Abänderung des Gesundheitsgesetzes und des Ärztegesetzes (Nr. 103/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen nun zu Traktandum 19: Abänderung des Gesundheitsgesetzes und des Ärztegesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 103/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Wolfgang Marxer
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Dieses Traktandum hat zwei, eigentlich drei, unterschiedliche Anlässe beziehungsweise Ziele als Hintergrund. Einmal geht es um die Abänderung sämtlicher Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes, welche mit Art. 18 Abs. 1 Satz 2 in Zusammenhang stehen, das heisst, dass das Verbot der multidisziplinären Gesundheitsberufegesellschaft aufgehoben wird, sprich, dass zum Beispiel Physiotherapeuten und Ergotherapeuten oder Drogerist und Apotheker zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Gesundheitsberufegesellschaft tätig sein können. Zweitens soll gleichzeitig eine angepasste, einheitliche Regelung betreffend die Gründung von Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaften geschaffen werden. Drittens wird unter anderem auch eine EU-Richtlinie, die Richtlinie 2011/24/EU, zur Patientenmobilität umgesetzt. Das ist für Fälle, wenn Patienten die Gesundheitsversorgung in einem anderen Staat als ihrem Versicherungsstaat in Anspruch nehmen. Der dritte und letzte Punkt - die Patientenmobilität - ist auf den Seiten 9 bis 11 ausgeführt, mit dem Spezifikum, dass von der Möglichkeit der Einführung eines Systems der Vorabgenehmigung abgesehen werden soll. Der Punkt 1, was die Aufhebung dieses Verbots angeht, das wird mit dem Gesundheitsgesetz erreicht. Wichtig ist mir noch der Punkt 2, die angepasste, einheitliche Regelung betreffend die Gründung von Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaften. Wenn ich es richtig verstehe, gehört dazu auch Art. 18 des Gesundheitsgesetzes und analog Art. 15 des Ärztegesetzes. Diese sehen vor, dass die jeweilige Gesellschaft, und jetzt zitiere ich, «entweder nur aus Mitgliedern mit oder nur aus Mitgliedern ohne Zulassung im Sinne der Bedarfsplanung» besteht. Ich habe Bedenken, dass dies ein verbindliches, rechtlich haltbares Kriterium dafür sein kann, ob zwei Ärzte oder Mitglieder eines Gesundheitsberufes sich zu einer Gesellschaft zusammenschliessen dürfen oder nicht. Ich erbitte dazu noch um Ausführungen. Grundsätzlich aber befürworten wir Eintreten auf diese Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte mich dem Votum des Abg. Marxer anschliessen und kann hier einige Dinge auch weglassen, die er sehr gut ausgeführt hat. Ich sehe hier vor allem zwei Schwerpunkte, aber sie sind sehr ähnlich. Es geht hier um die Umsetzung eines Urteils des Staatsgerichtshofs vom 12. Mai 2015 und zweitens um diese Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/24/EU zum Thema Patientenmobilität.Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2015 den folgenden Satz aus Art. 18 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben - so steht das auch im Bericht und Antrag: «Der Zusammenschluss von Inhabern einer Berufsausübungsbewilligung verschiedener Gesundheitsberufe ist nicht zulässig.» Also dieser Satz gilt nicht mehr. Dies bedeutet, dass das Gesundheitsgesetz abgeändert werden muss, und das machen wir heute. Zukünftig ist es somit möglich, dass beispielsweise ein Physiotherapeut und ein Ergotherapeut in einer Gesundheitsgesellschaft tätig sein können. Ich denke, es ist auch wichtig, noch darauf hinzuweisen, dass dieses Urteil nicht die Ärzte betrifft, weil die Ärztegesellschaften im Ärztegesetz und nicht im Gesundheitsgesetz geregelt sind. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie 2011/24/EU geht es darum - und ich zitiere hier die Seite 9 des Berichts und Antrags -, «den Zugang zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im EWR zu erleichtern und die Patientenmobilität zu gewährleisten». Es steht auch dort, dass die Verpflichtung zur Kostenrückerstattung für eine im Ausland in Anspruch genommene Gesundheitsversorgung auf die Dienstleistung beschränkt ist, die der Versicherte auch im Inland hätte. Also hier geht es nicht darum, dass man sich dann einfach frei bedienen kann. Im Art. 6 dieser Richtlinie steht dann, im grünen Teil hinten, dass jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung benennen muss. Und die Regierung führt dazu aus, dass das Amt für Gesundheit in Liechtenstein diese Aufgabe übernehmen wird.Für mich ist diese Vorlage klar und Eintreten ist für mich unbestritten. Ich habe noch eine kleine Frage, die mir erst vor zwei, drei Stunden aufgefallen ist - eigentlich in der Mittagspause, ganz ehrlich gesagt. Bei der Onlineausgabe des Berichts und Antrags Nr. 103/2016 scheint mir ein kleines Fehlerteufelchen aufgetreten zu sein. Kann es sein, dass die Onlineausgabe dieser Richtlinie nicht mit der Richtlinie des gedruckten Berichts übereinstimmt? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ja, die Vorredner haben gesagt, um was es geht. Ich bin auch für Eintreten. Ich habe einfach noch eine Frage zur Mobilität. Es geht ja um den EWR-Raum: Wird dann Richtung Schweiz auch nachgezogen, also dass diese Mobilität in die Schweiz auch gilt? Dann muss ich ja heute, wenn ich ins Ausland in eine Behandlung gehen möchte, eine Zusatzversicherung haben. Wenn ich jetzt die Richtlinie verstehe, dann ist es ja ein Recht, dass ich im Ausland die Dienstleistung in Anspruch nehmen kann. Dann habe ich mich gefragt, warum brauche ich dann noch eine Zusatzversicherung, wenn das ein Recht ist? Vielleicht können Sie da noch Ausführungen dazu machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte dieses und sinngemäss auch das nächste Traktandum zum Anlass nehmen, um auf ein wichtiges Anliegen hinzuweisen und von der Regierung mögliche Lösungswege zu erfahren. Die Problematik ist eigentlich bekannt. Mit dem StGH-Urteil 2008/38 hat der Staatsgerichthof entschieden, dass analog den Rechtsanwälten es auch bei den Ärzten einen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit darstellt, wenn die Rechtsform der einfachen Gesellschaft und der Kollektivgesellschaft die ausschliesslichen Formen der Organisation darstellen. Dies soll nun in diesen beiden Traktanden in Bezug auf Gesundheitsberufe und Tierärzte ausgedehnt werden. Interessant ist dabei, dass der Landtag 2007 ohne Druck des Staatsgerichtshofs entschieden hat, die Gründung einer juristischen Person für Rechtsanwälte zuzulassen. So wird im Bericht und Antrag Nr. 34/2007 dazu ausgeführt, dass der Staatsgerichtshof sich mit der Sache beschäftigt habe und in seinem Urteil vom 3. Juli 2006 zu StGH 2006/5 feststellt, «dass der Textteil ‹in Form einer einfachen Gesellschaft oder einer Kollektivgesellschaft› von Art. 10 Abs. 1 RAG und Art. 10 Abs. 1 Bst. b RAG mit dem Wortlaut ‹jeder Gesellschafter muss persönlich unbeschränkt haftbar sein› verfassungskonform seien.» Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass nur die in Art. 10 RAG genannten Gesellschaftsformen zur Verfügung stehen und die Wahl der juristischen Personen ausgeschlossen sein solle. Dabei handle es sich um eine Einschränkung der freien Wahl der Rechtsform für das Zusammenwirken der Rechtsanwälte. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können zwar ihre Tätigkeit zusammen mit anderen Rechtsanwälten ausüben, sie seien aber nicht frei, sich in jeder der vom Privatrecht zur Verfügung gestellten Gesellschaftsformen zu organisieren. Es sei hinreichend klar ersichtlich, dass der Gesetzgeber juristische Personen für Rechtsanwaltssozietäten ausschliessen wolle. Und nun zitiere ich ganz kurz: «Dieses Verbot sei hinreichend bestimmt und durch die Beratungen und Materialien bestätigt. Hinsichtlich der Frage der Verhältnismässigkeit habe der Gesetzgeber seine Gestaltungsfreiheit noch nicht überschritten, obgleich erkennbar gute Gründe für grösseren Spielraum der Rechtsanwälte hinsichtlich der Gesellschaftsform bestehen würden. Veränderte Realien können durchaus die Notwendigkeit offenkundig werden lassen, bisherige Berufsregelungen zu überdenken und den Erforderlichkeiten der Zeit anzupassen.» Der Landtag hat 2007 also entgegen den Warnungen der AHV - und hier ist der Konnex zu diesen beiden Vorlagen -, dass ein Verlust an Sozialbeiträgen drohe, wie dies im Bericht und Antrag 2007/34 ausgeführt ist, beschlossen, dass Rechtsanwalts-AGs und -GmbHs möglich sein sollen. Dies führt uns nun zu den beiden Bericht und Anträgen, die wir heute auf dem Tisch haben. In einfachen Worten: Es ist möglich und vielfach praktiziert, dass Rechtsanwälte und Ärzte ihre Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH führen. Dies soll nun auch auf Gesundheitsberufe - mit diesem Traktandum - und Tierärzte - mit dem nächsten Traktandum - ausgedehnt werden. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, das ist für mich aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nur konsequent und recht. Hingegen ist diese Praxis aus Sicht des Staates und der Sozialwerke problematisch. Eine AG eröffnet nämlich ganz im Allgemeinen Möglichkeiten, zwischen Lohn, Gewinnausschüttung oder Dividende Verschiebungen zu veranlassen. Dies insbesondere, wenn der einzige Angestellte der AG gleichzeitig als einziger Gesellschafter alleine Anrecht auf die Gewinnausschüttungen oder die Dividende hat. Dividenden sind steuerfrei und einzig über den Sollertrag von der Steuer erfasst. Gewinn wird immerhin mit der Flat-Tax von 12,5% besteuert - aber es fallen eben keine Beiträge für AHV, IV, FAK und ALV an, um die Wichtigsten zu nennen. Ein kleiner Exkurs ins Jahr 2007 sei hier nochmals angebracht, weil sich die Situation seit damals massgeblich verändert hat. 2007 gab es noch die sogenannte Couponsteuer, die leider und - so wie ich das sehe - ohne ersichtlichen Grund abgeschafft wurde. Die Couponsteuer von 4% wurde nämlich genau bei der Dividendenausschüttung fällig, was für den Staat bei der Einführung von Rechtsanwalts- oder Ärzte-AGs relevant ist. Heute gibt es diese Steuer leider nicht mehr, und das tut weh. Ich könnte hier wieder eine Mittelstandsdiskussion vom Zaun reissen, denn es ist klar, wer am Ende die Zeche bezahlt. Lange Rede, kurzer Sinn: Dem Staat entgehen Steuereinnahmen und den Sozialwerken Beiträge in ganz wesentlichem Umfang. Dies ist dahingehend zusätzlich bedauerlich, dass es hier in der Regel nicht um Kleinverdiener geht, die ihren Lohn minimieren, sondern um Grossverdiener, um hoch ausgebildete Personen, für deren Ausbildung der Staat tief in die Tasche gegriffen hat. Trotzdem möchte ich betonen und es ist mir ganz wichtig, dass ich nicht falsch verstanden werde: Das Gesetz lässt hier Spielmöglichkeiten offen, und wenn diese nicht missbräuchlich sind, ist es legitim, das heisst gesetzeskonform, dies zu tun. Nur, und um das geht es mir hier des Weiteren: Welche Möglichkeiten haben wir als Gesetzgeber, einzugreifen, das Steuersubstrat zu sichern und die Abgaben an die Sozialwerke zu erzwingen, ohne dass dabei gewisse Berufsgruppen diskriminiert werden? Ganz konkret, gibt es hier Möglichkeiten, per Gesetz oder Verordnung so zu steuern, dass kein Missbrauch oder unangebrachte Optimierung stattfinden kann? Oder ist es so, dass nur die Rechtsprechung als Massregelung dienen kann und die Angemessenheit eines Unternehmerlohns vor Gericht ausjudiziert werden muss? In diesem Zusammenhang verweise ich gerne auf die Kleinen Anfragen des Abg. Wendelin Lampert vom 2. März, 6. April, 11. Mai und 8. Juni, alle aus dem Jahr 2016. Dort sind alle wesentlichen Informationen sowie Rechenbeispiele und Auswirkungen an einem konkreten Beispiel dargestellt. Vielen Dank an dieser Stelle für die Hartnäckigkeit und die Ausdauer an den Abg. Lampert.Nochmals, kann die Regierung eine Aussage machen, ob es zum einen als Problem betrachtet wird, dass hier Beiträge und Steuern nicht erhoben werden können, und zum anderen, ob es Handlungsbedarf in Bezug auf diese Problemlage gibt? Und falls ja, wo könnte angesetzt werden? Vielen Dank der Regierung für ihre Ausführungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine kleine Frage an den Herrn Gesundheitsminister, ob er weiss, was die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers war, keine multidisziplinären Gesundheitsberufegesellschaften zuzulassen. War es allenfalls Angst vor einer Über- oder Mehrfachversorgung von Patienten? Oder umgekehrt gefragt: Befürchtet die Regierung, dass es mit der Zulassung oder durch dieses StGH-Urteil zu Mengen- und Kostenausweitungen kommen könnte; beziehungsweise, wenn ja, wie könnte gemäss der Regierung dagegen vorgegangen werden? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. Ja, ich denke mir, das Votum des Abg. Thomas Lageder bringt schon einen massgebenden Punkt in die Debatte ein. Rückblickend betrachtet war das Jahr 2007 ziemlich sicher keine glorreiche Stunde im Landtag, sprich der Zeitpunkt, als man die juristischen Personen bei den Rechtsanwälten zugelassen hat. Ich denke mir, der Abg. Lageder hat es treffend ausgeführt, der Druck vonseiten des Staatsgerichtshofes war nicht vorhanden. Was ich persönlich weniger verstehe, wieso dann der gleiche Staatsgerichthof eben Jahre später bei den Ärzten das anders gesehen hat, sprich, da hat er dieses zugelassen. Für mich sind das eben doch zwei verschiedene Berufsgruppen. Man kann sagen, der Staatsgerichtshof hat hier eine Gleichbehandlung gewährleistet. Ich sage, es gibt einen zentralen Unterschied. Den Rechtsanwalt muss ich nicht monatlich mit einer Prämie bezahlen, einer Pflichtprämie. Das ist eben bei den Ärzten, zumindest im OKP-Bereich, ein anderer Fall. Deshalb habe ich wenig Verständnis für dieses Staatsgerichtshofurteil. Es hat in letzter Zeit eine Präsentation einer Dissertation gegeben. Ich denke mir, es war Anton Eberle. Er hat ja berechtigt ausgeführt, wer kontrolliert den Staatsgerichtshof? Da wäre ich der Regierung doch noch dankbar. Wir gehen davon aus, dass wir hier dieses Staatsgerichtshofurteil akzeptieren und umsetzen müssen. Ich frage mich schon, gerade wenn ich diese Dissertation betrachte, hätte der Landtag hier nicht auch die Möglichkeit? Denn: Wenn nicht der Landtag dieses Kontrollorgan des Staatsgerichtshofes ist, wer ist es denn? Kann hier der Gesetzgeber nicht eingreifen und mitunter gewisse Sachen anders gewichten, als es der Staatsgerichtshof tut. Das Dilemma dieser Geschichte, das kennen wir, die AHV, aber auch das Land verliert hier extreme Einnahmen. Ich verweise wieder einmal auf Verwaltungsgerichtshof 2013/67. Seit wir ja diverse Bilanzen und Erfolgsrechnungen im Öffentlichkeitsregister einsehen dürfen, wissen wir auch, dass das kein Einzelfall ist. Ich frage mich schon, wie man hier einen Riegel schieben könnte, zumindest teilweise. Da müsste es Wege geben, beziehungsweise der Landtag müsste hier nach Wegen suchen, wie er hier mitunter den Fehler aus dem Jahr 2007 ein wenig abmildern könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe diverse Anfragen zu beantworten. Zuerst zur Frage des Abg. Wolfgang Marxer, der gefragt hat, wieso es so sei, dass sich nur Ärzte mit und nur Ärzte ohne OKP-Vertrag jeweils in einer Ärztegesellschaft zusammenfinden können. Das ist nichts Neues, das ist nicht Gegenstand dieser Abänderungsvorlage, das ist geltendes Recht. Die Motive, die damals dazu geführt haben, sind höchstwahrscheinlich, dass man in der Bedarfsplanung genau auseinanderhalten kann, ob die Leistung im Rahmen der Bedarfsplanung oder eben nicht im Rahmen der Bedarfsplanung geleistet wurde. Sie kennen ja die diversen Probleme der Bedarfsplanung. Sie ist eigentlich eine Verzweiflungstat. Sie will nichts anderes als das Angebot begrenzen, und das ist im Bereich der Gesundheitsversorgung die interessanteste Determinante für die Kosten. Die diversen Modelle, die die Schweiz kennt für die Prognose der Gesundheitskosten, setzen bei der Anzahl der Leistungserbringer an, also muss auch dort gearbeitet werden. Wir haben vor etwas mehr als zehn Jahren diese Bedarfsplanung eingeführt und sie auch sehr, sehr streng in den Gesetzen abgebildet, bis hin zur Tatsache, dass die Ärzte mit und ohne OKP sich in einer Gesellschaft nicht vermischen dürfen. Das ist geltendes Recht, und ich beabsichtige auch nicht, dieses Recht zu ändern. Wenn jemand glaubt, dass das nicht verfassungskonform sei, so wie Sie das vermutet haben, dann wird das über eine Klage ausjudiziert werden müssen. Von meiner Seite gibt es hier kein Nachgeben. Das ist geltendes Recht, das ist seit vielen Jahren geltendes Recht, und ich finde es richtig.Der Abg. Eugen Nägele hat darauf hingewiesen, dass die Richtlinie in der Onlineversion und die in der verteilten Version unterschiedlich sind. Ich habe das jetzt auch festgestellt, nachdem ich nachgeschaut habe. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, was da schiefgegangen ist. Jedenfalls denke ich, dass die gedruckte Version, die Sie haben, die richtige Richtlinie enthält. Die Abg. Judith Oehri hat gefragt nach der Mobilität Richtung Schweiz. Es geht hier um die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie, also hat das mit der Schweiz vorerst nichts zu tun, ausser die Schweiz würde mit deren bilateralen Verträgen auch beitreten in der Zukunft, was sie aber bisher noch nicht getan hat. Sie haben noch gefragt, wieso es denn Zusatzversicherungen brauche. Die Sache mit den Zusatzversicherungen kann man auf zwei Arten sehen. Man kann sagen, es gibt ein Modell, das einen bestimmten Preis hat und alle Leistungserbringer zulässt, und mit einem Rabatt kann man sich freiwillig beschränken auf gewisse Leistungserbringer, so wie das im Rahmen eines Hausarztmodells beispielsweise möglich ist. Wir haben eine umgekehrte Logik bei uns. Bei uns ist man normalerweise in einem eingeschränkten Modell, also im Modell der Bedarfsplanung, und muss etwas aufzahlen, damit man aus diesem Modell ausbrechen kann. Also gibt es dieses Zweischalenmodell. Wenn man diese zweite Schale wählt, dann hat man die volle Mobilität. Man kann auch den Rabatt wählen und die günstigere Versicherung wählen - dann hat man die Einschränkung auf die Bedarfsplanung, die übrigens sehr grosszügig ist. Also wir haben für die Bedarfsplanung genügend Ärzte von allen Fachrichtungen. Der Abg. Lageder hat rechtlich etwas schwierigere Fragen gestellt. Ich kann sie so zu beantworten versuchen: Es stimmt, in einer Aktiengesellschaft oder in einer juristischen Person gibt es einen gewissen diskretionären Spielraum, was man sich als Lohn auszahlt und was man sich als Dividende auszahlt. Aber das gilt nicht nur für Ärzte, es gilt auch für Installateure, Schreiner, Bankiers, die eine eigene Bank eröffnen, was auch immer. Also hier, und obwohl es so ist, dass nicht aufgrund eines Staatsgerichtshofurteils den Rechtsanwälten erlaubt wurde, eine Aktiengesellschaft zu gründen, wäre ich mir nicht sicher, ob nach heutiger Rechtsprechung nicht auch der Staatsgerichtshof sagen müsste, das ist eine Gleichbehandlung. Ein Argument, wo man ansetzen könnte - der Abg. Wendelin Lampert hat in diese Richtung schon gedeutet -, ist, dass die Gelder bei einer Rechtsanwalts-AG eben nicht aus einer Sozialversicherung stammen. Wenn man jetzt versuchen müsste oder würde, zwischen Gesundheitsberufegesellschaften und allen anderen Berufstätigen in diesem Land zu unterscheiden, dann müsste man wahrscheinlich sehr gut argumentieren - in diese Richtung, dass man diese Erlaubnis, eine juristische Person zu gründen, wieder abschafft - und müsste eben vernünftig gute Begründungen finden, die der Staatsgerichtshof akzeptiert. Ich werde die Frage des Abg. Wendelin Lampert versuchen zu