Abänderung des Strafvollzugsgesetzes (Nr. 131/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Strafvollzugsgesetzes.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 131/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Die Regierung will mit der Vorlage die Zustimmung des Landtags zu drei verschiedenen Änderungen im Strafvollzug respektive im Strafvollzugsgesetz.Bei der ersten der vorgeschlagenen Änderungen geht es um Strafgefangene aus Liechtenstein, die aufgrund der langen Dauer ihrer Strafe die Strafe in österreichischen Gefängnissen verbüssen. Es geht der Regierung um die Angleichung der Möglichkeiten zur Unterbrechung der Haftstrafe zur Regelung wichtiger persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Angelegenheiten ans österreichische Gesetz. Für Strafgefangene aus Liechtenstein würde diese Änderung eine Verschärfung bedeuten. Die anderen beiden vorgeschlagenen Neuerungen beziehen sich auf die Handhabung im Landesgefängnis in Vaduz. Neu sollen Strafgefangene dort auf die Einnahme von Betäubungsmitteln überprüft werden können, und neu soll Videoüberwachung im Landesgefängnis möglich sein. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, habe aber noch einige Bemerkungen und Fragen. Zur Angleichung der Möglichkeiten zur Unterbrechung der Haftstrafe an das österreichische Gesetz: Basis des Vorschlags der Regierung zur Verschärfung dieser Handhabung ist der im Jahr 1983 geschlossene Vertrag zwischen Liechtenstein und Österreich über die Unterbringung von Häftlingen. Die Regierung will ihre Möglichkeiten zur Unterbrechung der Freiheitsstrafe während der Haftdauer verschärfen und so an die Regelungen für österreichische Häftlinge angleichen. Das liechtensteinische Strafvollzugsgesetz lässt bisher schon nach sechs Monaten Haft eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe zu, das österreichische Gesetz erst nach mehreren Jahren. Bei der Diskussion 1983 hatte die damalige Regierung noch argumentiert, die liberaleren liechtensteinischen Bestimmungen hätten sich in der Praxis bewährt und man wolle sie dementsprechend nicht angleichen. Die Erklärung der Regierung heute, die diesbezügliche Privilegierung der liechtensteinischen Strafgefangenen störe die anderen Strafgefangenen aus Österreich und habe Auswirkungen auf die Sicherheit der österreichischen Strafvollzugsanstalten, überzeugt mich nicht. Die Regierung schreibt von Unverständnis und Unfrieden unter den Strafgefangenen in österreichischen Strafanstalten und schreibt gar, die gefangenenfreundlichere liechtensteinische Regelung könne von den österreichischen Insassen nicht nachvollzogen werden. Mich überrascht, dass die Regierung hier nicht vielmehr auf andere Gründe verweist, die mich mehr überzeugen würden, zum Beispiel etwa die komplizierte Handhabe dieser heute praktizierten Regelung. Die Regelung erfordert nämlich, wenn ich das richtig verstanden habe, dass sich jeweils die liechtensteinischen Gerichte mit Anträgen von Strafgefangenen zu der Unterbrechung der Haftstrafen zu befassen haben. Es ist nämlich so, dass lediglich im Entscheid über Unterbrechungen der Freiheitsstrafe die liechtensteinischen Behörden für die in Österreich einsitzenden Strafgefangenen aus Liechtenstein zuständig sind und dabei liechtensteinisches Recht anzuwenden haben. Bei allen anderen Themen im Straf- und Massnahmenvollzug entscheiden österreichische Vollzugsgerichte über liechtensteinische Strafgefangene - wenn ich das richtig verstanden habe. Mir stellt sich nun die Frage, inwiefern mit der von der Regierung vorgeschlagenen neuen Regelung die liechtensteinischen Behörden entlastet werden und inwieweit dies auch mit ein Grund für die Gesetzesänderung ist oder sein kann. Wie gesagt, würde mich ein solcher Grund für die Notwendigkeit der Gesetzesänderung weit mehr überzeugen als der angeführte Unmut der österreichischen Mithäftlinge.Die vorgeschlagene Neuerung der Schaffung einer Handhabe zur Überprüfung der Einnahme von Betäubungsmitteln kann ich nachvollziehen, ebenfalls den Vorschlag zur Videoüberwachung. Hier möchte ich noch erwähnen, dass die Datenschutzstelle zur Vorlage keine Stellungnahme abgegeben hat. Mich interessiert nun, wie die Videoüberwachung