Abänderung des Kommunikationsgesetzes (Nr. 16/2017); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Abänderung des Kommunikationsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 16/2017. Er steht zur Diskussion. Abg. Günter Vogt
Herr Landtagspräsident, besten Dank. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Der vorliegende Bericht und Antrag behandelt die notwendigen gesetzlichen Anpassungen im Zusammenhang mit der Übernahme von zwei EU-Rechtsakten ins EWR-Abkommen über die Bereitstellung von Funkanlagen sowie der Verordnung über Massnahmen zum Zugang zum offenen Internet und insbesondere auch über das Roaming. Die europäische Kommission versuchte in den letzten zehn Jahre verschiedentlich, die teilweise markanten Zuschläge der Mobilfunkbetreiber zu regulieren, sofern deren Kunden ihre Mobilgeräte im Ausland nutzen. Seit 2007 haben sich die Roamingpreise deshalb bereits über 90% reduziert. 2015 hat das Europäische Parlament und der Europäische Rat gemeinsam beschlossen, diese Roamingaufschläge innerhalb des EWR für Sprach- und Datendienstleistungen zu beenden. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286 zur Festlegung detaillierter Vorschriften über die Anwendung der Regelung der angemessenen Nutzung und über die Methode zur Prüfung der Tragfähigkeit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2292 zur Festsetzung des gewichteten Durchschnitts der Höchstentgelte für die Mobilfunkzustellung in der gesamten Union und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2352 wurden flankierende Massnahmen geschaffen, die die Abschaffung der Roamingaufschläge innerhalb des EWR ab dem 15. Juni 2017 regeln. Die noch nicht in Kraft getretene Verordnung betreffend den Roaming-Vorleistungsmärkten, genannt «wholesale roaming», werden das Vorhaben «Roam like at home» und damit die Abschaffung der Roaminggebühren endgültig besiegeln. Den EWR/EFTA-Mitgliedstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island stand die Möglichkeit offen, diesen «Roam like at home»-Vorteil für ihre Einwohner innerhalb des EWR gleichzeitig zu übernehmen. Liechtenstein kann mit der zur Debatte stehenden Gesetzesänderung die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Roamingverordnung mit dieser Vorlage sicherstellen. Die Verordnung über den Zugang zum Internet und das Roaming, (EU) 2015/2120, dient der gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Behandlung des Datenverkehrs bei der Bereitstellung von Internetzugangsdiensten. Die neuen Bestimmungen gewährleisten den Erhalt des Internets als offene Plattform für Innovationen mit niedrigen Zugangsschranken für Endnutzer, für Anbieter von Inhalten, Anwendungen und Diensten sowie für Anbieter von Internetzugangsdiensten. Die Verordnung reagiert damit auf das Bestreben im Bereich der Verwaltung des Datenverkehrs, die darauf abzielen, bestimmte Anwendungen oder Dienste zu blockieren oder zu verlangsamen. Wesentlicher Inhalt dieses Entwurfs sind vor allem die erforderlichen Ergänzungen des Kommunikationsgesetztes, KomG genannt, durch welche die sanktionsfähige Regelung der EU-Verordnung hinsichtlich des freien Zugangs zum Internet sanktioniert werden. Meine Anmerkung dazu: Die Inhalte über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt sind eher unproblematisch. Die Auswirkungen der Roamingverordnung sind allenfalls problematisch für Liechtensteiner Kunden, welche Schweizer Mobilfunkverträge mit der Vorwahl +41 abgeschlossen haben, sowie auf die Gewinnsituation der Telecom Liechtenstein. Da sind wir dann bereits wieder bei einer Gewinnwarnung. Zurzeit bestehen keine Informationen, ob Schweizer Anbieter wie die Swisscom, EU-Roaminganpassungen für Ihre Liechtensteiner Kunden vornehmen werden. Gemäss meinen Informationen sind davon immerhin circa 70% aller Verträge in Liechtenstein betroffen. Aufgrund meiner Ausführungen bin ich für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Hasler
