Abkommen vom 30. September 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Fürstentum Andorra zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Nr. 96/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 11: Abkommen vom 30. September 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Fürstentum Andorra zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 96/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Das vorliegende DBA mit Andorra wurde im Sommer 2015 ausgehandelt und am 30. September 2015 gemeinsam unterzeichnet. Schlüsselthemen bei den Verhandlungen waren die Vereinbarung von Nullsätzen bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die grenzüberschreitend zwischen Andorra und Liechtenstein fliessen, die Sicherstellung der Abkommensberechtigung der liechtensteinischen Vermögensstrukturen inklusive Fonds, die Verankerung des Quellensteuerstaatenprinzipes bei den Renten sowie die Vereinbarung des internationalen Standards betreffend den steuerlichen Informationsaustausch. Gegenstand dieses Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern auf Einkommen und Vermögen zwischen Liechtenstein und Andorra. Dieses Abkommen orientiert sich am Aufbau des OECD-Musterabkommens und an denjenigen Abkommen die Liechtenstein und Andorra in der jüngeren Vergangenheit mit anderen Ländern abgeschlossen haben. Wesentliche Aspekte sind die Gleichbehandlung der Staatsbürger beider Staaten - mit Ausnahme der staatenlosen Personen. Es ist keine Schiedsklausel vereinbart worden, da Andorra innerstaatlich über keinen derartigen Mechanismus verfügt. Positiv ist jedoch, dass sich Andorra gegenüber Liechtenstein zur Aufnahme von Verhandlungen über die Vereinbarung einer Schiedsklausel im DBA verpflichtet hat, sollte Andorra eine entsprechende Bestimmung in einem DBA-Abkommen mit einem Drittstaat vereinbaren. Für das gute Verhandlungsergebnis danke ich der Regierung und der Verhandlungsdelegation. Die Fraktion der VU stimmt dem DBA zwischen Liechtenstein und Andorra zu. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Die wesentlichsten Punkte wurden von der Vorrednerin ausgeführt. Ich kann mich dem anschliessen. Ich werde dem zustimmen. Ich glaube auch, dass man die nachfolgenden Doppelbesteuerungsabkommen und dieses hier von Andorra, Island und den Vereinigten Arabischen Emiraten summarisch behandeln kann. Es handelt sich um Standardabkommen. Im Bericht wird zu allen drei ausgeführt, dass die für Liechtenstein wichtigen Schlüsselthemen alle erfolgreich verhandelt werden konnten und entsprechenden Niederschlag auch im Doppelbesteuerungsabkommen finden. Sicher noch speziell zu erwähnen ist dasjenige mit Island, das eben auch die neuesten Entwicklungen auf diesem Gebiet berücksichtigt, indem das BEPS, das allen bekannte BEPS-Projekt, auch Eingang gefunden hat. Aber wie gesagt, ich werde allen diesen drei Doppelbesteuerungsabkommen meine Zustimmung erteilen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich hätte nur eine Frage noch zu diesen Abkommen. Die Attraktivität des DBA-Netzes ist ja auch ein wichtiger Faktor im Standortwettbewerb. Hier ist sicher der Vergleich mit der Schweiz auch relevant und hier würde mich interessieren für alle drei DBAs, die wir hier heute behandeln, wie sich die Regelungen vergleichen zu den entsprechenden DBAs, die die Schweiz mit diesen Ländern getroffen hat. Stehen wir hier gleich gut da, besser da oder in einzelnen Punkten weniger gut da? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich werde die drei Abkommen auch noch ganz kurz in globo würdigen. Bei den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Andorra, Island und den Vereinigten Arabischen Emiraten handelt es sich um Standardabkommen, wie es bereits gesagt wurde. Diese DBAs haben im Allgemeinen relativ geringe wirtschaftliche Bedeutung für Liechtenstein. Nichtsdestotrotz ist es gut, diese abgeschlossen zu haben, da dadurch das Netzwerk erweitert und ein positiver Beitrag auch zur Reputation Liechtensteins geleistet werden kann. Der Aufwand für den Abschluss der DBAs war dabei relativ gering. Hervorheben möchte ich ebenfalls, dass das