GESETZ ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON WOHNBEIHILFEN (NR. 91/1999), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 32: Bericht und Antrag der Regierung zur Schaffung eines Gesetzes über die Gewährung von Wohnbeihilfen. Auch hier haben wir zwei Vorlagen. Neben dem eigentlichen Wohnbeihilfegesetz eine Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Der Bericht und Antrag Nr. 91/1999 der Regierung steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Herr Präsident, Herren Abgeordnete. Die Idee, einer bedürftigen Schicht der liechtensteinischen Bevölkerung Wohnbeihilfen zu gewähren, ist dem Landtag schon im Jahre 1992 mit der Vorlage des Gesetzes zur Förderung des preiswerten Wohnens unterbreitet worden. Auf Antrag der Landtagskommission, die die genannte Gesetzesvorlage nach zweiter Lesung im Jahre 1995 zu überarbeiten hatte, wurde der Gesetzesteil, der die Wohnbeihilfe betraf, an die Regierung zurückgegeben, damit sie bezüglich Wohnbeihilfen ein eigenes Gesetz erarbeite. Die Regierung präsentiert uns heute eine sehr gute, durchdachte Vorlage. Im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage wurden wesentliche Verbesserungen eingearbeitet, die vor allem aus dem im Jahre 1997 veröffentlichten Armutsbericht des Amtes für Soziale Dienste resultieren. Dieser Bericht untermauert die Notwendigkeit eines Wohnbeihilfegesetzes. Er bestätigt, dass es in unserem Lande kinderreiche Familien gibt, welche an der Armutsgrenze leben müssen. Es sei deshalb angezeigt, für diese Gruppe von Menschen etwas zu unternehmen. Auch der Abg. Hoch hat am Mittwoch bei anderer Gelegenheit betont, dass die Zahl derer, die wirtschaftliche Hilfe beanspruchen müssen, stetig steigt. Unter diesem Aspekt ist es sehr zu begrüssen, dass die Wohnbeihilfen nicht mehr nur eine Übergangsmassnahme für in finanzielle Not geratene Mieter während einer befristeten Zeit sind, sondern dass jetzt gezielt ein Wohngeld für Familien mit Kindern ausgerichtet wird, unbefristet eben für so lange, wie es die finanzielle Situation der Familien erfordert. Eine weitere positive Neuerung in diesem Zusammenhang ist, dass Alleinerziehende mit Kindern kompletten Familien gleichgestellt sind. Meines Erachtens setzt die Wohnbeihilfe genau am richtigen Ort an, denn für einkommensschwache Familien in Liechtenstein stellen vor allem die im Vergleich zum benachbarten Ausland sehr hohen Mieten eine besondere Belastung dar. Dazu sei auch erwähnt, dass Deutschland, Österreich und auch die Schweiz eine Verbilligung des Wohnraumes für bedürftige Mieter kennen, wenn auch in unterschiedlichen Systemen. Wie Untersuchungen des Amtes für Soziale Dienste belegen, besteht ein sehr enger Zusammenhang zwischen Mietkosten und Sozialhilfe. Die logische Konsequenz ist: Werden die Mietkosten durch Wohnbeihilfen reduziert, werden etliche Sozialhilfeempfänger nicht mehr auf die Sozialhilfe angewiesen sein, oder es werden Familien, die sich nahe an der Armutsgrenze befinden, etwas Distanz zu dieser bedrückenden Situation gewinnen. Etliche werden sich den Gang zum Sozialamt ersparen können. Daneben gibt es eine grosse Gruppe von Familien, die heute nicht zu den Sozialhilfeempfängern gehört, aber von der Wohnbeihilfe im Sinne dieses Gesetzes profitieren kann. Die Regierung geht aufgrund von Umfrageergebnissen davon aus, dass 20 bis 30% der in Miete lebenden Familien grundsätzlich für die vorgeschlagenen Wohnbeihilfen infrage kommen bzw. reduziert auf Familien mit Kindern entspricht das etwa 500 bis 700 Haushalten, so die Schätzungen. Das Amt für Soziale Dienste hat im Jahr 1997 nur für 340 Haushalte wirtschaftliche Sozialhilfe geleistet. Diese Zahlen belegen, dass das Wohnbeihilfegesetz nicht nur eine Verlagerung der Sozialhilfe auf die Wohnbeihilfe bedeutet, sondern wesentlich mehr Familien in den Genuss dieses Gesetzes kommen können. Im Regierungsbericht wird auch festgehalten, dass der Anteil der Mieten an den Gesamtausgaben einer Familie umso grösser wird, je grösser die Familie und somit der benötigte Wohnraum ist. Erschwert wird dieser Umstand dadurch, dass in Liechtenstein verhältnismässig wenig günstiger Wohnraum zur Verfügung steht. Dazu möchte ich bemerken, dass das neue Gesetz für die Förderung des preiswerten Wohnungsbaus die Erstellung von kostengünstigen gemeinnützigen Wohnungen fördert, die vor allem durch die Gemeinden gebaut werden sollen. Gegen dieses Gesetz ist im Moment das Referendum ergriffen worden. Um auf das jetzt zur Debatte stehende Gesetz zurückzukommen: Das Vernehmlassungsergebnis war insgesamt sehr positiv. Einzelne Gemeinden haben sich zwar gegen die in der Vorlage vorgeschlagene Finanzierung geäussert. Die Regierung hat diesem Einwand Rechnung getragen und den Finanzierungsmodus zugunsten der Gemeinden und zulasten des Landes geändert. Anstatt einer hälftigen Aufteilung übernimmt das Land drei Viertel der Aufwendungen für die Wohnbeihilfe. Das für die Gemeinden verbleibende Viertel erachte ich aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinden als angemessen, reduzieren sich doch auch für die Gemeinden, nicht nur für das Land, die Sozialhilfebeiträge nach Sozialhilfegesetz Art. 24.Die Regierung hat schon mehrfach erwähnt, dass sie einen Teil der zusätzlich ab 1. Januar 1999 erzielten Mehrwertsteuereinnahmen an die Bevölkerung zurückgeben werde. Eine Beteiligung des Landes in Höhe von geschätzten CHF 4,5 bis 6 Mio. ist deshalb gerechtfertigt. Mir erscheinen auch die Einkommensgrenzen für Wohnbeihilfebezüger richtig festgelegt. Wohl kommt einem ein maximales Jahreseinkommen von CHF 75'000 als noch wohnbeihilfebezugsberechtigt auf den ersten Blick hoch vor. Dieser Betrag steht jedoch für eine sechsköpfige Familie und setzt sich zusammen aus dem steuerlichen Bruttoerwerb aller Familienmitglieder sowie ein Zwanzigstel des Vermögens inklusive amtlich geschätztem Boden. Und diese höchste Einkommensstufe bedingt dann auch nur eine Wohnbeihilfe von CHF 200 pro Monat für die sechsköpfige Familie. Die vorgeschlagenen gestaffelten monatlichen Wohnbeihilfen gemäss der Tabelle im Anhang 1 sind angemessen. Bedenken äussern möchte ich jedoch im Zusammenhang mit Art. 5 Abs. 5: Dort heisst es, dass Bezüger von Wohnbeihilfen den Nachweis erbringen sollen, alle zumutbaren Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Einkommenssituation unternommen zu haben. In der Erklärung im Regierungsbericht Seite 24 steht dazu, das z.B. Familien, in denen sämtliche Kinder über 10 Jahre alt sind, beiden Ehegatten oder einem allein erziehenden Elternteil zumindest eine Teilzeitarbeit zuzumuten ist. Abgesehen davon, dass Teilzeitarbeitsplätze dünn gesät sind, erscheint mir im Hinblick auf die Kinder dieser Ansatz bedenklich, befinden sich doch 10- bis 14-jährige Kinder in einer sensiblen Phase und sollten keineswegs sich selbst überlassen werden. Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass diese Vorlage insgesamt sehr familienfreundlich ist und einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit ganz im Art. 14 der Verfassung darstellt, und zwar der Art. 14 wie folgendermassen: "Oberste Aufgabe des Staates ist die Förderung der gesamten Volkswohlfahrt". Dieser Forderung kommen wir damit einen Schritt näher. Ich spreche mich deshalb für Eintreten auf die Vorlage aus.
Abg. Helmut Konrad:
Wir müssen feststellen, dass immer mehr - wir haben es ja auch vorhin gehört - immer mehr Menschen bei uns im Land auf wirtschaftliche Hilfe angewiesen sind, und zwar durch den Staat. Es ist der Armutsbericht zitiert worden. In diesem Armutsbericht wird vor allem auch auf die Ursache der hohen Mietkosten hingewiesen, die viele Menschen in diesem Land eben in diese Situation bringen. Wir haben auch am Mittwochvormittag im Zusammenhang mit dem Traktandum "Nachtragskredite" und dort beim Kreditposten "Wirtschaftshilfe" festgestellt, dass der Nachtragskredit dort recht hoch ausgefallen ist. Wir haben auch dort auf diesen Umstand hingewiesen. Der wirtschaftliche Hintergrund im Land: Beinahe Vollbeschäftigung. Wir haben nur - nur für die, die betroffen sind natürlich nicht - 1,3% Arbeitslosigkeit. Wir haben eine florierende Wirtschaft. Und trotzdem stellen wir eben diese Entwicklung fest. Das vorliegende Gesetz über die Wohnbeihilfe versucht, diesen Leuten als Zielgruppe durch die Gewährung eines Wohngeldes statt einer Sozialhilfe, auf die sie allenfalls angewiesen sind, unterstützend zur Seite zu stehen. Auf Antrag haben sie längerfristigen Anspruch auf ein Mietgeld, auf eine Unterstützung der Miete, die sie zu bezahlen haben bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Meine Vorrednerin ist auf diese Einschränkungen des Bezügerkreises eingegangen. Es müssen bestimmte Wohnraumvorgaben erfüllt werden oder sein, es werden keine Luxuswohnungen unterstützt, die Wohnungen müssen dem Wohnbedürfnis, der Grösse der zu unterstützenden Familie entsprechen. Es wird nur an Mieter Wohngeld, Wohnbeihilfe geleistet und eine bestimmte, nach Aussagen im Bericht und Antrag recht tief angesetzte Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden. Also auf diesem Hintergrund ist auch für mich Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten. Auch ich bin der Auffassung, dass der Staat diesen Menschen helfen muss. Ich möchte aber im Sinne auch dieser Diskussion, die wir am Mittwoch geführt haben, auch noch ein "aber" anbringen. Es ist festzustellen - eben auf dem vorhin erwähnten Hintergrund einer beinahe Vollbeschäftigung, einer florierenden Wirtschaft -, dass wir feststellen müssen, dass der Staat immer stärker regulierend eingreifen muss, damit nicht immer mehr Menschen durchs soziale Netz fallen. Der Vizeregierungschef hat am Mittwoch gesagt, es werde Gegensteuer gegeben und hat dort festgehalten, vor allem eben solche, ich möchte sie mal als Symptombekämpfungsmassnahmen bezeichnen: Wohngeldunterstützung, Krankenkassensubvention für Einkommensschwache, dann auch die Ausgaben allgemein in der Sozialhilfe. Ich bezeichne das als Symptombekämpfung, weil ich auch Ursachen sehe, die man vielleicht stärker auch berücksichtigen müsste. Ich stelle fest, dass in einer immer stärker liberalisierten Wirtschaft Lohndruck entsteht durch die Öffnung des Arbeitsmarktes und dass dadurch vielleicht diese Entwicklung, die sich jetzt abzeichnet, noch weitergehen wird. Das bedeutet automatisch auch steigende Belastungen für den Staat. Wir stellen das zurzeit als nicht dramatisch fest, weil wir hohe Staatseinnahmen verzeichnen, teilweise ohne Steuerbelastung, wenn ich jetzt an schlechter Verdienende denke, ohne Steuerbelastung dieser Kreise. Wir können uns sogar noch Steuersenkungen leisten. Ich habe hier meine Mühe, indem ich auch am Mittwoch gehört habe, der Staat - man sei für eine liberale Wirtschaftspolitik - der Staat müsse möglichst zurückhaltend eingreifen oder eben gar nicht eingreifen. Auf der anderen Seite aber wird - vielleicht eine Folge davon - ein immer stärker werdendes Engagement auf der anderen Seite eben notwendig, dort wo Menschen eben in Not geraten. Und dort denke ich - ich möchte nochmals betonen, dass ich für diese Wohnbeihilfe bin - aber dort denke ich, müssten wir uns wirklich auch Gedanken machen, dass wir sonst nicht zu einseitig nur immer an dieser Symptombekämpfung orientiert sind und die andere Seite dieses ganzen Spektrums aus den Augen verlieren.
