Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Baugesetzes (BauG) (Nr. 118/2016) [1. Lesung: 29. September 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 156/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Baugesetzes. Diese Vorlage wurde am 29. September 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 156/2016. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wir haben auch bei dieser Vorlage eine kurze Umfrage gemacht. Die Freie Liste hat hier wohl noch einzelne Anmerkungen, ist jedoch einer Behandlung durch Gesetzesaufruf durchaus auch zugeneigt. Aus diesem Grund möchte ich auch hier diesen Antrag stellen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen stattgegeben. Ich bitte, mit der Lesung der ersten Vorlage durch Gesetzesaufruf zu beginnen. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Aufgrund der geringen Grösse unseres Landes und der begrenzten natürlichen Ressourcen müssen die Schwellenwerte, die Bezug auf die Fläche nehmen, auch grössenverträglich sein. Daher schlage ich in Ziffer 1.1, 1.3 und 10.11 des Anhangs 1 nachfolgende Änderungen vor: Für ein Parkhaus mit Fläche für 199 Motorfahrzeuge wäre nach dem Vorschlag der Regierung keine Einzelfallprüfung notwendig. Unser Verkehrssystem stösst an vielen Stellen bereits an seine Grenzen oder hat diese überschritten. 199 Parkplätze führen zu entsprechendem Mehrverkehr und haben eine entsprechende Umweltauswirkung. Daher schlage ich die Senkung des Schwellenwertes auf 50 Motorfahrzeuge vor. Bereits in der 1. Lesung wurde auf die absurde Grösse von Stauseen von 2'000'000 Kubikmeter aufmerksam gemacht. Mit diesem Schwellenwert könnte zum Beispiel in Malbun zur Beschneiung der Pisten ein Rückhaltebecken ohne Einzelfallprüfung gebaut werden, das 15-mal grösser als der Steger Stausee ist. Talsperren und sonstige Anlagen zum Aufstauen eines Gewässers oder zum Speichern von Wasser sollen auf jeden Fall einer Einzelfallprüfung unterzogen werden müssen, da damit enormer Flächenverbrauch verbunden ist und davon zudem die empfindlichen Wasserökosysteme betroffen sind.Meine Änderungsanträge zu Anhang 1 sind also die folgenden:Zu Ziffer 1.1 Spalte 2 auf Seite 33 im blauen Teil, da hätten wir, wie gesagt, in Spalte 2 gerne folgenden Wortlaut: «Flurbereinigungsprojekte und Gesamtmeliorationen, bei denen eine Fläche von 5 ha oder mehr betroffen ist». Also fünf Hektar anstatt zehn Hektar. Auf derselben Seite, Ziffer 1.3 Spalte 2, schlagen wir den folgenden Wortlaut vor: «Wasserwirtschaftliche Projekte in der Landwirtschaft, einschliesslich Bodenbe- und Entwässerungsprojekte, bei denen eine Fläche von 5 ha oder mehr betroffen ist». Das wären also anstatt zehn Hektar fünf Hektar. In Ziffer 10.2 Spalte 2 auf Seite 47, da wäre der Wortlaut: «Parkhäuser und -plätze für 50 Motorwagen oder mehr». Also 50 anstatt 200. Und schliesslich die Ziffer 10.11 Spalte 2 auf Seite 48, da schlagen wir den Wortlaut vor: «Talsperren und sonstige Anlagen zum Aufstauen eines Gewässers oder zum dauernden Speichern von Wasser». Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Manfred Batliner, haben Sie andere Anträge oder möchten Sie sich zu diesem Antrag äussern?Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, gleich vorweg, ich werde keinem Antrag zustimmen. Ich fühle mich beim Antrag der Regierung sehr gut aufgehoben. Ich bin aber auch der gleichen Meinung: Gerade wegen der Grössenverträglichkeit bin ich gegen diese Anträge. