HERABSETZUNG DES STIMM- UND WAHLRECHTSALTERS UND DES MÜNDIGKEITSALTERS (ÄNDERUNG DER VERFASSUNG, DES VOLKSRECHTEGESETZES, DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS UND WEITERER GESETZE) (NR. 98/1999), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 24: 2. Lesung der Gesetzesvorlagen der Regierung betreffend die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters und des Mündigkeitsalters. Es handelt sich - nur zur Erinnerung - um 12 Vorlagen: Abänderung der Verfassung, Abänderung des Volksrechtegesetzes, des PGR, des ABGB, des Arbeitsgesetzes, des Strafgesetzbuches, des Rechtspflegergesetzes, des Bürgerrechtsgesetzes, des IVG, des ELG, des Blindenbeihilfengesetzes und des UVG. Wir können die 2. Lesung anhand der Vorlage Nr. 98/1999 der Regierung durchführen.Art. 29 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 110bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 110bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Herr Regierungsrat, was stellt sich die Regierung vor betreffend das In-Kraft-Treten?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Wir haben, was das In-Kraft-Treten angeht, an den Tag der Kundmachung gedacht und nicht an ein bestimmtes Datum.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Also, tritt am Tage der Kundmachung in Kraft?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Am Tage der Kundmachung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer mit II. - dieses Verfassungsgesetzes tritt am Tage der Kundmachung in Kraft - einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung dieses Gesetzes betreffend die Abänderung der Verfassung in Sachen Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Abg. Gebhard Hoch:
Herr Präsident. Wie bereits angekündigt, möchte unsere Fraktion Antrag auf eine Volksabstimmung stellen. Ich frage Sie, soll ich das jetzt tun oder nach der Lesung des nachfolgenden Gesetzes?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, es ist vielleicht etwas umständlich und formalistisch, aber eigentlich müssten Sie es bei jedem Gesetz tun, das Sie in die Volksabstimmung einbezogen haben wollen.
Abg. Gebhard Hoch:
Es sind die ersten zwei Gesetze.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Sind es nur zwei? Ja, dann würde ich sagen, tun Sie es jetzt und bei dem zweiten, das auch der Volksabstimmung unterliegen soll, noch einmal. Wenn es nur zwei sind, ist es ja nicht so schlimm.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich zitiere aus der Fraktionserklärung aus dem Landtag vom 20./21. Oktober wie folgt: "Das Volk ist in jüngster Zeit zu Gesetzesrevisionen, welche unter anderem auch die politischen Rechte tangieren, beispielsweise betreffend die erleichterte Einbürgerung, nicht konsultiert und um seine Meinung gefragt worden. Daher will die Fraktion der Bürgerpartei diese Vorlage der Volksabstimmung unterwerfen. In der gleichen Frage war nämlich das Volk noch vor 7 Jahren mit der Verwerfung der Regierungsvorlage ganz klar anderer Meinung als der Landtag. Anlässlich der Behandlung im Landtag 1991 forderten beide Parteien, in Fragen der Ausübung der politischen Rechte das Volk zu befragen. Es schiene uns deshalb nicht richtig, wenn sich der Landtag nach einer relativ kurzen Zeit von 7 Jahren über die damals klare Meinungsäusserung des Volkes hinwegsetzte, indem er von sich aus und ohne Volksbefragung die entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesanpassungen beschliessen würde. Die Fraktion der Bürgerpartei wird daher zu gegebener Zeit Antrag stellen, eine Volksabstimmung abzuhalten". Dies möchte ich hiermit tun und namens unserer Fraktion die Abhaltung einer Volksabstimmung beantragen.
Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich habe mich auch bei der 1. Lesung dagegen ausgesprochen, auch wenn das erst 7 oder 8 Jahre her sind. Es geht hier um die Verabschiedung einer Selbstverständlichkeit. In ganz Europa wird mit 18 Jahren abgestimmt und gewählt. Ich glaube, die einzige Ausnahme ist noch Österreich, die das mit 19 tun. Ich wiederhole meine damaligen Ausführungen: Vor den Preis einer Volksabstimmung hat unsere Verfassung im Regelfall das Sammeln von Stimmen gesetzt. Wenn der Landtag beginnt, wegen jeder - ich sage es nochmals - Selbstverständlichkeit eine Volksabstimmung anzusetzen, dann ist das eine Erosion, der ich nicht zustimmen kann.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich habe mich bei der 1. Lesung nicht uneingeschränkt gegen eine Volksabstimmung ausgesprochen. Ich habe mich allerdings auch nicht für eine Volksabstimmung ausgesprochen, wie kürzlich unzutreffend im Volksblatt zu lesen stand, sondern ich habe in etwa ausgeführt, dass ich meine, dass man es sich nicht zu leicht machen sollte mit dieser Entscheidung und dass es meiner Meinung nach nicht genügend sei, darauf zu verweisen, dass es im Landtag, also in der sogenannten classe politique unbestritten sei. Ich habe allerdings den Eindruck und habe in den letzten zwei Monaten eigentlich noch verstärkt diesen Eindruck gewonnen, dass dieses Thema heute im Volk praktisch unbestritten ist, nicht nur im Landtag oder in den politischen Parteien. Also ich habe beim besten Willen niemand mehr gefunden oder finden können, der noch die Meinung vertreten hätte: Nein, käme ja nicht in Frage oder etwa man habe es erst vor 7 Jahren abgelehnt, dann könne man doch nicht schon wieder oder irgendetwas Ähnliches. Ich sehe daher - muss ich sagen - aus heutiger Sicht auch keinen zwingenden Grund, hier das Volk an die Urne zu bemühen. Sollte es wirklich eine namhafte Bewegung von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern geben, die gegen die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters sind, dann steht es ihnen ohnehin frei, dagegen das Referendum zu ergreifen. Ich werde daher dem Antrag des Abg. Gebhard Hoch nicht zustimmen.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Für mich war es vor 7 Jahren ebenfalls eine Selbstverständlichkeit, das Stimm- und Wahlrecht auf 18 Jahre herunterzusetzen. In diesem Haus tönte es auch so, als ob es eine Selbstverständlichkeit wäre. Nur das Volk hatte dann eine ganz andere Meinung bzw. das Volk hat damals das Gesetz sehr klar verworfen. Für mich ist das der ausschlaggebende Grund. Vor 7 Jahren haben wir hier im Landtag ganz eindeutig gesagt: Solche Wahlrechtsänderungen gehören vors Volk. Wir haben das Volk in dieser Frage befragt, das Volk hat abgestimmt darüber. Heute befinden wir über die gleiche Thematik, über die gleiche Frage. Aus diesem Grund bin ich dafür, dass wir diese Vorlage wieder dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Und wenn es wirklich so selbstverständlich ist im Volk, dann wird diese Vorlage auch keine Probleme haben durchzukommen.
