Abänderung des Gesetzes über die Tierärzte (Tierärztegesetz) und weiterer Gesetze (Nr. 111/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 20: Abänderung des Gesetzes über die Tierärzte (Tierärztegesetz) und weiterer Gesetze. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 111/2016 und steht zur Diskussion. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Dieser Bericht und Antrag hat zwei Schwerpunkte, ganz allgemein gesagt. Erstens die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es Tierärzten und anderen Tiergesundheitsberufen ermöglicht, ihre Praxis in Form einer juristischen Person zu führen, analog dem Ärztegesetz. Zweitens die Regelung von Tiergesundheitsberufen, wie beispielsweise Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeut oder Tierhomöopath, und damit verbunden die Regelung des Bewilligungsverfahrens. Ein Tierarzt übt gemäss Gesundheitsgesetz einen Gesundheitsberuf aus und somit kann er, im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Gesundheitsberufen, seine Praxis in der Rechtsform einer juristischen Person führen. In der gesetzlichen Umsetzung lehnt sich diese Vorlage sehr stark an das Ärztegesetz an, und rechtlich gesehen sehe ich keine Probleme. Im zweiten Teil geht die Regierung den Bereich komplementäre Tiermedizin an, so steht es auf der Seite 12 dieses Berichts und Antrags. Es ist anscheinend so, dass das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) vermehrt Anfragen von Tierheilpraktikern, Tierphysiotherapeuten oder Tierhomöopathen erhält. Die Regierung will diese Tiergesundheitsberufe zulassen und Mindeststandards für die Ausbildung setzen. Das ist in der Praxis gar nicht so einfach, da die Ausbildungen zu diesen Berufen noch eine grosse Bandbreite aufweisen. Die Regierung schlägt deshalb vor, dass das ALKVW Prüfungen durchführt, die sich an den Prüfungen des Kantons Graubünden orientieren. Inhalte dieser Prüfungen sollen die Themen Tierseuche, Tierarzneimittel und Tierschutz sein. Das finde ich richtig. Im Kapitel zu den personellen Auswirkungen, auf der Seite 34 des Berichts und Antrags, steht, dass das ALKVW den Mehraufwand mit den bestehenden personellen Ressourcen abdecken können sollte. Ich bitte aber dennoch den Gesellschaftsminister, «Tiergesundheitsberufeminister» scheint mir zu lange und zu unpraktisch, um Ausführungen zu diesem Thema. Wie viele Anfragen müssen denn eintreffen und wie viele Prüfungen müssen durchgeführt werden, bis die personelle Schmerzgrenze beim ALKVW erreicht ist? Diese Frage würde mich sehr interessieren. Ich bedanke mich für diesen Bericht und Antrag. Eintreten ist für mich unbestritten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte hier bei einem Punkt noch einhängen: bei dieser Regelung betreffend die Tiergesundheitsberufe, betreffend Bewilligungspflicht und Bewilligungsvoraussetzungen. Hier wird ja normiert, dass die Berufsausübungsbewilligung erteilt wird, wenn eine entsprechende fachliche Eignung nachgewiesen werden kann. Und bei dieser fachlichen Eignung soll das Kriterium sein, dass über eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung verfügt werden soll - erstens; und zweitens eine erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen. Hier frage ich mich einfach, ob diese Prüfung zusätzlich eben auch zur qualitativ hochwertigen Berufsausbildung wirklich notwendig ist oder ob wir hier nicht etwas zu viel Bürokratie aufbauen und über das Ziel hinausschiessen. Ich denke, wir reden hier von Tierhomöopathen und Hundephysiotherapeuten. Und ich glaube, die Risiken sind doch hier schon sehr überschaubar und wohl nur in homöopathischen Dosen vorhanden. Hier würde ich schon anregen, auf eine 2. Lesung hin doch zu prüfen, ob es diese Prüfung wirklich braucht. Ich denke, wie gesagt, erstens sind die Risiken sehr überschaubar. Zweitens wird ja schon eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung verlangt; und ich gehe davon aus, dass bei einer qualitativ hochwertigen Berufsausbildung auch dieser Prüfungsstoff schon weitgehend abgedeckt sein dürfte. Und drittens gäbe es vielleicht andere Varianten, ohne hier jetzt eine Prüfungsbürokratie aufzubauen, beispielsweise dass man hier die Abgabe eines entsprechenden Merkblattes vorsieht und dass der Erhalt dieses Merkblattes auch quittiert werden muss oder was auch immer, dass man über Tierseuchen informiert wurde etc. oder bestätigt, dass man sich betreffend Tierschutzgesetzgebung über die entsprechenden Quellen informiert, aber jetzt nicht wirklich noch eine zusätzliche Prüfung hier verlangt. Ich glaube, für mich geht es einfach ein bisschen zu weit. Und hier wird nach meinem Geschmack wieder etwas zu viel Bürokratie aufgebaut. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich komme auch auf diesen Art. 31a bezüglich Gesundheitsberufe. Es steht unter Bst. d: «weitere von der Regierung mit Verordnung bestimmte Berufe, die der Tiergesundheitspflege dienen». Meine Frage dahingehend: Wo wird hier ein Hufschmied eingeordnet? Ein Hufschmied ist für mich auch einer, der sehr stark die Verantwortung für ein Pferd hat, damit der Bewegungsapparat sauber läuft. Darum die Frage: Wie ist das zu verstehen? Wird hier auch der Hufschmied dann bewilligungspflichtig und gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen oder wie sieht das die Regierung? Das hätte ich noch gerne gewusst. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich bedanke mich auch für die Vorlage. Die geht ja im Wesentlichen im ersten Teil in die ähnliche Richtung wie die Vorlage, die wir vorher diskutiert haben. Was ich sehr begrüsse, ist, dass man mit der Zeit geht, also dass man diese neuen Berufe jetzt auch aufgenommen hat, auch wenn es dem Tiergesundheitsminister vielleicht innerlich manchmal schwerfällt mit der Tierhomöopathie. Aber trotzdem finde ich es schön, dass man das gemacht hat. Mein Votum geht auch in die ähnliche Richtung wie das Votum des Elfried Hasler. Ich meine auch, dass man gerade in dem Bereich, wo, ich behaupte jetzt einmal, die Leute sowieso vorsichtig sind, zu wem sie gehen, die Kunden sehr wohl überlegen, bin ich da bei der richtigen Tierärztin oder beim richtigen Tierheilpraktiker, nicht noch zusätzliche Kontrollen einführen sollte. Denn ich bin sicher, die Reklamationen kommen sehr schnell, wenn irgendwas nicht fachgerecht ausgeübt wird, und da würde ich auch von einem zusätzlichen Bürokratieaufbau absehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte in die gleiche Kerbe hauen wie meine Vorredner, nämlich da, wo die Tiergesundheitsberufe definiert werden. Ein wichtiger Beruf, der für das Tierwohl sehr entscheidend ist, ist der Hufschmied. Das ist unbestritten. Dann gibt es - denke ich - ein bisschen ein Problem in dieser Vorlage. So wie ich das wahrgenommen habe, stützt sich das Ganze darauf ab, dass eben zum Beispiel in der Fleischproduktion die Gesundheit des Menschen, letztendlich als Verzehrer der Tiere, also nicht nur das Tierwohl, mitspielt. Wenn zum Beispiel der Tierarzt Medikamente verschreibt, verabreicht, dann gibt es ganz konkrete Vorschriften, wann das Fleisch dann allenfalls verwertet werden darf oder ob es überhaupt nicht mehr verwertet werden darf. Solche Dinge spielen da hinein. Der andere Aspekt, dass es eben rein um das Tierwohl gehen kann, weil das Tier einen Unfall hatte und dann wieder gesund gepflegt werden muss, das kann dann eben ein sehr erfahrener Mensch machen, der vielleicht überhaupt keine Ausbildung hat. Ich erinnere da an einen Pferdeflüsterer. Ich kenne hier in der Gegend keinen Pferdeflüsterer, aber es gibt auch so etwas wie einen Stiereflüsterer, der etwas ruppige Stiere zähmen, bändigen kann. Ich weiss darum nicht, ob da jetzt der Tierpsychologe auch noch hineingenommen werden muss. Oder würde man das nicht besser, wie es der Kollege Elfried Hasler vorgeschlagen hat, lockern und vielleicht wirklich nur die klassischen Ärzteberufe prüfungspflichtig machen? Das ist klar, Tierarzt geht nur mit einem Studium. Aber viele andere Heilpraktiken, die auch wirksam sind, eignen sich die Leute an. Und dass man das jetzt verschulen möchte und dann Prüfungen abnehmen möchte, sehe ich eigentlich auch nicht ein. Noch ein letzter Satz: Hufschmied ist ja meines Wissens auch so ein Beruf, den man auch erlernen muss. Das kann man nicht einfach anfangen. Aber eben Pferdeflüsterer, ich denke, das kann man sich im Selbststudium aneignen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ich möchte nur zum Punkt 7, «Personelle, finanzielle organisatorische und räumliche Auswirkungen», etwas sagen. Hier ist unter anderem der folgende Satz nachzulesen: «Besonders in der Einführungsphase ist mit Mehraufwand durch Zulassungsverfahren für die anderen Tiergesundheitsberufe zu rechnen, die zulasten von Kontrollaufgaben im Bereich der Primärprodkutionskontrolle (Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelhygiene) gehen wird.» Da wäre ich der Regierung schon noch dankbar, wenn sie da ein wenig konkretere Beispiele nennen kann. Was heisst denn das, wenn hier, sprich die Lebensmittelhygiene, nicht mehr kontrolliert wird? Mit was muss man hier rechnen? Und wenn es hier natürlich einen Lösungsansatz geben würde, dass man eben mitunter diesen Initialaufwand gar nicht entstehen lassen würde, indem man die Ideen, die hier jetzt bereits vorgetragen wurden, einfügen würde in dieses Gesetz, dann würde dieser Mehraufwand ja gar nicht entstehen. Entsprechend hätte man Zeit, um zum Beispiel die Lebensmittelhygiene weiterhin zu kontrollieren, was ja wohl oder übel im Sinne des Konsumenten sein dürfte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst einmal die Frage nach dem Mehraufwand durch die Prüfungen. Es sind Multiple-Choice-Prüfungen und sie werden natürlich nicht für jeden einzelnen, der sich anmeldet, durchgeführt, sondern wahrscheinlich zusammengefasst, dass sie ein-, zweimal im Jahr stattfinden, sodass sich das, ähnlich wie bei der Sachkundeprüfung für die Hunde, einigermassen in Grenzen hält. Ob die Prüfungen notwendig sind: Die Ausbildungen, vor allem aus dem Ausland, sind sehr heterogen. Es geht hier um einen präventiven Tierschutz und es geht wie bei den alternativen Humangesundheitsberufen eben darum, dass der, der den Gesundheitsberuf ausübt, eben weiss, wo er aufhören muss, also dass jemand, der ein Tier behandelt, erkennt, dass es unter einer ansteckenden oder gar hoch ansteckenden Seuche leidet, und überhaupt nicht versucht, mit Globuli da irgendetwas rumzubasteln. Es geht mehr um die Erkenntnis, wann man aufhören muss; und da ist offenbar die Basis sehr, sehr