Abg. Marco Ospelt:
Auch ich befürworte die Vorlage der Regierung zur Ausrichtung von Wohnbeihilfen. In diesem Sinne befürworte ich auch die Tätigkeit der Regierung. Ich finde es gut, dass einkommensschwache Familien unterstützt werden, dass vor allem Familien unterstützt werden, die ihren Wohnsitz im Inland haben. Wir wissen alle, dass die Lebenshaltungskosten, nicht nur die Mietkosten, im Inland besonders hoch sind. In diesem Sinne kann ich die Ausführungen der Regierung bestätigen. Ich finde es auch gut, dass wir einen Akt der Solidarität setzen gegenüber diesen Familien. Aber ich möchte betonen, das was der Abg. Helmut Konrad ausgeführt hat: Es genügt nicht, dass man Geld verteilt. Es gibt da das alte Sprichwort von einen Fisch geben oder zu fischen lehren. Mit diesen Wohnbeihilfen geben wir den Fisch. Damit ist aber die Verantwortung der Regierung nicht abgetan. Sie muss alles unternehmen, um die Ressourcen dieser einkommensschwachen Personen zu verstärken, damit sie wirklich in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich selbstständig zu handeln, denn wirtschaftliche Selbstständigkeit wird an sich durch diese Vorlage nicht erreicht. Ich komme noch darauf zurück.Vor allem möchte ich den Eindruck korrigieren, dass durch diese Wohnbeihilfen eine Massnahme im Bereich der Gesundheitskosten gesetzt werde. Und schon gar nicht, dass durch Wohnbeihilfen die Entwicklung im Bereich der Gesundheitskosten verbessert werden könne. In diesem Zusammenhang möchte ich dasselbe sagen, was Christoph Blocher gestern gesagt hat: "Wir sehen uns bei Philippa wieder". Es werden noch Probleme auftauchen im Zusammenhang mit den Gesundheitskosten und den Fragen im Zusammenhang mit dem Krankenversicherungsgesetz. Und die Fehler dort können nicht durch Geldverteilung hier korrigiert werden. Dann muss ich ganz klar feststellen, dass es bei dieser Vorlage vor allem darum geht, ungerechtfertigte Einnahmen des Staates, über den Bedarf des Staates hinausgehende Einnahmen an die Bürger zurückzugeben. Das ist eine alte Forderung der Bürgerpartei. Wir begrüssen es, dass die Regierung auf diese Forderung eingeht, im konkreten Fall durch die Ausrichtung von Wohnbeihilfen. Aber es geht hier nicht um Gesundheitskosten, es geht um die Rückgabe von über das Mass hinausgehenden Einnahmen des Staates. Die Regierung verteidigt diese Vorlage als ihre Familienpolitik. Sie sagt, hier habe sie einen familienpolitischen Wurf getan. Wenn man aber den Bericht und Antrag liest, dann merkt man, dass in der ursprünglichen Vorlage der Regierung gar keine familienpolitische Motivation enthalten war. Erst die Teilnehmer an der Vernehmlassung haben diese familienpolitische Idee eingebracht und haben angeregt, mit Wohnbeihilfen vor allem Familien zu unterstützen. Das ist also gar nicht auf dem Mist der Regierung gewachsen, sondern das wurde ihr von ausserhalb vorgeschlagen und näher gebracht. Die Regierung hat in diesem Zusammenhang noch einige weitere Versäumnisse. Zum Beispiel hat sie auch hier in dieser Vorlage wieder gesagt, noch im Herbst diesen Jahres sei das neue Mieterschutzgesetz im Landtag. Also wenn ich hinausschaue, dann ist diese Zeit schon abgelaufen, der Herbst dieses Jahres. Wenn ich aufs Datum schaue, dann dauert es noch vier Tage. Ich frage mich, ob innerhalb von vier Tagen das Mieterschutzgesetz dem Landtag vorliegen wird. Ein Argument der Regierung möchte ich auch ein bisschen infrage stellen, nämlich jenes, dass durch diese Wohnbeihilfen die Bezüger von Sozialhilfe entlastet würden. Ich muss in diesem Zusammenhang sagen, dass die Zahlen ziemlich im Dunkeln liegen. Ich finde auch, sie sind nicht seriös erhoben worden. Vor allem dieses Argument der wirtschaftlichen Selbstständigkeit, das man durch diese Wohnbeihilfen erreichen wolle, dieses Argument steht auf sehr tönernen Füssen, denn die Regierung schreibt selber auf Seite 22 und noch einmal auf Seite 27 des Berichtes, dass die Mehrzahl der Sozialhilfeempfänger gar nicht aus der Sozialhilfe herauskommen wird durch diese Wohnbeihilfen, sondern nur etwas weniger Sozialhilfe wird beziehen müssen. Ich kann das gerne vorlesen, Seite 22: "Es ist aber davon auszugehen, dass trotz Wohnbeihilfen ein grosser Teil der betroffenen Personen weiterhin, wenn auch in einem bedeutend geringerem Ausmass, von der Sozialhilfe abhängig sein wird". Und dann auf Seite 27, wenn ich das rasch suchen darf. Ich finde es jetzt nicht, aber da ist auch noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Personen gar nicht aus der Sozialhilfe entlassen werden können - trotz dieser Wohnbeihilfen. Auch scheinen mir die Einkommensgrenzen, die in diesem Gesetz festgelegt werden, ein bisschen fragwürdig. Einerseits nach unten, weil im unteren Bereich eben die Bezüger nicht aus der Sozialhilfe herauskommen, aber dann auch nach oben, weil es dort Überschneidungen gibt zum Gesetz über den privaten Wohnungsbau, wo ich mich frage, wie denn hier die Abgrenzung sei. Also knapp bekommt man nicht mehr Förderung nach Wohnbeihilfen. Diese Zahlen dort, die Einkommensgrenzen dort sind sehr sich überschneidend. Eine Frage habe ich an die Regierung in Bezug auf die Mitwirkung der Gemeinden. Ganz am Anfang des Gesetzes wird ausgeführt in einem Artikel, dass die Gemeinden einbezogen seien in die Durchführung dieses Gesetzes. Ich finde aber nirgends Ausführungen, in welcher Weise sie einbezogen seien, ausser dahingehend, dass sie mitbezahlen sollen. Die Gemeinden sind ja auch involviert im gemeinnützigen Wohnungsbau gemäss Wohnbauförderungsgesetz. Im Übrigen ist, wie schon ausgeführt wurde, ihre Rolle in diesem Zusammenhang fraglich, weil dieses Wohnbauförderungsgesetz ja noch einer Volksabstimmung unterworfen werden soll. Wenn das dort dann abgelehnt wird, dann fehlt auch das Element des sozialen Wohnungsbaus, das heisst im ganzen Gebäude der Regierung im sozialen Bereich fehlt dann ein ganz entscheidender Zahn im Gebiss. Ich frage mich aber auch, wie denn ein Ausgleich stattfindet, wenn sich eine Gemeinde besonders engagiert im gemeinnützigen Wohnungsbau und damit zur Senkung der Wohnkosten beiträgt und dann trotzdem, wie alle anderen auch, auch wie jene, die sich hier gar nicht engagieren, trotzdem zu einem Viertel an diesen Wohnbeihilfen beteiligt werden soll. Ich möchte hier auch anmerken, dass für mich die Wohnbeihilfen, unabhängig von den effektiven Wohnungskosten, ausgerichtet werden sollten. Und das würde für mich heissen, auch unabhängig davon, ob ein Mieter in einer Wohnung wohnt, die durch den sozialen Wohnungsbau schon gefördert wurde. Eine weitere Anmerkung habe ich dazu, dass die Regierung vorsieht, nur Mieter zu fördern, also nur einkommensschwache Familien zu fördern, die als Mieter einen Wohnraum bewohnen. Ich frage mich, wie es denn steht um Leute, die wirklich durch alle Maschen fallen, zum Beispiel Familien, die zwar ein niederes Einkommen haben, aber in einem geerbten Wohnraum leben, die also ihre Wohnung oder ihr Haus ererbt haben und die das nun unterhalten müssen mit ihrem niederen Einkommen. Die wären dann deutlich schlechter gestellt, wenn sie in diesem geerbten Wohnraum bleiben, als wenn sie sich eine Mietwohnung suchen. Und in diesem Zusammenhang frage ich mich auch, wie die Regierung umzugehen gedenkt mit Grossfamilien, also mit Familien, wo drei Generationen zusammenleben. Sie führt zwar hier aus, dass alle Personen, die im Haushalt leben, mitgezählt werden. Aufgrund der Ausführungen muss ich aber schliessen, dass sie damit nur Kinder der Eltern, also eine 2-Generationen-Familie meint. Für mich wäre es ein wichtiger sozialer Aspekt, wenn auch 3-Generationen-Familien von diesen Wohnbeihilfen profitieren könnten. Natürlich in der Weise, dass auch das Einkommen dieser dritten Generation, also dieser Grosseltern-Generation mitgezählt würde, aber immerhin so, dass diese Personen zur Gesamtzahl der in der Wohnung lebenden Personen hinzugezählt werden. Das wird aus den Ausführungen der Regierung nicht ganz klar ersichtlich. Es gibt auch Grossfamilien, die aus einem anderen Kulturkreis als dem unseren stammen, die in Mehr-Generationen-Familien zusammenleben, wo z.B. verheiratete Kinder weiterhin mit ihren Eltern zusammenleben. Ich erlebe hier häufig ein Problem auch im Zusammenhang mit unserem Ausländerrecht, wo z.B. diese Familien gezwungen werden - weil wir ja die Bestimmung haben, jeder müsse eine den Gegebenheiten, unseren Gegebenheiten entsprechende Wohnung für sich nachweisen können - dass diese Familien dann für die quasi 3. Generation, also für verheiratete Kinder zwar eine kleine Wohnung mieten - sie sind dazu gezwungen - diese Wohnung aber gar nie bewohnen, sondern die verheirateten Kinder leben zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern in einer dann entsprechend grossen Wohnung, und die Eltern hätten dann keine Möglichkeit, für diese grosse Wohnung irgendeine Unterstützung zu bekommen, auch wenn sie vom Einkommen her der gesamten Familie die Bedingungen erfüllen würden. Weil nämlich von uns gefordert wird, dass sie ihre Wohnbedürfnisse unseren Vorstellungen anzupassen hätten. Ich finde es ganz gut, dass man die Grösse und den Ausbaustandard der Wohnung nach oben limitiert. Ich würde es aber schlecht finden, wenn man das dann auch nach unten limitiert, also wenn man sagte, dass jemand, der in einer nicht entsprechend luxuriös ausgebauten Wohnung lebt, dann nicht von diesen Wohnbeihilfen profitieren könnte.Zusammenfassend möchte ich sagen, dass ich dieses Gesetz zur Gewährung von Wohnbeihilfen begrüsse, dass ich aber noch einige Anmerkungen habe zur Höhe des anrechenbaren Einkommens und vor allem dann auch zu den Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Form des Zusammenlebens innerhalb der Familie, wo ich finde, dass die Regierung zu sehr eingreift mit diesem Gesetz.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Es ist immer etwas riskant, Herr Abg. Ospelt, Zitate aus dritter Hand zu verwenden. Das trifft übrigens auch für Christoph Blocher zu. "Bei Philippi sehen wir uns wieder" hat ja bekanntlich der Geist des ermordeten Julius Cäsar zu seinem Mörder Brutus gesagt, zumindest laut Shakespeare, und ich hoffe doch nicht, dass Sie sich nur mehr als den Geist des Abg. Marco Ospelt ansehen.
