Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste (Nr. 57/2016) [1. Lesung: 10. Juni 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 135/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir können mit den Beratungen fortfahren. Wir kommen zu Traktandum 17: Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste. Diese Vorlage wurde am 10. Juni 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 135/2016. Wir können mit der Lesung der ersten Vorlage durch Artikelaufruf beginnen.Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des ausländergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes.Art. 43 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 67 Abs. 2 Bst. f und Abs. 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 Abs. 2 Bst. f und Abs. 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen seine Zustimmung erteilt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des kinder- und jugendgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes.Überschrift vor Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 96 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 96 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 97 Abs. 1, 2 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 97 Abs. 1, 2 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 99 und 100 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99 und 100 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen seine Zustimmung erteilt.-ooOoo-
Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Wolfgang Marxer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ihnen allen liegt das Schreiben des Organisationskomitees - nehme ich an, heisst OK - zur Schaffung eines Vereins für Menschenrechte vor, in dem sie bemängeln, dass kein Verbandsbeschwerderecht in dieser Gesetzesvorlage beinhaltet ist. Und konkret bedeutet dies: Ohne Verbandsbeschwerderecht kann der Verein in Zukunft Menschenrechtsverletzungen in Liechtenstein nicht vor Gericht bringen, wenn kein privater Kläger, keine konkrete Person oder keine Institution, zu klagen bereit ist. Gemäss diesem Schrieben, gemäss dem OK für Menschenrechte besteht der Auftrag des zukünftigen Vereins für Menschenrechte darin, kritischer Begleiter und aufmerksamer Wächter der Menschenrechtssituation in Liechtenstein zu sein und explizit allen Fragen des Menschenrechtsschutzes nachzugehen. Die da und dort gehörte Kritik, das Verbandsbeschwerderecht könne missbraucht werden, um Projekte zu verzögern und zu blockieren, greift im Falle des Vereins für Menschenrechte sicherlich nicht. Denn es geht darum, bestehende Missstände aufzuzeigen und zu verfolgen, und nicht darum, Projekte zu verzögern oder zu blockieren. Wenn das Ministerium dies anders sieht, würde mich das überraschen. Und eben, mit Verbandsbeschwerderecht würde der Verein in Zukunft über ein Kerninstrument verfügen, die gesetzlichen Aufgaben auch vollumfänglich zu erfüllen. Anlässlich der 1. Lesung hat mein Landtagskollege Patrick Risch in seinem Votum auf die Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Verbandsbeschwerderechts für den Verein für Menschenrechte hingewiesen. Er hat auch angemerkt, dass mit einer Übergangszeit die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in den Verein für Menschenrechte integriert werden soll. Und diese hat ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht wie übrigens auch ein Beschwerderecht. All diese Rechte, die heute im Gleichstellungsgesetz und im Kinder- und Jugendschutzgesetz verankert sind, werden aber gemäss dem Vorschlag der Regierung nicht ins Gesetz für den Verein für Menschenrechte aufgenommen. Und Patrick Risch hat daraus den Schluss gezogen, dass dies noch nicht zusammenpasst. Regierungsrat Pedrazzini ist in seiner Antwort, in seiner Stellungnahme zu dieser Gesetzesvorlage, leider nicht auf das Verbandsbeschwerderecht eingegangen, hat aber immerhin mehrfach die Freiheit und Unabhängigkeit des zu schaffenden Vereins für Menschenrechte betont und dass dies auch institutionell abgebildet werden müsse.So weit die Rückschau auf die 1. Lesung zu diesem Punkt Verbandsbeschwerderecht. Zu guter Letzt möchte ich noch darauf zu sprechen kommen, wie das Verbandsbeschwerderecht ausgeübt werden kann und gleichzeitig beiden Seiten Rechnung getragen werden kann. Um der Ausgewogenheit genüge zu tun, soll der Verein für Menschenrechte den Personen, Organisationen und Behörden, welche mit dem Vorwurf einer Diskriminierung oder Menschenrechtsverletzung konfrontiert sind, zwingend Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dementsprechend, und den Vorschlag kennen Sie, ist der Vorschlag für die Gesetzesänderung auch formuliert.Mir geht es nur um Folgendes: Diese Organisation ist ein Instrument und eben ohne dieses Verbandsbeschwerderecht fehlen dem Instrument irgendwo die Zähne. Es wäre in meinen Augen auch eine Art Vertrauensbeweis in diese Organisation, wenn ein Verbandsbeschwerderecht mitgegeben würde, und aus Sicht der Regierung auch ein Zeichen, dass man diese Organisation ernst nimmt. Und dementsprechend, bevor ich den Antrag stelle, hätte ich gern die Stellungnahme der Regierung zu diesen Punkten, die ich aufgeführt habe. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordneten. Ja, das Verbandsbeschwerderecht ist ein Mittel, das man sehr, sehr sparsam einsetzen soll. Das Verbandsbeschwerderecht macht dort Sinn, wo das beschwerte Objekt sich nicht selbst wehren kann. Zum Beispiel im Fall von Kindern und Jugendlichen muss manchmal gegen die Eltern vorgegangen werden; und Kinder und Jugendliche dürfen nicht selbst Prozesse führen ohne Zustimmung der Eltern. Und dort braucht es ein Verbandsbeschwerderecht oder ein Beschwerderecht der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, damit sich diese dann eben notfalls auch gegen die Eltern für die Kinder einsetzen kann. Wir kennen ein Verbandsbeschwerderecht im Bereich des Umweltschutzes. Dort geht es auch darum, dort kann sich die belebte und unbelebte Natur nicht selbst wehren, die kann keine Gerichtsverfahren anzetteln. Oder die Betroffenheit von Menschen ist so dispers, dass jeder einzelne nicht jetzt wegen der Luftverschmutzung klagen wird oder klagen kann; und dort gibt es eben auch ein Verbandsbeschwerderecht. Aber wenn es um erwachsene Menschen geht und um Menschenrechte, dann ist schon der Anspruch, dass es dort einen konkreten Fall gibt, der auch nachprüfbar ist und der auch vor Gericht verhandelt wird. Ich würde dem Landtag daher dringend empfehlen, kein Verbandsbeschwerderecht, das über das hinausgeht, was in der Vorlage schon für Kinder und Jugendliche drin ist, hier einzubauen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Herr Gesellschaftsminister, es überrascht mich doch, wie Sie dem Landtag dringend empfehlen, kein Verbandsbeschwerderecht aufzunehmen, wie wenn damit eine Welt verschoben würde, wenn diese neue Menschenrechtsorganisation ernst genommen würde und auch mit einem Vertrauensbeweis agieren könnte. Meine konkrete Frage in Ergänzung noch, es gibt die Organisation ECRI, die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz. Und da einfach meine Frage: Wie ist deren Empfehlung, wie solche Vorlagen in den jeweiligen Ländern umgesetzt werden sollten? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, der Landtag muss hier selbst die Gesetze machen. Wenn der Landtag ein Verbandsbeschwerderecht gewährt, dann gibt er gewisse Dinge aus der Hand im Gesetzgebungsprozess. Das ist meine Ansicht. Die ECRI wird, so wie Sie Ihre Frage formuliert haben, wahrscheinlich empfehlen, ein Verbandsbeschwerderecht zu machen. Anders kann ich Ihre Frage nicht verstehen. Und nochmals, es ist nicht so, dass wir dem Verein nicht vertrauen oder den Verein nicht ernst nehmen. Das Verbandsbeschwerderecht ist ein Mittel, das meines Erachtens hier nicht gebraucht wird. Oder sagen Sie mir konkrete Fälle, wo es denn gebraucht würde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Danke für diese Ausführungen. Das wäre jetzt gerade eine Frage gewesen, als Nicht-Jurist bin ich in einer schwierigen Situation, ich höre die Voten und ich habe die Stellungnahme dieses Organisationskomitees gelesen. Ich kann Ihre Ausführungen, Herr Gesellschaftsminister, auch gut hören und verstehen und ich frage mich, was bedeutet das denn, der zweite Absatz in diesem Schreiben, wenn sie schreiben: «Das OK des VMR ist überzeugt, dass der VMR ohne das Verbandsbeschwerderecht die gesetzlichen Aufgaben nicht vollumfänglich erfüllen kann.» Sie sehen es so, dass man das nicht kann. Ihre Sicht sieht da ein bisschen anders aus. Vielleicht könnten Sie mir noch ein bisschen helfen in dieser Hinsicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Einfach zur Klarstellung: In Zukunft wird die Ombundsstelle für Kinder und Jugendliche in den Verein für Menschenrechte integriert. Diese Kinder- und Jugendstelle hat das Beschwerderecht aus den erwähnten Gründen, wie Sie sagen: zum Schutze von Kindern, die selbst nicht klagen können und so weiter. Aber quasi deren Dach, deren Mutter, deren Hauptorganisation, die einen ähnlichen Zweck bezüglich der Menschenrechte zum Auftrag hat, soll dieses Beschwerderecht nicht haben. Das wird dann einfach die Konstellation innerhalb dieser Organisation sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zur Frage des Abg. Eugen Nägele: Also ich stelle mir schon vor - und so ist die Vorlage auch aufgebaut -, dass jemand in Liechtenstein, der sich in seinen Menschenrechten verletzt fühlt, sich an diesen Verein wendet und dieser Verein ihm oder ihr dann hilft, seine oder ihre Rechte wahrzunehmen, und auch ihn oder sie begleitet durch alle Gerichtsverfahren oder berät, wie rechtlich vorgegangen werden soll