Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Nr. 139/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 139/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Im Jahr 2014 hat Liechtenstein zusammen mit 50 anderen Staaten eine multilaterale Vereinbarung über die Grundsätze der Durchführung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen unterzeichnet. Mittlerweile haben über 80 Staaten diese Vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung umfasst die Verpflichtung zum gegenseitigen Austausch von Informationen über Finanzkonten nach einem einheitlichen Standard. Der Landtag hat dieser Vereinbarung im Juni dieses Jahres einstimmig zugestimmt. Die Vereinbarung legt jedoch noch nicht fest, mit welchen Ländern der automatische Informationsaustausch umgesetzt werden soll. Mit dieser Vorlage wird nun dem Landtag eine Liste von 32 von der Regierung als geeignet beurteilten Ländern und Jurisdiktionen zur individuellen Notifikationsgenehmigung unterbreitet. Mit diesen Ländern soll nach Vorschlag der Regierung im 2018 erstmals für die Meldeperiode 2017 ein gegenseitiger Datenaustausch in Steuersachen erfolgen. Damit der Informationsaustausch letztlich in der Folge bilateral aktiviert wird, müssen vier zwingende Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Beide Staaten müssen das Amtshilfeübereinkommen in Kraft gesetzt haben. Beide Staaten müssen die multilaterale Vereinbarung über die Grundsätze der Durchführung des automatischen Informationsaustausches unterzeichnet haben. Beide Staaten müssen bestätigt haben, dass Sie über die zur Umsetzung notwendigen Gesetze verfügen. Und beide Staaten müssen der OECD mitgeteilt haben, dass sie mit dem anderen Staat Informationen auch austauschen wollen.Es kann davon ausgegangen werden, dass alle 32 vorgeschlagenen Länder und Jurisdiktionen diese Grundvoraussetzungen wohl erfüllen werden. Neben diesen Grundvoraussetzungen müssen die entsprechenden Länder nach Ansicht der Regierung auch im Peer Review des Global Forums betreffend Amtshilfe auf Anfrage in der praktischen Umsetzung mit mindestens «Largely Compliant» benotet worden sein. Zudem dürfen die entsprechenden Länder nach Ansicht der Regierung im Confidentiality Assessment des Global Forums betreffend Vertraulichkeit und Datenschutz keine wesentlichen Mängel aufweisen. Bei der Festlegung dieser ersten Gruppe von Ländern und Jurisdiktionen, mit denen der automatische Informationsaustausch eingeführt werden soll, sind eine Reihe rechtlicher, politischer, aber auch wirtschaftlicher Kriterien sorgfältig in einer Gesamtbetrachtung abzuwägen. Dabei ist der Spielraum der einzelnen Staaten aufgrund des internationalen politischen Drucks realistischerweise faktisch allerdings eingeschränkt. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Einleitend möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für Präsidiales und Finanzen für den Bericht und Antrag bedanken. Im Juni-Landtag dieses Jahres haben wir den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, kurz MAK, sowie die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) zugestimmt. Diese Zustimmung war nötig, um überhaupt mit weiteren Staaten neben den EU-Ländern den automatischen Informationsaustausch gemäss OECD-Standards multilateral zur Anwendung zu bringen. Sie war nötig, um Liechtensteins Verpflichtung nachzukommen, um den automatischen Informationsaustausch in dem von der OECD vorgegebenen Zeitrahmen überhaupt umsetzen zu können, was einem spätesten Austausch im 2018 bezogen auf die Meldeperiode 2017 gleichkommt. Die Zustimmung des Landtags ist denn auch eindeutig erfolgt, da beides - die Ratifikation der MAK und die Genehmigung des MCAA - die konsequente Fortsetzung einer glaubwürdigen, standardkonformen internationalen Steuerstrategie und des abgegebenen AIA-Commitments von Liechtenstein sind. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag sollen nun in logischer Konsequenz die konkreten Partnerstaaten ausserhalb der EU, mit welchen erstmals im 2018 bezogen auf die Meldeperiode 2017 automatisch Steuerinformationen ausgetauscht werden sollen, festgelegt werden. Zur Begründung der vorgeschlagenen Partnerstaatenliste führt die Regierung im Bericht und Antrag an, dass Liechtenstein nicht völlig unabhängig festlegen könne, «mit wem und wann der AIA eingeführt wird». Die Flexibilität beziehungsweise der Spielraum hänge sehr stark mit internationalen politischen Entwicklungen und Erwartungen (G20, OECD, Global Forum) zusammen. Sowohl die OEDC, das Global Forum wie auch die G20 würden erwarten, dass alle Länder den AIA bis spätestens 2017 für einen Austausch im 2018 umfassend umsetzen. Der Spielraum der einzelnen Länder sei deshalb sehr klein. Die einzig international anerkannte Grundlage für ein Aufschieben der Umsetzung mit einem bestimmten Land sei, wenn im Confidentiality Assessment, welches jedes Land durchlaufen muss, Mängel festgestellt würden, die zu einem Action Plan geführt hätten beziehungsweise