Abänderung des Entsendegesetzes, LGBl. 2000 Nr. 88, sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 34/2017); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 34/2017. Er steht zur Diskussion. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Jahrzehntelang bildete die Grenze Schweiz-Liechtenstein kein Hindernis für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung. Erst mit Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum wurde die Staatsgrenze zu einer teilweise störenden Hürde. Beim EWR-Beitritt konnte Liechtenstein mit der Schweiz zwar eine Lösung finden, wonach die Wirtschafts- und Währungsunion trotz Teilnahme am EWR erhalten blieb. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit stellte die Schweiz dann aber Liechtenstein seinen anderen Nachbarländern gleich. Für das liechtensteinische Gewerbe, das von diesem Zeitpunkt an mit einer Meldepflicht, einer Kautionspflicht und einer zeitlichen Beschränkung für Arbeitsaufträge konfrontiert wurde, eine grosse Belastung. Seit nunmehr über 15 Jahren fordert das liechtensteinische Gewerbe im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung gleich lange Spiesse. Dieses seit Jahren schwelende Problem, welches immer wieder für grosse Missstimmung bei den liechtensteinischen Gewerbetreibenden führte, konnte im vergangenen Jahr nun endlich einer mehr oder weniger zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden. Nun fehlt aber noch eine wichtige gesetzgeberische Massnahme, welche es mit der Teilrevision des Entsendegesetzes zu treffen gilt. Die Schweiz kennt ein sehr resolutes Kontrollsystem bei der Kontrolle von Betrieben, welche bei ihnen grenzüberschreitend tätig sind. In Liechtenstein hingegen ist das Kontroll- und Durchsetzungssystem zu wenig griffig. Für schweizerische Unternehmer, welche einen Arbeitsauftrag in Liechtenstein erfüllen, gibt es kaum Kontrolle. Grundlage für solche Kontrollen bildet das Entsendegesetz, über deren Abänderung wir heute zu entscheiden haben. Die Zentrale Paritätische Kommission hat die Einhaltung und Durchführung der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertragsbestimmungen zu kontrollieren und durchzusetzen. Bis anhin aber hatte die ZPK keine rechtliche Legitimation, Verstösse gegen GAV-Bestimmungen auch bei den Entsendebetrieben zu ahnden. Für solche Kontrollen und Sanktionierungen fehlte eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision wird der ZPK ermöglicht, effektivere Kontrollen durchführen zu können und gesetzlich besser abgestützt zu sein. Eine weitere Massnahme zur verbesserten Kontrolle der Entsendebetriebe in Liechtenstein soll die Einführung einer Sanktionskompetenz des Amtes für Volkswirtschaft bilden. Dies soll heissen, dass das Amt für Volkswirtschaft so auszustatten ist, dass es bei Verstössen gegen das Entsendegesetz sanktionieren kann und nicht wie bisher lediglich nur eine Anzeigemöglichkeit hat. Nach geltendem Entsendegesetz liegt die Sanktionsmöglichkeit in der Kompetenz des Landgerichtes, was dazu führt, dass die Sanktionierung relativ lange dauert. Ziel soll aber sein, die sich regelwidrig verhaltenden Unternehmen schnell greifen und ahnden zu können. Die direkte Möglichkeit der Sanktion durch das Amt für Volkswirtschaft würde zu einer erheblichen Verbesserung der Wirksamkeit der Kontrollen führen. Leider konnte, wie wir alle wissen, mit der Schweiz keine Lösung gefunden werden, um ohne Barrieren und zusätzliche Kontrollen, wie es noch zu Zeiten vor dem EWR-Beitritt möglich war, auszukommen. Es ist mir durchaus bewusst, dass die vorliegende Gesetzesvorlage einen gewissen Bürokratieaufbau mit sich bringt. Der geplante Aufbau betrifft aber ausnahmslos ausländische Firmen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Diese Hürden mussten unsere Unternehmen in den vergangenen 15 Jahren auf sich nehmen, um Aufträge in der Schweiz ausführen zu dürfen. Fakt ist auch, dass ohne diese Änderungen unsere heimischen Unternehmen weiterhin ungleich behandelt würden. Liechtenstein ist als Auftraggeber - privat oder aus öffentlicher Hand - für ausländische Dienstleistungsanbieter sehr attraktiv. Daher wird