Verpflichtungskredit für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen (Nr. 164/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 12: Verpflichtungskredit für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 164/2016. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Die Regierung hat mit dem schweizerischen Bundesrat eine schriftliche Vereinbarung getroffen, mit der ab dem 1.1.2017 erstens die bestehende langjährige Zusammenarbeit im Bereich der marktorientierten Forschung und Innovation schriftlich fixiert wird und zweitens die Schweizer Kommission für Technologie und Innovation (KTI) bei künftig neu möglichen Fördergesuchen, welche liechtensteinische Forschungsstätten betreffen, die gesamte Gesuchsabwicklung von der Evaluation der Projekte bis zum Abschluss-Controlling übernehmen soll. Der Entscheid über die Finanzierung von Projekten soll jedoch bei der liechtensteinischen Regierung bleiben.Für die neu geschaffene Möglichkeit, dass auch liechtensteinische Forschungseinrichtungen Fördermittel erhalten können, soll mit dem vorliegenden Finanzbeschluss ein Verpflichtungskredit über CHF 1,2 Mio. über vier Jahre gesprochen werden. Die Finanzierung erfolgt über eine entsprechende Kürzung der Mittel im Konto «Wirtschaftsförderung», sodass dieser Verpflichtungskredit per Saldo, das ist zu begrüssen, budgetneutral finanziert werden soll. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Finanzbeschluss möchte ich noch verschiedene Verständnisfragen an die Regierung richten: - Die erste Frage betrifft die Kriterien, die angewendet werden sollen für förderwürdige Projekte. Die KTI fördert in der Schweiz nach dem Prinzip der Subsidiarität. Das heisst, dass nur Projekte unterstützt werden, wenn Innovationen ohne Finanzierung nicht zustande kämen oder Marktpotenziale ungenutzt bleiben. Zudem werden nur Projekte gefördert, die mindestens zur Hälfte privatwirtschaftlich finanziert werden. Würden diese Kriterien, also Subsidiarität, Innovation, ungenutzte Marktpotenziale und hälftige Privatfinanzierung, analog auch für die künftig neu förderberechtigten Projekte in Liechtenstein gelten? Oder sind hier andere Kriterien vorgesehen und, wenn ja, welche? Oder wo sind diese festgelegt?
- Dann zum zweiten Punkt: Auf Seite 14 des Berichts und Antrags wird ausgeführt: «Es ist vorgesehen, dass liechtensteinische Unternehmen, die mit schweizerischen Forschungsinstituten im Rahmen der KTI zusammenarbeiten, wie bis anhin von der Schweiz direkt gefördert werden.» Und dann zentral: «Neu sollen nun liechtensteinische Forschungseinrichtungen, die mit liechtensteinischen oder schweizerischen Unternehmen zusammenarbeiten, im Rahmen des Budgets des beiliegenden Finanzbeschlusses gefördert werden.» Hierzu meine Frage: Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich bei den für diese Fördermittel in Höhe von CHF 1,2 Mio. infrage kommenden Forschungseinrichtungen in Liechtenstein um die Universität Liechtenstein und das Liechtenstein-Institut handelt? Oder kommen hier noch weitere Forschungsinstitutionen infrage?
- Die genannten Forschungseinrichtungen in Liechtenstein sind meines Wissens insbesondere im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Architektur, Recht, Politikwissenschaft, Demokratie oder Geschichte tätig. Gehe ich daher richtig in der Annahme, dass die Kombination aus liechtensteinischen Forschungsinstitutionen und Liechtensteiner oder Schweizer Umsetzungspartner höchstwahrscheinlich selten bis nie zum Tragen kommen wird?
- Kann die Regierung anhand von beispielhaft skizzierten möglichen, hypothetischen Forschungsprojekten dem Landtag einen Eindruck vermitteln, welcher Art die neu aufgrund des Finanzbeschlusses förderbaren Projekte bei liechtensteinischen Forschungseinrichtungen sein könnten?
