Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz; FHG) (Nr. 108/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 22: Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz; FHG). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 108/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Mit dem vorliegendem Bericht und Antrag soll das bestehende Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates angepasst werden. Dieses Gesetz regelt im Wesentlichen die Erstellung des Landesvoranschlags, also des Budgets, die Erstellung der Abnahme der Landesrechnung und insbesondere die Erstellung des Finanzplanes und die Steuerung des Finanzhaushalts des Staates. Mit den nun vorgeschlagenen Änderungen verfolgt die Regierung das Ziel, die Verbindlichkeit und die Transparenz betreffend die Steuerung des Finanzhaushaltes weiter zu erhöhen. So soll als Kern der Vorlage das Finanzleitbild des Landtages aus dem Jahre 2005 aufgehoben werden, und die darin lediglich mit Richtliniencharakter definierten finanzpolitischen Eckwerte sollen neu auf Gesetzesstufe verbindlich verankert werden. Ergänzend wird vorgeschlagen, dass betreffend die Einhaltung der finanzpolitischen Eckwerte in Sanierungsphasen eine Erleichterung eingeräumt werden soll. Zuletzt werden aufgrund von praktischen Erfahrungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gewisse Anpassungen betreffend Pauschalkredite, Nachtragskredite und der Terminologie vorgeschlagen. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Anlässlich verschiedenster Landtagsdebatten im Laufe dieser Legislatur wurden immer wieder finanzpolitische Grundsatzthemen angesprochen, zuletzt auch anlässlich der Verabschiedung der Landesrechnung 2015 im Juni-Landtag dieses Jahres. Auch damals wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob das heutige Finanzhaushaltsgesetz mit dem darin enthaltenen Finanzleitbild und seinen fünf Eckwerten unter sich verändernden Rahmenbedingungen noch zukunftsfähig ist. Mit gegenständlicher Vorlage geht die Regierung diesen letztgenannten Fragen auf den Grund. Gegen die daraus resultierende Aufnahme der Mess- und Zielgrössen der Eckwerte in das Finanzhaushaltsgesetz und der damit verbundenen Aufhebung des Finanzleitbildes 2005 ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden. Ebenso ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die Regierung keinen Bedarf für inhaltliche Anpassungen an den fünf Eckwerten sieht und diese damit als zukunftsfähig erachtet. Das ist auch keine grosse Überraschung, und dem kann ich mich aufgrund der von der Regierung angeführten Überlegungen ebenfalls anschliessen. In ihrer Kombination wirken die fünf Eckwerte meines Erachtens insgesamt weiterhin genau richtig, weil letztlich eigenkapitalerhaltend und souveränitätssichernd. Das muss im Grunde das Mass aller Dinge und der gemeinsame Nenner sein. Klar ist für mich weiterhin, wie schon mehrfach anlässlich verschiedenster finanzpolitischer Debatten erwähnt und begründet, dass das Ergebnis der betrieblichen Rechnung nicht zwingend positiv zu sein hat. Daher ist es für mich ein Leichtes, mich auch den Ausführungen der Regierung zum Eckwert 1 anzuschliessen. Selbst mit inzwischen drei abgeschlossenen Massnahmenpaketen war dies nicht zu bewerkstelligen. Auch das Finanzergebnis kann und muss seinen Beitrag zu einem insgesamt ausgeglichenen Staatshaushalt leisten und soll nicht ausschliesslich der Reservebildung dienen. Die Regierung schreibt dazu, dass bei Ausklammerung des Finanzergebnisses fehlende Mittel durch Leistungs- oder Beitragskürzungen oder Steuererhöhungen beschafft werden müssten. Mit der Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1800 wurde jüngst zu einem dieser Mittel gegriffen und mit der Senkung des AHV-Staatsbeitrags um CHF 26 Mio. ab 2018 zu einem anderen. Das sind Massnahmen, die man in der subjektiven Einzelbetrachtung als gut oder nicht gut bewerten kann, aber letztlich dienen sie doch dazu, das betriebliche Defizit zu verkürzen, um den Handlungsspielraum von Landtag und Regierung - insbesondere im Hinblick auf unausweichliche investive Ausgaben der kommenden Jahre - zu erhöhen, ohne im Übermass auf zumindest teilweise sehr volatile Bestandteile des Finanzergebnisses angewiesen zu sein.Es ist für mich allerdings eine noch auszutarierende Frage, in welch umfangreichem Masse Bestandteile des Finanzergebnisses dazu verwendet werden sollten, um ein betriebliches Defizit aufzufangen. Klarheit herrscht mit Eckwert 1 eine Stufe darüber, nämlich in der Erfolgsrechnung. Dort ist bestimmt, dass sich Aufwand und Ertrag inklusive Finanzergebnis mittelfristig die Waage halten sollen, sodass der laufende Aufwand sowie die zukünftigen Ersatzinvestitionen aus den Erträgen der Erfolgsrechnung und nicht über einen Abbau von Reserven finanziert werden können. Es ist aber auch auf Stufe Erfolgsrechnung eine Tatsache, dass für Investitionen weniger Raum bleibt, je mehr Vermögenserträge zur Ausgleichung eines betrieblichen Defizits verwendet werden müssen. Und Investitionen werden unweigerlich auf uns zukommen, nicht nur Ersatzinvestitionen. Zum Beispiel stehen wir vor einem epochalen demografischen Wandel, für dessen Bewältigung absehbar enorme Mittel erforderlich sein werden. Investitionen werden auch