Beschluss Nr. 89/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG) (Nr. 106/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Beschluss Nr. 89/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 106/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es ist eine sehr unproblematische Vorlage, die sich lediglich mit der korrekten oder aufgrund der modernen technologischen Entwicklungen im Funkbereich notwendigen Aufteilung der Funkfrequenzen beschäftigt. Allerdings habe ich eine Zusatzfrage an den zuständigen Minister. Es ist etwas untergegangen, glaube ich, im Bericht und Antrag, dass es einen sehr grossen Vorteil haben wird für die Verbraucher. Es wurde nämlich ursprünglich angedacht oder es war ursprünglich angedacht, dass die Kommission sich die Möglichkeit herausnimmt, einheitliche Ladekabel für Handys vorzuschreiben. Das, um zu verhindern, dass die Hersteller einerseits immer wieder ein Zusatzgeschäft daraus machen, mit einem neuen Modell ein neues Ladekabel rauszubringen, aber insbesondere auch aus ökologischen Gründen, um natürlich den Elektroschrott zu reduzieren. Könnten Sie vielleicht hierzu noch ein paar Ausführungen machen, sofern Sie das aus dem Stegreif können, ob diese Möglichkeit in dieser Richtlinie immer noch möglich ist und ob die Kommission auch von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird Ihrer Meinung nach. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Vorlage ist wirklich unproblematisch. Ich möchte aber nur noch ein kleines Beispiel bringen, wie wichtig die Harmonisierung der Funkanlagen ist und wie gut es auch wäre, wenn da zum Beispiel auch die Schweiz dabei wäre. Gerade in der Bodensee Konferenz, in der auch Sie dabei sind, Herr Vorsitzender, haben wir regelmässig das Thema, dass verschiedene Funkfrequenzen, die auf dem Bodensee benötigt werden, nicht gebraucht werden können - im Speziellen zum Beispiel für ein Rettungssystem -, weil die Schweizer, das BAKOM, das für ein anderes System reserviert hat, das aber in der Ostschweiz wiederum gar nicht gebraucht würde, wird aber blockiert auf dem Bodensee und von der europäischen Seite, von Österreich und Deutschland, wäre es harmonisiert, die Schweiz kann da nicht mitmachen. Das wäre von dem her nur ein kleines Beispiel, wie wichtig es sein könnte, wie auch Leuten geholfen werden könnte, wenn so etwas überall harmonisiert wäre. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bedanke mich bei den Abgeordneten für die wohlwollende Aufnahme dieser auch aus meiner Sicht unproblematischen und eher vorteilhaften Vorlage. Das ist eine typische EWR-Vorlage in dem Sinne, dass die Umsetzungsgesetzgebung dann noch separat in den Landtag kommen wird. Und dort werde ich dann auch gerne die Frage der Abg. Christine Wohlwend ausführen. Ich kann das tatsächlich jetzt spontan so detailliert nicht aus dem Ärmel schütteln, aber was ich Ihnen antworten kann, ist, dass die EU-Kommission, insbesondere der EU-Kommissar für Industrie- und Unternehmertum, betreffend diese und andere Richtlinien den Fokus vor allem auch auf die Vorteile für die Industrie selbst gelegt hat. Ich kann Ihnen hier aus der Pressemitteilung der EU-Kommission zitieren: «Angesichts der Komplexität der betreffenden Industriezweige stellt die heutige Abstimmung einen besonderen Erfolg dar.» Das war die Abstimmung über diese Richtlinie. «Ein echter Produkt-Binnenmarkt, der die industrielle Basis in der EU unterstützt, erfordert einheitliche und kohärente Produktrechtsvorschriften. Und genau dies können wir heute der EU-Industrie anbieten. Durch die erhöhte rechtliche Sicherheit werden die Hersteller nun in die Lage versetzt, ihre Herstellungsprozesse besser zu organisieren, die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte zu steigern sowie in Innovation zu investieren. Der heutige Beschluss steht im Einklang