Protokoll zur Abänderung des am 29. Januar 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Nr. 140/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Protokoll zur Abänderung des am 29. Januar 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 140/2016 und steht zur Diskussion. Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Einleitend möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für Präsidiales und Finanzen für den ausführlichen Bericht und Antrag bedanken. Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, das sogenannte Abgeltungssteuerabkommen, ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Auf dieser Grundlage wurden in der Vergangenheit unversteuerte Vermögenswerte von österreichischen Steuerpflichtigen regularisiert. Des Weiteren wurde für die laufende Erfüllung der Steuerpflicht österreichischer Kunden mit den in Liechtenstein verbuchten beziehungsweise verwalteten Vermögenswerten durch die liechtensteinische Zahlstelle entweder die Meldung von Namen und Vermögenswerten an die liechtensteinische Steuerverwaltung zur Weiterleitung an die österreichische Finanzverwaltung oder die Anwendung einer der österreichischen Steuer entsprechenden Abgeltungssteuer beziehungsweise Stiftungseingangsteuer zugunsten der österreichischen Finanzverwaltung vorgenommen. In der Praxis und in der Zusammenarbeit mit Österreich hat sich das Abkommen gut bewährt und funktioniert auch gut. Seit dem 1. Januar 2016 ist das revidierte Zinsbesteuerungsabkommen, das AIA-Abkommen mit der EU, in Kraft, welches einen automatischen Informationsaustausch nach dem globalen Standard der OECD, dem Common Reporting Standard, zwischen den Vertragspartnern vorsieht. Aufgrund einer für Österreich geltenden Ausnahmeregelung innerhalb der EU ist das AIA-Abkommen mit der EU für Liechtenstein im Verhältnis zu Österreich erst ab dem 1. Januar 2017 anwendbar.Dieser Sachverhalt veranlassten Liechtenstein und Österreich zur Aufnahme von Verhandlungen zur Anpassung des Abgeltungssteuerabkommens. Diese Verhandlungen konnten erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Das entsprechende Änderungsprotokoll wurde erst kürzlich unterzeichnet. Das Abänderungsprotokoll sieht vor, dass das Abgeltungssteuerabkommen ab 1.1.2017 unverändert auf Konten und Depots von zum 31. Dezember 2016 bestehenden steuerlich transparenten Vermögensstrukturen sowie Konten und Depots von steuerlich intransparenten Vermögensstrukturen, welche bei einer liechtensteinischen Zahlstelle verbucht oder verwaltet sind und an welchen eine in Österreich ansässige betroffene Person nutzungsberechtigt ist, aufrechterhalten bleibt. Diese Konten gelten als «ausgenommene Konten» im Sinne des AIA-Abkommens mit der EU. Für diese Konten bleibt also die abgeltende Abzugsbesteuerung gemäss dem Abgeltungssteuerabkommen bestehen. Ferner wird festgehalten, dass die freiwilligen Meldungen nach dem Abgeltungssteuerabkommen als Austausch der Informationen gemäss dem AIA-Abkommen mit der EU gelten. Die Bestimmungen in Teil 3 des Abgeltungssteuerabkommens für am 31. Dezember 2016 bestehende steuerlich transparente Vermögensstrukturen und Teil 4 des Abgeltungssteuerabkommens im Hinblick auf steuerlich intransparente Vermögensstrukturen sind folglich ab 1. Januar 2017 unverändert gültig. Alle anderen Bestimmungen in Teil 3 des Abgeltungssteuerabkommens sind für Sachverhalte nach dem 31. Dezember 2016 aufgehoben. Anstelle dessen tritt das AIA-Abkommen mit der EU für in Österreich ansässige betroffene Personen in Kraft. Mit diesen Anpassungen ist sichergestellt, dass das Abgeltungssteuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein im Einklang ist mit den Vorgaben des Common Reporting Standards und des AIA-Abkommens zwischen Liechtenstein und der EU. Es stellt eine gleichwertige administrativ bewährte und missbrauchsresistente Regelung dar. Das Abkommen soll ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten. Damit dem so ist und aufgrund meiner Ausführungen spreche ich mich klar für das Eintreten auf die Vorlage aus. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Ich kann es kurz machen. Der Abg. Manfred Kaufmann hat die Vorlage ausführlich gewürdigt, und auch ich bin klar für diese Vorlage. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort? Das ist nicht der Fall. Somit können wir über den Antrag der Regierung abstimmen. Der Antrag lautet: Der Hohe Landtag wolle dem Protokoll zur Abänderung des am 29. Januar 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern seine Zustimmung erteilen. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 24 abgeschlossen. -ooOoo-