ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON BEITRÄGEN AN DIE POLITISCHEN PARTEIEN (NR. 130/1999), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen die öffentliche Landtagssitzung fort mit dem dritten und sicherlich letzten Tag. Wir kommen zu Traktandum 34: Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien. Der Bericht und Antrag Nr. 130/1999 der Regierung steht zur Diskussion.
Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem Gesetz vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien wurde in Liechtenstein die Parteienfinanzierung durch das Land eingeführt. Der Gesetzgeber würdigte mit diesem Gesetzeserlass die Stellung der politischen Parteien als unverzichtbare Garanten für jedes demokratische Staatswesen. Diese staatstragende Bedeutung begründet sich im Wesentlichen darin, dass der Weg zum Wirken im Interesse von Staat und Gemeinden weitestgehend über die Parteien führt und sie die Basis bilden für die politische Meinungsbildung. Mit der Gesetzesänderung von 1995 wurden die Beiträge an die Parteien, welche vorher nach von den Parteien erreichten Landtagsmandaten berechnet worden waren, jetzt nach bei Landtagswahlen erzielten Anteilen an Wählerstimmen zugeteilt. Zudem wurden die Parteien mit der Gesetzesänderung verpflichtet, ihre Jahresrechnungen jeweils zu veröffentlichen. Damit ist die Transparenz in der Verwendung der finanziellen Mittel gewährleistet. Den im Landtag vertretenen Parteien wird gemäss Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes - nebst den ordentlichen Beiträgen - auch ein pauschaler Beitrag ausgerichtet. Damit wird die staatspolitische Bedeutung zum Ausdruck gebracht. Sie sind permanent in die politische Arbeit eingebunden und haben daher auch einen vermehrten finanziellen Aufwand zu tragen. Voraussetzung für ein demokratisches Staatswesen ist die Bereitschaft der Übernahme von Verantwortung und der aktiven Mitgestaltung unseres Gemeinwesens. Demokratie lebt von der aktiven Mitwirkung des Einzelnen. Die Parteien wollen das verantwortungsvolle Engagement für Liechtenstein fördern. Zur Erfüllung des ihnen von der Demokratie zugeordneten Auftrages sind die Parteien bei aller Berücksichtigung der Ehrenamtlichkeit auf eine angemessene finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand angewiesen. Die Beiträge an die politischen Parteien wurden letztmals 1995 erhöht. Die Anforderungen an die Geschäftstätigkeit der Parteien haben sich gerade in den letzten Jahren stark erhöht. Eine massvolle Erhöhung der jährlichen Beitragszahlungen an die politischen Parteien ist daher angezeigt. In diesem Sinne unterstütze ich die in der Regierungsvorlage auf Antrag der Parteien dem Landtag unterbreitete Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien und spreche für Eintreten auf die Vorlage.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann führen wir die 1. Lesung durch, nachdem Eintreten offenbar unbestritten ist.Art. 3 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich werde bei der 2. Lesung, welche - ich hoffe, dass der Landtag diese gemäss Antrag der Regierung auch heute durchführt, die 2. und 3. Lesung - Antrag stellen, den von der Regierung vorgeschlagenen Betrag von CHF 500'000 auf CHF 600'000 zu erhöhen. Ich habe die Begründungen, welche ich jetzt nicht alle wiederholen möchte, anlässlich der letzten Landtagssitzung ausgeführt. Die meisten der Abgeordneten haben damals im Budget auch diesen Betrag bereitgestellt, weshalb ich darauf verzichten möchte, hier alles zu wiederholen. Sofern das gewünscht wird, kann ich das immer noch tun. Der Abg. Oswald Kranz hat die Bedeutung der Parteien herausgestrichen und ich schliesse mich seinen Ausführungen an. Es ist sehr wichtig, dass die Parteien unabhängig entscheiden können. Sie sind der Eckpfeiler der Demokratie und ich glaube, dass hier, gerade bei den Parteien, eine falsche Bescheidenheit nicht angebracht ist. Ich glaube, dass die Erhöhung dieser Unterstützung an die Parteien verhältnismässig ist, auch wenn sie im Moment sehr hoch scheint, so müssen wir doch sehen, dass wir von einer sehr niedrigen Basis im Vergleich zu anderen Unterstützungen ausgehen. Dankeschön.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. In-Kraft-Treten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. In-Kraft-Treten, steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Wie der Abg. Lampert schon erwähnt hat, beantragt die Regierung, diese Gesetzesvorlage in einer Landtagssitzung abschliessend zu behandeln. Dieser Antrag, jetzt gleich die 2. Lesung und die Schlussabstimmung durchzuführen, steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass jetzt die 2. Lesung und die Schlussabstimmung durchgeführt wird, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann führen wir die 2. Lesung durch.Art. 3 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich beantrage, Art. 3 Abs. 1 wie folgt abzuändern: "Der Betrag für die politischen Parteien wird auf CHF 600'000 pro Jahr festgesetzt".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir ab. Wer mit diesem Abänderungsantrag, den Beitrag in Abs. 1 auf CHF 600'000 festzusetzen, einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über Art. 3 Abs. 1 und 3 gesamthaft ab. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. In-Kraft-Treten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. In-Kraft-Treten, steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir dieses Traktandum behandelt.-ooOoo-