- Die Finanzierung des Finanzbeschlusses erfolgt, wie erwähnt, budgetneutral über die Kürzung der Mittel im Konto «Wirtschaftsförderung». Wo genau sollen diese Mittel eingespart werden? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die gegenständliche Vorlage ist ein gutes Beispiel dafür, wie mit gezielten staatlichen Investitionen in praxisnahe Innovation eine Hebelwirkung erzielt werden kann, wenn, wie man im Bericht und Antrag liest, jeder staatliche Franken einen zusätzlichen Franken dreissig aus der Wirtschaft, bei den liechtensteinischen Umsetzungspartnern sogar einen zusätzlichen Franken achtzig auslöst.Dass offenbar die Projekte mit liechtensteinischen Umsetzungspartnern überdurchschnittlich viel Geld abholen, ist für mich ein sicherer und wertvoller Indikator für die Innovationskraft der liechtensteinischen Wirtschaft. Es muss für die Politik weiterhin zuoberst stehen, vor allem und vorrangig auf die Innovationskraft der heimischen Wirtschaft zu setzen.Dass sich künftig nicht nur liechtensteinische Unternehmen, sondern auch Forschungseinrichtungen an den Programmen der Förderagentur KTI, künftig Innosuisse, beteiligen können, stiftet aus meiner Sicht einen wertvollen Zusatznutzen.Obendrein wird dies alles ohne einen einzigen Franken Mehrkosten, sondern durch eine budgetäre Verschiebung von Mitteln erreicht. Insgesamt ist diese Vorlage sehr zu begrüssen und dem zuständigen Wirtschaftsminister Zwiefelhofer ein Dank auszusprechen. Diese Vorlage setzt einen angenehmen, praxisnahen, zweckmässigen Kontrapunkt im sonstigen aktuellen Innovationshype, der für mich zumindest teilweise etwas Seifenblasiges hat.Insbesondere ist aber auch der Eidgenossenschaft dafür zu danken, dass Liechtenstein schon bisher, einem pragmatischen, unbürokratischen Ansatz folgend, an den Programmen teilnehmen konnte. Dem Wunsch einer Verschriftlichung zur rechtssicheren Fortführung der Zusammenarbeit ist nichts entgegenzusetzen. Dem pragmatischen, unbürokratischen Ansatz wird dabei treu geblieben. Die Vereinbarung, in deren Präambel die lobenswerte Absicht festgehalten wird, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Nachbarstaaten im Bereich der Förderung wissenschaftsbasierter Innovation weiter zu festigen, hat auf einem doppelseitig beschriebenen Blatt A4-Papier Platz. Ich werde der Vorlage meine Zustimmung erteilen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll ein Finanzbeschluss über CHF 1,2 Mio. über vier Jahre in Form eines Verpflichtungskredits genehmigt werden. Durch eine Kürzung des Budgets des Kontos «Wirtschaftsförderung» um CHF 300'000 werden keine neuen Mittel benötigt. Es handelt sich um eine Verschiebung der finanziellen Mittel. Hier stellt sich die Frage: Wie wurden oder würden diese CHF 300'000 eingesetzt, wenn keine Verschiebung stattfinden würde?Die schweizerische Kommission für Technologie und Innovation, KTI oder ab 2018 Innosuisse, unterstützt marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Von vielen Unternehmen der liechtensteinischen Industrie wird dies genutzt. Im Vergleich mit der Schweiz sind überdurchschnittlich viele Liechtensteiner Unternehmen daran beteiligt.Die Zusammenarbeit mit der KTI soll vertraglich geregelt und erweitert werden. Bisher konnten liechtensteinische Unternehmen bereits mit Schweizer Forschungseinrichtungen im Rahmen des Förderprogramms zusammenarbeiten. Sofern für die Schweiz ein volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht, wurde die Finanzierung von der Schweiz übernommen. Diese Praxis soll mit der neuen vertraglichen Vereinbarung übernommen und vertraglich geregelt werden. Hinzukommt, dass liechtensteinische Forschungseinrichtungen, sei es mit Schweizer Unternehmen oder mit hier ansässigen Unternehmen, neu ebenfalls vom Förderprogramm profitieren können. Diese Projekte werden über das Amt für Volkswirtschaft finanziert. Die gesamte Gesuchsabwicklung übernimmt die KTI.
