Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (MCAA-CbC), das Gesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) sowie die Abänderung des Steuergesetzes (SteG) (Nr. 99/2016); sowie Ergänzungs- und Abänderungsantrag zum Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag (Nr. 99/2016) betreffend die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (MCAA-CbC), das Gesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) sowie die Abänderung des Steuergesetzes (SteG) (Nr. 99A/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 14: Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte, das Gesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne sowie die Abänderung des Steuergesetzes sowie Ergänzungs- und Abänderungsantrag zum Bericht und Antrag der Regierung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 99/2016, der Ergänzungs- und Abänderungsantrag trägt die Nr. 99A/2016. Die Vorlage steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit dem Projekt BEBS treten die OECD und die G20-Staaten gemeinsam gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die künstliche Gewinnverlagerung international tätiger Unternehmen zum Schutz der jeweils eigenen Steuerbasis an. Hierfür wurden 15 Massnahmen auf den Verbindlichkeitsstufen Mindeststandard, Common Approach und Best Practice definiert. Anlässlich der letzten Landtagssitzung, Ende August, wurde der Reigen der Übernahme dieser Massnahmen in nationales Recht eröffnet. Mit einer in 1. Lesung behandelten Steuergesetznovelle wurden die Massnahmen 2 und 5 in die nationale Umsetzung geschickt. Zudem mit der Einführung einer Verrechnungspreisdokumentation auch ein Teil der Massnahme 13. Zur vollständigen Umsetzung von Massnahme 13 hat der Landtag heute nun zwei Dinge zu tun: Erstens befasst er sich mit der Genehmigung der MCAA-CbC, einer multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte, dem sogenannten Country-by-Country-Reporting. Zweitens zieht er das Gesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne, das sogenannte CbC-Gesetz in 1. Lesung in Behandlung, womit das Country-by-Country-Reporting seine notwendige nationalstaatliche gesetzliche Grundlage erhält. Die MCAA-CbC Vereinbarung beruht auf dem vom Landtag im vergangenen Juni beschlossenen Beitritt zur multilateralen Amtshilfekonvention MAK der OECD und wurde von Liechtenstein bereits im Januar dieses Jahres unterzeichnet. Für die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer ist es von Bedeutung, mit möglichst vielen Staaten relevante Informationen auszutauschen, insbesondere um mit einem globalen Reporting ein Auslangen zu finden und nicht über den sogenannten Zweitmechanismus jeweils länderspezifisch unter Berücksichtigung lokaler Gesetzgebungen berichten zu müssen. Aus demselben Grund der Ressourcenschonung hat die Regierung das Anliegen der LIHK in das CbC-Gesetz aufgenommen, auch unter dem Schwellenwert von CHF 900 Mio. für multinationale Konzerne eine Möglichkeit zur freiwilligen Einreichung eines CbC-Berichts bei der Steuerverwaltung zum Austausch mit den relevanten Behörden anderer Unterzeichnerstaaten der MCAA-CbC zu ermöglichen. Bislang haben neben Liechtenstein 43 weitere Staaten die MCAA-CbC unterzeichnet. Es ist davon auszugehen, dass sehr schnell weitere Staaten und insbesondere sämtliche für Mitgliedsunternehmen der LIHK relevanten Staaten bald schon unterzeichnet haben werden. Um im Einzelfall jeweils rasch nach den Standards des globalen CbC-Reportings berichten zu können, möchte sich die Regierung in Art. 28 des CbC-Gesetzes die Genehmigungskompetenz für die Aufnahme eines neu unterzeichnenden Staates in die Liste jener Länder sichern, mit denen gemäss MCAA-CbC ein Country-by-Country-Reporting implementiert wird. Dem steht aus meiner Sicht nichts entgegen, da der Kreis der involvierten liechtensteinischen Unternehmen und damit auch das Ausmass einer entsprechenden Entscheidung überschaubar ist. Ebenso steht dem von Bankenverband und LIHK im Rahmen der Vernehmlassung vorgetragenen Wunsch nichts entgegen, dass sich der Inhalt des künftigen CbC-Reportings streng am OECD-Mindeststandard orientieren müsse und keine weiter gehenden Informationen und Verpflichtungen eingegangen werden sollten. Der Wunsch nach Einbezug