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Vielen Dank für diese Anträge. Es ist jetzt ein bisschen schnell gegangen für mich. Herr Lageder, könnten Sie bitte nochmals etwas erklären. Und zwar beim Punkt der Talsperren haben Sie gesagt, dass Sie den Teil vor der Klammer wegstreichen werden. Also: Talsperren zum dauernden Speichern von Wasser - der Rest fällt weg. Jetzt bin ich aber nicht ganz sicher. Wie können Sie denn sicher sein, dass - okay, ja. Das ist in Bezug jetzt zu Spalte 1. Also wenn Spalte 1 nicht erfüllt ist, zu Spalte 2. Okay, ja, alles klar. Danke schön. Die Frage hat sich geklärt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Anträge waren der Regierung im Vorfeld bekannt gegeben worden. Ich kann seitens der Regierung zu den einzelnen Punkten noch Ausführungen machen, möchte aber darauf hinweisen, dass wir zu jedem einzelnen davon in der schriftlichen Stellungnahme schon Ausführungen gemacht haben. Und was ich hier jetzt noch vorbringen kann, ist einfach noch eine Bekräftigung und Erweiterung. Ich möchte dafür plädieren, dass wir die einzelnen Projekte in den Spalten so belassen, wie die Regierung das vorschlägt. Zum Teil wurde, was hier beantragt wird, schon in der Vernehmlassung erörtert. Das war der Succus aus der 1. Lesung und aus der Vernehmlassung, was jetzt hier ist. Es wird von der Regierung wirklich als grössenverträglich betrachtet. Es kann auch nicht eins zu eins von andern Ländern heruntergerechnet werden auf unsere Verhältnisse oder hinaufgerechnet werden. Wir erachten das als grössenverträglich. Wenn Sie es wünschen, kann ich noch zu den einzelnen Punkten Ausführungen machen. Ich denke aber nicht, dass das wirklich notwendig ist. Wir sind hier in der Stellungnahme zur 2. Lesung wirklich darauf eingegangen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sind weitere Ausführungen gewünscht? Gibt es Wortmeldungen? Stv. Abg. Peter Wachter
Ich habe eine Verständnisfrage. Vielleicht habe ich das falsch verstanden oder interpretiert. Der Kollege Lageder hat gesagt, es wäre möglich, einen See zu errichten in Malbun, mit weiss ich nicht wie viel Millionen Kubikmeter Wasser zur künstlichen Beschneiung. Nun ist ein Speichersee für mich keine Talsperre. Habe ich das falsch verstanden oder haben Sie das so gemeint? Das wäre auf Seite 48, 10.11, die zweite Spalte: Talsperren und sonstige Anlagen. Sie haben gesagt, es wäre dann möglich, quasi einen See für eine Beschneiungsanlage zu stauen. Aber ein Speichersee und Talsperren, das ist für mich etwas anderes. Also Speichersee würde dann unter etwas anderes fallen. Das ist aber hier nicht aufgeführt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, auf Seite 48, 10.11 steht eben: «Talsperren und sonstige Anlagen zum Aufstauen eines Gewässers.» Also für mich ist das dahingehend subsummiert. «Oder zum dauernden Speichern von Wasser», wird zusätzlich ausgeführt. Also ich denke, dass das eben schon möglich wäre. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Im österreichischen UVP-Gesetz wird der Begriff Talsperre ausschliesslich im Zusammenhang mit Wasserkraftanlagen verwendet. Neben dieser energetischen Verwendung von gestautem Wasser ist noch die Stauung eines Gewässers für die Bewässerung in der Landwirtschaft denkbar. Bewässerungsprojekte werden jedoch nach Ziffer 1.3 und dem dort festgelegten Schwellenwert betrachtet. Ein Speichersee zur Vorratshaltung von Wasser für die künstliche Beschneiung, wie von der LGU erwähnt, hätte zumindest in Liechtenstein bedeutend geringere Volumina. So sah das Projekt der Skipistenbeschneiung in Malbun ursprünglich einen Speichersee von einem Volumen von 17'000 bis 20'000 Kubikmetern vor. Zur Beschneiung in Malbun werden effektiv zwischen 30'000 und 35'000 Kubikmeter Wasser benötigt. Zum Vergleich: Der Stausee Steg hat ein Volumen in der Grössenordnung von 130'000 Kubikmetern. Unter Ziffer 10.11 wird von sehr grossen Wasserhaltungen