Abänderung des Asylgesetzes (AsylG) sowie des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) (Nr. 70/2016) [1. Lesung: 10. Juni 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 104/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 10: Abänderung des Asylgesetzes (AsylG) sowie des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG). Diese Vorlage wurde am 10. Juni 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 104/2016. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Asylgesetzes durch Artikelaufruf beginnen. Art. 2 Abs. 1 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Wolfgang Marxer
Zu Art. 11 Abs. 1 doch eine Anmerkung, die ich für die Materialien festgehalten haben möchte. Was hier so knapp herkommt, spielt sich in der Praxis eben so ab, dass Entscheide und Verfügungen der Regierung den Betroffenen zumindest, wie es auch heisst, summarisch übersetzt werden. Es sollte aber nach meiner Meinung auch sichergestellt werden, dass die Bescheide mit ausreichend zur Verfügung gestellter Zeit übermittelt werden. Da handelt es sich zum Teil um Ausführungen oder um Bescheide, die 20, 30 oder mehr Seiten umfassen. Derzeit ist die Praxis so, dass jedem Empfänger eines Bescheides rund 30 Minuten zur Verfügung gestellt werden. Und das ist für die praktische Handhabung, zumal es nur summarisch zusammengefasst und übersetzt ist, doch sehr, sehr knapp. Und es ist völlig normal, dass bei Überreichen eines Bescheides Fragen auftauchen, für die bei dieser Praxis schlichtweg keine Zeit bleibt. Ich möchte die Herausgabe von einfach gestalteten, in Deutsch und Englisch herausgegebenen Merkblättern anregen, sodass die Grundzüge des Entscheides, was heisst ein F, was heisst ein N als Status und so weiter, eigentlich vorweg mitbeantwortet werden, sodass bezüglich dieses Bescheides bei der Übergabe an die Betroffenen eine - wie soll ich sagen? - zufriedenstellende Behandlung sichergestellt werden kann und diese Personen nicht mit mehr Fragen hinausgehen, als sie hereingekommen sind. Und ich möchte einfach die Regierung bitten, dies in die zukünftigen Planungen einzubeziehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Marxer, besten Dank für diesen Hinweis. Wir werden das an die Behörde, das Ausländer- und Passamt, selbstverständlich weiterleiten, dass darauf geachtet werden muss, dass genügend Zeit eingeräumt ist. Ich möchte einfach nochmal hier, wie ich schon in der 1. Lesung betont habe, darauf hinweisen, dass die wesentlichen Entscheidungspunkte übersetzt werden und erklärt werden. Was tatsächlich relativ summarisch und knapp gehalten wird, sind die ganzen Länderberichte, die zwar Teil des Entscheids sein müssen, damit die Entscheide in den höheren Rechtsmittelinstanzen halten. Aber diese Länderberichte machen zwischen 20 bis 40 Seiten aus und sind Standardberichte, die immer aktualisiert werden von den verschiedenen Behörden. Das sind Einschätzungen von internationalen Organisationen über die Situation im bestimmten Land. Und diese Berichte jeweils, wenn diese ausführlich übersetzt und erklärt werden müssen, das wäre sehr umständlich und sehr umfangreich. Diese Länderberichte sind sehr wichtig für die Rechtsmittelbehörden, damit man sieht, dass man die Umstände im betreffenden Land analysiert und aktuell beurteilt hat. Im gesamten Asylentscheid, würde ich sagen, macht das über 90% des Entscheids aus. Und das ist der Grund, warum das relativ summarisch dort zusammengefasst wird. Das habe ich bei der 1. Lesung bereits ausgeführt. Aber wir werden Ihren Hinweis dementsprechend an das Amt weiterleiten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 11 Abs. 1 ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter.Art. 11a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 16a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 Abs. 1 Bst. e bis h sowie Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 1 Bst. e bis h sowie Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Abg. Wolfgang Marxer
