Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) (Nr. 144/2016) [1. Lesung: 2. Dezember 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 4/2017); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes. Diese Vorlage wurde am 2. Dezember 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 4/2017.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich beantrage hier eine Lesung durch Gesetzesaufruf, da nur wenige Fragen aufgeworfen sind und diese meines Erachtens in der Stellungnahme ausreichend begründet wurden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich habe nur eine kleine Anmerkung zur Stellungnahme, und zwar nehme ich Bezug auf die Seite 6. Hier wird darauf verwiesen, dass viele kleine Anpassungen stattgefunden haben, die zwar nicht inhaltlicher Natur sind, aber trotzdem haben sie stattgefunden. Es handelt sich vor allem um grammatikalische oder sprachliche Anpassungen. Die sind jetzt im Vergleich zur 1. Lesung, zum Bericht und Antrag, eben nicht hervorgehoben. Aber ich denke, für die Zukunft würde das vielleicht doch Sinn machen. Vielleicht nicht hervorgehoben durch Unterstreichungen, sondern kursiv gedruckt, weil ich denke, für den Rechtsanwender ist es nicht unbedingt einfach, wenn man sich da zurechtfinden soll. Vor allem auch, wenn man dann Bezug nimmt auf die Materialien. Also ich habe schon gehört von Rechtsanwendern, die das ziemlich mühsam finden auf diese Art und Weise. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich nehme diesen Hinweis gerne entgegen. Ehrlich gesagt, ist mir das erst gestern Abend, als ich die Vorlage nochmals vorbereitet habe, aufgefallen. Mir ist es auch nicht aufgefallen, als es mein Vorgänger Thomas Zwiefelhofer in der Regierung behandelt hat. Ich bin ehrlich gesagt auch ein Verfechter davon, dass die Abänderungen klar ersichtlich sind, und ich war selber auch ein bisschen erstaunt. Ich nehme das jetzt einfach einmal so mit und versuche, das für die Zukunft normal wieder zu handhaben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde Antrag auf 2. Lesung durch Gesetzesaufruf gemacht. Dafür benötigen wir eine Dreiviertelmehrheit. Wer damit einverstanden ist, die 2. Lesung durch Gesetzesaufruf vorzunehmen, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Stimmen stattgegeben. Somit wurde Beratung durch Gesetzesaufruf beschlossen, und wir können mit der Lesung der Vorlage durch Gesetzesaufruf beginnen.
Das Gesetz über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich habe nur eine ganz kleine Anmerkung, diese kommt jetzt eben so früh, weil wir einen Gesetzesaufruf machen, worüber ich natürlich auch glücklich bin. Bei Art. 42 Inkrafttreten, das ist bei Ihnen auf der Seite 46, müsste man noch dort, wo die drei Punkte sind, «1. Januar 2018» einsetzen. Somit würde es heissen. «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2018 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.» Also es ist nur dieser 1. Januar 2018 einzufügen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Das ist nicht der Fall. Somit können wir bereits die Schlussabstimmung vornehmen. Wer dem Gesetz über die Gebühren der Gerichte und Beschwerdekommissionen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 25 Stimmen einhellig erteilt und wir haben Traktandum 27 erledigt. -ooOoo-