Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Ergänzung von Art. 483 PGR - Kleine Genossenschaft) (Nr. 107/2016) [1. Lesung: 28. September 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 157/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 15: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Ergänzung von Art. 483 PGR - Kleine Genossenschaft). Diese Vorlage wurde am 28. September 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 157/2016. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Die Vorlage wurde im September ausführlich diskutiert und sehr kontrovers vor allem auch betrachtet. In der 2. Lesung hat die Regierung im Wesentlichen ihre Position vertreten und ist auf keinen der Kritikpunkte eingegangen beziehungsweise auf keine Anregungen eingegangen. Ich denke daher, die Diskussion hat sich auch erschöpft, und erachte daher auch hier eine Behandlung per Gesetzesaufruf als angemessen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich bin grundsätzlich einverstanden mit einer Lesung durch Gesetzesaufruf, aber ich habe schon noch eine Frage, wenn ich das kurz formulieren darf. Anlässlich der 1. Lesung der Vorlage fanden etliche Diskussionen statt, die ich nicht neu aufleben zu lassen gedenke. Mit der Stellungnahme der Regierung auf die 2. Lesung hin bin ich zufrieden.Einzig zum Thema Haftung würde ich seitens der Regierung gerne noch eine Einschätzung erhalten. In ihrer Stellungnahme an den Landtag erwähnt die Regierung nochmals, dass sie dem Rechtsanwender zur Gründung einer kleinen Genossenschaft zahlreiche Vorlagen, insbesondere ein eigentliches Gründungspaket inklusive Statuten, Applikationen und weitere Hilfsmittel, wie ein Merkblatt oder einen Code of Conduct, zur Verfügung stellt. Gegen diese Dienstleistung ist an und für sich nichts einzuwenden, obwohl sie eigentlich aussergewöhnlich ist. Für die Gründung einer Aktiengesellschaft, einer Anstalt, Stiftung oder GmbH beziehungsweise für die Errichtung eines Trusts gibt es meines Wissens seitens des Landes keine vergleichbar umfangreiche Unterstützung. Gerade deshalb stellt sich für mich die Frage nach allfälligen Haftungsrisiken. Könnten solche für den Staat aufgrund seiner inhaltlichen Involvierung im Fall von zivilrechtlich auszufechtenden Streitigkeiten zwischen Genossenschaftern entstehen, welche sich für die Gründung ihrer kleinen Genossenschaft auf die Inhalte des Gründungspakets der Regierung abstützen? Ich würde dem Herrn Regierungschef danken für eine kurze Einschätzung diesbezüglich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich wollte Sie nicht unterbrechen, aber wir müssen zuerst darüber befinden, ob wir Gesetzesaufruf machen. Ich lasse über den Antrag auf Lesung durch Gesetzesaufruf abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 23 Stimmen stattgegeben. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen, und dann sind Wortmeldungen möglich. Das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte an dieser Stelle nur festhalten, dass auf keinen meiner Kritikpunkte bei dieser Stellungnahme eingegangen wurde. Ich halte, wie gesagt, die Vorlage für nicht gut. Ich möchte nicht, dass unsere Start-ups, unsere Jungunternehmer hier als Versuchskaninchen verkommen und hier wirklich in eine Rechtsunsicherheit geschickt werden, die meines Erachtens nicht zu verantworten ist. Ich werde jedenfalls dieser Vorlage nicht zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Wenaweser, es ist also nicht notwendig, dass Sie Ihr Votum wiederholen. Ich glaube, das wurde zur Kenntnis genommen. Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur kurz zum Abg. Vogt: Wir haben das ja auch anlässlich der 1. Lesung eingehend debattiert bezüglich der Rechtssicherheit, und die Regierung hat das nochmals ausgeführt. Es ist für mich als Anwalt klar, dass das kein Problem der Rechtssicherheit ist. Wir schaffen damit eigentlich mehr Rechtssicherheit. Aber damit können wir es nun belassen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte mich auch nicht mehr auf die Diskussion einlassen. Wir haben das anlässlich der 1. Lesung ausführlich debattiert und meine Haltung hierzu ist klar. Dann zur Frage des Abg. Christoph Wenaweser zur Haftung: Es ist so, dass die Haftung der Mitglieder grundsätzlich frei festgelegt werden kann. Das ist so. Und eine auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung ist ebenfalls möglich. Diese Aussage finden Sie auch in den Unterlagen, und deshalb sehe ich auch hier überhaupt kein Risiko für die Regierung oder die Verwaltung oder den Staat Liechtenstein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Somit können wir die Schlussabstimmung vornehmen. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe noch eine kleine Anpassung zu II. Inkrafttreten. Dieses müsste korrekt lauten: «Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.» Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Habe ich das überhört? Wie wird da im Inkrafttreten Abs. 1 - haben Sie es gesagt? Dann habe ich das überhört. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Das «1)» wird gestrichen. Ebenfalls wird «unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist» gestrichen. Also die Bestimmung lautet nur: «Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.» Landtagspräsident Albert Frick
Wir nehmen die Schlussabstimmung unter Beachtung der geänderten Fassung von II. Inkrafttreten vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 18 Stimmen wurde die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 15 abgeschlossen. -ooOoo-