ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ERHALTUNG UND SICHERUNG DES LANDWIRTSCHAFTLICH NUTZBAREN BODENS (LGBL. 1992 NR. 41) (NR. 94/1999), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen folgerichtig zu Traktandum 23: Abänderung des Gesetzes über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens. Wir haben hierzu keine Stellungnahme bekommen. Wir führen die 2. Lesung anhand des Berichtes und Antrages Nr. 94/1999 der Regierung durch.Art. 4 Abs. 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Auch wenn der Abg. Lampert zu dieser Vorlage nichts mehr sagen möchte, nur damit er und Mauren endlich den Egelsee bekämen oder bekommen, möchte ich trotzdem noch einmal eine Lanze für die Erhaltung der Landwirtschaftszone brechen und gleichzeitig meinen Abänderungsvorschlag begründen. Wenn ich die Entwicklung des Maurer Riets in den vergangenen 20 Jahren kritisch betrachte, kann ich gewaltige Veränderungen feststellen. Das Ausmass und die Auswirkungen menschlicher Eingriffe haben mittlerweile beträchtliche Spuren hinterlassen. Da wurde tüchtig hingelangt und von allen Rändern her zerstört, weggebaggert und überbaut, Industriezonen, Schuttablagen, Sportanlagen, Reitställe, neue Verkehrswege usw. Zudem drängen sich die Siedlungen immer mehr an das Riet heran. Die Situation in anderen Gemeinden dürfte eine ähnliche sein. Die Landwirtschaftszone gerät - das spüren wir alle zunehmend - in Gefahr, zu einem Bedienungsladen zu verkommen. Der Angriff und der Druck auf das Riet sind permanent. Die Hemmschwelle zum Übergriff ist kleiner geworden. Die Bauern sind in unserem Lande längst keine Lobby mehr, und mit dem Wegbrechen des Bauernstandes hat die Landwirtschaftszone ihren ureigenen und bedeutendsten Anwalt verloren. Die Erfahrung zeigt: Ist von potenter Seite ein betriebenes Projekt da, einmal geplant und bekannt, sind die überwiegenden öffentlichen Interessen an einer Auszonierung rasch in die richtige Form gebracht. Wir haben es noch und noch mit Grenzüberschreitungen zu tun und ein Ende des Ein- und Angriffs in und auf die Rietlandschaft ist nicht abzusehen. Als schwächstes Glied dient sie für die unterschiedlichsten Raumansprüche. Landwirtschaftsboden stellt in vieler Augen keinen allzu grossen Wert mehr dar, ist verfügbar für Projekte, für die man niemals nur einen Quadratmeter Bauzone zur Verfügung stellen würde. Es scheint, dass uns die Identifikation mit diesem Lebensraum und das Wertbewusstsein für diesen Raum abhanden gekommen sind. Jede Gemeinde hat eine überdimensionierte Bauzone und verteidigt diese engagiert. Nicht jede Gemeinde hat aber eine genügend grosse Landwirtschaftszone und verteidigt diese nur halbherzig. Auch wenn es in diesem Gesetz um löbliche Massnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit von Gewässern und Gehölzflächen geht, so geht es in erster Linie um die Bedürfnisse des Hochwasserschutzes. Weshalb mehr Anstrengungen in diesem Bereich notwendig sind, verschweigt der Bericht nicht: Befestigung von Verkehrsflächen, Bodenversiegelung, begradigtes und kanalisiertes Gewässernetz, Zerstörung vielfältiger Lebensräume. Und bei allen ökologischen Mäntelchen bleibt die Tatsache, dass es letztlich um einen weiteren Eingriff und um einen weiteren Angriff auf die ohnehin schon knappe Ressource "Landwirtschaftszone" geht. Der VBO hat es im Rahmen der Vernehmlassung deutlich formuliert: Landwirtschaftlicher Boden ist vor jeglichem Angriff zu schützen. Ich bin überzeugt, dass Art. 4 Abs. 2 Bst. a eine hinreichende Grundlage für die Bewilligung von Massnahmen zum Hochwasserschutz bildet. Wenn es den Gemeinden mit der Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit von Gewässern und der ökologischen Vernetzung durch Gehölzflächen ernst ist, dann werden sie es auch tun, wenn sie einen entsprechenden Ausgleich dafür zur Verfügung stellen müssen. Die Gemeinden stehen diesbezüglich in der Verantwortung. Ich bin nicht der Meinung, dass das Land per Gesetz den Gemeinden die Legitimation für die Verkleinerung der Landwirtschaftszonen liefern muss, auch dann