Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 72/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir gehen über zu Traktandum 35: Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 72/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich im Vorfeld bei der Regierung für diese Vorlage bedanken, weil ich der festen Überzeugung bin, dass vor allem im Umgang mit Grossraubtieren sowie anderen Neu- oder Wiedereinwanderern klarer Handlungsbedarf gegeben ist. Wenn ich sehe, was allein der Biber in der vergleichsweise kurzen Zeit seit seiner Wiederankunft in Liechtenstein alles bewegt hat, ist es für mich richtig und wichtig, dass wir unverzüglich geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit die verantwortlichen Ämter die notwendigen Aufgaben endlich wahrnehmen können. Dass diese nicht einfach zu bewältigen sind, bin ich mir sehr wohl bewusst. Die richtige Mischung zwischen schützen und regulieren von Wildtierbeständen zu finden, ist nämlich alles andere als einfach. Dabei scheint es mir wesentlich, dass wir auf der einen Seite den Blick über die Landesgrenze nicht scheuen. Insbesondere in der Schweiz beschäftigt man sich schon seit längerer Zeit mit diesem Thema und verfügt dementsprechend über einen Erfahrungsschatz, den wir uns unbedingt zunutze machen sollten. Auf der anderen Seite ist es jedoch ebenso wichtig, dass wir unsere Besonderheiten und Eigenheiten berücksichtigen und deshalb schauen, dass wir uns ausreichend Handlungsspielraum erhalten können. Unsere naturräumlichen Gegebenheiten sind mit keinem anderen Alpenland vergleichbar. Deshalb ist beispielsweise auch unser Hochwasserschutzsystem einzigartig. Bezogen auf den Umgang mit dem Biber heisst das, dass keines unserer Nachbarländer auch nur annähernd vergleichbare Vorkehrungen treffen muss, um sich vor Schäden durch Aktivitäten des Bibers zu schützen, wie wir das in Liechtenstein tun müssen. Aus diesem Grund scheint es mir auch folgerichtig, dass die Regierung mit dieser Gesetzesänderung nicht einfach eine Schweizer Vorlage kopiert, sondern versucht, unseren speziellen Gegebenheiten nachhaltig Rechnung zu tragen. Das soll keineswegs bedeuten, dass wir uns beispielsweise im Umgang mit Luchs, Wolf oder Bär nicht in Schweizer Konzepte einklinken sollen. Ganz im Gegenteil: Bei diesen grossräumig wandernden Arten ist eine länderübergreifende Strategie wohl die einzig erfolgversprechende Lösung. Nicht zuletzt auch aus finanziellen Überlegungen erspart uns die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn die hohen Kosten, die der Aufbau und Erhalt vergleichbarer Strukturen in Liechtenstein mit sich bringen würde.Was für die Neuankömmlinge aus dem Reich der Wildtiere gilt, gilt selbstverständlich auch für die Pflanzenwelt. Hier machen uns vor allem die invasiven Neophyten grosse Sorgen. Durch die geplanten Gesetzesanpassungen lässt sich ein wirksamer Schutz unserer grossartigen heimischen Flora gewährleisten. Und zwar ohne, dass wir uns die Hände für eine wirksame Bekämpfung unerwünschter pflanzlicher Eindringlinge unnötig binden. Details wie die Regelung der Schadensvergütung dürfen noch die eine oder andere Frage aufwerfen. Hier werden meines Erachtens die noch ausstehenden Ausführungsverordnungen für Klarheit sorgen. Das ändert jedoch nichts an meiner Einschätzung, dass es sich hier um eine ausgesprochen willkommene und lobenswerte Vorlage handelt. Eintreten ist darum für mich auch unbestritten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Wie jedes andere heimische Tier haben auch die Grossraubtiere das Recht, sich ihren Lebensraum hier zu suchen. Ihre Präsenz trägt zur Belebung des Alpenraums bei und kann auch für das Ökosystem vorteilhaft sein. Vorübergehende und lokale Rückgänge von Wildtierbeständen sind möglich. Es ist jedoch erwiesen, dass Grossraubtiere dazu beitragen können, dass Wildtierbestände vitaler werden und Ökosysteme im Gleichgewicht gehalten werden. Aus verschiedenen Studien ist bekannt, dass mit der Dezimierung des Hirschbestands durch Wölfe der natürliche Jungwald gesünder wird, dadurch Erosion und Hochwasser verhindert werden und die Lebensgemeinschaften profitieren. Sie sind als Beutejäger ein bedeutender Teil einer vielfältigen und intakten Natur. Der Biber ist einer der grössten Landschaftsgestalter im Tierreich. Er baut Dämme und beeinflusst damit grossflächig und langfristig die Vegetation und den Wasserhaushalt. Seine Aktivitäten führen in und an den Gewässern zu einer grösseren Strukturvielfalt, zu einer höheren Dynamik und damit zu mehr Biodiversität. Eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten profitiert davon.Der Mensch rottete Grossraubtiere wie Luchs, Wolf und Braunbär sowie auch andere Tiere wie Biber oder Fischotter durch Zerstörung der Lebensräume, aber auch durch Jagd aus: Mit dem Verschwinden der Wälder und der natürlichen Beutetiere von Luchs, Wolf und Braunbär sowie der Zunahme der Nutztiere im Laufe des 16. Jahrhunderts verschärfte sich der Konflikt zwischen Grossraubtieren und Menschen. Die Nutzung der Alpen erreichte im 19. Jahrhundert ihren Höhepunkt. Viele Bergwälder wurden durch Waldweide und übermässige Ausbeutung der Holzvorräte zerstört. Damit war auch der Lebensraum der Wildtiere vernichtet. Die ungeregelte Jagd trug ebenfalls zum Verschwinden des Wildes bei. Die Grossraubtiere waren gezwungen, Nutztiere zu reissen. Dies führte schliesslich zur Ausrottung von Wolf, Luchs und Braunbär.Erfreulicherweise kehren die vormals ausgerotteten Grossraubtiere in ihre angestammten Lebensräume zurück. Diese Rückkehr in unsere benachbarten Regionen und unser Land ist die letzte Phase der Rettung der einheimischen Wildtiere, deren Bestände und Lebensräume im 19. Jahrhundert durch unkontrollierte Übernutzung an einem Tiefpunkt angelangt waren. Auch der Biber verschwand wegen intensiver Bejagung vor 200 Jahren. Ab den 1950er-Jahren wurde er in der Schweiz wieder angesiedelt und hat sich seither weiter ausgebreitet, bis er 2008 zu uns zurückgekehrt ist.Luchs, Wolf und Bär sowie Biber kehren heute aber nicht in eine Wildnis zurück, sondern in eine vom Menschen dominierte Landschaft mit stark veränderten und genutzten Lebensräumen. Wir haben unterdessen vielfältige Ansprüche an die Landschaft. Das kann auch Konflikte auslösen. Die Rückkehr dieser Arten ist eine Herausforderung. Eine, die anzunehmen und zu meistern ist, denn alle Rückkehrer gehören zur einheimischen Fauna und sind eine Bereicherung der einheimischen Artenvielfalt und wichtige Glieder unserer Ökosysteme.Durch das vorhandene Konfliktpotenzial ist die Notwendigkeit für die Vorlage gegeben, da durch die heutige Gesetzeslage der Handlungsspielraum zu gering ist, um entsprechend reagieren zu können. Die Vorlage lehnt sich an die Berner Konvention an. Die Berner Konvention ist, wie die Bonner und Washingtoner Konventionen, eine von Liechtenstein ratifizierte internationale Vereinbarung zum Artenschutz. Im liechtensteinischen Gesetz soll nun, wie in der Berner Konvention, das dreistufige Schutzkonzept verankert werden:- genereller Schutz von sämtlichen einheimischen Pflanzen und Tieren (Stufe 1)
- geschützte Arten (Stufe 2)
- streng geschützte Arten (Stufe 3)
Die Ausnahmen von den Schutzbestimmungen werden aus der Berner Konvention übernommen. Es sind daher Ausnahmen, welche auch die internationalen Konventionen vorsehen. Die vorgeschlagenen Änderungen ermöglichen eine Angliederung an die Schweizer Konzepte, wie das schon erwähnt wurde. Unser Nachbarland kann auf eine mehrjährige Erfahrung mit Grossraubtieren zurückblicken und hat entsprechende Konzepte erarbeitet. Diese enthalten Grundsätze über: - den Schutz der Arten und die Überwachung von deren Beständen;
- die Verhütung von Schäden und von Gefährdungssituationen;
- die Förderung von Verhütungsmassnahmen;
- die Ermittlung von Schäden und Gefährdungen;
- die Entschädigung von Verhütungsmassnahmen und Schäden;
- die Vergrämung, den Fang oder den Abschuss, insbesondere über die Erheblichkeit von Schäden und Gefährdungen, den Massnahmenperimeter;
- die internationale und interkantonale Koordination der Massnahmen;
- die Abstimmung von Massnahmen dieser Verordnung mit Massnahmen in andern Umweltbereichen.
Eine Kooperation mit benachbarten Ländern ist unbedingt nötig. Grossraubtiere haben weiträumige Streifgebiete und bewegen sich regelmässig über Landesgrenzen hinweg. Die internationale Zusammenarbeit ist deshalb von grosser Bedeutung. Die Fraktion der Freien Liste steht hinter der Vorlage, die auf der Berner Konvention basiert und eine vertiefte Zusammenarbeit und Übernahme der Schweizer Konzepte ermöglicht. Die Fraktion der Freien Liste ist überzeugt, dass ein Zusammenleben mit Grossraubtieren und dem Biber möglich ist und setzt sich für konstruktive Lösungen ein, daher begrüssen wir die Vorlage im Allgemeinen und sind für Eintreten.Festzuhalten ist aber, dass das Liquidieren von geschützten und insbesondere streng geschützten Arten immer die Ausnahme sein muss, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Auch müssen langfristig die Hochwasserschutzanlagen so gestaltet sein, dass Konflikte minimiert werden und die Abschüsse verhindert werden können. Ziel muss es sein, dem Biber wo immer möglich genügend Lebensraum zu geben, um Konflikte zu vermeiden. Wie gesagt, wir sind für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Seit wenigen Jahren wird Liechtenstein wieder von Wildtierarten besiedelt, die bei uns über lange Zeit als ausgerottet galten. Während sich Luchs und Biber inzwischen fest etabliert haben, dürfte der Wolf bei uns erst sporadisch seine Fährten ziehen. Die ersten Einzelbeobachtungen von Luchsen wurden im Raum Maurerberg/Planken gemacht. Liechtenstein ist heute ein Streifgebiet für mehrere Luchse. Auch der Wolf befindet sich bereits im Calandagebiet, in unmittelbarer Nähe zu Liechtenstein. Beim Braunbären ist es eher unwahrscheinlich, dass er in Liechtenstein sesshaft wird, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass er sich zumindest temporär in Liechtenstein niederlässt. Auch ist der Biber seit 2008 wieder zurück in Liechtenstein und es gilt, auch für ihn rechtliche Grundlagen zu schaffen, um ihn einerseits regulieren zu können und andererseits gewisse von ihm verursachte Schäden zu vergüten. Wolf, Luchs und Bär kehren heute aber nicht in eine Wildnis zurück, sondern in eine vom Menschen dominierte Landschaft mit vielfältigen Ansprüchen verschiedener Nutzer. Die grosse Herausforderung besteht deshalb darin, Voraussetzungen zu schaffen, die ein konfliktarmes Zusammenleben der grossen Raubtiere mit dem Menschen ermöglichen. Dazu gehören zweifellos auch geeignete gesetzliche Regelungen, die es erlauben, ein zweckmässiges Management für Grossraubtiere einzuführen. Die liechtensteinische Gesetzgebung enthält wie jene der Schweiz aufgrund ratifizierter Konventionen strenge Schutzbestimmungen für nicht jagdbare Tierarten. Hinsichtlich der Umsetzung dieser Vorgaben in ein auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten ausgerichtetes Management dieser Tierarten verfügt die Schweiz über mehrjährige Erfahrungen und entsprechende Konzepte. Für Liechtenstein macht es deshalb Sinn, dass man sich weitestgehend an der Schweiz orientiert, wenn es um heikle Fragen, wie das Fangen oder Abschiessen streng geschützter Tiere, geht. Auch macht es Sinn, da die Zuwanderung dieser Tiere vorwiegend aus der Schweiz kommt. Den Schritt zur Anlehnung am grossen Nachbar Schweiz finde ich sehr wichtig, da man als kleines, noch in diesem Bereich unerfahrenes Land nicht versuchen sollte, das Rad neu zu erfinden. Mit der gegenständlichen Gesetzesänderung sollen die Bedingungen festgelegt werden, um problematische Einzeltiere vergrämen, fangen oder als Ultima Ratio abschiessen zu können. Ferner sollen weitere Massnahmen ergriffen werden können, um drohende Schäden zu verhüten und entstandenen Schaden zu vergüten. Mit der Gesetzesvorlage soll der künftige Tierartenschutz über die Einführung eines dreistufigen Schutzkonzepts organisiert werden. Die erste Stufe umfasst den generellen Schutz von sämtlichen Pflanzen und Tieren gegen unnötige Beeinträchtigungen. Die zweite Stufe bildet den Schutz von geschützten Arten und die dritte Stufe von streng geschützten Arten. Etwas erstaunt haben mich die auf Seite 68 aufgeführten finanziellen Auswirkungen betreffend Hochwasserschutzdämme, wenn diese mit baulichen Massnahmen gegen Grabaktivitäten des Bibers geschützt werden sollen. Werden sämtliche Anlagen zum Beispiel mit Gitternetzen und anderen Massnahmen geschützt, so ist mit Kosten von mehreren Millionen Franken zu rechnen. Und auch dann kann nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Dämme keine Schäden erfahren werden. Ich bin zwar kein Experte in diesem Bereich, aber ich würde hierbei raten, viel Zeit in das Vorbeugen anstatt danach viel Zeit und Kosten in das Heilen zu stecken. Dies kann beispielsweise mit regelmässigen Kontrollgängen erfolgen. Gerne möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für Umwelt sowie dem Amt für Umwelt für die Ausarbeitung der Vorlage bedanken. Positiv und lobend zu erwähnen gilt es auch, dass bei der Ausarbeitung der Vorlage die betroffenen Institutionen, wie zum Beispiel die Jägerschaft, miteinbezogen wurden. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Persönlich finde ich, dass der Biber, Luchs, auch der Bär und andere Tiere zu uns kommen dürfen oder, wenn sie schon hier sind, hier leben dürfen. Der Familie Isegrim am Calanda würde ich sogar eine Einladung schicken, dass vielleicht einmal ein Rudel entsteht, das dann auch dazu beitragen könnte, die übergrosse Hirschpopulation etwas in Bewegung zu bringen. Insgesamt finde ich die Tatsache, dass sich viele dieser einst hierzulande ausgestorbenen Tiere bei uns wieder wohlfühlen, ein sehr gutes Zeichen, auch für unsere Landschaft. Man hört ja immer wieder in Umweltschutzkreisen, Naturschutzkreisen, dass es mit unserer Umwelt eigentlich zu Ende geht. Aber die Rückkehr dieser Tiere spricht da eigentlich eine andere Sprache. Grundsätzlich stellt sich aber doch eine andere Frage. In der heutigen Sitzung des Landtags und auch gestern wurde in verschiedenen Zusammenhängen auf die Tatsache verwiesen, dass wir eben ein sehr kleines Land sind. Und in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Haben wir auch Platz für alle diese Tiere? Ist nicht allein schon die Tatsache, dass wir ein spezielles Grossraubtiermanagement brauchen auch schon ein Hinweis darauf, dass wir eben Platzmangel haben?Eine andere Frage, die sich stellt: Wird nicht jeder Bär, der vielleicht einmal kommt, automatisch zu einem Problembär werden bei uns? Beim Biber denke ich, ist es eine Mehrheit im Land, die sich darüber freut, dass der Biber zurückgekehrt ist, aber man muss auch ganz klar festhalten: Es ist ein sehr teurer Rückkehrer; und auch hier stellt sich die Frage: Für wie viele Biber haben wir tatsächlich Platz? Vor diesem Hintergrund, wäre es nicht sinnvoll gewesen oder müsste man nicht versuchen, bei den Konventionen, die wir unterzeichnet haben, Vorbehalte anzubringen, was eben jagdbares Wild betrifft oder streng geschütztes Wild betrifft? Ich nehme da ein Beispiel: Wenn sich der Biber weiterhin so prächtig vermehrt, wie er das in den letzten Jahren getan hat, dann könnte das Problem meines Erachtens adäquater gelöst werden, wenn der Biber eben jagdbares Wild wäre und man eine bestimmte Anzahl von Bibern festlegt, die hier Raum genug finden. Das macht man bei anderen Wildtieren auch - zum Beispiel beim Hirsch, da werden ja jedes Jahr Abschusszahlen festgelegt. Das ist dann halt eben die Unterscheidung, die Begrifflichkeit: Ist ein Tier kategorisch nicht jagdbares Wild oder ist es jagdbares Wild? Der Luchs ist eigentlich kein Problem, für den Luchs braucht man - bis heute zumindest und auch in absehbarerer Zukunft - kein Management. Er ist ein sehr unauffälliger Mitbewohner und trägt wahrscheinlich auch einiges zur Gestaltung oder Auffrischung des Ökosystems bei. Generell bin ich zufrieden mit dieser Vorlage. Es hat mich gefreut, dass die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer grösstenteils gut aufgenommen wurden. Diesbezüglich ist mir lediglich unangenehm aufgefallen, dass die im heute geltenden Gesetz verankerte Kommission für Natur- und Landschaftsschutz nicht einbezogen wurde. Also im Grunde genommen wurde dieser Bericht und Antrag - das ist jetzt vielleicht ein bisschen überspitzt - gesetzeswidrig erstellt, weil im bestehenden Gesetz steht, die Kommission hat insbesondere bei der Ausarbeitung von Verordnungen - und da nehme ich an, das gilt dann auch für den Gesetzestext - Vorschlagsrecht und sicher auch Mitspracherecht. Sie können natürlich sagen, dass etliche Mitglieder oder Vertreter, die in der Kommission Einsitz haben, an der Vernehmlassung teilgenommen haben und dass somit auch die Kommission berücksichtigt worden ist. Aber ich finde, es wäre kein Schaden gewesen, wenn da die Kommission auch berücksichtigt worden wäre. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich eingangs ebenfalls für diese meines Erachtens überfällige Vorlage bedanken. Ich möchte gleich anschliessen am Votum vom meinem Vorredner Schurti und vielleicht eine kleine Antwort geben zu Ihrer Aussage: Wir haben hier genug Platz für den Luchs. Ein Luchsmännchen besetzt circa 100 bis 150 Quadratkilometer Revierfläche, vielleicht haben wir 0,7 Luchse aktuell gerade hier in Liechtenstein. Darum würde ich auch sagen, ich würde es begrüssen, wenn Sie sich nicht nur an die Schweiz anlehnen. Selbstverständlich, ich kenne diese bereichs- und regionalübergreifenden Populationsbetrachtungen, das gibt es ja auch beim Rotwild, das gibt es auch bei anderen Wildarten, gemeinsam mit der Schweiz. Jedoch muss man sich einfach bewusst sein, dass gerade diese Grosswildarten sich meist im Gebirgsrevier aufhalten und somit klassische Grenzgänger sind. Sie müssen einmal über den Grat und wieder zurück, dann sind sie halt einmal in Österreich und einmal in der Schweiz und einmal bei uns und werden sich dann natürlich auch beeinflussen lassen durch die Art und Weise, wie sich die Menschen verhalten. Und hier komme ich dazu, weshalb ich den Eindruck habe, es ist eine längst überfällige Vorlage: Die Tatsache, dass das Grosswild zu uns zurückkehrt, löst nicht bei allen Begeisterung aus. Man liest in den einschlägigen Zeitungen immer wieder von Wolfrissen und von möglicherweise sogar Angriffen auf Menschen; und deswegen begrüsse ich es sehr, dass wir uns hier in ein regionalübergreifendes Konzept begeben, möchte aber auch darauf hinweisen, dass es damit nicht getan ist. Ich fordere Sie auf, bevor ein Wolfsrudel sich hier ansiedelt, bevor ein Luchs gesichtet wird, aktiv die Bevölkerung auch über das Zusammenleben mit solchen Tieren aufzuklären. Es ist in 99% der Fälle absolut unproblematisch. Ich hoffe, jeder von uns wird einmal das Erlebnis haben oder es wird ihm zuteilwerden, dass er einen Luchs in seinem natürlichen Lebensumfeld sehen kann und dass er ihn nicht nur im Fernsehen sieht. Oder dass man sich beim Ansehen einer Dokumentation über das Calanda-Rudel überlegt, was mit den Rüden passiert, die sich jetzt vom Rudel entfernen. Ich hoffe, das wird jedem zuteil. Es ist sicherlich ein unglaubliches Erlebnis, aber es löst eben auch verständlicherweise Emotionen aus.Und hier kommen wir zu der eigentlichen Problematik. Ich glaube, die Vorlage ist deswegen notwendig, weil es eine teuflische Spirale nach unten ist, alles unter einen Hut bringen zu wollen. Die Menschen, die arbeiten, haben ein Bedürfnis, sich in Naherholungsgebieten aufzuhalten, am Feierabend, am Wochenende. Sie scheuen sich mittlerweile auch nicht davor, im Winter mit Schneeschuhen quer durch den Wald zu laufen. Sie scheuen nicht davor zurück, mit ihren Mountainbikes quer durch den Wald zu radeln. Gleichzeitig fordert man grossflächige Schutzwälder und Hochwasserschutzmassnahmen, weil man sich natürlich auch sicher fühlen möchte. Das Wild fühlt sich zurückgedrängt. Das Rotwild, das wurde angesprochen, sei zu hoch in der Population, weil die Schutzwälder darunter leiden. Es zieht sich zurück und tritt nur noch in der Nacht auf die Lichtungen. Und jetzt kommt das nächste Problem, was wir dann später auch im Jagdgesetz mit den Schalldämpfern hören werden: Es kommen weitere Jäger hinzu. Und ich glaube, ich muss Ihnen nicht sagen, dass der Luchs ein leiser Jäger ist im Vergleich zum Menschen. Sie werden staunen, was für einen Unterschied es ausmacht, wenn Sie ein Revier bejagen und Sie eine Grosskatze haben, die mitjagt. Der Mensch wird nichts mehr sehen, weil er einfach zu laut ist. Das Wild gewöhnt sich an den neuen Jäger und passt auf, geht in Deckung, verhält sich so, damit es eben dem grössten Feind aus dem Weg gehen kann. Das ist in diesem Fall dann nicht mehr der Mensch, sondern der Luchs. Ich denke nur, die Spirale wird sich weiter drehen, es wird Forderungen geben nach weiteren Abschussmassnahmen, weil das Wild sich dann möglicherweise auch wieder zurückziehen wird in andere Gehege oder sich möglicherweise sogar - je nachdem, wie sich diese Grossraubtiere bewegen werden - sogar verlagern wird. Ich wollte einfach darauf hinweisen, es ist schwierig, alles unter einen Hut zu bringen, und es verlangt extrem grosse Kompromissbereitschaft, vor allem der Menschen, und es bedarf auch grosser Investitionsbereitschaft der Menschen finanzieller Art. Man muss bereit sein, Schutzzonen einzurichten, man muss bereit sein, Ruhezonen einzurichten, man muss möglicherweise bereit sein, überregional über Bejagungstechniken und Bejagungszeiten nachzudenken, über zulässige Jagdtechniken nachzudenken, oder man muss auch bereit sein, massive Investitionen in die Hochwasserschutzanlagen zu tätigen, um diese Biodiversität zu erhalten. Ich möchte gleich vorwegnehmen, mir ist das sehr wichtig, ich bin selbstverständlich für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich kann mich dieser Würdigung dieser Vorlage von verschiedenen Votanten anschliessen. Ich habe eher verfahrenstechnische Fragen, weil mir aufgefallen ist, insbesondere bei der Vernehmlassung, dass die Gemeinden relativ gross ausgelassen haben. Die Gemeinden Triesen, Ruggell und die Bürgergenossenschaft Triesen haben eine Stellungnahme gemacht; und die Gemeinden Balzers, Eschen, Gamprin, Mauren, Planken, Schaan, Schellenberg, Triesenberg und Vaduz nahmen den Vernehmlassungsbericht lediglich zur Kenntnis oder verzichteten auf eine Stellungnahme. Das hat mich insofern erstaunt, weil da beim Grundeigentum - und die Gemeinden und die Bürgergenossenschaften sind Grundeigentümer - relativ hohe Kosten anfallen können, insbesondere betreffend den Biber. Dass man diesbezüglich beim Biberkonzept, das in Ausarbeitung ist, die Meinungen der Gemeinden in Erfahrung hätte bringen können, wäre sehr interessant. Es hat sich dann herausgestellt, dass der Eingang der Vernehmlassungsvorlage am 2. März 2015 war und die Frist bis am 15. Mai. Am 15. März war Wahlsonntag der Vorsteher- und Gemeinderatswahlen, also eine völlig ungünstige Zeit. Ich weiss jetzt nicht, ob das absichtlich war oder ob das Zufall war. Und der Neuantritt der Gemeinderäte war am 1. Mai 2015. Also war es fast eine Unmöglichkeit, in dieser Phase vonseiten der Gemeinden eine Stellungnahme abzugeben. Diese vermisse ich hier. Und dann habe ich die Stellungnahme der Kommission ebenfalls gesucht; und die Kommission tagte seit sechs Jahren nicht mehr. Diese Kommission Natur- und Landschaftsschutz wurde seit sechs Jahren nicht mehr eingeladen. Also ich hätte mir erwartet, dass zu dieser Vorlage und auch zum Biberkonzept auch die Kommission zur Stellungnahme einbezogen wird. Darüber möchte ich gerne Auskünfte haben, weshalb das so vor sich gegangen ist vonseiten des Ministeriums. Das zur einen Seite.Betreffend die Ausarbeitung des Konzepts für das Bibermanagement, was ich sehr wichtig finde, ist meine Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese basiert und weshalb auch hier die Kommission nicht einbezogen wurde. Denn mit diesem Konzept werden die Gemeinden wie auch das Land sehr stark tangiert, weil ab einer gewissen Schadenssumme für die Grundeigentümerschaft - und das sind meist entlang der Gewässer die Gemeinden und das Land - sehr hohe Kosten anfallen können. Und auch diesbezüglich hätte ich von der Regierung gerne entsprechende, detailliertere Auskünfte.