Abänderung des Gemeindegesetzes sowie weiterer Gesetze (Polizeigesetz, Landesverwaltungspflegegesetz) zur Regelung der Gemeindepolizei (Nr. 114/2016) [1. Lesung: 29. September 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 165/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Gemeindegesetzes sowie weiterer Gesetze (Polizeigesetz, Landesverwaltungspflegegesetz) zur Regelung der Gemeindepolizei. Diese Vorlage wurde am 29. September 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 165/2016. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vorab: Ich werde hier ebenfalls Behandlung per Gesetzesaufruf beantragen. Meines Erachtens ist auch hier die Meinung der Abgeordneten gemacht. Einen wesentlichen Vorteil allerdings im Vergleich zur Vorlage in 1. Lesung möchte ich vorab erwähnen. Nämlich dass eine meines Erachtens zentrale Bestimmung in Art. 64d Abs. 5 Einzug genommen hat, nämlich dass ein Gemeinderat einen Gemeindepolizisten nur dann bewaffnen kann, wenn eine Gefahrenanalyse vorliegt und diese, so würde ich sagen, auch positiv abgeschlossen wurde beziehungsweise die entsprechende Notwendigkeit bedingt. Im Anschluss wurden noch Äusserungen der Regierung zur Reformierung etc. getätigt, aber diese, denke ich, beantworten die im Rahmen der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob ich jetzt mein Votum oder meine Frage bringen soll. Landtagspräsident Albert Frick
Nein, wir würden zuerst darüber befinden, ob wir Gesetzesaufruf machen, und anschliessend sind die Voten möglich. Wie schon erwähnt, wurde 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden hauchdünn stattgegeben. Wir können die Lesung durch Gesetzesaufruf vornehmen. Das Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Mir ist bei der Vorbereitung ein Punkt aufgefallen, und zwar habe ich im Protokoll über die 1. Lesung nachgelesen. Da haben wir uns recht häufig und fleissig über die Aufgabenteilung zwischen Landespolizei und Gemeindepolizei und ähnliche Probleme ausgetauscht. Landtagspräsident Albert Frick
Sie müssen vielleicht anmerken, zu welchem Artikel Sie sich äussern. Abg. Pio Schurti
Allgemein. Eine Frage an den Justizminister. Landtagspräsident Albert Frick
Das ist eigentlich nicht vorgesehen, weil wir bei der 2. Lesung normalerweise Artikelaufruf machen. Dann äussert man sich zum entsprechenden Artikel. Grundsatzdiskussionen der 2. Lesung sind nicht mehr angedacht. Abg. Pio Schurti
Ich habe keine Grundsatzdiskussion im Kopf. Nur eine kurze Frage. Landtagspräsident Albert Frick
Die sich nicht auf einen Artikel bezieht. Abg. Pio Schurti
Auf das ganze Gesetz. Landtagspräsident Albert Frick
Also bitte, bringen Sie diese Frage. Abg. Pio Schurti
Meine Frage ist ganz einfach. Mir ist aufgefallen, dass wir oft über die Landespolizei geredet haben, eben diese Aufgabenteilung, aber wir haben nicht gefragt, der Landtag hat nicht gefragt, was denn eigentlich die Landespolizei zu dieser Gesetzesvorlage gesagt hat. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Herr Abg. Schurti, das kann ich in ganz kurzen Worten beantworten, zumindest von der Polizeiführung. Ich habe nicht das ganze Polizeikorps befragt. Aber von der Polizeiführung wird diese Gesetzesvorlage sehr begrüsst, weil sie endlich Klarheit schafft über verschiedene Punkte, die bisher nicht geregelt waren. Also nach meinem Kenntnisstand und gemäss den Gesprächen, die ich geführt habe mit der Landespolizei, und weil auch die Unterstützung da war bei der Entwicklung der Vorlage, steht die Landespolizei zu dieser Vorlage und begrüsst sie. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bitte Sie, sich jeweils zu äussern, zu welchem Artikel Sie Ihr Votum abgeben wollen. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, ich nehme auch Bezug auf Art. 64d Abs. 5 und ich möchte mich ausdrücklich beim Herrn Innenminister bedanken, dass er hier meine Anregung aufgenommen hat und die Voraussetzung dieser Gefahrenanalyse im Gesetz Eingang gefunden hat. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte zuerst einen kurzen formellen Beitrag leisten. Ich finde, wir müssen aufpassen, dass wir diesen Gesetzesaufruf nicht in die Absurdität führen. Also, wenn hier dann doch sechs, sieben Wortmeldungen sind, dann sollte man das nicht tun. Ich habe vorhin aus Kulanz zugestimmt. Ich bereue es schon wieder, weil ich finde, das hätte man lesen können, wenn da schon etliche Wortmeldungen kommen. Landtagspräsident Albert Frick
Bis jetzt gab es keinen einzigen Änderungsantrag. Abg. Rainer Gopp
