GESETZ ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON WOHNBEIHILFEN (NR. 91/1999), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen die Landtagssitzung fort mit der 1. Lesung des Wohnbeihilfengesetzes. Wir sind bis einschliesslich Art. 10 gekommen. Wir setzen jetzt mit Art. 11 fort.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Entschuldigung. Der Abg. Alois Beck.
Abg. Alois Beck:
Bei diesen Rechtsmitteln habe ich mich gefragt, wo da die Regierung ist? Oder will sie sich da ganz aus dem Spiel halten?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird ersetzt durch die Beschwerdekommission für Wohnbauförderung. Das steht allerdings in dem Gesetz, über das wir am 27. Februar 2000 abstimmen werden. Wenn das daher vom Volk abgelehnt werden sollte, dann wird man bis zur 2. Lesung wohl auch hier etwas ändern müssen, indem man zum Beispiel einen Artikel einbaut - das würde genügen - dass diese neu geschaffenen Behörden - Amt für Wohnungswesen und Beschwerdekommission bei Wohnbauförderung - explizit errichtet.Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 18, In-Kraft-Treten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen noch die Vorlage 2 betreffend das Ergänzungsleistungen-Gesetz.Art. 2 Abs. 4 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 Abs. 4 Bst. f steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. In-Kraft-Treten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir diese 1. Lesung beendet.-ooOoo-