Genehmigung eines Ergänzungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am «EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014» (Nr. 102/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur Traktandum 4: Genehmigung eines Ergänzungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am «EWR Finanzierungsmechanismus 2009-2014». Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 102/2016. Wird dazu das Wort gewünscht? Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Zum EWR-Finanzierungsmechanismus: Die Zahlung, die Liechtenstein für den EWR-Finanzierungsmechanismus leisten muss, ist keine fixe Grösse. Sie variiert je nach BIP. Spannend ist, dass die Beiträge nicht zu Beginn einer Periode fixiert werden. Was es aber noch interessanter macht, ist, dass die Finanzierung von 2009 bis 2014 geht, die letzten Zahlungen, vermute ich, aber erst im Jahre 2017 abgeschlossen werden. Es ist einerseits logisch, die Projekte werden ja dann erst beendet. Normal ist es aber sicher nicht, dass bis dahin die Zahlungen noch nicht in der Höhe - und nicht einmal anteilsmässig - fixiert sind, sondern wir erst mit Abschluss wissen, was unser Anteil ist. Für den vorliegenden Finanzbeschluss bedeutet dies, dass wir auch wieder eine Reserve einbauen müssen, sodass sicher oder vermutlich sicher das Geld auch reicht. Wir Liechtensteiner werden zu dem nicht Nein sagen können. Die Auswirkungen kann ich nicht abschätzen. Ja nu, wir werden den Ergänzungskredit von EUR 660'000 und nicht Franken beschliessen müssen. Lustig finde ich das allerdings nicht. Mit dem Geld könnte man viel machen. Wenn ich aber ähnliche Modelle auf unseren Finanzausgleich im Inland ummünzen würde, tja dann - dann wüsste ich genau, was ich zu tun hätte. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank, guten Morgen. Vonseiten der EU wird der EWR-Finanzierungsmechanismus auch als Eintrittsgebühr und Solidaritätsbeitrag zum Binnenmarkt gesehen. 1995 betrug der Anteil 0,18%, das ergab CHF 1,75 Mio. Heute ist der Anteil bei 1,06% und ergibt CHF 17,86 Mio., eine Steigerung um den Faktor 10. Diesem Bericht und Antrag ist zu entnehmen, dass die EU die Solidaritätsbeiträge als unabdingbare Voraussetzung für den Marktzugang erachtet. Dass die EU ihrerseits umgekehrt auch den Marktzugang zu den EWR/EFTA-Ländern beansprucht, davon wird nicht gesprochen. Wir müssen eine hohe Eintrittsgebühr bezahlen, damit wir am Binnenmarkt der EU teilnehmen dürfen. Da kann man die Frage stellen: Wieso verlangen wir von der EU keine Eintrittsgebühr für die Teilnahme an unserem Binnenmarkt?Mit diesem Bericht und Antrag wird ein Ergänzungskredit beantragt. Der bestehende Verpflichtungskredit für die Jahre 2009 bis 2014 in der Höhe von EUR 10,062 Mio. reicht nicht für den Finanzierungsmechanismus 2009 bis 2014. Ein Ergänzungskredit von EUR 660'000 ist beantragt. Nach aktuellen Schätzungen müssten zwar nur EUR 400'000 nachbezahlt werden, der Antrag lautet jedoch auf EUR 660'000. Im Bericht und Antrag an den Landtag schreibt die Regierung: Damit soll sichergestellt werden, dass Liechtenstein in jedem Fall seinen Verpflichtungen nachkommt.Ich habe eine Frage an die Regierung: Ist eine Rückzahlung vereinbart, falls die EUR 660'000 doch nicht vollumfänglich gebraucht werden? Besten Dank für eine Beantwortung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Eine kurze Replik zu den bisherigen Ausführungen. An den Abg. Christoph Beck: Wir werden den Mechanismus nicht ändern. Und an den Abg. Elkuch: Er hat interessante Fragen gestellt, aber theoretische Fragen. Ich muss sagen, mit der Berechnung auf Basis eines Bruttoinlandproduktes findet eine gewisse Verhältnismässigkeit und Gerechtigkeit statt. Und ansonsten mache ich es mir einfach: Ich glaube, das ist das erste Mal, dass wir sowohl eine Empfehlung der APK, der Aussenpolitischen Kommission, als auch eine Empfehlung der Finanzkommission zu ein und demselben Traktandum haben. Beide Kommissionen sind der Ansicht oder empfehlen, diesem