der Wirtschaftsverbände in die Erarbeitung allfälliger Umsetzungsvorschriften ist ebenfalls nachvollziehbar und ich würde dies sehr begrüssen. Mit der anlässlich der letzten Landtagssitzung in 1. Lesung behandelten Steuergesetznovelle zur Umsetzung der Massnahmen 2 und 5 und Teilen von Massnahme 13 sowie mit dem heute in Behandlung zu ziehenden MCAA-CbC und dem in 1. Lesung zu behandelnden CbC-Gesetz stecken wir bereits mitten in der Umsetzung von BEPS. Daher würde ich es sehr begrüssen, von der Regierung baldmöglichst eine Übersicht zu erhalten, welche weiteren der 15 Massnahmen von OECD und G20 auf welche Weise und in welchem Zeitraum zur Umsetzung anstehen. Ansonsten befindet sich der Landtag in einem unliebsamen Blindflug. Die von der Regierung erst nach Aufforderung durch vorbereitende Landtagskommissionen nachgereichten Aussagen zu den personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen sind knapp gehalten. Allein die Umsetzung dieser Vorlage soll offenbar nicht mehr als die ohnehin für IT-Belange im Budget 2017 zu genehmigenden CHF 100'000 kosten. BEPS insgesamt wird jedoch das inländische Steuersubstrat unserer international tätigen Grossunternehmen schmälern, mitunter empfindlich schmälern. Zudem werden, wie die Regierung richtig schreibt, insgesamt personelle Aufstockungen erforderlich sein, um das noch zu verteidigende Steuersubstrat dann tatsächlich auch verteidigen zu können. Eintreten ist für mich unbestritten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Diese Vorlage ist Teil des BEPS-Projektes, mit dem gegen eine Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage vorgegangen werden soll. Dieses Projekt beinhaltet unter anderem auch das sogenannte Country-by-Country-Reporting. Hiermit werden multinationale Konzerne verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht an die nationale Steuerbehörde einzureichen, den diese dann wiederum an andere Jurisdiktionen weiterleitet. So soll es den Staaten, in denen die Unternehmen tätig sind, möglich sein zu beurteilen, welche Gewinne in welcher Höhe im entsprechenden Staat anfallen. Dadurch soll aktiv verhindert werden, dass grosse Konzerne ihre Gewinne in ein Land oder ein Gebiet verschieben, das mittels gewissen Steuermodellen angemessene Steueraufkommen verhindert. Bei dieser Vorlage handelt es sich um die konsequente Fortsetzung der Politik der Steuerkooperation und der Steuertransparenz. In Liechtenstein sind von dieser Gesetzesvorlage zwei Firmen betroffen, die beide explizit die fristgerechte Umsetzung des Country-by-Country-Reporting fordern. Die Umsetzung dieser Vorlagen und weiterer im gleichen Bereich fordern vor allem bei der Steuerverwaltung und, so denke ich, auch bei der FMA weitere Ressourcen. Hier wird in naher Zukunft Personal rekrutiert werden müssen, wenn ich mir die vom Landtag beschlossenen zusätzlichen Aufgaben - nur schon der letzten paar Monate - vor Augen halte. Die Auswirkungen auf das Steuersubstrat von uns, Liechtenstein, werden zwar durch diese Vorlage nicht enorm sein, wenn sie überhaupt vorhanden sind, jedoch ist zu befürchten, dass das BEPS-Projekt insgesamt eher negative Auswirkungen auf die Einnahmenseite des Staates haben wird. Auch deshalb wird es wohl oder übel nötig sein, weitere Massnahmen auf der Einnahmenseite des Staatshaushaltes vorzunehmen. Die Fraktion der Freien Liste ist für Eintreten auf die Vorlage und bedankt sich bei der Regierung. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke. Auch von meiner Seite noch ein paar Ausführungen: An der letzten Landtagssitzung haben wir uns ausführlich mit dem Thema BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) befasst. Bei diesem von der OECD und den G20-Staaten lancierten Projekt geht es bekanntlich um Massnahmen zur Verhinderung der Aushöhlung der Besteuerungsgrundlagen und der künstlichen Gewinnverlagerung. Zu diesem Zweck erarbeitete die OECD einen Aktionsplan, der 15 Massnahmen umfasst und das Problem auf globaler Ebene lösen soll. Eine dieser Massnahmen betrifft die Verrechnungspreisdokumentation und das sogenannte Country-by-Country-Reporting, kurz CbC-Reporting. Unter dem CbC-Reporting übermitteln berichtende Rechtsträger eines multinationalen Konzerns einen länderbezogenen Bericht an ihre nationale