Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) (Nr. 160/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 39: Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 160/2016 und steht zur Diskussion. Abg. Wolfgang Marxer
Das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) stellt die Grundlage zur Umsetzung der UNO-Sanktionen dar. Die UNO-Sicherheitsresolution 1373 (2001) heisst «Durch terroristische Handlungen verursachte Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit». Sie verlangt unter anderem, dass jeder Staat die Vermögenswerte von Personen und Gesellschaften, die mit Terrorismus in Verbindung stehen, einfriert. Das ISG, das Gesetz zur Durchsetzung internationaler Sanktionen, erlaubt es derzeit der Regierung nicht, die Vermögenswerte von mit Terrorismus in Verbindung stehenden Personen und Gesellschaften einzufrieren, die nicht auf Sanktionslisten der UNO beziehungsweise der wichtigsten Handelspartner stehen. Dies stellt eine Rechtslücke dar. Die vorliegende Änderung soll diese Lücke schliessen, damit rechtliche Möglichkeiten bestehen, selbst Sanktionslisten zu erstellen oder Listen anderer Staaten übernehmen zu können. Des Weiteren soll die Zeit der Umsetzung von Sanktionen verkürzt werden, indem die Regierung mit dem neuen Art. 14a ermächtigt werden soll, die automatische Übernahme von Sanktionslisten mit Verordnung festzulegen. Bei der Zeit der Umsetzung von Sanktionen geht es um die Dauer zwischen der Listung einer Person durch den UNO-Sicherheitsrat und der entsprechenden innerstaatlichen Umsetzung. Mit der Einführung des Art. 4a soll ein Haftungsausschluss analog dem Sorgfaltspflichtgesetz eingeführt werden. Im Anwendungsbereich des Sorgfaltspflichtgesetzes sind die Finanzintermediäre von zivil- und strafrechtlicher Verantwortung befreit, wenn sie guten Glaubens eine solche Massnahme ergriffen haben. Dies soll mit diesem Artikel auch in das ISG ausgeweitet werden. Diese wichtigsten wie auch die weiteren vorliegenden Änderungen begrüsst die Fraktion der Freien Liste und ist für Eintreten auf die Vorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, mein Vorredner hat ausführlich skizziert, worum es hier geht. Ich hätte nur eine Frage. Es wurde ja kritisiert, dass wir diese Resolution des Sicherheitsrats nur ungenügend umsetzen. Ein Kritikpunkt war eben, dass es zu lange dauert. Könnte da die Regierung vielleicht Anhaltspunkte geben, ob es in den vergangenen Jahren, 15 Jahren, tatsächlich Probleme gegeben hat, dass wir irgendeine Liste, irgendeine Sanktion mit zu grosser Verzögerung übernommen haben? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Im Rahmen der IWF/Moneyval-Länderprüfung im Jahr 2014 wurden vereinzelte Defizite festgestellt. Dabei handelt es sich einerseits um eine Regelung, die rechtliche Möglichkeit zu haben, selbst Sanktionslisten zu erstellen oder Listen anderer Staaten übernehmen zu können. Andererseits wurde als Defizit festgehalten, dass die Dauer zwischen dem Zeitpunkt der Listung einer Person durch den UNO-Sicherheitsrat und der entsprechenden innerstaatlichen Umsetzung zu lang sei. Ebenfalls zeigte die Praxis in den letzten Jahren, dass der Rechtsschutz der Betroffenen klargestellt und verstärkt werden muss und zum Schutz der Finanzinstitute gegen mögliche Haftungsrisiken bei der Ausübung ihrer Pflichten nach dem ISG ein Straf- und Haftungsausschluss erforderlich ist. Die Vorlage greift diese Defizite auf und behebt sie, indem die Lücken geschlossen werden. Ich kann es kurz machen: Ich begrüsse dies und habe dem auch nichts anzufügen. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus und unterstütze diese voll und ganz. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal vielen herzlichen Dank für die sehr wohlwollenden Voten in Bezug auf diese Gesetzesrevision. Es wurde auch schon ein paar Mal ausgeführt, aber mir ist es wichtig zu betonen, dass diese ISG-Revision dazu dient, die Prävention der Terrorismusfinanzierung und die Stärkung des Rechtsschutzes von Sorgfaltspflichtigen und Betroffenen zu stärken. Das ISG oder diese Revision ist aussenpolitisch für uns von grosser Bedeutung, da die Implementierung von Massnahmen zur Bekämpfung der Proliferationsfinanzierung und der Terrorismusfinanzierung ein wichtiger Bestandteil des internationalen Standards ist, der auch in der Länderprüfung der FATF beziehungsweise von Moneyval Eingang findet. Dann möchte ich noch kurz etwas sagen: Uns ist es ein Anliegen, dass unsere Finanzintermediäre und die zuständigen Personen, die sich mit diesem ISG und mit solchen Personenlisten auseinandersetzen müssen, auch gut informiert sind und einfachen Zugang zu Informationen haben. Wir prüfen intern im Moment, wie wir einen eigenen Newsletter erstellen können. Man kann natürlich über die UNO-Website die Personennamen auch direkt abrufen. Wir sind auch in Kontakt mit der Schweiz, damit wir deren Newsletter benützen können, bis wir allenfalls ein eigenes System aufgesetzt haben. Aber wir sind im engen Kontakt mit Finanzintermediären, sodass wir sehr zuversichtlich sind, auf das Inkrafttreten eine sehr sehr praktikable und einfache Lösung für unsere Finanzintermediäre zu haben. Und dann wurde vom Abg. Pio Schurti noch die Frage gestellt, ob es in der Vergangenheit Probleme gab. Wir haben eine lange Geschichte von erfolgreichen sehr raschen Übernahmen von Sanktionslisten. Sie wissen, die UNO-Sanktionslisten müssen wir gezwungenermassen übernehmen, aber wir müssen sie bei uns noch in das nationale Gesetz transportieren. Und wenn dann irgendwann, ich sage jetzt, an einem Freitagmorgen, in den USA ein Sanktionengesetz angepasst wird, dann ist es bei uns nachmittags um vier und dann haben wir einfach eine gewisse zeitliche Verzögerung, bis das bei uns umgesetzt wird - auch wenn wir nachmittags um vier noch unsere Arbeitsgruppe zusammenrufen und sagen, wir möchten das machen. Aber bis das operativ umgesetzt ist und bis wir dann einen zirkulären Entscheid haben, auch wenn wir uns extrem beeilen, hängt es über das Wochenende, weil wir nicht alle Regierungsmitglieder erreichen. Es ist zwar eine kurze zeitliche Verzögerung über ein Wochenende, wo die Banken ja auch nicht viel machen können. Wir möchten möglichst verhindern, dass es zu einer solchen Verzögerung kommt, insbesondere auch, um die Reputation unseres Finanzplatzes zu stärken und um wirklich eine möglichst grosse Chance zu haben, dass wir hier auf der sehr, sehr sicheren Seite sind. Auch bezüglich der Sanktionsverordnungen, die die EU beschliesst, müssen wir jeweils einen eigenen Entscheid fällen, ob wir das nachvollziehen möchten oder nicht, und wir versuchen, dies innerhalb einer Tagesfrist oder von zwei Tagen zu bewältigen. Wir sind sehr, sehr gut und sehr rasch unterwegs und haben eine sehr lange, sehr verlässliche Geschichte mit diesen Verordnungen. Nichtsdestotrotz ist es uns ein Anliegen, und das ist auch Moneyval ein Anliegen, dass wir noch etwas schneller werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8a steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Bei Art. 8a geht es um den Rechtsschutz von Betroffenen. Man kann, wenn ein Name in einer Verordnung aufscheint, die Streichung des Namens beantragen. Das bedingt ein begründetes Gesuch. Nun wurde an mich herangetragen seitens eines Finanzintermediärs, der in solche Verfahren schon involviert war, dass es schwierig ist, ein begründetes Gesuch zu stellen. So könne es sein, dass man über eine Verordnung erstmals erfährt, dass man überhaupt betroffen ist und dass ein Problem existiert. Aber die Verordnungen sind so allgemein gefasst, dass man nicht weiss, wo das Problem überhaupt liegt. Also es kann ein Stiftungsrat betroffen sein, weil ein Begünstigter