mit unserer Strategie, den Anteil der Industrie am BIP zu steigern.» Also man muss diese und andere Vorschriften im Zusammenhang mit den Bemühungen der EU und damit auch des EWR sehen, eben die Industrie zu stärken über vereinheitlichte Rechtsvorschriften und Produktsicherheitsvorschriften, damit eben die Mittel in andere Dinge investiert werden können und nicht in jedem Land andere Vorschriften gelten, was die Industrie eben in der Produktion auch behindert. Natürlich hat das dann auch für die Konsumenten Vorteile. Ob jetzt die Handykabel genau von dieser Richtlinie und inwieweit betroffen sind, das werde ich dann gerne auf die Gesetzesvorlage hin beantworten, die dann die konkrete Umsetzung bei uns, die hier auch angedeutet wurde, umsetzt. Dann zum Abg. Christoph Beck: Sie sehen auf Seite 10 des Berichts und Antrags, dass eigentlich in diesem Bereich keine Diskrepanz zum Schweizer Recht entstehen sollte. Die Schweiz ist über die bilateralen Verträge in diesem Bereich auch konform geschaltet mit dem EU Recht. Ich weiss, Sie kommen technisch aus diesem Bereich, haben da sicher auch viel Fachwissen. Da kann ich natürlich nicht mithalten, aber ich verlasse mich hier auf die Aussagen der zuständigen Amtsstellen, die mir gesagt haben, dass auch die Schweiz hier die entsprechenden Rechtsvorschriften harmonisieren muss. Und von daher ist davon auszugehen, dass auch die Schweiz hier, in diesem Bereich, nachziehen wird und einen einheitlichen Rechtsrahmen mittragen wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, es wird schon sein, dass die Schweiz das auch harmonisiert und dass wir mit der Schweiz wegen dieser Vorlage nicht in Konflikt geraten. Fakt ist aber, dass sie die Funkfrequenz zum Teil anders vergeben haben wie in der Europäischen Union. Gerade zu dem Thema, das ich vorher angesprochen habe, ging zum Beispiel von der Bodensee Konferenz ein offizielles Schreiben an das BAKOM, ob das geändert werden könne, und da kam die klare Antwort per Brief des Direktors des BAKOM retour: Nein, das geht nicht. Also das sind einfach zwei verschiedene Räume und das wird so bleiben. Die Gesetze werden sich deswegen nicht beissen, war nur ein Beispiel, wie gut es wäre, wenn alles wirklich harmonisiert wäre in diesem Bereich. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Nur noch kurz: Ich denke, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe hier. Die Funkfrequenzen sind nicht teil dieser Thematik hier, hier geht es um die Produkte, um Funkanlagen, Funkgeräte und so weiter. Das Problem, das Sie ansprechen, ist die Vergabe der Frequenzen; und dort ist tatsächlich die Schweiz autonom. Natürlich muss das so gut wie möglich harmonisiert werden. Auch wir erleben dort auch immer wieder Probleme in der Abstimmung der verschiedenen Frequenzen, besonders Liechtenstein ist natürlich als sozusagen reiner Grenzraum in diesem ganzen Funkfrequenzthema ein anspruchsvolles Gebiet. Das zeigt gerade auch, wie in der heutigen Berichterstattung in den Medien erwähnt wurde, die Vergabe einer zusätzlichen Radiokonzession. Das ist nicht einfach etwas, was wir in Liechtenstein so mir nichts dir nichts tun können, sondern eine Vergabe einer zusätzlichen Radiofrequenz für Liechtenstein ist hochkomplex, muss mit Österreich und der Schweiz eng abgestimmt werden, und das ist nicht ganz einfach, gerade weil, wie Sie richtig festgestellt haben, eben hier kein einheitlicher Frequenzplan vorliegt. Aber dieses Thema hat mit dieser Richtlinie hier nichts zu tun. Hier geht es um die technischen Geräte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns mit dem Antrag der Regierung befassen. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 89/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. April 2016 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben Traktandum 17 abgeschlossen.-ooOoo-