Nein, einen Änderungsantrag nicht, aber in der Aussensicht kommt das nicht gut an, bin ich überzeugt. Also ich habe etwas Längeres vorbereitet zum Art. 64d. Und zwar hat mich eigentlich die Stellungnahme der Regierung dazu veranlasst, darüber nachzudenken, ob ich einen Änderungsantrag zum Thema Schusswaffe stellen soll. Ich habe mich, ehrlich gesagt, ein bisschen amüsiert darüber, weil doch in der 1. Lesung relativ stark vonseiten der Regierungsbank darauf Wert gelegt wurde, dass das durchaus Sinn macht, auch am Beispiel dieses Juweliers, dieses Überfalls auf ein Juweliergeschäft, wo zufälligerweise der Ortspolizist auch noch in der Nähe sein könnte. Wenn ich jetzt, ehrlich gesagt, die Antworten auf die Fragen, die noch offen geblieben sind, lese, dann komme ich schon zum Schluss, dass der einzige Grund, warum die Regierung jetzt eigentlich diesen Punkt als Kann-Bestimmung drin lässt, ist, dass man hier den Gemeinden diesen Gefallen tut, weil sie das möchten. Auf Seite 15 zum Beispiel wurde die Frage gestellt, warum die Landespolizei in den meisten Fällen zu zweit ausrückt. Da wird ausgeführt, dass in kritischen Situationen, auch wenn ein Polizist mit einer Schusswaffe ausgerüstet ist, der aber alleine unterwegs ist, das sehr kritisch sein kann. Und auf der nächsten Seite, dass es im Falle der Gemeindepolizei durchaus Sinn machen kann, dass auf Verstärkung der Landespolizei gewartet wird. Das ist ein Beispiel. Also würde für mich jetzt bedeuten, dass die Gemeindepolizisten, die mit Schusswaffe ausgerüstet sind, auf jeden Fall Kooperationen mit anderen Gemeinden eingehen müssten, damit dem Rechnung getragen wird, oder dann eben relativ rasch die Landespolizei kontaktieren. Dann frage ich mich aber, für was es die Schusswaffe braucht. Also das war für mich ein kleiner Widerspruch. Auf Seite 18 führt die Regierung aus: «Die Regierung geht nach wie vor davon aus, dass für den Vollzug der gemeindepolizeilichen Aufgaben grundsätzlich keine Schusswaffe erforderlich ist.» Und dann wurde nach den Fällen gefragt. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich das sogar war, ob es Erkenntnis darüber gäbe, bei wie vielen Fällen in Liechtenstein eine Schusswaffe von Nutzen gewesen wäre und wo sie zu Deeskalation beigetragen haben könnte. Da wird ausgeführt: «Der Regierung sind keine Fälle bekannt, in denen in der Vergangenheit ein Gemeindepolizist bereits einmal in einer solchen Lage gewesen wäre.» Und gefallen hat mir eigentlich die Ausführung - dafür möchte ich mich bedanken - unten auf dieser Seite zu den österreichischen Beispielen, dass es in Österreich Städte gibt und das wäre so das, was ich das letzte Mal meinte, als ich sagte, dass es hier andere Lösungen geben müsste, Linz, Graz und Wels sind hier ausgeführt, dass es dort öffentliche Aufsichtsorgane gibt, die ihren Dienst in Uniform leisten. Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abg. Rainer Gopp, ich möchte jetzt wirklich nicht noch einmal eine Eintretensdebatte wiederholen. Wir würden über diesen Artikel abstimmen: Wenn Sie einen Änderungsantrag haben, dann möchte ich Sie ersuchen den Änderungsantrag zu bringen, aber eine Grundsatzdiskussion ist jetzt wirklich fehl am Platz. Abg. Rainer Gopp
Ich finde nicht, dass das Grundsatzdiskussion ist. Ich finde, dass sich die Regierung hier selbst widerspricht, und das wollte ich klarmachen. Aber ich möchte die Regierung noch um ein Wort bitten dazu.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Natürlich bin ich nicht der Meinung, dass sich die Regierung hier selbst widerspricht, aber die Regierung will hier auch transparent und offen Auskunft geben über die Einschätzung der Situation. Dieses Beispiel mit dem Juwelier, das ist ja damals auch so gebracht worden. Da ging es nicht darum, dass der Gemeindepolizist interveniert und eine Situation bereinigt, sondern der Gemeindepolizist wird mit einer lebensbedrohlichen Situation konfrontiert und kann sich, wenn es wirklich eskaliert, entsprechend wehren, wenn er bewaffnet ist. Und das ist genau das, was die Regierung hier noch einmal auf Seite 19 im ersten Absatz ausgeführt hat, das ist ein Selbstverteidigungsmittel. Um zu beurteilen, ob eine Selbstverteidigungssituation entstehen kann oder nicht - das wird in Schellenberg anders sein als in einem Zentrum wie Vaduz oder Schaan, denke ich, das ist aber der Gemeinde im Sinne der Gemeindeautonomie überlassen -, ist eben die Idee, und daher begrüsse ich auch die Voten der Abg. Christine Wohlwend und der Landtagsvizepräsidentin, ist eine solche Gefährdungsanalyse zu machen. Dann kann die Gemeinde beurteilen, ob sie das so sieht oder nicht. Aber ich finde es nicht richtig, wenn die Regierung hier so stark in die Gemeindeautonomie eingreift und den Gemeinden verbietet, diese Beurteilung