Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz; FHG) (Nr. 108/2016) [1. Lesung: 29. September 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 158/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 16: Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz). Diese Vorlage wurde am 29. September 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 158/2016. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich stelle auch hier Antrag auf Gesetzesaufruf. Es steht ein Antrag der Freien Liste im Raum. Aber es wurde, soweit mir zugetragen wurde, untereinander abgestimmt, dass dem Antrag zur Lesung durch Gesetzesaufruf nichts entgegensteht. Ich stelle entsprechend Antrag. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde Antrag gestellt auf Lesung durch Gesetzesaufruf. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen stattgegeben. Somit wurde Beratung durch Gesetzesaufruf beschlossen. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes durch Gesetzesaufruf beginnen. Das Gesetz über die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzhaushaltgesetzes steht zur Diskussion.
Abg. Wolfgang Marxer
Eine Anmerkung, ein Kommentar, eine Frage, die ich wichtig erachte für die Materialien, zu Art. 4a - Pauschalkredite. Den Wortlaut des ergänzten Abs. 4a können Sie der Vorlage entnehmen. Ich fand es noch interessant festzustellen, dass weder im Bericht und Antrag selbst noch in der Stellungnahme Bezug genommen wird auf Art. 69 der Verfassung, den Abs. 4. Und ich zitiere kurz diesen Absatz aus der Verfassung, der heisst: «Etwaige Ersparnisse in den einzelnen Positionen des Voranschlags dürfen nicht zur Deckung des Mehraufwandes in anderen Positionen verwendet werden.» Denn für mich heisst dieser Absatz in der Verfassung, dass eben einzelne Positionen des Voranschlags nicht verrechnet werden dürfen. Und mit dieser neuen Bestimmung 4a werden Positionen des Voranschlags gruppiert, zusammengefasst. Aber - ganz wichtig - es werden die Unterkonti, die zusammengefasst werden, weiterhin aufgelistet, und insofern wird durch diesen Artikel die Transparenz nicht eingeschränkt. Insofern habe ich keine Probleme damit, nur, ich fand es interessant, dass dieser Art. 69, der genau darauf Bezug nimmt, dass eben Positionen im Voranschlag nicht miteinander verrechnet werden dürfen, nicht einmal Erwähnung findet. Ich wollte diesen Hinweis auf die Verfassung einfach machen und eine Frage anfügen.
Die Regierung nennt als Beispiel das Hochbautenbudget, das bereits so gehandhabt wird, und ergänzt in der Stellungnahme als fiktives Beispiel die Position «Instandsetzung», bestehend aus «Instandsetzung Verwaltungsgebäude», «Instandsetzung Schulgebäude», «Instandsetzung Kulturgebäude», welche eben gruppiert werden könnte. Und die Frage ist: Wie fiktiv ist dieses Beispiel? Und wichtiger: Welche anderen Bereiche hat die Regierung ins Auge gefasst, um sie derart zu gruppieren, um inskünftig die nötige, verstehe ich durchaus, absolut nötige Flexibilität zu erlangen? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Danke, Herr Abg. Marxer, für Ihre Frage. Dieses Beispiel, das Sie erwähnt haben auf Seite 11, ist von den Zahlen her fiktiv. Aber es geht genau um diese Bereiche. Es sind diese Themen, die uns immer wieder beschäftigen und die uns vor die Anforderung stellen, mit einem Nachtragskredit an den Landtag zu gelangen, obwohl auf einem anderen Instandsetzungskonto noch entsprechende Mittel vorhanden wären. Und deshalb erachten wir es als eine pragmatische, einfache und verfassungskonforme Lösung, wenn solche Pauschalkredite möglich sind. Dabei wird die Transparenz gegenüber dem Landtag dennoch gewährt. Es ist für mich selbstverständlich, dass der Landtag die Detailunterlagen bekommt und auch weiss, was auf den einzelnen Kontos budgetiert worden ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ja, ich finde schon noch interessant, was der Herr Marxer aufgebracht hat mit Art. 69 Abs. 4 der Verfassung. Das heisst, wir machen hier jetzt einen Gesetzestext, der dem eigentlich entgegenspricht. Oder wie sehe ich das? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich sehe das nicht so. Es ist klar, dass grundsätzlich eine Verrechnung nicht möglich ist. An das halten wir uns auch. Eine andere Frage ist, wie die ganzen Konten gruppiert werden. Und hier geht es darum, dass man im Prinzip Konten der gleichen Art, wie zum Beispiel Instandsetzung, detailliert aufgeführt hat nach verschiedenen Gebäuden. Diese kann man unter einem Pauschalkredit subsummieren und dem Landtag trotzdem die entsprechende Transparenz gewährleisten. Von daher sehe ich keinen Widerspruch zu dieser Verfassungsbestimmung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Mein zweiter Punkt betrifft Art. 25 Abs. 2 Bst. b. Und hierzu habe ich einen formellen Antrag. Ich habe Ihnen ein Blatt austeilen lassen, das den Antrag enthält und auf der Rückseite dann auch die Begründung dazu. Worum geht es mir? Der ganze Wortlaut heisst in Abs. 1 zum Finanzplan: «Die Regierung erstellt jährlich zuhanden des Landtags einen mehrjährigen Finanzplan. Dieser umfasst einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend mit dem kommenden Voranschlagsjahr.» In Punkt 2 dann, den muss ich jetzt nicht aufführen, wird ausgeführt, was der Finanzplan enthält. Die Regierung möchte in diesem Abs. 2, der aus drei Buchstaben besteht, den Bst. b ändern. Darum geht es mir nicht. Mir geht es um den Abs. 1. Mein Antrag ist, dass der Abs. 1 ergänzt wird um einen Satz, und der Satz soll lauten: «Der Landtag kann die Finanzplanung zur Überarbeitung an die Regierung zurückweisen, wenn wenigstens drei Viertel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten einem entsprechenden Antrag zustimmt.» Und in der Folge sehen Sie auf dem Blatt, wie der neue Artikel lauten würde. Ich möchte das auch begründen. Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abg. Marxer, ich muss Sie unterbrechen. Ich kann diesen Antrag nicht zulassen, da es sich um einen Absatz handelt, der in der Vorlage nicht aufscheint. Ein solcher Antrag müsste zehn Tage vorher eingereicht werden. Ich kann Ihnen rasch den betreffenden Absatz aus der Geschäftsordnung vorlesen, Art. 34 Abs. 4: «Abänderungs-, Zusatz- oder Streichungsanträge, die Artikel oder Absätze betreffen, die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen, müssen spätestens zehn Tage vor Beginn der zweiten Beratung beim Parlamentsdienst eingebracht werden.» Ihr Änderungsantrag betrifft Art. 25 Abs. 1 und dieser scheint in der Vorlage nicht auf. Abg. Wolfgang Marxer
Kann ich mich dazu äussern? Okay. Besten Dank. Es gab ja diesbezüglich auch - und ich wollte eigentlich legistisch in sauberer Form diesen Antrag einbringen und habe dazu auch an Sie alle versandt - einen Abs. 3. Daraufhin gab es eine Korrespondenz zwischen mir und dem Parlamentsdienst, in der der Parlamentsdienst feststellt, dass mein Antrag eben genau der Bestimmung, die der Herr Landtagspräsident eben vorgelesen hat, widerspricht und jener Antrag nicht als fristgerecht eingebracht gilt und deshalb zurückgewiesen werden müsse. Ich habe mich dann an den Parlamentsdienst gewendet und gesagt, ich kenne die Geschäftsordnung, wobei nach meiner Ansicht in der Geschäftsordnung nicht genau festgelegt ist, ob die Bestimmung in der Regel, diese Zehn-Tages-Regel, sich auf den Beginn einer Landtagssitzung bezieht oder allenfalls auf den jeweiligen Tag, wenn dieses Traktandum behandelt wird, aber es stimme, dass es durchaus sein könne, dass ich meinen Antrag nicht zehn Tage vorher eingereicht habe, sondern allenfalls nur neun oder nur acht Tage, je nachdem, wie dies ausgelegt wird, ich aber doch davon ausgehe, dass der Landtag darüber entscheide, ob er auf den Antrag eintreten wolle oder nicht. Ich bekam dann längere Ausführungen vom Parlamentsdienst. Unter anderem hiess es dort, dass, wenn wir zum entsprechenden Traktandum kommen, mein Antrag dann im Raum stehe und es dann am Landtag liege zu beschliessen, ob allenfalls aufgrund einer gut vorgetragenen Begründung dennoch darauf eingetreten werden soll. Das war der Stand bis vor wenigen Tagen.Zu guter Letzt erhielt ich dann noch ein E-Mail vom Parlamentsdienst, das an Sie alle ging, wo Sie alle darauf hingewiesen wurden, dass festgestellt wurde, dass mein Antrag eben nicht die Zehn-Tages-Frist hatte und der Antrag demzufolge «hinfällig» geworden sei, wobei mir beim Wortlaut «hinfällig» eigentlich nicht genau klar ist, was der bedeutet. Und ich möchte demzufolge, wie es vorher eben heisst, doch beliebt machen oder ich stelle den Antrag, dass mein Antrag, obwohl er nur acht Tage und nicht zehn Tage vorher eingereicht wurde, trotzdem hier zur Behandlung zugelassen wird. Landtagspräsident Albert Frick
Also ich gehe davon aus, dass der soeben ausgeteilte Antrag Ihren ersten Antrag ersetzen sollte und der damit nicht mehr zur Diskussion steht, sondern wir reden jetzt nurmehr von Ihrem ursprünglich eingereichten Antrag. Abg. Wolfgang Marxer
Entschuldigung, wir reden nur von dem Antrag, der Ihnen jetzt vorliegt.Landtagspräsident Albert Frick
Der jetzt eben ausgeteilt wurde?Abg. Wolfgang Marxer
Der jetzt eben ausgeteilt wurde.Landtagspräsident Albert Frick
