Übereinkommen von Minamata über Quecksilber vom 10. Oktober 2013 (Nr. 149/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Übereinkommen von Minamata über Quecksilber vom 10. Oktober 2013. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 149/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Das Übereinkommen von Minamata zu Quecksilber legt den völkerrechtlich verbindlichen Umgang mit und die Verwendung von Quecksilber fest, um die Gefahren dieses äusserst giftigen und gefährlichen Stoffes einzudämmen und zu bekämpfen. Quecksilber entsteht vor allem bei der Verbrennung von quecksilberhaltigen Abfällen, wird im kleinbetrieblichen Goldabbau verwendet und zum Beispiel bei der Verbrennung von Kohle in die Luft abgesetzt.
Schon der rein physische Kontakt über Berührung oder das Einatmen von Quecksilberdämpfen oder Rückständen ist sehr gefährlich und hat weitreichende gesundheitliche Konsequenzen. Zudem lagert sich Quecksilber in Menschen oder Lebewesen generell ab und wird nur sehr langsam wieder ausgeschieden oder abgebaut. Jeder Umgang mit Quecksilber ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Dennoch hat Quecksilber Eigenschaften, die eine industrielle Anwendung finden. Auch in Liechtenstein sind Unternehmen tätig, die Quecksilber verarbeiten. Die Einführung von Quecksilber ist über den Zollanschlussvertrag mit der Schweiz geregelt und wird mit der Übernahme dieser Konvention nicht verunmöglicht. Wichtig ist aber ein bewusster Umgang mit dem Stoff und die Befolgung aller Sicherheitsmassnahmen. Die Einfuhr und der Handel von Quecksilber werden durch diese Konvention nicht eingeschränkt, aber überwacht und reglementiert. Im Übrigen sind mit der Konvention keine gesetzlichen Anpassungen verbunden und die Kosten mit CHF 600 pro Jahr sehr gering. Ziel dieser Konvention ist es, die Emissionen von Quecksilber weiter zu vermindern und möglichst auf null zu senken. Dieses Ziel unterstützt die Fraktion der Freien Liste vollumfänglich und wird daher dem Übereinkommen von Minamata ihre Zustimmung erteilen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Am 10. Oktober 2013 haben 92 Staaten in Japan das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber verabschiedet. Per Oktober dieses Jahres haben bereits 128 Staaten dieses Übereinkommen unterzeichnet und 32 Staaten haben es zwischenzeitlich ratifiziert. Das Übereinkommen legt völkerrechtlich verbindliche Regeln für den Umgang mit und die Verwendung von Quecksilber fest und bekämpft auf globaler Ebene die gefährlichen Auswirkungen von Quecksilber und dessen Verbindungen. Dank dem Übereinkommen werden die Risiken für die Gesundheit der Menschen auf ein Minimum reduziert und es wird bei der Anwendung von effizienten und wirksamen Mechanismen ein sachgemässer Umgang mit Quecksilber und dessen Verbindungen sichergestellt, was in der Folge zu einer intakten Umwelt führt. In Liechtenstein benötigen gerade einmal zwei Unternehmen Quecksilber zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Dank griffiger nationaler Vorschriften gibt es in Liechtenstein keine nennenswerten Quecksilberemissionen mehr und für die Umsetzung des Übereinkommens sind in Liechtenstein keine gesetzlichen Anpassungen notwendig.
In Anbetracht der Tatsache, dass Quecksilberverbindungen weltweit jedoch über die Luft, das Wasser, die Nahrungskette, in Abfällen und Produkten transportiert werden, können die von Quecksilber ausgehenden Risiken mit nationalen Massnahmen allein nicht wirkungsvoll bekämpft werden. Das Übereinkommen erleichtert die Einfuhr des benötigten Quecksilbers in Liechtenstein und erlaubt den Marktteilnehmern, am internationalen Handel teilzunehmen. Der Import und Export in Liechtenstein fällt unter den Zollvertrag mit der Schweiz. Der Umgang mit Quecksilber ist in der EU binnenmarktrelevant. Sollte die Schweiz beziehungsweise die EU regulatorische Massnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens ergreifen, so werden diese über den Zollvertrag respektive das EWR-Abkommen Anwendung finden, auch wenn Liechtenstein nicht Vertragspartei ist. Zur Überwachung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen durch den Globalen Umweltfonds wird ein Sekretariat eingerichtet, was für Liechtenstein Anteilskosten von CHF 600 pro Jahr ausmacht. Ich empfehle, dem Übereinkommen beizutreten, da Liechtenstein hierdurch auch einen Beitrag zur Verbesserung des globalen Umweltschutzes leisten kann. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Die beiden Vorredner haben eigentlich alle wesentlichen Punkte angesprochen. Einerseits geht es ja um einen Beitrag zur Verbesserung des internationalen Umweltschutzes und andererseits liegt das eben auch im Interesse der beiden erwähnten betroffenen Unternehmen, weil es so ist, dass für Nichtvertragsparteien inskünftig der Handel mit Quecksilber aufwendiger und schwieriger würde. Deshalb liegt es eben auch im Interesse der Wirtschaft. Aus diesen Gründen werde ich auch die Zustimmung zu diesem Übereinkommen geben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass zu Beginn der Übersetzung des Übereinkommens das Datum mit 10. Oktober 2015 angegeben ist, es sollte dort 2013 heissen. So denke ich mir. Aber das lässt sich ja leicht ändern. Wir sprechen vom Übereinkommen vom 10. Oktober 2013. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal besten Dank an die Abgeordneten für die wohlwollende Prüfung der Vorlage. Sie haben sehr, sehr ausführlich gesagt, um was es geht, und die Wichtigkeit dargestellt. Ich wollte einfach nochmals darauf hinweisen, dass wir in Liechtenstein zwei Unternehmen haben, die für ihr Unternehmen Quecksilber benötigen und für Unternehmen, die in Nichtvertragsstaaten ansässig sind, wäre es viel aufwendiger, am internationalen Handel mit Quecksilber teilzunehmen, wenn wir nicht Vertragspartei wären. Also es hat eine unmittelbare Auswirkung für Unternehmen, die wir bei uns in Liechtenstein haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über den Antrag der Regierung ab: «Der Hohe Landtag wolle dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber seine Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 25 abgeschlossen. -ooOoo-