polizeigesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 2 Abs. 1 Bst. pbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. p bissteht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 1 Bst. k und m werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 Bst. k und m stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34b Abs. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34b Abs. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34d Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34d Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes in 1. Lesung beraten. Wir haben Traktandum 34 erledigt.
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