nicht, wenn es um Naturschutz geht. Die neue Bestimmung, dass ohne Leistung von Ersatzflächen Landwirtschaftsflächen anderweitig genutzt werden können, sofern die ausgeschiedene Nutzfläche von 30% der Gesamtgrösse nicht unterschritten wird, ist meiner Meinung nach geradezu eine Einladung, die Landwirtschaftsfläche auf diesen Anteil zurückzudrängen. Und welche Haltung eingenommen wird, wenn nur noch 30% vorhanden sind, hat die Gemeinde Eschen klar deponiert. Die Gemeinde Eschen ist nicht bereit, für das Projekt "Alpenrhein" nochmals zusätzlich an Boden abzugeben. Weiter hat sie formuliert: "Jeder weitere Anspruch kommt einer Enteignung gleich". Ich halte dieses Gesetz in dieser Form deshalb für kontraproduktiv. Es möchte wohl ein Problem lösen, schafft aber gleichzeitig ein neues Problem. Deshalb stelle ich folgenden Antrag, dass Art. 4 Abs. 2 Bst. c ergänzt wird mit: "In diesem Falle ist mindestens die Hälfte der auszonierten Fläche durch eine andere gleichwertige Fläche als Ausgleich der Landwirtschaftszone zuzuordnen".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nicht mehr die ganzen Diskussionen, die anlässlich der 1. Lesung stattgefunden haben, wiederholen, aber wir sind hier offensichtlich in einem Zielkonflikt. Es geht um die Erhaltung des landwirtschaftlichen Bodens und es geht um Naturschutzmassnahmen, seien dies betreffend Gewässerschutz oder Schutz von Tieren, Schutz von Pflanzen und dergleichen. Ich glaube, es wurde anlässlich der 1. Lesung ausführlich dargestellt, dass die Gemeinden nicht bereit wären, Boden für diese Naturschutzmassnahmen, die aus meiner Sicht absolut notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Rein aufgrund der Situation, die sich stellt, die Schwierigkeiten, die sich stellen, wenn Ersatzboden - sei es aus dem ÜG oder aus der Bauzone - umzoniert werden muss, stellt sich hier die Frage, dass, wenn die Vorlage nicht wie es von der Regierung vorgesehen ist, verabschiedet wird - Sie bringen ja eine Fläche von 50% ein, die gebracht werden müsste - sich dann diese ganzen Naturschutzvorhaben nicht realisieren liessen. Denken wir an diese Gewässer, diese Bäche, die wir haben, wo es vorzugsweise entlang dieser Bäche und Gewässer Schutzstreifen gäbe. Wenn man das alles zusammenzählt, es wäre sicher im Sinne des Naturschutzes. Ich kann auch ausführen: Es widerspricht nicht der Landwirtschaftspolitik, wo die Ökologie auch einen sehr hohen Stellenwert hat. Schon heute werden extensive Bewirtschaftung und dergleichen abgegolten. Ich erinnere daran, dass pro Hektar der Landwirt einen Betrag von CHF 2'000 für solche Massnahmen bekommt. Und viele solcher Flächen befinden sich auch entlang von Gewässern. Es handelt sich also zum Teil auch um Gebiete, die schon heute nicht intensiv genutzt werden. Es geht also der produktiven Landwirtschaft in dem Sinne kein Boden verloren.Aber ich gestehe offen: Ich hätte auch lieber die Lösung gehabt, dass man sowohl die Landwirtschaftszone erhalten kann, die landwirtschaftlich nutzbare Fläche in der Landwirtschaftszone, als auch diese Naturschutzmassnahmen durchführen kann. Aber ich denke, wir müssen den Realitäten ins Auge sehen. Und wenn wir diese Naturschutzmassnahmen möchten, diese Windgehölze, diese extensive Bewirtschaftung, diesen Biotopverbund usw., dann müssen wir das Gesetz in der vorgeschlagenen Fassung abändern.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Zunächst über den Abänderungsantrag des Abg. Adolf Ritter. Er möchte den Bst. c in Art. 4 Abs. 2 ergänzt haben am Schluss mit einem zusätzlichen Satz. Herr Abg. Ritter, bitte wiederholen Sie ihn gerade selbst nochmals.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
"In diesem Falle ist mindestens die Hälfte der auszonierten Fläche durch eine andere gleichwertige Fläche als Ausgleich der Landwirtschaftszone zuzuordnen".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Jetzt stimmen wir ab über Art. 4 Abs. 2 Bst. c der Regierungsvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung, wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 23 behandelt.-ooOoo-