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Nur ganz kurz, ich habe hier eine Frage zu den Wildschäden, vor allem die Definition, was nun Wildschäden und was Schäden sind, finde ich sehr interessant. Dass Grossraubtiere Schaden anrichten und nur jagdbare Tiere Wildschaden anrichten können, habe ich durch diese Vorlage auch schon verstanden, ich bin ja nicht Jäger. Es wird im Bericht und Antrag zwar aufgeführt, dass sich die Schadensvergütung im Rahmen von wenigen Tausend bis vielleicht CHF 15'000 bis 20'000 bewegen werden. Was die Schadensverhütung für Kosten verursachen wird, wenn die Schutzdämme wegen der Grabungsaktivitäten des Bibers angepasst werden müssen, wird in der gegenständlichen Vorlage mit mehreren Millionen Fragen veranschlagt. Dazu hätte ich einfach eine Frage, mein Vorredner hat das auch schon gesagt: Gibt es schon ein Konzept, wie die Schadensverhütung in den nächsten Jahren aussehen wird beziehungsweise was für Massnahmen hier eigentlich geplant sind? Für mich ist es einfach wichtig, dass man weiss, okay, es wird etwas gemacht. In welchem Rahmen wird hier eigentlich der Schutz der Dämme eben bewerkstelligt? Das hätte ich gerne gewusst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe nur eine Frage, und zwar geht es um den Schalldämpfer. Auf der Seite 60 des Berichts und Antrags wird beschrieben, dass neu die Zulassung von Schalldämpfern geregelt werden muss, weil es sich um ein Waffenzubehör handelt. Nun ist meine Frage: Ist das denn jetzt so geregelt, dass nur ein Jäger einen Schalldämpfer erstehen kann, wenn er gewisse Voraussetzungen erfüllt? Oder muss dann jetzt auch das Waffengesetz entsprechend angepasst werden? Vielleicht habe ich es nicht genau gelesen, aber ich habe das einfach nicht gefunden. Also ganz klar die Frage: Ist der Schalldämpfer nur für die Ausübung bei der Jagd zulässig oder ist es für alle möglich, einen Schalldämpfer zu kaufen? Die Frage, muss ich ganz ehrlich sagen, kommt nicht von mir selber, sondern ich wurde von einem Jäger angesprochen, der diese Frage gestellt hat. Ich konnte sie nicht beantworten, ich habe versucht, das im Bericht und Antrag zu finden, aber konnte es nicht wirklich finden. Ihm ging es darum, zu wissen, ist dieser Schalldämpfer mit der Auflage verbunden, dass man auch wirklich jagt, oder kann einfach jeder jetzt einen Schalldämpfer kaufen und - ganz salopp gesagt, das hat er nicht gesagt, das ist jetzt meine Interpretation - mit dem Schalldämpfer durch den Wald laufen und ungehört - natürlich hört man den Schalldämpfer - auf die Jagd gehen und dann die alte Wilderei ein bisschen aufleben lassen? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ja, ich begrüsse diese Vorlage sehr. Ich möchte einfach noch in Ergänzung zum Abg. Kaiser etwas sagen. Die Freude über den Biber hält sich in Ruggell in Grenzen, insbesondere bei den Landwirten. Aber ich habe das im Gemeinderat mitdiskutiert, wir hatten das Thema lange. Und genauso viel Befürworter, wie es gibt, gibt es auch Gegner. Und wir hatten keine Meinung am Schluss, weil die Meinungen sehr geteilt waren. Die Emotionen der Landwirte waren hochgekocht und dann gab es die Natur- und Umweltschützer, die Biberfreunde, und das war genau das Gegenteil. Also ist es ganz schwierig für eine Gemeinde, auch eine Stellungnahme abzugeben, weil es da hundert Meinungen gibt. Also ein sehr schwieriges Thema. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit scheinen sich die Meinungen aus dem Plenum zu erschöpfen. Ich würde gerne das Wort an die Regierung übergeben.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Notwendigkeit zur Anpassung des Naturschutzgesetzes ergibt sich aus der Einwanderung der früher hier heimischen Wildtierarten. Die Notwendigkeit dieser Gesetzesanpassung wurde von Ihnen allen bestätigt beziehungsweise gefordert. Die Kulturlandschaft hat sich inzwischen verändert und die Herausforderung besteht darin, ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wildtier zur ermöglichen. Gerade diese Problematik wurde von mindestens zwei Abgeordneten primär angesprochen. Denn wir leben auf einem begrenzten Raum. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag möchte die Regierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein konfliktfreies Zusammenleben schaffen. Das Naturschutzgesetz in Liechtenstein und der Schweiz enthält aufgrund von diversen ratifizierten Konventionen strenge Schutzbestimmungen für nicht jagdbare Tiere. Die Schweiz verfügt bei der Umsetzung der Vorgaben über mehrjährige Erfahrung, über entsprechende Konzepte zum Management der geschützten Arten. Hier komme ich auch auf die Abg. Christine Wohlwend zurück, die gefordert hat, dass bezüglich des Wolfs, der noch nicht eingewandert ist bei uns, bereits die Bevölkerung aktiv über Verhaltensmassnahmen informiert wird. Die Schweiz verfügt hier über Erfahrung. In Graubünden sind die Wölfe schon ganz nah, sie werden auf jeden Fall in Liechtenstein in den nächsten Jahren auch erwartet, und ich habe diese Anregung aufgenommen. Ich denke auch, dass es notwendig ist, vorbeugend, bevor sie hier sind, darüber zu sprechen und das in der Öffentlichkeit zu thematisieren. Allerdings steht jetzt das Bibermanagement im Vordergrund, denn das ist aktuell bei uns. Und auch der Luchs ist, soweit das Amt für Umwelt mich informiert hat, bereits in Liechtenstein, wobei seitens des Amtes das aber nicht negativ beurteilt wird. Allerdings ist sein Jagdverhalten bekannt. Aber im Bezug auf Schäden sei es nicht problematisch, weil er Einzeltiere jagt.Auch wird die Bekämpfung von gebietsfremden Arten mehr Rechtssicherheit schaffen, das bezieht sich auf Pflanzen und Tiere. Entsprechend soll das Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft bezüglich der Ausnahmen hinreichend konkretisiert werden. Die Vorlage orientiert sich natürlich an den Vorgaben der internationalen Konventionen und diese lassen auch Ausnahmeregelungen zu. Das dreistufige Schutzkonzept, das wir hier vorsehen wollen, wurde mehrfach erwähnt. Ich werde das nicht mehr ausführen. Die Bedingungen für Ausnahmen von den Schutzbestimmungen unterscheiden sich aber entsprechend dem dreistufigen Konzept für die beiden Gruppen der besonders geschützten Arten. Als wichtige Elemente bei der Minderung des Konfliktpotenzials erachtet die Regierung das Prinzip der Schadensverhütung und der Schadensvergütung. Es soll demnach festgelegt werden, welche Verhütungs- und Vergütungsmassnahmen gefördert werden können, wobei die Schadensvergütung erst dann greifen soll, wenn zumutbare Verhütungsmassnahmen gesetzt wurden. In jedem Fall soll eine Vergütung durch das Land erst subsidiär zu allfälligen Versicherungsleistungen erfolgen. Diese Regelungen sind allgemeiner Natur und gelten nicht nur für Schäden durch die Grossraubtiere Wolf und Luchs, sondern auch für weitere spezifisch geschützte Tierarten wie den Biber. Des Weiteren sollen verfahrensrechtliche Bestimmungen an die Entwicklungen der letzten Jahre und auch die Aufgaben der Naturschutzkommission an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. An dieser Stelle möchte ich gerade auch darauf eingehen, weshalb die Naturschutzkommission nicht in die Vernehmlassung einbezogen wurde. Die Mitglieder der Naturschutzkommission, so wie sie sich zusammensetzt, hatten Gelegenheit, bei anderen Organisationen ihre Stellungnahmen abzugeben. Die Vorsitzende der Naturschutzkommission ist die Ministerin für Umwelt, Mitglieder sind auch Amtsleute, die an der Erarbeitung des Berichts und Antrags beteiligt waren. Es hatten die Mitglieder der Naturschutzkommission in der breit gefächerten Vernehmlassung Gelegenheit, sich einzubringen. Im Übrigen ist eine Anpassung der Aufgaben der Naturschutzkommission gegeben, denn es hat sich in den letzten sechs Jahren gezeigt, dass eine Einberufung dieser Kommission speziell zur Beratung der Regierung nicht wirklich notwendig war. Und im Sinne eines schlanken Staates und der Besinnung auf die Kernaufgaben wurde das auch nicht gemacht, denn genügend Fachleute stehen in den Ämtern zur Verfügung. Wir sind auch im ständigen Kontakt mit den Naturschutzorganisationen im Land, welche uns bestens beraten und uns auch auf die aktuellen Gegebenheiten hinweisen, damit wir nicht zu Schreibtischtätern werden. So kennen die Ämter auch ausserhalb der Büros die aktuelle Situation bestens und die Naturschutzorganisationen können ihre Forderungen einbringen.Die Anpassungen im Naturschutzgesetz bedingen auch die Angleichung einiger Artikel im Jagdgesetz bezüglich geschützter Arten. Gleichzeitig soll aus Gesundheitsgründen betreffend Jäger und Jagdhunde sowie aus Gründen der Jagdeffizienz die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd ermöglicht werden. Und zur Frage, ob nur Jäger einen Schalldämpfer verwenden dürfen: Ja, es ist so, dass nur Jäger einen Schalldämpfer verwenden dürfen. Dann komme ich zu den Fragen, auf die ich bisher noch nicht eingegangen bin. Ich danke zuerst allen Abgeordneten für die wohlwollende Aufnahme dieser Gesetzesvorlage, angefangen von der Abg. Karin Rüdisser über Thomas Lageder, Manfred Kaufmann, die allesamt die Vorlage gewürdigt haben. Ich komme jetzt zu den einzelnen Fragen, die ich noch nicht beantwortet habe. Da hat der Abg. Pio Schurti gefragt, ob wir Platz für alle diese Tiere haben. Die Abg. Christine Wohlwend hat auf die Platznot hingewiesen. Wir brauchen eine Koexistenzlösung. Wir müssen diese Situation mit den eingewanderten Tieren vielleicht auch regional anschauen, nicht nur auf unser kleines Land bezogen. Die Tiere verbleiben ja auch nicht innerhalb der Grenzen. Ich denke, es ist derzeit noch möglich, wir sind gefordert, die Situation natürlich zu beobachten, und wir haben Möglichkeiten, wenn es zu wirklichen Konflikten kommt, über Gesetzesänderungen einzugreifen. Zur Frage des Abg. Pio Schurti, ob wir nicht Vorbehalte bei Konventionen anbringen sollten. Das wäre auch meiner Ansicht nach der Fall, wenn wir wirklich Konflikte haben und diese nicht anders auszuräumen sind, können wir bei Konventionen, die wir zukünftig eingehen, uns Vorbehalte überlegen. Zur Abg. Christine Wohlwend: Ich danke Ihnen für Ihre interessanten Ausführungen zum Verhalten der Tiere. Das war sehr aufschlussreich, auch für mich als Laie. Sie haben hier wirklich Interna aus der Jagd ausgeführt. Insbesondere interessant fand ich das Verhalten der Tiere, das Sie aufgezeigt haben, sowohl als Jäger als auch als Beute, das die Jagd für die Menschen erschwert. Und die Abschusszahlen, die jedes Jahr von der Regierung festzulegen sind, sind immer ein Punkt für Diskussionen mit der Jägerschaft. Die Jägerschaft hat auch schon darauf hingewiesen, dass das Auffinden der Tiere immer schwieriger wird; und das hat auch mit den Konkurrenzjägern aus der Tierwelt zu tun.Herr Abg. Johannes Kaiser, Sie haben die Frage gestellt, ob vielleicht die Vernehmlassung zum Naturschutzgesetz mit Absicht auf eine Zeit gelegt wurde, welche mit den Gemeinderatswahlen zusammenfiel und deshalb das Eingehen auf die Vernehmlassungsvorlage durch die Gemeinden erschwert hätte. Ich darf Ihnen versichern, das war sicher keine Absicht. Es liegt dem Amt beziehungsweise dem Ministerium fern, seine gross angelegten Gesetzesänderungsvorlagen, die einer langen Vorarbeit bedürfen und vieler Abklärungen bedürfen, so zu timen, dass irgendwelche politische, ich würde mal sagen, Ränkespiele damit verbunden sein könnten. Ich wüsste auch gar nicht, wieso die Gemeinden nichts dazu sagen sollten. Wenn nun einige Gemeinden keine Rückmeldung gemacht haben, dann haben sie das Problem für sich vielleicht einfach nicht geortet oder sie fanden die Gesetzesvorlage in Ordnung. Das ist doch auch möglich. Ich würde einmal vom Naheliegenden ausgehen. Die Frage zum Bibermanagement: Das ist in Bearbeitung, es braucht aber zuerst den rechtlichen Rahmen. Das Naturschutzgesetz muss geändert werden, bevor man das Bibermanagement einführen kann. Zum Abg. Peter Büchel, Sie haben die Frage gestellt, ob es ein Konzept für Schadensverhütung für Wildschäden gibt. Die Antwort ist: Ja, es ist in Bearbeitung. Auch die Verordnung ist in Bearbeitung, soll parallel zu den Arbeiten auf die 2. Lesung hin fertiggestellt werden.