mit allen Mitteln versucht, an diese lukrativen Aufträge zu gelangen. Liechtenstein als Kleinstaat ist von diesen grenzüberschreitenden Dienstleistungen weitaus mehr betroffen als andere benachbarte Länder. Vom Amt für Volkswirtschaft wurden - wie man aus dem Rechenschaftsbericht ersehen kann - im vergangenen Jahr 1'042 Meldungen zur Erbringung von grenzüberschreitenden Tätigkeiten mit Verfügung an ausländische Gewerbebetriebe bestätigt. Im Jahr 2015 waren es noch 858. Die Meldebestätigungen nahmen vor allem aus der Schweiz mit 60 mehr Meldebestätigungen als im Jahr zuvor doch stark zu. Eine zögerliche Haltung - mit Blick auf protektionistische Gegenmassnahmen - an den Tag zu legen, wäre verkehrt. Mit der Umsetzung der Gesetzesvorlage hieven wir uns lediglich auf die gleiche Ebene wie unser Nachbar. Aus genannten Gründen spreche ich mich für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage aus. Ich werde die Debatte nun verfolgen und je nach Ausgang den Antrag auf abschliessende Behandlung dieser Gesetzesvorlage stellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Mit der Vorlage zur Abänderung des Entsendegesetzes wird eine lang gehegte Forderung der Wirtschaftskammer Liechtenstein umgesetzt. Anlässlich der Delegiertenversammlung 2006 der Wirtschaftskammer Liechtenstein betonte der damalige Präsident Arnold Matt in seiner Ansprache: «Wir fordern von der Politik Regelungen, welche gewährleisten, dass das Liechtensteiner Gewerbe unter den gleichen Voraussetzungen im angrenzenden Ausland ihrer Arbeit nachgehen kann wie die ausländischen Betrieb bei uns.» Das war 2006, heute haben wir 2017 und dürfen nun mit der Abänderung des Entsendegesetzes über eine Vorlage beraten, welche weite Teile dieser Forderung des Wirtschaftskammerpräsidenten aufnimmt und umsetzt. Elf Jahre oder vier verschiedene Wirtschaftsminister mussten ins Land ziehen, bis sich die Regierung zum Handeln gezwungen sah. Ich getraue mich zu behaupten, dass wir heute nicht über diese Vorlage debattieren würden, hätten im April letzten Jahres die Gewerbetreibenden nicht auf dem Peter-Kaiser-Platz demonstriert und hätten nicht mehrere Hundert Gewerbebetriebe über Inserate in den Landeszeitungen gleich lange Spiesse bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung gefordert. Und da ich beruflich selbst dem Gewerbe angehöre, ist es mir ein Anliegen, den Vertretern der Arbeitsgruppe «Gleichlange Spiesse» der Wirtschaftskammer für ihr Engagement und ihren Einsatz für das Gewerbe und den Wirtschaftsplatz Liechtenstein zu danken. Ihnen ist es in erster Linie zu verdanken, dass die Regierung nach zehn Jahren Wartezeit sich gezwungen sah, Massnahmen zur Erreichung von gleich langen Spiessen bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung umzusetzen, und nun mit der Abänderung des Entsendegesetzes der letzte Schritt in diese Richtung getan werden soll. Einzig bei der Kautionspflicht werden unsere Unternehmen auch mit dieser Vorlage in Zukunft gegenüber der Schweizer Konkurrenz weiterhin einen Nachteil haben, da die Schweiz eine solche Kautionspflicht kennt, Liechtenstein jedoch nicht. Die Einführung der Kautionspflicht ist jedoch nicht Sache des Gesetzgebers, sondern der Sozialpartner. Sie müssen entscheiden, ob sie eine Kautionspflicht einführen wollen oder nicht, weshalb die Kautionspflicht nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. Alle anderen Nachteile wurden beziehungsweise werden mit den bereits umgesetzten Massnahmen der Regierung hinsichtlich der Verständigung zur Gleichbehandlung auf möglichst liberaler Basis mit der Schweiz und besonders mit den Kantonen St. Gallen und Graubünden, mit der Einführung des elektronischen Meldesystems und nun mit dieser Abänderung des Entsendegesetzes ausgemerzt. Während für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung bis acht Tage bisher keine Nachteile erwuchsen, gab es einige Nachteile bei der Dienstleistungserbringung zwischen neun und 90 Tagen sowie besonders bei jener über 90 Tage. Diese Nachteile werden mit dieser Vorlage eliminiert, weshalb ich die Vorlage befürworte. Mit dieser Vorlage soll auch die Sanktionskompetenz