im Landesgefängnis umgesetzt werden wird respektive ob sie von der Datenschutzstelle entsprechend den gesetzlichen Regelungen zur Installation von Videoüberwachung im öffentlichen Raum begleitet werden wird. Dann hätte ich zum Schluss noch zwei weitere Fragen an die Regierung: Mich interessiert, wie lange ein Häftling maximal im Landesgefängnis in Vaduz zur Verbüssung einer Freiheitsstrafe untergebracht werden kann beziehungsweise einen Teil seiner oder ihrer Strafe verbüssen kann. Auf den Seiten 7 und 8 beschreibt die Regierung zwar die Tatsache, dass das Landesgefängnis in Vaduz ursprünglich als reines Untersuchungsgefängnis konzipiert wurde, das keine Möglichkeiten für stationäre Therapien, Absolvierung von Ausbildungen, Werkstätten oder Freizeitgestaltung bietet. Sie beschreibt auch die Notwendigkeit, für längere Freiheitsstrafen in Österreich Plätze zu haben. Es fehlen aber zum umfassendem Verständnis der Notwendigkeit dieser Vorlage einige Eckdaten zu Themen wie: Ist das Vaduzer Landesgefängnis heute mehr als ein Untersuchungsgefängnis? Wie lange ist die maximale in Vaduz abgebüsste Strafe, und ist dies abhängig vom Geschlecht oder von der Art der begangenen Tat? Dieses Hintergrundwissen zu haben, fände ich sehr hilfreich zur besseren Beurteilung der Vorlage, zumindest auf die 2. Lesung hin. Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen und für die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der vorliegende Bericht und Antrag bezieht sich auf den Staatsvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich aus dem Jahr 1983 über die Unterbringung von in Liechtenstein verurteilten Strafgefangenen zum Zwecke des Vollzugs ihrer Freiheitsstrafen in österreichischen Strafanstalten. Die Überstellung von in Liechtenstein verurteilten Häftlingen gilt insbesondere für Strafgefangene mit einer Haftstrafe von mehr als zwei Jahren. Im Jahr 2007 erfolgte eine Totalrevision, um die Rechtssicherheit den Verhältnissen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Als Rezeptionsvorlage dieser Revision diente das österreichische Strafvollzugsgesetz. Wesentliche Aspekte dieser Vorlage sind die Gleichbehandlung der österreichischen und der liechtensteinischen Strafgefangenen betreffend die Gewährung einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe in österreichischen Strafanstalten sowie die Bestimmungen über die Einnahme von Betäubungsmitteln beziehungsweise Kontrolle und die Videoüberwachung von Strafgefangenen im Landesgefängnis. Die Bestimmungen über die Unterbrechung der Freiheitsstrafe und Gewährung eines Ausgangs unterscheiden sich jedoch grundlegend von der in Österreich geltenden Regelung. Das liechtensteinische Strafvollzugsgesetz lässt eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe bereits nach sechs Monaten Haft zu und somit viel früher als die österreichische Rezeptionsvorlage, die eine solche Unterbrechung erst in den letzten drei Jahren vor Haftende ermöglicht. Ebenso werden Anträge auf Ausgangsgewährung unterschiedlich beurteilt. Diese Ungleichbehandlungen, ja Privilegien für liechtensteinische Strafgefangene, führen unter Strafgefangenen in österreichischen Strafanstalten zu Unverständnis, Unruhe und Spannungen, was den ordentlichen Betrieb stört und das Vollzugspersonal vor grosse Herausforderungen stellt. Basierend auf dem Staatsvertrag sollen nun neu österreichische Vollzugsbeamte unter Anwendung des österreichischen Vollzugsrechts über liechtensteinische Strafgefangene im österreichischen Straf- und Massnahmenvollzug entscheiden, und demzufolge soll auch für in Liechtenstein verurteilte Häftlinge, welche ihre Freiheitsstrafe in Österreich vollziehen, grundsätzlich österreichisches Recht zur Anwendung kommen. Um in Zukunft eine Gleichbehandlung mit den österreichischen Insassen zu gewährleisten, schlägt die Regierung mit dieser Vorlage vor, zweckmässige Bestimmungen zu übernehmen. Zusätzlich sollen auch Regelungen übernommen werden, die es einerseits ermöglichen, Strafgefangene auf die Einnahme, sprich Konsum, von Betäubungsmitteln zu überprüfen, und andererseits, eine Videoüberwachung im Landesgefängnis zu ermöglichen.Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen gewährleisten, dass auf die bewährte Praxis und auf die gefestigte Rechtsprechung in Österreich zurückgegriffen werden kann und somit die Kontinuität gesichert wird. Wichtige regeln im Strafvollzug werden vereinfacht, sodass unabhängig, ob die Strafe in Liechtenstein oder in Österreich verbüsst wird, die gleichen rechtlichen Grundsätze gelten. Die Vernehmlassungsteilnehmer haben die Vorlage durchwegs positiv beurteilt. Bevor ich dann zum Schluss komme, habe ich noch eine Frage und eine Anmerkung, nämlich: Was kostet die geplante Videoüberwachung im Landesgefängnis? Das war die Frage. Dann noch eine Anmerkung zur grundsätzlichen Überstellung von Strafgefangenen nach Österreich. Ich bitte hier, darauf zu achten, dass - wenn immer möglich, und ich weiss nicht, wie diese Möglichkeiten sind - für liechtensteinische Strafgefangene österreichische Vollzugsanstalten ausgewählt werden, die sich in der Nähe unseres Landes befinden, also zum Beispiel vorzugsweise in Vorarlberg oder Tirol, da Standorte wie Niederösterreich oder Wien zu erheblichen Kosten und Zeitaufwänden für die Besuche der Angehörigen führen. Zum Schluss danke ich der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag, dessen Inhalt ich natürlich unterstütze, und bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Ja, besten Dank für das Wort. Nachdem meine beiden Vorrednerinnen die Vorlage schon ausführlich dargelegt haben, kann ich mich kurz halten. Ich stelle fest, dass das auch keine neuen verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen wird und auch keine personellen, organisatorischen oder räumlichen Auswirkungen hat. Gerne schliesse ich auch an die Frage der Abg. Karin Rüdisser an betreffend die Kosten der Videoüberwachung und auch, ob Sie auf die 2. Lesung allenfalls noch gewisse Ausführungen betreffend Datenschutz machen können. Somit stelle ich auch Antrag auf Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ja. Ich erachte auch die vorgeschlagenen Änderungen als sinnvoll, werde deshalb auch für Eintreten sein. Ich habe lediglich noch ein Frage aus Interesse. Ist es so, dass mittlerweile alle liechtensteinischen Strafgefangenen, die eine längere Haftstrafe zu verbüssen haben, in Österreich sind? Früher, vor einiger Zeit, waren sie ja auch teilweise in der Schweiz. Wie ist jetzt die Situation? Ob jetzt sämtliche in österreichischen Strafanstalten ihre Strafe abzusitzen haben, hätte mich noch interessiert. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Der gegenständliche Bericht und Antrag sieht vor, die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes über die Unterbrechung der Freiheitsstrafe und über die Gewährung des Ausgangs an die österreichische Rezeptionsvorlage anzugleichen sowie neue, in der Rezeptionsvorlage eingeführte zweckmässige Massnahmen zur effektiveren Sicherstellung eines ordentlichen Strafvollzugs auch für das Landesgefängnis zu übernehmen. So sollen insbesondere jüngere Novellen zum österreichischen Strafvollzugsgesetz ins liechtensteinische Recht übernommen und dadurch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es einerseits ermöglicht, Strafgefangene auf die Einnahme von Betäubungsmitteln zu überprüfen, und andererseits, eine Videoüberwachung im Landesgefängnis durchzuführen. In Vollziehung des Staatsvertrages zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von Häftlingen sitzen liechtensteinische Strafgefangene Haftstrafen über zwei Jahre in der Regel in österreichischen Strafanstalten ab. Dabei kommt für liechtensteinische Strafgefangene in österreichischen Strafanstalten grundsätzlich das österreichische Strafvollzugsrecht zur Anwendung. Nur in spezifischen Regelungsbereichen, wie bei der Unterbrechung der Freiheitsstrafe oder der Gewährung des Ausgangs, findet eben das liechtensteinische Strafvollzugsgesetz Anwendung auf liechtensteinische Strafgefangene in österreichischen Strafanstalten.Insbesondere die Bestimmungen über die Unterbrechung der Freiheitsstrafe nach Art. 91 Strafvollzugsgesetz, das heisst die Möglichkeit, die Strafanstalt unbewacht für bestimmte Zwecke zu verlassen, und über die Gewährung des Ausgangs nach Art. 92 Strafvollzugsgesetz, dabei handelt es sich um einen zeitlich auf