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte meinem Vorredner grundsätzlich beipflichten und nicht noch einmal auf die Punkte eingehen, die er schon erwähnt hat. Vielleicht kurz: Da die Umsetzung über viele Jahre durch die Mobilfunkindustrie heftig bekämpft wurde in Europa, darf das Vorhaben als erfolgreiches Projekt der EU-Kommission im Sinne der Kunden bezeichnet werden. Konkret bedeutet dies für Liechtenstein: Alle in Liechtenstein gemeldeten Betreiber mit liechtensteinischen Mobilfunknummern, sprich einer 00423-Vorwahl - ja, das ist genau das: mit der 0041-Vorwahl werden die vermutlich nicht profitieren -, werden an die neuen Roamingregelungen gebunden sein. Kunden von liechtensteinischen Mobilfunknummern werden somit auch von der kompletten Abschaffung der Roamingaufschläge profitieren. Die Anpassung könnte sich auch positiv in Bezug auf zusätzliche Kunden für die in Liechtenstein gemeldeten Mobilfunkanbieter auswirken, da schweizerische Mobilfunknummern, welche häufig durch Kunden in Liechtenstein genutzt werden, nicht von einer Abschaffung profitieren werden. Ich denke, wir sehen hier auch die Vorteile von einem EWR. Ich danke der Regierung für den verständlichen Bericht und Antrag. Ein Eintreten auf die Regierungsvorlage steht für mich ausser Frage und einer beantragten abschliessenden Behandlung werde ich meine Zustimmung erteilen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte auch zu diesem Punkt noch ein paar Anmerkungen machen. Es ist vielleicht die erste EU-Richtlinie, die wir gerne übernehmen. Das hat es meines Wissens noch nicht gegeben. Aber zum Punkt: Der Abg. Vogt hat von einer Gewinnwarnung gesprochen. Ich sehe das wie mein Vorredner, der Abg. Johannes Hasler, das ist es eben eine grosse Chance für die liechtensteinischen Anbieter. Nachdem relativ klar ist, dass die Schweizer Provider nicht profitieren werden von diesen neuen Regelungen innerhalb Europa, ist das sicher eine grosse Chance für die Telecom, aber auch für die Salt, die ja auch in Liechtenstein unter dem Namen 7acht tätig ist. Die Zahlen, glaube ich, kann ich auch bestätigen, die sind mir auch so in Erinnerung, dass immer noch 70% der Handynutzer Schweizer Verträge nutzen. Und wie gesagt, für mich ist das weniger ein Grund für eine Gewinnwarnung, vielmehr ein Grund für eine Gewinnwarnung im positiven Sinne, dass es besser herauskommen sollte.Was mich allerdings etwas erstaunt: Einer der zwei genannten Anbieter, nämlich die 7acht, ist sehr aktiv im Moment, was Marketing anbelangt, auch mit Plakaten an der Strasse und so weiter. Allerdings von der Telecom sehe ich das eher wenig. Also da bin ich etwas enttäuscht. Da würde ich schon erwarten, dass man jetzt auf die Hinterbeine geht und jetzt diese 70% Schweizer Kunden ins Land zurückholt. Natürlich ist nichts gratis. Letztendlich führt diese Regelung hier in der Tendenz natürlich zu erhöhten Grundgebühren, die dann natürlich alle treffen, ob Roaming genutzt wird oder nicht. Auch ist Roaming in der Schweiz, selbst wenn Sie dann ein EWR-Handy haben, wenn Sie aber in der Schweiz eben Roaming nutzen, natürlich nicht erfasst. Dann gibt es weitere Kostenfallen, die noch hier sind: Aber das ist vielleicht dann eher ein Nebenschauplatz, aber das kann nicht unwesentlich sein - Schiffsnetze zum Beispiel sind ausgenommen. Das heisst, auch wenn Sie sich im EU-Hoheitsgebiet befinden und sich auf einem Kreuzfahrtschiff dann ganz normal ins Netz einloggen, dann werden Sie ganz normale Roaminggebühren bezahlen oder unter Umständen eben ganz erhebliche. Auch für das Surfen im Internet gibt es in der Regel Datenobergrenzen je nach Anbieter. Und auch hier kann Roaming weiterhin ausserhalb der liechtensteinischen Grenzen eben Kostenfallen beinhalten. Nichtsdestotrotz insgesamt ganz sicher eine sehr begrüssenswerte EU-Richtlinie für einmal.Was vielleicht auch noch anzumerken ist: Das Thema Netzneutralität ist auch ein ganz wichtiger Punkt, der hier eben mit einer dieser heute umzusetzenden respektive zu übernehmenden Richtlinien eben für Europa definiert wird. Hier haben auch die europäischen Aufsichtsbehörden entsprechend auch schon interpretiert, wie das zu verstehen ist und diese Netzneutralität - das heisst, dass jeder Datenverkehr, egal, wer der Anbieter ist, gleichzubehandeln ist - wirklich in Europa weitestgehend gegeben ist. Und wir sehen gerade aktuell in diesen Tagen in den Zeitungen eben, dass in den USA gerade das Gegenteil der Fall ist, dass die neue Regierung unter Präsident Trump hier eine Kehrtwende vornimmt, dass es eben in den USA in Zukunft möglich sein wird, wenn jemand, ein Anbieter, ein Streaminganbieter oder was auch immer, dafür bezahlt, dass dann seine Daten auch schneller, auf der Überholspur, transportiert werden. Und ich denke, im Sinne der Netzneutralität ist das auch eine ganz wichtige Richtlinie hier, dass diese Netzneutralität, wenn nicht zu 100%, aber doch weitestgehend in Europa auch hier festgeschrieben wird. Das ist sehr zu begrüssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Es wurde zwar schon fast alles gesagt zu diesem Thema. Es ist eine freudige Meldung, dass die Roaminggebühren abgeschafft werden. Es hat zwar sehr lange gedauert aufgrund heftigen Widerstands der Telekommunikationsbranche, bis die Roamings abgeschafft wurden und nun stufenweise quasi ganz weg sind. Rechtzeitig auf die Sommerferien, auf den 1. Juni, sollen die Roamingzuschläge im EWR, also in der EU und Island, Norwegen und Liechtenstein, der Vergangenheit angehören. Von dieser EU-Verordnung können alle EWR-Bürger profitieren, und für einmal freuen sich vermutlich alle auf diesen Stichtag und darüber, Teil eines wirtschaftlich geeinten Europas zu sein. Teure Auslandsgespräche werden der Vergangenheit angehören und das Surfen im Ausland führt später nicht zu einem Rechnungsschock zu Hause. Um ganz korrekt zu sein: Die Roaminggebühren werden nicht komplett abgeschafft. Aber es wird europaweit ein Maximalbetrag festgelegt, welcher von Mobilfunkanbietern verrechnet werden kann, wenn kein entsprechendes Abo vorhanden ist. Es sind 19 Cent Zuschlag für das Telefonieren und 20 Cent für das Surfen. Wie schon gesagt, die Schweizer Nummern oder die Schweizer Handys kommen nicht in den Genuss von dieser Abschaffung der Roaminggebühren. Das ist Sache der Schweiz. Für die Telecom Liechtenstein sehe ich es auch ein bisschen so, dass da vermutlich etwas Umsatz wegbrechen wird, aber auch, dass es ein riesiger Wettbewerbsvorteil sein wird - sein könnte. Die EU-Verordnung sieht aber auch vor, dass das Roaming nach den Prinzipien des «Fair Use» der Endkunden anzuwenden ist. Also man kann zum Beispiel nicht hingehen und im Ausland ein Handy-Abo erwerben, das relativ günstig ist, und dann in Liechtenstein ständig damit telefonieren, weil dann dieses Fair-Use-Prinzip verletzt wird und der Anbieter dann das Recht hat, das Abo zu kündigen.Mit diesem Bericht und Antrag zur Abänderung des Kommunikationsgesetzes wird eine weitere EU-Verordnung übernommen. Die EU-Verordnung 2015/2120 über Massnahmen zum Zugang zum offenen Internet. Ein etwas sperriger Name, aber ein wichtiger. Die Verordnung regelt dann den freien Zugang ins Internet. Also es soll diskriminierungsfrei erfolgen. Egal, mit welchem Gerät oder von welchem Standort auf Inhalte im Internet zugegriffen wird, der Zugang und die Geschwindigkeiten müssen für alle von diesem Standort gleich gut oder schlecht sein. So darf zum Beispiel die Geschwindigkeit für Windows Mobile Phones von einem Anbieter nicht reduziert werden, weil er einen Exklusivertrag mit Android-Handy-Anbieter hat; oder wenn ein Liechtensteiner Handy in Deutschland ins Internet will, muss die Geschwindigkeit die gleiche sein wie für das Handy aus Deutschland selbst. Auch das ist in meinen Augen eine sehr gute Sache für alle europäischen Nutzer. Die Regierung hat den Landtag gebeten, diesen Bericht und Antrag heute abschliessend zu lesen, sodass das Gesetz per 1. Juni in Kraft treten kann. Die Vernehmlassung wurde im Sommer 2016 zusammen mit einer anderen Vorlage durchgeführt. Der Titel dieser Vernehmung lautete «Abänderung des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung (Vorratsdatenspeicherung)». Aus dem Titel liess sich nicht schliessen, dass hier auch das Roaming und das offene Internet Thema war. In der Zusammenfassung wurde im letzten Absatz noch nebenbei erwähnt, um was es sonst noch ging. Ich gehe davon aus, dass alle involvierten Kreise diesen Hinweis auf die Abschaffung des Roaming und des offenen Internets bei der Vernehmlassung gelesen haben und die Chance hatten, sich hier zu äussern. Ich bin für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Nur noch eine Anmerkung zu der Gewinnwarnung: Für mich ist die schon realistisch. Die Abschaffung der Aufschläge - das heisst ja so, die werden abgeschafft, die verschwinden nicht, und die Rechnung dafür wird halt die Telecom FL begleichen müssen und niemand anders.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Guten Tag. Ich möchte auch Herrn Abg. Vogt in dieser Ansicht unterstützen. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Telecom Liechtenstein in den vergangenen Jahren sehr viel Geld mit Roaminggebühren verdient hat. Das hat sich in den letzten Jahren sicher erheblich und deutlich reduziert. Es ist nicht mehr so. Aber in der Vergangenheit hat die Telecom Millionenumsätze gemacht mit Roaminggebühren. Das wird der Historie angehören. Sie werden sicher Umsätze mit dem verlieren. Wie sich das entwickeln wird, ob das mehr eine Chance oder ein Risiko ist, das wird sich dann erst noch zeigen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf an die Regierung weitergeben. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Der vorliegende Bericht und Antrag betrifft die Übernahme von zwei EU-Rechtsakten: Zum einen geht es um die Neufassung der Funk-Richtlinie, welche unter anderem die Verpflichtung der Hersteller, Einführer und Händler von Funkanlagen umfassend regelt. Zum anderen um die Verordnung über Massnahmen zum Zugang zum offenen Internet und über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen. Auf die Verordnung, welche die Abschaffung der Roamingaufschläge vorsieht, möchte ich kurz näher eingehen: Die Aufhebung der Roaminggebühr innerhalb des EWR auf den 15. Juni 2017 ist das Ende eines langjährigen und zuweilen schwerfälligen Prozesses in den EU-Mitgliedstaaten. Mit der Einführung des «Roam like at home»-Prinzips können Reisende nun ihr Handy im EU-Ausland ab Mitte Juni praktisch ohne Zusatzkosten nutzen. Für Liechtenstein bedeutet dies, dass alle im Land gemeldeten Betreiber mit liechtensteinischen Mobilfunknummern, also der +423, an die neuen Regelungen gebunden sind. Für die Telecom Liechtenstein besteht dadurch insofern kein unmittelbarer Handlungsbedarf, als die Tarife bereits Ende letzten Jahres gemäss den Vorgaben der EU-Roaming-Verordnung angepasst wurden. Sie erinnern sich vielleicht an die Kampagne rund um die Fly-Tarife. Die Verordnung ist mit der Übernahme ins EWR-Abkommen in Liechtenstein direkt anwendbar. Eine rasche Übernahme ist geboten, damit die Endkunden in Liechtenstein keine Nachteile erfahren und möglichst zeitgleich mit den Handynutzern im übrigen EWR auf den 15. Juni 2017 von der Abschaffung der Roaminggebühren profitieren können. In diesem Zusammenhang möchte ich explizit auf mein Schreiben vom 3. Mai verweisen, mit dem ich Sie über kurzfristig vorzunehmende Änderungen in der Gesetzesvorlage informiert und Ihnen die angepasste Gesetzesvorlage übermittelt habe. Wie im Schreiben ausgeführt, kann der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Roaming-Verordnung, aufgrund der am 28. April 2017 erfolgten Notifikation von Island, am 1. Juni in Kraft treten. Somit kann die Verordnung rechtzeitig vor deren Inkrafttreten im regulären Verfahren in den EWR übernommen werden, und eine Vorabumsetzung ist folglich nicht mehr notwendig. Als Datum des Inkrafttretens der Abänderung des Kommunikationsgesetzes wird der 15. Juni 2017 vorgeschlagen, damit gewährleistet ist, dass keine Regelungsausfälle zur EU entstehen. Aus diesem Grund beantragt die Regierung, die Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen.Ich möchte nun noch kurz auf die vom Abg. Günter Vogt und vom Abg. Elfried Hasler gemachten Äusserungen eingehen. Erstens geht es mir eben nochmals um diese Liechtensteiner Kunden. Es sind halt eben nur die Liechtensteiner Kunden mit +423-Nummern. Das ist effektiv so. Dann sind wir schon bei der Telecom: Ja, die kann eben profitieren, weil nur sie und die anderen in Liechtenstein gemeldeten Unternehmen diese +423-Nummern haben. Sie haben auch erwähnt, das Potenzial ist riesengross. Es gibt noch 70% der Liechtensteiner die +41-Nummern verwenden.Dann ist eben auch noch einmal zu sagen, wie ich es schon erwähnt habe, die Telecom hat bereits vorab umgesetzt mit den Fly-Tarifen. Man ist sich jetzt auch schon gewohnt, damit umzugehen. Und dann zur Gewinnwarnung - das wurde von mehreren Abgeordneten erwähnt: Ich denke wirklich, dass es eine Gewinnwarnung im wahrsten Sinne des Wortes sein sollte - und nicht im negativen Sinne, wie wir das gestern gehört haben. Natürlich haben wir mit der Telecom hier auch Rücksprache gehalten. Es wird so sein, es gibt geringfügig weniger hohe Einnahmen und es gibt geringfügig höhere Kosten, weil man davon ausgeht, dass man, wenn man nicht mehr viel bezahlen muss, dann halt auch die Nutzung entsprechend erhöht. Der Effekt, der Nettoeffekt am Schluss, sollte im fünfstelligen Bereich liegen, wenn denn nicht jetzt eben weitere Kunden dazukommen, was wir alle hoffen. Bei gleichbleibenden Kunden wird sich das im fünfstelligen Bereich bewegen. Dann haben Sie noch gesagt, Herr Hasler, die Telecom sollte sich auf die Hinterbeine stellen, damit sie ein bisschen mehr Werbung macht. Aber wie gesagt, es gibt diese Vorabumsetzung mit den Fly-Tarifen. Und ich bin schon der Meinung, dass nach dem heutigen Entscheid die Marketingmassnahmen dann noch einmal angekurbelt werden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Kommunikationsgesetzes durch Artikelaufruf beginnen. Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz, Bst. g, l und m sowie Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz, Bst. g, l und m sowie Abs. 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 39 und 40 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 39 und 40 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 bis 38 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 bis 38 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 Abs. 1 Bst. n und s werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 Abs. 1 Bst. n und s stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 Abs. 2 Bst. f, g, v und w werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 Abs. 2 Bst. f, g, v und w stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Kommunikationsgesetzes in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Lesung der Gesetzesvorlage. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir nehmen die 2. Lesung vor. Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz, Bst. g, l und m sowie Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz, Bst. g, l und m sowie Abs. 4 stehen zur Diskussion. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.
Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Herr Landtagspräsident, vielen Dank. Ich frage mich gerade, ob wir jetzt über das Richtige abstimmen. Wir müssten über das abstimmen, was ich nachgereicht habe vorgestern. Aber kann sein, dass es richtig ist, das sind ja nur ein paar Details. Landtagspräsident Albert Frick
Wir machen ein kurzes Timeout, um das kurz zu besprechen. Die Sitzung ist für eine Minute unterbrochen. Die Sitzung ist für zwei Minuten unterbrochen.
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir beginnen noch einmal mit der 2. Lesung. Die Regierung beantragt einige Änderungen und die können jetzt eingebracht werden. Ich bitte, nochmals mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz, Bst. g, l und m sowie Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz, Bst. g, l und m sowie Abs. 4 stehen zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. Sie sehen, wir üben noch. Hier wäre die Änderung zum einen im Titel, der neu heissen soll: «Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz sowie Bst. g, l und m», und der Abs. 4 würde dann eben ersatzlos gestrichen. Landtagspräsident Albert Frick
Somit stimmen wir gemäss dem neuen Antrag der Regierung über Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz sowie Bst. g, l und m sowie Abs. 4 ab - unter Streichung von Art. 4. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 39 und 40 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 39 und 40 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 bis 38 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 bis 38 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 56 Abs. 1 Bst. n und s werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 Abs. 1 Bst. n und s stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 70 Abs. 2 Bst. f, g, v und w werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 Abs. 2 Bst. f, g, v und w stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. II. ist ersatzlos zu streichen. Landtagspräsident Albert Frick
II. ist ersatzlos gestrichen. Wir können weiterlesen.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Jetzt beim neuen II. oder eben beim alten III. sind die Abs. 2 und 3 zu streichen, und Abs. 1 sollte lauten: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 15. Juni 2017 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.» Landtagspräsident Albert Frick
Wir stimmen ab über II., bei dem die Abs. 2 und 3 ersatzlos gestrichen werden und das Inkrafttretensdatum eingesetzt wurde. Wer mit II. einverstanden ist, möge die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Somit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Kommunikationsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 32 abgeschlossen. Wie mir mitgeteilt wurde, sollte die Regierung in der Lage sein, obschon wir einen Tag Vorsprung haben, die Kleinen Anfragen zu beantworten. Wir machen aber zehn Minuten Pause, damit die Regierungsmitglieder eintreffen können. Die Sitzung ist unterbrochen (von 15 bis 15:10 Uhr).
-ooOoo-