Beschluss Nr. 194/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) (Nr. 136/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 20: Beschluss Nr. 194/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 136/2016, er steht zur Diskussion.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Die europäische Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten verpflichtet die EU- beziehungsweise EWR-Staaten dazu, die Möglichkeiten zur aussergerichtlichen Streitbeilegung im Verbraucherbereich umfassend zu gewährleisten. Seit dem 9. Juli 2015 muss es europaweit Verbrauchern nahezu für alle Betragsstreitigkeiten mit Unternehmen in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen möglich sein, die Angelegenheit einer unparteiischen und qualifizierten Schlichtungsstelle vorzulegen. Diese soll kostenfrei oder zu geringen Kosten für den Konsumenten, grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen, eine aussergerichtliche Streitbeilegung erreichen. Diese Stellen für die alternative Streitbeilegung (AS) sind für beinahe alle vertraglichen Streitigkeiten aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen einzurichten. Die Übernahme der Richtlinie und der Verordnung soll keinerlei personelle und finanzielle Konsequenzen haben, da diese Aufgaben der Schlichtungsstellen einerseits durch die bereits bestehende Konsumentenschutzstelle im AVW und andererseits von bereits bestehenden Schlichtungsstellen, wie zum Beispiel in den Bereichen Energie und Finanzdienstleistungen, wahrgenommen werden. Die Übernahme hat keine Auswirkungen zum Verhältnis zur Schweiz und ist deshalb umzusetzen. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur der Form halber darauf hinweisen, dass die Umsetzung der gegenständlichen Richtlinie in liechtensteinisches Recht heute bereits unter Traktandum 18 vorgenommen worden ist. Von daher stellen sich auch keine Umsetzungsfragen mehr. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 194/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 23. September 2016 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 20 abgeschlossen.-ooOoo-