führen würden. Konkret heisst dies, dass es nicht nur eine blosse Erwartung, sondern die klare Vorgabe der OECD, der G20 und der internationalen Staatengemeinschaften ist, dass im Sinne des globalen Standards auch alle Länder mit allen die Daten auszutauschen haben und dort eine Ausnahme gemacht werden kann, wo diese auf Basis eines Mangels im Confidentiality Assessments als objektiv berichtigt angesehen wird. Oder anders ausgedrückt: Ein umfassender Austausch ist Teil einer standardkonformen Umsetzung und dies wird auch im Rahmen des Review-Prozesses wieder als Massstab herangezogen werden. Ich halte dies für ganz wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden, und hätte mir gewünscht, wenn dies noch deutlicher im Bericht und Antrag herausgestrichen worden wäre. Lassen Sie mich bitte den Bericht und Antrag wie folgt zusammenfassen: Mit der Notifikation der im Bericht und Antrag aufgeführten Partnerstaaten kommt Liechtenstein seinen internationalen Verpflichtungen nach. Nicht mehr und nicht weniger. Und gleichzeitig schafft Liechtenstein die notwendige Rechtssicherheit für die liechtensteinischen Finanzplatzteilnehmer und deren Kunden, was im Hinblick auf den Austausch im 2018 bezogen auf die Meldeperiode 2017 zeitlich dringend nötig ist. Aus diesen Gründen spreche ich mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Lassen Sie mich aber noch eines hervorheben: Natürlich gibt die Partnerstaatenliste Anlass zu Diskussionen - und ja, es handelt sich nicht um einen einfachen Entscheid. Wir alle wissen um die Bedenken bezüglich einzelner Staaten, was die Rechtsstaatlichkeit oder die Einhaltung der Menschenrechte anbelangt. Genau deshalb halte ich die Ausführungen im vorliegenden Bericht zu den Beweggründen, welche zur vorliegenden Länderliste geführt haben, für äusserst wichtig. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: Der Hohe Landtag wolle den nachfolgenden Notifikationen seine Zustimmung erteilen. Wir werden über die Notifikationen mit den verschiedenen Ländern einzeln abstimmen. Der Antragstext ist für alle Länder identisch und ich lese ihn daher nur einmal vor: «Notifikation nach Abschnitt 7 der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) zur Einführung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten mit ...», an dieser Stelle folgt das jeweilige Land und ein Strichpunkt, «der erstmalige Informationsaustausch erfolgt im Jahre 2018 in Bezug auf Informationen des Jahres 2017.» Wir beginnen nun mit den Abstimmungen.
Notifikation betreffend Andorra. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Anguilla. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Argentinien. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Australien. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Belize. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Bermuda. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend die Britischen Jungferninseln. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Cayman Inseln. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Chile. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend China. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend die Färöer Inseln. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Grönland. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Guernsey. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation betreffend Island. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation betreffend Indien. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Notifikation betreffend Isle of Man. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation betreffend Japan. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation betreffend Jersey. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation betreffend Kanada. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation betreffend Korea. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation betreffend Kuwait. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Malaysia. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Mauritius. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Mexiko. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Monaco. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Neuseeland. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Norwegen. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Saint Vincent and the Grenadines. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation betreffend San Marino. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend die Seychellen. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Südafrika. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation betreffend Turks- und Caicosinseln. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 25 abgeschlossen und ich denke, mit diesem Abstimmungsmarathon haben wir uns eine Mittagspause bis 13:30 Uhr verdient. Mittagspause (von 12:05 bis 13:30 Uhr)
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