Abg. Paul Vogt:
Ich freue mich über dieses Gesetz. In meinen Augen ist es ein Meilenstein bei einem sinnvollen, aber auch massvollen Ausbau unseres Sozialstaates. Sinnvoll ist dieser Ausbau deshalb, weil es in unserem Lande Leute gibt, die auf eine solche Förderung angewiesen sind. Leider gibt es keine offiziellen Statistiken, die uns Auskunft geben, wie gross der Anteil der Mieter und wie gross der Anteil der Wohneigentümer ist. Ich denke, das wäre ein Postulat an die amtliche Statistik. Eine Umfrage aus dem Jahre 1991 zeigt aber, dass 47% der Bevölkerung in Mietwohnungen leben, heute dürfte dieser Anteil bereits bei über 50% sein, denn es ist davon auszugehen, dass der Anteil der Wohneigentümer langsam zurückgeht. Bis heute werden ausschliesslich Wohneigentümer gefördert. Dies soll nun mit diesem Gesetz korrigiert werden. Für mich entspricht es einem Gebot der Gerechtigkeit, dass nicht nur Wohneigentum gefördert wird, sondern auch einkommensschwache Mieter und Mieterinnen. Massvoll ist der Ausbau deswegen, weil nur Personen gefördert werden, die auf eine Förderung angewiesen sind, weil deren Einkommen unter oder knapp über dem Existenzminimum liegt. Massvoll ist die Vorlage aber auch deshalb, weil sie mit geschätzten 4 bis 6 Mio. zusätzlichen Franken auskommen wird. Und das hält sich in meinen Augen in einem vertretbaren Rahmen. Allerdings ist diese Berechnung der Folgekosten noch mit einem sehr grossen Unsicherheitsfaktor belastet. Wie sich das Gesetz in der Praxis auswirken wird, lässt sich schwer abschätzen. Aber ich möchte festhalten, dass ich die dem Gesetz zu Grunde liegenden Leitlinien vollumfänglich unterstütze. Ich gehe kurz auf die wichtigsten ein.Zunächst einmal geht es um einen gezielten Ausbau des Sozialstaates, gezielt in dem Sinn, dass ausschliesslich einkommensschwache Familien unterstützt werden. Einzelpersonen und Paare ohne Kinder werden auf die Eigenverantwortung verwiesen. Die Vorlage ist damit sehr familienfreundlich, die Gefahr von Missbräuchen erscheint mir nicht sehr gross. Wichtig erscheint mir weiter, dass eine klare Trennung zwischen Sozialhilfe und Wohnbeihilfe vorgenommen wird. Die Wohnbeihilfe wird nicht vom Amt für Soziale Dienste, sondern vom Amt für Wohnbauförderung ausgerichtet. Sie hat damit nicht den Charakter einer Sozialhilfe, bei der die persönlichen Verhältnisse offen gelegt werden müssen, was für die Betroffenen unangenehm ist. Gesuchsteller werden nicht als armengenössige Bittsteller behandelt. Es geht hier auch um die Frage der Selbstachtung der Gesuchsteller, denn man muss sich bewusst sein, dass für manche an sich förderungsberechtigte Personen ein Gang zum Sozialamt nicht infrage kommt, weil sie das als entwürdigend empfinden. Wenn das Gesetz das angestrebte Ziel erreicht, wird einem Teil der Personen, die heute Sozialhilfeempfänger sind, in Zukunft der Gang zum Sozialamt erspart bleiben. Weiter begrüsse ich, dass die ursprüngliche Idee, den Anspruch auf die Ausrichtung von Wohnbeihilfe zeitlich auf zwei Jahre zu befristen, fallen gelassen wurde. Damit wäre das Ziel seinem Zweck nicht gerecht worden. Viele Empfänger und Empfängerinnen von Wohnbeihilfen wären nach Ablauf dieser Frist wieder auf die Hilfe des Amtes für Soziale Dienste angewiesen gewesen.Was uns vorliegt, ist ein übersichtliches Gesetz, das knapp gehalten ist, bei dem die Hoffnung besteht, dass es einfach zu handhaben ist. Die Regierung glaubt, ohne zusätzliches Personal beim Amt für Wohnbauförderung auszukommen. Dies scheint mir allerdings höchstens dann möglich, wenn das neue Wohnbauförderungsgesetz in der bevorstehenden Volksabstimmung angenommen wird. Meines Erachtens unterschätzt aber die Regierung den für die Umsetzung dieses Gesetzes notwendigen Aufwand. Ich gehe davon aus, dass pro Jahr etwa 1'000 Gesuche zu bearbeiten sein werden. Dies entspricht sicher einer vollen Stelle. Wir müssen ja bedenken, dass viele Beratungsgespräche stattfinden müssen, dass die Gesuche bearbeitet werden müssen und später auch Kontrollen durchgeführt werden. Das alles erfordert viel Zeit. Eine Kritik am Bericht: Der Abg. Marco Ospelt hat bereits erklärt, dass nicht ersichtlich ist aus dem Bericht, wie viel Personen zugleich Hilfe bei der Wohnbauförderung suchen müssen und auch zum Sozialamt gehen müssen. Aufgrund der Tabellen im Anhang ist mir leider das auch nicht klar geworden. Viele Personen haben Anspruch sowohl auf Wohnbeihilfe als auch auf Sozialhilfe. Wie viele Personen müssen gleichzeitig bei beiden Ämtern Antrag stellen? Diese Frage war ja auch bei der Diskussion von Bedeutung, wer die Wohnbeihilfe ausrichten soll. Ob das nun das Amt für Soziale Dienste sein soll oder das Amt für Wohnbauförderung. Ich möchte nun noch kurz auf die Aufgabenverteilung bzw. die Verteilung der Lasten zwischen Land und Gemeinden eingehen. Ich werde dem Finanzminister damit keine Freude machen, vielleicht dem Bürgermeister von Vaduz. Ich bin der Auffassung, dass die neue Aufgabe zu 100% vom Land finanziert werden sollte. Bei der Sozialhilfe haben wir einen Lastenausgleich zwischen Land und Gemeinden, beide zahlen 50% der anfallenden Kosten. Eine ähnliche Lastenverteilung haben wir bei den Gehältern der Primarlehrer. Sowohl bei der Sozialhilfe als auch bei der Besoldung der Primarlehrer kann aber argumentiert werden, dass dies an sich eine Gemeindeaufgabe wäre, weil sie die Gemeinden zunächst betrifft und dass das Land eigentlich nur subsidiär in die Mitverantwortung eingebunden wird. Tatsächlich erkauft sich das Land aber mit der hälftigen Übernahme der Kosten in beiden Fällen wesentlichen Einfluss auf die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Zwar gibt es in den Gemeinden Fürsorgekommissionen bzw. Gemeindeschulräte, in der Praxis überwiegen aber bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben die Kompetenzen des Amtes für Soziale Dienste und des Schulamtes bzw. der Regierung. Wohnbauförderung ist eine Aufgabe, die, zumindest soweit es um die finanzielle Förderung geht, allein vom Staat wahrgenommen wird. Meines Erachtens wäre es daher gerecht, wenn auch bei den Mietbeiträgen der Staat die gesamten Kosten übernehmen würde. Die Gemeinden haben weder bei der Wohnbauförderung noch bei den Wohnbeihilfen irgendwelche Mitspracherechte. Wohnbeihilfe ist etwas grundsätzlich Neues, das wir bislang nicht kennen. Nach dem Motto: Wer befiehlt, der zahlt, sollte daher auch der Staat die gesamten Kosten übernehmen. Dies entspricht auch einem ökonomischen Prinzip, dass derjenige, der eine Massnahme anordnet, die entsprechenden Kosten zu übernehmen hat, weil sonst keine Kostenwahrheit eintritt. Die von der Regierung vorgeschlagene Aufteilung - drei Viertel Land, ein Viertel Gemeinden - passt nicht in dieses System. Ich spreche mich daher dagegen aus. Abschliessend noch eine Bemerkung zum Begriff "Wohnbeihilfe". Dieser Begriff sagt meines Erachtens nicht präzis genug, worum es eigentlich geht. Ausserdem erinnert der Begriff "Beihilfe" an Sozialhilfe, was mir nicht wünschenswert erscheint. Ich möchte daher anregen, diesen Begriff durch einen treffenderen zu ersetzen, z.B. durch Mietbeiträge.
Abg. Alois Beck:
Im Jahre 1997 hat das Amt für Soziale Dienste einen Bericht publiziert mit dem Titel "Armut in Liechtenstein: Bericht über Einkommensschwäche, Bedürftigkeit und Randständigkeit im Fürstentum Liechtenstein anlässlich des UNO-Jahrzehnts 1997 bis 2006 zur Beseitigung der Armut". Ich habe aufgrund der Publikationen den Regierungschef-Stellvertreter gefragt, ob dieser Bericht auch im Landtag behandelt werden wird. Er hat dann ausgeführt, dass die Regierung vorschlage, anlässlich der Behandlung eines Traktandums, das den sozialen Bereich anbelange, wäre das sicher zielführender - und ausdrücklich die Wohnbeihilfen erwähnt. Ich habe deshalb erwartet, dass etwas breiter und tiefer auf diese Thematik anlässlich dieser Sitzung eingegangen wird. Dies ist von mir aus gesehen nicht in diesem Tiefgang geschehen. Ich möchte deshalb einige grundsätzliche Ausführungen zur Sozialpolitik machen. Es ist auch in dem Sinne nicht zu spät, wenn auch das UNO-Jahrzehnt hier bis 2006 angegeben wird. Auch nachher wird das nicht unaktuell sein. Ich verstehe diese Ausführungen als Diskussionsbeitrag. Ein zentrales Anliegen der Sozialpolitik im engeren Sinne ist die Armutsbekämpfung. Sobald aber der Armutsbegriff konkretisiert werden soll, scheiden sich bald einmal die Geister. Armut ist ein relativer Begriff. Dieser muss im Rahmen des politischen Prozesses konkretisiert werden. Im Allgemeinen unterscheidet man drei Armutskonzepte: Man spricht von absoluter, von relativer und von subjektiver Armut. Beim absoluten Armutskonzept geht es um den notwendigen Güterbedarf zur Erhaltung der Existenz. Beim relativen Armutskonzept wird definiert, wie Armut in Relation zum allgemeinen Lebensstandard der Bevölkerung aufgeführt wird. Man spricht auch von sozialem Existenzminimum. Schliesslich das subjektive Armutskonzept. Hier geht es um das Empfinden jedes Einzelnen, arm zu sein. In einem Wohlfahrtsstaat ist eigentlich nur der relative Armutsbegriff von Aktualität. In Liechtenstein gibt es keine offizielle Armutsgrenze. Die Armutsquote schwankt denn auch je nach verwendeter Armutsgrenze zwischen 4,4 und 17% der Bevölkerung. Dies gemäss Verwendung der Armutsindikatoren, wie sie im zitierten Bericht "Armut in Liechtenstein" aufgeführt werden. Die Festlegung eines solchen Indikators kann letztlich auch nur politisch entschieden werden. Hier spielen selbstverständlich Wertvorstellungen mit hinein. Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage ist nun vorgesehen, dass für Familien ein Anspruch auf Ausrichtung von Wohnbeihilfen besteht, wenn ein bestimmtes Einkommen unterschritten ist. Grundsätzlich kann ich ein solches Wohngeld mit einem verstärkten Einsatz der an die individuelle Leistungsfähigkeit und den individuellen Wohnungsbedarf anknüpfenden Förderung einer Familie befürworten. Wir kommen hier zu Fragen, wo die Märkte nicht immer zu akzeptablen Verteilungswirkungen führen, d.h. es gibt Einkommen, welche den Wirtschaftssubjekten die Teilnahme an den üblichen Aktivitäten der Gesellschaft, in der sie leben, nicht erlauben. Welche Lösungen bieten sich grundsätzlich an? Im Sozialrecht ist das Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit vorherrschend. Bei der Lohnpolitik sollte meines Erachtens das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit massgeblich sein, weshalb ich auch grundsätzliche Bedenken bezüglich eines gesetzlich festgelegten Minimallohnes habe. Selbstverständlich muss beim sozialen Aspekt die Anreizfunktion des Arbeitseinkommens gewahrt bleiben. Nun, was gibt es für effiziente Instrumente für die Umverteilungspolitik? Im Ansatz enthalten die hier vorgeschlagenen Wohnbeihilfen Prinzipien, wie sie beispielsweise die negative Einkommenssteuer aufweist. Ich gehe davon aus, dass die meisten wissen, was unter dieser negativen Einkommenssteuer zu verstehen ist. Eine solche erlaubt es, den untersten Einkommensschichten gezielt zu helfen, sodass sich diese die für ein menschenwürdiges Leben erforderlichen Güter beschaffen können. Das Konzept der negativen Einkommenssteuer geht davon aus, dass dem Steuertarif unterhalb einer zu definierenden Einkommenshöhe ein negativer Steuersatz angeführt wird, gemäss dem den Betroffenen eine soziale Grundsicherung in Form eines staatlichen Transfers zufliesst. Durch eine entsprechende Tarifausgestaltung können Leistungsanreize beibehalten werden. Eine solche Gewährung eines Grundeinkommens für alle würde, wie es auch im Bericht "Armut in Liechtenstein" heisst, einen grundlegenden Systemwechsel in der sozialen Sicherung darstellen. Aber ich glaube, dass es wert wäre, unsere Sozialpolitik einmal grundsätzlich zu debattieren, um bestehende Mängel einer allfälligen Lösung zuführen zu können. Wenn ich in die begeisterten Gesichter der Abgeordneten schaue, bin ich überzeugt, dass alle nur gierig darauf warten, in die Debatte einzusteigen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das werden wir gleich merken.