beantworten. Wer kontrolliert den Staatsgerichtshof? Also sicher nicht die Regierung. Es gibt eine Gewaltentrennung, aber der Staatsgerichtshof ist empfänglich für Argumente, und wenn man gute und - sagen wir - verfassungssichere Argumente vorbringen kann, wieso eine Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt ist, dann gibt es durchaus Chancen, beim Staatsgerichtshof so etwas durchzusetzen. Aber ich stelle mir die Hürden relativ hoch vor, weil es ja Alternativen gibt, und die Alternative haben wir schon mehrfach diskutiert in diesem Haus. Es wird einfach ausjudiziert, wie viel sich jemand, der eine Aktiengesellschaft besitzt, auch als Lohn auszahlen muss, also dass es nur einen beschränkten Teil des Gewinns gibt, den man sich an den Sozialwerken vorbei als Dividende auszahlen kann. Das sind typische Fragen, die ausjudiziert werden. Wir haben ein Urteil schon mehrfach hier zitiert - das eines Arztes, der vor der Gründung einer Aktiengesellschaft ungefähr CHF 1,2 Mio. als Einkommen versteuern musste, danach nur noch CHF 300'000 wollte und jetzt bei CHF 515'000 festgenagelt wurde. So laufen diese Dinge. Und eben: Man muss sich immer vor Augen halten, sofern wir nicht verfassungsrechtlich haltbare Begründungen finden, welche die Gesundheitsberufe von anderen Berufen unterscheiden, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gelingen, die Gründung von juristischen Personen für Gesundheitsberufe zu verbieten.Der Abg. Christoph Wenaweser hat gefragt, wieso es denn ursprünglich verboten wurde, multidisziplinäre Gesellschaften zu gründen. Das ist schon längere Zeit her - ich denke, man hat hier mehr aus dem Vorsichtsprinzip gehandelt, mit dem Argument des Patientenschutzes einerseits und auch mit dem Argument - das hat ja der Staatsgerichtshof nicht gelten lassen -, dass man wissen müsse, wohin man geht - wenn man zu einem Physiotherapeuten geht, dann muss man davon ausgehen, dass einen ein Physiotherapeut behandelt, und wenn man zu einem Ergotherapeuten geht, wo «Ergotherapeut» auf der Türe steht, dann muss man davon ausgehen, dass einen ein Ergotherapeut behandelt -, und dass so selbstredend die Transparenz für den Patienten hergestellt sei. Aber, wie gesagt, der Staatsgerichtshof hat das anders gesehen und denkt, dass diese Transparenz schon hergestellt werden könne. Ja, ich denke, damit habe ich die Fragen beantwortet. Wenn nicht, bitte ich Sie, mich nochmals darauf aufmerksam zu machen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Nein, ich denke nicht, dass Sie die Fragen beantwortet haben, Herr Regierungsrat. Ich möchte zuerst einmal klarstellen, dass mir völlig logisch ist, dass Installateure, die eine Aktiengesellschaft haben, genau gleich behandelt werden wie Ärzte, die eine Aktiengesellschaft haben. Leider befürchte ich, dass der Zug abgefahren ist - dass Vergangenes rückgängig gemacht werden kann, das sehe ich nicht. Deshalb habe ich auch die Frage gestellt: Was können wir machen, um das Steuersubstrat zu sichern? Was können wir machen, wenn der Geschäftsführer als einziger Angestellter in der Aktiengesellschaft gleichzeitig der Besitzer der Aktiengesellschaft ist und zwischen Lohn und Dividende sozusagen frei wählen kann? Was können wir tun? Sie haben in den Kleinen Anfragen des Abg. Wendelin Lampert schon den Art. 14 Abs. 2 Bst. d des Steuergesetzes erwähnt. Dort ist einigermassen schwammig normiert, dass ein angemessenes Gehalt zu deklarieren ist. Wo kann man ansetzen? Gibt es eine Möglichkeit für den Gesetzgeber, sprich den Landtag, um hier etwas zu machen? Mir ist es völlig klar, dass alle Aktiengesellschaften, sprich Installateure, Sanitärler, Ärzte, Rechtsanwälte, gleichbehandelt werden müssen. Das ist mir logisch. Nur, wir haben hier ein bisschen eine andere Situation, dass der Geschäftsführer, der Chef, der einzige Mitarbeiter auch gleichzeitig der Besitzer, der einzige Aktionär, der Aktiengesellschaft ist. Das ist das Problem, denke ich. Was können wir tun? Ich glaube, es ist äusserst unbefriedigend, dass hier Gelder - ich will nicht sagen - verschwinden, aber dass das Gesetz so gut wie möglich ausgenutzt wird. Dagegen ist auch nichts zu sagen, das ist völlig legal, das ist legitim. Aber wenn wir wollen, dass wir das Steuersubstrat sichern, und die Abgaben an die AHV, IV, FAK auch sichern wollen, dann müssen wir eben handeln und etwas vorgeben, sodass das geschieht. Ich meine, in anderen Bereichen im Gesundheitswesen, da zählen wir auch Erbsen. Warum wird hier nicht angesetzt? Es geht hier, wie ich meine, um doch eine ganz beträchtliche Summe Geld. Hier sollten wir auch ansetzen. Darum bitte ich Sie noch einmal, mir auszuführen, ob Sie Möglichkeiten sehen, ob Sie das Problem auch so sehen, wie ich es sehe, was getan werden könnte. Oder sind uns die Hände gebunden und wir müssen diese Situation einfach zähneknirschend akzeptieren? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Drei Punkte: zuerst die Frage der Abg. Judith Oehri. Ich hoffe doch, dass Sie hier richtig liegen. Ich teile Ihre Meinung, dass Sie sagen, wer grenzüberschreitend Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen will, der braucht diese Zusatzversicherung. Ich hoffe, dass die EU diese Einschränkung zulässt. Ich gehe einmal davon aus, dass die EU sagt, es muss einfach ein Modell geben, aber es muss nicht fix in der Grundversicherung beinhaltet sein. Denn das würde eine massive Mengenausweitung bedeuten, wenn man hier ohne Zusatzversicherung irgendwelche Leistungen irgendwo in der EU konsumieren könnte. Das ist der erste Punkt.Dann der zweite Punkt: Das ist der Abg. Wolfgang Marxer. Da teile ich die Ansicht des Herrn Ministers. Ich sehe das genau gleich. Es wäre nicht gut, wenn wir in diesen Ärztegesellschaften eine Vermischung hätten. Ich denke, da hat es doch den Fall gegeben mit den 8'000 Stunden pro Jahr. Nach meinem Wis-sensstand war das so, dass hier rückblickend zwei Personen abgerechnet haben, sprich, jeder hat 4'000 Stunden abgerechnet. Solche Vermischungen - das wäre sicher nicht optimal, wenn wir das hier zulassen würden. Ich unterstütze da die Regierung, an diesem Artikel würde ich auch nicht rütteln. Wenn hier jemand denkt, dieser Artikel sei nicht verfassungskonform, dann soll er eine entsprechende Klage einreichen. Dann der Punkt des Abg. Thomas Lageder: Ich denke mir, bei den Ärztegesellschaften hat der Staatsgerichtshof nach meinem Wissensstand schon entschieden. Er hat doch gesagt: Oh doch, die Ärzte dürfen diese juristischen Personen gründen. Es hat bei den Anwälten keinen StGH-Entscheid