wenige Stunden beschränkten Freigang zur Erledigung bestimmter wichtiger Angelegenheiten, unterscheiden sich jedoch grundlegend von der in Österreich geltenden Regelung. Das liechtensteinische Strafvollzugsgesetz lässt eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe bereits nach sechs Monaten Haft zu und somit viel früher als die österreichische Rezeptionsvorlage, die eine solche Unterbrechung erst in den letzten drei Jahren vor Haftende ermöglicht. Auch Anträge auf Ausgangsgewährung liechtensteinischer Strafgefangener - je nachdem, ob sie ihre Strafe gerade in Liechtenstein oder Österreich verbüssen - werden je nach Vollzugsort für die Gewährung eines Ausgangs unterschiedlich beurteilt. Die Praxis zum neuen Strafvollzugsgesetz hat nämlich gezeigt, dass ein Abweichen von der Rezeptionsvorlage nicht mehr zweckmässig ist. So stört die diesbezügliche Privilegierung der liechtensteinischen Strafgefangenen, die ihre Strafe in einer österreichischen Strafanstalt verbüssen, den Vollzug und wirkt sich so direkt auch auf die Ordnung und Sicherheit in der Strafanstalt selbst aus. Diese Ungleichbehandlung führt zudem unter den Strafgefangenen in österreichischen Strafanstalten zu Unverständnis und Unfrieden, weshalb mit dieser Regierungsvorlage eine vollumfängliche Anpassung an die österreichische Rezeptionsvorlage vorgenommen werden soll. Und damit möchte ich noch kurz auf die Voten im Rahmen der Eintretensdebatte eingehen. Zur Abg. Helen Konzett: Sie haben gesagt, die Argumentation überzeugt nicht. Es ist einfach Fakt und das ist der Anlass für diese Vorlage, dass wir in den vergangenen Jahren zunehmend diese Rückmeldungen haben vonseiten der österreichischen Behörden. Und diese Nachteile, die diese unterschiedliche Handhabung hat, betreffen auch die liechtensteinischen Strafgefangenen selbst. Sie müssen sich das auch so vorstellen, dass ein Strafgefangener, der privilegiert wird, von den anderen Insassen auch schikaniert wird. Das heisst, es ist eben auch für die Liechtensteiner Strafgefangenen in diesen österreichischen Gefängnissen unangenehm, oder es hat sich gezeigt, dass es unangenehm sein kann - nicht in jedem Fall, aber es ist vorgekommen, dass eben diese unterschiedliche Behandlung zu Unfrieden geführt hat, die sich auch negativ auf den Gefangenen aus Liechtenstein ausgewirkt haben. Und diese Rückmeldungen und auch die nicht verständliche Ungleichbehandlung hat die Regierung dazu bewogen, jetzt - nach mehreren Jahren solcher Rückmeldungen - diese Vorlage vorzulegen. Es geht dabei eben nicht um die Entlastung der Liechtensteiner Behörden durch die Gesetzesänderung, und das war der Grund, warum es so dargestellt ist, weil es eben auch effektiv der Auslöser für diese Vorlage ist.Betreffend den Datenschutz ist es so, die Datenschutzstelle hat keine Rückmeldungen gegeben, Sie haben vielleicht gesehen, die ganze Vernehmlassung war sehr positiv, es gab keine einzige negative Rückmeldung. Und wir werden dazu auf die 2. Lesung gerne noch etwas ausführen betreffend der Videoüberwachung, auch was die Kosten angeht. Das ist ja heute deutlich günstiger als früher, heute ist diese Technologie auch ziemlich preiswert geworden. Ich denke, wir sprechen hier nicht von sehr hohen Kosten. Und die Begleitung durch die Datenschutzstelle: Davon gehe ich aus, dass das heute auch ein Standard ist bei einer amtlichen Stelle, die mit Videoüberwachung arbeitet, dass hier Unterstützung gegeben wird. Aber wir werden das auf die 2. Lesung darstellen. Dann noch zur Frage betreffend die Eckdaten, die sie erwähnt haben: Auch da können wir gerne etwas Statistik nachliefern auf die 2. Lesung. Sie haben noch gefragt, wie lange die Häftlinge in Vaduz bleiben, Frau Abg. Konzett. Die Praxis ist heute so, Strafen bis zwei Jahre gelten als maximaler Untersuchungsstrafzeitraum oder auch als kurze Haftstrafen - die werden im Landesgefängnis verbüsst. Und alle Strafen über zwei Jahre werden derzeit alle - und damit komme ich auch schon zum Abg. Alois Beck - in Österreich verbüsst. Es gab früher Einzelfälle - wir haben auch mit der Schweiz die Möglichkeit, dort Gefangene unterzubringen -, es gab früher zum Beispiel einen Fall im Saxerriet, es kommt eben auch darauf