Abg. Marco Ospelt:
Ich freue mich, dass ein Banker für einmal den Geist hat und freue mich dann auf die Diskussion, wenn so etwas wirklich ansteht in diesem Hause. Etwas möchte ich noch dazu sagen, was eigentlich in diese Richtung geht. Ich wollte eigentlich nicht derjenige sein, der das sagt. Aber trotzdem: Auch der Arbeitnehmerverband hat an der Vernehmlassung zu diesem Gesetz teilgenommen. Und was hat der Arbeitnehmerverband gesagt? Was hat der Arbeitnehmerverband gefordert? Er hat gefordert, dass der Standard in den Wohnungen gesenkt werden solle. Er hat gefordert, dass tiefere Einkommensgrenzen angesetzt werden sollen für den Bezug von Wohnbeihilfen. Er hat gefordert, dass die Wohnbeihilfen auf ein Jahr befristet sein sollen. Und er hat gefordert, dass eine zehnjährige Verjährungsfrist angesetzt werden solle, um ungerechtfertigte Bezüge wieder einzuholen. Ich frage mich hier wirklich, ob das die Wahrnehmung der Aufgaben eines Arbeitnehmerverbandes ist. Und ich möchte meine Äusserungen durchaus als Nadelstiche verstanden wissen gegen den Arbeitnehmerverband im Sinne einer Akupunktur, die den Energiefluss im sozialen Gewissen des Arbeitnehmerverbandes wieder zum Fliessen bringen soll.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Es wurde in den Voten sehr gut zusammengefasst, was den Kern dieser Vorlage darstellt. Es wurde in den Voten diese Gesetzesvorlage sehr positiv aufgenommen, wofür ich mich recht herzlich bedanken möchte. Den Kern kann man in der Tat auf drei Eckpunkte konzentrieren. Das erste nämlich, dass wir an einem Punkt ansetzen wollen, der sehr spezifisch für Liechtenstein ist und der auch hilfreich ist, nämlich beim Wohnen. Wir haben eine sehr grosszügige Förderung im Bereich der Eigentumsbildung beim Wohnen. Sei es nun das jetzt bestehende Wohnbauförderungsgesetz und das sich in der Schwebe befindende Gesetz über das preiswerte Wohnen. Beide sind im internationalen Vergleich äusserst grosszügig. Ich glaube, das darf festgehalten werden. Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Ich denke, dass es daher auch ein Gebot der Fairness ist, dass man an die vielen und zahlreichen Mieterinnen und Mieter in unserem Land denkt. Ein weiterer Aspekt ist die Einschränkung, dass man sich auf die Familien konzentriert. Ich gestehe dem Abg. Marco Ospelt zu, dass es eines Inputs aus der Vernehmlassung bedurfte, um den Fokus wirklich ausschliesslich auf die Familie zu bringen, dass wir diesen "Mut zur Lücke" hatten. Aber Sie werden auch in der Vernehmlassung klar feststellen können, dass dem Familienaspekt Rechnung getragen wurde. Auch von der Historie dieses Gesetzes her wissen Sie, dass ein Stück weit auch ergänzende Leistungen zum Kindergeld hier kompensiert werden, um das vorsichtig zu formulieren. Es sollen Familien, die einkommensschwach sind, damit besonders unterstützt werden. Dabei ist es eine Leistung, die auch an eine Gegenleistung sich anknüpft, weil eben gerade diese Familien mit ihren Kindern auch Kapital für die Zukunft sind, für das Weiterexistieren unserer Gesellschaft und auch für - vielleicht wird das gar materialistisch gedacht, ich gebe das zu - auch für die Finanzierung von AHV etc. in der Zukunft. Auch das sollte man nicht vergessen bei allem wirtschaftlichen Wohlstand. Die Einzelpersonen werden in der Tat auf andere Gesetze, auf die Eigenverantwortung verwiesen. Eine allgemeine Ausführung vielleicht, auch zum Personal. Der Abg. Paul Vogt hat das richtig festgestellt. Wenn das Gesetz über das preiswerte Wohnen nun wirklich in Kraft tritt, werden wir dort einiges an Verwaltungsaufwand einsparen können, sodass wir mit dem derzeitigen Personalbestand bei der Wohnbauförderungsstelle oder beim entsprechenden Amt auskommen würden, eine Umschichtung. Wenn dieses Gesetz nicht realisiert werden könnte, müssten wir in der Tat in der Grössenordnung, die Sie angedeutet haben, rechnen und schauen: Gibt es Möglichkeiten der Versetzung oder müssten wir dann in der Tat auf die 2. Lesung hin mit einem entsprechenden Antrag kommen. Ich bin kein Hellseher. Ende Februar werden wir alle miteinander diesbezüglich schlauer sein. Es gehört vielleicht nicht ganz hierher. Ich möchte aber in diesem Hohen Haus auch einen Appell, gerade an die Abgeordneten richten, die für dieses Gesetz über das preiswerte Wohnen waren, dass man sich jetzt nicht verunsichern lässt, auch in der Diskussion, dass man dazu steht, dass dieses Gesetz wichtige Aspekte drin hat. Es ist ein sehr offenes Gesetz, dass es ein Gesetz ist, das die Überschuldung verhindern will, und dass es nach wie vor ermöglicht, gute, vernünftige Eigentumswohnungen und Häuser zu bauen, und, dass es ein Gesetz ist, das auch endlich eine gute Grundlage schafft für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaues. Bitte, dies nicht zu vergessen. Zu den Fragen in der Eintretensdebatte, die nicht einfach oder nicht sehr sinnvoll bei einzelnen Artikeln angesprochen werden können: Die Abg. Dorothee Laternser hat sehr gut zusammengefasst, was in diesem Gesetz der Kerngehalt ist. Sie hat auf Art. 5 Bezug genommen. Ich glaube, diese Diskussion führen wir beim entsprechenden Artikel. Der Abg. Helmut Konrad hat zwar das Gesetz begrüsst, aber die Frage gestellt, ob nicht Symptombekämpfung betrieben wird. Das muss ich verneinen. Wir bekennen uns, so denke ich, obwohl es nicht in der Verfassung festgeschrieben ist, zu marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Aber zu einer Marktwirtschaft mit Adjektiven, also soziale Marktwirtschaft, eine Marktwirtschaft, die gewisse Eingriffe braucht. Wir haben das in der Verfassung schon drin. Wir haben in der Verfassung schon die Idee, dass nicht die Marktwirtschaft allein regelt, dass alle etwa Wohlstand haben, sondern dass es Instrumente der Umverteilung braucht. Ich denke, normalerweise wäre das die Steuer. Nur bei uns ist die direkte Steuer relativ ein beschränktes Mittel. Dann die Solidarität im AHV-Bereich, zum Teil im Krankenversicherungsbereich, an anderen Orten. Ich gestehe Ihnen aber gerne zu, dass es schön wäre, in verschiedenen Bereichen noch besser die Rahmenbedingungen so setzen zu können, dass sich etwas daraus entwickelt. Aber wir müssen einfach erkennen: Es braucht immer gewisse Eingriffe. Diese müssen aber mit Augenmass und vorsichtig vorgenommen werden. Leider hat mir der Landtagspräsident, der literarisch sehr beschlagen ist, etwas weggenommen. Das Wenige, was ich von Shakespeare wusste, war eben dieses Zitat, das ist ärgerlich. Ich denke aber, dass ein anderes Zitat bei Ihnen, Herr Abg. Marco Ospelt - bei allem Respekt - auch angebracht wäre, nämlich das von Cato: "Ceterum censeo". Ähnlich penetrant, wie ich auf die Raumplanung immer wieder eingehe, gehen Sie auf die angeblichen Nachteile der Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes ein. Das ist politisch durchaus legitim. Legitim ist auch, dass wir unterschiedliche Auffassungen diesbezüglich haben. Sie haben konkret das Mietgesetz angesprochen. Regierungsrat Heinz Frommelt hat das angesprochen. Wir möchten dieses so rasch als möglich im Jahre 2000 dem Landtag übergeben. Dieses Mietgesetz soll ein "Kunststück" schaffen, nämlich dass auf der anderen Seite die Rechte der Mieter verbessert werden, ohne aber Auswüchse, wie sie zum Teil im deutschsprachigen Ausland passiert sind, zu fördern. Die zusätzlichen Rechte der Mieter sollen nicht dazu führen, dass die berechtigten Eigentümerinteressen darnieder liegen müssten. Es wurde moniert, dass im Bereich der Sozialhilfe vielleicht zu wenige aus der Sozialhilfe mit diesem Gesetz kommen. Das ist aber auch nicht die Hauptstossrichtung. Die Hauptstossrichtung ist die Unterstützung von einkommensschwachen Familien. Einigen kann man in der Tag heraushelfen aus der Sozialhilfe und man kann anderen, die es "eng" haben, Luft verschaffen, berechtigt Luft verschaffen. Das ist das Ziel. Was die Preisobergrenzen anbelangt - ich glaube, das diskutieren wir beim entsprechenden Artikel. Es wurde gefragt, inwieweit die Zusammenarbeit mit den Gemeinden vorhanden sei. Ich glaube, dieses Thema könnten wir in der Eintretensdebatte behandeln. Einerseits haben wir dieses Gesetz immer auch im Zusammenhang mit dem Gesetz über das preiswerte Wohnen gedacht. Dort gibt es sehr intensive Berührungspunkte. Und schliesslich ist auch klar, dass Gemeinden in administrativen Informationsbereichen mitarbeiten sollten. Zwei weitere Aspekte, die Sie angesprochen haben. Ein Problem, das nicht gelöst sei, nämlich: Was passiert mit jemandem, der ein geerbtes Haus hat und nicht in der Lage ist, wohnbauförderungsmässig etwas zu machen. Sie haben angedeutet, dass man da allenfalls auch etwas tun sollte. Und auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache. Da bin ich der Meinung: Nein, überhaupt nicht. Es kann nicht Sinn und Zweck sein, dass wir ein "Eigentums-Haltungs-Gesetz" bilden. Für das haben wir das Gesetz über das preiswerte Wohnen, das Gesetz über die Wohnbauförderung heute, muss ich sagen. Wenn es wirklich, wenn man in einer Situation drin ist, wo man nicht in der Lage ist, ein Haus zu halten, weil man die notwendigen Mittel nicht aufbringen kann, kann das doch nicht am Staat liegen, dass man Sukkurs leistet. Sondern dann kann man auf dem Markt dieses Haus anbieten, mit den entsprechenden Mitteln Rücklagen bilden und entsprechend bescheidener leben, oder man kann das Haus zur Miete vergeben, sodass es selbsttragend ist etc. Aber ich glaube nicht, dass da die Gemeinschaft, der Staat, die öffentliche Hand, gefordert ist. Da bin ich schlicht anderer Ansicht. Das kann es nun in der Tat - meines Erachtens - nicht sein. Sie haben den Aspekt der Grossfamilien angesprochen. Das ist ein Aspekt, den man sicherlich genauer anschauen müsste. Ich habe aber gewisse Skepsis. Sie haben Recht, dass Art. 3 diese Art von Familien nicht in dieser Form berücksichtigt. Wir werden das sicherlich heute noch debattieren können und werden das sicherlich auf die 2. Lesung auch anschauen. Ich habe aber Skepsis, ob wir uns wirklich an dem orientieren sollten und können, was Familien aus anderen Kulturkreisen brauchen würden. Das wird relativ schwierig werden. Ich glaube, wir müssen einfach von einem gewissen gesellschaftlichen Durchschnitt ausgehen bei einem Gesetz. Wir können nicht überall entsprechend alles anpassen. Wenn es Flexibilisierungsbestimmungen im Gesetz bringen kann, also wenn es solche Möglichkeiten gibt, werden wir gerne überprüfen. Wir sind auch dankbar für entsprechende Anregungen. Aber ich möchte meine Skepsis nicht hinter dem Berg halten. Der Abg. Paul Vogt hat neben der Feststellung, dass es sich um einen "Meilenstein" handelt - wofür ich mich herzlich bedanken möchte und ich hoffe, dass der Landtag diesen Meilenstein auch setzt - moniert, dass im statistischen Bereich einiges zu leisten wäre. Das gebe ich zu. Wir sind statistisch - würde ich sagen - noch schwach auf der Brust in verschiedensten Bereichen. Da muss sicherlich noch einiges passieren. Es ist auch so, dass wir immer mehr merken, dass die Statistik eben nicht bloss Selbstzweck ist, sondern uns helfen würde in verschiedensten Bereichen. Aber ganz klar gesagt: Wir wissen, dass wir da einen Verbesserungsbereich haben und sind auch in verschiedensten Bereichen dabei. Aber da muss wirklich Schritt für Schritt gegangen werden. Ich hatte richtig Freude mit dem Abg. Paul Vogt, bis er auf die finanzielle Verteilung zu reden kam, die Parallelität zur Wohnbauförderung aufbrachte und dargelegt hat, dass wir es hier mit einer Aufgabe des Landes zu tun hätten. Meine "Denke" ging bis dato eher in die andere Richtung, dass eine gewisse Analogie im weitesten Sinne zur Sozialhilfe vorhanden ist, dass es eine Verpflichtung der Gemeinden sein sollte, und dass diese Reduktion von 50 auf 25% eigentlich ein Kompromiss sei, vor allem auch deswegen, weil wir gesagt haben, dass wir Mittel aus der Mehrwertsteuer verwenden möchten, nicht explizit, sondern einfach gedanklich, politisch. Ich bin auf die Debatte gespannt. Aber ich bin eher der Ansicht, dass wir hier grosszügig den Gemeinden entgegengekommen sind. Ich bin auch gespannt, was der Abg. und Bürgermeister Karlheinz Ospelt im Verlaufe der Debatte hierzu noch einbringen wird. Ich befürchte, dass hier "unheilige Allianzen" sich abzeichnen. Dann schliesslich zum Letzten, und damit schliesse ich: Der Abg. Paul Vogt hat nicht zu Unrecht infrage gestellt, ob der Titel des Gesetzes das Gelbe vom Ei ist. Ich gebe Ihnen schlankweg zu, dass wir hier auch etwas gerungen haben, unter welchem Titel wir es verkaufen und anbringen wollen. Ihr Vorschlag mit den "Mietbeiträgen" ist sicherlich überprüfenswert. Wir werden hier sicherlich nochmals über die Bücher gehen. "Mietbeiträge" könnte etwas sein. Aber ich möchte mich da definitiv noch nicht festlegen.