Steuerbehörde, welche diesen wiederum an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten weiterleitet.Die Umsetzungsempfehlungen der OECD haben unterschiedliche Verbindlichkeitsgrade. Bei uns im Lande kam man zum Schluss, dass alle BEPS-Mindestanforderungen in Liechtenstein umgesetzt werden sollen. Das CbC-Reporting nun stellt eine dieser BEPS-Mindestanforderungen dar. Grundlage für das CbC-Reporting bildet einerseits die multilaterale Amtshilfekonvention, welche vom Landtag bereits im Juni 2016 genehmigt wurde, und andererseits die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte, kurz MCAA-CbC, die nun dem Landtag zur Genehmigung unterbreitet wird. Schliesslich soll auf Basis der genannten abkommensrechtlichen Grundlagen das ebenfalls hier vorliegende CbC-Gesetz geschaffen werden. Das MCAA-CbC sieht vor, dass länderbezogene Berichte multinationaler Konzerne unter den Staaten, in denen sich ein Rechtsträger des multinationalen Konzerns befindet, auszutauschen sind. Es beinhaltet insbesondere Regelungen zu Zeitraum und Form des Informationsaustausches. Die CbC-Gesetz regelt vor allem die Pflichten der Rechtsträger, die Übermittlung der länderbezogenen Berichte, die Vertraulichkeit, die Verwendung der Informationen und den Datenschutz, die anwendbaren Verfahren sowie die Strafen bei Widerhandlungen. Das CbC-Reporting ist reziprok ausgestaltet, das heisst, Liechtenstein ist nicht nur übermittelnder Staat, sondern erhält von den Partnerstaaten auch länderbezogene Berichte multinationaler Konzerne, welche in Liechtenstein tätig sind. Es ist zu erwähnen, dass es gegenwärtig zwei Unternehmen in Liechtenstein sind, welche länderbezogene Berichte über die Steuerverwaltung einreichen würden. Ich werde der vorliegenden multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte meine Zustimmung erteilen. Ich bin auch für Eintreten auf die entsprechend unterbreiteten Gesetzesvorlagen.Jedoch möchte ich noch kurz auf zwei Aspekte eingehen: Es wird vorgeschlagen, dass die Kompetenz, die Partnerstaaten zu bestimmen, ausschliesslich bei der Regierung liegen soll - dies im Gegensatz zum MCAA des automatischen Informationsaustausches, wo ja der Landtag die entsprechende Genehmigung zu erteilen hat. Ich sehe natürlich den zeitlichen Aspekt, dass bei einer Kompetenz der Regierung neue Länder zeitnah in das CbC-Reporting aufgenommen werden können. Andererseits - und dies wurde auch in der Vernehmlassung so angeregt - sollte unter Einbezug der Wirtschaftsverbände doch genau geprüft werden, mit welchen Partnerstaaten das CbC-Reporting eingeführt werden soll.Ich ersuche hier die Regierung um eine Stellungnahme, ob und wie die Wirtschaftsverbände einbezogen werden sollen.Schliesslich erscheint es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die EU beim CbC-Report noch weitergehen und ihn nicht dem Steuergeheimnis unterstellen möchte, sondern öffentlich publizieren. Nach meinem Kenntnisstand liegt ein entsprechender Entwurf der Europäischen Kommission vor. Dies könnte bedeuten, dass Konzerne mit Sitz auch ausserhalb der EU unter Druck geraten könnten, ihren CbC-Report ebenfalls zu publizieren. Für Liechtenstein würde dies, gelinde gesagt, eine neue Dimension darstellen. Auch hier bitte ich die Regierung um ihre Einschätzung. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für diese wohlwollende Aufnahme der Vorlage. Es wurde ausgeführt, dass die Vorlage nur zwei Unternehmen betrifft. Wir haben die Vorlage auch unter Einbezug dieser beiden Unternehmen ausgearbeitet und es war uns wichtig, dass man diesen Anliegen der Unternehmen auch Rechnung trägt. Denn für die Unternehmen ist es wichtig, dass dieses CbC-Reporting auf Basis dieser MCAA durchgeführt werden kann.Es wurden einige Anmerkungen gemacht. Ich denke, für die Regierung ist klar, dass wir uns streng an diesen OECD-Mindeststandards ausrichten. Dennoch stellt sich hier immer die Frage, was die EU schlussendlich macht. Die Frage ist, ob über die EU-Schiene unter Umständen gewisse Verschärfungen auch auf Liechtenstein zukommen, weil Liechtenstein im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft allenfalls diese Vorgaben dann umsetzen muss. Ebenfalls ist für uns klar, dass wir auch in Zukunft die Verbände eng einbeziehen werden, falls