Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz, POLG) (Sanitätsnotruf) (Nr. 94/2016) [1. Lesung: 1. September 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 129/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei. Diese Vorlage wurde am 1. September 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 129/2016. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Polizeigesetzes durch Artikelaufruf beginnen.Art. 2 Abs. 1 Bst. pbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. p bissteht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Abs. 1 Bst. k und m werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 Bst. k und m stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 34b Abs. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34b Abs. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 34d Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34d Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 15 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Regierung stellt hier den Antrag, das Inkrafttretensdatum auf 1. Oktober 2017 zu setzen, da die technische Umsetzung länger dauert als geplant und hier wichtig ist, dass das Gesetz erst dann in Kraft tritt, wenn wirklich alle technischen Voraussetzungen gegeben sind. Also der Antrag wäre: «... unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Oktober 2017 in Kraft ...» Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Da der Herr Regierungschef-Stellvertreter auf technische Änderungen oder eine längere Dauer für all die technischen Änderungen hinweist, hätte ich doch nochmals die Frage, ich habe auch gesehen, dass beim Budget, was diese Positionen angeht, und da gab es auch Erläuterungen, dass, aus dem Kopf gesagt, eine erste Offerte für eine Umstellung bei der Polizei sich nachträglich als nicht zweckmässig herausstellte, dass eine neue Offerte eingeholt werden musste, dass auch die Kostensituation rund um diese Umstellung sich neu präsentiert. Und ich gebe es auch zu, dass ich im Moment den Überblick verloren habe, was jetzt wo gewonnen wird und welche Kosten durch diese ganze Aktion entstehen, einmalig und fortlaufend. Wenn Sie da nochmals die Zahlen präsent haben und einen kurzen Überblick geben könnten, dass eben genau die technischen Änderungen zu einer Verschiebung der Inkraftsetzung führten, wäre das sicherlich noch hilfreich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Marxer, das mache ich sehr gerne. Sie haben den Budgetnachtrag erwähnt, dort wurde es ausführlich dargestellt, was die Gründe sind. Es geht konkret darum, dass drei verschiedene Faktoren auf die Softwarelösung eingewirkt haben und daher dazu geführt haben, dass die Softwarelösung etwas komplizierter geworden ist, weil erstens die Datenschutzanforderungen erhöht worden sind. Das war uns wichtig und das hat auch der Landtag bei der 1. Lesung ganz klar so gewünscht, dass eben der Datenschutz gewährleistet ist, dass hier nicht medizinische Daten und polizeiliche Notrufdaten im gleichen System gespeichert werden. Das musste dem Softwarehersteller zurückgemeldet werden. Das wurde entsprechend angepasst und hat zu einer doch nicht unmassgeblichen Komplizierung der Anforderungen an das Tool geführt. Zweitens sind nachträglich, erst vor einigen Monaten, die Krankentransporte von privater Seite dazugekommen. Das war bisher nicht bekannt oder es war nicht ein Teil des Systems, es hat sich aber herausgestellt, dass es sinnvollerweise eben auch mit verlagert wird, ansonsten hätte das LRK weiterhin quasi eine separate Organisationsstruktur führen müssen, um diese privaten Krankentransporte, die nicht Notfälle sind, aber die ebenfalls sauber entgegengenommen und abgewickelt werden müssen, dass man das ebenfalls hier in dieses System implementiert. Auch das hat zu Anpassungen bei der Software geführt. Der dritte Punkt ist, dass zur Bedienungsfreundlichkeit die Anpassung der Software dahingehend zu machen war, dass der Softwarelieferant zuerst davon ausgegangen ist, dass wir eins zu eins das gleiche System wie in St. Gallen verwenden. Wir haben bereits in der 1. Lesung ausgeführt, dass das ja nicht der Fall ist. Wir haben hier aus Effizienzgründen den Ansatz gewählt, dass der Polizist gleichzeitig eben die polizeilichen Notrufe und auch die Sanitätsnotrufe betreut und daher die gleiche Person am gleichen System zwei verschiedene Checklisten oder zwei verschiedene Systeme bedienen muss; und diese Fusion der zwei Systeme auf einem System führt ebenfalls zu Anpassungen bei der Software. Das führt zu diesen Mehrkosten, die wir Ihnen im Budgetnachtrag dargestellt hatten, denen der Landtag gestern zugestimmt hat. Diese Mehrkosten sind einmalig. Wir haben das doppelt aufgefangen, einerseits haben wir eben einen Budgetnachtrag gemacht und zweitens haben wir andere Softwareprojekte der Landespolizei, die nicht zeitkritisch sind, zugunsten des Budgets 2018 zurückgestellt. Damit konnten wir ungefähr die Hälfte der Mehrkosten abfedern und die andere Hälfte in Form eines Budgetnachtrags eben durch den Landtag gestern bewilligen lassen. Und diese Implementierung dieser nun doch relativ komplexen Softwarelösung dauert einfach längere Zeit. Vor allem auch die Entwicklung dieser Softwarelösung ist noch nicht abgeschlossen, und daher brauchen wir mehrere Monate länger, bis dieses Tool eingesetzt werden kann. Ich denke aber, dass wichtig ist, auch für den Landtag, dass hier eben auch versucht wurde, die Bedenken des Landtags bei der 1. Lesung aufzunehmen. Das habe ich ja in der 1. Lesung auch so versprochen, ich erinnere auch an das Votum des Abg. Eugen Nägele, dass wir diese technischen Anforderungen möglichst gut umsetzen, damit diese Bedenken auch des Landtags technisch abgefedert werden; und das hat halt eben auch ein bisschen seinen Preis. Aber ich denke, was herauskommt, ist eine nochmals bessere Lösung. Die Einsparungspotenziale bleiben unverändert, es ist einfach die Grundinvestition, die sich verteuert hat. Aber die jährliche Einsparung von rund CHF 300'000 bleibt, sie startet einfach ein paar Monate später.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über III. Inkrafttreten gemäss geänderter Regierungsvorgabe ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 17 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 19 erledigt. Wir machen jetzt eine Pause bis 10:45 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:20 bis 10:45 Uhr).
-ooOoo-