Abg. Gabriel Marxer:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Wenn ich mich zu dieser Regierungsvorlage zu Wort melde, dann bitte ich, meine nachfolgenden Äusserungen nicht dahingehend falsch zu verstehen, dass ich nun gegen dieses Gesetz bin oder gegen die Schaffung dieses Gesetzes wäre, im Gegenteil: Ich begrüsse es sehr. Ich anerkenne auch, und für meinen Teil erkenne ich, dass dies in Liechtenstein eine ganz neue Richtung der sozialen Hilfestellung, des sozialen Zusammenlebens bedeutet. Ich möchte jedoch davor warnen oder zumindest in diesem Hause bewusst machen: Wer für dieses Gesetz ist insgesamt, der muss sich auch bewusst sein, dass ein Missbrauch dieses Gesetzes und insbesondere eine Förderung von schlecht entlohnenden Arbeitgebern oder von Vermietern nur vermieden werden kann, wenn auch das Mietrecht Hand in Hand entsprechend angepasst wird. Dies mag etwas zynisch klingen, dies ist meine Überzeugung aus dem Ganzen, aber ich möchte dies schon zum Ausdruck bringen. Wenn wir beim Mietrecht bei der bisherigen und bis heute im Gesetz verwirklichten Lösung bleiben, dann ist einem Missbrauch dieses Gesetzes hier Tür und Tor geöffnet, und zwar in dem Sinne, dass diese Wohnbeihilfen nicht denen zugute kommen letztendlich, die es brauchen, weil ihre Einkommenssituation eben zu gering ist, als dass sie sich noch eine dem liechtensteinischen Standard angepasste Wohnung leisten können, sondern dass dann die bis heute freiwillig - sag ich einmal - gegebene Förderung durch die Mieter, die bisher mit einem relativ bescheidenen Mietzins zufrieden sind, hier dann durchschlagen könnte. Ich möchte diesen Gedanken schon einbringen, weil ich mir gar nicht sicher bin, ob wir dann nicht beim Mietrecht und der bevorstehenden Mietrechtsänderung wieder einen ganz anderen Gedanken fahren wollen, nämlich den, dass die Vermieter quasi in der bisherigen Situation verbleiben können. Das scheint mir, um einen Missbrauch dieses Gesetzes zu verhindern, nicht unter einen Hut zu bringen zu sein. Das möchte ich nur angemerkt haben, nicht dass dann bei der Änderung des Mietrechts das Gejammer entsprechend gross ist.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident. Es ist tatsächlich so, dass das Armutsrisiko vor allem auf Familien durchschlägt, dass vor allem Familien mit allein erziehenden Vätern oder Müttern diesem Armutsrisiko ausgesetzt sind und dass hier ein entsprechender Lastenausgleich gefordert werden muss. Ich hatte schon mehrmals die Gelegenheit, in diesem Hause über diesen Lastenausgleich und die Notwendigkeit des Lastenausgleichs zu sprechen. Auch Sie, Herr Regierungschef, haben ja anerkannt, dass Familien Grosses leisten für den Staat, für die nächstfolgende Generation und dass dementsprechend dieser Lastenausgleich gewährt werden muss.Ich möchte nur auf ein Problem zu sprechen kommen, das mir evident erscheint, und das ist Folgendes: Wir geben diesen Familien nun ja verschiedene Leistungen. Also Familien können bzw. die ein und selbe Familie kann nun verschiedene Leistungen beziehen. Ich denke hier an das Sozialhilfegesetz. Dann kommt das Kindergeld. Dann sollen ja in Zukunft Vergünstigungen im Krankenversicherungsbereich kommen. Dann kommt die Wohnbeihilfe. Es kann ja sein, dass ein und dieselbe Familie all die Hilfen benötigt. Und doch frage ich mich dann nach den Anknüpfungspunkten bzw. nach den Schnittstellen. Ist es notwendig, dass eine Familie dann überall wieder diese verschiedenen Nachweise erbringen muss? Sind überall dieselben Voraussetzungen? Ich kann das im Moment nicht sagen. Müssen überall dieselben Voraussetzungen erfüllt sein? Gibt es hier nicht einen enormen Verwaltungsaufwand einerseits, wenn diese verschiedenen Vergünstigungen von ein und derselben Familie angefordert werden müssen bzw. wenn ich es von der Familie aus betrachte, ist es natürlich auch nicht sehr angenehm, das ist klar, wenn man dann von Amt zu Amt muss, bis man im Prinzip eine soziale Grundsicherung erreicht hat. Und von diesem Gesichtspunkt aus ist natürlich der Diskussionsbeitrag des Abg. Alois Beck sehr interessant mit den negativen Einkommenssteuern. Aber ich möchte doch zu bedenken geben und vielleicht kann das die Regierung auch bis zum nächsten Mal ein wenig ausführen, wie es aussieht mit den verschiedenen Leistungen, die eben Familien, die diese soziale Grundsicherung nicht erreichen, angeboten werden, und was für Voraussetzungen hier jeweils verlangt werden?
Abg. Marco Ospelt:
Vielleicht kann ich gerade hier anknüpfen und noch ergänzen, dass vielleicht auch abgeklärt gehört, wie das denn ist bei Familien, die ein Einkommen haben, das sie gerade nicht mehr berechtigt, alle diese sozialen Hilfen zu beziehen: Verbilligung im Bereich der Krankenkassen, im Bereich des Mietrechts, im Bereich des Kindergeldes usw. Es wäre für mich nicht zielführend, wenn Familien mit niederen Einkommen durch alle diese Hilfen schliesslich besser gestellt wären als Familien, die gerade nicht mehr alle diese sozialen Unterstützungen beanspruchen können. Ich denke, hier müsste ein Angleich stattfinden, nicht im Sinne von: Die einen nach unten, sondern eher im Sinne von: Wenn die einen, dann auch die anderen. Ich habe sehr fein und mit Bestürzung gehört, dass das Mieterschutzgesetz allmählich zum Mietgesetz mutiert. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang die Aussage des Abg. Gabriel Marxer unterstützen. Dieses Gesetz muss in einer zeitlichen Nähe zu diesem Gesetz über Wohnbeihilfen behandelt werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Art. 6, letzter Satz des Abs. 1: "Die Höhe der Wohnbeihilfe darf höchstens 75% der Miet- und Mietnebenkosten betragen". Was passiert mit einer Familie einerseits, die das Glück hat, einen besonders billigen Wohnraum zu finden und sich mit diesem Wohnraum zufrieden gibt? Andererseits die das Glück hat, einen Vermieter zu finden, der bisher nicht eine marktkonforme Miete von ihr verlangt hat, weil er die soziale Situation dieser Familie mit berücksichtigt hat? Muss der nun die Miete hinaufsetzen, damit die Familie in den Genuss dieser Mietbeihilfe kommt, oder was geschieht da? Und ich denke auch, dass man noch einmal auf die Schwierigkeit der sogenannten "Working poor" hinweisen muss, wie es der Abg. Gebhard Hoch gestern gemacht hat. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn Familienväter oder auch allein erziehende Mütter, oder beide Eltern in Teilzeit, trotz Arbeit, sozialhilfeabhängig sind und durch dieses Gesetz über Wohnbeihilfen nicht in die Lage versetzt werden, wirklich unabhängig zu werden von der Sozialhilfe. Ich denke, es hilft niemandem, wenn die Beiträge der Sozialhilfe zwar dann sinken, nicht mehr so hoch sind, die Familie aber trotzdem noch den Gang zum Sozialamt um Sozialhilfe antreten muss. Ich bitte die Regierung, die Zahlen in dieser Hinsicht noch einmal zu überprüfen.Dann noch eine kleine Anmerkung zu den Grossfamilien. Das ist durchaus nicht etwas Ausländisches. Wir haben zum Beispiel im Gesetz über die Wohnbeihilfen auch die Einliegerwohnungen, die ja gedacht sind für einen Elternteil, der unter demselben Dach mit der Familie zusammenlebt. Ganz analog kann natürlich auch eine Familie, die in Miete lebt, ihre Eltern in die Nähe nehmen. Wieso denn nicht?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef Mario Frick:
Doch, nachdem doch Bedenken geäussert wurden, die im Verlauf der Debatte doch sonst untergingen. Es ist sicherlich legitim, Herr Abg. Gabriel Marxer, wenn man auch auf die Gefahren oder Risiken hinweist, nämlich, dass ein Vermieter zum Schluss kommen könnte: Ja gut, die Familie dürfte jetzt, nachdem sie es wirtschaftlich eng hat, noch Mietbeihilfen erhalten. Man rechnet "Handgelenk mal Pi" aus und denkt sich: Okay, ein Hunderter oder zwei Hunderter mehr im Monat mag es schon leiden. Das hole ich jetzt ab. Aber ich möchte zuerst mal Folgendes sagen: Ich bin zutiefst überzeugt, dass die absolute Mehrzahl der Vermieter faire, marktkonforme Preise anbietet. Dass es "Lumpen" gibt, das stimmt sicherlich. Dass es auch umgekehrt sehr rücksichtsvolle Vermieter gibt, die sagen: Okay, ich gehe bewusst tiefer. Das mag auch sein. Aber ich denke, gerade diese Personen werden es sich dann gut überlegen: Okay, soll ich etwas nachgehen oder nicht, oder gönne ich dieser Familie die zusätzliche Luft, die sie jetzt erhalten hat. Ich schliesse nicht aus, dass es den einen oder anderen missliebigen Fall gibt. Das zum Ersten betreffend die Mieten. Zum Zweiten: Es ist glücklicherweise so, dass das heutige Mietgesetz und die entsprechenden Mieterschutzbestimmungen sind im Mietgesetz - schon einige Regelungen hat, die einen gewissen Schutz bieten können, dass es nicht gerade willkürlich zu und her gehen kann; aber meines Erachtens und nach Ansicht der Regierung, zu wenig Schutz noch. Das muss optimiert werden. Bei der Diskussion, wenn das Mietgesetz, in dem der Mieterschutz eben integriert ist, zur Diskussion kommen wird, kann man dann eben schauen, ob die Vorlage so ausgewogen ist, dass der Schutz, der berechtigte Schutz des Mieters, aber auch der berechtigte Schutz des Vermieters berücksichtigt ist. Ich glaube, das kann dann der Hohe Landtag aufgrund des Antrages der Regierung dann entscheiden.Zum zweiten Punkt: Der Lohnaspekt wurde angesprochen, dass diese Mietbeihilfen dazu führen könnten, dass der eine oder andere Arbeitgeber verführt sein könnte, tiefere Löhne zu zahlen oder berechtigten Lohnansprüchen nicht nachgibt. Schauen Sie in das Gesetz. Die Zielgruppe, die hier gefördert wird, ist wirklich sehr beschränkt, Abg. Gabriel Marxer. Es ist nicht so, dass da Personen, die es eng haben, plötzlich zu Krösus werden, sondern man hilft ihnen, etwas Luft zu kriegen. Das ist wirklich ein erster Schritt, den man massvoll machen will, eben weil wir auch statistisch nicht genau wissen, wo wir landen. Darum ist es richtig, vorsichtig aber spürbar vorzugehen. Und wenn eine Erkenntnis da ist, dass auf breiter Front die Marktlöhne nicht stimmen, weil, aus welchen Gründen auch immer, der Markt nicht spielt oder nicht transparent ist, dann muss man sich in der Tat fragen, ob es eine gute Entscheidung war, 1993 nicht auf das entsprechende Mindestlohn-Gesetz einzutreten. Ich teile diesbezüglich die Ansicht des Regierungschef-Stellvertreters. Was wir sehr ernst nehmen und nochmals genau anschauen, Herr Landtagsvizepräsident, ist der Verwaltungsaufwand. Wir denken, dass wir ihn in Grenzen halten können, dass also einige Unterlagen, die bei uns eingereicht werden - wie soll ich sagen - amtlich schon vorhanden sind: Ich denke an die Steuer, ich denke an die Frage, ob Grundstücke vorhanden sind oder nicht. Aber wir werden das nochmals sehr genau anschauen, dass der Verwaltungsaufwand für die Antragstellenden, aber auch für die Verwaltung reduziert werden kann. Ich meine aber, dass unsere Unterstützung an die Familien noch nicht so stark diversifiziert ist, dass es ein unlösbares Problem wäre. Das Kindergeld läuft automatisch bei der FAK, der Krankenversicherungsbereich beim Amt für Volkswirtschaft. Da müsste man sicher eine Schnittstelle schaffen beim Amt für Soziale Dienste. Das war uns bewusst. Und dann eben die Mietbeihilfen hier bei der Amtsstelle. Das muss koordiniert werden, das ist uns bewusst. Wir werden auf die 2./3. Lesung sicher zu diesem Thema auch einige Ideen oder grundsätzliche Konzepte einfach einmal mitteilen, wie wir uns das vorstellen, dass das auch nachvollziehbar ist.
Abg. Gabriel Marxer:
Herr Regierungschef. Nur weil ich mir jetzt nicht 100%ig sicher bin, ob wir uns richtig verstanden haben, möchte ich das noch einmal klarstellen: Ich bin weder gegen die Gewährung dieser Wohnbeihilfen, sondern nur dafür, dass, wenn diese Wohnbeihilfen tatsächlich vom Staat gewährt werden, dass sie auch denen zugute kommen, an die sie gewährt werden und nicht anderen Personen. Ich möchte nur, dass dazu geschaut wird, dass das auch geschieht.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe nur noch eine Frage, die mir jetzt im Zuge dieser Diskussion um die Koordination beim Land gekommen ist. Wie wird festgelegt, ob nun ein Bezüger von Sozialleistungen seine Bezüge in Form von Wohnbeihilfe bekommt oder in Form von Sozialhilfe? Weil, es ist nirgends festgelegt, dass jemand, der Sozialhilfe bekommt, dann automatisch vorher schon Mietbeihilfe bezogen haben muss bzw. dass diese zwei Sachen, die eine die andere ausschliesst. Mir ist nicht bekannt bzw. ich habe nicht herausgelesen, dass eben jemand, der Sozialhilfe bezieht, erst bei diesem Amt vorsprechen muss bezüglich Wohnbeihilfe.
Regierungschef Mario Frick:
Es ist nicht als Zwang formuliert. Da haben Sie in der Tat Recht. Nur wenn jemand zum Amt für Soziale Dienste kommt und sagt: Ich hätte gerne Sozialhilfe - das heisst, niemand hat gerne Sozialhilfe, sondern ich brauche Sozialhilfe, dann wird das entsprechend angeschaut werden. Und wenn man merkt: Ja, du hast ja Kinder, du hast einen Anspruch, dann wird man auch vom Amt für Soziale Dienste aus auf die entsprechende Amtsstelle verweisen, dass das koordiniert wird, vor allem auch dann, wenn natürlich jemand gerade auch herauskommt aus der Fürsorge, aus der Sozialhilfe, mit diesem Schritt. Also das ist gewährleistet. Es muss dort auch gewährleistet sein, dass die Informationen ausgetauscht werden. Die entsprechenden EDV-mässigen Voraussetzungen sind so weit vorhanden. Sie müssten zum Teil, wenn jetzt wirklich das Gesetz kommt, noch etwas ausgebaut werden. Wir müssten dann auch mit dem In-Kraft-Treten, je nach Beschlussfassung des Landtages dannzumal, auch etwas spielen. Wir werden da nicht vorschlagen, auf die 2. Lesung "am Tage der Kundmachung", sondern mit einem Fixdatum, damit auch gewisse zusätzliche technische Leistungen, vor allem im Bereich der Software, eingesetzt werden können. Also das ist gewährleistet.