Die Frage des Abg. Eugen Nägele habe ich beantwortet.Der Abg. Judith Oehri danke ich für ihre Hinweise, sie hat insbesondere die Gemeinde Ruggell und deren Probleme geschildert. Es ist richtig, dass nicht alle Gemeinden in gleicher Weise von der Einwanderung des Bibers betroffen sind. In Ruggell ist der Lebensraum für Biber nach den Auskünften des Amtes für Umwelt am günstigsten. Von diesem guten Lebensraum profitieren vielleicht auch die Einwohner von Ruggell - zum Trost. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur noch eine kurze Ergänzung zum Thema Luchs. Sie haben sicher recht, Frau Kollegin Wohlwend, das auf den Raum oder die Platzverhältnisse im Land zu beziehen und dann zu sagen, 0,7 Luchse hätten vielleicht Platz, wenn man so rechnet. Ich denke, wenn man sich überlegt, wie viele Tiere denn Platz haben, muss man überlegen, wie sie sich verhalten - das ist viel entscheidender. Der Luchs tötet nicht eine halbe Herde meines Wissens, sondern erlegt ein einzelnes Tier und ist dann zufrieden für die nächsten paar Tage. Und er fällt vor allem nicht auf. Man sagt, es seien zwischen sieben und zehn Luchse bereits im Land. Ich weiss es nicht, ich habe noch nie einen gesehen. Das sind sehr unauffällige Tiere und von daher haben sicher auch mehr Luchse Platz auf unserem beschränkten Raum als zum Beispiel Wölfe, weil Wölfe eben ein ganz anderes Verhalten an den Tag legen.Dann noch eine Replik zu diesen Ausführungen, weshalb die Kommission nicht einberufen wurde. Ich habe schon öfters darauf hingewiesen, dass diese Tendenz, Kommissionen nicht einzuberufen, abzuschaffen, zu ignorieren, zu Bürokratisierung führt und eigentlich undemokratisch ist. Kommissionen haben für mich weniger die Funktion einer Fachgruppe, ganz bestimmt nicht sogar, aber sie sind demokratische Instrumente. Und wenn Kommissionen nicht einberufen werden, dann ist das für mich ein Verhalten nach dem Motto «divide et impera». Es macht einen Unterschied, ob man mit einer Gruppe, in der die Naturschutzverbände, die Raumplaner, wer auch immer, vertreten sind, zusammen etwas erörtert oder ob man sie einzeln anspricht: Was meint ihr dazu? Das ist meine Meinung dazu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich kann gerade bei den letzten Ausführungen des Abg. Schurti anknüpfen. Ich war ein bisschen erstaunt, als Sie sagten, es war eigentlich nicht nötig, die Landeskommission Naturschutz hier für eine Stellungnahme einzuladen, weil diese Personen ja in anderen Funktionen schon Rückmeldung geben konnten, in Einzelgesprächen, in ihren Amtsfunktionen. Und da bin ich schon der Meinung des Abg. Schurti, das ist nicht das Gleiche. Also wenn man eine Fachkommission hat, die eigentlich zuständig ist, zumindest ihre Inputs einbringen zu können, mitzuarbeiten, vernehmlassungsmässig dabei zu sein, dann finde ich es schon speziell, wenn eine solche Kommission sechs Jahre nicht einberufen wird. Und gerade am Beispiel der Abg. Oehri wurde mir klar, dass, wenn hier zwei Gemeindevorsteher in dieser Kommission sitzen, es eben schon einen Unterschied macht, wenn sich ein ganzer Gemeinderat vielleicht über x Gemeinderatssitzungen darüber streitet, wie man mit dem Biber umgeht. Das finde ich nicht dasselbe und ich würde vorschlagen, entweder die Kommission abschaffen oder aufwerten. Ich wäre allerdings für Zweiteres, weil ich nicht möchte, dass eigentlich solche Sachen nur über die Amtsstellen bestimmt werden, ich wäre dafür, dass diese Kommission aktiviert wird. Ansonsten, wenn es so praktiziert wird wie in den letzten sechs Jahren, dann sollte man sie abschaffen, ganz einfach, aber das fände ich ehrlicher. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, ich unterstütze die Aussagen der Abg. Rainer Gopp und Pio Schurti betreffend die Kommission. Es ist schon erstaunlich, wenn die Kommission nicht einberufen wird aus dem Grunde, dass die Mitglieder eh in anderen Institutionen sind. Da sind viele andere Kommissionen auch so besetzt, dass diese Kommissionsmitglieder in anderen Institutionen sind, sei das in Finanzsachen oder in anderen Bereichen - also dann müsste man keine Kommission bilden. Und ich frage mich dann, weshalb die Regierung die Vorsteherkonferenz bittet, dass die Kommission neu gebildet wird und dass sie neu bestellt wird. Und auch in dieser Vorlage wird in Art. 32 eine neue Kommission bestellt. Mit Ihrer Begründung, die Sie vorher gemacht haben betreffend die Kommission, aus dem Grunde, dass es ein schlanker Staat ist, dass die Mitglieder eh in anderen Organisationen sind, dann müssen Sie diesen Art. 32 nicht umsetzen, lassen wir diese Kommission beiseite und lassen wir alles beim Amt. Also diese Ausführungen sind nicht kompatibel mit dem Bericht und Antrag, wo die Regierung eigentlich eine Kommission wiederum vorschlägt.Dann zur Vernehmlassungsfrist: Ich habe ja die Antwort selbst gegeben, wenn man schon Monate daran arbeitet oder Jahre, wie Sie gesagt haben, und dann die Vernehmlassungsfrist exakt über einen Termin setzt, wo die Gemeinderatswahlen sind, wo die Gemeinderäte sich auswechseln, Vorsteher zum Teil, dann ist die Antwort gegeben, weshalb so viele Gemeinden keine Stellungnahme abgegeben haben. Zu der Abg. Judith Oehri: Ja, Ruggell hat ja eine Vernehmlassung mitgemacht, sie hat eine Stellungnahme abgegeben. Und Ruggell interessiert jetzt das natürlich besonders, weil nach dem Biberkonzept, wenn ich das richtig mitbekommen habe, wird der Biber auch in dieses Gebiet vom Binnenkanal Ruggell verdrängt oder es wird geschaut, dass er sich aus anderen Gewässern dort ansiedelt. Und wenn man dann die Finanzierungs- oder Kostenkonsequenzen anschaut, dann ist es schon interessant für die Landwirte von Ruggell. Denn wenn der Biber Privateigentum zerstört und es höhere Kosten gibt, dann haben diese Privateigentümer diese Kosten zu tragen. Und das interessiert natürlich die Landwirte der Gemeinde Ruggell schon. Also ich kann mir vorstellen, dass es nicht alle gleich tangiert, es hat nicht jeder Grundeigentum in diesem Lebensraum vom Biber. Aber das ist schon ein Thema von Interesse, für Ruggell und insbesondere die Gemeinden, die an Gewässern Besitztümer haben. Und diesbezüglich möchte ich noch Ausführungen haben von der Frau Regierungsrätin, wie das zum Beispiel bei der Esche ist. Die Esche ist ein Landesgewässer, und Grundeigentümer sind die Bürgergenossenschaften der Gemeinden, also de facto die Gemeinden. Wenn dort grössere Schäden angerichtet werden, wird das das Land übernehmen oder werden da die Gemeinden die Kosten tragen müssen?Und eine Frage, die Sie mir nicht beantwortet haben, ist, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Ausarbeitung des Konzepts des Bibermanagements beruht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Danke auf der Frau Umweltministerin für ihre Ausführungen. Sie haben gesagt, dass Sie meine Frage beantwortet haben. Das ist richtig. Ich möchte nur noch einmal sichergehen und frage deshalb nach: Sie haben gesagt, der Schalldämpfer darf nur gekauft werden von Jägern, die auch aktiv jagen. Habe ich Sie richtig verstanden? Wenn Sie das vielleicht noch einmal wiederholen könnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich gebe eine Antwort an den Abg. Johannes Kaiser, dass die Vernehmlassung zwischen den Wahlen und dem Start des neuen Gemeinderates wirklich dazu genutzt worden wäre, dass keine Stellungnahme eingeflossen ist, glaube ich nicht. Der alte Gemeinderat - so zumindest in Vaduz - hat bis Ende April getagt und dann wäre das gar kein Problem gewesen, eine Stellungnahme abzugeben. Also Ihre Bedenken kann ich gar nicht verstehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich bin schon der gleichen Meinung wie der Abg. Kaiser, dass es die Landwirte tangiert. Aber ich habe einfach die heftigen Diskussionen erlebt in der Kommission drin, die Landwirte auf der einen Seite und die wollten eine Lösung und die Lösung war wahrscheinlich: Am liebsten kein Biber mehr in Ruggell, weil es tatsächlich grosse Schäden mit finanziellen Konsequenzen gab. Und dann war eben die andere Seite, die sich gewehrt hat und gesagt hat, man profitiert vom Biber in einer Form oder es gehört dazu und, und, und. Also es ist ein riesiges Spannungsfeld. Aber ich meine auch, auf der einen Seite schützt man den Biber, aber die finanziellen Konsequenzen hat der Landwirt zu tragen. Und das muss schon einer Lösung zugeführt werden, da bin ich sicher.Ich möchte noch eine Frage zur Kommission stellen, wo wir ja gesagt haben, die hätte man einbeziehen sollen. Also ich sehe, da ist jemand von der LIA drin, die VBO ist drin, Monika Gstöhl ist drin vom BZG, ein Vorsteher, Freddy Kaiser, Andrea Matt von der LGU, Ewald Ospelt von der Gemeinde Vaduz und Pio Schurti vom LAV. Was wäre jetzt noch ein Mehrwert gewesen, den die Kommission hätte einbringen können, wenn man sie dann mit einbezogen hätte? Also wäre ein anderes Ergebnis herausgekommen oder ist es einfach eine Grundsatzfrage, dass man eine Kommission nicht einbezieht? Weil ich finde, man soll die Kommission einbeziehen, wenn man einen Mehrwert bekommt. Aber die Personen wurden in der einen oder anderen Form einbezogen, davon gehe ich jetzt einmal aus. Ich habe mich jetzt einfach gefragt, was wäre der Mehrwert gewesen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte nur noch dem Abg. Kaiser sagen, Art. 28c sagt ja aus unter Abs. 3 bezüglich Vergütung, und Abs. 5: «... regelt das Nähere mit Verordnung.» Also ich habe hier Vertrauen in die Regierung, dass die Regierung im Anschluss zu diesem Gesetz diese Verordnung macht, inwieweit diese Schäden und Massnahmen zur Schadensverhütung beschrieben werden, was hier eben an Schadensverhütung eben bewerkstelligt werden kann. Ich meine, hier habe ich Vertrauen in die Regierung, weil eine Lösung für die Landwirte rund um das Ruggeller Riet gefunden werden muss. Und ich glaube schon, dass die Regierung sich dieser Situation bewusst ist und auch die Massnahmen dann einleitet, um hier eben den Schaden so gering wie möglich zu halten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Abg. Judith Oehri und dem Abg. Peter Büchel für ihre Bemühungen. Aber ich habe meine Frage an die Regierung gestellt. Und zudem: Man kann nicht die Kommission nicht einladen, wenn man vorher fragt: Was hätte es für einen Mehrwert gegeben? Da kann man gleich schon sagen, ich lade die Kommission nicht ein, weil die gar keinen Mehrwert bringt, also sind diese Leute da drin nicht kompetent dazu. Insbesondere wenn man ein Gesetz erarbeitet und man eine Kommission installiert hat, ist es für mich sonnenklar, dass diese Kommission ebenfalls eine Stellungnahme dazu abgibt, egal, ob jetzt die Regierung einen Mehrwert erwartet oder nicht, das hat mit dem nichts zu tun. Aber ich hätte gerne die Antworten nicht von meinen Kollegen, sondern gerne von der Regierung gehabt, die ich sicher bekomme. Dann noch zum Abg. Konrad, nochmals betreffend die Information betreffend den Einbezug. Ich schätze, die Gemeinde Vaduz ist wahrscheinlich eine hervorragende Gemeinde mit einer kompetenten Kommission. Aber das Bedürfnis war von der Vorsteherkonferenz interessanterweise, dass endlich einmal über das Bibermanagement informiert wird. Weil sie nicht einbezogen worden sind und weil sie keine Möglichkeit hatten, da mitzubestimmen, und weil die Vertreter in dieser Kommission nichts mitteilen konnten, weil sie keine Sitzungen hatten, war das Bedürfnis da. Und diese Sitzung fand erst am 18. August statt, also vor rund zwölf Tagen. Sie müssen nicht in Verteidigungsposition gehen, dass diese Tagungen nicht stattgefunden haben. Man kann einfach rückwirkend sagen, es wäre gut gewesen, man hätte die Kommission auch einbezogen - und basta, so ist es, man kann es nicht ändern.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Frau Kollegin Oehri, Sie haben mich angeschaut, da denke ich, Sie erwarten jetzt eine Antwort von mir, obwohl da ja die Regierung Auskunft geben sollte und wohl auch könnte, wenn sie wollte. Ich finde, eine Kommission hat einen Mehrwert, weil dann ein Gremium zusammenkommt, das sich austauschen kann. Ich habe, als die Kommission noch einberufen wurde, mehrmals erlebt, dass eben zum Beispiel zwei Vorsteher anwesend waren, die Naturschutzorganisationen und die Landschaftsplaner, die Amtsvertreter selbstverständlich auch. Und da kommen dann eben in einer Kommission Leute zusammen, die sich zum Teil sehr kontrovers zu einem Problem unterhalten können. Der Mehrwert besteht darin, dass eben Vereinigungsvertreter zusammenkommen, die Vereinigungen vertreten, die ganz unterschiedliche Ansichten, was zum Beispiel eben den Naturschutz betrifft, vertreten. Die einen sind sehr fokussiert auf Ökologie, das macht für die BZG zum Beispiel Sinn, wenn es um Pflanzenschutz geht. Andere denken da vielleicht eher im Sinne der Landwirte, auch im Pflanzenschutz. Und wenn eine Kommission, die eben so reichhaltig, sage ich jetzt einmal, zusammengesetzt ist, dann ist das der Mehrwert. Und es bringt mehr, als wenn jede einzelne Vereinigung der Regierung ihre Ansicht mitteilt und dann niemand erfährt, bis wir einen Bericht und Antrag bekommen, was die Regierung oder das zuständige Amt aus diesen Stellungnahmen macht. Ich weiss nicht, warum man den Mehrwert nicht sehen kann oder nicht sehen will. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darf ich die Abgeordneten ersuchen, die Pingpongfrequenz wieder etwas herunterzuschrauben und sich wieder vermehrt mit der Regierung auszutauschen? Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das werden wir doch tun und schauen, ob die Regierung hier gleicher Ansicht ist wie wir. Ich glaube, der Abg. Schurti hat es jetzt noch einmal zu erklären versucht, und ich habe vorhin eigentlich dasselbe gesagt. Es ist schon ein Unterschied, ob man einen Dialog führt mit einer oder zwei Personen oder ob man in einem Fachgremium zusammensitzt und eine Lösung sucht und in eine Lösungsfindung eingebunden wird. Das ist ein wesentlicher Unterschied, der eben einen Mehrwert gibt. Ich glaube, dass eben gerade Ihr Beispiel zeigt, dass sich Gemeinden in so einem Thema unter Umständen schwertun können, dass das eine andere Sichtweise gibt, wenn vielleicht zwei Gemeindevorsteher in einem solchen Gremium sitzen und darum herum eben die Fachleute das viel spezifischer vorbringen können, als wenn die Fachleute in den Gemeinderat kommen und dort versucht wird, eine Vernehmlassung zu einem Thema vorzubringen, die vielleicht schwierig ist. Also eben, ich möchte nochmals auch die Regierung bitten, mir zu erklären, wie sie in Zukunft mit dieser Kommission umgehen wird, ob sie gedenkt, diese abzuschaffen oder ihr wieder einen Wert zu geben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ja, ich habe darum gefragt, weil gerade aus den zwei Gemeinden Mauren und Vaduz, die ja mit den Vorstehern Einsitz haben in der Kommission, keine Stellungnahme gekommen ist und auch kein Hinweis auf die Kommission. Das hat mich jetzt ein bisschen gewundert. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, die Frage der Kommission ist offenbar eine sehr wichtige Frage. Deshalb haben wir damals, als die Kommissionen zur Debatte standen, auch nicht vorgeschlagen, die Naturschutzkommission aufzulösen. Wir haben durchaus im Ministerium darüber diskutiert, ob diese Kommission - da sie ja sechs Jahre lang nicht einberufen wurde - nicht vielleicht aufgelöst werden könnte, da es offenbar über sechs Jahre keinen Bedarf gab, sie einzuberufen. Wir haben ganz bewusst darauf verzichtet, sie zur Auflösung vorzuschlagen, mit der Absicht, ihr neue Aufgaben zu geben. Und dabei möchte ich betonen, dass die Kommission nicht eine Fachkommission ist. Fachleute haben wir im Amt. Die Kommission ist eine Kommission der Interessensvertreter. Die Interessensvertreter wurden, wie ich schon ausgeführt habe, bei der Vernehmlassung allseitig berücksichtigt. Bei der Erarbeitung des Berichts und Antrags wurde deshalb die Kommission nicht auch noch eigens einberufen. Sie soll in Zukunft neue Aufgaben erhalten und diese sollen eher grundsätzlicher Natur sein. Sie soll nicht zu Vollzugsfragen, Herr Abg. Schurti, befragt werden, aber zu Grundsatzfragen. Ich bin der Meinung, dass wir die Kommission nicht auflösen sollten, ganz besonders auch nicht, weil es ein falsches Signal wäre nach aussen. Eine Kommission der Interessensvertreter in allen Belangen des Naturschutzes, seien es Pflanzen oder Tiere, erachte ich als weiterhin notwendig.Zum Abg. Johannes Kaiser: Sie haben eine Frage nach den Verantwortlichkeiten bei Schäden, am Beispiel der Esche, gestellt. Die Esche ist ein Landesgewässer, das Land ist deshalb verantwortlich für Verhütungsmassnahmen. Wenn Schäden entstehen, dann ist es Sache des Eigentümers - und das sind dann die Gemeinden. Ich möchte hier auch noch einmal betonen, dass bei der Erarbeitung der Vorlage und insgesamt bei diesen Fragen zu Schäden durch invasive Tiere und Pflanzen ein enger Austausch mit den Gemeinden besteht. Es ist nicht so und kann nicht so sein, dass das Amt in Eigenregie Verhütungs- und Vergütungsmassnahmen bestimmt, ohne sich mit den Gemeinden auszutauschen. Die Gemeinden sind betroffen und es kann nur gemeinsam gehen. Wenn wir das Beispiel der invasiven Pflanzen hernehmen, dann sind die Gemeinden ganz aktiv in deren Bekämpfung einbezogen. Es muss ein gemeinsames Vorgehen sein, sowohl bei Verhütungsmassnahmen als auch bei Vergütungsmassnahmen muss gemeinsam festgelegt, entschieden und vor allem besprochen werden, welches denn die geeigneten Massnahmen sind. Ich möchte betonen, dass wir hier - weder die Gemeinden noch das Land - irgendwelche Erfahrungen haben. Deshalb sind wir auch froh, dass wir auf die Erfahrungen und die Konzepte in der Schweiz zurückgreifen können, aber es ist unsere Aufgabe, sie auf die hiesigen Gegebenheiten und Bedürfnisse, die liechtensteinischen, regionalen Bedürfnisse, auszurichten. Die Gesetzesgrundlage für das Bibermanagement finden sich in Art. 28a, 28b und 28c, wo es um Ausnahmen und Verhütungsmassnahmen geht. Zur Frage des Abg. Eugen Nägele bezüglich der Schalldämpfer: Gemäss Art. 4 Abs. 3 des Waffengesetzes ist die Polizei zuständig für Ausnahmen, sie muss angefragt werden für Ausnahmen und kann diese zu jagdlichen Zwecken geben. Wenn es um unerlaubte Ausübung der Jagd, Wilderei, geht, dann sind wir hier im illegalen Bereich, und wenn diese Leute Schalldämpfer verwenden, dann vollziehen sie zwei illegale Handlungen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Nur noch eine kurze Nachbemerkung zu dieser Kommission: Also ich wundere mich jetzt schon. Sie haben ausgeführt, man habe sich überlegt, ob man diese Kommission aufrechterhalten soll oder nicht. Es wurde der bewusste Entscheid getroffen: Jawohl, wir wollen die und für Grundsatzfragen, nicht für den Vollzug oder was auch immer. Und ich frage mich jetzt schon, wenn das keine Grundsatzfragen sind, was sind das dann sonst für Fragen? Mit Ihren Ausführungen müssten Sie eigentlich die Kommission einberufen haben. Aber in Gottes Namen, jetzt ist es so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes zum Schutz von Natur- und Landschaft durch Artikelaufruf vor. Art. 13 Abs. 1a und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1a und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Einleitungssatz und Bst. a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Einleitungssatz und Bst. a stehen zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich möchte hier eigentlich nur eine Kleinigkeit - oder vielleicht ist es auch keine Kleinigkeit - anmerken. Es geht hier einfach um die Definitionen. Pilze und Flechten sind halt eben keine Pflanzen im strengen Sinne. Also in dem Sinne würde es sich anbieten, hier eine Unterscheidung vorzunehmen. Aber überlegen Sie sich das für die 2. Lesung, ob es Sinn macht oder nicht. Es ist klar, was gemeint ist, aber eben, es ist nicht dasselbe, es geht ja eigentlich um das. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Gleich eine Nachbemerkung zum Vorredner. Ich glaube, mit einer Umformulierung könnte man dem Umstand Rechnung tragen, wenn wir sagen: «... werden für den Zweck dieses Gesetzes als Pflanzen betrachtet.» Oder so etwas.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich möchte hier einfach lobend hervorheben, dass im Abs. 4 die Bekämpfungsmöglichkeit der Neobioten vorgesehen ist. Das schafft Rechtssicherheit, vor allem auch in Bezug auf die äusserst wichtige Bekämpfung von gebietsfremden Arten. Also eben, Neobioten und Neozoa, das ist ein wichtiges Thema, das es wirklich anzugehen gilt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe Fragen, keine Verständnisfragen wahrscheinlich, zu Abs. 1 Bst. b und dann Abs. 2 in Kombination. «Wildlebende Tiere unnötig zu fangen oder zu töten ...», das ist mir klar. Dann, nicht einheimische Tiere dürfen nicht ausgesetzt werden, das will man nicht, dass man da noch neue Fauna einführt oder Neophyten bewusst aussetzt, das ist mir auch klar. Aber wo sind die Tiere erfasst, wie die Frösche, die eingewandert sind, oder Krebse, die noch einwandern? Und dann: Nicht einheimische Pflanzen und Tiere dürfen nicht ausgesetzt werden, das ist klar. Aber was ist mit verwilderten Katzen? Die sind ja schon heimisch. Es ist mir eben aufgefallen, ich weiss nicht, wo das geregelt ist und ob es geregelt werden muss.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke für die Anregung, Herr Abg. Pio Schurti. Wir sind auf diese Fragen im Bericht und Antrag nicht eingegangen. Wir werden das auf die 2. Lesung hin aber überprüfen und Ausführungen dazu machen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ja, wenn wir über den Artikel diskutieren, kommen noch andere Fragen. Der Abg. Schurti hat wildlebende Tiere angepsrochen. Er sagt, wildlebende Katzen. Was ist dann ein wildlebender Hund, ist das auch da integriert? Also wildlebende Tiere ist doch ein sehr weiter Begriff, der da nicht genau spezifiziert ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, bei diesem Artikel möchte ich einfach anregen, dann vor allem in Bezug auf Abs. 2, dass eben bei der Unterschutzstellung zwischen geschützten und streng geschützten Pflanzen und Tierarten unterschieden wird, da habe ich nichts einzuwenden, und ich bringe meinen Einwand oder meine Bitte an die Regierung jetzt hier vor. Ich könnte sie vielleicht auch später noch vorbringen oder wieder vorbringen, werde es aber jetzt nur einmal machen. Ich möchte eben, dass die Regierung prüft, ob man nicht von vornherein Zahlen festlegen könnte und von dieser strengen Unterschutzstellung abkommt. Dass man einfach sagt, Vorrang hat Schutz, und wir greifen erst ein, wenn es ein Problem gibt. Ich denke, man könnte Probleme vermindern oder verhüten, wenn man sagt: Mehr als ein Rudel Wölfe lassen wir auf keinen Fall zu. Man könnte vielleicht auch ein Problem verhindern, wenn man sagt: Es wird einmal ein Bär kommen, der ist aber sehr weiträumig unterwegs und wird wahrscheinlich nur kurze Zeit hier sein. Aber wenn sich einmal ein Bär eine Höhle aussucht und dann vielleicht dort ein Junges zur Welt bringt und eine Familie längere Zeit zum Beispiel in einer Höhle am Hahnenspiel wäre - ich denke, das wäre zu viel des Guten für uns. Wir könnten in so einem Fall in der Nähe von Malbun keine Bärenfamilie tolerieren. Deshalb denke ich, es wäre sinnvoll zu prüfen, ob wir nicht, bevor wir dieses Gesetz so umsetzen, auch Zahlen festlegen können, zum Beispiel 50 Biber und nicht mehr. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Ich würde so etwas keinesfalls unterstützen. Und zwar nicht zuletzt mit der Begründung der Regierung, die Länge mal Breite im Bericht und Antrag zu lesen ist, dass dies eine regelmässige Bestands- und Populationskontrolle verlangen würde. Das heisst, es muss sich jemand permanent mit dem Zählen ihrer 50 Biber befassen, und wenn es 51 gibt, dann muss man einen Jäger aufbieten. Ich meine, einen Bär kann man ja noch zählen - drei Luchse, denen muss man nachrennen im Gebirgsrevier. Also so einfach ist es nicht, und ich tu mich auch schwer zu sagen, es darf nur ein Luchs sein oder ein Rudel. Ein Rudel kann auch von zwei Wölfen bis hin zu 15 Wölfen, je nachdem, wie stark das Leittier ist, sich dehnen. Also für mich steht das gar nicht zur Diskussion. Ich denke, wenn der Schaden da ist, so wie von der Regierung vorgeschlagen im Bericht und Antrag, sollte gemeinsam mit der Schweiz, wie auch schon längst hinlänglich besprochen wurde, ein Massnahmenplan ausgearbeitet werden und dann überregional die Entscheidung zum Abschuss ad ultima ratio, so wie besprochen, entschieden werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Frau Abg. Wohlwend, Sie haben sehr gut ausgeführt, welche Schwierigkeiten auch für das Amt entstünden und welche Aufwände und welche Kosten das verursachen würde, wenn wir uns zahlenmässig festlegen würden. Ich möchte dem nur noch hinzufügen, dass es sich beim Naturschutzgesetz um ein Schutzgesetz handelt, deshalb hat der Schutz Vorrang. Und es ist auch ein dynamisches Vorgehen gefragt bei der Regulierung der Tierarten, wenn Konfliktfälle entstehen. Es ist dynamisch, weil beobachtet werden muss, wie viel es eben verträgt, wie viele Tiere welcher Tierart hier im Lande sich ansiedeln dürfen, bis es wirklich Konflikte gibt, und welche Massnahmen man setzen könnte, um eine Koexistenz dennoch zu ermöglichen. In erster Linie ist der Schutzgedanke da und in zweiter Linie das Konfliktmanagement. Das ist schon der Grundgedanke dieses Gesetzes.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 28a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28a steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Zu Abs. 1: Zu Begrüssen ist, dass die Ausnahmebewilligung nur erteilt werden darf, wenn die Population der Art, gegen welche sich die Ausnahmemassnahme richtet, nicht in ihrem Bestand gefährdet ist. Dies setzt ein regelmässiges Monitoring der geschützten Arten voraus. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Populationen auch ausreichend stabil sind und die Ausnahmemassnahmen für diese nicht schädlich sind. Findet ein regelmässiges Monitoring statt, ist ein rasches Handeln, welches sich die Regierung im vorliegenden Bericht und Antrag, Seite 32 und 33, beim Bedarfsfall ausdrücklich einräumt, auch nicht nötig und Nacht-und-Nebel-Aktionen wie die ersten Biberabschüsse im letzten Frühjahr können verhindert werden. Wichtig ist vor allem, dass die Verfügungen, wie auf Seite 33 festgehalten ist, den beschwerdeberechtigten Organisationen auch im Voraus zugestellt werden. Und das möchte ich betonen, darauf sollte in Zukunft Bedacht genommen werden.Dann möchte ich noch zu Abs. 3 sagen: Meiner Meinung nach wäre dieser Absatz zur besseren Verständlichkeit in Unterpunkte zu gliedern. Wirtschaftliche und erholungsbezogene Erfordernisse sind nach meinem Verständnis Bedürfnisse des Menschen und haben nichts mit genetischen Unterschieden der Unterarten zu tun. Aber wie Sie es dann machen, schauen Sie eben auf die 2. Lesung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, vorhin wurde ich informiert, dass man dann zählen müsste, und jetzt habe ich gehört, dass Monitoring stattfinden muss, damit man eben sichergehen kann, dass der Bestand nicht gefährdet wird, wenn man zum Beispiel einmal Abschüsse tätigen muss. Also ich sehe da einen gewissen Widerspruch und möchte mein letztes Votum noch einmal wiederholen: Ich möchte, dass die Regierung prüft, ob man nicht Zahlen festlegen könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Ich habe das so erwartet, dass Sie hier einhängen werden, Herr Abg. Pio Schurti. Nein, es ist eben ein Unterschied, ob Sie festlegen, ob es genau 50 Individuen sein sollen oder ob der Bestand nachhaltig gesichert ist. Nachhaltig gesichert ist der Bestand vielleicht mit 53 oder 45 Individuen. Aber wenn Sie sagen, es dürfen genau 50 sein, dann müssen Sie wirklich schauen: Sind die 50 vorhanden, sind sie nicht vorhanden. Dann müssen Sie wissen, ob am Dienstag ein Biber ersoffen ist oder nicht. Ich denke nicht, dass er ersäuft -, aber ob er weggekommen ist, ob er vom Auto überfahren worden ist oder nicht. Denn dann fehlt ein Individuum und dann ist die Schwelle von 50 überschritten oder eben nicht. Und das ist ein wesentlicher Unterschied zu dem, was Sie sagen, und zu dem, was ich sage. Das passiert ja auch am Calanda - die Tiere werden beobachtet, da werden regelmässig Fotofallen ausgebracht und eben geschaut, ob sich das Rudel fortgepflanzt hat, wie viele vielleicht vorhanden sind. Aber es ist nicht entscheidend, ob es neun, acht oder zwölf sind, sondern: Gibt es das Rudel, wie entwickelt sich das Rudel? Und das ist der Unterschied zwischen Monitoring und genauem Zählen. Und das macht einen wesentlichen Unterschied meiner Meinung nach. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, Herr Abg. Pio Schurti, wir werden auf die 2. Lesung hin Ausführungen machen. Aber der Abg. Lageder hat schon darauf hingewiesen, dass es sich beim Monitoring um eine Beobachtung der Population handelt. Sie wissen ja auch, dass die Biber in Gruppen leben, und es wird einfach beobachtet, wie sich die Population entwickelt. Aber es werden nicht die einzelnen Tiere gezählt und dann, wenn eines überzählig ist, sofort eingegriffen. Aber wir werden auf die 2. Lesung hin dazu nochmals Ausführungen machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 28b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28c steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Entschuldigen Sie, ich war ein bisschen zu spät. Ich hätte noch etwas zu Art. 28b, wenn ich darf.Landtagspräsident Albert Frick
Es sei Ihnen gewährt.Abg. Thomas Lageder
Danke schön. Zu Abs. 1: Im Gegensatz zu den Ausnahmen bei geschützten Arten sind diese bei streng geschützten Arten zwingend zeitlich zu befristen und örtlich einzugrenzen. Hier stellt sich die Frage, wie lange diese Befristungen dauern und wie weit die örtlichen Grenzen gehen. Hier wären für die 2. Lesung, denke ich, ein paar Beispiele wichtig - einfach, damit man einen Eindruck hat und eine Orientierung. Im vorliegenden Bericht und Antrag wird begründet, warum man sich nur für den Begriff «grossen Schaden» entschieden hat, das ist ausführlich und plausibel erklärt. Dass sich Liechtenstein in seinen Verordnungen und Konzepten an die schweizerischen Umschreibungen der unbestimmten Rechtsbegriffe anlehnen wird, ist durchaus nachzuvollziehen. Das noch zu dem. Und zu Abs. 2: Die in Abs. 2 genannten Punkte sind äusserst wichtige Korrektiven zu den in Abs. 1 aufgelisteten Ausnahmefällen, welche nur zulässig sind, wenn - nach Abs. 2 Bst. a - «die betroffene Population einer Pflanzen- oder Tierart in ihrem Bestand nicht gefährdet wird» und - nach Bst. b - wenn «es keine andere befriedigende Lösung gibt». Bst. b hat den Vorrang vor der Zulassung einer Ausnahme unter den in Abs. 1 genannten Ausnahmefällen. Es muss nach einer weniger beeinträchtigenden Alternative gesucht werden und die stärker beeinträchtigende Variante muss unterlassen werden. Die Voraussetzung unter Bst. a ist ein zwingendes Korrektiv. Auch wenn die geplante Massnahme unter die in Abs. 1 genannten sechs Ausnahmen fällt und es keine andere befriedigende Lösung nach Bst. b gibt, darf die Massnahme nicht zur Folge haben, dass die Population Schaden nimmt. Das wollte ich hier noch festhalten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christine Wohlwend
Eine kurze Frage. Sind wir jetzt bei Art. 28c angelangt oder sind wir noch bei b?Landtagspräsident Albert Frick
Eigentlich war das ein Rückkommen auf 28b. Wir befinden uns jetzt aber bei 28c.Abg. Christine Wohlwend
Gut. Ich habe hierzu zwei Anmerkungen beziehungsweise eine Bitte. Sie haben selbst bereits ausgeführt, dass das Land mittlerweile jetzt aufteilen will zwischen Wildschäden, also durch jagdbares Wild verursachte Schäden, die von der Jagdgemeinschaft getragen werden, und von Schäden durch geschützte Tiere, die unter bestimmten Umständen durch das Land getragen werden. Jetzt ist es so, dass in Art. 28c entsprechend ausgeführt ist, das heisst, erst einmal wird der Landwirt beispielsweise aufgefordert, weil es nämlich hier um Nutztiere geht und um landwirtschaftliche Kulturen - und um Nutztiere auch nur dann, wenn es eine entsprechende landwirtschaftliche Grundlage gibt. Also es ist nicht einfach die Katze von jemandem zu Hause - gut, das ist jetzt zwar kein Nutztier, aber ich möchte einfach einmal ein Beispiel bringen. Jedenfalls sagen Sie, Sie möchten die Schäden, sofern es keine Bagatellschäden sind, vergüten und nur dann, wenn zur Schadensverhütung Massnahmen nach Abs. 1 getroffen worden sind. Da sprechen wir von technischen Massnahmen, ich gehe davon aus, Sie meinen hier Zäune und Warnzäune; Herdenschutzmassnahmen, das werden Hunde sein oder ähnliches. Das heisst für mich, wenn ein Landwirt Schafe hat, ein Wolf kommt, reisst ihm Nutztiere, dann ist es ja auch, glaube ich, zahlenmässig beschränkt, wann Sie von einem Bagatellschaden sprechen. Das heisst, ich glaube, da sprechen wir von 15 Schafen oder so etwas. Er muss also erst 15 Schafe verlieren und dann könnten Sie noch sagen: Ich zahle das nicht, weil Sie keinen Hund haben, der Ihre Herde bewacht. Das heisst für mich also, die meisten Bauern würden leer ausgehen, und es heisst für mich auch, dass das nicht die Akzeptanz steigert, dass ich den ersten Schadensfall immer akzeptieren muss und erst den zweiten bezahlt bekomme, während es doch sehr unwahrscheinlich ist, dass der Wolf bei mir gerade ein Dauerabo löst und meinen Zaun ständig einreisst. Dann mache ich irgendetwas falsch wahrscheinlich. Also was ich einfach sagen will, die Landwirte sind mit den Bibern schon relativ emotional aufgeladen, wenn jetzt noch der Wolf kommt und fortlaufend einzelne Schafe reisst und das nicht vergütet wird - und man wird ihn wohl kaum anlocken wollen -, dann könnte das zu Diskussionen führen, vor allem dann, wenn wirklich der Ausnahmefall eintritt, dem Bauern 15 Schafe gerissen werden und Sie sagen: Pech gehabt, das zahlen wir erst beim nächsten Mal, Sie hatten leider keinen Hund. Das ist dann etwas, was bestimmt nicht zum Verständnis führen wird bei den Landwirten. Das möchte ich einfach bereits einmal ankündigen. Und ich glaube, wir sind vor allem auf die Landwirte angewiesen, wenn es um die Akzeptanz geht. Dazu hätte ich gerne einzelne Ausführungen beziehungsweise vielleicht auch die Möglichkeit, zu sagen, man senkt die Schwelle oder was es für Möglichkeiten gibt. Ebenso würde mich interessieren, wie das Land Massnahmen nach Abs. 1 unterstützt, wenn es sich um einen Hund handelt. Ich weiss nicht, kaufen Sie ihm das Futter? Wirklich, das stelle ich mir praktisch sehr schwierig vor. Können Sie da noch Analogien machen?
Und jetzt zu einer grundsätzlichen Frage: Sie sagten, Sie möchten ganz bewusst die Hochwasserschutzbauten ausschliessen und Sie möchten das ausschliessen, weil das alles sehr teuer wird. Wie sieht es eigentlich aus mit Personenschäden? Also wenn jetzt wirklich das furchtbare Angstszenario eintritt, dass ein Bär ein Kind anfällt bei uns, wer würde dann eigentlich für den «Schaden» aufkommen? Gibt es da eine Entschädigung? Ich denke einmal, man müsste da einfach zumindest abklären, wie das geregelt wäre, ob da die Privatversicherungen eingreifen oder wie auch immer. Denn das ist ja genau das, wovor man Angst hat, und zumindest könnte man den unwahrscheinlichen Fall einmal andiskutieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe auch zum Art. 28c Abs. 1, 2 und 3 eine Frage. Ich bin jetzt etwas verunsichert beim Beispiel mit der Esche, das wir vorhin bearbeiteten. Die Esche ist ja ein Landesgewässer und der Grundstücksbesitz ist bei den Gemeinden. Es kann auch Private betreffen an einem anderen Ort. Hier steht unter Abs. 1: «Zur Verhütung ... sind zumutbare Massnahmen zu treffen.» Und dann im Abs. 2: «Das Land kann Massnahmen nach Abs. 1 finanziell unterstützen.» Sie haben vorhin gesagt, die Verhütung ist Sache des Landes. Aber hier wird geschrieben, das Land kann Massnahmen nach Abs. 1 finanziell unterstützen. Und im Abs. 3 heisst es: «Der Schaden, den bestimmte spezifisch geschützte Tierarten an Nutztieren oder landwirtschaftlichen Kulturen anrichten, wird vom Land vergütet ...» Also da wird umgekehrt, wie Sie gesagt haben, der Schaden vom Land vergütet und die Verhütung ist Sache eher des Privaten, das Land kann jedoch Massnahmen auch finanziell unterstützen. Können Sie mich da ein bisschen aufklären?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte anknüpfen an das Votum der Frau Kollegin Wohlwend. Diese technischen Massnahmen, da sind einmal sicher die Massnahmen für den Biber, aber die werden getrennt betrachtet, die Zäune, die allenfalls Wölfe abhalten könnten, die halte ich nicht für sehr wirksam. Da kommen dann andere Herdenschutzmassnahmen dazu. Was bei technischen Massnahmen vielleicht denkbar wäre, ist zum Beispiel, wenn ein Bär kommt und einem Imker das Bienenhaus zerstört. Ist das irgendwo berücksichtigt? Wir hatten ja noch keinen Bären im Land und vielleicht, wenn der erste dann kommt, wird er sich dann auch nicht gleich Bienenhäuser vornehmen. Aber trotzdem, das wäre auch so eine Frage: Wie wird dann der Imker entschädigt, wenn er überhaupt entschädigt wird? In der Schweiz ist meines Wissens die Regelung so, dass Hirten einen Hund vom Bund bekommen. Das sind speziell ausgebildete, grosse Hunde, die Wölfe in die Flucht schlagen können. Ich habe das gehört von Hirten am Calandamassiv. Die werden dann anscheinend nur entschädigt, wenn sie diesen Hund annehmen. Was für Herdenschutzmassnahmen sind bei uns angedacht? Wird das Amt oder wird die Regierung Hunde zur Verfügung stellen?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Ja, meine Bemerkung geht auch zum Abs. 1 dieses Art. 28c. Ich gehe mit der Regierung schon einig, dass stets eine aktive Schadensverhütung betrieben werden muss und ein Eingriff in den Artenschutz nur die letzte Möglichkeit sein darf. Die Massnahmen zur Schadensverhütung müssen jedoch «zumutbar» sein. Auch das ist wieder so ein Begriff, der schwierig interpretierbar ist respektive relativ weit auslegbar ist. Könnten Sie hier auch auf die 2. Lesung Beispiele bringen, um zu konkretisieren, was man sich genau darunter vorstellen muss.Dann, wie es auch schon erwähnt wurde, zu Abs. 2: Diese Kann-Formulierung kann ich nicht begrüssen. Ich denke, entweder wird entschädigt oder es wird nicht entschädigt; und dann würde ich sagen: Es werden Massnahmen finanziell unterstützt. Punkt, kein Modalverb. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst zur Frage der Abg. Christine Wohlwend. Sie hat den Schäden bei den Nutztieren nachgefragt. Ich möchte darauf hinweisen, dass derzeit die Situation so ist, dass die meisten Schäden in der Schweiz bei Schafen aufgetreten sind, die durch den Wolf gerissen wurden. Diese Schafherden befanden sich zum grössten Teil, zu über 80%, im Alpengebiet. Die Situation in Liechtenstein ist eine ziemlich andere. Wir haben keine grosse Schafalpung hier. Und weil sich die Schäden auf das Alpgebiet beziehen, wird auch kein ganzjähriges Risiko da sein für Schäden an Nutztieren. Allerdings möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir im Rahmen des Agrarberichts auch bezüglich der Alpbewirtschaftung darauf hingewiesen haben, dass eine vermehrte Schafalpung für bestimmte Alpen ganz nützlich wäre und wir vom Ministerium her sicher nicht dagegen sind, dass vermehrt Schafe gealpt werden. Das Risiko würde dann, wenn der Wolf hier einwandert, natürlich steigen. Ich mache diese Ausführungen, um aufzuzeigen, dass das Risiko für Nutztiere nicht allgegenwärtig und allumfassend ist. Es ist schon ein wenig eingegrenzt, zeitlich und örtlich. Bei Personenschäden ist nichts vorgesehen. Das Risiko liegt bei jedem einzelnen, so wie er andere Risiken eben auch eingeht, wenn er eine Bergwanderung macht - ich weiss nicht, ob dieses Beispiel passend ist - und über einen Fels stürzt, der nicht mit einem Zaun abgesichert ist, was in der Regel auch nicht der Fall ist, dann ist es sein eigenes Risiko. Und wenn er einem wilden Tier begegnet, dann ist der Grundgedanke dieses Gesetzes der, dass es auch sein eigenes Risiko ist. Die Einwanderung des Bären wird vom Amt beziehungsweise von der Regierung derzeit nicht als Thema gesehen. Es gibt keinen Anlass, anzunehmen, dass der Bär nächstens einwandern wird. Zum Art. 28c, Frage des Abg. Johannes Kaiser: Ja, das Prinzip dieser Gesetzesvorlage ist «Verhüten vor Vergüten». Das Land kann nicht alle Verhütungsmassnahmen bezahlen beziehungsweise fördern, welche die Eigentümer bei ihrem Eigentum vornehmen. Es ist Sache des Eigentümers in erster Linie, sich gegen Schäden zu schützen. Das Land steht aber in Kontakt mit den Gemeinden, weil die Gemeinden vielfach betroffen sind, und es werden natürlich die passenden und besten Schutzmassnahmen besprochen. Und der Artikel ist absichtlich als Kann-Artikel ausgelegt, denn das Land soll auch bei Gemeinden, die besonders betroffen sind, sich an den Verhütungsmassnahmen beteiligen können. Beim