zur Zukunftssicherung unseres Landes und Wirtschaftsstandortes erforderlich sein - Investitionen in die Bildung, in die Infrastruktur und in die Forschung und Entwicklung beispielsweise. Diese werden uns noch einiges abverlangen und möglicherweise auch einen klugen Einsatz von Reserven notwendig machen, welche gemäss Eckwert 5 richtigerweise auch nicht unantastbar sind. Letztlich werden wir nicht umhin kommen, auf allen Stufen der Landesrechnung aufmerksam und bemüht zu bleiben. Dazu wäre als ein weiteres im vorliegenden Bericht nicht aufgezähltes Mittel zur Verkürzung des betrieblichen Defizits auch der betriebliche Aufwand der Landesverwaltung angetan. Doch aus Sicht der Regierung scheint hier nicht mehr viel Potenzial zu schlummern, nachdem sie im Rechenschaftsbericht zur Landesrechnung 2015 bereits schrieb, es müsse das Ziel sein, den betrieblichen Aufwand auf dem gegenwärtigen Niveau zu stabilisieren. Den mehrfach mitgeteilten Überlegungen, Teile des aus Vermögens- und Beteiligungserträgen zusammengesetzten Finanzergebnisses dem Betriebsergebnis zuzurechnen, widmet die Regierung in ihrem Bericht und Antrag meines Erachtens etwas zu wenig Aufmerksamkeit. Mit einem Verweis auf Eckwert 5 zu konstatieren, dass die Regierung den Diskussionen betreffend die Zuordnung einzelner Konten zum betrieblichen Ergebnis oder zum Finanzergebnis nichts abgewinnen könne, ist mir persönlich etwas zu wenig. Zumindest die Beteiligungserträge wären zu vertiefende Überlegungen wert, denn das von ÖUSG und Eignerstrategien gesteuerte, aktive Halten von Beteiligungen kann unter Umständen durchaus als unternehmerische und daher betriebsergebnisrelevante Tätigkeit betrachtet werden, da ja von Gesetzes wegen vorgesehen ist, dass der Staat Mehrheitsaktionär von Landesbank, Telecom, Post und so weiter zu sein hat. So gesehen besteht ein ganz relevanter Unterschied zwischen der Dividende einer allenfalls gehaltenen Nestlé-Aktie und derjenigen von LLB, Telecom und so weiter. Eine Verlagerung der Beteiligungserträge aus dem volatilen Finanzergebnis hin zum stabileren betrieblichen Ergebnis erscheint mir daher nicht völlig abwegig. Auf der Bilanzseite wurde diese Überlegung übrigens bereits abgebildet. Die Beteiligungsanteile bis 51% sind im gebundenen Verwaltungsvermögen bilanziert, die darüber liegenden Teile im frei verfügbaren Finanzvermögen. Hierzu bitte ich die Regierung um weitere Überlegungen auf die 2. Lesung hin. Sehr einverstanden bin ich mit der Bestätigung von Eckwert 2. Die darin enthaltene Periodenbetrachtung anstelle einer Stichtagsbetrachtung gibt der Wirkungsentfaltung von Massnahmen die hierfür in der Regel erforderliche Zeit. Die Möglichkeit, ausserordentliche Mehrausgaben oder Mindereinnahmen für einmalige, zukunftsgerichtete Projekte aus der Eckwertberechnung ausklammern zu können, ist eine weitere Möglichkeit, unter Wahrung höchster Sorgfalt nicht stichtagsbezogen hektischen Aktivismus ausbrechen lassen zu müssen. Inhaltich ist die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes insgesamt eine Bestätigung des Ist-Zustandes, eines gut austarierten Ist-Zustands. Die finanzpolitischen Leitplanken sind stabil. Innerhalb dieser Leitplanken werden sich auch die im nächsten Februar neu zu wählende Exekutive und Legislative weiterhin mit den Wechselwirkungen zwischen Betriebsergebnis, Finanzergebnis, Investitionsgebaren und Reservepolitik auseinandersetzen - auseinandersetzen müssen. Der Regierung und den zuständigen Behörden danke ich für eine wertvolle, in sich stimmige Vorlage. Eintreten ist für mich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich hoffe, dass wir auch in der weiteren Folge diese Diskussion zu diesem Traktandum so führen können, dass es nicht darum geht, dass wir diskutieren, ob der Staatshaushalt heute gesund ist oder nicht gesund ist oder mit welchen Massnahmen er gesund werden könnte, sondern dass wir uns auf diese Eckwerte und diese Vorlage konzentrieren können, die darauf nicht im Kern eingeht. Sondern hier geht es der Regierung darum: Sie sieht Anpassungsbedarf, die Verbindlichkeit und Transparenz betreffend die Steuerung des Finanzhaushaltes weiter zu erhöhen, und schlägt vor, die Messgrössen der finanzpolitischen Eckwerte gesetzlich zu verankern, das Finanzleitbild 2005 aufzuheben sowie Einhaltung der finanzpolitischen Eckwerte 1 bis 3 zu ergänzen - für den Fall, dass eine Sanierungsphase läuft - sowie weitere kleinere Gesetzesanpassungen gerade im Kreditbereich. Eine Vorbemerkung: Dies ist die beste, die ausführlichste, die detaillierteste Beantwortung eines Nicht-Postulats, die ich je gesehen habe. Lassen sie mich dies kurz ausführen: In einem Postulat beziehungsweise in einem Postulatantrag ersuchten wir die Regierung zu prüfen, inwieweit das Finanzhaushaltsgesetz als Ganzes, insbesondere Art. 5, Finanzplanung, Art. 26, Finanzleitbild beziehungsweise Eckwerte - und hier war die Aufforderung, diese ins Gesetz aufzunehmen -, und Art. 27, Steuerung des Finanzhaushalts, den heutigen Ansprüchen genügt nach einer nachhaltigen Führung des Staatshaushaltes. Und gebeten hatten wir in der Begründung um einen historischen Abriss über die Entwicklung des Finanzhaushaltsgesetzes, eine Zweckmässigkeitsanalyse der Eckwerte, abgeänderte oder zusätzliche Eckwerte