Abg. Peter Sprenger:
Ich finde trotzdem: Es gehört irgendwie zum staatsbürgerlichen Bewusstsein auch, dass, wenn einem eine Sache so wichtig ist, dass man darüber abstimmen möchte, dann soll man sich die Mühe bitte machen und die in dem Fall 1'500 Unterschriften zusammenbringen.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe mich bei der 1. Lesung ebenfalls gegen eine Volksabstimmung ausgesprochen und habe das auch damit begründet, ähnlich wie das jetzt der Landtagspräsident macht, dass ich keine Opposition gegen dieses Gesetz spüre. Ich glaube auch wirklich, dass es unbestritten oder weitgehend unbestritten ist, dass es zu keinen grossen Wogen führen wird, egal ob wir das Gesetz nun einer Volksabstimmung zuführen oder nicht. Ich denke, dass es ein politisches Signal vom Landtag ist, wenn man den jungen Bürgern ein Mitspracherecht erteilt. Wir sollten diese Chance nützen, die jungen Leute an die Politik heranzuführen, sie in die Mitverantwortung einzubinden. In einer politischen Gesamtbetrachtung, glaube ich auch, dass man erwähnen sollte, dass wir voraussichtlich nächstes Jahr mehrere Volksabstimmungen haben werden. Eine ist bereits bekannt, andere werden folgen. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, wenn man Bürger in einer solchen Situation auch in Fragen zur Urne bittet, die keine grossen Wellen werfen. Im Übrigen möchte ich auch darauf verweisen, wie es der Abg. Sprenger getan hat, dass das in Europa heute eine Selbstverständlichkeit ist, dass das der Standard ist.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Ich möchte nur kurz zu diesen Wortmeldungen Stellung nehmen. Die individuelle Wahrnehmung war damals bei mir auch so vorhanden, wie sie heute beim Abg. Sprenger oder Vogt vorhanden ist. Ich habe 1993 auch keine Opposition gegen das Wahlrechtsalter 18 verspürt. Man ist mich auch nie angegangen, dass hier irgendwer etwas gegen diese Herabsenkung des Wahlrechtsalters hätte. Und trotzdem war dann das Ergebnis ein ganz anderes. Also von daher kann die individuelle Wahrnehmung auch trügen. Aber wie gesagt: Ich stehe voll und ganz hinter dieser Herabsetzung des Wahlrechtsalters. Meiner Meinung nach wäre es nicht mehr als richtig, dass man die ein und selbe Frage, die man dem Volk damals vorgelegt hat, und das war hier im Hause eigentlich einstimmig, wie ich mich erinnern kann, dass man argumentiert hat: Eine so wichtige Frage, eine Änderung des Wahlrechts müsse man dem Volk vorlegen, dass ich zumindest in derselben Frage heute noch gleich denke. Deshalb bin ich dafür, dass wir diese Vorlage einer Volksabstimmung unterziehen.
Abg. Gabriel Marxer:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Also ich gehe davon aus, dass, wenn eine Volksabstimmung vor erst 7 Jahren genau das gleiche Thema verworfen hat, auch wenn wir hier als Landtag die Meinung, die wir damals schon gehabt haben als Landtag, nicht ändern, dass man nicht automatisch davon ausgehen darf, dass das Volk jetzt seine Meinung geändert habe. Ich finde es eine seltsame Haltung, wenn der Landtag nun sagt: Diesmal machen wir nicht quasi den "gleichen Fehler" und stellen von uns aus eine Volksabstimmung in Aussicht, sondern es müsse diesmal schon gesammelt werden und dagegen geweibelt werden. Ich halte dies auch für eine relativ gefährliche Attitüde, die eine Anti-Stimmung eben erst erzeugen könnte. Also ich würde dafür plädieren, dass der Volkswille, der vor 7 Jahren erst eindeutig zum Ausdruck gekommen ist, wenigstens insoweit respektiert wird, als dass man wieder eine Abstimmung anordnet.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich möchte nur noch auf einen kleinen Umstand hinweisen, dass bei der Abstimmung 1992 ganze 36,5% an die Urne gingen. Das betrachte ich auch als historisches Tief. Das ist ungewöhnlich, wenn man die hiesigen Verhältnisse kennt. Man kann, aber muss das nicht in diese Richtung interpretieren, dass die Mehrheit, die nicht an die Urne ging, eigentlich davon überzeugt war, dass es eine Selbstverständlichkeit ist. Kann man, muss man nicht.
Abg. Hubert Sele:
Wie sehr das Stimmvolk an diesem Thema interessiert ist, hat die Stimmbeteiligung am 26. und 28. Juni 1992 gezeigt: Ganze 36,5% der Stimmberechtigten gingen an die Urne.
