Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 29. Januar 2013 in Vaduz unterzeichneten Protokolls (Nr. 138/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 29. Januar 2013 in Vaduz unterzeichneten Protokolls. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 138/2016 und steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich stammt aus dem Jahre 1969 und basiert auf dem OECD-Musterabkommen aus dem Jahre 1963. Art. 19 dieses Doppelbesteuerungsabkommens hält zusammengefasst fest, dass für in Österreich ansässige Personen für in Ausübung öffentlicher Funktionen Liechtensteins erbrachte Leistungen das sogenannte Kassenstaatsprinzip gilt. Solche Einkünfte sind somit in Liechtenstein zu versteuern und bleiben in Österreich steuerfrei. Diese Bestimmung hat in der jüngeren Vergangenheit zu einer gewissen Rechtsunsicherheit geführt. Es konnten somit nur noch Personen von dieser Bestimmung profitieren, die mit hoheitlichen Tätigkeiten beschäftigt waren. Mit der gegenständlichen Vorlage soll eine Interpretation, dass nur noch Personen, die eine hoheitliche Tätigkeit ausüben, in Liechtenstein versteuern können, nicht mehr möglich sein.Des Weiteren wird klargestellt, dass in Österreich ansässige Personen, die bei der Finanzmarktaufsicht, bei der Universität, bei der AHV und bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein arbeiten, ihre Einkünfte in Liechtenstein versteuern können. Unklar ist wohl nach wie vor, wie in Österreich ansässige Personen, die beispielsweise bei der Telecom oder bei den Liechtensteinischen Kraftwerken arbeiten, steuerlich zu behandeln sind. Das Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich führt in den genannten Bereichen zu mehr Rechtssicherheit und ich werde diesem Protokoll meine Zustimmung erteilen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte zu diesem Besteuerungsartikel noch einen weiteren Aspekt hineinbringen, und zwar können, wie das der Abg. Vogt ausgeführt hat, Mitarbeiter der FMA, der Uni Liechtenstein, der AHV und der Stiftung Personalvorsorge weiter in Liechtenstein ihre Steuern zahlen. Eine Ungleichbehandlung aus meiner Sicht betrifft die Lehrerschaft der Liechtensteinischen Musikschule. Es geht hier um Personen, wie es bereits ausgeführt wurde, mit hoheitlichen Tätigkeiten in Liechtenstein. Auch die Lehrkräfte der Liechtensteinischen Musikschule, das betrifft rund ein Drittel des gesamten Lehrkörpers, haben auch hoheitliche Aufgaben, die dem zuzuordnen sind. Die Musikschule leistet einen staatlichen und öffentlichen Bildungsauftrag, der im Gesetz über die Liechtensteinische Musikschule definiert ist. Musikschule ist in Liechtenstein Staatsaufgabe und nicht wie in Österreich, wahrscheinlich ist es deshalb zu dieser Klausel gekommen, an die Gemeinden beziehungsweise Bundesländer delegiert. Der gesetzliche Bildungsauftrag der Musikschule verleiht damit der Wichtigkeit musikalischer Ausbildung im öffentlichen liechtensteinischen Schulsystem Ausdruck. Das Dienstreglement über die Anstellung der Lehrpersonen an der Liechtensteinischen Musikschule lehnt sich stark an das Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrer unserer öffentlichen Schulen an. Und deshalb wäre auch diesbezüglich eine Gleichstellung angebracht. Die Besoldung und die Besoldungseinstufungen der Mitarbeitenden erfolgen nach den gleichen Parametern wie bei den Lehrpersonen der öffentlichen Schulen beziehungsweise der Landesverwaltung. Die Musiklehrpersonen erteilen im Auftrag des Liechtensteinischen Gymnasiums im Profilfach «Musik, Kunst und Pädagogik» den Instrumentalunterricht und geben hierfür Semesternoten ab, welche ins Semesterzeugnis beziehungsweise in die Maturanote einfliessen. Insoweit haben sie dieselbe Aufgabe und Funktion wie Gymnasiallehrpersonen. Ein Zusammenhang der Musikschule mit kaufmännischer und gewerblicher Tätigkeit ist nicht herzustellen. Die