in Vorschlag zu bringen, insbesondere Ausführungen zu einem Eckwert zu einem strukturellen Defizit am Beispiel der Schuldenbremse Schweiz, Licht in das Thema Finanzleitbild zu bringen, und da war noch die Prüfung der Rechtmässigkeit des Landtagsentscheids vom November 2013, dass trotz nicht Einhaltung von Eckwerten von einem Massnahmenpaket abgesehen werden darf. Sie werden es festgestellt haben: In diesem Bericht und Antrag geht die Regierung auf jeden einzelnen dieser Punkte detailliert ein - und deshalb nochmals: Eine bessere Beantwortung zu einem nicht überwiesenen Postulat habe ich noch nie gelesen, sogar auf den Punkt der Rechtmässigkeit des Landtagsentscheids vom November 2013 geht dieser Bericht und Antrag ein, indem eben eine Anpassung der Eckwerte 1 bis 3 für den Fall einer Sanierungsphase mitaufgenommen wird. Ja, die Regierung geht hier und nicht in der Postulatsbeantwortung zum Zukunftsfonds, was wir im folgenden Traktandum behandeln werden, auch auf den Punkt Zurechnung des gesamten Ertrages aus der Vermögensanlage für die Eckwertbemessung, also eben auch für den Teil Zukunftsfonds, und Fragen zur Inflation beziehungsweise zum Inflationsausgleich ein. Für all dies möchte ich mich bei der Regierung explizit bedanken. Ich kann es vorwegnehmen, ich kann die Erläuterungen und gemachten Vorschläge alle nachvollziehen, und so gesehen ist Eintreten auf diese Vorlage zu begrüssen.Auf einen Punkt wird aber klarerweise nicht eingegangen: eine Mitsprache des Landtages bei der Finanzplanung. Ich komme damit zurück auf die Kernfrage, was sowohl diese Abänderung Finanzhaushaltsgesetzes angeht, aber auch die Aufhebung des Gesetzes über den Zukunftsfonds. Die Frage ist: Wer hat die Finanzhoheit in diesem Staat, wer ist letztendlich verantwortlich - der Landtag oder die Regierung? Nach heutiger Praxis liegt die Erarbeitung der Finanzplanung einzig in den Händen der Regierung, und der Herr Regierungschef und Finanzminister hat bei der Postulatsvorstellung im März vehement darauf hingewiesen, die Kompetenz liegt hier, bei der Finanzplanung eben, bei der Regierung. Lassen Sie mich ganz verblümt sagen: Die Regierung hat jene Kompetenzen, welche ihr der Landtag gibt, und genau beim Finanzhaushaltsgesetz sind diesbezüglich noch einige Punkte nicht geregelt. Lassen Sie mich dies auch noch näher ausführen, was der Herr Regierungschef bei der Postulatsbehandlung beim Antrag gesagt hat. An mich gewandt, sagte er, dass die Genehmigung der Finanzplanung durch den Landtag aus seiner Sicht nicht delegierbar ist. Die Haltung der Regierung ist klar ist glasklar: Die Kompetenz liegt hier bei der Regierung. Ich will jetzt nicht Wortklauberei betreiben, aber von welcher Kompetenz sprechen Sie, Herr Regierungschef? Von der Kompetenz zur Erarbeitung der Finanzplanung oder von der Kompetenz, darüber auch zu entscheiden? Das sind für mich zwei Ebenen. Am Beispiel von Art. 25 des Finanzhaushaltsgesetzes sieht man eben nicht, wie der Landtag einen mehrjährigen Finanzplan zu behandeln hat. Gängige Praxis scheint zu schein, diese Finanzplanung zur Kenntnis zu nehmen; und dies soll mit dieser Abänderung - mit diesen Vorschlägen zum Finanzhaushaltsgesetzes - unverändert so bleiben. Und dies steht für mich im Widerspruch dazu, dass der Landtag letztlich die Finanzhoheit innehat und die Finanzplanung den Kurs der Finanzpolitik bestimmt - und eben nicht ein Jahresbudget, das der Landtag zu genehmigen hat.Ich möchte die Diskussion bei der Postulatseinreichung jetzt nicht aufwärmen, die Meinungen waren diesbezüglich uneinheitlich. Der Abg. Johannes Kaiser sieht zum Beispiel die Frage der Finanzhoheit erfüllt, indem der Landtag den Rechenschaftsbericht nachträglich gutheisst und das Jahresbudget bewilligen muss. Anders der Abg. Elfried Hasler, der sagte: «Ich gehöre zu jenem Teil der Abgeordneten, der die heutige Rolle des Landtages bei der Finanzplanung ... als unbefriedigend erachtet.» Und der Spagat rund um diese Finanzplanung ging eben so weit, dass es für die einen ein zentrales Führungsinstrument ist, quasi ein Frühwarnsystem, während der Herr Regierungschef sagte und ich zitiere wiederum: «Ich frage mich nur, was denn diese Mitsprache des Landtages effektiv bringt. Die Finanzplanung hat keine Verbindlichkeit. Also was bringt diese Mitsprache des Landtages?» Keine Verbindlichkeit, diese Worte - dazu hätte ich doch noch gerne ein paar Ausführungen, was damit gemeint ist. Wie wichtig ist für ihn die Finanzplanung? Welche Bedeutung hat sie mittelfristig für die Gestaltung des Staatshaushaltes? Heute nämlich beschränkt sich die Finanzhoheit des Landtages auf die Verabschiedung - wie erwähnt - des Jahresbudgets, dessen Ausgabenseite zu 80 bis 90% gesetzlich vorgegeben ist und nicht wirklich der Steuerung dient, auch wenn kurzfristige Massnahmen, Entscheide auf der Einnahmenseite, möglich wären. Diese entsprechen aber sicherlich nicht einer strategischen Steuerung; und das ist die Frage, die es in meinen Augen zu klären gilt: Finanzhoheit - und dies wirklich verstanden als die Verantwortung für die langfristige Entwicklung des Staatshaushaltes - liegt die beim Landtag, ja oder nein? Und dann können wir klären: Was ist massgeblich für die Steuerung des Staatshaushaltes, ein Jahresbudget oder eben die