Hierzu habe ich eine Rückfrage an die Regierung, ob mein Verständnis richtig ist. Ich verstehe die Stellungnahme und den Wortlaut dieses Gesetzes der Regierung so, dass eine Einzelfallprüfung bei allen Unzulässigkeitsentscheiden möglich ist, wie es in Abs. 3 festgehalten ist, und dass eine solche Einzelfallprüfung bei Vorbringen von Verfolgungsgründen oder bei konkreten Hinweisen darauf ein Muss ist? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Das verstehe ich auch so, ja. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 20 Abs. 1 Bst. e bis h sowie Abs. 2 und 3 ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter.Art. 21 Sachüberschrift und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Sachüberschrift und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 21a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 1 und 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 und 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 Abs. 1 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Sachüberschrift und Abs. 1 Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Sachüberschrift und Abs. 1 Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 47 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 73 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73 Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 77 Abs. 1 Bst. a sowie Abs. 2 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 Abs. 1 Bst. a sowie Abs. 2 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 83 Abs. 1a und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 83 Abs. 1a und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Wolfgang Marxer
Eine Anmerkung zu Art. 1a, und hier schliesst sich der Kreis zur Diskussion, die wir heute Morgen hatten bezüglich Verfahrenshilfe, wo wir davon sprachen, was ist theoretisch denkbar und wie sieht es in der Praxis aus? Hier geht es um die Beschwerdeführung. Und die muss eben nicht nur theoretisch gegeben sein, sondern auch praktisch. Und das sehe ich mit diesem Artikel in Gefahr. Wenn ein Antrag auf Verfahrenshilfe frühestens mit dem verfahrenseinleitenden Schriftsatz behandelt wird, arbeiten die Anwälte unter Umständen umsonst, gratis, weil keine Gewähr dafür besteht, dass sie für diese Arbeit irgendeine Entschädigung erhalten. Und somit werden wir sehr bald keine Anwälte mehr haben, welche diese Arbeit erledigen, ohne eine Garantie auf eine zumindest geringfügige Entschädigung im Rahmen der Verfahrenshilfe zu haben. Deshalb ist dieser Artikel, und wir wissen, welcher Personenkreis - bildungsfern, mit sprachlichen Problemen und so weiter - hier betroffen ist, und in dem Sinne ist dieser Artikel doch einigermassen stossend, weil dieser faire Zugang zu einem Beschwerdeverfahren kaum mehr gegeben ist oder kaum mehr davon gesprochen werden kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu Ihrer Frage: In der Praxis läuft das so ab, dass der Asylsuchende, bei dem der Entscheid eröffnet wird, anschliessend die Möglichkeit hat, eine unabhängige Rechtsberatung zu suchen oder in Anspruch zu nehmen. Dies ist auch sehr oft der Fall. Dann erhält er ein Gespräch mit dem unabhängigen Rechtsberater. Der macht eine Chancenanalyse oder erklärt ihm die Entscheidung nochmals, meist entweder mittels eines anwesenden Dolmetschers oder mit einem Telefondolmetscher wird dieses Gespräch geführt. Dann, je nachdem, wie das Gespräch dann abläuft - meistens ist es so, dass der Asylsuchende dann auch nach dem Gespräch immer noch eine Beschwerde erheben möchte, auch wenn der Rechtsberater die Chancen eines Rechtsmittels als gering erachtet. Einfach aus dem einfachen Grund, da ein Rechtsmittel aufschiebende Wirkung hat und der Asylsuchende somit länger in Liechtenstein verbleiben kann. Ich denke, das ist menschlich und irgendwie auch verständlich. Aber eben, es