gegeben, aber bei den Ärzten hat er entschieden. Nachträglich befürchte ich, dass der Landtag im Jahr 2007 einen Fehler gemacht hat, als er diese Tür geöffnet hat. Wie gesagt, für mich hätte es schon ein Unterscheidungsmerkmal gegeben. Ich habe es ja gesagt vorhin. Für mich sind Rechtsanwaltsgesellschaften und Ärztegesellschaften nicht dasselbe. Wie gesagt, bei den einen muss man monatlich eine Prämie bezahlen, man muss sie bezahlen als Bürger/Bürgerin, bei den anderen eben nicht. Leider hat dies der Staatsgerichtshof anscheinend anders gesehen. Das war der Dr. Anton Eberle, der bei der Präsentation seiner Dissertation anscheinend gesagt hat: Wer kontrolliert den Staatsgerichtshof? Das war eine Frage von dieser Person. Diese Frage stelle ich auch in den Raum. Sie sagen, die Regierung ist es sicher nicht. Dann spiele ich den Ball zurück. Mich würde schon noch wundernehmen, wer hier mitunter eine Kontrolle ausüben kann. Ich denke mir, der Ansatz, dass man mit Argumenten zu überzeugen versucht, der ist sicher gut, dass man sagt: Lieber Staatsgerichtshof, es gibt hier entsprechende Argumente, die hier für eine andere Auslegung sprechen. Persönlich befürchte ich auch, das können wir nicht mehr ändern. Dann müssen wir in die Zukunft blicken und da ist einfach die Frage: Wie können wir hier diese Tür wieder ein wenig schliessen? Sie sagen, Herr Gesellschaftsminister, dieser Spielraum sei ein wenig vorhanden. Der ist nicht nur ein wenig vorhanden bei diesen juristischen Personen. Wenn man von CHF 1,2 Mio. nur etwa 40% als Einkommen angeben muss, dann bedeutet das im Umkehrschluss: 60% sind nicht AHV-berechtigt, die verschwinden zumindest teilweise auch im Bereich der Steuern, denn Dividenden sind ja steuerfrei. Da frage ich mich schon, da ist der Spielraum nach meinem Dafürhalten enorm. Ich würde doch appellieren, dass man hier versucht, eine Lösung zu finden. Mir ist schon bewusst, da werden diverse Damen und Herren keine Freude haben. Aber wie gesagt: Sonst müssen wir halt einfach mit diesen Mindereinnahmen leben, die hier effektiv vorhanden sind, weil man diese Tür geöffnet hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Man müsste der Objektivität halber hier doch anführen, dass Prämien in die Krankenversicherung einbezahlt werden und nicht in Ärztegesellschaften. Es wäre mir auch persönlich ein Anliegen, dass wir hier in diesem Hohen Hause auch einmal über jene 80% der Ärzte reden, die eine hohe ethische Berufsauffassung haben, nicht allzu sehr viel verdienen, und nicht immer diese vier, fünf Betrüger, die wir im Land haben, stellvertretend für alle anderen Ärzte hernehmen. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte am Votum des Kollegen Lageder anknüpfen. Wie Sie wissen, ist es mir auch ein Anliegen - zuletzt hatten wir diese Diskussion bei der Pensionskasse - , diese Asymmetrie bei den Dividendenzahlungen etwas abzufangen. Ich bin nicht der Meinung, dass man keine Dividenden beziehen darf als Arzt oder keine Dividenden beziehen darf als Anwalt, überhaupt nicht. Aber das sollte alles ein Mass und ein Ziel haben. Wenn man sich vielleicht gerade noch einmal die Diskussion um die Pensionskasseneinkäufe ins Gedächtnis ruft, so haben wir von einem Freipass wieder zurückgeschustert auf einen prozentualen Anteil des deklarierten Lohnes. Meines Erachtens wäre das beispielsweise eine gute Variante, dass man schlicht und einfach die Dividenden nur dann als, ich sage einmal, steuerfrei deklarieren darf, solange die Dividenden nicht einen bestimmten Prozentsatz des deklarierten Lohnes beziffern. Und wenn es drüber geht, dann läuft es halt wie bei der Pensionskasse auch schlicht und einfach ins Vermögen oder in die Erwerbssteuer hinein. Also gäbe es sicherlich Massnahmen. Was ich sicherlich nicht machen würde, ist, einen angemessenen Lohn für die einzelnen Berufsgruppen deklarieren zu lassen, möglichst noch gerichtlich. Da werden Sie unglücklich und da wachsen Ihnen wahrscheinlich wieder graue Haare, Herr Lageder, bis Sie das wirklich auch schriftlich vor sich haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich wollte mich hierzu anfangs eigentlich nicht äussern, aber ich möchte für den Staatsgerichtshof ein bisschen die Lanze brechen. Ich habe ein bisschen das Gefühl, er kommt hier bei dieser Diskussion ein bisschen schlecht weg. Ich verstehe eigentlich nicht, warum. Das sind allgemeine Rechtsfragen. Wenn wir zu den Berufsgesellschaften kommen: Die Anwälte konnten zuerst keine Aktiengesellschaft gründen - das war aber auch europäisch so. Dann gab es erste Schweizer Urteile, die Österreicher sind nachgezogen, die Deutschen haben das auf einmal zugelassen und so weiter. Da ging es um grundsätzliche Fragen: Berufsgeheimnis, Interessenskonflikt, Transparenz und so weiter. Da hat es von der Anwaltskammer eine Arbeitsgruppe gegeben, danach sass man zusammen mit der Regierung, konnte es erklären und dann ist das auch so durchgegangen. Das hat dann halt auf andere Berufe übergeschwappt, wie die Ärzte mit der Ärztegesellschaft und so weiter. Aber da stellen sich dann beim Staatsgerichtshof grundsätzliche Fragen. Der Staatsgerichtshof ist der Hüter der Verfassung. Der klärt nicht einfach materiell ab, diese Bestimmung wenden wir so und so an. Er prüft einfach, ob eine Unterinstanz eine Entscheidung erlassen hat, die nicht verfassungskonform ist. In diesen Fragen geht es halt um Rechtsgleichheit oder es geht um die Handels- und Gewerbefreiheit. Ein Bestandteil der Handels- und Gewerbefreiheit ist, dass ein Berufstätiger selber entscheiden kann, wie er sich organisieren möchte, ob er als natürliche Person tätig sein möchte oder als juristische Person und so weiter. Diese Freiheit steht bei uns in der Verfassung und ist ein hohes Gut, das muss auch respektiert werden. Der Staatsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang auch gesagt, es kann nicht das Problem des Einzelnen sein, wenn es Kontrollschwierigkeiten gibt. Das ist das Problem des Staates. Das kann nicht auf dem Buckel des einzelnen Bürgers ausgetragen werden, weil das eben gegen die Handels- und Gewerbefreiheit verstösst. Von dem her gesehen ist diese Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes meines Erachtens vollkommen unproblematisch. Im Gegenteil, sie ist korrekt. Er erfindet solche Sachen ja nicht, er arbeitet auch rechtsvergleichend, er schaut auch, wie das in der Schweiz oder in Österreich ist, woher der fragliche Rechtsbereich halt kommt. Das wird nicht einfach so auf die Schnelle gemacht, das machen wir jetzt mal so oder so. Wer