Finanzplanung? Und entsprechend muss dem Landtag in meinen Augen in Art. 25 - Finanzplanung - eine Kompetenz zugebilligt werden: Die Finanzplanung der Regierung zu genehmigen oder wenigstens die Möglichkeit zu haben, sie zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen. Ganz praktisch, was mache ich als Abgeordneter, wenn ich mit wesentlichen Annahmen und Prämissen des Finanzplanes nicht einverstanden bin? Wenn ich zum Beispiel der Meinung bin, die Steigerungsraten bei den Steuererträgen oder die Anlageperformance seien übertrieben optimistisch dargestellt? Wie die Regierung selbst ausführt, wirken die Eckwerte des Finanzleitbildes ja präventiv im Falle einer negativen Entwicklung. Wenn ich nun oder sogar 25 Abgeordnete der Meinung sind, dass die Prämissen falsch gesetzt sind oder diese zu hinterfragen wären, dann muss das Geschäft doch an die Regierung zur Überarbeitung zurückgeschickt werden können, auch mit dem unangenehmen Risiko, dass dann vielleicht durch eine Verletzung einzelner Eckwerte Korrekturmassnahmen notwendig werden könnten.Weiters ist vorgeschlagen: Eine Kompetenzverschiebung in Art. 27 Abs. 5 des Finanzhaushaltsgesetzes, die einen direkten Bezug zum Zukunftsfonds hat. Wie gesagt, ich bin mit allen Änderungen dieses Berichts und Antrags einverstanden, mit allen Änderungen kann ich gut leben, aber mit ihrem direkten Bezug zu den Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezüglich der Finanzhoheit wird die zentrale Frage nicht beantwortet - ja, die Frage stellt sich die Regierung gar nicht. Und sie kann somit die Rollen beziehungsweise Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Landtag nicht klären, denn für sie stimmt die heutige Praxis. Wir können also heute auf diese Vorlage eintreten, wenn aber diesbezüglich auf die 2. Lesung hin keine Klärung erfolgt, werde ich keiner weiteren Kompetenzverschiebung vom Landtag an die Regierung zustimmen. Um mit Klärung meine ich nicht: einer Seite einen Gefallen tun, sondern eine objektive, juristisch abgesicherte, verfassungsmässig konforme Opinion, wer letztverantwortlich ist für den Zustand des Staatshaushaltes. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Herr Präsident, guten Morgen, Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Die Bestimmungen im Finanzhaushaltsgesetz sind nichts weniger als das finanzpolitische Sicherheitsdispositiv unseres Landes und deshalb von zentraler Bedeutung. Strukturelle Probleme sollen so rechtzeitig erkannt und geeignete Gegenmassnahmen getroffen werden können. Insbesondere bei den Traktanden Landesvoranschlag und Finanzplanung flammte immer wieder die Diskussion auf, ob die finanzpolitischen Prämissen im Finanzleitbild und den dazugehörenden Eckwerten wirtschaftlich schweren Zeiten gerecht würden. Wie bereits anlässlich der Behandlung des Postulats für mehr Mitsprache des Landtages bei der Finanzplanung im März dieses Jahres vertrete ich die Auffassung, dass das Finanzhaushaltsgesetz anzupassen ist. Ich bin der Meinung, dass die Zielgrössen oder die Messwerte der Eckwerte im Finanzhaushaltsgesetz selber Eingang finden müssen. Es soll nicht bei jedem finanzpolitischen Traktandum, das dem Landtag zur Behandlung vorgelegt wird, die Diskussion aufkommen, ob der Staatshaushalt nachhaltig saniert ist. Gestützt auf klare gesetzliche Regeln sind diese Interpretationsspielräume zu beheben. In diesem Sinne freue ich mich, dass die Regierung den Ball aus den Landtagsdebatten aufgenommen und nun eine Diskussiongrundlage erarbeitet hat - mit eben diesem Ziel, die Messgrössen der finanzpolitischen Eckwerte gesetzlich zu verankern. Als Folge davon schlägt die Regierung zudem vor, das Finanzleitbild 2005 aufzuheben, da dieses durch die Aufnahme der finanzpolitischen Grundsätze im Gesetz selbst obsolet wird. Hinsichtlich der Eckwerte 1bis 3 schlägt die Regierung eine Erweiterung vor. Hintergrund ist, dass in einer Sanierungsphase mit Massnahmenplan die Wirkung einer Massnahme erst gegen Ende einer Finanzplanungsperiode eintreten könnte. Die Eckwerte 1 bis 3, welche im Durchschnitt der Finanzplanungsperiode eingehalten sein müssen, könnten dadurch schwer erreichbar sein. Der Regierungsvorschlag trägt diesem Umstand Rechnung, indem nur der Durchschnitt der letzten beiden Jahre zur Beurteilung herangezogen werden soll. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, da sie mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Verbindlichkeit zur Sicherung gesunder Staatsfinanzen bringt.Eine Aussage aus dem Bericht und Antrag der Regierung möchte ich hier jedoch aufgreifen. Auf Seite 8 steht sinngemäss, dass sich die Bestimmungen betreffend die Nichteinhaltung der finanzpolitischen Grundsätze bewährt haben, indem Sanierungsmassnahmen von über CHF 200 Mio. ausgelöst und die strukturellen Probleme des Landeshaushaltes behoben worden seien. Ich kann diese Aussage in ihrer Absolutheit nicht unterstützen, denn ich bin überzeugt, dass noch weitere Strukturverbesserungen möglich sind. So frage ich mich, mittels welcher Zielgrössen zum Beispiel dem finanzpolitischen Grundsatz, dass Leistungen - wo möglich und sinnvoll - durch die Privatwirtschaft erbracht werden sollen und der Staat sich auf seine Kernaufgaben zu beschränken hat, Rechnung getragen wird. Oder wo ist zu