aufscheint oder der Betroffene selbst. Und da stellt sich halt die Frage, wie stellt man da ein begründetes Gesuch? Das bedingt ja wieder das Wissen. Ich weiss nicht, vielleicht wäre es gut, wenn man auf die 2. Lesung hin ausführen könnte, wie man da zu den Informationen kommt. Ich kenne das Problem eigentlich nicht. Aber man kann das Wort «begründet» ja auch nicht einfach streichen. Wenn man einen Antrag stellt, muss man das verfahrensbedingt ja auch wieder begründen. Da beisst sich die Katze irgendwo in den Schwanz. Vielleicht könnte die Regierung das auf die 2. Lesung hin ausführen. Es scheint, dass es Finanzintermediäre oder Anwälte gibt, die da Probleme sehen und in der Praxis auch haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Meines Wissens hat es schon solche Gesuche gegeben. Vor einigen Jahren war das überhaupt noch nicht so klar, wie das dann ablaufen sollte. Von dem her ist es hier dann klarer. Das Gesuch geht an die Regierung und die Regierung entscheidet darüber. Aber vielleicht kann die Frau Aussenministerin noch erklären, wie es dann weitergeht. Die Regierung wird ja kaum darüber entscheiden können, wenn ein sehr gut begründetes Gesuch kommt, und sagen, ja, Sie haben recht, wir nehmen Sie von der Liste. Das muss dann wohl der Sicherheitsrat machen - jemanden von der Liste nehmen oder nicht. Also die Frage: Wenn so ein Gesuch bei der Regierung erfolgreich ist, wie geht es dann weiter? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Vielleicht zuerst zu den Listen des Sicherheitsrates. Diese müssen wir nachvollziehen. Da haben wir einen Zwang. Dazu haben wir uns verpflichtet, als wir vor mittlerweile 27 Jahren der UNO beigetreten sind. Da haben wir keinen Spielraum. Aber mir ist hier drin, in diesem Haus, noch wichtig zu betonen, dass wir uns an der UNO für Mechanismen einsetzen, dass Leute Rechtsschutz haben, die auf Listen sind und glauben, sie gehören nicht dort hinauf; dass die einen Rechtsschutz haben und dass man vorgibt, was für Verfahren gibt es, um sich auch streichen lassen zu können. Für dieses Thema setzen wir uns an der UNO ein. Das ISG gilt ja auch für Listen, die nicht nur UNO-Listen sind, sondern beispielsweise die Listen, die Europa, also der Europarat, verabschiedet. Es gibt andere Listen auch, wo wir diesen Zwang nicht haben. Mir ist wichtig, hier zu betonen, insbesondere auch für die Frage des Abg. Christian Batliner: Bislang gab es überhaupt keinen Rechtsschutz für Personen, die von den Sanktionslisten betroffen waren. Also wir haben hier einen recht grossen Fortschritt, dass es heute diesen Rechtsschutz gibt. Jetzt definieren wir das Verfahren. Ich habe aber verstanden, was das Anliegen ist, und ich werde auch versuchen, ob wir hier die Möglichkeit haben, für die 2. Lesung etwas ein bisschen auszuarbeiten. Ich denke, das könnte noch recht schwierig sein. Aber ich werde mich bemühen, Ihr Anliegen mitzunehmen und so etwas auf die 2. Lesung vorbereiten zu können. Aber wichtig vielleicht einfach für die Allgemeinheit hier drin: Wir haben hier einen gesteigerten Rechtsschutz für Personen, die auf der Liste sind. Sie wissen jetzt, mit welchen Verfahren sie sich wohin wenden können und wie das vonstattengeht. Und das ist eigentlich ein grosser Fortschritt für betroffene Personen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführung. Das ist mir alles klar. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, das begrüsse ich ja auch und deshalb war Eintreten unbestritten und so weiter. Man kennt das Verfahren, dass es einen Rechtsschutz gibt. Die Frage ist einfach inhaltlich, wie macht man das? Das wäre sehr gut und hilfreich für die Praktiker, die mit solchen Fällen zu tun haben, dass das die Regierung auf die 2. Lesung hin ausführt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 39 erledigt.
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