ist der Kontrolleur des Staatsgerichtshofes? Der Staatsgerichtshof ist der Hüter der Verfassung. Das ist das Grundgesetz unseres Landes. Wer soll den kontrollieren? Letztendlich, im Inland gibt es kein höheres Gericht mehr. Aber es gibt noch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Man kann das dort weiterziehen. Nur, das Problem dort ist, dass Urteile vom Menschenrechtsgerichtshof nicht vollstreckbar sind. Aber es hat auch eine gewisse Signalwirkung, wenn es zu einer Verurteilung Liechtensteins kommen würde. Das hatten wir schon. Aber von dem her gesehen ist der Staatsgerichtshof das höchste Gericht. Was wir machen können, ist, die Gesetze so zu schaffen, dass sie mit der Verfassung im Einklang sind. Aber das ist dann wieder Sache des Landtags. Das ist nicht das Problem des Staatsgerichtshofes. Wenn wir hier halt überborden, dann ist der Staatsgerichtshof wieder auf dem Plan. Das ist das System und das System hat jetzt über Jahrzehnte super funktioniert. Von dem her gesehen verstehe ich die Diskussion nicht wirklich, die Vorwürfe, die Kritik, die hier irgendwo latent mitschwingt. Wenn wir zum Steuergesetz kommen - was darf man rausnehmen oder nicht? Wir haben das Steuergesetz gemacht. Angemessen soll es sein. Wir können schon irgendwelche Formeln ins Steuergesetz aufnehmen. Nur, das muss dann allgemein verträglich sein. Dann haben wir wieder unbestimmte Rechtsbegriffe. Schlussendlich ist es eine Frage der Praxis der Steuerbehörde. Die haben Kriterien, was man kann und was man nicht kann. Das muss dann aber einfach allgemein verträglich sein. Wenn wir das zu detailliert ins Gesetz aufnehmen, dann haben wir wieder Praxisprobleme und kann es halt auch wieder sein, dass es nicht funktioniert und wieder aufgehoben wird. Der Staatsgerichtshof würde in so einem Fall prüfen: Ist es willkürlich oder hält es gegenüber der Verfassung stand? Aber es kann nicht die Meinung sein, dass, wenn man in einer Aktiengesellschaft investiert ist, den Beruf über eine Aktiengesellschaft macht, jeder Gewinn zu hundert Prozent herausgenommen werden muss. Man muss die Möglichkeiten haben, Reserven zu bilden und so weiter, Polster zu haben. Das ist auch üblich. Das wird auch in anderen Berufen so gemacht, wenn man in Forschung investiert, was auch immer. Ich gehe davon aus, dass die Steuerbehörden hier Richtlinien haben, wie sie das anwenden, dass sie das rechtsgleich anwenden. Wenn halt jemand da überbordet, dann gibt es Entscheide; und der Staatsgerichtshof wird die am Schluss bei einer Beschwerde überprüfen. Der Staatsgerichtshof sagt nicht, man muss so und so viel rausnehmen. Er sagt einfach, die Entscheidung, die ergangen ist, ist verfassungsmässig oder eben nicht. Das ist die Aufgabe des Staatsgerichtshofes. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Ausführungen, die ich bis jetzt gehört habe. Ich komme noch einmal auf die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Es wurde schon angetönt. Ich hätte einfach gerne gewusst, welche Kosten dann in dieser grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung übernommen werden. Weil unter Punkt 29 in dieser Richtlinie steht halt eben drin: «Den Patienten sollte die Übernahme der Kosten für diese Gesundheitsdienstleistungen mindestens auf demselben Niveau garantiert werden, wie sie bei einer Versorgung im Versicherungsmitgliedstaat gewährt worden wäre.» Ich hätte einfach gerne gewusst, wie das dann in unserem Gesetz abgefasst wird oder wie das dann gehandhabt wird, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ich mit dieser EU-Richtlinie dann eine Zusatzversicherung haben muss, um zum Spezialisten nach Österreich zu gehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Nur noch einmal zur Präzisierung, Herr Abg. Batliner. Ich pflichte Ihnen bei, zumindest ich habe den Staatsgerichthof nicht kritisiert. Ich habe den Gesetzgeber, den Landtag, uns selbst sozusagen, kritisiert. Ich habe auch nicht Rechtsanwälte, Ärzte oder Unternehmer in globo kritisiert. Die halten sich ans Gesetz. Das ist für mich in Ordnung, aber das Gesetz ist meiner Meinung nach nicht gut genug. Deshalb möchte ich, der Herr Gesundheitsminister wird sich dann gleich melden, deshalb erfrage ich: Was können wir tun, um das Gesetz zu verbessern? Es geht mir rein um das. Denn ich denke, es ist eindeutig und unbestritten, dass wir ein Problem haben. Wenn wir kein Problem haben, dann muss ich sagen: Die Antworten auf die Kleinen Anfragen des Abg. Wendelin Lampert stellen für mich ein Problem dar. Unabhängig von den Berufsgruppen muss dieses geregelt werden, wenn es möglich ist. Es geht mir nicht darum, irgendjemanden anzugreifen. Diese Personen halten sich ans Gesetz - und das ist das Problem. Dann müssen wir bessere Gesetze machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Da wollte ich gerade einhängen. Ich meine auch, wer auf dem Markt selbstständig ist, sollte die Rechtsform wählen dürfen. Egal, ob das ein Arzt, Rechtsanwalt, Handwerker ist. Wir müssen bei der Steueroptimierung ansetzen. Insofern möchte ich das Votum von Christine Wohlwend unterstützen, weil ich denke, da müssen wir einen Schlüssel finden, der dann wieder für alle gilt, aber nicht einzelne Berufsgruppen rauspicken und sagen, hier machen wir es und hier machen wir es nicht, sondern eine Lösung für alle, die diese Steueroptimierung, die jeder nutzen würde, einfach verhindert. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz zum Abg. Lageder: Ich meine, wir behandeln nun die Abänderung des Gesundheitsgesetzes und des Ärztegesetzes. Sie stellen dem Gesundheitsminister fragen, die das Steuergesetz betreffen. Die Fragen, die sich Ihnen stellen, müssen Sie nicht dem Gesundheitsminister stellen.