Finanzierungsmechanismus zuzustimmen, und dem werden wir uns nahtlos anschliessen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Landtag hat bereits A gesagt, muss jetzt auch B sagen. Da kann ich gar nicht anders, als diesem Ergänzungskredit zuzustimmen. Die Finanzierungsmechanismen sind beim EWR und bei den EU-Geschichten manchmal sehr eigenartig. Auch hier ist es so, dass hier noch Restzahlungen fällig sind. Es wird auch begründet, dass diese nicht zum vornherein definiert werden können, weil es hier auch um das BIP geht im Verhältnis zu den Staaten, die ebenfalls im EWR/EFTA-Raum sind. Und diesbezüglich ist auch noch eine kleine Reserve einberechnet worden, sodass der Ergänzungskredit sich bei diesen EUR 660'000 beziffert. Also kann der Landtag gar nicht anders, als dem zuzustimmen, weil die Zahlungen unterschiedlicher Natur sind. Das sieht man auf Seite 9 des Berichts und Antrags, dass die einzelnen Auszahlungsjahre verschiedene Summen beinhalten, und vorausschauend hat die Regierung diesen Ergänzungskredit gestellt, auch eine kleine Reserve eingebaut, damit sie nicht erneut den Landtag belangen muss. In diesem Sinne hat auch die Finanzkommission die Empfehlung gegeben, dass der Landtag diesem Ergänzungskredit zustimmen möge.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe auch noch eine Frage zu diesem Finanzierungsmechanismus. Und zwar hätte mich interessiert, inwiefern sich die Wechselkursänderung, die ja mit der Freigabe des Wechselkurses durch die Schweizer Nationalbank stattgefunden hat, sich auf diese Nachzahlungen auswirkt, in welcher Grössenordnung oder ob das eben keine Auswirkungen hat. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich übergebe das Wort an die Regierung. Regierungsrätin Aurelia Frick
Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einige Ausführungen, wie die Abrechnung von den einzelnen Projekten läuft. Sie haben richtig ausgeführt, Herr Beck, dass wir für die Berechnungsperiode 2014 heute noch Rechnungen haben, die eintrudeln. Grund dafür ist, dass man bis ins Jahr 2014 für die Finanzierungsmechanismusperiode 2009 bis 2014 Projekte beantragen kann. Also die Projekte, die spät angefangen haben zu laufen, laufen über das Jahr 2014 hinaus; und jetzt werden die Rechnungen für diese Projekte gestellt. Hätten wir den Ergänzungskredit nicht heute im Landtag, wären wir die Gefahr gelaufen, dass wir die Rechnungen für die Projekte von der abgelaufenen Periode bis 2014 nicht mehr hätten bezahlen können. Und da komme ich zu Ihrer Beantwortung, Herr Abg. Hasler: Es heisst auch, dass wir nur Beiträge nach Brüssel überweisen, die bereits in Brüssel durch das FMO in Rechnung gestellt wurden. Wir überweisen also nicht einen Pauschalbetrag nach Brüssel und sagen, das ist jetzt unser Geld. Das heisst auch, dass wir keine Rückerstattungsverpflichtung eingegangen sind, weil wir nur die Beiträge bezahlen, die wir rechtlich verbindlich eingehen, für die wir Rechnungen bekommen haben. Also wir bezahlen nur so viel Geld, wie unser Anteil wirklich ist, wir bezahlen nicht einen Pauschalbetrag. Sie haben ja richtig ausgeführt, wir gehen von einem Ausschöpfungsgrad von 93% aus. Das FMO, die zuständige Behörde in Brüssel, geht von einem Ausschöpfungsgrad im Moment von 91% aus. Wir haben also eine gewisse Sicherheitsmarge eingebaut. Einfach, dass wir mit diesem Traktandum den Landtag im Notfall nicht mehr befassen müssen. Und natürlich haben Wechselkursschwankungen auch Einfluss auf die Höhe des Betrags, deshalb haben wir auch den Finanzbeschluss so vorgesehen, dass wir ihn in Euro fassen und nicht in Schweizer Franken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir den Finanzbeschluss lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit können wir abstimmen. Wer dem Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Ergänzungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am «EWR-Finanzierungmechanismus 2009-2014» die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 4 abgeschlossen. -ooOoo-