Darüber müssen wir gar nicht weiterdiskutieren. Der steht nicht zur Diskussion. Dieser Absatz wird nicht behandelt in der Vorlage. Damit ist er nicht zulässig. Ich habe keine andere Wahl, als ihn zurückzuweisen. Das ist völlig klar. Es gibt ein paar Wortmeldungen hierzu. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wollte Ihnen ein wenig den Rücken stärken. Es tut mir leid, dass Sie wirklich die Frist um einen Tag verpasst haben. Aber wir waren die letzten vier Jahre im Präsidium sehr sehr rigoros mit der Regierung und haben immer auf Fristen gepocht. Wir haben auch von den einzelnen Fraktionen immer wieder parlamentarische Eingänge zurückgewiesen. Der Landtag kann zwar Vieles, aber ich glaube, das ist jetzt einfach dumm gelaufen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Ja, ich kann auch die Ansicht des Präsidenten hier unterstützen. Die Geschäftsordnung gibt eine klare Regelung vor - und das ist gegen die Geschäftsordnung. Eine einfache Übersteuerung durch den Landtag, wie das der Abg. Wolfgang Marxer hier vorschlägt, finde ich doch problematisch, dann sind ja die Dummen diejenigen, die sich an die Geschäftsordnung halten würden. Also wenn sich der Landtag selber nicht daran hält, empfinde ich das als ein grundsätzliches Problem. Also wie gesagt, dieser Antrag hier ist nicht zulässig. Die Bestimmung der Geschäftsordnung ist hier glasklar. Ich möchte noch darauf hinweisen, wenn ich das jetzt richtig sehe, Ihren zweiten ursprünglichen Antrag, von mir aus gesehen, den könnten Sie hier vorbringen. Der bezieht sich auf Art. 27 Abs. 2a, und der erscheint in der Vorlage auf. Also hier sehe ich kein Problem, dass Sie hier diesen Antrag stellen. Ob er inhaltlich dann gut oder schlecht ist, ist eine andere Frage. Aber ich habe gedacht, Sie würden sich hier selbst wehren. So zumindest meine Auslegeordnung. Landtagspräsident Albert Frick
Ich bin da nicht ganz Ihrer Ansicht, Herr Abg. Alois Beck. Der wurde ja zu spät eingereicht. Abg. Alois Beck
Es ist so, er wurde zu spät eingereicht. Hier gibt es keine Frist, weil es einen Absatz betrifft, der hier aufscheint. Deshalb habe ich gesagt, er kann ihn hier vortragen. Landtagspräsident Albert Frick
Diesbezüglich gibt es keine Frist, da haben Sie recht. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, ich bin auch der Meinung, wenn sich der Landtag selber nicht an die Geschäftsordnung, die er sich selber gegeben hat, hält, dann können wir, glaube ich, bald aufhören. Ich meine, der Landtag könnte die Geschäftsordnung auch wieder ändern. Aber es steht meines Erachtens auch klar so in der Geschäftsordnung. Die Frist ist verpasst - und bezüglich des zweiten Antrags im ursprünglichen Antrag des Abg. Marxer: Das stimmt, das ist richtig. Dieser wäre sozusagen fristgerecht eingereicht worden. Aber wie ich es anschaue, würde er überhaupt keinen Sinn machen, wenn der erste Teil eben nicht fristgerecht eingereicht worden ist. Ich denke, die Frist hat ja auch einen Grund. Es macht durchaus Sinn, wenn der Landtag eben genau die Begründung - und wenn sie noch so gut ist- zehn Tage vorher hat und nicht erst am Tag, wie jetzt heute, wo die Sitzung des Landtages stattfindet. Also das ist ja gerade Sinn und Zweck, dass sich der Landtag im Vorfeld damit befassen kann. Insofern bin ich auch dagegen, dass dieser Antrag zugelassen wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Ja, formal - ich nehme an, der Herr Finanzminister und Regierungschef wird nicht unglücklich darüber sein. Aber formal haben Sie völlig recht, dass das offensichtlich um einen Tag zu spät eingereicht wurde. Die Frau Landtagsvizepräsidentin hat argumentiert, der Landtag braucht auch seine Zeit, um sich vorzubereiten. Es macht offensichtlich einen grossen Unterschied, ob es neun Tage oder zehn Tage sind. Wenn ich bedenke, was wir die letzten drei, vier Tage noch erhalten haben, was wir am Vorabend der Landtagssitzung noch erhalten haben, das alles für diese Landtagssitzung relevant ist. Aber ich weiss, da geht es nicht um einen Änderungsantrag in einem Gesetz. Da geht es um andere Materialien, und insofern nehme ich Ihre Haltung diesbezüglich zur Kenntnis. Nein, ich will jetzt die Sache nicht verkomplizieren. Einfach zum Abg. Alois Beck noch: Sie haben völlig recht, Art. 27 könnte ich vorbringen, aber darüber habe ich mittlerweile nochmals nachgedacht und deshalb wird dieser Antrag nicht kommen. Für mich können wir zur Schlussabstimmung schreiten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Wenn nicht, nehmen wir die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. Ich möchte nur noch über Antrag b der Regierung abstimmen lassen. Antrag b lautet wie folgt: «Der Hohe Landtag wolle b) das ‹Finanzleitbild 2005› aufheben.» Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 16 abgeschlossen. -ooOoo-