Zu Ihrer Frage, was wir machen können: Ich meine, das schaut jetzt so aus, als ob wir ein Riesenproblem hätten und alle einfach nur Steuern optimieren und den Staat über den Tisch ziehen. Das ist es nicht. Wenn es zwei, drei Fälle gegeben hat - das sind Praxisprobleme, das gibt es bei jedem Gesetz. Aber wenn Sie da was machen wollen - jetzt sind Sie vier Jahre im Landtag, Sie wissen haargenau, was sie da machen müssen. Dann machen Sie einen politischen Vorstoss, was auch immer, eine Initiative. Das können Sie machen. Aber ich denke, der Gesundheitsminister wird Ihnen jetzt zu dieser Frage keine Antwort geben können. Ich denke, wir sind jetzt vollkommen vom Thema weg. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Fragen kann man ja einmal. Mitunter kommen gute Antworten. Der Herr Gesellschaftsminister hat doch schon in verschiedenen Bereichen bewiesen, dass er durchaus valable Lösungsansätze vorweisen kann. Ich denke mir, wie gesagt, fragen sollte nicht verboten sein. Dann möchte ich den Herrn Präsidenten unterstützen. Sie haben natürlich recht: Es sind immer Einzelfälle, die hier halt eben leider zu dieser Diskussion führen. Das ist das Tragische, dass dann im Endeffekt eine ganze Gruppe in einer Ecke steht. Aber wie gesagt, diese Einzelfälle sind einfach vorhanden. Sie haben natürlich auch recht, wenn Sie sagen, ja die Prämien werden nicht in die Ärztegesellschaft einbezahlt. Das nicht, das läuft einfach über die Krankenkassen. Es ist so. Dann, wo ich dem Abg. Lageder auch recht gebe, wenn er sagt, die Berufsgruppen wenden das Gesetz an. Das stimmt schon, nur wir müssen schon den Verwaltungsgerichtshofentscheid 2013/67 einmal konkret anschauen. Es war eben schon nicht so, da hat man dann schon das Gesetz versucht auszunützen. Zuerst hätte man nur CHF 300'000 von diesen CHF 1,2 Mio. versteuert. Erst nachdem die Behörde Druck gemacht hat, dies wurde ausjudiziert, mussten immerhin CHF 515'000 versteuert werden. Also da werden dann schon die Grenzen dieses Gesetzes getestet. Wenn da dann die Behörde nicht relativ wach ist und nicht interveniert, dann gehen hier eben doch etliche Beiträge an die AHV, IV verloren. Wie gesagt, Sie kennen die Daten im Öffentlichkeitsregister, sprich die Bilanzen und Erfolgsrechnungen, und auch diese zeigen dasselbe Bild. Hier findet einfach eine Optimierung der Steuern statt. Das ist anscheinend rechtens. Nach meinem Dafürhalten ist es halt eben, wenn man nur 40% vom Einkommen versteuern muss und nur 40% AHV/IV-pflichtig ist, dann zu wenig.Ich frage mich auch, wie können wir hier etwas unternehmen, um doch wieder gewisse Erträge für die AHV als Beispiel zu generieren? Wenn man hier drinnen schon sagt, ja, diese Ungleichbehandlung der Berufsgruppen, die sieht man nicht. Wie gesagt, das hat der Staatsgerichtshof ja gleich gesehen. Nach meinem Dafürhalten hätte man doch sagen können, bei jemandem, der über eine Mussprämie finanziert wird, kann man gewisse juristische Personen untersagen. Aber das hat der Staatsgerichtshof nach meinem Dafürhalten geklärt. Da müssen wir andere Lösungen finden, oder wir leben mit diesem Zustand, wie er hier ist. Nur dürfen wir uns dann nicht wundern, wenn zum Beispiel die AHV einfach zu wenig Einnahmen hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich werde die Diskussion nicht mehr in die Länge ziehen. Herr Abg. Batliner, wenn Sie kein Problem sehen, dann ist das gut für Sie. Ich sehe hier ein ziemlich grosses Problem und ich denke, es sehen andere auch noch ein Problem. Dass es nichts mit der Vorlage zu tun hätte, das ist wohl faktisch falsch. Denn wir dehnen jetzt genau dieses Problem, das Sie nicht sehen, auf weitere Berufsgruppen aus, die sich dann, wenn sie wollen, dieser Optimierungen bedienen können. Jetzt ist es einfach so, das Gesetz lässt zu, dass 60% eben nicht versteuert respektive «ver-AHV-t» werden müssen. Für mich ist das stossend. Wenn das für Sie in Ordnung ist, dann ist das für Sie in Ordnung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Mir wird die Diskussion langsam wirklich zu dumm. Es geht hier um eine Umsetzung eines Staatsgerichtshofurteils. Hier stellen sich verfassungsrechtliche Fragen. Wir haben gar keine andere Wahl. Sie ziehen hier einfach eine Steuerdiskussion an, und das ist der falsche Ort. Wenn Sie ein Problem sehen, das so gravierend ist, dann arbeiten Sie das auf und machen Sie einen politischen Vorstoss. Aber schwingen Sie hier nicht einfach irgendwo jetzt aus heiterem Himmel mit der grossen Keule grosse Reden. Das ist das, was ich eigentlich gesagt habe. Sie stellen dem Gesundheitsminister intelligente Fragen. Sie stellen die Fragen an die falsche Person. Das wissen Sie eigentlich haargenau. Jetzt haben wir eine öffentliche Diskussion. Mit dem habe ich gar kein Problem. Aber was ich sagen wollte, es ist der falsche Weg. Wenn Sie das Gefühl haben, dass es jetzt weiter geöffnet wird, das Problem grösser gemacht wird, dann dürfen Sie dieser Vorlage nicht zustimmen. Das wäre rechtlich halt einfach kreuzfalsch. Wir müssen dem zustimmen, das ist eine Umsetzung eines Staatsgerichtshofurteils. Wenn das falsch umgesetzt wird, dann wird wieder Beschwerde erhoben, es geht wieder hoch, wird wieder aufgehoben. Und der nächste Landtag wird sich mit dem wieder befassen müssen. Das ist irgendwo das System, ob das Ihnen passt oder nicht. Wenn Sie ein Problem mit dem Steuergesetz haben, machen Sie einen Vorstoss. Das ist meine Message. Dann kann man zur richtigen Zeit darüber diskutieren, zur Sache selbst. Aber jetzt sind wir irgendwie weg vom Thema. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Entschuldigen Sie, Herr Präsident, ich muss noch einmal. Danke für das Wort. Ja, Herr Abg. Batliner, wir werden dann schon einen Vorstoss machen, wenn wir das für nötig halten. Die Diskussion hier ist wichtig. Ich werde diesem Bericht und Antrag zustimmen. Mir ist das klar, es gibt keine andere Möglichkeit. Aber mit diesem Bericht und Antrag schaffen wir andere Probleme, und die würde ich gerne lösen. Wenn der Herr Gesundheitsminister einen Ansatz hat, dann wäre ich ihm dankbar. Denn ich denke, dass auch in seinem Interesse ist, dass uns das Steuersubstrat nicht flöten geht, dass die AHV, für die er ja auch verantwortlich ist, nicht ausblutet. Ich fände das ein wirklich interessantes und wichtiges Thema, das wir auch behandeln dürfen. Dabei belasse ich es. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke für das Wort. Es ehrt mich, dass der Abg. Lageder mir Fragen stellt, die dem Regierungschef vorbehalten wären. Deshalb kann ich hier sehr unverfänglich antworten, weil ich ja nicht als Regierungschef kandidiere. Ich möchte vielleicht ganz kurz diese Hinweise geben: Man muss natürlich vernünftige Unterscheidungsmerkmale finden. Die Unterscheidungsmerkmale, die Sie beispielsweise genannt hatten - ein einziger Besitzer: Ja, dann hat halt die Frau am nächsten Tag zwei Aktien. Dann ist das auch wieder weg. Jedenfalls aber, was ist passiert? Man hat ein Steuergesetz gemacht. In diesem Steuergesetz steht drin: «ein angemessenes Gehalt». Und wenn man jetzt nicht zufrieden ist mit dem, was die Gerichte ausjudiziert haben, dann muss man die Leitplanken im Gesetz strenger fassen. Dafür wäre eben ein parlamentarisches Mittel das Richtige, das sich dann auf diesen Artikel bezieht und sagt: diese Angemessenheit müsse im Gesetz besser verankert sein, damit