Abänderung des Gemeindegesetzes sowie weiterer Gesetze (Polizeigesetz, Landesverwaltungspflegegesetz) zur Regelung der Gemeindepolizei (Nr. 114/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Gemeindegesetzes sowie weiterer Gesetze (Polizeigesetz, Landesverwaltungspflegegesetz) zur Regelung der Gemeindepolizei. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 114/2016. Er steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die öffentliche Sicherheit stellt eine zentrale Grundlage für die gesunde Entwicklung einer Dorfgemeinschaft dar. Sicherheit ist eine subjektive Empfindung und keine konkret messbare Grösse. Sicherheit ist eine dynamische Grösse und verändert sich ständig. Faktoren, die das subjektive Sicherheitsgefühl beeinflussen, sind vielseitig. Polizeipräsenz und natürlich auch die Gemeindepolizeipräsenz können das subjektive Sicherheitsgefühl anheben. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Gemeindegesetzes sowie weiterer Gesetze, wie des Polizeigesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes, zur Regelung der Gemeindepolizei werden die Gemeindepolizisten aus einer gesetzlichen Grauzone befreit. Das ist explizit zu begrüssen. Für das polizeiliche Handeln, auch auf Gemeindeebene, ist es unabdingbar, dass Rechte und Pflichten auf Gesetzesebene verankert sind. Andernfalls sind Grundeingriffe - wie Personenkontrollen und Durchsuchungen, Fahrzeugkontrollen und Sanktionen etc. - nicht möglich. Eine gesetzlich geregelte Grundlage ist das Werkzeug einer jeder Polizistin sowie eines jeden Polizisten. Die Regelungen über die Gemeindepolizei sind bislang einerseits lückenhaft, andererseits über verschiedene Gesetze und Verordnungen verstreut. Mit dem neuen Gesetz wird eine klare Definition der Gemeindepolizei und ihrer Befugnisse und Aufgaben geschaffen. Diese Aufgaben und Befugnisse der Gemeindepolizisten werden mit gegenständlicher Vorlage im Gemeindegesetz klar definiert, sodass insbesondere auch die Abgrenzung zur Tätigkeit der Landespolizei ersichtlich ist und das Zusammenwirken der beiden Organe verdeutlicht wird. Im Gesetz verankert werden auch in der Praxis teilweise bereits bestehende und bewährte Kooperationen zwischen einzelnen Gemeinden. Ebenso soll es den Gemeinden möglich sein, zu ihrer Unterstützung private Sicherheitsfirmen mit gewissen nicht polizeilichen Tätigkeiten zu beauftragen. Mit dieser Vorlage wird auch geregelt, dass die Gemeindepolizisten zum Zwecke der Notwehr und Notwehrhilfe mit einer Waffe ausgestattet werden können, wenn die jeweilige Gemeinde dies zur Aufgabenerfüllung als notwendig erachtet und der Gemeindepolizist die dafür notwendige Zusatzausbildung auch absolviert hat.Die Regierung folgt damit einem Anliegen der Gemeinden, die sich in der Vernehmlassung mit grosser Mehrheit für die Möglichkeit zur Bewaffnung des Gemeindepolizisten ausgesprochen haben. Auch diese Regelung ist zu begrüssen. Gemeinden sollen für sich selbst entscheiden, ob sie ihre Gemeindepolizistinnen mit einer Waffe ausstatten oder eben nicht. Der Gemeinderat wird darüber befinden, indem er anhand der Faktenlage in seiner Gemeinde sich für das Waffentragen seiner Gemeindepolizisten zu entscheiden hat. Jede Gemeinde soll für sich entscheiden können, ob ihre Gemeindepolizisten zum Zweck der Notwehr und Nothilfe eine Schusswaffe tragen. So sollte es auch im Wortlaut im Gemeindegesetz dann bei Art. 64d Abs. 5 entsprechend angepasst werden, indem dort auf jeden Fall die Formulierung gemäss Polizei- be-ziehungsweise Waffengesetz übernommen werden soll. Ich werde dieses aber dann an der entsprechenden Stelle während der Lesung nochmals anbringen. Ich unterstütze auch die vorgeschlagene Regelung zur persönlichen Voraussetzung und der Ausbildung vollumfänglich. Die Bevölkerung setzt ja schliesslich gewisse Erwartungen an eine Polizistin. Polizisten und Polizistinnen werden als Vorbild gesehen. Neben einer guten Ausbildung und dem Tragen der Uniform ist der Polizist für Aussenstehende unmissverständlich als Polizist erkennbar. Eine Uniform allein aber genügt meines Erachtens nicht. Der Gemeindepolizist soll auch immer einen Ausweis mit sich tragen. Zukünftige und heutige Gemeindepolizisten sollen Uniformen und Waffen tragen dürfen. Aber nur unter einer Bedingung: Sie müssen, wie eben schon erwähnt, eine gute und solide Ausbildung erfolgreich absolvieren. Denn wo Polizei drauf steht, muss auch Polizei drin sein. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Für die Befugnisse der Gemeindepolizei fehlen derzeit klare gesetzliche Grundlagen. Auch ich attestiere, dass dies aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch ist. Ich unterstütze zudem, dass Regelungen im Zusammenhang mit der Gemeindepolizei zentral an einem Ort verankert gehören. Es ist für mich auch unbestritten, dass heute gegebene rechtliche Grauzonen eliminiert werden sollten. Es ist für mich einfach eine Frage des Wies. Die Konsequenzen aus den definierten Zuständigkeiten und Befugnisse der Gemeindepolizei gehen aber in eine Richtung, die mir nicht gefällt. Dies bezieht sich in der aktuellen Vorlage insbesondere auf das Ausrüsten der Gemeindepolizei mit Schusswaffen und in diesem Zusammenhang auch auf die damit zusammenhängenden Aufgaben eines Gemeindepolizisten. Es ist zweifelsfrei ein Faktum, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung tendenziell zunimmt. Dazu tragen natürlich auch und vor allem die aktuellen Ereignisse in aller Welt bei. Auch für unsere Region beziehungsweise für unser Land kann niemand einen solchen Vorfall ausschliessen. Das potenzielle Risiko schätze ich allerdings momentan doch als eher gering ein.Zugegeben, gerade die geschilderten Entwicklungen konfrontieren uns mit grundsätzlichen, neuen Herausforderungen, was die Sicherheit unserer Gesellschaft betrifft. Meines Erachtens sollte man aber bei jedem Ruf nach mehr Sicherheit abwägen, welche Schritte adäquat sind und welche Konsequenzen diese Schritte auch für das gesellschaftliche Miteinander mit sich bringen.Ich frage mich ernsthaft: Sind die Gemeindepolizisten wirklich jene, die einen umfassenden Einfluss auf jene Ursachen haben, welche bei der Bevölkerung ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis auslösen? Wie viele Fälle gibt oder gab es, bei denen eine Schusswaffe eine echte Hilfe ist beziehungsweise gewesen wäre? Trägt nun das Tragen einer Schusswaffe zur Deeskalation einer Situation bei oder ist sie nicht eher eskalationsfördernd? Recherchiert man nach entsprechenden Expertenmeinungen, ist dies zumindest sehr umstritten. Wurde eine Nutzen-Risiko-Abwägung bezüglich des Tragens einer Schusswaffe durchgeführt? Den technischen Umgang mit der Waffe kann man natürlich lernen, und dies wäre ja auch ein Bestandteil der Aus- und Weiterbildung. Dem Gemeindepolizisten fehlt aber jene fundierte Ausbildung, die ein ordentlicher Polizist durchläuft. Gerade in Bezug auf die rasche Analyse von akuten Vorfällen oder den Umgang mit solchen Vorfällen hinsichtlich psychischer Belastungen durchläuft ein Polizist mit Sicherheit eine fundierte Schulung oder fundierte Schulungen. Eine Fragestellung in diesem Zusammenhang: Was glauben wir, wie gehen vor allem die Gemeindepolizisten, aber auch die Gemeinden selbst damit um, wenn der Gemeindebedienstete von der Schusswaffe Gebrauch macht oder machen muss? Ist sich ein jeder der entsprechenden Konsequenzen bewusst? Ich würde mich nach dem Studium dieser Vorlage für einen anderen Weg aussprechen. Nämlich eine umfassende Auslegeordnung bezüglich der Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindepolizei. Hier unterstütze ich insbesondere auch die Stellungnahme der Gemeinde Mauren. Ich kann auch der Stellungnahme der Gemeinde Gamprin, die auch im Bericht und Antrag erwähnt wird, einiges abgewinnen, die den Gemeindepolizisten in erster Linie als Ordnungshüter sieht. Wenn in den Gemeinden tatsächlich verstärkte Sicherheitsvorkehrungen nötig sind und öfter bei Vorfällen eingegriffen werden muss, dann müssen meines Erachtens die entsprechenden Massnahmen und die Zuständigkeiten verstärkt bei der Landespolizei liegen.Erstens halte ich auch nichts von Parallelstrukturen, und meines Erachtens sollten Zuständigkeiten dort angesiedelt werden, von wo aus in Akutfällen entsprechend eingegriffen werden kann. Bei einer solchen Ausgangslage könnte ich mir gut vorstellen, dass die Gemeinden die sicherheitspolizeilichen Tätigkeiten an die Landespolizei delegieren. Da ich den definierten Aufgaben und der Entwicklung, die sich hier erahnen lässt, und insbesondere dem Tragen der Schusswaffe kritisch gegenüberstehe, tue ich mich mit dieser Vorlage schwer. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Diese Vorlage ist grundsätzlich zu begrüssen, da sie eine klare gesetzliche Grundlage für die Befugnisse und Aufgaben der Gemeindepolizei schafft. Die Vorlage präzisiert das Zusammenwirken der Landespolizei und der Gemeindepolizei. Ausserdem werden Kooperationen zwischen den Gemeinden eindeutig zugelassen, was sehr zu begrüssen ist. Auch der Umgang mit privaten Sicherheitsfirmen wird normiert. Hierzu stellen sich allerdings einige Fragen: Welche Tätigkeiten dürfen private Sicherheitsfirmen ausführen? Welche Tätigkeiten dürfen private Sicherheitsfirmen nicht ausführen? Ich denke, es ist wichtig, dass wir hier auch noch ein paar Beispiele haben, damit man sich das plastisch vorstellen kann. Sind die Vorschriften zur Ausbildung mit denen der Gemeindepolizisten vergleichbar? Und schliesslich, dürfen Angestellte privater Sicherheitsfirmen Waffen tragen? Wenn ja, welche und verfügen diese Personen über eine entsprechende Ausbildung? Ich denke, somit sind wir auch beim Streitpunkt dieser Vorlage angelangt, nämlich das Tragen von Waffen der Gemeindepolizisten. Ich möchte vorwegnehmen, man kann hier beide Standpunkte argumentieren.In Bezug auf das Tragen von Faustfeuerwaffen durch Gemeindepolizisten ist für mich Folgendes zu bemerken: So wie es das Gesetz vorsieht, sind alle Vorkehrungen zu treffen, dass der Gemeindepolizist, die Gemeindepolizistin sowohl ausgebildet als auch persönlich geeignet ist, eine Waffe zu tragen und als letztes Mittel zu benutzen. Regelmässige Schiessübungen als auch Weiterbildung im Bereich Deeskalation müssen Pflicht sein. Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass vergleichbare Standards wie bei der Landespolizei gelten müssen. Und ich denke, das wird durch diese Vorlage erreicht. Es gibt gute Gründe, die dafür sprechen, dass ein Gemeindepolizist eine Waffe tragen soll, aber auch solche, die dagegen sprechen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass ein Gemeindepolizist mit den gleichen Gefahren oder Situationen konfrontiert sein kann wie ein Landespolizist. Dort ist das Tragen von Waffen scheinbar unbestritten. Hingegen kann auch argumentiert werden, dass das Tragen von Waffen auch eine Gefahr für den Beamten darstellen kann. Wenn der Verbrecher weiss, dass der Polizist, sei es der Gemeindepolizist oder der Landespolizist, bewaffnet ist, dann geht es im Extremfall faktisch darum, wer zuerst schiesst. Denn beide wissen, dass sie schiessen werden, wenn es die Situation verlangt. Sind die Polizisten hingegen unbewaffnet, wie dies zum Beispiel in Grossbritannien oder Irland der Fall ist, dann muss der Verbrecher nicht schiessen, denn er weiss, dass der Polizist wehrlos ist. Genau diese Wehrlosigkeit kann aber im Ernstfall eben auch ein Risiko darstellen. Die Situation kann von beiden Standpunkten argumentiert werden.Ich erachte deshalb die von der Regierung vorgeschlagene Lösung als zweckdienlich. Die Gemeinden sollen auf Basis des Gefahrenpotenzials über die Notwendigkeit der Bewaffnung entscheiden. Das Wichtigste ist aber, dass die Person, die die Waffe trägt, geschult im Umgang ist und über eine geeignete, gefestigte Persönlichkeit verfügt. Selbiges gilt selbstverständlich auch für die Polizei auf Landesebene. Weder auf Landesebene noch auf Gemeindeebene, denn Gemeindepolizisten tragen gegenwärtig zum Teil Waffen, ist es zu Problemen gekommen. Das spricht für die Ausbildung der Polizisten und Polizistinnen selbst. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Waffe, gepaart mit Schulung in den Bereichen Kommunikation, Gesellschaftslehre, Konfliktmanagement und angewandte Psychologie, sind auf jeden Fall der Schlüssel für einen sicheren Umgang mit einer Waffe und der damit einhergehenden Verantwortung.Die Fraktion der Freien Liste ist jedenfalls für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke an die Regierung für diese Vorlage, die für mich in einigen Punkten unbestritten ist. Hingegen in einigen Punkten sehe ich doch auch kritische Aspekte - es ist nicht verwunderlich -, einmal der Punkt des Tragens von Schusswaffen, dann die Uniformierung und dann grundsätzlich ein paar Ausführungen vielleicht noch zum Aufgabenspektrum. Zum Tragen von Schusswaffen: Hier wird ja mit dieser Kann-Bestimmung eigentlich die Möglichkeit beibehalten, dass Gemeindepolizisten bewaffnet werden können, was natürlich zu einem gewissen Druck unter den Gemeinden führt - oder in der Vergangenheit auch schon geführt hat - zu einer flächendeckenden Bewaffnung. Das sehe ich kritisch. Die Regierung sagt selber, dass sie der Ansicht ist, dass grundsätzlich in diesem Bereich keine Schusswaffen nötig wären. Und es wurde auch schon von Vorrednern erwähnt, dass eine Waffe eben nicht nur Schutz ist, sondern auch Reaktionen provozieren kann, die letztlich zu einer Gefährdung des Waffentragenden führen. Es wurde auch schon gesagt, die mangelnde Routine und der Umgang mit Waffen in schwierigen Situationen kann zu einer Gefährdung des waffentragenden Gemeindepolizisten führen.In London, einer Neun-Millionen-Stadt mit sicherheitsmässig wohl deutlich kritischeren Bezirken, als es die Grossabünt in Gamprin ist oder das Städtle in Vaduz ist, sind auch heute noch 92% der Berufspolizisten ohne Schusswaffe unterwegs. Und interessanterweise wurde vor nicht allzu langer Zeit auch eine Befragung gemacht, eine Untersuchung, wie die betroffenen Polizisten diese Regelung selber sehen. Und dort ist es eine ganz, ganz klare Mehrheit von 78% der Beamten, die keine Schusswaffe tragen wollen. Und wie gesagt, ich glaube, was in London mit sehr kritischen Bezirken möglich ist, das sollte auch in der Grossabünt oder im Städtle Vaduz möglich sein. Möglich wäre es mit einer Kann-Bestimmung. Ich würde aber hier weiter gehen, gar keine Kann-Bestimmung zulassen.Bewachungsdienste, die in der Nacht hier unterwegs sind in diesem Land, sind in der Regel auch ohne Schusswaffen im Einsatz. Ich glaube, bei der Berufspolizei gibt es die Regelung oder heisst es: Ein Polizist ist kein Polizist. Das soll unter anderem eben heissen, dass auch aus Sicherheitsgründen immer zwei Polizisten gemeinsam im Einsatz sein müssen, und ein Einzelner alleine darf sich auch nie nur annähernd in eine Situation begeben, in der der Gebrauch einer Schusswaffe nötig sein könnte. Also bitte ich die Regierung schon, diesen Punkt nochmals sehr kritisch zu hinterfragen. Und wie gesagt, ich spreche mich gegen das Tragen von Schusswaffen aus.Dann zum zweiten Punkt: Uniformierung. Hier spreche ich mich klar dafür aus, dass die Frage der Uniformierung den Gemeinden überlassen werden soll. Es gibt meines Erachtens viele Aufgabenbereiche, in denen das Tragen einer Uniform nicht nötig oder sinnvoll ist. Sollte letztendlich doch an dieser Kann-Bestimmung bezüglich des Tragens von Schusswaffen festgehalten werden, dann soll eine Gemeinde, wenn sie sich gegen das Tragen von Schusswaffen entscheidet, zumindest auch die Möglichkeit haben, sich gegen das Tragen einer Uniform aussprechen zu können.Dann noch zum letzten grundsätzlichen Punkt betreffend das Aufgabenspektrum: Hier spreche ich mich klar gegen Parallelstrukturen aus. Es muss klar sein, wofür die Landespolizei zuständig ist und wofür die Gemeindepolizei zuständig ist. Hier sollte es möglichst keine Überschneidungen geben. Es ist für mich zum Beispiel nicht sinnvoll, wenn die Gemeindepolizei beispielsweise für die Überwachung des Fischereigesetzes zuständig ist. Das ist für mich Landesaufgabe, und es soll auch nicht sein, dass die Gemeindepolizei frisierten Mopeds hinterherjagt. Ich glaube, das ist Sache der Landespolizei. Die Gemeindepolizei soll sich auf Gemeindeaufgaben im engeren Sinn konzentrieren und nicht zu einer zweitrangigen Landespolizei werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Besten Dank der Regierung erstmals für die Ausarbeitung des Berichts und Antrags und auch besten Dank für die Aufnahme der Anfragen der Gemeinde, um die Grauzone, in der sich die Gemeindepolizei bewegte, auf eine Grundlage zu stellen, die eben keine Grauzone mehr sein soll. Ich unterstütze die Vorlage eigentlich in allen wesentlichen Punkten und bin auch froh darüber, dass, gerade wenn wir auf die Waffe zu sprechen kommen, die Kann-Bestimmung drin ist. Von mir aus müsste es nicht einmal eine Kann-Bestimmung sein. Ich möchte eigentlich, dass die Gemeinden sich sowieso entscheiden müssen, ob sie den Gemeindepolizisten jetzt nun mit einer Schusswaffe ausstatten oder eben sich dagegen aussprechen. Sie sollen sich bei einer Neuanstellung oder alle vier Jahre einmal mit dem Thema auseinandersetzen, ob sich die Lage geändert hat oder sich eben nicht geändert hat, wie sie es sehen. Was für mich ganz wichtig ist, ist auch die Tatsache, dass, wenn Polizei draufsteht, dann auch Polizei drin ist. Das ist halt bei uns so. Anscheinend sind in London 92% der Polizisten nicht bewaffnet. Bei uns sind aber alle normalen Polizisten bewaffnet. Und auch die Gemeindepolizisten: Steht Polizei drauf und hat er ein weiss-rotes Auto, ist auch Polizei drin. Ich als Bürger gehe davon aus, wenn Polizei draufsteht, ist Polizei drin; und dann hat er auch sich entsprechend ausgerüstet zu präsentieren und sich auch so zu verhalten. Zum einzelnen Artikel komme ich dann bei der Gesetzeslesung noch. Besten Dank vorerst.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich kann mich mit diesem Bericht und Antrag nicht so richtig anfreunden. Es gibt einige allgemeine Regelungen, die Sinn machen. Jedoch bei einzelnen Aspekten, die jetzt bereits schon hervorgehoben wurden, kann ich wirklich nicht dahinterstehen. Ich beginne bei den Aufgaben und Zuständigkeiten - das ist für mich der zentrale Punkt: Ich bin der Ansicht, dass die Trennung zwischen Landespolizei und Gemeindepolizei klar sichtbar sein sollte, dass es nicht eine, ich sage jetzt einmal, verkappte Aufstockung der Landespolizei darstellt, eben durch die Gemeindepolizei. Wenn es gerade mehr Personal braucht bei der Landespolizei, dann muss man auch dort dementsprechend diese Sicherheit mit mehr Personal gewähren. Das ist ein Grundsatz, den ich schon seit jeher verfolge. Ich bin heute noch stolz auf die Gemeinde Mauren - damals war der Druck sehr gross, dass die verschiedenen Gemeinden Gemeindepolizisten, so in dieser professionellen Form, wie es heute ist, mit Polizeiautos und Uniformierung einführen. Wir haben damals noch keinen Gemeindepolizisten angestellt, was heute noch in Mauren so praktiziert wird, was ich sehr, sehr gut finde, weshalb ich heute noch stolz bin auf die Gemeinde Mauren, die dies so praktiziert. Es funktioniert. Es funktioniert mit einem Ordnungsdienst. Es braucht keinen Polizeistaat, kein Polizeiwesen im Sinne der Kriminalserien mit dem Sheriffwesen. Wo Polizei draufsteht, muss nicht Polizei drin sein - sonst können wir die Sheriffsterne austeilen, auch die Waffen austeilen. Als nächster Schritt wird auch noch die Bevölkerung mit Waffen ausgerüstet. Also ich bin da völlig dagegen, und wenn man da die Stellungnahmen ansieht - ich möchte auch diese Stellungnahme der Gemeinde Mauren empfehlen: Sie sieht diesen Passus erstens einmal nicht im Gemeindegesetz, sondern eher im Polizeigesetz, dass dort die gesamte Thematik mit Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge abgebildet wird. Im Gemeindegesetz sollte kein Stellenbeschrieb definiert werden mit Ausrüstung von Schusswaffen und verschiedenen anderen Sachen. Wie gesagt, ich würde das Modell empfehlen, dass man nicht Richtung Polizeistaat, Polizeiwesen in dieser exzessiven Form