Die Zusammenarbeit mit der KTI ist für unsere Unternehmen von grosser Bedeutung und trägt zur Förderung eines innovativen Wirtschaftsstandortes bei. Vor allem können KMU von dieser Zusammenarbeit profitieren. Gerade auch da Ende 2013 die Teilnahme am europäischen Forschungsprogramm «Horizon 2020» mit den Stimmen der FBP und DU vom Landtag abgelehnt wurde, ist es wichtig, Zugänge zu Forschungsprogrammen für unsere Unternehmen offenzuhalten. Die Freie Liste unterstützt die Genehmigung des Finanzbeschlusses. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Diesem Verpflichtungskredit liegt die Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem schweizerischen Bundesrat über die Förderung wissensbasierter Innovation, die kürzlich in Bern unterschrieben werden konnte, zugrunde. Zu dieser Vereinbarung kann ich der Regierung nur gratulieren und ich möchte mich auch bei der Schweiz bedanken, dass diese so abgeschlossen werden konnte. Wiederum ein Beispiel dafür, dass das freundnachbarschaftliche Verhältnis zwischen den beiden Ländern mehr als nur gut ist. Auch wenn bereits viele liechtensteinische Firmen mit der Kommission für Technologie und Innovation zusammenarbeiteten, werden durch den Vertrag zusätzliche Kooperationen im Bereich der angewandten Wissenschaft und Forschung möglich. Zahlenmässig wurde die Förderung durch die KTI von der liechtensteinischen Industrie im Vergleich zur Schweiz sogar überdurchschnittlich stark genutzt. Was nun gestützt auf den vorliegenden Finanzbeschluss neu ist, ist die Förderung von liechtensteinischen Forschungseinrichtungen, die mit liechtensteinischen oder schweizerischen Unternehmen zusammenarbeiten. Dieser sieht vor, dass CHF 1,2 Mio. an Fördermitteln an nationale, also liechtensteinische, Forschungseinrichtungen ausgerichtet werden können. Zu beachten ist, dass die Gelder nicht an die Unternehmen direkt, sondern an die betreffende Forschungsinstitution gehen. Finanzierbar sind somit ein bis zwei Projekte jährlich.Die Regierung geht jedoch davon aus, dass die bisherige Konstellation, nämlich die Projektbearbeitung durch ein liechtensteinisches Unternehmen mit einer Schweizer Forschungsstelle, auch weiterhin der häufigste Fall sein wird. Sofern ein wesentlicher Teil des volkswirtschaftlichen Nutzens in der Schweiz anfällt, übernimmt die Schweiz weiterhin die Finanzierung dieser genehmigten Projekte. Ein grosser Vorteil ist zudem, dass der aufwendige und damit personalintensive Prozess zur Feststellung der Förderungswürdigkeit von eingereichten Projekten bei allen Konstellationen durch die Experten der KTI beurteilt wird. Das Resultat wird an das Amt für Volkswirtschaft übermittelt, welches anschliessend das Verfahren über die Finanzierung, gestützt auf liechtensteinisches Recht, einleitet. Auch die wissenschaftliche Begleitung eines solchen Projekts erfolgt durch die KTI. Deren Leistungen werden vom Land gemäss Aufwand abgegolten.Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Vereinbarung die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und Forschungseinrichtungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten klärt und insbesondere Liechtenstein die Teilnahme an der Schweizer Förderagentur sichert. Nach der aus meiner Sicht unglücklichen Ablehnung von «Horizon 2020» kann damit zumindest regional das marktwirtschaftliche Potenzial von Innovationen gefördert werden. Ich werde dem Verpflichtungskredit zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Im Bericht und Antrag ist explizit genannt die NTB - ich glaube, im Nachhang der Diskussion MINT, die wir heute geführt haben, ist es uns allen bewusst, wie wichtig dieses NTB für unser Land ist. Ich denke aber, es gibt eine zweite Einrichtung, die im Aufbau befindliche RhySearch. Sie hat schon einige Projekte vorgestellt, die interessant sind, vor allem auch im Bereich KMU bei uns im Land. Soviel ich weiss, kommt die RhySearch noch nicht in den Genuss dieser Fördergelder von der KTI. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber deshalb meine Fragen an die Regierung.Ich weiss, dass der Kanton St. Gallen sich sehr bemüht um diese Fördergelder und um die Kriterien, um in dieses Programm aufgenommen zu werden. Meine Frage ist nun, kann das Land, unser Land, diese Bestrebungen mit unterstützen? Gibt es einen Zeithorizont, bis wann RhySearch in dieses Programm aufgenommen werden kann? Sollte es noch längere Zeit dauern, ist die Regierung oder der Landtag dann bereit, RhySearch auch noch zwei, drei Jahre zu unterstützen, bis es aufgenommen ist, in dieses KTI-Programm? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, ich bedanke mich für die wohlwollende Aufnahme dieses Finanzbeschlusses und gehe gerne kurz auf Ihre Fragen ein. Ich beginne gerade am Ende - beim Abg. Peter Wachter. Die Investition in RhySearch hat jetzt nicht direkt mit dieser Vorlage hier zu tun, auch NTB, weil das ja in der Schweiz angesiedelte Forschungsinstitutionen sind. Aber ich werde trotzdem Ihnen die Frage beantworten, weil ich mich auch auf die Antwort freue. Gerade vor ungefähr zwei Wochen hat RhySearch aufgrund mehrfacher Interventionen meinerseits in Bern, inklusive persönlichen Besuchen beim Staatssekretariat, jetzt die Bestätigung bekommen, dass RhySearch im Moment auf Zusehen KTI-akkreditiert ist und formell auch noch in Zukunft dann das besiegelt werden soll. Aber ab sofort kann RhySearch KTI-Projekte einreichen. Das ist sicher ein ganz wichtiger Schritt, ein erfreulicher Schritt, das hat vor allem auch - und das hat die St. Galler Regierung sehr dankend bestätigt - mit dem Engagement von der Liechtensteiner Seite in Bern zu tun, dass das möglich geworden ist. Ich freue mich für RhySearch, dass dieser Durchbruch jetzt gelungen ist, er ist natürlich auch im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, die hier heute vorliegt, zu sehen. Diese zwei Bestrebungen, eben eine Vereinbarung zu erreichen und RhySearch endlich Zugang zur KTI zu gewähren, die haben wir parallel sehr intensiv verfolgt. Also insofern ist das eine sehr gute Nachricht und ist auch sehr aktuell, Ihre Frage kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Dann zu den Fragen des Abg. Elfried Hasler: Vielleicht eine Präzisierung - die Vereinbarung wurde nicht mit dem Bundesrat geschlossen, sondern mit dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung. Das ist sozusagen eine Unterstelle des zuständigen Bundesrates, der für diese KTI-Thematik zuständig ist. Die Kriterien, die angewandt werden sollen, das ist genau das, was Sie erwähnt haben, Herr Abg. Hasler. Es ist genau dieselbe Kategorisierung wie die KTI, es gibt keine zusätzliche Prüfung durch Liechtenstein in dem Sinne, sondern es werden die gleichen Kriterien durch KTI angewandt. Und wenn KTI eine positive Rückmeldung gibt betreffend die Anträge, dann ist das für unsere Seite auch genügend. Also es gibt hier keine anderen Kriterien. Es sind eben KTI-Projekte, die durch KTI beurteilt werden sollen.Dann haben Sie auf Seite 14 hingewiesen, Sie haben das richtig interpretiert; es wird vor allem die Uni Liechtenstein sein, eventuell das Liechtenstein-Institut. Ob es weitere geben kann - das hängt von den Entwicklungen ab, es könnte zum Beispiel sein, dass Projekte im Rahmen der UFL, die im Bereich Labormedizin stattfinden, vielleicht auch qualifizieren für eine solche Förderung, das ist nicht undenkbar, weil gerade Life Sciences im Bereich Medizin und so weiter auch KTI-gefördert werden. Es könnte also sein, dass zum Beispiel auch die UFL hier ein Projekt vielleicht einreichen wird. Sie haben noch gefragt, ob die Kombination überhaupt realistisch ist. Ich kann Ihnen gerne hier aus dem letzten Jahresbericht der KTI kurz ein paar Ausschnitte zitieren, was alles gefördert wird: «Information and Communication Technologies»-Projekte, «Economics, Social Sciences, Public Health», «Design, Arts, Architecture», «Integrated Production, Logistics», «Public Management, Tourism, Urban Planing». Das sind alles Projekte, die KTI unterstützt hat. Und Sie sehen, sehr viele dieser Themenbereiche decken die Aktivitäten der Universität Liechtenstein ab. So ist zum Beispiel - Sie haben gefragt - eine konkrete, hypothetische Projektidee. Sehr viel wird im Moment geforscht im Zusammenhang, im Bereich, der Wirtschaftsinformatik mit sogenannten Shared-Economy-Projekten, da wäre es zum Beispiel denkbar, dass so ein Shared-Economy-Projekt vom Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik eine KTI-Förderung ansucht und dann vielleicht auch die entsprechende Förderung bekommt. Wir gehen im Moment von zwischen ein bis zwei - vielleicht drei - Projekten pro Jahr aus, wir haben ja keine Garantie, dass sie dann auch bewilligt werden. Wenn Sie den Jahresbericht, den ich gerade zitiert habe, der im Internet verfügbar ist, anschauen, sehen Sie, dass die Bewilligungsquote teilweise, je nach Themenbereich, bei ungefähr 50% ist. Also es ist nicht sichergestellt, dass jedes Projekt auch gefördert wird, KTI ist da relativ streng. Aber das ist ja genau die Idee, dass wir eben diese Prüfung diesen KTI-Spezialisten überlassen, weil die das entsprechende Know-how haben und wir dieses Know-how nicht in Liechtenstein aufbauen wollen.Dann noch zur Frage betreffend die Budgetneutralität, wo man das einsparen wird: In diesem Projektkonto «Wirtschaftsförderung», das wir in den letzten vier Jahren bereits deutlich reduziert haben im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes, hat es natürlich eine gewisse Flexibilität, und dort ist zum Beispiel eine Möglichkeit gewesen, dass wir auf die plötzliche Frankenstärke aufgrund der Nationalbankmassnahme die Export- und Innovationsscheck von CHF 150'000 auf CHF 300'000 verdoppelt haben, das haben wir jetzt zwei Jahre gemacht. Die Industrie hat sich unseres Erachtens sehr gut adaptiert auf die neue Situation; und daher ist es zum Beispiel gut denkbar, dass wir die Innovationsschecks nach dieser Sonderphase wieder auf die CHF 150'000 zurückfahren. Auch andere Projekte, die vielleicht jetzt ein Jahr oder zwei Jahre gefördert wurden, sind nicht mehr so dringend oder mittlerweile beendet, und daher sind neue Projekte gefragt. Damit stehen einfach neu für die Wirtschaftsförderung in diesem Bereich noch CHF 900'000 zur Verfügung; der Landtag hat dieses Budget vor einem Monat so bewilligt und die CHF 300'000 sind spezifisch jetzt für diese KTI-Projekte vorgesehen.