oder sonst irgendetwas, aber dass es immer eine konkrete Person gibt, die ein Problem hat, und einen Verein, der dieser Person zur Seite steht. Ein Verbandsbeschwerderecht im abstrakten Fall empfehle ich nicht. Zur Frage des Abg. Wolfgang Marxer: Ja, das ist so geplant, weil es eben diese Unterscheidung gibt, wie ich sie vorhin erwähnt habe. Es gibt Menschen - hier geht es jetzt nur um Menschen, nicht wie beim Umweltschutz vielleicht noch um Tiere -, es gibt Menschen, die sich eben nicht wehren können, selbst wenn sie es wollten, weil sie, wie zum Beispiel Kinder, nicht eigenständig Gerichtsverfahren ohne Zustimmung ihrer Eltern anzetteln dürfen. Dort ist es dann eben nötig, dass dort eine Ombudsperson für diese Kinder Rechte wahrnimmt, die sie selber nicht wahrnehmen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Ein letzter Kommentar von meiner Seite: Sie erwähnen, dass das Verbandsbeschwerderecht bei der Kinder- und Jugendstelle gerechtfertigt ist, weil diese Menschen, diese jungen Menschen, sich selbst noch nicht verteidigen können und manchmal auch gegen ihre Eltern vorgegangen werden muss. Und ich sage Ihnen, bei den Menschenrechten geht es genau um einen gleich schwachen Personenkreis, einen Personenkreis, der besonderen Schutzes bedarf, wenn zum Beispiel eben Menschenrechte verletzt wurden - seien es Flüchtlinge, sei es ein schwules Ehepaar, was auch immer, Personen, die an sich in der Gesellschaft schon stigmatisiert sind und eben genau deshalb einen besonderen Schutz brauchen würden, dass ihre Rechte ebenfalls verteidigt würden. Ich weiss, der Vergleich mit den Kindern hinkt ein wenig, aber Sie sehen, es ist ebenfalls ein Personenkreis, der, ich sage jetzt einmal, geschwächt in dieser Gesellschaft ist. Letzter Satz: Ich glaube, es würde dieser Institution überhaupt nicht schaden, sondern - wie die Institution eben selbst sagt - ihrer Aufgabe nachzukommen deutlich Nachdruck verleihen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke schon, dass es einen Unterschied gibt zwischen den minderjährigen Kindern und einem Flüchtling als Beispiel. Der Flüchtling kann sich an die Organisation wenden und dann selbstständig mit Hilfe der Organisation auch Beschwerden einreichen. Der Minderjährige jedoch ist darauf angewiesen, dass sein gesetzlicher Vetreter ihn unterstützt. Ohne Mithilfe des gesetzlichen Vertreters kann ein Minderjähriger einfach keine Prozesse oder keine Verfahren einleiten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Wolfgang Marxer, Sie erwähnen diese schwächeren Gruppen, aber genau diese schwächeren Gruppen werden gestärkt, dadurch dass ihnen ein Verein für Menschenrechte zur Verfügung steht; und das einzige, was sie sich trauen müssen, ist über die Schwelle dieses Vereins zu treten und dort um Hilfe nachzusuchen, sie ist unentgeltlich und dann wird diesen Menschen geholfen. Also einen gewissen Aufwand zur Wahrung der Rechte muss man den Menschen einfach auferlegen dürfen, und das ist in diesem Fall nicht sehr viel. Im Vergleich dazu ist ein Verbandsbeschwerderecht ein sehr, sehr, sehr umfangreiches Werkzeug, das ich in diesem Fall eben nicht als nötig befinde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich glaube, wir können das jetzt hier belassen. Mein Verständnis ist, jawohl, diese Personen können alle selbst klagen, mit Unterstützung des Vereins. Ich füge an, wenn es um Menschenrechtsfragen geht und eine Person aus befürchteten Nachteilen oder aus befürchteten Diskriminierungen selbst nicht klagen will, ist niemand mehr da, der die Klage, ich sage jetzt, anstelle der betroffenen Person einreichen kann, um eine Klärung herbeizuführen, ob ein Menschenrecht verletzt wurde oder nicht. Ich bleibe dabei und ich werde den Antrag jetzt stellen, dass Art. 5 mit folgendem Satz ergänzt wird: «Ausserdem kann der Verein für Menschenrechte im eigenen Namen feststellen lassen, dass (eine Diskriminierung beziehungsweise) eine Verletzung der Menschenrechte vorliegt. Der Verein für Menschenrechte muss den betroffenen Personen, Organisationen oder Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor er eine Klage einreicht.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört, Art. 5 durch die soeben gehörten zwei Sätze zu ergänzen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 5 gemäss Regierungsvorlage ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
finanzbeschluss über die Gewährung eines staatsbeitrages an den verein für Menschenrechte in Liechtenstein für die jahre 2017 bis 2019
Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte nun den Parlamentsdienst, den Finanzbeschluss über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein für die Jahre 2017 bis 2019 zu lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein die Zustimmung erteilen möchte, möge jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-