Abg. Alois Beck:
Diese Argumentationen, die jetzt aufgekommen sind, betrachte ich doch als demokratietheoretisch sehr bedenklich und fragwürdig. Das sind Volksentscheide, die zu respektieren sind. Die sind gültig zustande gekommen. Ob nun 100% oder eben nicht an die Urne gingen, das ist eigentlich nicht so zentral. Wenn wir dann festlegen wollen, ab welchem Prozentsatz wir ein Signal des Volkes dann zum Nennwert nehmen müssen oder nicht, dann stellen wir unsere Grundlagen der Demokratie in Frage. Auch Ausführungen, dass man, wenn man jetzt das der Volksabstimmung unterstellen möchte, hier Erosion betreibt und ähnliche Dinge, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Abg. Paul Vogt:
Wir haben auch über ein Landtagsgebäude und eine Hangfussüberbauung abgestimmt, die mit sehr grossem Mehr - mit 80% Nein-Stimmen - abgelehnt wurde. Darauf ist der Landtag hingegangen, hat einen Verpflichtungskredit ohne konkretes Projekt beschlossen. Das wurde dann auch keiner Volksabstimmung zugeführt. Also hier lassen sich durchaus vergleichbare Vorgänge finden, wo man sich über eine Volksentscheidung hinweggesetzt hat.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident. Das sehe ich überhaupt nicht gleich. Beide Male hat der Landtag einen Kredit gesprochen. Einmal ist ein Referendum dagegen ergriffen worden, das andere Mal eben nicht mehr. Was stimmt, dass man in der Praxis dazu übergegangen ist, den Kredit viel früher zu sprechen. Aber wir haben natürlich das erste Mal das Landtagsgebäude auch nicht einer Volksabstimmung unterstellt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Gebhard Hoch, den Landtagsbeschluss auf Zustimmung zur Verfassungsänderung betreffend Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters der Volksabstimmung zu unterstellen, zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. -ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSÜBUNG DER POLITISCHEN VOLKSRECHTE IN LANDESANGELEGENHEITEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur 2. Lesung der nächsten Vorlage. Art. 1 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich nehme an, dass wir wieder "am Tage der Kundmachung" schreiben. Wer mit II. - mit dem Wortlaut "am Tage der Kundmachung" einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zur dritten Vorlage: Abänderung des PGR.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir schreiben auch hier "tritt am Tage der Kundmachung in Kraft". Wird dazu das Wort gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, möchte ich Sie bitten, die Hand zu erheben, wenn Sie damit einverstanden sind.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage über die Abänderung des ABGB.Die Sachüberschrift vor § 173 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor § 173 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 174 wird aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 174 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 175 wird aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 175 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 247 wird aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 247 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 569 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 569 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, wir können wieder "am Tage der Kundmachung" lesen. Wer mit II. - am Tage der Kundmachung in Kraft - einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ARBEIT IN INDUSTRIE, GEWERBE UND HANDEL (ARBEITSGESETZ)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zum Arbeitsgesetz. Art. 29 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES STRAFGESETZBUCHES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Abänderung des Strafgesetzbuches. § 74 Ziff. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 74 Ziff. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Strafgesetzbuches einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES RECHTSPFLEGERGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zum Rechtspflegergesetz. Art. 17 Abs. 2 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Rechtspflegergesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN ERWERB UND VERLUST DES LANDESBÜRGERRECHTES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes in der neueren Vorlage, die wir von der Regierung bekommen haben.§ 5a Abs. 4 bis 8 wird aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 5a Abs. 4 bis 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 6 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 6 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über das Landesbürgerrecht einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zum Invalidenversicherungsgesetz. Art. 14ter Abs. 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14ter Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a und Abs. 2 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a und Abs. 2 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 44 Sachüberschrift, Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a und b werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 44, die Sachüberschrift, Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a und b stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 47 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 47 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit der Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zum Ergänzungsleistungengesetz.Art. 1 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Ergänzungsleistungengesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON BLINDENBEIHILFEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen das Blindenbeihilfengesetz.Art. 3 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Blindenbeihilfengesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE OBLIGATORISCHE UNFALLVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Und zum Schluss noch das Unfallversicherungsgesetz.Art. 30 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir den Abstimmungsmarathon dieses Traktandums beendet. -ooOoo-