Abg. Rudolf Lampert:
Mit der Software regeln Sie die Informationen. Mir geht es aber jetzt nicht um die Informationen, sondern, wo festgelegt wird, dass jemand überhaupt Wohnbeihilfe beziehen muss. Im Sozialhilfegesetz müsste beispielsweise stehen, dass nach Abzug der Wohnbeihilfe dann diese Sozialhilfe zum Tragen kommt. Irgendwo muss doch festgelegt werden, von welcher Hilfe ich nun beziehen kann.
Regierungschef Mario Frick:
Ich habe es vorher gesagt. Es gibt im Gesetz jetzt keine Verpflichtung. Das ist ein neuer Gedanke, den Sie einbringen, den wir sicherlich auch diskutieren müssen, ob das Amt für Soziale Dienste, wenn es sieht, jemand hätte das Anrecht, Wohnbeihilfe zu beziehen, dass man ihn verpflichten kann: Hol dir doch das dort ab. Insbesondere dann, wenn jemand mit diesen Leistungen eben nicht mehr "fürsorgefällig" wäre, sondern über die Wohnbeihilfen zu seinem Geld käme. Ich denke, das ist ein guter Ansatz, den Sie da gebracht haben, den man in diesem Gesetz vielleicht auch berücksichtigen könnte. Ich nehme das gerne mit.
Abg. Alois Beck:
In Art. 5 Abs. 3 wird ja das Einkommen definiert, das sich gemäss dieser Definition aus dem steuerlichen Bruttoerwerb und allen sonstigen Einkünften usw. zusammensetzt. Und unter "Sonstige Einkünfte" heisst es: "Wie insbesondere die Einkünfte aus Alimenten und den monatlichen Leistungen gemäss Gesetz über die Familienzulagen".Wie ich das gelesen habe, ist unter "Sonstigen Einkünften" auch diese Wohnbeihilfe zu verstehen. Die Frage ist natürlich berechtigt, die der Abg. Rudolf Lampert aufgeworfen hat. Diese Antragsteller müssen ja diese Einkommen deklarieren. Ich gehe davon aus, dass in dieser Aufstellung geprüft wird, ob beispielsweise auch diese Wohnbeihilfen angegeben werden. Eine andere Frage ist wirklich: Muss innerhalb der Verwaltung ein Informationsaustausch gewährleistet werden? Und hier stellen sich, was vorhin schon angesprochen wurde, auch zu anderen Ämtern Koordinations- und Schnittstellen, nicht gerade Probleme, aber Themen. Hier geht es ja auch um Informationen, die nur die Steuerverwaltung beispielsweise beim Einkommen richtig auch begründen kann. Ich möchte doch beliebt machen, dass diese Thematik in der Beantwortung oder in der Stellungnahme der Regierung bis zur 2. Lesung dann aufgenommen wird, dass man weiss, wie das Prozedere abläuft.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube, das kann man jetzt nicht so stehen lassen, denn die Einkommen aus den Wohnbeihilfen können nicht beim Wohnbeihilfe-Gesetz als Einkommen angerechnet werden, sondern höchstens die Einkommen aus der Sozialhilfe. Aber ansonsten würde das ja pervers, wenn die berechneten Einkommen dann die Wohnbeihilfe, die er jetzt aus diesem Gesetz bekommt, dann angerechnet wird als Einkommen. Das kann schon nicht so sein. Entweder haben Sie sich versprochen und haben die Sozialhilfe gemeint. Ansonsten geht das nicht. Aber ich habe eher die Gefahr gesehen, dass jemand über die Sozialhilfe mehr Geld bekommt, und sich damit nicht gedrängt sieht, hier Wohnbeihilfe zu beziehen, weil er dann zu zwei Ämtern muss, obwohl er ja bei einem Amt das gesamte Einkommen dann trotzdem bekommt. Das ist eigentlich das Problem, das ich darin sehe, dass eben Bezüger hier, obwohl sie berechtigt wären, keine Bezüge aus dem Wohnbeihilfe-Gesetz in Anspruch nehmen und das gleich in einem Paket beim Sozialamt beziehen.
Abg. Alois Beck:
Das stimmt natürlich, was Sie sagen, Herr Abg. Rudolf Lampert. Ich habe jetzt vom Amt für Soziale Dienste aus argumentiert. Wenn jemand wieder bei diesem Amt vorstellig wird, muss von mir aus gesehen Gewähr dafür geboten werden, dass diese wirklich alle Einkünfte dann auch anzugeben haben.
Regierungschef Mario Frick:
Der Abg. Rudolf Lampert hat ein Missverständnis zum Teil schon klären können, aber nur, um das nochmals zu bestätigen: Ihr Votum, ob es quasi eine Verpflichtung gibt für jemanden, der Fürsorgeleistungen beziehen will, auch die Wohnbeihilfe zuerst abzuholen, ist sehr gut und sehr überlegenswert. Ich tendiere sehr dazu, dass er verpflichtet werden kann, weil das ist ja eine Leistung, die wir eben ausserhalb der klassischen Fürsorge geben wollen. Und wenn er dann immer noch zu wenig hat zum Leben, dann ist der Schritt zur Fürsorge gerechtfertigt. Ich glaube, den Gedanken sollte man aufnehmen. Ich möchte das aber gerne auf die 2. Lesung überprüfen, ob ich da nichts übersehe. Nicht dass wir hier etwas Kontraproduktives machen. Aber der gesunde Menschenverstand sagt mir an sich, dass Ihr Ansatz der richtige ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, dann gehe ich davon aus, dass die Eintretensdebatte beendet ist. Eintreten ist unbestritten. Wir können daher mit der 1. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Hier habe ich eine Frage an die Regierung. In welcher Weise, stellt sie sich vor, wirken die Gemeinden mit bei der Gewährung von Wohnbeihilfen, ausser, dass sie sich bei der Finanzierung beteiligen?
Abg. Alois Beck:
Vielleicht nochmals zu dieser Problematik der Koordination und der Schnittstellen. Wir haben hier angesprochen als Beispiele das Amt für Soziale Dienste oder auch die Steuerverwaltung. Ich weiss nicht, ist das sonst irgendwo schon geregelt mit dem internen Datenaustausch? Auch mit dem Datenschutz usw.? Diese Problematik habe ich im Bericht nirgends gesehen. Ich weiss noch nicht: Ist das aufgrund anderer Bestimmungen schon klar geregelt oder muss aufgrund dieser speziellen Regelung, indem hier das Amt für Wohnungswesen für einige Tätigkeiten bestimmt ist, eben auch neu geregelt werden?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir weiterlesen. Entschuldigung. Herr Regierungschef. Ich kann nur jemandem das Wort erteilen, der sich anmeldet.
Regierungschef Mario Frick:
Sie waren "pfeilschnell" und ich dachte, dass der Abg. Karlheinz Ospelt noch etwas sagt. Ganz kurz zu den Fragen. Die Gemeinden, wie gesagt, finanziell, nach Vorstellung der Regierung. Dann im Hinblick auf Informationen, die benötigt werden. Im Zusammenhang mit dem Gesetz über das preiswerte Wohnen wäre auch gedacht, dass eine Koordination bei den gemeinnützigen Wohnungen auch stattfindet. Das heisst, wenn dem Amt bekannt wird, dass beispielsweise ein Antragsteller in einer zu grossen Wohnung ist an sich, Schwierigkeiten hat, herauszukommen, dann müssen die Gemeinden mitarbeiten, dass man dieser Person ein Angebot machen kann, in eine adäquate Wohnung zu kommen. Dann: Der Datenaustausch ist grundsätzlich gesichert. Es gibt allgemeine Bestimmungen, die das gewährleisten. Ich denke auch, dass es unproblematisch ist vis-à-vis dem Amt für Soziale Dienste. Ich werde aber diese Frage sicherheitshalber auf die 2./3. Lesung abklären lassen.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Da muss ich jetzt doch noch einmal nachdoppeln. Mir geht es eben auch um die Art und Weise der Mitwirkung der Gemeinden. Es ist also nicht an ein standardisiertes Verfahren gedacht, welches die Gemeinden miteinbezieht, worin festgehalten wird, wie genau die Gemeinden mitwirken sollen? Der zweite Punkt ist die Frage: Wie wird geprüft, ob dieses Einkommen, welches angegeben wird, auch den tatsächlichen Verhältnissen entspricht?
Regierungschef Mario Frick:
Selbstverständlich werden die Gemeinden die Informationen, die notwendig sind, übermitteln müssen. Beispielsweise: Wohnt jemand wirklich dort? Oder ist er verzogen? Dann auch im Hinblick allenfalls, wenn wir im Bereich der Steuern sind und die Steuerverwaltung nicht die entsprechenden Daten hat, dass man das erhält. Ich denke, da sollte es wenig Bedenken geben, dass die normale Zusammenarbeit funktioniert. Ich verstehe nicht ganz, wo das Bedenken liegen sollte. Wenn Sie mir das vielleicht erklären könnten.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Mir geht es darum, ob es hier ein standardisiertes Verfahren gibt, das heisst: Wenn eine Familie aus einer Gemeinde um eine solche Unterstützung ansucht, ob dann die Gemeinde in jedem Falle angefragt wird zu irgendwelchen konkreten Angaben und ob diese geprüft werden, oder ist daran nicht gedacht? Im Gesetz geht man ja davon aus, dass diese Wohnungen den Bedürfnissen entsprechen müssen usw. Ich meine, diese Prüfung muss ja jemand vornehmen. Und wenn dies nicht das Amt vornimmt, wer dann?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte der Regierung hier empfehlen, abzuklären, ob es wirklich nötig ist, an dieser Unterhaltsabhängigkeit der Kinder festzuhalten. Ich könnte mir vorstellen, dass Familien zusammenbleiben, also Eltern mit ihren bereits mündigen, nicht mehr unterhaltsabhängigen Kindern zusammenbleiben, gerade deshalb, weil die Familie, obwohl alle mit beitragen zum Lebensunterhalt der Familie, trotzdem unter dem Grenzwert des Einkommens bleibt. Ob es also wirklich nötig ist, nur Familien mit unterhaltsabhängigen Kindern hier zu subsumieren oder ob man nicht einfach Familien mit Kindern, also dort, wo mindestens Eltern und Kinder zusammenleben, unter dieses Gesetz fallen lassen soll. Da, wo diese Kinder zu einem Einkommen beitragen, das dann über den Grenzwert steigt, erübrigt sich ja eine Beihilfe ohnehin.
Regierungschef Mario Frick:
Wir werden das sicherlich auf die 2./3. Lesung noch einmal anschauen. Ich bin aber äusserst skeptisch und möchte das jetzt schon deponieren, um nicht falsche Hoffnungen zu wecken: Da kommen wir natürlich auch in gewisse Vollzugsprobleme hinein. Darüber hinaus zeigt die Lebenserfahrung, dass, wenn ein entsprechenden Einkommen vorhanden ist, dass man dann in der Regel eben über die entsprechenden Minima hinaus kommt. Wir haben auch nicht mehr die klassische Funktion oder die klassische Situation, wo auch die Eltern gebunden sind. Die Abg. Dorothee Laternser hat zu Recht die Frage aufgeworfen, ob man es zumuten soll, dass eine Mutter oder ein Vater, je nachdem, wer die Erziehungsarbeit übernimmt bei Kindern, die schon zehn Jahre alt sind, wieder beruflich tätig werden. Aber ich glaube, die Frage ist berechtigt. Wenn die Kinder wieder so weit sind, dass sie nicht mehr unterhaltsabhängig sind, ob dann nicht den Eltern Entsprechendes zugemutet werden kann. Mir scheint einfach, dass es dann relativ zufällig wird, ob die Eltern allein wohnen und damit eben nicht unter dieses Gesetz fallen würden, sondern durch andere Gesetze abgedeckt sind: Ergänzungsleistungsgesetz oder Fürsorge auch, oder eben ob "Sohnemann", oder - für die Tochter ist es schwierig, einen entsprechenden Begriff zu finden - oder die Tochter eben zu Hause bleibt. Ich bin äusserst skeptisch. Ich glaube auch, dass das systemfremd wäre. Wir werden das aber abklären.
Abg. Johannes Matt:
Ich kann mich mit dieser Vorgehensweise absolut nicht einverstanden erklären, weil dies die Systematik dieses Gesetzes absolut durchbricht. Weil hier werden ja nur Familien unterstützt mit Kindern. Und das ist der wichtigste Teil hier, "mit unterhaltspflichtigen Kindern". Und sobald diese nicht mehr unterstützungspflichtig sind, und wir beginnen, diese auch zu unterstützen, so ist das ein absolut systemfremdes Wesen. Und das funktioniert wirklich nicht mehr. Also ich möchte doch bitten, von diesem Vorschlag Abstand zu nehmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
In Abs. 2 steht, dass das Amt für Wohnungswesen in Ausnahmefällen trotzdem befristet Wohnbeihilfen ausrichten kann. Ich glaube doch, dass man hier diese Befristung etwas näher konkretisieren muss, indem man doch eine Zeitspanne angibt. Das muss ja nicht so kurz sein, dass hier gleich Härtefälle entstehen müssen. Aber irgendeine Befristung ist, glaube ich, sinnvoll, dass sich diejenigen dann auch entsprechend um eine andere Wohngelegenheit bemühen.