erkennen, dass eine weiter gehende Entflechtung zwischen Gemeinde- und Staatsaufgaben angezeigt wäre? Diese Fragen zu beantworten, beinhaltet einen vorgelagerten Prozess. Auch wenn die Eckwerte eingehalten oder Massnahmenpakete erfolgreich umgesetzt worden sind, ist ein strukturelles Problem aufgrund von finanzpolitischen Rahmenbedingungen also durchaus möglich. Schliesslich frage ich mich noch, weshalb die Regierung zur Auffassung gelangt, dass keine Personen von der Vorlage betroffen seien, und sie deshalb von einer Vernehmlassung abgesehen hat. Wenn man sich vor Augen führt, dass die Finanzplanung nur unter Einbezug von Wirtschafts- und Verwaltungskreisen im weiteren Sinne erstellbar ist, so verstehe ich die Argumentation nicht. Letztlich mag sogar jeder Einwohner und jede Einwohnerin durch eine Massnahme, bedingt durch die Nichteinhaltung der Eckwerten, auch betroffen sein. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Im Mittelpunkt dieser Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates steht die Steuerung des Finanzhaushaltes. Diese wurde optimiert. Ich gehe nicht mehr einzeln darauf ein, weil es die Votanten vor mir bereits sehr ausführlich und sehr treffend dargelegt haben. Ich möchte eher eine Zusammenfassung, eine Wertung geben. Die Doppelspurigkeiten mit dem Finanzleitbild 2005 wurden ausgeräumt. Das Finanzleitbild 2005 wird mit dieser Vorlage aufgelöst. Die Messgrössen, das kommt auch zum Ausdruck, der Eckwerte waren eigentlich richtig ausgelegt. Sie werden jetzt im Gesetz verankert und sie bilden nach wie vor ein sehr gutes Steuerungssystem. Die Eckwerte sind, wie sich herausstellte, noch richtig und zeitgemäss. Das zeigt die Qualität dieser Eckwerte auf. Die Erfahrungen der letzten Jahre wurden in das neue Finanzhaushaltsgesetz einberechnet, auch die längerfristige Betrachtung. Und das scheint mir sehr wichtig, dass die generelle Zielsetzung gewahrt bleibt, nämlich dass die Eckwerte eine Zukunftsbetrachtung darstellen, eine Zukunftsbetrachtung ermöglichen und im Sinne eines Frühwarnsystems. Und dieser Steuerungsmechanismus funktioniert und dieses Instrumentarium erachte ich als sehr gut. Also ich bin da für Eintreten. Ich finde es eine sehr gute Vorlage und Optimierung des Finanzhaushaltsgesetzes unseres Staates. Interessant auch die Ausführungen des Abg. Wolfgang Marxer bezüglich der Finanzplanung. Wir haben damals schon diskutiert, wie die Finanzhoheit und die Kompetenzen hier gegliedert sind. Ich war damals völlig auch nicht abgeneigt betreffend Argumentation, inwiefern der Landtag bei der Finanzplanung einbezogen werden kann. Es sollte nicht die Kompetenz meiner Ansicht nach auf den Landtag verschoben werden. Aber eine Beteiligung oder ein Einbezug in die Finanzplanung in dieser Form, da bin ich eigentlich für eine Diskussion sicher durchaus bereit. Ansonsten erachte ich es nach wie vor als eine exekutive Aufgabe der Regierung, dass sie die Finanzplanung dem Landtag vorschlägt. Aber dies können wir noch vertieft anschauen. Ich bin für Eintreten und für diese Vorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich erlaube mir auch noch eine kurze Wertung. Der zentrale Punkt ist eigentlich ein Artikel, der gar nicht in der Regierungsvorlage erscheint. Es ist nämlich der Art. 2, wo die Haushaltsgrundsätze beschrieben werden. Da heisst es im bestehenden Gesetz bekanntlich, dass Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung mittelfristig im Gleichgewicht zu halten sind. Und in der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen, ob eben diese Ziel- und Messgrössen sich am Ergebnis der gesamten Erfolgsrechnung, wie es im bestehenden Gesetz vorgesehen ist, oder eben am betrieblichen Ergebnis ausrichten sollen. Wenn ich die sehr sachliche Debatte hier richtig interpretiere, dann besteht hier jetzt eigentlich Grundkonsens, dass man bei diesem bestehenden Art. 2 so bleibt und dass man eben sagt, dass der zentrale Grundsatz ist: Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung sind mittelfristig im Gleichgewicht zu halten. Wenn dem nicht so wäre, müsste eigentlich dieser Artikel abgeändert werden; und da ich keinerlei Ansinnen diesbezüglich vernommen habe, gehe ich nicht davon aus und bin sehr froh, dass man hier einen grundsätzlichen Konsens im Landtag jetzt zu dieser Frage gefunden hat. Doch noch ein Wort zum Abg. Wolfgang Marxer, ohne jetzt diese Debatte bezüglich des von Ihnen eingereichten Postulats aufwärmen zu wollen, wie Sie selbst gesagt haben. Aber es geht natürlich um die Verbindlichkeit in dem Sinne, dass die Finanzplanung eine andere Verbindlichkeit hat als das Budget. Das Budget, der Landesvoranschlag, ist vollzugsverbindlich, deshalb verabschieden wir auch jährlich das Finanzgesetz. Und das ist eben nicht der Fall bei der Finanzplanung. Das heisst nicht, dass die Finanzplanung keine Bedeutung hat - im Gegenteil. Ich habe mich, ohne das jetzt alles wiederholen zu wollen, für die jetzt bestehende Lösung ausgesprochen, weil ich befürchte, dass wir dann Diskussionen im Landtag haben. Sie haben es selbst gesagt, wenn eine Prämisse falsch ist, müsste doch der Landtag hier eine Möglichkeit haben, einzuwirken. Also ich persönlich möchte vermeiden, dass im Landtag Diskussionen geführt werden, ob eine Planrendite nun 2 