ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE NICHT ZWECKGEBUNDENEN FINANZZUWEISUNGEN AN DIE GEMEINDEN (FINANZAUSGLEICHSGESETZ) (NR.85/1999), 2. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung der öffentlichen Landtagssitzung. Ich muss Ihnen mitteilen, dass sich die Frau Abg. Ingrid Hassler entschuldigen musste für heute Nachmittag und für morgen. Sie wird vom stellvertretenden Abg. Viktor Meier vertreten. Im Übrigen, wenn ich so in die Runde sehe, sind wir, glaube ich, in derselben Besetzung wie am Vormittag. Wir sind bekanntlich bei Behandlung des Traktandums 22 stehengeblieben, und zwar unmittelbar vor der an und für sich anstehenden Abstimmung über verschiedene Anträge zu Art. 4 des von der Regierung vorgelegten geänderten Finanzausgleichsgesetzes. Die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei wollte sich dieses Thema über die Mittagspause noch einmal überlegen. Gibt es jetzt noch Wortmeldungen oder können wir zur Abstimmung schreiten? Im Bemühen, die Sitzung kurz zu gestalten, habe ich die Worte gleich zusammengezogen. Wenn das Wort nicht gewünscht wird, dann stimmen wir ab. Wir stimmen zunächst ab über den Abänderungsantrag des Abg. Donath Oehri zu Abs. 2 dieses Art. 4. Er beantragt, den vorliegenden Abs. 2 mit zwei zusätzlichen Sätzen zu ergänzen, einem dritten und einem vierten Satz, mit folgendem Wortlaut: "Gemeinden, die über dem Landesmittel 2 liegen, haben dann einen Anspruch auf eine gekürzte Mittelzuweisung, wenn der Mittelkürzungsbetrag kleiner ist als der zuzuweisende Betrag pro Gemeinde. Der Mittelkürzungsbetrag für die betreffenden Gemeinden errechnet sich dabei aus dem zwischen dem entsprechenden Gemeindeergebnis pro Einwohner und dem Landesmittel 2 ermittelten Differenzbetrag, welcher mit der entsprechenden Gemeindeeinwohnerzahl zu multiplizieren ist". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen. Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Adolf Ritter. Er betrifft Abs. 4 dieses selben Artikels, und zwar beantragt er den letzten Satz dieses Abs. 4 wie folgt abzuändern: "Haben keine Gemeinden Anspruch auf Zuteilungen nach Abs. 4, so stehen 5% der Gesamtzuweisungen den Gemeinden für Investitionsprogramme für nachhaltige Entwicklung zur Verfügung. Die Auflagen und Bedingungen, unter denen die Zuteilung erfolgt, werden per Verordnung festgelegt". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir über Art. 4 gesamthaft ab, das heisst über die drei Absätze 2, 4 und 5 mit dem bereits geänderten Abs. 2. Wer mit Art. 4 Abs. 2, 4 und 5 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben. Herr Abg. Lampert, wollten Sie jetzt zustimmen oder nicht?
Abg. Rudolf Lampert:
Ja. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung absolviert. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 22 behandelt.-ooOoo-