Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und weiterer Gesetze (Nr. 159/2016) [1. Lesung: 2. Dezember 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 13/2017); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und weiterer Gesetze. Diese Vorlage wurde am 2. Dezember 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 13/2017. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes durch Artikelaufruf beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 1 Bst. a, b, d, g, h, und k bis z werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. a, b, d, g, h, und k bis z stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Abs. 1 Bst. c, h, k, m Einleitungssatz und Ziff. 5, Bst. n, o, q bis v sowie Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. c, h, k, m Einleitungssatz und Ziff. 5, Bst. n, o, q bis v sowie Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 Bst. b und c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Bst. b und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. bbis, Abs. 2 Bst. b, e bis g und Abs. 3 Bst. b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. bbis, Abs. 2 Bst. b, e bis g und Abs. 3 Bst. b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Gerne möchte ich den Aufruf des Art. 9a dazu nutzen, um auf meinen Abänderungsantrag in Anhang 1, welcher sich auf die Art. 9a und 9c bezieht, hinzuweisen. Ich werde aber diesen Antrag dann bei Aufruf von Anhang 1 stellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit stimmen wir über Art. 9a ab. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 Abs. 1 bis 3, Abs. 4 Bst. a, c und d, Abs. 4a, 5 Einleitungssatz, Bst. a und b, Abs. 6 Bst. b sowie Abs. 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 bis 3, Abs. 4 Bst. a, c und d, Abs. 4a, 5 Einleitungssatz, Bst. a und b, Abs. 6 Bst. b sowie Abs. 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 Abs. 1 Bst. b und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 1 Bst. b und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 Abs. 1, 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1, 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Sachüberschrift hier ist ident mit der bisherigen Sachüberschrift und soll deshalb hier gestrichen werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen darüber ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Art. 18b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 20a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 23 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 23 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 23a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 Abs. 1 bis 3, 5 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 bis 3, 5 und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Abs. 1 Bst. a, b und e sowie Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 1 Bst. a, b und e sowie Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. d bis k sowie Abs. 1a bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. d bis k sowie Abs. 1a bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 28a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.Art. 29 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 29a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 29a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 Abs. 1, 2 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 Abs. 1, 2 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a bis d, fbis, fter, ibis und o bis u sowie Abs. 2 bis 9 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a bis d, fbis, fter, ibis und o bis u sowie Abs. 2 bis 9 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 31a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 31b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 31c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35a steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit Schreiben vom 29. April habe ich Ihnen eine Anpassung dieser Bestimmung zukommen lassen. Konkret geht es um die Streichung der Wortfolge «gemäss den Bestimmungen der am 1. Januar 2016 geltenden Sorgfaltspflichtgesetzgebung». Im nunmehr unterbreiteten Wortlaut wird nicht mehr auf die am 1. Januar 2016 geltende Sorgfaltspflichtgesetzgebung Bezug genommen. Dadurch soll ermöglicht werden, dass in gewissen Fällen nicht zwingend alle relevanten Personen einer Geschäftsbeziehung gemäss den Bestimmungen der aktuellen Sorgfaltspflichtgesetzgebung als wirtschaftlich Berechtigte festzustellen sind, sondern lediglich jene Person, bei der eine Änderung eintritt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 35a unter Berücksichtigung der für Art. 1 beantragten Änderung jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 Abs. 2 Bst. b, Abs. 3, 5 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 Abs. 2 Bst. b, Abs. 3, 5 und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 37a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 Bst. ibis bis m, o, qbis und t werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Bst. ibis bis m, o, qbis und t stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zu Anhang 1 stelle ich unter lit. b folgenden Antrag. Da heisst es: «Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos». Hier soll es neu wie folgt heissen: «1. Lebensversicherungspolicen mit niedriger Prämie; 2. reine Risikotodesfallversicherungen ohne Rückkaufswert; 3. Versicherungspolicen für Rentenversicherungsverträge, sofern die Verträge weder eine Rückkaufklausel enthalten noch als Sicherheit für Darlehen dienen können». Die Nummerierung der nachfolgenden Aufzählung verschiebt sich dadurch je um eins, auf 4., 5. und 6.Gerne begründe ich diesen Abänderungsantrag wie folgt: Risikotodesfallversicherungen der auf diese Weise unter Ausschluss von Rückkaufswerten definierten Art sind für Geldwäscherei grundsätzlich ungeeignet und es können auf dieses Versicherungsprodukt vereinfachte Sorgfaltspflichten angewendet werden, was administrative Erleichterungen für Versicherungsgesellschaften mit sich bringt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung zu diesem Antrag äussern?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, die Regierung kann sich diesem Vorschlag anschliessen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Anhang 1 unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags des Abg. Christoph Wenaweser abstimmen. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Anhang 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Lesung in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Anhang 1 Abschnitt K Ziff. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt K Ziff. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang 2 Kapitel IV Abschnitt A, Abschnitt H Ziff. 1, Abschnitt I Ziff. 1, Abschnitt K Ziff. 1, Abschnitt L Überschrift und Ziff. 1, sowie Abschnitte M und N werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Kapitel IV Abschnitt A, Abschnitt H Ziff. 1, Abschnitt I Ziff. 1, Abschnitt K Ziff. 1, Abschnitt L Überschrift und Ziff. 1, sowie Abschnitte M und N stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir haben auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des FIU-Gesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des FIU-Gesetzes.Art. 5a Abs. 1 Bst. abis und ater werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5a Abs. 1 Bst. abis und ater stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir haben auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des FIU-Gesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes.Art. 1 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 Abs. 1 Bst. g, Abs. 2 Bst. c sowie Abs. 2a, 3 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Abs. 1 Bst. g, Abs. 2 Bst. c sowie Abs. 2a, 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 92 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 92 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 93 Abs. 1 Bst. bbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 93 Abs. 1 Bst. bbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 94 Abs. 3 Bst. w bis y werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 94 Abs. 3 Bst. w bis y stehen zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Heute morgen wurde Ihnen eine Abänderung als Tischvorlage verteilt. Es geht konkret um Abs. 3 Bst. w. Diese Bestimmung soll neu wie folgt lauten: «die Entscheidung über Anträge der SPG-Aufsichtskommission und das Ergreifen von Aufsichtsmassnahmen nach Art. 28 SPG sowie das Verhängen von Bussen nach Art. 31 SPG». Ich komme zur Begründung: Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer hat kurz vor der Landtagssitzung einen Abänderungsantrag bei der Regierung betreffend die in Stellungnahme der Regierung an den Landtag Nr. 13/2017 vorgesehene Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes gestellt. Der in der Gesetzesvorlage vorgesehene Art. 94a ist aus Sicht der Rechtsanwaltskammer problematisch und entspricht nicht der von der Rechtsanwaltskammer geplanten Organisationsstruktur innerhalb der Kammer. Die Organisation soll ausschliesslich in der Geschäftsordnung der RAK geregelt werden. Art. 92 Abs. 2 und 3 sowie Art. 94 Abs. 3 Bst. w mit der ursprünglichen Formulierung der Gesetzesvorlage des Berichts und Antrags Nr. 159/2016 stellen aus Sicht der RAK eine ausreichende Grundlage für die detaillierte Ausgestaltung der Aufgaben und der Zusammenarbeit von Vorstand und SPG-Aufsichtskommission in der Geschäftsordnung der RAK dar. Nach Art. 92 der Gesetzesvorlage ist die Rechtsanwaltskammer für die Überwachung des Vollzugs des Sorgfaltspflichtgesetzes hinsichtlich der Sorgfaltspflichtigen nach Art. 3 Abs. 1 Bst. m SPG zuständig und besorgt ihre Geschäfte so weit diese nicht ausdrücklich der Plenarversammlung zugewiesen sind, durch ihren Vorstand und die SPG-Aufsichtskommission. Die ursprüngliche Formulierung des Art. 94 Abs. 3 Bst. w gemäss Bericht und Antrag Nr. 159/2016 soll deshalb wieder aufgenommen werden und Art. 94a RAG gestrichen werden. Bst. x und y des Art. 94 der Gesetzesvorlage bleiben unverändert. Die Anpassung zu Art. 99 Abs. 1 soll dann gestrichen werden, da die Änderung sich auf den nunmehr gestrichen Art. 94 Abs. 2 bezieht. Art. 99 Abs. 2 bleibt unverändert. Diese Abänderungen wurden auch legistisch geprüft und die Begründung, wie gesagt, wurde ihnen heute Vormittag verteilt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es Wortmeldungen zum Änderungsantrag der Regierung? Das ist nicht der Fall. Somit können wir über Art. 94 Abs. 3 unter Berücksichtigung der von der Regierung eingebrachten Änderung des Antrags abstimmen. Ich bitte Sie, Ihre Stimme jetzt abzugeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 94a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 94a steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Wie bereits erwähnt soll Art. 94a ersatzlos gestrichen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Ich lasse über die ersatzlose Streichung von Art. 94a abstimmen. Bitte stimmen Sie jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Streichung wurde mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 97 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 97 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 98 Abs. 2 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 98 Abs. 2 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 99 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Wie bereits erwähnt, hier die dritte Änderung. Die Überschrift soll lauten «Art. 99 Abs. 2». Abs. 1 soll gestrichen werden und bleibt somit unverändert in der geltenden Fassung bestehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit stimmen wir über Art. 99 Abs. 2 ab; Abs. 1 bleibt unverändert. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir haben auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes. Art. 67 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 68 Abs. 3 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 68 Abs. 3 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes.Art. 2 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir haben auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts. Art. 955a Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 955a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Somit haben wir auch diese letzte Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 25 erledigt. Wir gönnen uns jetzt eine Pause von 20 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:45 bis 11:10 Uhr).
-ooOoo-