dieses und jenes nicht mehr passieren könne. Aber es muss klar sein, es muss dann auch für Schreiner, Bankiers oder was auch immer gelten und auch für Fälle gelten, in denen jemand seiner Frau 2% der Aktien überschreibt, damit er halt nicht mehr Alleinbesitzer ist, und vielleicht noch einen zweiten Menschen anstellt, damit er nicht alleine angestellt ist. Sie kennen das ja. Sie können sich lebhaft vorstellen, wie man einfache, aber relativ dumme Rechtsvorschriften schnell umgehen kann. Ich denke, wenn Sie etwas wollen in dieser Richtung, ist das wahrscheinlich dieser Ansatzpunkt. Ich bin um jeden Rappen froh, der in die AHV kommt. Vielleicht noch, um den Konnex herzustellen -AHV und Steuergesetz: Die AHV richtet sich nach dem, was das Steuergesetz hergibt. Wir können nicht die Leute «unterschiedlich besteuern».Dann die Frage, ob diese Argumentation des Zweischalenmodells rechtlich haltbar ist und auch von Brüssel akzeptiert wird. Das werden wir sehen. Das ist unser Argument. Wir wissen aber, dass Österreich ähnlich wie wir argumentiert. Das wird sich dann weisen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann es mir jetzt nicht verkneifen zu sagen, vor circa zwei Minuten hat doch der Abg. Lageder wirklich gesagt, er wird dieser Vorlage zustimmen, im guten Wissen, dass wir Probleme kreieren. Dann frage ich ihn also wirklich, was er in diesem Hohen Haus zu suchen hat. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. «Nice try», Herr Abg. Quaderer. Sie wissen ganz genau, dass der Staatsgerichtshof hier entschieden hat. Sie wissen ganz genau, dass wir das nachvollziehen müssen. Dann können Sie ja dagegen stimmen, wenn Sie wollen, und dann sehen wir mal weiter. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Entschuldigen Sie, Herr Abg. Büchel. Ich habe Ihre Antwort unterschlagen. Es ist genau so, wie Sie vermutet haben, wir verlangen damit für eine Leistung, die in Österreich in Anspruch genommen werden kann, eine Zusatzversicherung. Sie haben ganz konkret gefragt, ob das bei einer Überweisung an einen Spezialisten auch der Fall ist. Wenn es eine Überweisung eines Arztes an einen Spezialisten ist, dann sind die Regeln bei uns etwas gelockert. Wenn Ihr Hausarzt sagt, Sie müssen genau dort und dort und dort hin, und diese Leistung anordnet, dann ist die auch drin. Aber Sie können nicht aus eigenem Antrieb irgendwohin gehen. Es geht um diesen Ersteinstieg in das Gesundheitswesen, und der ist bei uns den Ärzten und den Chiropraktoren vorbehalten, und damit hat es sich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über Abänderung des Gesundheitsgesetzes durch Artikelaufruf vor.Art. 1 Abs. 3 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 17 Sachüberschrift, Abs. 2 und 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Sachüberschrift, Abs. 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 18a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine ganz praktische Frage: Wenn sich jetzt ein Apotheker und ein Drogist zusammenschliessen, ich meine im Namen, ich bin nicht sicher, im Namensrecht muss «Apotheke» oder «Drogerie» drinstehen. Jetzt, wenn die sich zusammentun, wie ist denn der Name der Firma? Das ist der eine Punkt. Wenn ich als Kunde da reingehe in ein Geschäft, wie weiss ich, ob ich jetzt mit einem Apotheker oder mit einem Drogisten rede? Müssen die sich dann irgendwie ausweisen mit einem Namensschild? Ich weiss schon, dass sie nur das machen dürfen, wofür sie auch die Ausbildung haben. Aber wie weiss ich das als Kunde? Also, müssen die sich in Zukunft einfach genau anschreiben, ich bin jetzt das oder das?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Bezüglich der Firma werden wir Abklärungen machen auf die 2. Lesung. Das weiss ich nicht auswendig. Die zweite Frage kann ich dahingehend beantworten, wenn Sie ein Geschäft betreten und dort zwei Menschen sind, der ist Drogist und der andere Apotheker, dann gehe ich davon aus, dass Sie a priori nicht wissen, was der eine darf und was der andere nicht darf. Also ist es eine Sache dieser beiden Personen, zu wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Das heisst, selbst wenn die noch angeschrieben wären mit «Apotheker» und «Drogist», das würde Ihnen als Konsumentin nichts helfen. Die Logik ist eine andere: Der jeweilige Berufsinhaber muss genau wissen, wo seine Grenzen sind, und diese auch einhalten. Denn in der Regel kann man nicht voraussetzen, dass die Kunden in einer Apotheke/Drogerie wissen, wer was darf und welche Medikamente jetzt genau in welchem Fachbereich sind. Dazu braucht es ein gewisses Fachwissen. Deshalb geht die Logik eben anders. Der Berufsinhaber muss das wissen und sich daran halten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen.Art. 18b Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18b Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18f Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18f Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18g Abs. 1 sowie Abs. 4 Bst. a und b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18g Abs. 1 sowie Abs. 4 Bst. a und b stehen zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Im Gewerbegesetz gibt es ja Beschränkungen bezüglich Geschäftsführertätigkeit. Ist diese Lösung, die wir hier jetzt haben, analog zum Gewerbegesetz? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Meinen Sie die Wohnsitzerfordernisse oder meinen Sie andere Kriterien?Abg. Judith Oehri
Man darf nur in einer gewissen Anzahl Firmen eine Geschäftsführertätigkeit ausüben. Aber ich weiss jetzt nicht, in wie vielen oder wie das beschränkt ist. Es muss ja auch eine zeitliche Anwesenheit sein. Ich meine einfach, es muss für Personen, die unter das Gewerbegesetz fallen, genau die gleiche Regelung sein wie hier. Es darf nicht mehr oder weniger in einem oder anderen sein. Aber ich kenne die genaue Regelung im Detail nicht. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wir werden das für die 2. Lesung vergleichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Art. 18h Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18h Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE Abänderung DES äRZTEGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ärztegesetzes. Art. 1 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15a Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15a Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten und haben gleichzeitig das Traktandum 19 erledigt. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:05 bis 18:30 Uhr).
-ooOoo-