Abg. Marco Ospelt:
Früher einmal, habe ich mir sagen lassen, soll es ein Gesetz gegeben haben, wonach nur jemand heiraten durfte, wenn er einen eigenen Herd nachweisen konnte. Das hatte damals bei unseren bäuerlichen Strukturen dazu geführt, dass junge Paare gezwungen waren, irgendwo in einem Schopf des elterlichen Hauses einen Herd zu erstellen, einfach einen Herd zu erstellen, obwohl sie weiterhin unter dem Dach der Eltern wohnen blieben. Mir scheint dieser Art. 4 hier ist eine Reminiszenz an jene Zeit, nämlich wo der Staat Vorschriften macht, unter welchen Bedingungen jemand wohnen dürfe, oder unter welchen Bedingungen eben nicht. Ich komme hier zurück auf meine Ausführungen vom Eintretensvotum. Ich frage mich: Was heisst hier Bedürfnisse? Wer bestimmt hier die Bedürfnisse? Wie weit gehen hier die Vorschriften in Bezug auf diese Bedürfnisse? Beispielsweise muss, wenn aus einer Familie mit mehreren Kindern eines der älteren Kinder heiratet, muss es dann ausziehen und mit seinem Ehepartner eine eigene Wohnung beziehen? Oder, wie sieht das aus?
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe ebenfalls Mühe mit den Absätzen 2, 3 und 4. Und zwar würde das das ganze System meines Erachtens aushöhlen. Das Amt für Wohnungswesen soll auch in Ausnahmefällen keine Wohnbeihilfen gewähren können, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Wenn dies nämlich der Fall ist, dann ist es durchaus zumutbar, dass man das Amt für Soziale Dienste bzw. die Fürsorgekommissionen für zuständig erklärt. Das wäre meines Erachtens auch eine Umgehungsmöglichkeit dieses Gesetzes und würde allenfalls auch dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Ich würde mich also hier konsequent dagegen aussprechen, dass man Ausnahmen gewähren kann durch das Amt für Wohnungswesen.Dann bei Abs. 1: Wer beurteilt die Grösse und den Ausbau von solchen Wohnungen? Wenn man das kontrollieren will, dann muss man auch festhalten, wer das machen wird. Ich frage mich allerdings, ob das überhaupt notwendig ist, weil ja im Gegensatz zu den Fürsorgeleistungen die Beiträge nicht erhöht werden. Also, wenn ich eine grössere Wohnung beanspruche als Familie, dann erhalte ich hier ja keine grösseren Beiträge. Das ist rein abhängig von den Einkommensverhältnissen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe, wo eine grössere Wohnung bzw. eine teurere Wohnung dann automatisch auch eine höhere Leistung mit sich bringen würde.
Abg. Paul Vogt:
Ich bin offenbar hier etwas restriktiver als meine Vorredner. Ich halte Abs. 1 für absolut notwendig. Ich glaube, man muss schon festlegen, welchen Standard eine Wohnung haben kann, damit der auch gefördert werden kann, damit die entsprechende Miete teilweise vom Staat übernommen wird. Ich glaube aber, man könnte ihn sprachlich vereinfachen, ohne dass sich da etwas inhaltlich ändert. Ich würde vorschlagen - ich lese nur den zweiten Halbsatz vor: "...welcher den Wohnbedürfnissen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen in Bezug auf die Grösse und den Ausbau den zulässigen Standards entspricht". Das wäre inhaltlich dasselbe, aber etwas kürzer.Zu Abs. 2: Da würde ich vorschlagen, dass man die Begriffe "trotzdem" und "insbesondere" streicht, sodass es nur noch heisst: "Das Amt für Wohnungswesen kann in Ausnahmefällen befristet Wohnbeihilfen ausrichten, wenn zum gegebenen Zeitpunkt kein anderer Wohnraum zur Verfügung steht". Ich glaube, damit wäre die Missbrauchsgefahr auch eingeschränkt. Es besteht hier bei diesen Absätzen 2 und 3 die Gefahr, dass sehr viele Ausnahmemöglichkeiten vorgegeben sind, dass hier der Ermessensspielraum des Amtes für Wohnungswesen ausgedehnt wird. Bei Abs. 3 würde ich streichen im letzten Satz, vom Begriff "oder" weg, also: "Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird die Wohnbeihilfe nicht ausgerichtet". Ich möchte einfach den Ermessensspielraum nicht zu gross machen.
Abg. Rudolf Lampert:
Mir scheint es nicht abwegig zu sein, dass, wenn jemand eben die Familie verkleinert, dass er sich dann eben eine andere Wohnung suchen "muss". Wir haben das beim sozialen Wohnungsbau ebenfalls vorgesehen, nur haben wir dort glücklicherweise eine Übergangsfrist drin, was ich hier auch begrüssen würde. Mir scheint es nötig im Sinne, dass dieses Gesetz auch korrespondiert mit dem sozialen Wohnungsbau, dass eine Wohnung, die dann eben zu gross ist und den Bedürfnissen dann nicht mehr entspricht, dass die eben aufgelassen werden muss. Wir haben das dort auch akzeptiert, und ich kann gut damit leben. Ich sehe auch die Begründung, wie sie der Abg. Karlheinz Ospelt gebracht hat. Wenn jemand aus diesem Gesetz herausfällt, dass er dann über die Sozialfürsorge wieder abgedeckt ist und nicht einfach das "aufgeweicht" wird und wieder Ausnahmen über Ausnahmen gemacht werden, nur damit jemand über diese Wohnbeihilfe Gelder beziehen kann. Obwohl das dann zulasten der Gemeinden geht, denn die Gemeinden müssen dann 50% der Unkosten tragen. Und hier müssten sie nur 25% tragen. Einfach um das auch noch dem Abg. Karlheinz Ospelt nahe zu bringen.
Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte hier vor allem eines festhalten. Wir reden hier über Familien, deren Einkommen so gering ist, dass sie aufgrund dieses Einkommens nicht in der Lage sind, ihren Lebensstandard, einen normalen Lebensstandard, zu bestreiten, wie er bei uns im Lande üblich ist. Über diese Familien reden wir. Und diesen Familien machen wir nun Vorschriften, wie gross denn ihre Wohnung sein dürfe, und welchen Ausbaustandard sie denn haben dürfe, damit sie in den Genuss, immer bei den bestehenden, niedrigen, die Minimalbedürfnisse einer Familie nicht deckenden Einkommen, damit sie trotzdem in den Genuss einer Wohnbeihilfe kommen. Ich denke, hier schränken wir die Entscheidungsfreiheit der Bürger doch wesentlich ein. Ich denke nicht, dass eine Familie über ihr Bedürfnis hinaus, über ein vernünftiges Mass hinaus, in einer grossen Wohnung oder in einer luxuriösen Wohnung wohnen wird, wenn sie ein Einkommen hat, das ihr ein normales Leben, den normalen Lebensstandard überhaupt nicht gewährleistet. Und wenn man dann davon ausgeht, dass man in diesem Bereich keine Vorschriften machen muss und keine Kontrollen ansetzen muss, wenn man davon ausgeht, dass eine Familie, die wirklich ein so geringes Einkommen hat, dass sie einen normalen Lebensstandard nicht bestreiten kann, und dass sie ein Anrecht hat aufgrund dieses niederen Einkommens auf Wohnbeihilfen, dann braucht man auch keine Ausnahmefälle dann vorzusehen. Weil allein das Einkommen dann definiert die Berechtigung zu Wohnbeihilfen.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Herr Abg. Rudolf Lampert. Ich bin Ihnen sehr dankbar für den Hinweis. Auch wenn es den Anschein macht: Mir geht es nicht immer einzig und allein darum, Einsparungen für die Gemeinden erreichen zu können. Aber ich komme gerne auf Ihre Hilfe zurück, wenn es dann um die Beteiligung der Gemeinden grundsätzlich geht.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch ein anderes Problem hier, bei den Voraussetzungen. Hier wird ausschliesslich auf die Grösse der Wohnung abgestimmt, ob diese Wohnung eben den Wohnbedürfnissen entspricht. Nun gibt es aber Situationen, dass vielleicht jemand eine Altwohnung, die sechs Zimmer beinhaltet, bewohnt und diese zu einem sehr niedrigen Mietpreis bewohnen kann. Nun müsste diese Person vielleicht in eine Neuwohnung, die dann aber den Bedürfnissen entspricht, das heisst, auf drei Zimmer reduziert ist, umziehen, die dann unter Umständen mehr kostet als diese Altwohnung. Also hier müsste irgendwo der Preis mit berücksichtigt werden, dass, wenn diese Familie in einer günstigen Altwohnung wohnt, dass sie darin bleiben kann, sofern diese eben dem üblichen Mietpreis für eine den Wohnbedürfnissen entsprechende Wohnung entspricht. Dass das vielleicht irgendwie mit berücksichtigt werden könnte. Ich denke vor allem an Altwohnungen.
Regierungschef Mario Frick:
Ich nehme zur Kenntnis, dass gewünscht wird, dass nicht so viel Ermessensspielraum gegeben wird, dass man hier also sehr klar hingeht und auch bei der Befristung sehr klar sagt, wann eine Befristung möglich ist und wann nicht. Ich denke, dass das Votum, das der Abg. Rudolf Lampert bei der Eintretensdebatte gegeben hat, nämlich dieser Konnex zwischen Sozialhilfe und Wohnbeihilfe, das heisst, jemand der bei der Sozialhilfe ist und Familie hat, dass der automatisch unter Umständen auch zuerst wegen Wohnbeihilfen anklopfen muss. Ich denke, diese Idee gewinnt einen gewissen Reiz. Es ist nämlich in der Tat so, und ich denke, da können die Vorsteher eher besser berichten als ich, dass es Menschen oder Familien gibt, die Fürsorge beziehen und die in Bezug auf die Wohnung, die sie bewohnen, recht grosse Wohnungen haben. Also dass dort durchaus ein gewisses Steuern gewünscht wäre. Es ist leider nicht so, dass jemand, der weniger verdient oder weniger hat oder sogar nicht einmal in der Lage ist - aus welchen Umständen auch immer - seine Familie zu unterhalten, automatisch auch dann bescheidener daherkommt. Es gibt auch andere Menschen. Ich denke, dass dieser Konnex hilfreich sein könnte, und den Abg. Karlheinz Ospelt ansprechend, dass wir hier eben gerade auch dem Missbrauch einen Riegel vorschieben könnten, aber leider nur im Bereich der Familien. Ich weiss, dass es im Bereich der Wohnungen im Fürsorgebereich zum Teil Schwierigkeiten gibt. Hier hätten wir nur die Familien abgedeckt, nachdem Einzelpersonen ja nicht erfasst sind. Wir werden das sicherlich genauer anschauen. Dann zur Frage des Abg. Rudolf Lampert, wieso man die Grösse und den Ausbaustandard, aber nicht den Preis angeschaut hat: Das ist ein Argument. Ich hätte aber auch ein Gegenargument. Wenn wirklich eine Familie, eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern beispielsweise, eine Sechs- oder Sieben-Zimmerwohnung bewohnt - das ist ein abstruses Beispiel, aber ich glaube einfach, damit es plakativ wird - und es zumutbar wäre, eine Dreizimmerwohnung oder Vierzimmerwohnung grundsätzlich zu beziehen, und umgekehrt, eine Familie mit mehr Kindern dankbar wäre, wenn sie diese Altbauwohnung erhalten könnte, könnte man da natürlich auch einen gewissen Steuerungsaspekt hineinbringen. Ich möchte damit einfach sagen: Die Medaille hat zwei Seiten. Ich möchte Ihren Vorschlag nicht grundwegs ablehnen seitens der Regierung. Wir werden ihn überprüfen. Mir persönlich scheint es aber spontan, dass der Umverteilungsaspekt, auch was Wohnraum anbelangt, hierzu überwiegt. Aber ich sichere Ihnen zu, dass wir im Hinblick auf die 2./3. Lesung hierauf eingehen.
Abg. Marco Ospelt:
Je mehr Sie steuern, um so eher kommen Sie in die Gefahr des Missbrauches. Ich glaube, das Argument des Abg. Rudolf Lampert ist wirklich ein entscheidendes, nämlich jenes, dass eine anspruchsberechtigte Familie zunächst Wohnbeihilfe beziehen muss, und erst dann, wenn sie trotz dieser Wohnbeihilfe immer noch unterhalb der Ansätze der Sozialhilfe bleibt, erst dann Sozialhilfe bezieht. Das ganze Gesetz, der ganze Bericht der Regierung "fusst" auf dieser Annahme. Es fehlt leider im Gesetz die entsprechende Formulierung. Und wenn das dann so ist, dann wird dieser Zwang zu regulieren in Art. 4 wahrscheinlich hinfällig.