geht, sondern dass die Gemeinden so die Aufgabenanalyse vornehmen, was sind Aufgaben der Gemeindepolizei in Richtung Ordnungsdienst, in Richtung Sicherheit. Denn Schusswaffen tragen kann auch, wie wir gehört haben, die öffentliche Sicherheit gefährden. Auch diese Variante steht zur Debatte oder kann so sich auswirken. Um Parkscheine zu kontrollieren oder jemanden, der falsche Strassen fährt, dafür braucht es keine Schusswaffen. Und wenn es effektiv zur Gefährdung kommt, dann ist es die Aufgabe - wahrscheinlich heute schon - des Gemeindepolizisten, wenn er alleine unterwegs ist, dass er sofort die Landespolizei informiert und verständigt. Dies macht auch der Sicherheitsdienst, der eingesetzt ist in der Gemeinde Mauren, mit seinen Aufgaben, mit klar definierten Aufgaben, die einer Gemeindepolizei entsprechen, die werden outgesourct, müssen nicht mit eigenen Polizisten und mit einem Polizeistab wahrgenommen werden. Und wenn es zu brenzligen Situationen kommen würde, ich weiss nicht einmal, wie viel Mal das vorgekommen ist - diese Frage hat der Abg. Rainer Gopp auch gestellt, ich bin noch gespannt auf die Antwort der Regierung, wie viel Mal ein Gemeindepolizist in diese Situation gekommen wäre, um die Waffe zu zücken, und wann er sie zückt. Diese Fragen sind schwerwiegender als die technische Ausbildung des Gemeindepolizisten mit der Schussübung oder der Schusstechnik. Sie ersehen aus meinen Ausführungen, dass ich hier keine Begeisterung habe, dass man die Gemeindepolizei in diesem Sinne zu einem Sheriffwesen erweitert, sondern ich möchte dass man hier vielmehr die Aufgaben und Zuständigkeiten so definiert, wie sie den Gemeinden zugeordnet werden können. Nicht überreglementieren, nicht übertreiben, der Abg. Elfried Hasler hat das Beispiel von London gebracht. Wir täten gut daran, uns hier nicht an Kriminalserien im TV zu orientieren. Auf Seite 28 warnt auch die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, und auch die Staatsanwaltschaft stellt zum Tragen von Schusswaffen sehr kritische Fragen und diese sind eigentlich auch nicht richtig eingeflossen.Ich empfehle, die Stellungnahme der Gemeinde Mauren einmal genauestens anzusehen, auf die 2. Lesung auch. Hier hat es sehr wertvolle Anregungen, wie die ortspolizeilichen Aufgaben organisiert werden könnten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe genau die gegenteilige Meinung wie mein Vorredner, der Abg. Kaiser. Ich sehe in dieser Vorlage sicher nicht einen Polizeistaat und auch kein Sheriffwesen. Für mich ist ganz klar, dass die Gemeinden entscheiden müssen, ob sie eine Gemeindepolizei mit Schusswaffe wollen oder eben nicht. Sie haben es erklärt. Über die Aufgaben muss der Gemeinderat entscheiden. Auch wie der Vorredner Christoph Beck gesagt hat, die Gemeinde muss sich bewusst entscheiden, soll eine Bewaffnung hier sein oder nicht. Es gibt wohl Unterschiede zwischen einem Gemeindepolizisten in Schellenberg oder einem in Vaduz. Vielleicht gibt es ein grösseres Risikopotenzial in Vaduz oder nicht. Aber von meiner Seite aus regelt genau diese Vorlage, ob die Gemeinden eine Bewaffnung bevorzugen oder eben nicht. Ich habe noch etwas zu Seite 13. Im Art. 64a Abs. 3 ist die Stellungnahme von Vaduz nicht in das Gesetz eingeflossen. Da bin ich sehr froh. Bei jeder Amtshandlung hätte sich der Gemeindepolizist vorstellen müssen, also das ging bei mir im Gemeinderat schon zu weit. Ich kann das begrüssen, dass es nicht im Gesetz aufgenommen wurde. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich hier meinem Vorredner Frank Konrad gerade anschliessen. Das ist immer eine Sache der Optik, ob man hier für Waffen oder gegen Waffen ist. Schellenberg und Mauren haben vielleicht nicht dieselben Sicherheitsrisiken wie zum Beispiel jetzt Schaan mit den vielen öffentlichen Plätzen, den vielen Geschäften. Ich glaube, das sollte einfach wirklich jeder Gemeinde selbst überlassen werden, ob sie nun ihre Gemeindepolizisten mit Waffen ausstatten oder eben nicht. Und übrigens - zum Thema Sheriff: Ich gehe davon aus, dass der Gemeindevorsteher oder die Gemeindevorsteherin der Sheriff oder die Sheriffin ist, weil die ja vom Volk gewählt sind und nicht der Gemeindepolizist. Eigentlich ist der Gemeindevorsteher der höchste, oberste Gemeindepolizist. Ich denke, hier liege ich richtig.Dann habe ich bei meinen Ausführungen noch etwas vergessen: Die Landespolizei ist ja in der Regel immer zu zweit unterwegs. Ich weiss jetzt nicht, ist das im Gesetz so festgeschrieben oder aber ist es einfach Usus? Nun, die Gemeindepolizei ist in der Regel dann ja alleine unterwegs oder zu gewissen Zeiten alleine unterwegs. Und hier habe ich eine Frage: Wenn es zu einer Eskalation kommt oder, sagen wir, diese neuen Aufgaben, die sie wahrnehmen dürfen - Personenkontrollen oder Festhalten, bis die Landespolizei vor Ort ist, oder Durchsuchungen -, und dabei dann nur eine Person alleine vor Ort ist und dann der Durchsuchte oder der Festgehaltene oder der Kontrollierte später geltend macht, dass er zum Beispiel nicht richtig behandelt wurde, dass er grob angefasst wurde und so weiter. Bei der Landespolizei, da sind dann immer zwei, und dann haben wir die Aussage der Landespolizei und auf der anderen Seite die Aussage des Klägers. In der Gemeinde wäre das dann Aussage gegen Aussage, und der Gemeindepolizist müsste sich eigentlich um Zeugen kümmern. Ist das irgendwie geregelt oder könnte man das vielleicht auf die 2. Lesung noch abklären? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Zuerst möchte ich mich auch den Worten anschliessen, die hier die Landespolizei loben. Es wurde nun ausgeführt: Die Landespolizei ist sehr gut ausgebildet, sie verfügt eben über dieses Wissen, das man eben braucht, wenn man gewisse Aufgaben durchführen möchte. Ich denke mir, das zeigt doch einen gewissen Unterschied zwischen Landespolizei und Gemeindepolizei auf. Dann wurde mehrmals ausgeführt, wo Polizei draufsteht, muss auch Polizei drin sein. Und es ist eben nicht nur der Bürger, der so denkt, wenn er den Polizisten sieht, auch den Gemeindepolizisten, dass es eben ein Polizist ist. Das ist eben auch der potenzielle Verbrecher. Der denkt eben auch, das ist ein Polizist. Und denken Sie wirklich, in der Praxis wird der Verbrecher einen Unterschied machen zwischen dem Gemeindepolizisten und dem Landespolizisten? Und stellen Sie sich einfach einmal die Frage, Sie wären Gemeindepolizist beziehungsweise -polizistin: Möchten Sie dann mit einer Waffe ausgerüstet sein, ja oder nein, wenn Ihnen gegenüber eben dieser potenzielle Verbrecher steht, der eben davon ausgeht, dass Sie ja uniformiert sind und über eine Waffe verfügen? Die Frage müssen wir uns alle hier drinnen stellen. Wir müssen uns in diese Situation versetzen und dann müssen wir die Antwort für uns finden. Ich merke schon, wenn ich hier drinnen zuhöre, da gibt es ganz verschiedene Antworten. Für mich ist die Antwort relativ klar. Und wie gesagt, es liegt ja in der Gemeindekompetenz, darüber zu entscheiden, und das finde ich grundsätzlich gut. Dann zu den Aufgabenteilungen zwischen Landespolizei und Gemeindepolizei: Diesen Punkt finde ich auch sehr zentral. Und wir sehen ja auch auf der Seite 29, was in der Schweiz abgeht. Hier ist eben nachzulesen, dass gerade auch in der Schweiz kommunale Polizeicorps abgebaut werden und diese eben mit den kantonalen fusioniert werden. Und da sieht man schon wohin die Reise geht, es findet einfach eine Aufgabenverlagerung - in diesem Fall von der Gemeinde zum Kanton - statt, und bei uns wird ja hier drinnen nun auch diskutiert, die Aufgaben zur Landespolizei zu verlagern. Das kann man schon machen. Nur, wer A sagt, muss dann einfach auch B sagen, er muss Personal zur Verfügung stellen und auch die Finanzen zur Verfügung stellen. Das andere geht dann einfach nicht auf - und nicht dann beim Budget wieder ein endloses Gejammere wegen dieser Kosten, die man hier drinnen dann mit seinen persönlichen Entscheidungen eben auch produziert hat. Und wir wissen es ja, das hat, ich glaube, der Herr Justizminister im letzten Landtag ausgeführt: Die Landespolizei ist bereits jetzt unterdotiert. Das hat er auch in der Finanzkommission ausgeführt. Und wenn man hier nun denkt, weitere Aufgaben der Gemeinden zu der Landespolizei zu verlagern, dann muss man hier auch entsprechende finanzielle Konsequenzen tragen. Sonst geht diese Rechnung nach meinem Dafürhalten nicht auf. Es ist nämlich auch mit diesem Outsourcing ein Problem nach meinem Dafürhalten. Schauen Sie sich einmal die Seite 33 an. Hier führt die Regierung gerade in Bezug auf die Gemeinde Vaduz aus: Auch die Kontrolle zum Beispiel des ruhenden Verkehrs, das geht nach Ansicht der Regierung nicht mehr, dass man das eben outsourct. Ich weiss jetzt nicht, wie das in Schellenberg oder in Mauren vonstattengeht, ob auch da mitunter zukünftig dieses Outsourcing gar nicht mehr möglich wäre. Und dann frage ich mich einfach, wer macht denn diese Aufgaben, wenn die Äusserungen beziehungsweise die Sätze der Regierung auf Seite 33 stimmen. Und von dem gehe einmal aus. Die Regierung sagt deutsch und deutlich, das geht nicht mehr, nicht einmal die Kontrolle und Sanktionierung des ruhenden Verkehrs kann man an private Unternehmungen outsourcen. Und da weiss ich nicht, was dann diese Gemeinden machen, die nun mit diesen schlanken Systemen gearbeitet haben, aber mitunter zukünftig hier auch an gewisse Grenzen stossen werden. Also summa summarum stehe ich dieser Vorlage positiv gegenüber. Wie gesagt, bei der Aufgabenteilung erwarte ich einfach ganz klar: Wer hier sagt, mehr Aufgaben zu der Landespolizei - das mag durchaus berechtigt sein -, der muss einfach auch die finanziellen und personellen Konsequenzen mittragen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ich unterstütze diese Vorlage auch und ich sehe einen Vorteil darin, dass ja die Gemeinden selber entscheiden können, welche Handhabung sie jetzt wählen - bewaffnet oder nicht bewaffnet. Ich bin auch über diesen Punkt gestolpert und habe dann in Ruggell auch nachgefragt, ob man hier ein Problem sieht, ob man irgendetwas geändert haben möchte. Und das Feedback, das ich erhalten habe, ist, dass Ruggell mit dieser Vorlage kein Problem hat, wie offensichtlich andere Gemeinden, und dass eine gewisse Ordnung jetzt besteht, die man vorher nicht hatte. Also insofern, wenn von den Gemeinden das so akzeptiert wird, das ihnen eine individuelle Lösung ermöglicht, dann meine ich auch, dass man die Kompetenz, zu entscheiden, auch den Gemeinden zugestehen sollte. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist so, wie Frau Oehri sagt. Es wird wirklich der momentane Stand einfach im Gesetz abgebildet und aus der Grauzone in eine andere Zone gehoben. Das zum einen - und zum Votum des Abg. Lampert: Ja, genau diese Frage mit dem ruhenden Verkehr ist mir auch aufgefallen. Wir in Triesenberg wissen momentan, wie wir damit umgehen. Aber wenn das in anderen Gemeinden so nicht mehr möglich ist, wird man sich die Fragen stellen müssen, wer das dann macht und wer das bezahlt und wie es geregelt wird. Dann noch eine kleine Anmerkung zur Frage: Schusswaffen oder nicht? Oder vor allem zur Frage: Können die Gemeindepolizisten mit dem umgehen oder können sie es nicht - sei es vom Handling der Waffe, sei es psychologisch oder weiss ich nicht was auch immer? Es steht auch ganz klar in der Vorlage drin, dass es dazu dann auch weitere Ausbildungen braucht, die zwingend vorgesehen sind, wenn das gemacht wird. Also stellt sich mir diese Frage nicht. Ich denke, das wird dann in eine ähnliche Richtung laufen, wie weit sie ausgebildet werden, weiss ich allerdings nicht, aber sie werden sicher so weit geschult, wie es nötig und auch zielführend ist, um den Umgang mit der Waffe in allen ihren Aspekten zu erlernen. Und so wie es heute ist, wird der Umgang mit der Waffe schon vielfach geprobt. Die weiteren Aspekte daneben, das weiss ich natürlich nicht, was es dazu noch alles braucht, würden dann aber sicher in einem Gesetz oder in einer Verordnung so festgehalten werden. Deshalb ist es für mich schlüssig und ich denke, da kann man den Gemeinden auch die Verantwortung überlassen, dass sie das so machen, wie sie es für richtig erachten, und das in ihrer Verantwortung ausführen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Es wurde gesagt, wo Polizei draufsteht, soll auch Polizei mit Schusswaffe drin sein. Das ist ja vielleicht gerade das Problem. Es steht eben nicht «Polizei» drauf, es steht vielleicht «nebenberuflicher Gemeindepolizist» drauf und drin ist eben kein Landespolizist. Und das ist eben schon ein Unterschied. Aber das hat mich jetzt noch zu einer Frage an die Regierung geführt. Wie ist das überhaupt geregelt mit dieser Uniformierung, die ja hier verlangt wird? Ist es irgendwo geregelt, wie diese Uniform auszusehen hat, oder ist das den Gemeinden überlassen? Gibt es hier Regelungen oder kann es sein, dass sich die eine Gemeinde für ein blaues T-Shirt als Uniform entscheidet und die andere Gemeinde für eine Uniform mit Lametta und allem Drum und Dran? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich denke, die Uniform sollte nicht zwingend sein. Wenn irgendwie spät am Abend ein Kontrollgang gemacht wird bei einer Feuerstelle, ob da die Leute vielleicht schon gegangen sind oder gehen sollten, dann genügen doch die Kappe und der Ausweis. Da muss er sich nicht extra umkleiden. Und oftmals ist der Gemeindepolizist ja auch bekannt, wenn das Einheimische sind. Also ich denke, die Uniform muss nicht zwingend vorgeschrieben sein. Das kann der Gemeindepolizist dann oder die Gemeinde wählen, ob das für den Einsatz notwendig ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier noch etwas zum Thema Aus- und Weiterbildung mit auf den Weg geben. Ich habe mich hier auch mit der Gemeinde Schaan kurzgeschlossen und die würden es sehr begrüssen, wenn die Gemeinden bei der Ausarbeitung und auch bei der späteren Änderung der Ausbildungsverordnung angehört werden könnten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Nur ein paar Worte zu diesem Thema Uniform und Bewaffnung. Ich finde es im Gegensatz zu meinem Kollegen Herbert Elkuch einen Vorteil, wenn die Gemeindepolizisten irgendeine Uniform tragen - auch vielleicht, wenn sie später am Abend noch einmal in Einsatz müssen. Generell haben sie auch Arbeitszeit tagsüber und sind in der Nacht nicht so tätig, ausser vielleicht bei Anlässen. Uniform: Ich bin kein Fan von Uniformen, ganz gewiss nicht. Aber es hat sich gezeigt und zeigt sich seit Jahrtausenden, wahrscheinlich seit es den Menschen gibt, dass Uniformen eine gewisse Autorität ausstrahlen, und das ist, denke ich, ein Vorteil gegenüber Jugendlichen. Wenn man in Triesen zum Beispiel auf den Robinson-Spielplatz geht, um da Vandalismus zu verhindern oder vorzubeugen, ist es sicher ein Vorteil, wenn die entsprechenden Leute dann eine gewisse Uniformierung haben. Anders sehe ich das bei den Waffen. Ich finde das englische Modell sehr attraktiv und ich denke, wir können uns auch mit den Engländern vergleichen. Wir sollten uns als Schaaner oder Vaduzer nicht mit Chicago vergleichen und denken, ja, wir müssen alle Polizisten bewaffnen. Ich denke, wir könnten uns da wirklich ein Beispiel nehmen am englischen Modell. Der Bobby ist einfach ein Freund und Helfer und braucht nicht bewaffnet zu sein, ausser wenn er in einem sehr schwierigen Quartier in London unterwegs ist. Aber das kann man dann ja wirklich von Fall zu Fall entscheiden. Ein anderer, letzter Punkt, den ich noch anbringen möchte: Ich habe den Eindruck - ich möchte keiner Gemeinde, keiner speziellen Gemeinde, irgendetwas unterstellen, aber ich habe den Eindruck -, dass mancherorts Gemeindepolizisten zweckentfremdet eingesetzt werden. Salopp gesagt: Manche Gemeindepolizisten sind Botengänger für die Vorsteher. Und das finde ich dann auch daneben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur noch eine Anmerkung zur Uniform. Da haben Sie bestimmt recht. Es strahlt Autorität aus. Aber es ist auch zweckdienlich, eine Uniform zu tragen, denn wenn man sie dann nicht anhat und man die gleichen Leute oder andere Leute wieder trifft, dann ist man eben abgegrenzt gegen seinen Beruf. Ich kenne das aus meinem eigenen Berufsleben auch. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur ganz kurz eine Replik zu Aussagen geben, die die Grösse einer Gemeinde betreffen. Die Grösse einer Gemeinde ist absolut kein Kriterium. Auch nicht, ob es viele Freiplätze hat. Es sind wahrscheinlich Gebiete, die weniger besiedelt sind oder weniger belebt sind, viel gefährlicher für die Gemeindepolizisten. Dann würde ich schon einen Gemeindepolizisten mit einer Schusswaffe vorziehen, wenn es so wäre. Aber was ich sagen wollte, ist etwas ganz anderes. Die Gemeinde Schellenberg ist zum Beispiel Grenzgebiet, die Gemeinde Mauren auch. Und wenn wir in der Vergangenheit schauen: Wo sind die tödlichen Unfälle passiert mit Verbrechern? An den Zollgrenzen, da und dort. Wenn wir im Oberland das beurteilen, gibt es keine Fälle, die mir in Erinnerung sind, die in einem Dorfzentrum, das belebt ist, passiert sind. Also die Grössenordnung einer Gemeinde hat in diesem Sinne absolut keinen Einfluss. Und das letzte Beispiel - oder kein Beispiel, sondern das, was der Abg. Pio Schurti aufgeführt hat: den Aufgabenkatalog, die Zuständigkeiten. Es wäre schon interessant, diesen einmal zu analysieren und sich die Frage zu stellen. Und wie wird heute dieser Aufgabenbereich vorgenommen? Und wenn es dazu kommen würde, dass man hier eine klare Trennung und diese Aufgabenteilung machen würde mit Gemeindepolizei und Landespolizei, wäre ich dafür, dass man diese sauber vornimmt, dass man die Landespolizei vergrössert und entsprechend ausrüstet, auch personell, dass diese diese Aufgaben wahrnehmen kann, die ihr auch zustehen würden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Nochmals zur Uniform: Also ich meinte, dass er eine Uniform tragen kann, aber nicht muss. Wenn er den Ausweis dabei hat, dann muss er auch die Macht als Gemeindepolizist ohne die Uniform ausüben können. Dass beides möglich ist, aber eine Uniform soll schon vorhanden sein und auch getragen werden, wenn das sinnvoll ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Noch zum Abg. Kaiser: Da haben Sie vielleicht schon recht, dass es sich in Hinterschellenberg leichter einbrechen lässt wie Downtown Schaan. Aber wenn ich jetzt von Schaan oder Vaduz ausgehe, da gibt es halt viele Plätze, die bevölkert sind, das während des Tags und während der Nacht. Und da kann es halt auch zu Eskalationen kommen, und die Gemeindepolizei muss dementsprechend mehr ausrücken und dann natürlich die Landespolizei alarmieren. Das haben sie ja bis jetzt schon gemacht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich wollte mich eigentlich nicht äussern - bewaffnet oder nicht. Ich hoffe nur, wenn die Dorfpolizisten Waffen tragen, bekommen sie auch eine schusssichere Weste. Das zum einen. Dann habe ich zu Hinterschellenberg gehört, dass das sehr sicher ist. Also ich sage nur: Wir sind bewacht durch unsere Grenzwacht, die da periodisch Streife macht. Also ich fühle mich sehr sicher im hinteren Schellenberg und sehe die Grenzwacht tagtäglich, wenn sie vorbeifährt und Kontrollen macht, wer da über die Grenze kommt, was ich sehr begrüsse. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion geht jetzt doch sehr ins Detail und ich denke, es ist an der Zeit, die Regierung anzuhören. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, guten Tag, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Gemeindepolizisten sind ein fester Bestandteil im Organisationsgefüge der Gemeinden und verrichten eine Vielzahl unterschiedlichster Aufgaben. Das wurde in der Eintretensdebatte auch bereits angedeutet. Dass es für die Tätigkeit der Gemeindepolizei keine klare gesetzliche Grundlage gibt, ist daher rechtlich gesehen äusserst problematisch. Der Anstoss zu dem Projekt, über das wir heute hier diskutieren, kam denn auch von den Gemeinden selber, und die Gesetzesvorlage wurde in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erstellt. Lassen sie mich nochmals kurz die Eckpunkte der Vorlage erläutern, bevor ich dann auf die Voten der Eintretensdebatte eingehe. Ein zentraler Punkt und Grundvoraussetzung für die korrekte Ausübung der anspruchsvollen Tätigkeit als Gemeindepolizist ist die verpflichtend vorgeschriebene Aus- und Weiterbildung nach einheitlichen Standards. Die Mindestvoraussetzungen der Aus- und Weiterbildung sollen mittels Verordnung festgelegt werden. Gemeindepolizisten sind Gemeindebedienstete und die Gemeinden haben daher eine angemessene und regelmässige Aus- und Weiterbildung der Gemeindepolizisten sicherzustellen. Entsprechende Lehrgänge bieten beispielsweise die schweizerischen Polizeischulen oder die Sicherheitsakademie des österreichischen Bundesministeriums des Inneren an. Es ist mir in diesem Zusammenhang wichtig, darauf hinzuweisen, dass hingegen die Landespolizei keine Ausbildungseinrichtung ist. Die Organisation und Durchführung der Grundausbildung für einzelne Gemeindepolizisten ist aufwendig und zeitintensiv und kann nicht mit den verfügbaren Ressourcen der Landespolizei bewältigt werden. In der Schweiz werden die Ausbildungslehrgänge derzeit überarbeitet. Vorgesehen ist neu auch ein Lehrgang für sogenannte polizeiliche Sicherheitsassistenten, der im Wesentlichen die an Gemeindepolizisten gerichteten Anforderungen abdeckt. Durch die gesetzliche Auflistung der Aufgaben der Gemeindepolizisten wird auch die Abgrenzung zur Tätigkeit der Landespolizei verdeutlicht und es wird insbesondere klargestellt, dass die allgemeine Aufgabe der Gefahrenabwehr vorrangig der Landespolizei obliegt und der Gemeindepolizei in diesem Bereich eine subsidiäre, das heisst mitwirkende Funktion zukommt. Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Frage der Bewaffnung der Gemeindepolizisten. Das hat die Eintretensdebatte ja auch gezeigt. Dieser Punkt war im Vorfeld der Ausarbeitung der gegenständlichen Vorlage besonders umstritten, und auch unter den Gemeinden bestehen diesbezüglich unterschiedliche Ansichten. Auch das wurde hier heute bereits ausführlich erwähnt. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, ist die Regierung der Auffassung, dass zur Erfüllung der den Gemeindepolizisten obliegenden Aufgaben grundsätzlich keine Schusswaffe notwendig ist. Je nach Aufgabenschwerpunkt kann jedoch die jeweilige Gemeinde im Zuge einer Gefahrenanalyse zu einem anderen Ergebnis gelangen. Aus diesem Grund ist die Regierung in diesem Punkt dem Anliegen der Gemeinden gefolgt und schlägt eine Kann-Bestimmung vor, sodass jede Gemeinde unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Verhältnisse selber entscheiden kann, ob sie ihren Gemeindepolizisten zum Zweck der Notwehr und Notwehrhilfe mit einer Schusswaffe ausstattet. Die Ausrüstung der Gemeindepolizisten mit einer Waffe führt zwangsläufig zu einer erweiterten Grundausbildung beziehungsweise Weiterbildung. Das ist selbstverständlich. Mit der Gesetzesvorlage sollen auch die in der Praxis teilweise bereits bestehenden und bewährten Kooperationen zwischen einzelnen Gemeindepolizeien geregelt werden. Daneben soll es den Gemeinden auch möglich sein, private Sicherheitsfirmen für gewisse Tätigkeiten zu beauftragen. Die Gemeinden wären in diesem Punkt gerne weiter gegangen. Das ist der Regierung bewusst und hätten eine Regelung bevorzugt, wonach private Sicherheitsdienste quasi als Hilfspolizisten tätig sein könnten.Die Regierung hat diesen Vorschlag geprüft, ausführlich geprüft. Und im Ergebnis ist klar festzuhalten, dass eine Auslagerung polizeilicher - und damit hoheitlicher - Aufgaben an Private verfassungsrechtlich schlicht und einfach nicht zulässig ist. Das heisst, die privaten Sicherheitsdienste können nächtliche Patrouillengänge erledigen, sie können auch ermahnen, vermitteln und schlichten. Ihnen stehen aber keine polizeilichen Befugnisse zu, wie zum Beispiel die Überprüfung der Identität oder die Durchsuchung einer Person. Die Regierung ist überzeugt, dass den Gemeindepolizisten nach wie vor eine wichtige Funktion zukommt und es deshalb umso wichtiger ist, dass die Tätigkeit der Gemeindepolizisten gesetzlich klar geregelt ist. Im Zuge der Ausarbeitung der gegenständlichen Vorlage wurde auch versucht, den Anliegen der Gemeinden, auch wenn sie teilweise weit auseinandergegangen sind, bestmöglich Rechnung zu tragen.Und nun möchte ich auf Ihre Voten der Eintretensdebatte eingehen, soweit es im Rahmen dieser spontanen Beantwortung möglich ist. Falls ich gewisse Fragen nicht beantworten kann, werden wir das gerne auf die 2. Lesung dann abklären. Zuerst zum Abg. Rainer Gopp: Sie haben eine umfassende Auslegeordnung betreffend die Aufgaben der Gemeindepolizei gewünscht, was hier alles sinnvoll ist und was hier bereits vorgeschrieben ist. Das wurde auf Seite 23 des Berichts und Antrags, vor allem in der Fussnote 26, bereits versucht. Tatsache ist, dass der Gesetzgeber, also Sie, der Landtag, den Gemeindepolizisten in verschie-densten Gesetzen und Rechtsmaterien Aufgaben klar bereits zugewiesen haben. Diese Aufgaben sind so geregelt. Und wir haben versucht, das hier im Bericht und Antrag darzustellen. Wir werden sicher auf die 2. Lesung das noch ausführlicher darstellen können und aus einer Fussnote vielleicht eine ausführliche Liste in die Vorlage für die 2. Lesung aufnehmen können. Sie haben gesagt, Sie wollen keine Parallelstrukturen. Das will die Regierung auch nicht. Ich glaube, ich habe bereits in meinem einleitenden Votum klargemacht, es geht darum, dass die Gemeindepolizei subsidiär der Landespolizei zudienen kann. Es ist oft der Fall oder wird der Fall sein, gerade letztens, Sie erinnern sich an diesen Vorfall in Schaan, wo es zu einer Messerstecherei gekommen ist. Da war der Gemeindepolizist zuerst dort und hat dann die Landespolizei alarmiert. Die Landespolizei hat die Situation dann geklärt, und der Gemeindepolizist war weiterhin zugegen. Aber die Aufgabenerfüllung ist durch die Landespolizei erfüllt. Das wird so auch in Zukunft die Idee sein. Die Gemeindepolizei wird bei bestimmten Situationen zuerst vor Ort sein und dann natürlich je nach Situation eben unbedingt und umgehend die Landespolizei anfordern, die die Situation dann klären soll. Es geht also nicht um Parallelstrukturen, sondern es geht um eine klare Ordnung und Zuordnung der Kompetenzen und Verantwortlichkeit. Dann zum Abg. Thomas Lageder: Sie haben gefragt, was private Sicherheitsfirmen dürfen. Ich denke, das habe ich bereits jetzt angedeutet. Wir werden dies vielleicht auf die 2. Lesung noch etwas klarer darstellen. Insbesondere haben Sie die Waffentragvorschriften angedeutet. Dazu gibt es das Waffengesetz, das da Klarheit schafft. Es gibt die Waffentragbewilligung und dann den Waffenbesitz, also das Eigentum ist geregelt, aber auch das Recht, die Waffe dann zu tragen. Welche Voraussetzungen daran geknüpft sind und so weiter, das ist im Waffengesetz bereits heute ausführlich geregelt. Wir können das gerne für die 2. Lesung kurz noch darstellen, damit auch für die privaten Sicherheitsdienste klar ist, wie die Regeln für diese Privaten sind. Das gilt übrigens nicht nur für Sicherheitsfirmen, sondern auch für jeden Privaten, der eine Waffe trägt oder zu Hause aufbewahrt. Da gibt es unterschiedliche Regeln und die können wir darstellen. Sie haben noch gesagt, Herr Abg. Lageder, und das fand ich eine spannende Passage, und der Abg. Wendelin Lampert hat auf das auch, finde ich, gut reagiert und hingewiesen, dass eben der Verbrecher weiss, mit wem er es zu tun hat, und dann unterschiedlich reagiert. In Tat und Wahrheit wird es in der Praxis oft so sein, wenn zum Beispiel ein Krimineller in einer verzweifelten Situation ist, schiesst er vielleicht auf alles, was sich bewegt. Tatsache ist aber sicher auch, da gebe ich Ihnen eben schon recht - und das hat der Abg. Lampert, finde ich, recht gut dargestellt -, wenn, nehmen wir an, in Vaduz ein Überfall auf ein Juweliergeschäft passiert und dieser Kriminelle sich bedrängt fühlt und flüchtet und er auf dem Weg durch das Vaduzer Städtle dem Gemeindepolizisten über den Weg läuft und der mit der Uniform unterwegs ist, wie es in Vaduz üblich ist, dann sieht er «Polizei». Dann ist die Gefahr einfach gegeben, dass er zu einer Waffe greift. Da kann man jetzt unterschiedlicher Auffassung sein. Da kann man sagen, es wäre besser, wenn der Polizist nicht bewaffnet ist. Dann ist der Verbrecher vielleicht nicht versucht zu schiessen. Ich persönlich bezweifle, ob ein Verbrecher in einer solchen Situation noch reflektiert und denkt: Ah ja, das ist jetzt ja nur der Gemeindepolizist, da brauche ich nicht zu schiessen, und wenn es ein Landespolizist ist, dann schiesse ich. Dass diese Reflektion passiert, glaube ich nicht. Sie können mich gerne eines Besseren belehren. Ich denke, in einer solchen Situation, im Sinne einer Notwehr, wäre es eben durchaus eine Gefahrenanalyse wert, dass der Gemeindepolizist sich in einer Notwehrsituation eben auch wehren kann. Und dort, denke ich, ist eben in einer Gefahrenanalyse ein Unterschied, ob ich in Oberplanken oder im Städtle Vaduz unterwegs bin. Meines Wissens gibt es in Oberplanken keine Juweliergeschäfte und auch keine Banken, auch in Hinterschellenberg nicht. Aber sehr wohl gibt es im Zentrum von Vaduz Banken und Juwelierläden und so weiter und die sind auch schon überfallen worden. Das darf ich hier erwähnen.Die Frage ist gestellt worden, ob es schon Beispiele gebe für den Waffeneinsatz von Gemeindepolizisten. Gott sei Dank nicht - eine solche Situation ist bis jetzt nicht aufgetreten. Wir hoffen natürlich alle, dass eine solche Notwehrsituation durch den Gemeindepolizisten auch nicht passieren wird. Dann zum Abg. Elfried Hasler: Dass diese Schusswaffenmöglichkeit dann zu Druck unter den Gemeinden führe - man könnte von einer Aufrüstungsspirale reden -, das mag sein, dass sie da einen gewissen Punkt haben. Natürlich wird unter den Gemeinden und auch unter den Gemeindepolizisten geredet. Die sprechen sich ab. Die wissen was der andere jeweils darf und kann und wie er das organisiert hat. Es mag sein, dass das einen gewissen Druck auf die Gemeinden, die vielleicht eine andere Gefahrenanalyse auf der Grossabünt vornehmen als die