weitere Länder zur Diskussion stehen. Es kann auch sein, dass sogar der Wunsch von der Wirtschaft kommt mit Land x oder Land y dann entsprechend dieses CbC-Reporting umzusetzen.Wir haben beim letzten Bericht und Antrag zu BEPS, der ja auch schon erwähnt worden ist, kurz dargelegt, wo der aktuelle Stand ist. Die Arbeitsgruppe arbeitet natürlich weiterhin an diesem Thema, beobachtet diese Entwicklungen sehr genau und wird der Regierung auch in Zukunft weitere Empfehlungen abgeben, welche Standards man eben wie konkret umsetzen will. Die Auswirkungen von BEPS auf das Steuersubstrat wurden angesprochen. Ich bin mir bewusst, dass hier eine grosse Herausforderung auf Liechtenstein zukommen wird. Dennoch ist es aus heutiger Sicht sehr schwer abschätzbar, was genau auf Liechtenstein zukommen wird. Auch wir werden natürlich versuchen, unsere Karten zu spielen und unsere Interessen entsprechend zu wahren. Deshalb wird es auch notwendig sein, die Steuerverwaltung entsprechend mit Experten zu bestücken, damit diese dann die Unternehmen unterstützen können, wenn es um Verhandlungen bezüglich Verrechnungspreise und so weiter geht. Der Abg. Alois Beck hat dann noch angetönt, dass die öffentliche Publikation gefordert wird. Das ist richtig. Es ist so, dass hier über die Schiene der EU-Rechnungslegungsvorschriften eine Veröffentlichung angestrebt wird. Allerdings gibt es auch Widerstand in der EU von einigen Staaten, und auch die OECD ist klar gegen eine Veröffentlichung dieser CbC-Reports. Die Frage ist schlussendlich, wie es dann konkret ausgestaltet wird, ob der Weg, der im Moment angezeigt wurde, auch umgesetzt wird oder ob es zu einem anderen Resultat kommt. Ich bin klar der Meinung, dass eine Publikation dieser Reports absolut keinen Sinn macht und für die Unternehmen eher schädlich ist. Ich stelle mich auch auf den Standpunkt, dass das Steuergeheimnis hier zu wahren ist. Wir werden sehen, welchen Weg die EU schlussendlich beschreiten wird und ob wir dann Möglichkeiten haben, einen anderen Weg einzuschlagen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «Der hohe Landtag wolle
- der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (MCAA-CbC) seine Zustimmung erteilen;
- die beiliegenden Gesetzesvorlagen in Behandlung ziehen.»
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir können mit der Lesung der ersten Gesetzesvorlage beginnen.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
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Landtagspräsident Albert Frick
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Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
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Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE aBÄNDERUNG DES sTEUERGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.Art. 84 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 Abs. 5 steht zur Diskussion.
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Art. 85 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 85 Abs. 3 steht zur Diskussion.
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Art. 86 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 86 Abs. 1a steht zur Diskussion.
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Art. 124 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 124 steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte gerne bei den Votanten nachfragen, ob meine Ausführungen ausreichend waren. Und falls ja, würden wir auf die Verfassung einer Stellungnahme verzichten und diesen Bericht und Antrag entsprechend an der nächsten Landtagssitzung für die 2. Lesung nochmals in dieser Form behandeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Auf jeden Fall für mich ist es ausreichend. Ich denke auch, wenn man die vom Kollegen Beck angesprochene Thematik auch an der heutigen Sitzung schon zur Zufriedenheit besprechen kann, dann könnte ich mich dem sicher anschliessen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Meine Fragen wurden ausreichend beantwortet. Von daher erwarte ich keine Stellungnahme der Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Für uns ist das ausreichend.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Rückmeldungen. Damit haben wir Traktandum 14 erledigt.-ooOoo-