Abg. Hubert Sele:
Wer Sozialhilfe bezieht und vom Sozialamt oder von der Fürsorgekommission auf die Möglichkeit der Mietbeihilfen aufmerksam gemacht wird, der wird dann von sich aus als erstes zum Amt für Wohnungswesen gehen und Wohnbeihilfen beantragen, weil nach dem Sozialhilfegesetz können Sozialleistungen zurückgefordert werden, Wohnbeihilfen hingegen nicht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte hier die Regierung fragen, ob die in Abs. 2 genannten Einkommensgrenzen zum Tragen kommen oder die in Anhang 1, weil diese Tabelle nicht mit dem Gesetzesartikel übereinstimmt. Bei drei Personen stimmt es noch, mit Einkommensgrenze CHF 60'000. 4 Personen wären gemäss Tabelle CHF 65'000. Hier sind aber CHF 70'000. 5 Personen wären CHF 70'000, 6 Personen und mehr wären CHF 75'000, so wie es die Tabelle aussagt. Das Gesetz sagt aber andere Beträge aus bzw. hört dann bei 5 Personen und mehr auf.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Der eine Punkt hat sich schon erledigt, ich wollte dasselbe fragen wie der Abg. Rudolf Lampert. Es müsste zumindest im vorderen Gesetzestext - Abs. 2 - dann bei 4 Personen heissen CHF 66'999, damit es mit der Tabelle übereinstimmt. Also so ist es eine Diskrepanz. Das Zweite ist das, was ich im Eintretensvotum schon angesprochen habe. Der Abs. 5: Da richten sich meine Bedenken weniger gegen den Gesetzestext als vielmehr gegen die von der Regierung zu erlassende Verordnung, die Kriterien in Bezug auf die Zumutbarkeit festlegen soll. Da würde ich also sehr davon abraten, dass Bedingungen, wie die im Regierungsbericht vorgeschlagenen, eingebracht werden, dass also, wenn Kinder das 10. Altersjahr erreicht haben, beiden Eltern zumindest Teilzeitarbeit zugemutet werden kann bzw. dem allein erziehende Elternteil ebenfalls eine Arbeitstätigkeit.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Mir geht es ebenfalls um Abs. 5. Es ist dies wahrscheinlich nicht sehr einfach umzusetzen. Es braucht eine bestimmte Erfahrung, wie man hier mit konkreten Situationen umgehen muss. Beim Amt für Soziale Dienste gibt es diese Erfahrungen bestimmt, weil dieses hat tagtäglich mit solchen Prüfungen zu tun. Ich frage mich auch konkret, welches Amt bzw. wer dann diese Überprüfungen vornehmen muss. Es ist sicherlich nicht einfach, hier das Know-how, das besteht, auf ein neues Amt zu übertragen, welches dann praktisch die gleichen Erfahrungen sammeln müsste, wie sie bereits beim Amt für Soziale Dienste bestehen.
Abg. Peter Sprenger:
Ich rege eine kleine Ergänzung in Abs. 2 an, für den ungeübten Leser. Ich würde formulieren: "Das jährliche Haushaltseinkommen" - dass das auch der Laie sofort sieht.
Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte das Votum der Abg. Dorothee Laternser unterstützen und unterstreichen. Ich beziehe das jetzt nicht nur auf dieses Gesetz der Wohnbeihilfen, sondern auch auf unser Sozialhilfegesetz, wo nämlich dieselbe Regelung wie hier offenbar schon zu spielen scheint. Es gibt Mütter, zum Beispiel, Mütter von behinderten Kindern, die ihre ganze Kraft einsetzen, diese Kinder zu Hause zu betreuen, und die dann, weil die Kinder das 10. Altersjahr übersteigen, dazu gezwungen werden, irgendeine Tätigkeit anzunehmen, obwohl tatsächlich objektiv das nicht zumutbar ist, weil sie wirklich ihre ganze Kraft brauchen zur Betreuung dieses behinderten Kindes.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef Mario Frick:
Von mir aus eine Bestätigung zu den Ausführungen betreffend Abs. 5. Es ist in der Tat richtig. Die Ausführungen im Regierungsbericht - jetzt im Lichte der Debatte betrachtet - sind nicht sehr familienfreundlich, also widersprechen eigentlich der Zielrichtung. Wir werden auf diesen Aspekt bei der Stellungnahme zu diesem Bericht und Antrag bzw. zur Debatte nochmals eingehen. In der Tat, wir müssen das abgleichen. Abs. 2 und die Tabelle korrespondieren nicht. Ich bedauere dieses Versehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte den Schlusssatz von Abs. 1 infrage stellen, wonach die Höhe der Wohnbeihilfe nur 75% der Miet- und Mietnebenkosten betragen dürfe. Was ist eben, wenn jemand das Glück hat, eine billigere Wohnung zu finden? Wird dann seine Wohnbeihilfe gekürzt? Findet das die Regierung wirklich als gerechtfertigt, dass er dann dieses "Bisschen" nicht bekommen soll? Was, wenn jemand einen Vermieter findet, der ihm eine tiefere als marktübliche Miete zugesteht? Soll dann auch der Staat oder der Vermieter von dieser Grosszügigkeit profitieren? Ich finde es in Ordnung, dass man nicht Luxus finanziert mit diesen Wohnbeihilfen, aber eine gewisse freie Wahl sollte dem Bürger doch noch belassen werden.
Abg. Alois Beck:
Ich habe eine Frage zu Abs. 4. Hier heisst es, dass die Regierung mit Verordnung die einzelnen Beträge der Teuerung anpasst. Ich möchte Sie fragen, welcher Index hier gebraucht wird. Es gibt ja den Konsumentenpreisindex, aber dann gibt es ja auch noch einen speziellen Mietpreisindex. Allerdings werden beide aus der Schweiz übernommen.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe eine Frage, und zwar: Werden die Wohnbeihilfen dem steuerbaren Einkommen zugerechnet oder nicht?
Abg. Paul Vogt:
Mir scheint Abs. 3 überflüssig zu sein. Ich denke es reicht aus, wenn in Abs. 1 festgelegt wird, dass die Höhe der Wohnbeihilfe höchstens 75% betragen darf. Ich glaube, hier wird ein "Mix" gemacht. Man kann nicht zusätzlich die Wohnbeihilfen kürzen für Leute, die vom gemeinnützigen Wohnungsbau profitieren. Also auch da sollte eine Grenze von 75% bestehen bleiben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das prüfen bis zur 2. Lesung. Wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Ich habe hier eine Frage zum "nicht bestimmungsgemässen Gebrauch des gemieteten Wohnraumes". An was denkt hier die Regierung, und denkt sie allenfalls daran, zu diesem "bestimmungsgemässen Gebrauch" eine Verordnung zu erlassen? Bisher hat sie im Sinne, Raumgrösse und Ausbaustandard, also Wohnungsgrösse und Ausbaustandard per Verordnung festzulegen. Meiner Meinung nach müsste, wenn man so einen Artikel, so eine Begriffsbestimmung bestimmungsgemäss im Gesetz hat, dieses auch näher umschreiben.
Abg. Alois Beck:
In Abs. 2 wird der Hypothekarzinssatz für Einfamilienhäuser der Landesbank angesprochen. Hier müsste auch wieder präzisiert werden, um welchen Satz es sich handelt. Wir hatten ja auch beim preiswerten Wohnungsbau dazumal den variablen eingesetzt. Hier gilt es zu überprüfen, was die Regierung meint. Ich gehe auch davon aus, dass dieser "variable" gemeint ist. Fixe und variable haben eben unterschiedliche Sätze. Das muss klar sein.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das prüfen bis zur 2. Lesung. Wir lesen weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte hier doch noch einen Satz gegen "unheilige Allianzen" anbringen. Ich glaube, die Gemeinden könnten damit leben, wenn die Sozialfürsorge eben dadurch reduziert wird, von 50% auf die 25%, und dass dafür aber eben dann hier die 25% bei der Wohnbeihilfe mitfinanziert werden. Einfach das als Kompromiss bzw. um "unheiligen Allianzen" vorzubeugen.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich bin jetzt natürlich etwas enttäuscht von Ihrem Votum, Herr Abg. Lampert. Ich möchte vielleicht das Votum des Abg. Paul Vogt in der Eintretensdebatte noch aufgreifen und bezüglich der Mehrwertsteuer eine kurze Ausführung machen. Begründet wird ja insbesondere, dass die hohen Einnahmen bei der Mehrwertsteuer wieder zurückerstattet werden sollen. Ich möchte zu bedenken geben, dass gerade die grössten Gemeinden, Vaduz und Schaan, die ja letztlich auch den grössten Anteil zu zahlen hätten, selbst nun Mehrwertsteuer zahlen müssen, und zwar an das Land und an die finanzausgleichberechtigten Gemeinden. Diese grossen Summen von Mehrwertsteuerzahlungen werden dann zu 84% dem Land zukommen und zu 16% den finanzausgleichsberechtigten Gemeinden. Unter diesem Aspekt wäre es also sicherlich gerechtfertigt, dass man gänzlich auf einen Beitrag der Gemeinden verzichten könnte.
Abg. Marco Ospelt:
Ich frage mich im Zusammenhang mit solchen Diskussionen immer wieder, ob es tatsächlich im Interesse des Landes sei, jetzt im speziellen Fall, dass man die Gemeinden nicht einbezieht in diese Ausrichtung von Wohnbeihilfen. Wir sind ja eigentlich hier nicht im Gemeinderat, sondern im Landtag, und wir hätten hier eigentlich ja die Interessen des Landes zu vertreten.
Abg. Alois Beck:
In Art. 2 hat es ja geheissen, dass die Gemeinden bei der Gewährung von Wohnbeihilfen mitwirken. Und hier steht nun zur Debatte, ob sie auch bezüglich der Kosten zur Kasse gebeten werden. Ich könnte mir durchaus vorstellen, wenn man die Gemeinden hier finanziell beteiligt, dass die Gemeinden dann auch ein Interesse haben und die Situation etwas im Auge behalten, diejenigen, die hier Antrag stellen. Ich könnte mir auch so eine soziale Kontrolle vorstellen, dass die Gemeinden aus eigenem finanziellem Interesse die Szene etwas genauer "beäugen". Von daher gesehen möchte ich auf die Regierungsvorlage eintreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das sind wir ja schon, Herr Abg. Beck, auf die Regierungsvorlage eingetreten.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Es wurde gerade von Ihnen, Herr Abg. Beck, jetzt vorgebracht, dass die Gemeinden dann die Situation eher im Auge behalten würden. Das heisst aber eben konkret - und das hat der Abg. Paul Vogt, glaube ich, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht -, dass dann auch eine klare Mitwirkung in irgendeiner Form seitens der Gemeinden gegeben sein müsste. Das ist zum Beispiel bei den Fürsorgekommissionen der Fall, wo nämlich die Leistungen, welche dort ausbezahlt werden, durch eine Fürsorgekommission der Gemeinden geprüft werden. In diesem Fall, den wir jetzt vorliegen haben, ist das aber nicht möglich. Es gibt zumindest nach der jetzigen Vorlage kein standardisiertes Verfahren, wo die Gemeinden direkt mit einbezogen werden und damit eine Kontrolle ausüben könnten über die Ausrichtung von solchen Beiträgen.
Abg. Hubert Sele:
Sie werden verstehen, dass ich in diesem Punkt es nicht wage, dem Vorsitzenden der Vorsteherkonferenz zu widersprechen, was die Kostenbeteiligung zwischen Land und Gemeinden anbelangt. Nein, das ist ein Spass. Ich meine, wenn das Gesetz über den preiswerten Wohnungsbau in Kraft ist und auch ernst genommen wird, dann werden die Gemeinden ja in den gemeinnützigen Wohnungsbau investieren. Sie werden also dort Geld in die Hand nehmen und für dies ausgeben. Sie werden günstigen Wohnraum schaffen. Das wiederum wird auch dazu beitragen, dass es weniger Bezüger von Miet- und Wohnbeihilfen gibt, vielleicht auch weniger Sozialhilfeempfänger. Und von daher lässt sich schon rechtfertigen, dass diese Kosten der Wohnbeihilfen zu 100% vom Land getragen werden.
Abg. Rudolf Lampert:
Das widerspricht eben genau dem. Wenn nämlich die Gemeinden hier mitfinanzieren müssen, dann ist der Anreiz, im sozialen Wohnungsbau tätig zu werden, viel grösser, als wie wenn sie das einfach dem Land überwälzen können. Ich sehe schon eine grosse Entlastung. Wenn wir den Bericht und Antrag der Regierung lesen, sehe ich schon eine grosse Entlastung, die bei der Sozialhilfe weggeht und eben hier in die Wohnbeihilfe übergeführt wird, und die Gemeinden dann eben diese 50% der Sozialhilfe nicht mehr bezahlen müssen. Also wenn das wirklich so zutrifft, wie die Regierung hier schreibt, dann sind die Gemeinden massiv entlastet.
Regierungschef Mario Frick:
Danke vielmals für die Unterstützung, für diesen Schlüssel. Je länger ich zuhöre, desto mehr bin ich überzeugt, dass es richtig ist, dass die Gemeinden sich beteiligen. Insbesondere auch deswegen, damit sie ein Interesse haben, ein Auge darauf zu werfen wer wo was bezieht. Ich muss aber zugeben, dass in der Situation die Mitarbeit der Gemeinden bzw. auch die Information, der Einbezug der Gemeinden stärker definiert sein muss. Das wird noch ein Grenzgang, ein stärkerer Einbezug, ohne dass der Verwaltungsaufwand deswegen wächst. Aber ich habe so zwei, drei Ideen, die ich da berücksichtigen möchte. Aber gerade das Argument - ich glaube, der Abg. Alois Beck hat das gebracht: Wenn man mitzahlen muss, hat man eher ein Interesse, ein Auge darauf zu haben, was da passiert, als wenn da grosszügig gezahlt wird - ich überspitze jetzt ganz bewusst: Wenn dann Anfragen kommen vom Amt und man muss ja "eh nix zahlen", stimmen die Angaben wirklich mit dem, was ihr habt, überein. Dann sagt er: Ja, es passt schon, dass es dann auf die Seite gelegt wird. Überspitzt: Ich bin überzeugt, dass mindestens bei den anwesenden Gemeindevorstehern so etwas nie durchginge, aber man weiss ja nie.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Bevor wir uns mit den Verfahrensvorschriften befassen, machen wir eine Pause von 25 Minuten.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 20:00 UHR)
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