Prozentpunkte oder 1,5 oder was auch immer ist. Das ist meiner Ansicht nach nicht zielführend. Ich finde es auch nicht zielführend, ein anders Beispiel, wenn die Steuereinnahmen ganz unterschiedliche Schätzungen erfahren. Es ist klar: Eine Einnahmenschätzung ist sehr schwierig. Die Regierung stellt sich da auf Planungen der Unternehmen ab, und dann käme der Landtag noch und sagt: Das ist zu progressiv oder zu konservativ. Ich glaube, diese Diskussionen würden uns nicht wirklich weiterbringen. Deshalb, nach Abwägung für und wider, habe ich mich für die bestehende Lösung ausgesprochen. Das heisst aber nicht, dass beispielweise nicht die Finanzkommission einbezogen werden sollte, um bestimmte Dinge mit der Regierung zu diskutieren; das würde ich als sehr sinnvoll erachten. Aber wie gesagt, es ist jetzt hier eine andere Diskussion. Zusammenfassend kann ich sagen: Ich bin sehr froh über diesen Grundkonsens und bin auch für Eintreten auf diese Vorlage. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich relativ kurzfassen, da eigentlich schon alle Aspekte dieser Vorlage von meinen Vorrednern berührt wurden. Ich denke, für mich ist Eintreten auf diese Vorlage eigentlich unbestritten. Es gilt Dank den betroffenen Behörden, die diese Vorlage ausgearbeitet haben. Ich denke, es ist eine sehr gute und wichtige Vorlage. Es wurden jetzt von Vorrednern verschiedene Punkte debattiert, die wahrlich noch weiterhin werden und schon in den vergangen Wochen in unseren Landeszeitungen zu Kommentaren und Leserbriefen geführt haben, was nun eine rote oder eine schwarze Null sein soll. Diesbezüglich habe ich eigentlich auch eine sehr klare Meinung. Ich denke, Ziel sollte es doch sein für unser Land, dass wir Aufwand und Ertrag im Betriebsergebnis in Balance halten können. Ich denke mir, das Finanzergebnis - auch mit den Beteiligungen LKW, Landesbank, etc. - wird doch eher ein bisschen, könnte man fast sagen, der Spekulation ausgesetzt. Denn ich denke mir, wenn wir in die Vergangenheit schauen, haben wir gesehen, wie volatil auch die Erträge der Beteiligungen sein können, wie volatil die Verluste sein können, und ich denke mir, wenn man sich die Börsen vor Augen hält, die Geldschwemme, die auf den Märkten liegt, die eigentlich für Gelder überhaupt nichts mehr abgeben, wird es doch sehr schwierig sein zu sagen, was nun ein Finanzergebnis, ob es jetzt CHF 70 Mio. oder CHF 20 Mio. sein wird. Es könnte auch einmal ein Verlust von CHF 70 Mio. kommen. Dem sind wir auch nicht gewappnet. Darum würde ich das Finanzergebnis wirklich, wie es der Abg. Christoph Wenaweser gesagt hat, für epochale Ereignisse auf die Seite stellen. Ich glaube, darüber wollen wir ja heute nicht allzu lange diskutieren. Nur noch, um auf das Votum des Abg. Wolfgang Marxer einzugehen: Ja, wir haben diese Planung. Wir haben das sehr ausführlich diskutiert im März, glaube ich. Und ich war da eigentlich der Ansicht, dass die Finanzplanung ganz klar zur Regierung gehört. Und der Landtag hat seine Aufgabe, er hat die Finanzhoheit, er kann Ja oder Nein zu gewissen Punkten sagen, und das ist auch wichtig. Und da wurde immer das schöne Wort Know-how wieder ins Spiel gebracht - ich denke, bei der Finanzplanung ist mit Sicherheit mehr Know-how bei der Regierung und bei den Ämtern, bei den zuständigen Stellen, als im Landtag. Ich würde sagen, wenn wir da eine Verschiebung anstreben, dann müssen wir wahrscheinlich eine neue Kommission mit Leuten bilden, die sich wirklich mit Finanzplanung und mit Budgets auskennen. Der Landtag ist ja nicht immer mit Personen ausgestattet, die dieses sogenannte Know-how haben. Aber auch das wird uns noch weiterhin im Landtag verfolgen. Aber auf jeden Fall ist Eintreten auf diese Vorlage für mich unbestritten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich bin froh, dass ich gleich darauf antworten kann und auf das Votum des Abg. Beck bezüglich meiner Ansicht, was Art. 25, Finanzplanung, angeht, eingehen kann. Sie gehen von sehr praktischen Auswirkungen aus, meinen, dass Sie keine Diskussionen über die Prämissen hier im Landtag führen wollen. Der Abg. Quaderer geht sogar davon aus, dass mein Gedanke ist, dass der Landtag die Finanzplanung macht, aber dass das Knwo-how diesbezüglich natürlich bei der Regierung ist. Das ist überhaupt nicht meine Ansicht - selbstverständlich wird die Regierung mit ihrem Stab, mit ihren Experten die Finanzplanung weiterhin machen. Die Frage ist einzig: Kann der Landtag, sie zur Überarbeitung zurückweisen, wenn er anderer Ansicht ist? Nochmals, ich muss meinen allerletzten Paragrafen wiederholen: Es geht mir nicht darum, einer Seite einen Gefallen zu tun oder Friede-Freude-Eierkuchen-Stimmung diesbezüglich zu schaffen und so weiter, sondern ich will eine juristische, verfassungsmässig abgesicherte, objektive Opinion, wer die Finanzhoheit in diesem Land hat. Wer ist letztverantwortlich für den Staatshaushalt? Und dann kann das Gremium selbst entscheiden, welche Instrumente es dafür einsetzt. Und ich möchte nur als letzten Gedanken diesbezüglich anführen: Beim Beteiligungscontrolling - auch so eine Sache, die die Regierung macht - ist im Gesetz festgeschrieben: Geht zuhanden der GPK und kommt nachher in den Landtag. Weshalb nicht auch beim Art. 25, Finanzplanung, etwas in die Richtung festschreiben: Geht an die Finanzkommission und kommt mit einer Empfehlung der Finanzkommission in den Landtag? Dann wäre der Landtag schon irgendwie mitberücksichtigt, und es wäre an der Finanzkommission eine Opinion zur Finanzplanung zu geben. Dies nur so als Mittelweg, als Ansatz, wie ich denke, dass die Finanzplanung, durch dieses Haus gehen müsste. Damit belasse ich es. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Diskussion über die Mitsprachemöglichkeiten des Landtages hinsichtlich der Finanzplanung wurde ja anlässlich des Postulats der Freien Liste geführt. Ich habe mich damals dezidiert gegen eine erhöhte Mitsprache Landtages ausgesprochen, weil ich es als dringend erachte, dass dieses strategische Führungsinstrument eigentlich von der Regierung gestaltet werden kann, und weil - wie es auch der Kollege Beck schon sagte - wir bei mehr Mitspracherecht unter Umständen in nicht zielführenden Diskussionen ausufern, wie zum Beispiel: Mit welchen Renditeerwartungen soll geplant werden, wie euphorisch oder wie pessimistisch soll vorgegangen werden bei den Annahmen zu den Ertragssteuereinnahmen und so weiter und sofort? Ich glaube, dann würden wir eine Finanzplanung wahrscheinlich nie so wirklich durchbringen. Aber an und für sich auch der Prozess, den der Kollege Marxer jetzt angesprochen hat, der scheint mir zumindest prüfenswert. Und ich möchte vielleicht auch noch etwas zu überlegen geben. Die Regierung hat einmal in dieser Legislaturperiode eine Finanzplanung mit drei Szenarien gemacht, wo man mit unterschiedlichen Annahmen operiert hat und damit natürlich zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen ist. Vielleicht wäre es eine Überlegung wert, dass die Regierung das in der Finanzplanung zum Standard machen könnte. Es müssen ja nicht unbedingt drei Szenarien sein, aber wenn man jeweils zwei Szenarien - ein optimistischeres oder ein pessimistischeres Szenario - aufstellt, damit man dann insgesamt irgendwo, auch über die Jahre hinaus, ein bisschen näher vielleicht der tatsächlichen Wahrheit kommen könnte. Aber das bitte gerne auf die 2. Lesung hin.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst möchte ich mich ganz herzlich für diese sehr sachliche und gute Diskussion bedanken. Ich beginne gerade beim letzten Votum des Abg. Christoph Wenaweser betreffend Szenarien. Ich denke Szenarien sind dann sinnvoll, wenn wir wirklich grosse Unsicherheiten haben, und das war zu jenem Zeitpunkt auch der Fall. Jetzt haben sich viele Fragen geklärt. Gerade die ganze Thematik der Besteuerung der Ex-Sitzgesellschaften hat sich geklärt, viele Grossprojekte haben sich geklärt. Deshalb ist aus unserer Sicht aktuell nicht nötig, dass man mit verschiedenen Szenarien arbeitet. Wir werden dies aber sicher auf die 2. Lesung nochmals thematisieren und hierzu Ausführungen machen. Dann zum Abg. Wolfgang Marxer: Sie haben uns ja ein grosses Kompliment ausgesprochen für die «Nicht-Beantwortung» eines Postulates. Ich möchte einfach nochmals kurz auf dieses Postulat eingehen. Der Titel des Postulates lautete: «für mehr Mitspracherechte des Landtages bei der Finanzplanung», und das war der grosse Knackpunkt. Deshalb wurde das Postulat auch nicht an die Regierung überwiesen. Zur Frage der Mitsprache des Landtages bei der Finanzplanung. Sie haben die Frage gestellt, wer schlussendlich die Finanzhoheit hat. Ich kann da ganz kurz auf die Verfassung verweisen, auf Art. 62, und dort ist ausgeführt unter anderem: «c) die Festsetzung des jährlichen Voranschlages und die Bewilligung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben». Dann auch: Beschlussfassung über Kredite, Anleihen und so weiter. Und für mich ist klar, der Landtag hat diese Finanzkompetenz, sie ist gesetzlich sogar in der Verfassung festgeschrieben. Bei der Finanzplanung geht es jedoch um ein Frühwarnsystem und um ein Führungssystem der Regierung, und deshalb vertrete ich auch dezidiert die Meinung, dass dieses Instrument von der Regierung erarbeitet und auch beschlossen wird und dem Landtag zur Kenntnis gebracht wird. Und meine Aussage, die Sie ausgesprochen haben, betreffend Verbindlichkeit ist genau auch in diesem Zusammenhang zu sehen. Ein Budget hat eine hohe Verbindlichkeit für die Regierung, weil wir die entsprechenden Kredite, und zwar auf Kontoebene, einhalten müssen. Und wenn wir dort Überschreitungen haben, dann müssen diese Überschreitungen vorher schon beim Landtag mittels Nachtragskredit beantragt werden. Hier haben wir eine ganz andere Verbindlichkeit als in der Finanzplanung. Die Finanzplanung ist ein Steuerungsinstrument, ein Führungsinstrument für die Regierung, und wenn dort die Eckwerte nicht eingehalten werden, dann kommt eben der Mechanismus mit einem Massnahmenpaket zum Tragen. Und deshalb bin ich auch überzeugt, dass die heutige Praxis sehr gut funktioniert, das haben auch die vergangenen Jahre gezeigt. Immerhin wurden drei Massnahmenpakete ausgelöst und diese wurden mittlerweile auch umgesetzt. Ich bin ganz klar der Überzeugung, dass mit diesem Instrumentarium, das wir haben, und dieser Kompetenzverteilung die Finanzkompetenz des Landtages auch nicht beschnitten wird.Dann zur Abg. Violanda Lanter-Koller: Sie haben auf Seite 8 verwiesen und gesagt, dass Sie mit dieser Aussage nicht