Gemeinde Vaduz hier im Städtle, ausübt. Ich denke einfach, die gewählten Organe einer Gemeinde wie auch die gewählten Organe hier im Land haben diese Aufgabe, diesen Druck halt auch abzufedern und aufzunehmen und dann die Entscheidungen zu fällen. Es ist Aufgabe der Gemeinderäte und des Gemeindevorstehers, zu entscheiden, ob eben die Gefahrenanalyse im Bereich der Grossabünt eine andere ist als in Vaduz. Und dass da Druck kommt, das ist so, das mag so sein, aber es gehört zur Verantwortung eines Politikers, mit diesem Druck umzugehen und dann eben klug und weise zu entscheiden. Sie haben das Beispiel London erwähnt und auch der Abg. Pio Schurti hat die sympathischen Bobbys erwähnt. Ich teile Ihre Meinung, dass Polizisten grundsätzlich Freund und Helfer sind, dass sie vor allem eben eine positive Wirkung entfalten sollen, indem sie Konflikte frühzeitig lösen, indem sie Konflikte deeskalieren. Das passiert ja auch in der Praxis sehr häufig. Leider ist es eben einfach so, die Welt ist nicht nur friedlich. Es gibt eben nicht nur Bobbys, auch in London gibt es nicht nur Bobbys. Sie haben das auch erwähnt. Es gibt auch in London Polizisten, die bewaffnet sind, und andere Städte in Europa kommen zu anderen Konzepten. Das ist eine Einschätzung und auch London hat vermutlich eine andere Kultur, eine andere Tradition in diesem Bereich als zum Beispiel Paris oder vielleicht Warschau. Ich denke, das sind teilweise auch ganz lokale oder nationale Traditionen, die man nicht so eins zu eins übernehmen kann. Hier, denke ich, ist es das Anliegen der Regierung, die Gemeindeautonomie auch zu respektieren. Die Gemeinden sollen die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob sie im Rahmen ihrer Gefahrenanalyse zur Erkenntnis kommen, wir bevorzugen das London-Modell oder wir bevorzugen eine Bewaffnung, eben eine Notwehrmöglichkeit. Das möchten wir den Gemeinden überlassen. Was aber klar ist, wenn eine Bewaffnung gewählt wird, dann müssen Regeln eingehalten werden, und diese Regeln haben wir klar und deutlich im Gesetz abzubilden versucht.Dann zur Uniformierung: Die haben Sie angedeutet, Herr Abg. Hasler, und auch andere. Der Abg. Elkuch zum Beispiel hat über die Uniformierung gesprochen. Der Vorschlag, der hier gemacht wird, ist klar. Grundsätzlich soll Gemeindepolizei uniformiert sein. «Grundsätzlich» heisst aber auch, dass es anders sein kann. Es ist also durchaus möglich, dass der Gemeindepolizist am Abend, wenn er in anderer Mission unterwegs ist - ich hoffe, nicht als Bote für den Vorsteher -, wenn er irgendeine andere Aufgabe erfüllt und dann auf einen Problemfall stösst, dass er sich dann ausweisen kann als Gemeindepolizist und intervenieren kann im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Dazu muss er die Uniform nicht immer tragen. Also das ist bereits so vorgesehen. Es ist eine grundsätzliche Uniformvorgabe gemacht. Aber «grundsätzlich» heisst, es ist auch anders möglich. Die Gemeinde kann das ja auch in einem internen Reglement definieren, wann er die Uniform zu tragen hat und wann nicht. Das möchten wir auch der Gemeinde überlassen. Grundsätzlich sollte er die Uniform tragen. Und noch zur Bemerkung betreffend die Art und Weise der Uniform, ob da Lametta gewünscht ist oder nicht: Die Touristen freuen sich immer ab viel Lametta auf Polizeiuniformen. Es gibt die schöneren Fotos. Ich denke, ein T-Shirt kann auch ausreichend sein. Ich denke, die Landespolizei selbst hat keine gesetzlichen Vorgaben betreffend die Uniformierung. Auch in anderen Schweizer Kantonen zum Beispiel ist es nicht so, dass die Uniform gesetzlich geregelt ist, wie sie gemacht ist. Die Polizeien orientieren sich da am Standard, der mittlerweile - im deutschsprachigen Raum zumindest - ziemlich einheitlich ausgefallen ist. Es gibt Nuancen, natürlich auch farbliche Nuancen. Aber diesen Spielraum möchten wir den Gemeinden auch weiterhin überlassen. Also es gibt keinen Plan hier, die Uniformen gesetzlich zu regeln. Und das ist auch bei der Landespolizei ja nicht der Fall. Das hat man intern definiert, wie das sein soll. Aber es gibt vom Gesetzgeber dazu keine Vorgaben. Ich gebe Ihnen auch recht, Herr Abg. Hasler, dass die Gemeindepolizei nicht frisierte Mopeds jagen soll. Dass das Kernauftrag ist, denke ich auch nicht. Es ist eine klare Aufgabe der Landespolizei, diese Fahrzeugtauglichkeit und so weiter zu prüfen. Ich habe darauf hingewiesen, hier im Bericht und Antrag ist ja ausgeführt, wie der Katalog von Aufgaben momentan aussieht. Wir werden auf die 2. Lesung das noch einmal darstellen. Die Gemeindepolizei hat klare, subsidiäre Aufgaben und sie hat Aufgaben, die sie als Erstaufgabe wahrnehmen soll. Da hat der Gesetzgeber Regeln aufgestellt und dieser enge Rahmen ist definiert. Er ist nicht in einem Gesetz definiert - leider. Er ist halt in verschiedenen Gesetzen definiert. Ob man das alles zusammenführen soll - ich weiss nicht, ob wir uns diese Übung antun sollten. Dann zum Abg. Johannes Kaiser: Sie haben von einer exzessiven Form gesprochen und von Sheriffwesen. Ich hoffe nicht, dass das der Fall ist. Ich hoffe auch nicht, dass sich irgendwelche Polizisten, sei es Land oder Gemeinde, als Sheriffs verstehen - jetzt mit dem negativen Unterton «Sheriff», weil es ja auch Menschen gibt, die den Sheriff als positive Figur wahrnehmen. Um was es geht, ist einfach, die Polizei soll, wenn sie auftritt als Polizei, ihre Kompetenzen klar haben. Sie soll die Ausbildung geregelt haben und es soll auch klar sein, dass ein Polizist, wenn er in eine bedrohliche Situation kommt, sich wehren kann oder eine andere Vorgehensweise wählt. Das sind einsatztaktische Fragen. Auch die Landespolizei ist ja nicht sheriffmässig unterwegs. Auch ein Landespolizist ist nicht immer in einer Doppelpatrouille unterwegs. Es gibt Situationen, wo er alleine unterwegs ist und auf eine gefährliche Situation kommt. Dann ist die taktische Vorgabe - und das ist nicht im Gesetz geregelt, das ist die Abg. Rüdisser, die das gefragt hat -, dass man sich zurückzieht, dass man abwartet, dass man Verstärkung organisiert, dass man das Objekt beobachtet, aber sich zurücknimmt. Und diese taktischen Vorgaben sind Teile der Ausbildung. Und dazu gehört eben auch, dass man sich nicht als Sheriff, quasi als schiesswütiger Sheriff, aufführt, sondern dass man eben taktisch, wie man es gelernt hat in der Ausbildung, richtig vorgeht. Und ich glaube, diese Vorgaben sind klar. Das gehört zu dieser Aus- und Weiterbildung, wie sie auch in der Schweiz mit diesen zusätzlichen Kursen neu angeboten werden soll. Ich gehe davon aus, dass das dazu führt, dass unsere Polizisten genau wissen, in welcher Situation sie sich eben wie verhalten sollen. Ich bitte hier einfach, nicht zu übertreiben. Ich denke, auch ein Gemeindepolizist in Vaduz, der mit einer Waffe unterwegs ist, ist kein Sheriff, sondern er ist Gemeindepolizist. Er hat aufgrund der Gefahrenanalyse eine Waffe und die kann er im Notfall, wenn er sich bedroht fühlt oder angegriffen wird, einsetzen gemäss seiner Ausbildung, die er genossen hat. Dann noch der ruhende Verkehr, der vom Abg. Christoph Beck angesprochen wurde: Das ist einfach klar aufgrund der Verfassung. Ich habe das bereits ausgeführt. Es gibt hoheitliche Aufgaben. Diese können nicht delegiert werden, auch wenn das die Gemeinden gerne machen würden oder vielleicht teilweise im Moment tun. Der Regierung war es wichtig klarzustellen: Es gibt Sachen, die wir aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht an Private delegieren können. Das ist einfach so. Sonst müssen wir die Verfassung ändern und diese Diskussion möchte ich hier eigentlich eher nicht führen. Das wäre ein komplexes Problem. Ich glaube, damit habe ich die wichtigsten Punkte der Eintretensdebatte abgedeckt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ich möchte nur auf zwei Punkte kurz eingehen. Auf einen Punkt vor Ihrer Wortmeldung. Ich glaube, das Thema mit dem stehenden Verkehr ist nicht so ein dramatisches. Ich glaube nicht, dass das mit der Delegation zwingend einhergehen muss. Auch ein Ordnungshüter, Gemeindepolizist als Ordnungshüter, kann hier entsprechend regeln. Also ich glaube nicht, dass das eine echte Problemstellung ist. Und die Aufgabenverlagerung, ja, da haben Sie schon recht, Herr Abg. Lampert: Wenn dort eine Aufgabenverlagerung zur Landespolizei stattfinden müsste, dann muss man sich da auch dessen bewusst sein, dass man dort was schaffen muss. Aber das würde ich in unseren kleinen Verhältnissen, in der Kleinheit unseres Landes, eigentlich doch sehr begrüssen. Das wäre mein Weg, dies zu tun. Sie haben von einer Gefahrenanalyse gesprochen, einer risikobasierten Gefahrenanalyse. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wäre es dann eigentlich Aufgabe der Gemeinde, das für Ihr Umfeld zu tun. Das werden die Gemeinden vielleicht auch machen. Das ist auch die Frage, die ich an Sie noch gestellt hatte wegen der Nutzen-Risiko-Abwägung, ob man hier was vorgenommen hat. Das wäre dann im Prinzip Bestandteil dieser risikobasierten Gefahrenanalyse. Ich habe hier einfach ein bisschen meine Skepsis, dass mit diesen Bestimmungen eben auch etwas anderes ausgelöst werden kann. Ich glaube, der Abg. Hasler hat das gesagt, dass hier auch ein gewisser Druck entstehen wird, ohne eine solche Gefahrenanalyse durchgeführt zu haben, wenn die meisten Gemeinden eben diesen Standard eingeführt haben und eine Waffe getragen wird, dass dann das die andern wohl oder übel auch tun werden - zumindest die meisten andern. Ich glaube, dann wird man relativ schnell auf diese Gefahrenanalyse verzichten. Diese Befürchtung habe ich zumindest.Dann möchte ich noch mit einem Schmunzeln zu Ihren Beispielen kommen, die ich zum Teil ein bisschen weit hergeholt gefunden habe. Und zwar das Beispiel mit dem Überfall, wo der Räuber zufällig dem Gemeindepolizisten über den Weg läuft. Ja, das ist dann ein Zufall. Ich glaube, wenn wir mit solchen Zufällen - das haben Sie nicht so gemeint, aber Sie haben das Beispiel halt genannt. Auch der Überfall auf das Juweliergeschäft - ich glaube nicht, dass das dann der Ort wäre, wo sich der Gemeindepolizist als Erster hinbegibt oder hinbegeben sollte. Auch darum finde ich dieses Beispiel speziell, weil dort direkt die Landespolizei alarmiert und diese auf den Platz kommen wird. Und meines Erachtens hat dort der Gemeindepolizist keine Rolle. Und darum waren jetzt das für mich noch nicht die guten Beispiele. Die Frage habe ich auch gestellt: Gibt es Erkenntnisse aus den Gemeinden heraus, wie viele Fälle es gibt? Wurde das analysiert, wo man sich in ein Gefahrenumfeld begibt - sei das jetzt eher mit präventivem Charakter oder auch schon mit akutem Charakter, wo eine Schusswaffe diesem Gefahrenpotenzial dienlich wäre? Das würde mich noch interessieren, ob es hier Erkenntnisse gibt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich beginne gerade hinten. Ich kann Ihnen hier jetzt spontan nicht Erkenntnisse aus Studien präsentieren. Wir werden versuchen, auf die 2. Lesung diese Frage noch besser zu beantworten.Und noch zu den zwei Punkten: Sie haben dieses zufällige Zusammentreffen mit einem Verbrecher in einer Schiesserei erwähnt. Das war einfach wirklich so gemeint als Beispiel. Ich bin hundertprozentig bei Ihnen. Ein Überfall auf ein Juweliergeschäft ist keine Aufgabe für die Gemeindepolizei - im Gegenteil, die sollte das eher grossräumig umfahren -, sondern das ist eine Aufgabe der Landespolizei. Was ich damit illustrieren wollte, ist einfach: Es kann Situationen geben, wo eine Gefahr entsteht und wo eine Polizeiuniform auch eine Provokation auslöst. Das muss nicht ein Überfall auf ein Juweliergeschäft sein. Das kann eine Schlägerei im Dorfzentrum von Schaan sein, wo plötzlich einer eine Schreckpistole zieht und der Gemeindepolizist halt schon dort ist, weil er versucht, Ruhe zu vermitteln und zu sagen, es ist hier eine Reklamation vorgefallen wegen Ruhestörung, bitte mässigt euch, und dann tickt einer aus, weil er eine Polizeiuniform sieht. Da kann man dann sagen, ja, dann wäre er besser im T-Shirt und mit der Kappe gekommen. Das kann man sagen, nur, ja, da ist dann eben wieder die Frage, ob das dann die nötige Wirkung hat. Und dann können Situationen entstehen, wo eine Gefahr entsteht. Das ist meine Botschaft. Das Juweliergeschäft ist sogar für die Sondereinsatzkommandos der Polizei kein klassischer Fall, auch nicht für die ganz normalen Streifenpolizisten. Also das sind schwierige Situationen. Aber in eine solche Situation kann eben auch einmal ein Gemeindepolizist, der dann diese Uniform trägt und als Polizist wahrgenommen wird, kommen. Das Beispiel ist vielleicht etwas extrem. Es gibt andere. Wir werden versuchen, das noch etwas besser darzustellen. Wegen dieses Drucks - noch einmal -, den Sie erwähnt haben, auf die anderen Gemeindepolizeien, sich ebenfalls zu bewaffnen: Hier ist einfach die politische Verantwortung der Gemeindeorgane gefordert. Das tut mir leid. Das kann ich denen nicht abnehmen. Ich glaube, wenn man nicht will, wenn man das anders sieht und die Analyse durchgeführt hat - wovon ich ausgehe, das ist für mich ein Muss -, dann muss die Gemeinde auch den Mut haben, zu sagen, wir wollen das nicht, wir haben ein anderes Modell. Und da wird der Gemeinderat doch wohl in der Lage sein, dem Gemeindepolizisten zu sagen, wir haben uns entschieden im Sinne unserer politischen Verantwortung, wir wollen keine Bewaffnung. Das ist die Aufgabe eines politischen Verantwortungsträgers und das kann ich denen auch nicht abnehmen. Mit diesem Druck muss man dann halt wahrscheinlich einfach umgehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine schöne Mitteilung, die ich weiterleiten möchte. Ich war sehr beeindruckt von der Aussage des Kollegen Elfried Hasler, dass eben über 70% - 78% - wenn ich mich recht erinnere - der Polizisten in London freiwillig eigentlich lieber keine Waffen tragen würden. Mir hat sich dann die Frage gestellt, wie sehen denn das die Gemeindepolizisten bei uns? Ist ihnen wohler mit der Waffe? Oder lieber nicht? Ich habe dann nachgefragt beim Gemeindepolizisten in Triesen, und der hat mir jetzt mittlerweile gesimst und gesagt: Wenn er die Uniform trägt, möchte er nur mit Waffe, wenn er aber Schulwegsicherung macht - und das dann vielleicht in einem T-Shirt - oder solche Dinge, dann braucht er sie nicht unbedingt. Also dieses Argument, das vorgetragen wurde, dass man eben als uniformierter Polizist auch ein Ziel sein kann für gewisse Aggressionen, dass man eben dann die Möglichkeit hat, sich zu wehren, das scheint bei den Polizisten doch verbreitet zu sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführung. Ich fand das Beispiel mit dem Juwelier auch nicht so unzutreffend. Dieser Überfall hat stattgefunden. Das könnte passieren, dass dieser Verbrecher eben aus dem Geschäft kommt mit seiner Beute und ihm per Zufall dieser Gemeindepolizist über den Weg läuft und er einfach darin einen Polizisten sieht, der eine Waffe hat. Und da möchte ich nicht Gemeindepolizist sein ohne Waffe. Und ich denke, der Abg. Pio Schurti hat es ja gerade aufgezeigt, ich habe es ja gesagt in meinem ersten Votum, versetzen Sie sich in die Lage, sie wären Gemeindepolizist oder Gemeindepolizistin in einer Gemeinde. Was möchten Sie? Das muss jeder selber entscheiden. Ich weiss schon, da gibt es unterschiedliche Ansichten. Aber zumindest in Triesen scheint die Sache klar zu sein: Mit einer Uniform möchte dieser Polizist, ich kenne den übrigens nicht persönlich, aber der möchte eine Waffe tragen. Und wenn ich in Vaduz Gemeindepolizist wäre, möchte ich auch nicht diesem Juwelierräuber ohne Waffe über den Weg laufen. Denn wie gesagt, der Räuber denkt, dieser Polizist hat eine Waffe. Der wird nicht mehr gross eine Verordnung beziehungsweise ein Gesetz bei sich haben und schauen, ah, ja genau, das ist der Gemeindepolizist, der trägt hier keine Waffe. Das sind doch Illusionen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Und genau diese Diskussion bestätigt das einfache Wort: Wo Polizei draufsteht, hat auch Polizei drinzustecken. So einfach ist das Ganze, wenn man sich auch einmal ein bisschen einen Vergleich anschaut zu Polizeicorps in der Schweiz. Ich habe gerade bei einem mir bekannten Polizeicorps ein bisschen nachgeschaut. Wir schauen bei der Kantonspolizei Zug: In den Regionen übernehmen stationierte Kantonspolizisten gemeindepolizeiliche Aufgaben. Und da heisst es, die Mitarbeitenden der Regionalpolizei überwachen Schulwege oder setzen die Einhaltung des Littering-Verbots durch, sie beraten die Bürgerinnen und Bürger unter anderem in Sachen Einbruchprävention. Zudem sind sie regelmässig in ihrer Region zu Fuss unterwegs und unterhalten gute Kontakte zur lokalen Bevölkerung und zu den Gemeindebehörden. Darunter stelle ich mir einen guten Gemeindepolizisten vor. Und wenn dieser Gemeindepolizist in der Uniform Dienst tut, dann sind es nicht nur unbedingt die dramatischen Beispiele, wo man an einen Raubüberfall herankommt oder an eine Geiselnahme herankommt, sondern es sind die Alltagssituationen, die wir alle nicht aufzählen können, die eskalieren können. Diese Aufzählung ist endlos. Und eine Waffe ist einfach ein Stück weit ein enorm wichtiger Eigenschutz, und wenn ein gut ausgebildeter Gemeindepolizist auf diesen Eigenschutz vertrauen will, dann soll man ihm den geben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gemeindegesetzes durch Artikelaufruf vor. Überschriften vor Art. 61 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 61 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 64a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 64a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64b steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Da fehlt ein Punkt drin unter Absatz 2: «Sie sind verpflichtet, die vorgeschriebene Aus- und Weiterbildung zu absolvieren». Und dann geht es gross weiter: «Die Gemeinde hat ...» Da sollte noch ein Punkt sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 64c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64d steht zur Diskussion.
Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich habe bei Abschnitt 5: Könnte man hier einmal prüfen, ob es nicht heissen könnte: «Der Gemeinderat beschliesst, ob die Gemeindepolizisten bei entsprechender Aus- und Weiterbildung zum Zweck der Notwehr und Notwehrhilfe eine Faustfeuerwaffe tragen»? Ob Sie das bitte prüfen könnten für die 2. Lesung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Frau Abg. Rüdisser, können Sie noch einmal sagen, wie Sie die Formulierung wünschen? Und vor allem würde mich interessieren, was die Motivation dieser Umstellung ist. Das wäre noch hilfreich. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke für das Wort. Ich beziehe mich hier auf die Stellungnahme der Gemeinde Schaan, die das so wünscht, und zwar anstatt dem Wort «kann», dass das keine Kann-Bestimmung ist, sondern dass da nachher «ob» kommt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch noch einen Ergänzungswunsch, oder dass man das zumindest prüft, für Abs. 5: Und zwar hätte ich da gerne die Ergänzung nach dem Wort «kann»: «gestützt auf eine risikobasierte Gefahrenanalyse». Sie haben das auch schon gesagt, Herr Innenminister, dass das zwingend ist und ein Muss, dass sich die Gemeinde die Entscheidung gut überlegt und dass das als Grundlage vorhanden sein muss. Also insofern würde ich diese Ergänzung beliebt machen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte gerne die Frau Rüdisser mit ihrem Votum unterstützen, und zwar aus folgenden Gründen: Ich bin der Meinung, dass sich der Gemeinderat bewusst werden soll, ob er den Gemeindepolizisten mit einer Waffe ausrüstet oder nicht. Dies gerade auch in der Diskussion zu den Uniformen. Sie müssen sich dazu äussern, ob ein Polizist drinsteckt in der Uniform oder eben nicht. Und sie sollen sich auch bewusst sein, wenn sie einen Gemeindepolizisten mit einer Uniform ausrüsten und ihm trotzdem keine Faustfeuerwaffe zur Verfügung stellen, dass sie dann halt nur einen halben Polizisten haben. Und das sollen sie - ich weiss nicht, wie regelmässig, aber ich würde es sicher in jeder Legislaturperiode einmal - vom Gemeinderat beschliessen lassen, wie sich das die nächsten vier Jahre zu gestalten hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage zu Abs. 2 Bst. a, zur Identitätsfeststellung: Vielleicht habe ich Erinnerungen an etwas, das schon längst nicht mehr so ist. Aber ich dachte, dass es bei uns keine Ausweispflicht gibt, dass man sich nicht ausweisen können muss. Demzufolge, wenn ein Polizei das Gefühl hat, ich muss jetzt von dieser Person die Identität feststellen, würde das bedeuten, dann muss er mich zum Beispiel auf den Posten mitnehmen, um festzustellen, wer ich bin. Ich kann ihm bis heute, denke ich, verweigern, mich auszuweisen. Wie ist jetzt das mit der Gemeindepolizei? Müsste die dann zur Landespolizei gehen oder gilt das schon lange nicht mehr, dass man sich nicht ausweisen können muss? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Spontan würde ich jetzt dem Abg. Schurti beipflichten. Wir sagen, wir sind ein freies Land. Ich bin sicher nicht verpflichtet, immer einen Ausweis auf mir zu tragen. Andererseits ist es so, wenn bestimmte Konstellationen auftreten, dass dann eben eine Pflicht besteht, sich zu identifizieren, also die Identitätsfeststellung gemäss Art. 24 des Polizeigesetzes. Wir werden es auf die 2. Lesung darstellen, wie das genau in der Praxis gehandhabt wird, wie das zu verstehen ist. Spontan würde ich auch sagen, es kann nicht sein, dass jeder immer einen Ausweis dabei hat. Auf der anderen Seite stellt sich dann die Frage: Wie handhabt man das dann? Aber das kann ich Ihnen spontan hier nicht beantworten. Wir werden das darstellen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke für das Wort. Damit für die Stellungnahme der einen oder anderen Aussage vielleicht noch ein bisschen Gewicht verliehen wird, möchte ich mich zu den beiden Aussagen melden. Ich würde die klassische und übliche Kann-Bestimmung so lassen, wie sie ist. Wenn wir den Gemeinden schon die Autorität geben, hier komplett in diesen Bereichen selbst zu bestimmen, dann möchte ich doch den Gemeinden nicht per Gesetz vorschreiben, ob sie beschliessen müssen oder nicht. Ich würde dann schon beliebt machen, die Gemeinden sollen selbst entscheiden, ob sie hier einen bewussten Beschluss fassen oder nicht. Ich würde diese Kann-Bestimmung so lassen und ich möchte explizit das Votum der Landtagsvizepräsidentin Lanter-Koller unterstützen, dass hier eine risikobasierte Gefahrenanalyse ein Muss sein muss und das Basiskriterium ist, wenn man sich für oder dann halt eben auch gegen eine Schusswaffe entscheidet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Diese Ausweispflicht, die der Abg. Schurti angesprochen hat, würde mich auch interessieren. Ich habe die Erfahrung gemacht, ich wohne ziemlich an der Grenze, dass man sich immer ausweisen muss, gerade gegenüber der Grenzwacht. Das heisst, bei uns können Sie 500 Meter neben dem Haus kontrolliert werden und brauchen einen Ausweis, ansonsten wird die Identität festgestellt. Eine Aussage, wie es sich genau verhält, da wäre ich auch dankbar auf die 2. Lesung. Gerade im Zusammenhang ja auch mit dem Grenzbezirk, also mit der Grenzwacht, nicht nur mit der Gemeindepolizei. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 64e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64e steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie in der Eintretensdebatte bereits von mehreren Votanten diskutiert und auch von der Regierung beantwortet, frage ich mich einfach, was sind explizit die Konsequenzen? Ganz konkret: Was bedeutet dieser Art. 64e für die Gemeinde Vaduz? Wird die Gemeinde Vaduz diese Kontrolle und Sanktionierung des ruhenden Verkehrs nicht mehr outsourcen können? Von dem gehe ich einmal aus. Denn Sie haben gesagt, das ist nicht verfassungskonform. Und ich frage mich natürlich auch: Was bedeutet das zum Beispiel für die Gemeinde Mauren, die mitunter jetzt eben auch gewisse Aufgaben outgesourct hat, deswegen eben keinen Gemeindepolizisten brauchte, aber zukünftig nicht mehr über diese Möglichkeit verfügt? Da wäre ich der Regierung schon noch dankbar, wenn wir uns auf die 2. Lesung bewusst sind, was das in den elf Gemeinden ganz konkret bedeutet. Welche Aufgaben können nicht mehr outgesourct werden? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Wir werden das auf die 2. Lesung darstellen. Das Beispiel, das Sie erwähnt haben, ist in der Tat so, dass eben die Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch einen privaten Sicherheitsdienst zum Beispiel in Vaduz mit dieser neuen Rechtslage nicht möglich ist, sondern das muss der Gemeindepolizist tun. Das ist einfach so. Und wenn das anderswo anders gehandhabt wird, muss das nach der Gesetzesanpassung geändert werden, weil es verfassungswidrig ist. Das ist einfach die Realität. Das ist von Juristen ausführlich geprüft worden, und ich kann das gerne auf die 2. Lesung noch ausführlicher darstellen. Aber es ist Fakt. Ruhender Verkehr, zum Beispiel Bussenverteilen für falsch parkierte Fahrzeuge, kann nicht von einem privaten Sicherheitsdienst erledigt werden. Das ist eine hoheitliche Aufgabe und das kann nicht delegiert werden an Private. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das ist genau ein Punkt, der aufzeigt, dass nicht alles gesetzlich geregelt werden muss. Auch ein privater Sicherheitsdienst kann im Dialog, im kommunikativen Hinweis, sagen, dass das nicht möglich ist und dass er von dem absehen sollte, wenn eine Unregelmässigkeit vorkommen würde. Und hier sollte es in einem Land wie Liechtenstein noch möglich sein, dass man mit diesen Mitteln versucht, auch Sachen zu regeln, und nicht gleich alles per Gesetz geregelt wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, dass ich gleich entgegnen kann oder, besser gesagt, dem Abg. Kaiser zustimmen kann. Ich sehe das genau so. Das soll auch weiterhin möglich sein. Nur die hoheitliche Aufgabe - das Erteilen, das Aussprechen, einer Busse -, das ist nicht möglich durch einen privaten Sicherheitsdienst. Aber dass ein privater Sicherheitsdienst zu diesem Fahrzeughalter hingeht und sagt, du stehst hier im Parkverbot, bitte bewege dein Fahrzeug weg, dass man Konflikte deeskaliert und so weiter, das ist schon möglich. Aber das Verteilen von Verkehrsbussen oder von Parkbussen ist eben einfach nicht möglich. Ich glaube, da führt halt kein Weg dran vorbei. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Hier hätte ich eine Verständnis- beziehungsweise eine Anschlussfrage. Sie sagen, es ist hoheitlich. Heisst in diesem Zusammenhang «hoheitlich», es muss ein vereidigter Gemeindepolizist sein? Oder kann auch verwaltungsintern eine andere Lösung gefunden werden, der beim Gemeindeparkplatz eine Busse verteilen kann? Das ist mir jetzt spontan eingefallen: Wenn Sie sagen, es kann nicht outgesourct werden an private Stelle - dies wäre es dann ja nicht, es ist einfach kein Gemeindepolizist, weil es ihn nicht gibt. Das wäre so eine Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellen würde, denn dann fände ich das Problem nicht so ein grosses. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte das sicher abklären, damit ich hier keine falsche Aussage mache. Spontan als Jurist würde ich sagen: Ja, wenn ein Verwaltungsmitarbeiter im Rahmen seiner Verwaltungsarbeit eine solche Busse ausstellt, ist es eine hoheitliche Tätigkeit. Die Bussenverteilung muss nicht unbedingt der Polizist tun. Was nicht geht, ist, dass ein Sicherheitsdienst, ein Privater, das tut. Aber ein Gemeindemitarbeiter wird das wohl tun können und das rechtsgültig tun können. Das ist sicher möglich. Aber das mit dem «sicher möglich» möchte ich eben auf die 2. Lesung dann noch fundiert darstellen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ich denke, darin liegt auch ein wenig die Krux dieser ganzen Sache. Denn wenn es eben ein Gemeindemitarbeiter ist, dann ist es ja nicht mehr outgesourct, dann ist es eben ein Mitarbeiter. Auch die beiden Begriffe auf Seite 33: Hier spricht die Gemeinde Vaduz von «Kontrolle und Sanktionierung», und Sie sagen jetzt ja, die Sanktionierung - die Busse - kann nicht durch dieses private Unternehmen verteilt werden. Aber auf der Seite 33 wird auch die Kontrolle erwähnt. Das müsste man dann inhaltlich schon noch klären. Wäre die Kontrolle möglich, aber nicht die Bussenerteilung? Oder ist sowohl die Kontrolle als auch die Sanktionierung nicht möglich? Zumindest auf der Seite 33 sind beide Begriffe nach meinem Dafürhalten klar definiert, dass beide Begriffe nicht durch diese private Sicherheitsunternehmung durchgeführt werden können, sowohl die Kontrolle als auch die Sanktionierung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe die Kontrolle als Vorbedingung zur Sanktionierung. Das ist ein Paket. Ich denke, wir haben genügend private Hilfssheriffs unterwegs in jeder Gemeinde. Auch solche, die nicht beauftragt sind, sondern einfach aus hoher Eigenmotivation Dinge melden. Das ist ein Teil unseres Sozialsystems, hat auch Vorteile. Das wird auch in Zukunft möglich sein. Daher: Kontrolle kann jeder durchführen in diesem Sinne. Die Frage ist, was man unter dem Wort Kontrolle versteht. Aber hier ist die Meinung: Natürlich gehört zu einer Sanktionierung, dass man vorgängig eine Kontrolle durchführt. Ich denke, das ist so zu verstehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 121b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 121b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes. Art. 2 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege. Art. 133 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 133 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 134 Abs. 1, 6 und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 134 Abs. 1, 6 und 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 135 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 135 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben alle Vorlagen in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 24 erledigt. Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 14:15 Uhr.
Mittagspause (von 12:35 bis 14:15 Uhr)
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