vorzunehmen. Und noch einmal, ich bin überzeugt, es kann Fälle geben, wo eine solche Selbstverteidigung eintritt. Und dann soll die Gemeinde das aufgrund einer Gefährdungsanalyse so geregelt haben können, dass sie dazu Ja oder Nein sagt. Und die Regierung sagt einfach, die Entscheidung ist offen, eine Gemeinde kann auch entscheiden, nein, es braucht keine Schusswaffe. Die Gemeinde wird das mit dem entsprechenden Gemeindepolizisten dann halt zu klären haben. Der wird dann vielleicht eine andere Ansicht haben als sein Gemeinderat. Diese Diskussion kann ich auch nicht verhindern. Ob es solche Fälle schon gegeben hat: Der Regierung sind keine bekannt - Gott sei Dank, möchte ich hinzufügen. Ich habe aber keine Meinungsumfrage bei allen Gemeindepolizisten gemacht die letzten 30 Jahre, ob es schon einmal eine Situation gegeben hat. Das kann ich Ihnen auch nicht garantieren. Aber bis dato, auch aufgrund einer Rückfrage bei der Landespolizei, ist der Regierung kein solcher Fall bekannt - heisst nicht, dass es nicht passieren kann. Das wissen wir, man weiss nie, was passieren kann. Und insofern, glaube ich, ist die Haltung der Regierung konsistent und hat sich nicht geändert. Sie ist einfach sehr transparent und ich möchte hier auch nicht sagen, dass es nicht ohne die Schusswaffe geht. Das habe ich aber auch bei der 1. Lesung nicht gesagt. Aber ich finde es gut, wenn Sie noch einmal gefragt haben. Das ist für mich schon in Ordnung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Ich habe eine Anmerkung. Sie werden verstehen, dass ich etwas angepikst bin. Ich erlaube mir jetzt die Bemerkung: Gilt die Geschäftsordnung? Sie haben eingeleitet, dass eine 2. Lesung zumindest in den Kommentaren in einen Antrag münden müsste. Hier wird herumdebattiert, wie wenn es eben doch eine Grundsatzdiskussion wäre. Ich möchte nicht formalistisch sein. Das war der Gesamtlandtag vorher, sondern mir geht es hier einzig um die Frage: Gilt die Geschäftsordnung des Landtags auch jetzt oder nur in bestimmten Fällen? Landtagspräsident Albert Frick
Also ich glaube, ich habe ja interveniert. Ich weiss nicht, was Ihr Theater jetzt soll. Abg. Wolfgang Marxer
Entschuldigung, Sie haben interveniert. Ja, aber mit welchem Ergebnis? Jeder Kommentar wird sogar von der Regierung noch beantwortet so wie gewünscht. Das meine Anmerkung hierzu. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die nehme ich zur Kenntnis. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe nur eine Begriffsbestimmung, die ich protokolliert haben möchte, und zwar bei Art. 64a: «Die Gemeindepolizisten üben ihren Dienst grundsätzlich unifomiert aus.» Und ich war ja der Meinung, dass auch ohne Uniform der Dienst ausgetragen werden kann. Grundsätzlich hat es zwei Bedeutungen. Einmal: «einem Grundsatz folgend, entsprechend; aus Prinzip, ohne Ausnahme». Und dann die andere Bedeutung von grundsätzlich ist: «eigentlich, im Grunde, im Prinzip, im Vorbehalt bestimmter Ausnahmen, im Allgemeinen, in der Regel». Welche Definition trifft hier zu? Ist das ein «muss» oder ein «kann»? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Das ist zu verstehen als Grundsatzbestimmung. Es kann aber auch ohne sein. Es ist nicht ein «muss», sondern ein «kann im Grundsatz, in der Regel». Vielleicht ist die richtige Interpretation: in der Regel. Es ist aber nicht zwingend. Das heisst, bei einem anderen Einsatz, wenn die Uniform nicht getragen ist, heisst das nicht, dass es kein Einsatz ist, der die entsprechenden Vorschriften betrifft. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe jetzt nur noch eine Frage zum Herrn Gopp. Gibt es jetzt hier einen Antrag oder war es ein Antrag zu einer Streichung oder irgendetwas, weil Sie da ja abgeklemmt wurden? Mir ist nur wichtig zu sagen, dass die Gemeinden sich die Arbeit machen müssen. Sie müssen eine Gefahrenanalyse machen, was richtigerweise auch eingeflossen ist. Das ist eine vermutlich nicht ganz so einfache Arbeit, die da die Gemeinden machen müssen, aber sie ist sicher richtig und wichtig, denn es werden sich alle Gemeinden - da bin ich überzeugt, da kann ich auch von uns selbst sprechen - der Verantwortung, die sie damit übernehmen, auch bewusst sein und sich auch der werden bewusst sein müssen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es irgendwelche Anträge? Wenn das nicht der Fall ist, nehmen wir die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Vorlage wurde mit 16 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 16 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege.Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 17 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-