Musikschule ist nicht gewinnorientiert. Hier einen Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 2 herzustellen, ist nicht nachvollziehbar.Und dann zu den Einnahmen der Musikschule. Es wird auch immer von den Einnahmen, von Musikschulgeldern, gesprochen. Auch die Universität hat Schulgelder. Die Einnahmen der Musikschule bestehen zu 75% aus staatlichen Mitteln und zu 25% aus Schulgeldern. Also ist hier eine klare Ungleichbehandlung gegenüber der Uni, welche ja auch Studiengebühren verlangt, und diese Ungleichbehandlung ist absolut nicht nachvollziehbar. Hier müsste meiner Ansicht nach eine Gleichbehandlung erfolgen, und ich frage die Regierung, wie sie diese herstellen möchte oder herstellen kann oder überhaupt nicht herstellen möchte - eventuell. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Das Protokoll enthält eine Anpassung des Wortlautes von Art. 19 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Liechtenstein und Österreich, welche die Besteuerung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes regelt. Art. 19 teilt das ausschliessliche Besteuerungsrecht dem Staat zu, welcher als Arbeitgeber fungiert und folgt somit dem Kassenstaatsprinzip. Aufgrund diverser Judikatur in Österreich wurde eine Klarstellung im Abkommenstext notwendig, um den Status quo sicherzustellen. Demnach sind nun unmissverständlich alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Sinne des DBA vom Kassenstaatsprinzip umfasst, ohne dass es auf die jeweilige Tätigkeit der einzelnen Personen ankommt. Das ist im Grundsatz der Kern dieses Abkommens, wie es auch in der Beschreibung heisst. Die Interpretation des Begriffs «öffentliche Funktion» wurde in der näheren Vergangenheit von österreichischer Seite zunehmend enger ausgelegt, so weit, dass Personen, die in Liechtenstein im öffentlichen Dienst arbeiten mit Zahlungsaufforderungen überrascht und verunsichert wurden. Dies hat damit zu tun, dass 2013 zwischen der liechtensteinischen Steuerverwaltung und dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen eine bilaterale Verständigungsvereinbarung getroffen wurde, die wiederholt festlegte, dass alle Tätigkeiten für öffentliche Einrichtungen, soweit nicht kaufmännisch oder gewerblich, unter eben diesen Art. 19 des DBAs fallen. In der Folge hatte der österreichische Verfassungsgerichtshof diese Verordnung als abkommenswidrig gekippt. Sie entspräche nicht dem Wortlaut des DBAs, so die Begrün-dung. Mit der gegenständlichen Vorlage wird nun verbrieft, dass das gesamte Personal eines Staates, seiner Gebietskörperschaften oder seiner Botschaften und Konsulate gemäss Art. 19 Abs. 1 zu besteuern ist, und zwar unabhängig davon, welche Tätigkeit die einzelne Person ausführt. Auch Ruhegehälter, also Zahlungen aus der AHV und der Pensionskasse, fallen darunter.Zusätzlich, das wurde auch schon gesagt, wird festgehalten, dass die FMA, die Universität Liechtenstein sowie die AHV-IV-FAK und die SPL, Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein, jedenfalls unter den Art. 19 Abs. 1 fallen. Österreich verwehrt sich ja doch dagegen, dass auch andere liechtensteinische Institutionen aufgeführt werden. Es soll in der Folge im Rahmen von Verständigungsgesprächen im Einzelfall diskutiert werden, wie mit anderen Institutionen umgegangen wird. Es ist aber zu erwarten, dass Österreich dabei eine restriktive Position einnehmen wird. Hier stellen sich einige Fragen, die in dieselbe Richtung gehen, wie sie auch schon gestellt wurden. Welche anderen Institutionen sind gemeint? Bei den Angestellten der Liechtensteinischen Musikschule hat es nach meinem Verständnis eine Änderung gegeben. Die werden neu, wie es der Abg. Johannes Kaiser ausgeführt hat, in Österreich besteuert. Kann die Regierung beziffern, wie viel Steuersubstrat dabei Liechtenstein verloren gegangen ist und wie die Mindereinnahmen beziffert werden können? Bei