an, welche Art von Strafvollzug angedacht ist. Und man muss auch wissen, dass der Strafvollzug in der Schweiz deutlich teurer ist für unser Land. Also die Kosten sind eklatant unterschiedlich hoch. Wir haben uns auch erkundigt betreffend diesen Neubau in Chur. Sie haben vielleicht auch davon gelesen, dass auch in Chur in Graubünden ein neues Gefängnis gebaut wird. Dieses Gefängnis ist aber auch für andere Kantone in der Region interessant und ist bereits wieder überbucht, also die haben gar keinen Platz mehr für zusätzliche Kapazitäten. Und die Kosten wären auch dort deutlich höher als in Österreich. Zudem muss man einfach wissen, dass das Strafrechtsystem von Liechtenstein viel kompatibler mit dem österreichischen Recht ist und hier eine Rechtstradition besteht, weshalb eben auch die österreichischen Strafvollzugsbehörden grundsätzlich und traditionell auch erste Wahl für Liechtenstein sind.
Wir haben auch die Kommission des Europarates, die regelmässig die Situation im Landesgefängnis prüft. Diese Kommission erstattet regelmässig Bericht an die Regierung über die vorgefundenen Umstände. Das sind teilweise Spontanbesuche, die sind nicht angekündigt, die gehen spontan ins Landesgefängnis. Wir konnten viele Kritikpunkte abbauen. Das Landesgefängnis hat in vielen Bereichen heute einen anerkannt guten Standard. Es gibt aber immer noch dieses Problem der fehlenden Arbeitsmöglichkeiten, der fehlenden möglichen Wiedereingliederung in die Wirtschaft, in das Soziale, und deshalb eignet sich unser Gefängnis in Vaduz einfach nicht für längere Haftstrafen. Das wird immer wieder kritisch, auch vom Europarat, angemerkt. Und deshalb hat die Regierung unter meiner Führung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die derzeit daran ist, die Zukunft des Strafvollzugs in Liechtenstein zu überprüfen, weil eben bereits diese zwei Jahre in Liechtenstein sehr kritisch beachtet werden vom Europarat, also zwei Jahre im Landesgefängnis in Vaduz mit den heute sehr beschränkten Möglichkeiten betreffend Arbeitsplatz, betreffend soziale Integration. Das ist aus Sicht des Europarats und auch aus meiner Sicht eine kritische Frage. Und wir überlegen uns hier, das ganze Modell einmal kritisch zu hinterfragen und vielleicht ein neues Modell zu entwickeln. Diese Arbeitsgruppe ist an der Arbeit, ich kann Ihnen dazu noch keine Ergebnisse verkün-den. Der entsprechende Regierungsbeschluss ist erst vor wenigen Monaten ergangen. Und die Arbeitsgruppe hat die Arbeit erst vor Kurzem aufgenommen. Also es besteht durchaus die Möglichkeit, dass in diesem Thema in ein, zwei Jahren vielleicht wieder Änderungen bevorstehen, die die Praxis, wie wir in Liechtenstein mit Strafgefangen umgehen, verändern könnten.Dann noch zur Frage der Abg. Karin Rüdisser betreffend die Nähe zu Liechtenstein bei der Unterbringung. Theoretisch hat Liechtenstein darauf keinen Einfluss, das ist Sache der österreichischen Strafvollzugsbehörden, die Zuteilung zu machen. Das hängt aber nicht von Lust und Laune ab, sondern die verschiedenen Anstalten in Österreich haben verschiedene Arten von Gefangenen, die sie unterbringen. Und so sind zum Beispiel Schwerkriminelle nicht in Feldkirch untergebracht, sondern eben weiter weg, in Innsbruck oder noch weiter. Das ist halt für die betroffene Familie ein Problem, aber es ist nicht denkbar, dass Liechtenstein für einen schwerkriminellen Liechtensteiner eine Ausnahme verlangen würde. Dass der zum Beispiel in Feldkirch oder irgendwo in Vorarlberg untergebracht wird, das geht halt nicht. Ich denke, wir profitieren von dieser Kooperation mit Österreich in hohem Masse, sind sehr dankbar für diese Möglichkeit und müssen dabei in Kauf nehmen, dass wir keine Sonderwünsche gegenüber Österreich anbringen können.Natürlich ist es im Interesse unseres Landes, dass die Angehörigen so nahe wie möglich zu ihren Familienmitgliedern gehen können in Österreich. Wir können diesen Wunsch anmelden, aber rechtlich gesehen haben wir keine Möglichkeit, das durchzusetzen. Die österreichischen Behörden sind aber sehr kooperativ, und wir haben einen sehr guten Draht zwischen den Amtsstellen in Liechtenstein und den österreichischen Vollzugsbehörden. Die Zusammenarbeit funktioniert