Abs. 3 ist die Bedingung für Schadensvergütung festgelegt. Auch hier hat der Abg. Johannes Kaiser die Frage gestellt, wann vergütet wird. Ja, es wird dann vergütet, wenn «es sich nicht um Bagatellschäden handelt», wie es in Bst. a formuliert ist; und Bst. b - nun kommt die Bedingung: Das Land vergütet nur, wenn angemessene Schadensverhütungsmassnahmen gesetzt worden sind. Man kann sich nicht darauf berufen, nichts zu tun, und sollte irgendwann ein Schaden eintreten, das Land haftbar zu machen. Derzeit, das haben Sie der Gesetzesvorlage auch entnehmen können, wird von einem Betrag von CHF 15'000 bis CHF 20'000 jährlich ausgegangen. Dieser Betrag allein zeigt schon, dass wir nicht erwarten, dass demnächst grössere Schäden eintreten. Es gibt noch die Frage der Versicherungsmöglichkeiten, welche Eigentümer eingehen können, und der Versicherungsleistungen. Zur Frage des Abg. Pio Schurti wegen Schutzhunden: Die Regierung wird keine Schutzhunde zur Verfügung stellen, aber Herdenschutzmassnahmen in Angleichung an die Schweiz vorsehen. Die weiteren Anregungen beziehungsweise Fragen werden wir auf die 2. Lesung hin beantworten oder Ausführungen dazu machen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident, und danke, Frau Ministerin. Nur noch ein kleiner Einwand zu Ihrer Aussage, dass man ja auch selbst das Risiko trägt, wenn man wandert. Ich denke, es kommt schon sehr darauf an, wo man wandert. Wenn man auf einem gesicherten, markierten Weg unterwegs ist - der Staat investiert ja einiges in die Sicherung dieser Wege. Und ich kenne ein paar Fälle im Land, wo ein Teilstück einer Strasse zum Beispiel oder eines Pfads Privatpersonen gehört, und die haben mehrmals insistiert, dass man dort zum Beispiel Mountainbikern untersagt, dass sie dort fahren, weil sie befürchten, dass sie - wenn einem Mountainbiker ausgerechnet auf diesem privaten Teilstück einer Strasse oder eines Pfads etwas zustösst - dann haftbar wären, wenn der Weg nicht genügend gesichert ist. Also der Staat trifft sicher Sicherungsmassnahmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben hier ein wirklich heikles Thema. Es wurde nicht gehört, dass es in der Schweiz Personenschäden gab wegen Wölfen oder Bären. Aber das Thema ist trotzdem im Raum. Es beschäftigt mich selbst auch seit Längerem. Es ist ein bisschen schwierig zu sagen: Wenn dich ein Bär anfällt auf einem gesicherten Wanderweg, dann bist zu selber schuld, hättest halt dich wehren müssen. Das ist sehr schwierig. Wir werden versuchen, zu diesem Thema auf die 2. Lesung hin noch etwas mehr zu sagen. Ich habe nicht gehört, dass es in der Schweiz diesbezüglich schon Personenschäden gegeben hat. Aber theoretisch ist alles denkbar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Ich weiss, die Leute wollen langsam nach Hause und vorwärtsmachen. Nur noch eine letzte Bemerkung: Das war das, was ich mit Aufklärungsarbeit meinte. Vielleicht sollte man der Bevölkerung auch sagen: Achtung, die Bären sind jetzt dabei, Junge grosszuziehen, und jetzt müsst ihr vielleicht etwas aufpassen; oder bewegt euch zu dieser und dieser Uhrzeit nicht dort und dort, weil er gesehen wurde. Dass man das einfach ein wenig unterstützt. Dann kann man das auch, denke ich, einmal gut eingrenzen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine Anregung zu Abs. 3 von Art. 28c. Das muss die Regierungsrätin nicht jetzt abklären, sondern kann das in die 2. Lesung mitnehmen. Es geht um Bst. a, dort wird von Bagatellschäden gesprochen. Es wäre gut, das zu definieren: Wann ist etwas ein Bagatellschaden, wann ist es ein höherer Schaden? Dass man das einfach ein bisschen definieren kann, ab welcher Schadenshöhe es etwas ist, das nachher finanziell unterstützt wird?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 29 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 Abs. 1 Bst. d, m und y sowie Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 Abs. 1 Bst. d, m und y sowie Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich finde die Änderung dieses Artikels mit einer Ausnahme eigentlich gut. Die Mitglieder der neuen Kommission sollen dann auch Vertreter von Bürgergenossenschaften umfassen und wie bisher diese privaten Naturschutzorganisationen, Vertreter der Landwirtschaft, das ist neu. Und dann steht: «Landschaftsplaner». Das ersetzt neu die Ingenieur- und Architektenvereinigung. Das macht Sinn, das Landschaftsschutzgesetz auch. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob «Landschaftsplaner» genau der richtige Ausdruck ist. Landschaftsarchitekten oder -planer sind - ich sage es jetzt einmal salopp - akademische Gärtner und Landschaftsgestalter. Aber der Landschaftsschutz berührt ja auch die Raumplanung und so, also müsste man vielleicht ergänzen - «Raumplaner und Landschaftsplaner» oder so etwas. Womit ich nicht einverstanden bin, das können Sie sich denken: Diese Streichung des bisherigen Abs. 2, wo eben das Engagement oder die Aufgaben, die die Kommission hat und in meinen Augen auch haben soll - dass sie eben auch bei Vollzugsfragen mitwirkt. Ich möchte nur ein Beispiel angeben. Es wurde in den Erläuterungen ausgeführt, dass heute sowieso zu viele Fallzahlen da sind, die Kommission müsste sehr oft zusammenkommen. Ich denke, das ist etwas übertrieben. Es gibt Dinge, die sehr leicht im Amt vollzogen werden können. Da wird sich die Kommission auch nicht aufregen, wenn sie nicht einberufen wird wegen einer Bagatelle, sage ich jetzt einmal. Aber es gibt Dinge, die haben Auswirkungen auf das Ortsbild, auf das Landschaftsbild. Es sind grössere Probleme vorhanden, die es verdienen, in der Kommission diskutiert zu werden. Ich gebe zwei Beispiele: Wir haben in der alten Zusammensetzung der Kommission, als sie noch tagte, einmal eine Begehung am Gänglesee gemacht und uns beraten, was man mit dem Schlamm macht, der sich da angesammelt hat. Ich denke, das war eine Massnahme, die die Kommission nicht hätte beraten müssen, haben wir aber gemacht. Wir haben ein anderes Mal in einer Begehung eine Baustelle begutachtet, da ging es darum - weil diese Gemeinde etwas zu weit an einen steinschlaggefährdeten Hang hinaus gebaut hat - einen Schutzwall zu bauen, und diese Landschaft wurde für immer verändert. Das war ein grosses Thema, das unbedingt diskutiert werden musste. Deshalb plädiere ich dafür, dass man diesen heute bestehenden Abs. 2 mit all diesen Punkten, wo die Kommission beigezogen werden soll oder kann, beibehalten wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte, dass die Regierung vielleicht anhand von Beispielen oder anhand von Aufgaben, Rechten und Pflichten aufzeigt, was diese Kommission für Natur- und Landschaftsschutz machen soll, ausführen soll. Wenn man vorne, Seite 48, liest, weiss sie es im Moment selbst noch nicht. Dort steht: «Die Mitglieder der Kommission können jederzeit ans Amt für Umwelt gelangen und vorschlagen, gewisse Themen in einer Sitzung zu beraten. Mit der Zeit wird sich somit eine Praxis einpendeln, welche die für die Kommissionsmitglieder wichtigen Themen und Anliegen aufzeigt.» Also ich möchte schon irgendwie ein bisschen besser gefasst haben, was von dieser Kommission erwartet wird, was für Aufgaben sie hat und ob die Regierung überhaupt diese Kommission will. Sie kann immer noch die Chance wahrnehmen, dass sie diese jetzt cancelt oder wirklich eine Kommission will, damit sie das Commitment so gibt.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte das noch ein bisschen verstärken, weil die Regierung gesagt hat, man möchte der Kommission quasi neue Aufgaben geben, und die Streichung dieses Vollzugs wird eine Massnahme daraus gewesen sein, und hier aber steht, dass man sie für grundsätzliche Fragen - was auch immer das heissen mag - einsetzen möge. Wir haben ja schon festgestellt, dass genau dieser Bericht und Antrag eine solche grundsätzliche Frage wäre. Ich ginge jetzt gerne so weit, dass man genau weiss, für was die Kommission eingesetzt wird und für was eben nicht, und dass das entweder im Gesetz oder zumindest in der Stellungnahme besser beschrieben wird, damit die Kommission das weiss und damit das auch die Player wissen, die dann mit der Kommission dann in Berührung kommen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich nehme die Anregung auf, dass Sie das besser ausgeführt haben möchten und auch Beispiele haben möchten. Ich denke, die Formulierung, wie sie bei den Ausführungen gemacht wurde, wollten wir ja gerade deshalb so halten, weil es eine Interessensvertretung ist und diese Kommission nicht die Fachaufgaben des Amtes wahrnehmen soll. Diese Kommission soll sich mit den Themen und den Anliegen befassen, die für sie aktuell wichtig sind und das, würde ich auch sagen, ist ein bisschen dynamisch. Deshalb ist es da noch nicht so festgelegt. Wir wollten das eben bewusst offenhalten für die Interessensvertreter, damit man sich mit dem beschäftigen kann, was sie wünschen. Aber wir werden das auf die 2. Lesung hin nochmals vertieft ausführen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke für das Wort. Nur, dass ich das richtige Verständnis habe. Sie sagen hier: Eine gewisse Dynamik reinbringen, dass sich quasi die Kommission die Themen auch selbst geben kann, die sie strategisch behandeln möchte. Aber es ist schon auch so, dass die Kommission, wenn das Amt oder die Regierung ein Thema wie dieses in Angriff nimmt, dann eingeladen werden muss, mitzuarbeiten, davon gehe ich einmal aus. Das müsste dann ja schon so sein.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Alois Beck
Ich möchte hier anschliessen, an die Worte des Vorredners. Es kann ja nicht sein, dass hier diese Kommission eine reine Eigendynamik entwickelt, sondern die Regierung sehe ich schon durchaus in der Pflicht, dass sie dieser Kommission auch ab und zu Futter gibt und dass sie da bestimmte Grundsatzfragen thematisiert und eben, wie es hier heisst, die Regierung berät. Und dann vielleicht noch der zweite Aspekt: Es heisst hier: nicht nur die Regierung, sondern auch die Gemeinden. Und hier möchte ich die Regierung dann auch auf die 2. Lesung ersuchen, auch bezüglich dieses Aspekts noch Ausführungen zu machen, dass auch die Gemeinden hier eine klare Handhabe haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 36a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 Abs. 1 Einleitungssatz Bst. b, f und h sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 1 Einleitungssatz Bst. b, f und h sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 Bst. hbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 Bst. h bissteht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Bevor wir zum Jagdgesetz übergehen, machen wir eine kurze Pause von 20 Minuten.
Ich möchte Sie noch informieren, dass es meine Absicht ist, die Landtagssitzung heute abzuschliessen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:40 bis 19 Uhr).
-ooOoo-
gesetz über die Abänderung des jagdgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 35. Wir kommen zur 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Jagdgesetzes. Art. 3 Abs. 1 Bst. b und c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. b und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Eine kurze Frage, die ich auch gerne erläutert hätte: Sie sagen im Art. 31 Abs. 5, das Amt für Umwelt kann «die Erlegung von Einzeltieren anordnen, die nicht vertretbare Schäden am Wald verursachen». In den Ausführungen im Bericht und Antrag verweisen Sie darauf, dass Sie einen Wildhüter haben im Land, der sich darum kümmern könnte, oder aber beim Land angestellte sachkundige Personen. Sprechen Sie hier davon, dass Sie gegebenenfalls Jäger oder jagdscheinberechtigte Personen aus der Landesverwaltung mit der Bejagung solcher Tiere beauftragen könnten? Wenn das tatsächlich Ihre Vorstellung ist, dann möchte ich anregen, diesen Abschuss - sollte der Wildhüter den Abschuss nicht selbst vornehmen können oder die Massnahme nicht selbst treffen können - mit den Jägern abzusprechen. Sie kennen ihr Revier bestens und ich denke, es wäre sicherlich besser, wenn die entsprechenden jagdberechtigten Personen eines Reviers mit dieser Massnahme beauftragt werden könnten, zumal sie so oder so ohnehin eingebunden werden müssten in solche Massnahmen der Einzelbejagung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 32 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Sie führen im Bericht und Antrag aus, dass gewisse Kompetenzen, die derzeit bei der Regierung liegen, bewusst an das Amt für Umwelt als Exekutivbehörde abgewälzt wurden. Zum einen, um den ganzen Prozess zu straffen, zum anderen auch, um die Kompetenzen zu bündeln. Deswegen frage ich mich, ob es hier wirklich heissen soll: «Die Regierung beauftragt die jagdberechtigten Personen mit der Bekämpfung der gebietsfremden Arten ...» Im Zusammenhang mit Art. 31, wo das Amt für Umwelt die Erlegung von Einzeltieren anordnen kann, die besonders geschützt sind, was meines Erachtens ein höheres Gut ist als die Bekämpfung von gebietsfremden Arten, sollte auch hier das Amt für Umwelt die Einzelgenehmigung erteilen können und nicht die Regierung im Ausnahmefall hier an dessen Stelle treten. Ich glaube, das haben Sie möglicherweise einfach vergessen, dass das logischerweise dann auch beim Amt für Umwelt anzusiedeln wäre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung dazu äussern?Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich gehe davon aus, dass die Ausführungen der Abg. Christine Wohlwend zutreffen. Wir werden dazu noch etwas sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 34 Sachüberschrift und Abs. 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Sachüberschrift und Abs. 1a stehen zur Diskussion.
Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe in meinem Eingangsvotum erläutert, dass es eine schwierige Spirale ist, das Zusammenleben von Mensch und Tier zu gewährleisten, und hier wird von der Jägerschaft eine lange bereits angekündigte Forderung formuliert, dass sie mit Schalldämpfer jagen können. Es wird nebst den bekannten Argumenten der Gesundheitsauswirkung mit Gehörschäden, die sonst die Folge wären etc., auch mit besserer Bejagungsmöglichkeit von Rotwild, gerade im Gebirgsrevier, argumentiert. Ich kann das alles nachvollziehen, ich kenne diese ganzen Argumente. Ich finde es trotzdem noch einmal erwähnenswert, dass auch das Wild nicht dumm ist und früher oder später auch das Wild von diesen Massnahmen lernen wird. Hierzu gibt es interessanterweise einen Erfahrungsbericht. Die Vorarlberger Jägerschaft hat sich im Jahr 2013 und 2014, bevor sie sich näher mit der gesetzlichen Regelung des Schalldämpfers auseinandergesetzt hat, genau diese Frage gestellt und hat Berufsjäger mit Schalldämpfern ausgestattet. Es wurden gemäss der Publikation «Schalldämpfereinsatz bei der Jagdausübung» aus dem Jahr 2013/2014, publiziert im Jagdmagazin der Vorarlberger Jägerschaft, die Vorteile dargestellt. Es heisst auch, die Vorteile überwiegen in der täglichen Jagdpraxis, weil die Bejagung immer schwieriger wird. Vor allem in Talkesseln, wo der Hall schwierig zu orten ist, oder wo es einfach einen Mordslärm gibt, wenn jemand schiesst, seien das die Mittel der Wahl. Jedoch halte ich hier einen Satz fest, und es ist wirklich ein sehr kurzes Zitat. Es wird jedoch festgehalten: «Wie halt so oft im Leben sind auch hier dem Erfolg relativ rasch Grenzen gesetzt, denn das Wild, insbesondere das lernfähige Rotwild, registriert die Entnahme von Stücken auch ohne Knall und im Laufe der Zeit ist auch hier wieder mit entsprechenden Reaktionen des Wildes zu rechnen.» Ich möchte Sie einfach wirklich motivieren, gesamtheitlich die Wildpopulation zu betrachten. Ich weiss, es ist sehr, sehr einfach oder sehr verlockend, die Abschussquoten nach oben zu drehen, zu sagen, die Schutzwälder stehen im Vordergrund, die Jäger immer mehr zu belasten. Die nächste Forderung wird sein, flächendeckend mit nächtlichen Sehverstärkungen zu jagen, was jetzt hier im Ausnahmefall möglich sein soll. Es wird gefordert werden, das Nachtjagdverbot aufzuheben, damit sie ihre Abschussquoten erfüllen können - und auch das wird nicht langfristig die Regel sein. Wenn Sie über die Grenzen schauen, dann ist die Schwarzwildbejagung in Deutschland ein immenses Problem geworden. Die Population ist nicht mehr in den Griff zu bekommen - in manchen Gebieten, dass sie sogar bis zu den Häusern vordringen, so gesehen in Berlin, wo sie die Abfalleimer leerfressen. Das hat nichts mit der Unfähigkeit der Jäger zu tun, sondern schlicht und einfach damit, dass das Wild sein Verhalten ändert, und zwar nicht zugunsten der Jägerschaft, sondern zugunsten der eigenen Population. Und insofern glaube ich, dass der Schalldämpfereinsatz sicherlich jetzt berechtigt ist, nicht zuletzt auch aus gesundheitlichen Gründen, aber es ist nicht die Lösung des Problems. Sie brauchen eine gesamthafte Betrachtung der Jagd und der Natur.Und hier vielleicht auch noch einmal als Hinweis: Ich weiss auch nicht, ob es so schlau ist, dass wir hier auf engstem Raum Patent- und Revierjagd zusammentreffen lassen. Im September in Graubünden wandern zu gehen, würde ich niemandem empfehlen. Es ist sehr viel los in den Wäldern. Und das ist natürlich auch sehr lustig, weil in der Zeit das ganze Wild über den Grat in liechtensteinisches Gebiet geht, weil drüben Krieg herrscht, im wahrsten Sinne des Wortes. Und wenn der September abgelaufen ist, dann gehen gewisse Populationen wieder zurück. Und ich denke einfach, hier müsste man wirklich besser mit der Schweiz und auch mit dem Vorarlberg zusammenarbeiten und versuchen, gewisse überregionale Lösungen zu verstärken, die es bereits gibt. Es gibt ja bereits den Austausch, auch in der Jägerschaft, aber ich verstehe die Jägerschaft. Sie brauchen bessere Mittel, damit sie die Abschussquoten erfüllen können. Das muss sich einfach in Massen halten. Man darf keine Strafen aussprechen, keine Bussen, man darf die Jäger nicht mit einem noch höheren Abschuss das nächste Jahr bestrafen. Sie können einfach nichts dafür. Und wenn man dann noch - und dann komme ich zum Ende mit dieser Anregung - in schwierig bejagbaren Gebieten, in Gebirgsgebieten, die möglicherweise nur während weniger Wochen im Sommer schneefrei sind, dann noch Naturschutzprojekte ansiedelt, wo Insekten beobachtet werden sollen, die morgens um fünf Naturschützer auf den Plan stellen, die mit Laternen herumlaufen, die dann logischerweise auch wieder das Wild verstören, dann verstehe ich, dass die Jäger nicht unbedingt ein grosses, breites Verständnis haben für diese Art von Massnahmen und sagen: Wie soll ich das denn noch machen, ich werde ja behindert in all meinen Massnahmen, ich brauche neue Mittel. Siehe 1: Schalldämpfer. Ich warte, bis die nächsten Forderungen kommen, die ganz bestimmt kommen werden in fünf bis zehn Jahren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Frau Abg. Christine Wohlwend, ich danke Ihnen für Ihre wirklich interessanten Ausführungen. Sie haben anschaulich an Beispielen aufgezeigt, worum es bei diesen Naturschutzthemen auch geht, worum es beim Schutzwaldthema geht, worum es bei den Jagdabschussquoten geht, und haben die sich ändernden Probleme aufgezeigt. Die Interessen der Jagd sind in der Regierung bekanntlicherweise auch prominent vertreten. Und die Regierung hat eine gewisse Kenntnis von den Ausführungen, die Sie gemacht haben. Wir bekommen auch dort Anschauungsunterricht, mehr oder weniger. Und es ist der Regierung deshalb auch bekannt, dass das Wild sich den Massnahmen der Jäger anpasst. Und mit jeder Massnahme, die neu gesetzt wird, kommt eine Reaktion aufseiten des Wildes, was die Bejagung immer schwieriger macht. Nichtsdestotrotz haben wir die Interessen des Schutzwaldes wahrzunehmen, und der Zustand der Schutzwälder ist alarmierend, er ist prekär. Es ist ein Konflikt, ein Dauerthema, wie man diese Schutzwälder aufforsten kann, wie man sie gesund machen kann - nicht erhalten, sondern machen kann. Und wie man die Abschussquoten erreicht, dieser Konflikt ist schwierig. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie auch aufgezeigt haben, wir müssen hier zusammenarbeiten, wir müssen das Ganze übergeordnet betrachten. Dieses Projekt in den Bergen, das Sie erwähnt haben: Es ist inzwischen auch dem Amt bekannt, dass es Konflikte gegeben hat. Das Amt war der Meinung, dass das abgestimmt ist. Hier wird sicher sensibler vorgegangen werden in Zukunft. Ja, das wäre, was wir dazu zu sagen haben. Die Schalldämpfer wurden auf eine Anregung hin gemacht, die sich mit den Gesundheitsfragen und der Jagdeffizienz beschäftigt. Und das ist nun eine der Erleichterungen. Wie die Tiere darauf reagieren werden und ob die Bejagung schwieriger wird, das wird sich dann weisen. Momentan, denke ich, sind die Interessen der Jäger damit erfüllt, soweit wir das tun können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Ich würde gerne vielleicht auf die nächste Lesung noch einen Vergleich des Jagddruckes sehen im Bericht und Antrag, auch wenn das jetzt nicht zentral Thema ist. Aber ich denke, wenn man schon über die Verwendung von Schalldämpfern nachdenkt, dann darf man auch über die Begründung nachdenken. Es ist bekannt, dass das Wild Schutzwälder zerstört, weil es unter permanentem Jagddruck leidet, weil die Jäger den Abschuss erfüllen müssen, somit praktisch täglich sich im Revier aufhalten, das Wild somit auch keine Gelegenheit hat, sich frei zu bewegen. Und hier gibt es ganz sicher Vergleichsstudien und Spezialisten, die Ihnen dazu sofort Auskunft geben können, ob es beispielsweise sinnvoller ist, sogenannte Wellenjagden durchzuführen oder saisonale Jagden oder ob das Reviersystem noch zeitgemäss ist oder, oder, oder. Ich kann Ihnen dazu nichts sagen, aber ich denke, das würde sicherlich auch zum Verständnis der Bejagung beitragen und auch die Problematik der Bejagung des Wildes etwas erläutern, damit man nicht nur die Jäger als schiesswütige Menschen hinstellt, sondern dass man auch versteht, worum es eigentlich hier geht, und versucht zu erklären, weshalb es nicht so einfach ist, 45 Stück Rotwild einfach so abzuschiessen, sondern dass es da wirklich auch eine extreme Zeit dafür bedarf und grosse Kenntnisse und dass das Wetter mitspielen muss etc. Vielleicht gibt es da Vergleichsstudien, gerade mit Graubünden, das ist ja unser schöner Nachbar. Sie haben ja diese Patentjagd, diese Intervalljagden, September mit Pause, dann Oktober mit Pause, falls der Abschuss nicht erfüllt ist, noch einmal eine Runde. Und sonst hat das Wild eigentlich seine Ruhe, das ist ja genau das Gegenteil von dem, was wir hier mit Jagd- und Schonzeiten machen. Aber es würde mir auch schon helfen, wenn Sie Quellenangaben von einzelnen Studien möglicherweise beigeben könnten, dass man sich hier vertieft damit auseinandersetzen könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich finde es gut, dass man diese Vergleichsstudien fordert, aber dann hätte ich auch gerne auf die 2. Lesung einen Vergleich betreffend den Zustand der Schutzwälder hier in der Region. Sie haben es bereits ausgeführt - im Rechenschaftsbericht fehlt es jedes Jahr, schon x Jahre, eine kurze Zustandsbeschreibung der Schutzwälder. Sie haben es bereits ausgeführt, der Zustand ist nicht gut, der ist sehr schlecht. Und dann hätte ich gerne den Vergleich mit dem Kanton Graubünden beziehungsweise mit Vorarlberg. Ist das nur ein Problem in Liechtenstein oder haben eben auch andere Regionen solch massive Probleme mit den Schutzwäldern, wie wir sie hier anscheinend haben. Die Regierung hat es gerade ausgeführt. Damit man sich dann auch ein Bild machen kann: Machen wir etwas falsch bei der Bejagung? Hat das auch einen Einfluss auf die Schutzwälder? Oder lassen sich hier andere Erkenntnisse aus diesen Vergleichen ziehen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es wird sicher interessant sein bei den Vergleichen, wenn wir nicht nur die Bejagung vergleichen, sondern auch die Zustände der Schutzwälder. Ich möchte aber hier anfügen, dass dieser Vergleich, diese Studien eine interessante Sache sind, aber dass im Bezug auf das Jagdgesetz es keine Totalrevision werden soll und dass wir das nicht zu sehr ausdehnen auf Artikel, die hier gar nicht zur Debatte stehen. Die Anregung, die Sie beide, Herr Abg. Wendelin Lampert und Frau Abg. Christine Wohlwend, gemacht haben, ist durchaus einer Untersuchung wert. Dieser Ansicht bin ich. Aber entschuldigen Sie dann, falls diese Untersuchung nicht auf die 2. Lesung hin gemacht werden kann. Wir beabsichtigen, die 2. Lesung noch in diesem Jahr durchzuführen und abzuschliessen, und es soll nicht dadurch behindert werden, dass wir eine seriöse Studie machen oder einen Vergleich machen zwischen den Zuständen der Schutzwälder in der Region und der Bejagung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 34 Abs. 1 Bst. b und Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 1 Bst. b und Abs. 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich möchte noch auf das Schiessen aus Motorfahrzeugen eingehen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum das Verbot nur noch auf fahrende Motorfahrzeuge beschränkt werden soll. Welche «gewissen Situationen», die auf Seite 63 im vorliegenden Bericht und Antrag ausgeführt sind, sind gemeint, die die Aufhebung des Verbot rechtfertigen? Ich möchte Sie einfach bitten, hier Ausführungen zu machen und Beispiele anzubringen. Und dann noch, wenn das Schiessen aus stehenden Motorwagen in diesen Situationen gerechtfertigt und sinnvoll sein soll, dann meine ich, dass es auf diese Ausnahmen beschränkt sein sollte und nicht allgemein erlaubt sein darf. Denn ich denke, es kann nicht sein, dass ein Jäger mit seinem Jeep in das Riet hinausfährt und dann aus dem Fenster schiesst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 36 Abs. 1 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Abs. 1 und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51a steht zur Diskussion.
Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank. Auch hier bitte ich die Regierung, zu prüfen, ob Bst. l wirklich so gemeint ist. Ich weiss, es handelt sich bei der Genehmigung von Ausnahmen von Verboten bei der Jagdausübung um die Seuchenbekämpfung, aber so allgemein, wie es hier geschrieben ist, und ohne Kommentar aus den Materialien versteht man das nicht. Man hat hier das Gefühl, die Regierung muss die Ausnahme von Jagdausübungsverboten erteilen - und eben nicht das Amt für Umwelt, was ich auch hier nicht verstehe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Art. 51b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 58a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 58a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
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gesetz über die Abänderung des BEschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des BeschwerdekommissionsgesetzesArt. 4 Abs. 1 Bst. k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 35 erledigt.
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