einverstanden sind, und haben unter anderem auch die Entflechtung zwischen Land und Gemeinden erwähnt. Für mich ist das kein strukturelles Problem, für mich ist das eher eine Frage, wie man diese Aufgaben lösen will. Will man hier beide Partner an Bord haben oder will man diese Aufgaben eindeutig einem der beiden Partner zuweisen? Aber die strukturellen Probleme - in dem Sinne, dass wir praktisch zu hohe Kosten haben im Vergleich zu den Einnahmen - haben wir natürlich massgeblich gelöst.Dann zum Abg. Harry Quaderer, Sie haben noch das Thema aufgebracht: Aufwand und Ertrag des Betriebsergebnisses sollten im Gleichgewicht sein. Und Sie haben ausgeführt, dass das Finanzergebnis sehr volatil ist. Natürlich ist es zum Teil sehr volatil, aber Sie dürfen nicht vergessen, dass mehr als die Hälfte sehr konstant ist. Ich meine, die Dividenden, die wir bekommen, insbesondere von der Landesbank, haben sich in der Vergangenheit als sehr konstant erwiesen. Wir wissen auch bei den Staatsbetrieben in etwa, wohin die Reise geht, und auch dort können wir mit relativ stabilen Erträgen rechnen. Ebenfalls ist es so, dass wir ja die andere Hälfte angelegt haben, also wir haben rund CHF 1,3 Milliarden in verschiedenen Portfolios angelegt. Wie gesagt, auch dort kommen natürlich Erträge, wie zum Beispiel Zinsen und Divi-denden, und auch die sind vernünftig planbar. Was richtig ist, dass wir natürlich im Finanzergebnis auch die Kursentwicklungen drin haben. Hier haben wir eine Volatilität und da ist natürlich sehr schwer abschätzbar, was am Ende des Tages - beim Jahresschlusskurs - herauskommt. Dennoch, denke ich, ist es für die langfristige Betrachtung wichtig, dass man diese Einnahmen, dieses Finanzergebnis, berücksichtigt, um eben auch mittelfristig die Ausgaben und Einnahmen im Einklang zu haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es scheint, dass wir am Ende der Eintretensdebatte angelangt sind und über Eintreten befinden können. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes durch Artikelaufruf vor.Art. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4a steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Die Regierung schlägt hier vor, dass künftig pauschale Mittel für gewisse oder einzelne Aufwandpositionen gesprochen werden können sollen. In der Begründung wird hier mit dem Instandsetzungsaufwand argumentiert. Für mich ist diese Begründung noch etwas wenig überzeugend. Hier hätte ich gerne weitere Erläuterungen. Haben wir hier tatsächlich ein Problem, das zu lösen ist? Gibt es andere konkrete Beispiele, wo eben solche pauschalen Mittel, Pauschalkredite, wirklich sinnvoll und notwendig wären? Es wird auch gesagt in der Begründung, dass es ohne wesentliche Transparenzeinbussen ginge. Im Zweifelsfall bin ich gegen Transparenzeinbussen und gegen weniger Einflussmöglichkeiten des Landtages. Also hier erwarte ich mir noch eine bessere Argumentation. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Hasler, es geht hier primär darum, dass wir verschiedene Konten haben in unterschiedlichen Gruppen, aber die gleiche Art betreffend. Damit stellt sich immer wieder die Frage, wenn wir am einen Ort etwas später machen, ob dieses Budget am anderen Ort verwendet werden kann. Also ganz konkret: Wir haben ein Konto «Instandsetzung Verwaltungsgebäude», das ist in der Gruppe 091. Wir haben ein Konto «Instandsetzung Schulgebäude» in der Gruppe 295 und ein Konto «Instandsetzung Kulturgebäude». Das sind drei Konten für Instandsetzungen - für Verwaltungsgebäude, Schulgebäude, Kulturgebäude. Wenn nun ein Pauschalkredit insgesamt gemacht wird für Instandsetzungsarbeiten bei den Gebäuden, dann haben wir mehr Spielraum, von einem Bereich auf den anderen zu verschieben. Ansonsten müssen wir jedes Konto separat budgetieren, und wenn es Überschreitungen gibt, müssen wir beim Landtag einen Nachtragskredit beantragen, auch wenn beim anderen Konto eine Unterschreitung erfolgt. Das Gleiche betrifft auch die Situation bei den Betriebskosten. Auch hier gibt es drei Konten, jeweils für Verwaltungsgebäude, Schulgebäude, Kulturgebäude, und wenn man diese Betriebskosten als Pauschalkredit zusammenführen kann und dennoch die Information dem Landtag gibt, dann hilft uns das, dass wir mehr Spielraum haben, um dann entsprechend auf aktuelle Situationen reagieren zu können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, wir lesen weiter.Art. 6 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 2 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Ich habe hier lediglich eine redaktionelle Anmerkung. In Bst. b heisst es: «die im Betrachtungszeitraum erwarteten Mittelveränderungen und Fall einer negativen Veränderung Angaben zu deren Finanzierung». Hier müsste man, glaube ich, noch vor «Fall» «im» hineinschreiben. Aber das kann die Regierung dann auf die 2. Lesung aufnehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 1, 2 und 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 1, 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes in 1. Lesung beraten. Über den Antrag der Regierung, das Finanzleitbild 2005 aufzuheben, werden wir erst nach der 2. Lesung und nach der Schlussabstimmung befinden. Somit haben wir Traktandum 22 erledigt.
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