wirklich sehr gut und das war auch ein Grund, weshalb wir diese immer wieder vorgetragenen Probleme beim Vollzug durch die unterschiedliche Praxis eben jetzt aufnehmen wollten, um auch dieser guten Zusammenarbeit die Wertschätzung entgegenzubringen und unsererseits endlich diese Anpassungen vorzunehmen, weil wir finden, dass das berechtigte Anliegen seitens der österreichischen Behörden sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich habe vor ein paar Jahren zwei bis drei Straftäter einmal im Fokus gehabt. Und da ging es vor allem um die Situation der Familie, das, was Sie gerade angesprochen haben. Und auch die Abg. Rüdisser hat es gesagt, eben wegen dieser Distanz, die waren dann eher in Innsbruck angesiedelt. Und diese ganzen Überführungsgeschichten - sei es an Weihnachten, Geburtstagen, wie auch immer - mit Kindern, das ist ein Problem. Und ob das jetzt so reibungslos funktioniert, das würde ich jetzt einmal infrage stellen. Das war vor ein paar Jahren für mich nicht so reibungslos, dass das funktioniert hat. Und was auch nicht so reibungslos ist, ist eigentlich der Resozialisierungsprozess. Also am Schluss, ich glaube, es sind fünf bis sechs Monate, müssen sie ja die Möglichkeit haben, dass sie sich bewerben können, Kontakt aufnehmen. Sie brauchen Informationen, sie brauchen Zeitungen, wo gibt es Stellen, sie sollten eigentlich Radio hören können, wenn Stellen bekannt werden, und so weiter oder vielleicht auch ein Bewerbungsgespräch führen können. Also da denke ich, das hat vor ein paar Jahren nicht gut funktioniert. Dann war das Thema auch immer Fussfesseln, jetzt weiss ich nicht mehr wo, irgendwo habe ich in den letzten Tagen gerade gehört - war es, Zürich? -, die haben, glaube ich, Fussfesseln eingeführt. Und ich habe nur eine Mitteilung gekriegt, dass das gut funktionieren würde. Und man sagt auch, die Fachexperten sagen, dass das tragen von Fussfesseln ausreichend Strafe genug ist, also dass das nicht so eine lockere Sache ist, wie ich das, ich sage jetzt einmal, als Laie empfinde. Also ich denke, man sollte auch zum heutigen Zeitpunkt wieder einmal diese Thematik prüfen. Und es geht auch nicht darum, dass man dann vielleicht eigens eine ganze, komplette digitale Anlage besorgt, sondern ich denke, diese Überwachung könnte auch, ich sage jetzt einmal, von St. Gallen oder Vorarlberg aus getätigt werden. Von daher, denke ich, könnte man auch versuchen, eine Grenzüberschreitung anzugehen. Aber eben diese Punkte, Überführung, dann Besuche, und wenn die Kinder noch schulpflichtig sind, dann geht es in der Schule auch los, also das ist ein Riesenproblem, da müssen sie Freistellungen organisieren und so weiter. Dann kommt wieder die Stigmatisierung von der Schule her und so weiter. Also ich bin mir dann nicht ganz sicher, ob dann diese Gleichstellung mit den Österreichern eine Verbesserung ist oder ob man dann da eben wegen dieser Distanzen und wenn es um Familien geht, eben nicht noch einen Fokus drauflegen sollte. Denn der Hauptfokus ist ja an und für sich die Resozialisierung. Und ich denke, bei der letzten grossen Gesetzesnovelle, die Sie angesprochen haben, war das im Fokus. Und ich denke, da hat es noch ausreichend Handlungsbedarf. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur noch ganz kurz, ich weiss, dass die Zeit sehr fortgeschritten ist. Ich möchte die Voten meiner Vorredner unterstützen und auch bekräftigen. Und ich möchte dem Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen, die er gemacht hat zum Punkt der Schikanierung der liechtensteinischen Häftlinge in österreichischen Gefängnissen, danken. Ich kann das sehr gut nachvollziehen, es stand einfach nicht so im Bericht und Antrag. Es stand eher drin, dass das eben vonseiten der Österreicher ein Problem ist, und ich habe dann einfach eben auch noch andere Gründe vermutet. Aber ich möchte dem jetzt nicht zu viel Gewicht geben. Ich denke dennoch, dass es für die liechtensteinischen Gerichte eine vielleicht kleine Entlastung, aber dennoch eine willkommene Arbeitserleichterung sein kann, dass sie sich nicht mehr damit werden befassen müssen. Im Übrigen begrüsse ich diese Installierung der neuen Arbeitsgruppe sehr, ich finde das sehr gut