Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren (Nr. 134/2016); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 22: Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 134/2016 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Liechtenstein hat das Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren bereits im Jahre 2012 unterzeichnet. Das dritte Fakultativprotokoll ist eine Ergänzung und Weiterführung des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Es erweitert das Übereinkommen um ein individuelles und Staatenberichtsverfahren. Mit dem nun vorliegenden dritten Protokoll wird kein zusätzliches materielles Recht geschaffen, es bedingt aber trotzdem eine Anpassung im Staatsgerichtshofgesetz, in dem in Art. 15 Abs. 2 unter Bst. f neu das Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte der Kinder aufgelistet wird. Diese Vorlage ist für mich unbestritten. Ich bin überzeugt, dass die neuen Kontrollmechanismen die Bedeutung der Kinderrechtskonvention in der Praxis stärken werden und damit eine wichtige Ergänzung des Staatenberichtsverfahrens darstellen. Die Einrichtung wirksamer Kontrollmechanismen ist ein unverzichtbares Mittel zur Förderung der Kinderrechte. Ich begrüsse die Ratifizierung des Fakultativprotokolls und die dazu nötige Anpassung im Gesetz. Liechtenstein sendet hier auch ein klares Signal, dass die Anliegen der Kinder ernst genommen werden und sich unser Land für die Rechte der Kinder im In- und Ausland einsetzt. Ich erteile dem Fakultativprotokoll betreffend ein Mitteilungsverfahren meine Zustimmung, ich unterstütze die Abgabe der entsprechenden Erklärung und bin natürlich für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zählt bisher 28 Vertragsstaaten. Für Liechtenstein sind Kinderrechte ein wichtiges Anliegen und ein Schwerpunkt der Aussenpolitik. Das Fakultativprotokoll ist eine Ergänzung und eine Weiterführung des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes und erweitert dieses um ein individuelles und ein Staatenberichtsverfahren sowie ein Untersuchungsverfahren. Ausserdem bietet es die Möglichkeit, nach der Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges an den UNO-Kinderrechtsausschuss zu gelangen und sich dort rechtliches Gehör zu verschaffen. Mit der Übernahme dieses Fakultativprotokolls soll auch Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof mit eben diesem Protokoll ergänzt werden. Dadurch können die im Fakultativprotokoll festgeschriebenen Rechte beim Staatsgerichtshof eingeklagt werden. Hinsichtlich der Rechte von Kindern und Jugendlichen, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus in Liechtenstein, ist das ein Gewinn und zu begrüssen. Ich möchte noch auf einen Schreibfehler hinweisen, der zu korri-gieren ist. Wenn es denn in der Beilage 1 auf Seite 1 des Fakultativabkommens in der deutschen Übersetzung fälschlicherweise im zweiten Absatz heisst «unabhängig von der ethischen Herkunft» anstatt der wohl richtigen Schreibweise «ethnischen Herkunft». Ich bitte die Regierung, das noch zu korrigieren. Erwähnen möchte ich noch die Bedeutung des individuellen Mitteilungsverfahrens, das es ermöglicht, eine schriftliche Mitteilung an den zuständigen Ausschuss zu machen. Obwohl die Empfehlungen des Ausschusses keine rechtliche Verbindlichkeit haben, kommt dem Ausschuss eine wichtige Rolle als interpretierendes Organ der Kinderrechtskonvention zu. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Empfehlungen in Erwägung zu ziehen und innert sechs Monaten eine Antwort an den Ausschuss zu übermitteln, in der konkrete Massnahmen aufgezeigt werden, um Missstände zu beheben. Die Fraktion der Freien Liste bedankt sich bei der Regierung für die Umsetzung des Fakultativprotokolls und wird diesem ihre Zustimmung erteilen. Ausserdem werden wir auch der abschliessenden Behandlung der Gesetzesänderung zustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Danke. Ich glaube, man muss hier nicht mehr viel hinzufügen. Die wesentlichen Aspekte wurden von den Vorrednern herausgearbeitet. In der Tat ist ja Liechtenstein immer bemüht, den Schutz der Kinderrechte auch in aussenpolitischer Hinsicht entsprechend zu würdigen und hier umzusetzen. Ich begrüsse auch, dass das Individualbeschwerderecht auf dieses Gebiet hier ausgedehnt wird. Deshalb kann ich hier uneingeschränkt meine Zustimmung zu diesem Fakultativprotokoll erteilen und ich bin auch für abschliessende Behandlung dieser Gesetzesvorlage. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank. Ich möchte mich bedanken für die sehr wohlwollende Würdigung des Berichts und Antrags. Sie alle haben ausgeführt, dass die Kinderrechtskonvention und die Einhaltung der Kinderrechte zwei wichtige Schwerpunkte unserer Aussenpolitik sind. Die Kinderrechtskonvention ist eines der wichtigsten Menschenrechtsabkommen im Rahmen der UNO. Nachdem es bislang keinen Überwachungsmechanismus gegeben hat, wird das jetzt eingeführt. Ich bedanke mich für die positiven Voten und habe auch den Hinweis des Abg. Lageder zur Kenntnis genommen. Danke dafür. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich bitte den Parlamentsdienst, den Antrag der Regierung zu lesen.Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Wir können mit der 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung Staatsgerichtshofgesetzes per Artikelaufruf beginnen. Art. 15 Abs. 2 Ziff. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 Ziff. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung der Gesetzesvorlage vorgenommen. Der Landtag hat abschliessende Behandlung der Vorlage beschlossen. Ich bitte, die 2. Lesung vorzunehmen.
Art. 15 Abs. 2 Ziff. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 Ziff. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Staatsgerichtshofgesetzes die Zustimmung erteilen will, gebe bitte jetzt die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 22 abgeschlossen. -ooOoo-