Also es gibt eine gewisse Flexibilität im Wirtschaftsförderkonto, die haben wir jetzt damit ein bisschen reduziert um diese CHF 300'000. Dafür tun wir mehr mit professioneller Unterstützung der KTI für die Förderung von Forschung und Entwicklung. Und ich denke, das ist auch eine gute Entwicklung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Nur noch eine Zusatzfrage, damit ich das richtig verstehe: Dann ist allein aufgrund der Forschungsschwerpunkte, beispielsweise eben des Liechtenstein-Instituts, wohl eher nicht damit zu rechnen, dass aus der liechtensteinischen Industrie oder dem Gewerbe dann hier wirklich Projekte entstehen werden? Denn es müssten auch Marktpotenziale genutzt werden können und so weiter. Also rein aufgrund dieser Kriterien würde ich jetzt kaum etwas erwarten beim Liechtenstein-Institut - wenn, dann eher bei der Uni. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Wie gesagt, das ist hypothetisch. Die Liechtensteiner Industrie hat bis heute sehr viele Projekte bei KTI gemacht, aber vor allem mit technischen Institutionen, das ist naheliegend. Es ist aber im Bereich der Industrie 4.0, der Digitalisierung, eben sehr gut denkbar, dass eben auch die Industrie oder KMU-Betriebe sich im Bereich Digitalisierung, sei es Fintech, seien es andere Entwicklungen im Bereich der digitalen Entwicklung, sich auch mit Projekten im Bereich Wirtschaftsinformatik zum Beispiel beschäftigen, und dort sind solche Möglichkeiten denkbar. Das Liechtenstein-Institut hat andere Forschungsschwerpunkte. Ich habe aber bereits erwähnt, dass auch gewisse Wirtschaftsprojekte, ökonomische Projekte zum Beispiel, gefördert werden, und das Liechtenstein-Institut ist ja auch im Bereich Volkswirtschaft forschend tätig. Ich kann mir auch vorstellen, dass es hypothetisch denkbar ist, dass so ein Projekt auch mit dem Liechtenstein-Institut möglich ist. Ich möchte hier nichts ausschliessen, KTI ist sehr breit aufgestellt. Ob es dann solche Projekte geben wird und wie viele, das ist schwierig vorauszusehen. Aber ich glaube, wenn man sich diesen Jahresbericht 2015 von KTI anschaut, ist man verblüfft, wie breit KTI hier aufgestellt ist und wie viele verschiedene Projekte hier unterstützt werden: Zum Beispiel auch Projekte, die aus der Bankenindustrie kommen im Bereich Fintech, im Bereich der Entwicklung von neuen Möglichkeiten im Bereich der ganzen Digitalisierung auch der Finanzbranche. Auch da gibt es KTI Projekte. Wieso nicht auch mit der Uni Liechtenstein ein finanzwissenschaftliches Projekt zusammen mit einer Bank im Bereich Digitalisierung? Also ich möchte hier nichts ausschliessen. KTI wird das Projekt anschauen, wird es prüfen, und wenn es förderwürdig ist, wird es gefördert und sonst nicht. Ich glaube, hier ist Fantasie gefragt, ich bin aber zuversichtlich, dass unsere Liechtensteiner Unternehmen die entsprechende Fantasie auch haben, und von daher möchte ich jetzt auch nichts ausschliessen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weitere Wortmeldungen gibt, lesen wir den Finanzbeschluss. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 12 abgeschlossen. -ooOoo-