und habe auch schon damit zu tun gehabt oder gehört, dass es eben auch für jüngere Strafgefangene oder für Strafgefangene ohne eine gute Ausbildung eben auch sehr wichtig ist, dass an dem Ort, wo sie einsitzen, wenn auch nur eine eingeschränkte Möglichkeit, aber dennoch eine Möglichkeit besteht, eine Berufsbildung zu absolvieren. Und deshalb ist es wichtig, in welchem Gefängnis sie sind. Wir haben es immer wieder gehört, dass die schweizerischen Strafvollzugsanstalten teurer sind - aber wie viel teurer, haben wir noch nicht gehört. Und in Einzelfällen wäre es vielleicht dennoch, auch aus Resozialisierungsüberlegungen heraus, billiger am Ende, wenn vielleicht ein näher gelegenes schweizerisches Gefängnis gewählt wird. Ich weiss es nicht, vielleicht sind die Preisunterschiede einfach zu hoch. Aber im Budget haben wir, glaube ich, CHF 720'000 für nächstes Jahr für die Unterbringung von liechtensteinischen Strafgefangenen in ausländischen Gefängnissen gesprochen - das ist doch ein erheblicher Betrag. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, gleich zum letzten Punkt, Frau Abg. Konzett, die Kostenunterschiede sind schon beträchtlich. Wir können das auf die 2. Lesung auch noch darstellen, wie diese Preise ungefähr ausschauen. Das ist ja nicht geheim, aber es sind doch deutliche Unterschiede. Das ist schon ein Punkt, den wir nicht ausser Acht lassen können. Und auch in der Schweiz können wir dann nicht wählen, wo der entsprechende Gefangene untergebracht wird. Das Saxerriet ist nur für ganz spezifische Fälle - zum Beispiel Wirtschaftskriminalität, die eher leichte Fälle betrifft, wo eben keine grosse Gefährdung ist. Saxerriet ist ein spezieller Fall, da können wir nicht jeden hinbringen. Und andere Schwerkriminelle in der Schweiz sind dann auch wieder eher in Regensdorf oder in Lenzburg und so weiter. Also das ist dann auch wieder eine Distanz, die nicht wahnsinnig viel besser ist. Und wir haben dort auch beschränkte Wahlmöglichkeiten. Österreich ist uns bis jetzt eigentlich in jedem Fall entgegengekommen. Wenn ein Wunsch geäussert wurde, wurde es, wenn es irgendwie ging, auch berücksichtigt. Wir werden dort wirklich gut behandelt seitens der österreichischen Behörden - mit den Ausnahmen, dass natürlich nicht alles geht. Das ist klar. Der Abg. Batliner hat auf die Probleme hingewiesen, das ist natürlich kein Wunschkonzert. Die österreichischen Strafvollzugsbehörden haben ihre Vorgaben, haben auch ihre Regeln und ihre Möglichkeiten. Und im Rahmen dieser Möglichkeiten können wir unsere Wünsche anbringen und werden berücksichtigt, aber es gibt dort Vorgaben, die können wir auch nicht ändern. Sie haben diesen Punkt noch angesprochen, Herr Abg. Batliner, den ich sehr unterstütze, betreffend die Resozialisierung. Und so viel kann ich schon verraten aus dieser Arbeitsgruppe: Die Regierung hat der Arbeitsgruppe unter anderem auch mitgegeben, zu überlegen, ob man nicht das System dahingehend ändern könnte, oder es zumindest zu prüfen, dass man eben vor allem am Ende der Strafe, bei längeren Haftstrafen zum Beispiel am Ende, nach Liechtenstein verlegt wird und die letzten Monate oder Jahre in Liechtenstein ist und dann eben schrittweise wieder integriert wird hier im regionalen Arbeitsmarkt und in der Familie. Also das wäre so eine Idee, dass man bei längeren Haftstrafen die Endphase eher in Liechtenstein macht und nicht die Anfangsphase. Aber das ist alles noch nicht spruchreif, ich möchte hier auch keine Grundsatzdiskussion darüber starten. Ich denke, das müssen wir dann diskutieren, wenn das vorliegt. Ich bitte Sie einfach um Verständnis, dass das einfach noch zu früh für solche Diskussionen ist.Zu den Fussfesseln auch ganz kurz: Das wurde geprüft in Liechtenstein in meiner Amtszeit. Jetzt wurde das einmal angeschaut. Die Kosten sind ziemlich gross, die Anzahl Gefangener, die in Liechtenstein dafür infrage kommen würden, ist sehr klein. Und aus meiner Sicht, das war zumindest meine Einschätzung, die Kosten für diese Fussfesselthematik, wenn wir das in Liechtenstein einführen möchten, stehen in keinem Verhältnis zu dem, was wir - Anzahl Personen - damit bedienen könnten. Also das ist eine Frage der «economies of scale», das ist