welchen anderen Institutionen hat sich in Bezug auf die Besteuerung ein Wechsel von Liechtenstein nach Österreich ergeben? Oder umgekehrt: Bei welchen Institutionen hat allenfalls neu Liechtenstein das Recht, Steuern einzuheben? Und wie können die Mindereinnahmen respektive Mehreinnahmen hier beziffert werden? Schliesslich wird mit diesem Protokoll das DBA auch noch BEPS-konform gemacht und ich bedanke mich bei der Regierung für diese Vorlage und auch für die Beantwortung der von mir gestellten Fragen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Ich begrüsse diese Klarstellungen zwischen Österreich und Liechtenstein zum Besteuerungsrecht von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, die wieder zur gewünschten Rechtssicherheit führen. Wie die Vorredner ausgeführt haben, gibt es aber noch offene Punkte; und das soll ja zum Teil in diesen Verständigungsgesprächen dann allenfalls geklärt werden. Hier meine Frage an die Regierung, ob hier ein quasi strukturierter Prozess vorgesehen ist, um diese offenen Punkte zu klären. Oder wie muss man sich das vorstellen? Wird da in Zukunft einfach irgendwann ad hoc dann diese Frage angegangen?Die anderen Fragen hat auch der Abg. Lageder schon aufgebracht. Die muss ich jetzt nicht mehr wiederholen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank für Ihre Voten zu diesem Thema. Herr Abg. Lageder, Sie haben die Vorlage sehr gut zusammengefasst und die relevanten Punkte aufgeführt. Ich möchte hier noch speziell auf die Seiten 6 und 7 verweisen. Hier ist diese Entwicklung dargelegt, weshalb wir heute im Landtag diese Vorlage behandeln. Und wichtig scheint mir zu sein, dass Sie wissen, dass, obwohl es eine langjährige Abstimmung gegeben hat zwischen Liechtenstein und Österreich, hier entsprechende Schritte gesetzt wurden seitens Österreich, mit dem Interesse, dass diese Personen, die in Liechtenstein arbeiten und in Österreich wohnen, auch von Österreich besteuert werden. Wir haben unser Möglichstes getan, hier rasch Rechtssicherheit zu schaffen. Das war uns wirklich wichtig, weil wir mitbekommen haben, dass die österreichischen Finanzämter sogar direkt auf die entsprechenden Personen zugegangen sind, die in der Landesverwaltung arbeiten und dort dann plötzlich mit Fragen konfrontiert wurden betreffend ihre konkrete Tätigkeit. Ich denke, vor diesem Hintergrund ist diese Lösung, die wir nun vorlegen können, eine sehr wichtige Lösung und diese schafft auch die entsprechende Rechtssicherheit. Es ist klar, dass Österreich versucht, möglichst einen engen Rahmen zu ziehen, was diese Bestimmung der öffentlichen Funktion anbelangt. Wir haben nun zumindest festgehalten, dass die öffentliche Verwaltung ganz klar darunter fällt und hier keine Unterscheidung gemacht wird zwischen den unterschiedlichen Funktionen und jedenfalls weitere Institutionen auch aufgenommen worden sind. Nun zu den Institutionen, die eben aktuell nicht geklärt sind: Das betrifft, soweit wir informiert sind, insbesondere die Musikschule mit Grössenordnung 24 Personen, es betrifft die Kulturstiftung mit drei Personen und die Landesbibliothek mit zwei Personen. Diese Auflistung muss aber nicht abschliessend sein. Denn, wie gesagt, es kommt immer wieder darauf an, wo allenfalls von österreichischer Seite noch entsprechende Argumente angefügt werden respektive Ansprüche auf das Steuersubstrat vorgebracht werden. Die Auswirkungen auf das Steuersubstrat in Liechtenstein erachte ich praktisch als nicht relevant. Denn die Unterscheidung ist ja nur die, ob wir diese Personen komplett in Liechtenstein besteuern oder ob wir sie mit einer Quellensteuer von 4% belegen. Wenn man die Steuerbelastung in Liechtenstein anschaut, dann kann man sich ausrechnen, dass es hier nicht um grosse Beträge geht. Anders herum natürlich für die betroffenen Personen: Dort sind es gravierende Unterschiede, ob sie nur in Liechtenstein