Abkommen mit Island sehr aktuell ist und bereits die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem sogenannten BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) eingearbeitet sind. Die Fraktion der Freien Liste bedankt sich bei der Regierung und den beteiligten Ämtern und Personen für die Erarbeitung und Umsetzung der Abkommen. Wir werden allen drei Abkommen unsere Zustimmung erteilen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben jetzt wieder drei DBAs vor uns zur Verabschiedung. Dem steht absolut nichts im Wege. Meine Frage geht in eine andere Richtung. Wir haben ja jetzt diese multilaterale Amtshilfekonvention unterzeichnet. Ich denke, wir werden noch dieses Jahr im Landtag die Liste jener Länder, mit denen Liechtenstein ausserhalb der EU einen Informationsaustausch einführen wird, beschliessen. Jetzt wird gemeinhin auch hin und wieder die Meinung vertreten, dass weitere Staaten, die ja den automatischen Informationsaustausch mit uns bekommen, im Anschluss gar nicht mehr interessiert sind, sich doch mit uns zusammenzusetzen, um ein DBA abzuschliessen. Teilt die Regierung diese Auffassung oder sind auch nach dem AIA-Abkommen oder nach der Umsetzung des automatischen Informationsaustausches mit einer doch grossen Reihe von Staaten die Chancen intakt, weitere DBAs zu bekommen? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte zuerst die Frage des Abg. Elfried Hasler beantworten. Wie attraktiv sind unsere DBAs im Vergleich zu jenen der Schweiz? Bezüglich Andorra ist es so, dass die Schweiz mit Andorra lediglich ein TIEA abgeschlossen hat, das heisst kein DBA hat. Entsprechend der liechtensteinischen Abkommenspolitik kommt das ausschliessliche Besteuerungsrecht auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren dem Ansässigkeitsstaat zu. Es erfolgt keine Quellenbesteuerung. Also von daher ist es sicher ein gutes Abkommen. Zu Island: Hinsichtlich Zinsen und Lizenzgebühren sieht das liechtensteinische Abkommen wie auch das schweizerische Abkommen das ausschliessliche Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates vor. Es erfolgt keine Quellenbesteuerung. Hinsichtlich Dividendenzahlungen liegt sowohl im liechtensteinischen als auch im schweizerischen Abkommen entsprechend der isländischen Abkommenspraxis ein geteiltes Besteuerungsrecht mit einem maximalen Quellensteuersatz von 15% vor. Das heisst: die gleiche Ausgangslage. Bei den Vereinigten Arabischen Emiraten: Hinsichtlich Zinsen und Lizenzgebühren sieht das liechtensteinische Abkommen wie auch das schweizerische Abkommen das ausschliessliche Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates vor. Es erfolgt keine Quellenbesteuerung. Weiters sieht das liechtensteinische Abkommen entsprechend der liechtensteinischen Abkommenspraxis auch im Hinblick auf Dividenden das ausschliessliche Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates vor. Es erfolgt keine Quellenbesteuerung. Dagegen kommt im schweizerischen Abkommen, wohl aufgrund der schweizerischen Quellensteuer, ein geteiltes Besteuerungsrecht mit einem maximalen Quellensteuersatz von 5% beziehungsweise 15% zur Anwendung. Das ist ein kleiner Unterschied. Ich denke, man kann durchaus sagen, dass unsere Abkommen gleichwertig zu den schweizerischen Abkommen sind. Dann zur Frage des Abg. Christoph Wenaweser: Diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Es ist sicher so, dass im aktuellen Umfeld die Staaten wahrscheinlich ein grösseres Interesse hatten, mit Liechtenstein ein DBA abzuschliessen. Man darf aber nicht vergessen, dass wir derzeit auch mit gewissen Staaten ein TIEA haben und somit die Information abgerufen werden kann und dennoch ein DBA ausverhandelt wurde. Wir sind natürlich bestrebt, unser DBA-Netz auch in Zukunft weiter auszubauen, vor allem auch mit jenen Staaten, die für unsere Wirtschaft relevant sind. Und ich denke, es wird auch dort ein weiterer Ausbau möglich sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 30. September 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Fürstentum Andorra zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 11 abgeschlossen.-ooOoo-