wirklich eine Problematik. Ich meine mich zu erinnern, behaften Sie mich bitte nicht darauf, dass eine Einführung eines Fussfesselsystems in Liechtenstein circa CHF 1 Mio. kosten würde. Das ist doch eine grosse Summe, wenn man bedenkt, dass man alle paar Jahre vielleicht eine Person hat, die für dieses System geeignet ist. Das eignet sich ja nicht für jeden Strafgefangenen. Aber noch einmal, ich denke, wir wollten hier mit diesem Bericht und Antrag die dringendsten Probleme, die in Österreich mit liechtensteinischen Strafvollzugsgefangenen bestehen, lösen, entschärfen. Die anderen Themen möchten wir im Rahmen dieser Arbeitsgruppe angehen und dann dem Landtag entsprechende Vorschläge auch vorlegen. Das wird aber noch etwas Zeit brauchen. Dort gehören alle diese Themen, Herr Abg. Batliner, die Sie aufgeworfen haben, natürlich dazu. Ich bin mit Ihnen einig, dass es einige Verbesserungsmöglichkeiten gibt, aber nicht auf die Schnelle. Das wird jetzt geprüft, diese Arbeitsgruppe ist installiert und wird irgendwann einen Bericht abgeben - sie hat eine zeitliche Vorgabe bekommen. Es wird, ich glaube, im nächsten Jahr ein Zwischenbericht der Regierung vorgelegt und dann wird die Regierung die Richtung entscheiden. Und dann wird ein Vorschlag irgendwann in eine gesetzliche Vorlage an den Landtag münden. Aber das braucht jetzt noch etwas Zeit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort und auch dem Regierungschef-Stellvertreter für die Ausführungen. Nur ganz kurz: Diese Resozialisierungsthematik, da wurde eben auch gesagt, als man das vollziehen wollte, das liechtensteinische Gefängnis sei überfüllt und voll und so weiter. Meistens sind es halt Kriminaltouristen, die dann diesen Platz versperren an und für sich. Und dann stellt sich eben auch die Frage, man sollte dies auch prüfen, ob man nicht die Kriminaltouristen vielleicht auch in ihre Heimat setzen könnte und da die Kosten bezahlen würde. Das sollte man dringend auch noch prüfen. Ich denke, das wäre auch kostengünstiger und wir könnten diesen Personen, die wir dann ja hier in Liechtenstein wieder integrieren sollten, dann auch diese Massnahmen ermöglichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich jetzt auch noch kurz in die Diskussion einschalten. Ich finde den letzten Punkt, den Sie eingebracht haben, Herr Abg. Batliner, sehr überlegenswert. Wenn wir daran denken, dass wir Kriminaltouristen hier haben, die möglicherweise kurz - für ein zwei Tage - hierherkommen, man erwischt sie hier, wir führen das ganze Verfahren für sie durch, wir bezahlen den Strafvollzug, möglicherweise über mehrere Jahre. Ich denke, wenn das irgendwie kostengünstiger in ihrem Heimatland zu regeln wäre, falls dies möglich ist, wäre das natürlich sehr begrüssenswert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Zu dieser letzten Thematik gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht ganz einfach sind. Das ist etwas ähnlich wie bei der Asylthematik bei Rückführungsübereinkommen und so weiter. Das ist nicht so einfach, ich werde gerne auf die 2. Lesung die Problematik darstellen und Möglichkeiten zeigen, wo es Möglichkeiten gibt und wo eben nicht. Das ist eine separate Thematik, die wir auf die 2. Lesung gerne darstellen. Aber das würde heute zu weit führen, hier auch noch aus dem Ärmel darüber zu debattieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafvollzuggesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 15 Abs. 1 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 92 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 95a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 95a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 95b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 95b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 129a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 129a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Vielen Dank. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 27 erledigt. Wir machen jetzt noch eine kurze Pause bis zum Eintreffen der Regierungsmitglieder zur Beantwortung der Kleinen Anfragen.Die Sitzung ist unterbrochen (von 17 bis 17:10 Uhr).
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