Steuern bezahlen oder in Österreich Steuern bezahlen. Dort geht es dann wirklich ums grosse Geld. Es ist nun vorgesehen, dass wir in Verständigungsgesprächen versuchen, für diese Institutionen respektive für die Mitarbeiter dieser Institutionen eine Klärung herbeizuführen. Aber es ist auch klar signalisiert worden seitens Österreich, dass sie diesen Rahmen sehr eng sehen, und ich kann heute noch keine Auskunft darüber geben, ob wir hier erfolgreich sein werden oder nicht. Uns war wichtig, mit dieser Vorlage diese Rechtssicherheit zu schaffen für den Grossteil der betroffenen Personen, insbesondere für die gesamte Landesverwaltung und die gesamte Lehrerschaft. Das war unser grosses Ziel. Dann noch ganz kurz zum Abg. Thomas Vogt: Sie haben noch Telecom und LKW erwähnt. Diese Fälle sind klar geregelt. Die fallen nicht unter diese Bestimmung. Es geht um Institutionen, die zu einem grossen Teil vom Staat finanziert werden, wie zum Beispiel Musikschule, Kulturstiftung, Landesbibliothek und so weiter. Da ist eben die Frage: Ist es in diesem Sinne ein öffentlicher Dienst oder ist es eine Institution, die am Markt tätig ist und deshalb dann anders eingeschätzt wird vonseiten Österreichs? Noch ein letzter Punkt aus meiner Sicht: Für uns war es natürlich in diesem ganzen Prozess relativ schwierig, weil Liechtenstein selbst nicht direkt betroffen ist. Wir haben ein gültiges DBA. Wir haben eine gültige Vereinbarung. Und wenn nun österreichische Finanzämter auf Personen zugehen, die in Österreich wohnen, ist es primär ein innerösterreichisches Problem. Wir haben versucht, auch im Interesse dieser Personen unsere Unterstützung anzubieten, und deshalb diese Lösung ausgehandelt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für die Erläuterungen. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe: In der Musikschule, die eben noch nicht unter die neue Vereinbarung fällt, sind 24 Personen betroffen, in der Kulturstiftung drei, Landesbibliothek zwei, nicht abschliessend, da kommen vielleicht noch ein paar Personen dazu in der Kunstschule. Aber gehen wir jetzt einmal davon aus, dass das 29 Personen sind bisher. Verstehe ich das richtig - wie soll ich das sagen -, Österreich macht diesen Aufwand wegen dieser 29 Personen? Für die anderen bleibt es ja jetzt Dank dieser Erneuerung dann so wie bisher. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Danke für die Ausführungen, Herr Regierungschef. Sie haben meine Frage dennoch nicht ganz beantwortet. Mich interessiert schon Ihre Wertung des hoheitlichen Dienstes der Liechtensteinischen Musikschule. Ich habe die Argumente aufgeführt, weshalb die Liechtensteinische Musikschule als hoheitliche Aufgabe angesehen werden kann. Sie wird zu 75% von staatlichen Mitteln bezahlt und so weiter, die Stellung innerhalb dem Auftrag, dem pädagogischen Auftrag, und dem Auftrag, den Sie erfüllen. Wie stehen die Chancen in diesen Verständigungsgesprächen, dass sie aufgenommen werden? Ich erkenne, ich anerkenne diese Schwierigkeit, dass Österreich darauf schaut, dass sie in Österreich steuern. Aber wenn Sie schon sagen oder wenn die Regierung sagt, das Steuersubstrat sei so gering, kann ich mir nicht vorstellen, dass jetzt die österreichischen Behörden wegen dieser 30 Personen dermassen darauf schauen, dass das Steuersubstrat bei ihnen abfällt. Insbesondere auch deshalb, weil in Österreich die Staatsaufgabe der Musikschule ganz anders eingeordnet ist. Ich weiss nicht, ob das in den Gesprächen bewusst war, dass das dort an die Gemeinden und Bundesländer delegiert wird und von dort ausgeht. Also in Liechtenstein ist dies wirklich eine hoheitliche Aufgabe, die analog den anderen einzuordnen ist, insbesondere Uni Liechtenstein, wenn die Schulgelder herangezogen werden. Dass Institutionen, die mit privaten Geldern unterstützt werden, dann wieder nicht dazu kommen, diese Besteuerung hier in Liechtenstein vorzunehmen, also diese Ungleichbehandlung ist hier schon sehr, sehr störend. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Nur nochmals meine Frage, ob es hier eben einen strukturierten Prozess gibt, dass hier in absehbarer Zeit für alle dann Klarheit besteht. Das war noch meine Frage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Zuerst zur Frage des Abg. Pio Schurti: Ja, die österreichischen Behörden sind interessiert daran und hier geht es weniger um die Anzahl Personen, sondern es geht darum, dass man möglichst diese Personen in Österreich besteuern möchte - aus Prinzip, das ist meine Einschätzung. Zum Abg. Johannes Kaiser: Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten betreffend hoheitliche Aufgabe. Nicht überall, wo wir ein Gesetz haben ist eine hoheitliche Aufgabe dahinter zu sehen. Unser Interesse ist, dass wir alle Institutionen gleichbehandeln. Wir haben uns auch dafür eingesetzt. Nur, wenn Sie klare Rückmeldungen bekommen, dass die Musikschule in dieser Form hier nicht aufgenommen wird, dann stellt sich die Frage, ob Sie das Ganze verzögern, damit keine Rechtssicherheit schaffen zum jetzigen Zeitpunkt und dann über Monate einen Schwebezustand haben. Für uns war klar, dass wir möglichst rasch diese Thematik klären müssen im Interesse der vielen Betroffenen. Sie müssen sich vorstellen, die Steuerverwaltung in Feldkirch ist auf einzelne Personen aus der Verwaltung zugegangen und hat dort Stellenbeschreibungen verlangt, um abzuschätzen, ob diese Personen im eigentlichen Vollzug tätig sind oder ob es unter Umständen andere, administrative Aufgaben sind, und haben schon entsprechende Steuerbescheide versendet. Diese Personen waren massiv verunsichert und waren mit Forderungen in grosser Höhe konfrontiert. Deshalb haben wir uns auf diese Formulierung geeinigt mit diesem «jedenfalls». Damit wird klargestellt, dass die erwähnten Institutionen auf jeden Fall darunter fallen, dort bestand Einigkeit. Wir sind interessiert daran, auch bei den übrigen Institutionen eine Einigung im Interesse von Liechtenstein herbeizuführen. Aber ob das gelingt, wie die Chancen hier stehen, ist ganz schwierig abzuschätzen. Wir können natürlich argumentieren, dass es gemäss diesem Gesetz hoheitliche Aufgaben sind. Wenn es von anderer Seite, von der österreichischen Seite, nicht so gesehen wird, dann werden Sie keine Einigung erzielen können. Und Österreich hat natürlich die Möglichkeit, ungesehen der Situation in Liechtenstein, diese Personen, die in Österreich wohnhaft sind, zu besteuern. Und weil die Anrechnungsmethode angewendet wird, kommt es nicht zu einer Doppelbesteuerung, aber die Steuerbelastung wird für die entsprechende Person natürlich markant höher.Dann zur Frage des Abg. Alois Beck: Wir werden jetzt mit Österreich versuchen, diese Themen strukturiert anzugehen. Derzeit ist die Botschaft klar: Österreich sieht dies relativ eng. Wir sind im Gespräch. Jetzt gilt es, zuerst dieses Änderungsprotokoll entsprechend bei den Parlamenten durchzubringen. Anschliessend werden wir mit den entsprechenden Stellen in Österreich die weiteren Schritte setzen. Es darf nicht so sein, dass man quasi abwartet und schaut, ob es irgendwo knallt, und dann das Thema aufnimmt, sondern wir werden hier natürlich strukturiert vorgehen und versuchen, für diese Institutionen eine Lösung zu finden. Aber wie gesagt, wir haben das auch ausgeführt, Österreich nimmt hier eine sehr restriktive Position ein und wir haben hier auch kein Druckmittel. Österreich hat die Möglichkeit, diese Personen, die in Österreich leben, entsprechend zu besteuern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: Der Hohe Landtag wolle dem Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 29. Januar 2013 in Vaduz unterzeichneten Protokolls seine Zustimmung erteilen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 23 abgeschlossen. -ooOoo-