gibt einfach Situationen, bei denen die Sachlage relativ klar ist oder sehr klar ist. Ich nehme jetzt ein Beispiel: Ein Dublin-Fall, bei dem eine Person bereits in der Schweiz schon einmal nach Asyl angesucht hat; es gibt hier in Liechtenstein einen Eurodac-Treffer, also die Person hat bereits in der Schweiz die Fingerabdrücke abgegeben. Bei diesem Fall ist es einfach klar, dass Liechtenstein nicht materiell auf das Asylgesuch einsteigen wird und die Person in die Schweiz weggewiesen wird, weil Liechtenstein die Schweiz als sicheren Drittstaat erachtet. Also eine Beschwerde wäre aussichtslos - höchstwahrscheinlich. In solchen Fällen ist es dann höchstwahrscheinlich so, dass eine Verfahrenshilfe für eine Beschwerde nicht gewährt würde, als Beispiel, jetzt als sehr klaren, aussichtslosen Fall. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke dem Abg. Thomas Vogt für die sehr wertvollen Ausführungen. Das erspart mir die Erklärung betreffend die unentgeltliche Rechtsberatung. Das ist tatsächlich ein sehr wichtiges Instrument, wird sehr intensiv in Anspruch genommen und hilft eben bei Problemen, die Sie angedeutet haben, Herr Abg. Marxer. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass praktisch in jedem Fall Verfahrenshilfeantrag gestellt wird. Auch wenn die Rechtsberatung darauf hingewiesen hat, dass das Asylgesuch zu 99,9% zwecklos und aussichtslos ist, wird trotzdem ein Verfahren angestrengt, Verfahrenshilfe beantragt, durchprozessiert bis zum Staatsgerichtshof und wieder runter. Das benötigt sehr viel Zeit. Das verlängert das Asylverfahren enorm. Und diese Vorschrift hier, dass man zumindest den verfahrenseinleitenden Schriftsatz zusammen mit dem Antrag auf Verfahrenshilfe einreichen muss, soll eben genau diesem mutwilligen und auch meines Erachtens fragwürdigen Prozessieren endlich Einhalt gebieten. Und ich glaube, genau diese Vorschrift ist ein ganz zentraler Punkt bei dieser Reform. Ich möchte hier nicht das gleiche machen wie am Morgen bei der Verfahrenshilfereform. Ich möchte jetzt nicht dramatisieren. Aber dieser Punkt soll eben genau diese meines Erachtens teilweise auch missbräuchliche Praxis etwas eindämmen. Ich glaube nicht, dass der Asylsuchende deswegen eine schlechtere Rechtsberatung erhält. Es gibt ja eben diese unentgeltliche Rechtsberatung. Und wenn dann eine klare Chancenbeurteilung ergeben hat, dass eigentlich keine Chance besteht, und dann trotzdem ein Verfahren eingeleitet wird und dann noch zwei Wege eröffnet werden sollen - zuerst Verfahrenshilfe und dann erst das Asylverfahren - , das kann es einfach nicht sein. Also da bin wirklich der Meinung, hier müssen wir mit einer klaren und deutlichen deutschen Sprache und einer klaren Vorschrift einen Riegel schieben.Ich möchte auch darauf hinweisen, dass gerade unser Verfassungsgericht, der Staatsgerichtshof, im Bereich Erteilung der Verfahrenshilfe eine relativ grosszügige Praxis - nach meiner Einschätzung - fährt, das heisst, es werden immer wieder Entscheide - auch relativ strikte Entscheide - des Verwaltungsgerichtshofs, der auch relativ grosse Zurückhaltung bei der Verfahrenshilfe im Asylbereich übt, durch den Staatsgerichtshof zugunsten der Asylsuchenden aufgehoben. Also unsere Rechtsschutzmechanismen funktionieren und ich denke, dass man verlangt, dass zumindest der verfahrenseinleitende Schriftsatz zusammen mit dem Verfahrenshilfeantrag eingereicht wird, das kann man, ohne ein schlechtes Gewissen zu bekommen, sehr gut vertreten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Art. 83 Abs. 1a und 4 abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes. Art. 50 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 74a Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74a Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 80 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 80 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 10 erledigt. -ooOoo-