ausgegangen. Die Regierung ist der Ansicht, dass die anderen Projekte, für die eine Wasserhaltung denkbar ist, zum Beispiel Speicher für die landwirtschaftliche Bewässerung oder für die Beschneiung, nicht über das Kriterium der Speicheranlage der UVP zu unterstellen sind, sondern über die Kriterien «bewässerte Fläche respektive beschneite Fläche», wie sie in den Ziffern 1.3 respektive 12.3 festgelegt sind. Beinhaltet ein solches Projekt auch eine Wasserspeicherung, wird dieser Aspekt bei der Einzelfallprüfung respektive der UVP natürlich mitberücksichtigt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Anträge ab. Der erste Antrag lautet, also wir sprechen von Anhang 1 Ziffer 1.1 Spalte 2, die Zahl von «10 ha» durch «5 ha» zu ersetzen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über den nächsten Antrag ab, in Ziffer 1.3 Spalte 2 ebenfalls «10 ha» durch «5 ha» zu ersetzen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 6 Stimmen nicht stattgegeben. Wir kommen zum nächsten Antrag. Ziffer 10.2 Spalte 2: «Parkhäuser und Parkplätze für 50 Motorwagen oder mehr» anstelle von «200 Motorwagen». Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht stattgegeben. Wir kommen zum letzten Antrag. Ziffer 10.11 Spalte 2, der da lauten würde in der neuen Fassung: «Talsperren und sonstige Anlagen zum Aufstauen eines Gewässers oder zum dauernden Speichern von Wasser». Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht stattgegeben. Gibt es weitere Wortmeldungen zu dieser Gesetzesvorlage? Das ist nicht der Fall. Dann nehmen wir die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe einen Änderungsantrag zu Art. 51 Abs. 3, der befindet sich auf Seite 64. Der Änderungsantrag lautet: «Die Baubehörde kann einen bis auf zwei Meter verringerten Waldabstand bewilligen:» Und kurz die Begründung: Ausserhalb der Bauzonen muss zum Schutz der wertvollen Waldränder ein Waldabstand unbedingt eingehalten werden und darf nicht aufgrund anderer Interessen geopfert werden. Ein bis auf die Stockgrenze verringerter Abstand bedeutet, dass kein Waldrand mehr besteht. Zumindest ein zwei Meter breiter Streifen muss immer erhalten bleiben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung dazu äussern? Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben nach der Diskussion bei der 1. Lesung in unserer Stellungnahme dazu Ausführungen gemacht. Sie sind auf Seite 21 nachzulesen. Ich verweise auf diese Stellungnahme. Wir haben darin begründet, warum die Regierung bei ihrem Wortlaut des Artikels bleiben möchte. Im vorliegenden Bericht und Antrag: Der ökologische Wert der Saumbiotope wird nicht in Abrede gestellt, sondern den tatsächlichen Gegebenheiten und den konkreten Vollzugsmöglichkeiten entsprochen. Es handelt sich um eine Interessensabwägung. Bei Standortgebundenheit erachtet es die Regierung in den in Abs. 3 aufgeführten Fällen als möglich, auf einen Waldabstand gänzlich zu verzichten. Quantitativ fällt dies nicht ins Gewicht und es besteht eine Bewilligungspflicht, was eine Einzelfallprüfung bedingt.Zusätzlich unterliegen ausserhalb von Bauzonen geplante Bauten und Anlagen am Wald dem Eingriffsverfahren nach Naturschutzgesetz. Auch in diesem Verfahren wird geprüft, ob der Eingriff vertretbar ist oder abgelehnt werden muss. Wir erachten den Schutz als ausreichend. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir über den Antrag ab. Er lautet, Art. 51 Abs. 3 wie folgt zu ändern: «Die Baubehörde kann einen bis auf zwei Meter verringerten Waldabstand bewilligen:» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen bei 23 Anwesenden knapp nicht stattgegeben. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 24 abgeschlossen. -ooOoo-