heterogen. Wir werden das für die 2. Lesung sicher prüfen, ob man da Erleichterungen finden kann - in dem Sinn, wenn nachweislich Prüfungen abgelegt wurden oder wenn nachweislich im Rahmen der Ausbildung der Prüfungsstoff behandelt wurde, der hier verlangt wird, ob dann zusätzlich eine Prüfung nötig ist. Ob dann auf diese Zusatzprüfung verzichtet werden kann, das werden wir nochmals anschauen. Der Hufschmied und der Klauenpfleger: Diese brauchen heute schon eine Bewilligung nach dem Tierschutzgesetz. Also das ist kein freier Beruf und der ist heute schon geregelt, eben weil, wie sie bemerkt haben, das ein wichtiger Beruf ist. Man muss sich aber auch im Klaren sein, dass diese alternativen Berufe wahrscheinlich eher im Bereich der Haustiere zum Einsatz kommen und weniger im Bereich der Nutztiere, der landwirtschaftlichen Nutztiere der Fleischproduktion. Dort wird wohl eher auf klassische medizinische oder tierärztliche Kenntnisse vertraut. Zur Frage des Abg. Wendelin Lampert mit dem Initialaufwand: Ja, natürlich versuchen wir, den Initialaufwand so gering wie möglich zu halten - vielleicht eben auch durch diese Anregungen, die jetzt gerade in dieser Fragerunde aufgebracht wurden. Aber es ist klar beim Amt, wenn man ein Gesetz umzusetzen hat, dann muss halt die andere Arbeit temporär einmal etwas zurückstehen und muss man dann halt vielleicht in dem einen oder anderen Fall die Kontrollfrequenzen einmal etwas zurückfahren - vielleicht dann besonders in den Fällen, die in den Vorkontrollen nie zu Beanstandungen Anlass gegeben haben. Aber so ist halt das Arbeitsleben, man muss halt dann Prioritäten setzen und man kann nicht immer, wenn ein Zusatzaufwand kommt, auch gleich mehr Leute einstellen. Ja, ich denke, damit habe ich die Fragen beantwortet. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe gefragt, wie der Hufschmied einzuordnen ist. Da habe ich nichts vernommen von Ihnen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Also ich habe ausgeführt, dass der Hufschmied heute schon eine Bewilligung braucht. Das ist im Tierschutzgesetz geregelt, heute schon. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Tierärztegesetzes durch Artikelaufruf vor. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Titel steht zur Diskussion.
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Art. 1 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
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Art. 3 Abs. 3, 6 und 7 Bst. b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 3, 6 und 7 Bst. b stehen zur Diskussion.
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Art. 5 Abs. 3 bis 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 6 Abs. 3 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 3 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
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Art. 11 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Sachüberschrift vor Art. 11a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 11c wird aufgerufen.
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Art. 11d wird aufgerufen.
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Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 11i wird aufgerufen.
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Art. 11k wird aufgerufen.
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Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11l steht zur Diskussion.
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Art. 14 Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
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Art. 19a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19a steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 31a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 31a steht zur Diskussion.
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Landtagspräsident Albert Frick
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Landtagspräsident Albert Frick
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Landtagspräsident Albert Frick
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Überschrift vor Art. 31h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 31h steht zur Diskussion.
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Art. 31h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Überschrift vor Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 32 steht zur Diskussion.
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Art. 37 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 Abs. 1 steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
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III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage, das Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes. Art. 3 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Bst. e steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Heilmittelgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage, das Gesetz über die Abänderung des Heilmittelgesetzes.Art. 29 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage, das Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes. Art. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 20 erledigt.
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