dem Amt für Volkswirtschaft übertragen werden. Ich begrüsse diese Verlagerung, auch wenn ich einige Argumente der Staatsanwaltschaft, welche sie im Rahmen der Vernehmlassung ausführte, nachvollziehen kann. Der zeitliche Gewinn, welcher durch das neue Sanktionsinstrument des Verwaltungsstrafbots erreicht werden kann, erscheint mir gewichtiger zu sein als der Auslandsbezug, den die Staatsanwaltschaft erwähnt. Die Regierung führt aber auch aus, dass die heute vorhandenen Personalressourcen beim Amt für Volkswirtschaft für einen effektiven Vollzug - im Gegensatz zum Landgericht - nicht ausreichend sein werden. Die Verlagerung der Sanktionskompetenz zum Amt für Volkswirtschaft führt dort zu zusätzlichen Arbeiten. Die Regierung geht davon aus, dass 150 Stellenprozente aufgebaut werden müssen, deren Kosten jedoch zum Teil durch Einnahmen amortisiert werden. Wenn wir auch in Bezug auf das Kontrollsystem gleich lange Spiesse wollen, dann müssen wir sicherstellen, dass ein striktes Kontrollsystem zur Anwendung gelangt, wie es die Schweiz bereits kennt. Für mich gehört der zeitliche Aspekt zum strikten Kontrollsystem dazu. Aus diesem Grunde kann ich sowohl die Übertragung der Sanktionskompetenz zum Amt für Volkswirtschaft als auch die Personalaufstockung um 150 Stellenprozente nachvollziehen und gutheissen. Wer nun meint, dass mit der Herstellung von gleich langen Spiessen alles Gold sei, was glänze, der irrt. Die Herstellung dieser gleich langen Spiesse ist nämlich grösstenteils in die falsche Richtung aufgegleist worden. Es fand keine Liberalisierung statt, sondern der Protektionismus und die Bürokratie wurden beziehungsweise werden aufgebaut. Deshalb kann ich die Stellungnahme zur Vernehmlassung der Industrie- und Handelskammer nachvollziehen, welche zwar Verständnis für die Forderung der Wirtschaftskammer und die Herstellung von gleich langen Spiessen hat, aber auch den Bürokratieaufbau, welcher mit dieser Vorlage einhergeht, kritisiert. Die LIHK würde sich im Sinne einer liberalen Wirtschaftsordnung dagegen wünschen, dass Hürden auf Liechtensteiner und Schweizer Seite nicht auf-, sondern abgebaut würden. Diesem Wunsch kann ich mich voll und ganz anschliessen. Das ist jedoch kein Versäumnis unserer Regierung, sondern der Schweiz, welche nicht bereit war und ist, die Schranken bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu lockern oder ganz zu beseitigen. Deshalb mussten wir unsere Vorschriften auf jene der Schweiz verschärfen. Lieber wäre auch mir gewesen, die Schweiz hätte die Regelungen auf unsere liberaleren Vorschriften angepasst, dies stiess in der Schweiz leider nicht auf Zustimmung. Dass Vertreter der Wirtschaftsverbände im Rheintal unser Vorgehen kritisieren, kann ich ebenfalls nachvollziehen. Sie sollen jedoch ihre Kritik nicht an uns richten, sondern an ihre politischen Behörden, welche einer Liberalisierung bisher entgegenstanden. Arnold Matt, der vor Kurzem zurückgetretene Präsident der Wirtschaftskammer, brachte es im «Volksblatt» vom 17. Februar 2017 auf den Punkt. Er sagte: «Nun sehen die Schweizer ganz konkret, welchen Hürden wir in den vergangenen zehn Jahren ausgesetzt waren.» Herr Regierungschef-Stellvertreter, Sie werden in Ihrer Funktion als Wirtschaftsminister auch zukünftig gefordert sein. Wir haben zwar in Bälde die gleich langen Spiesse, aber wir haben auch mehr Protektionismus und Bürokratie. Ich bitte Sie, in dieser Frage am Ball zu bleiben und die Wirtschaftsverbände des Rheintals bei ihren Forderungen nach mehr Liberalisierung zu unterstützen. Ich wäre nicht unglücklich, wenn wir in zwei oder drei Jahren erneut über eine Abänderung des Entsendegesetzes beraten würden, bei welcher nicht der Aufbau von Hindernissen, sondern deren Abbau im Zentrum der Vorlage stände. Abschliessend möchte ich noch auf eine konkrete Bestimmung des Gesetzes eingehen: In Bezug auf die 2. Lesung bitte ich die Regierung, Art. 7 Abs. 3 genauer anzusehen. Dieser Artikel ist nicht Gegenstand der Vorlage, da er im engeren Sinne nichts mit gleich langen Spiessen zu tun hat, jedoch mit dem abgeänderten Art. 9 in Verbindung steht. Art. 7 Abs. 3 lautet: «Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau oder Dienstleistungsauftrag im Sinne der Bestimmungen über das öffentliche Auftragswesen können Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, wenn sie wegen einer Übertretung nach Art. 9 mit einer Busse von wenigstens tausend Franken belegt worden sind.» Meines Erachtens wäre es zumindest prüfenswert, diesen Artikel auf zwei Aussagen hin genauer anzusehen: a) Korreliert die genannte Busse von CHF 1'000 mit dem neuen Art. 9? Braucht es überhaupt eine konkrete minimale Beitragsnennung? Würde es nicht genügen, wenn es hiesse: «mit einer Busse belegt worden sind»? b) Die Definition «angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit» ist mir zu schwammig formuliert und öffnet Tür und Tor für Rechtsstreitigkeiten. Mir wäre es sympathischer, wenn Bewerber wegen einer Übertretung von Art. 9, die mit einer Busse belegt worden sind, für einen fixen Zeitraum von beispielsweise zwei Jahren von einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau oder Dienstleistungsauftrag im Sinne der Bestimmungen über das öffentliche Auftragswesen ausgeschlossen werden. Diese Verschärfung würde nur jene betreffen, die sich erwiesenermassen nicht an das geltende Gesetz gehalten haben, und es wäre auch eine gewisse Sicherheit für das Amt für Volkswirtschaft. Ich bin der Ansicht, dass das Land jene Unternehmen, welche sich nicht an unsere Gesetze halten, von Wettbewerben im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens für eine fixe Zeitspanne ausschliessen sollte, und zwar mittels eindeutiger und nicht schwammiger Gesetzesbestimmung. Ich bitte die Regierung, dies zu prüfen und den Art. 7 dementsprechend abzuändern und dies in die Vorlage zur 2. Lesung zu integrieren. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Bei dieser Sache sind wir nun definitiv im Modus «Auge um Auge, Zahn um Zahn» angelangt. Und als David ohne Steinschleuder sind wir chancenlos. Ich schliesse mich den Worten von den Landtagsabgeordneten Alexander Batliner und Gunilla Marxer-Kranz weitestgehend an. Ich habe volles Verständnis für die Forderung der Wirtschaftskammer nach gleich langen Spiessen. Deshalb sehe ich in der jetzigen Situation diesen Schritt leider auch als den einzigen Weg, den Gleichbehandlungsgrundsatz wieder herzustellen, obwohl die vorliegende Gesetzesvorlage einen Bürokratieaufbau mit sich bringt, welcher sicherlich nicht anzustreben ist. Die Kontrolltätigkeiten erachte ich nur im nötigen Masse für zweckvoll. Ich spreche mich deshalb gegen jegliche Überreglementierung aus. Trotz all dieser Gründe darf nicht vergessen werden, der Erhalt einer liberalen Wirtschaftsordnung ist aus meiner Sicht das höhere Ziel. Die Aussenpolitik spielt hier eine zentrale Rolle. Das Fürstentum Liechtenstein ist als eigenständiger Staat in verschiedenen Netzwerken eingebunden. Diese Netzwerke sind sinnvoll weiterzuentwickeln und zu fördern, wobei die Eigenständigkeit Liechtensteins gesichert werden muss. Es ist sehr wichtig, mit den benachbarten Staaten eine gute und enge Zusammenarbeit zu haben. Wo dies möglich ist, sollen länderübergreifende Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit den benachbarten Staaten effizient gelöst werden. Eine zentrale Rolle sollte hier die Region einnehmen. Ich wünsche mir langfristig - und dies nicht vom Christkind, sondern von der Regierung -, dass die Hürden auf Liechtensteiner und Schweizer Seite nicht auf-, sondern abgebaut werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit der Abänderung des Entsendegesetzes soll versucht werden, eine Ungleichbehandlung von liechtensteinischen gegenüber schweizerischen Unternehmen aus der Welt zu schaffen. Vor dem Jahr 2002 war die Welt auf beiden Seiten des Rheins noch in Ordnung - es bestand keine Bewilligungs- und Meldepflicht bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Vor mehr als zehn Jahren änderte sich dies. Unsere Nachbarin, die Schweiz, versuchte, sich nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU/EFTA mit flankierenden Massnahmen vor Dumpinglöhnen aus dem EU-Raum zu schützen. Ich vermute, dass aufgrund der Nichtdiskriminierungsklausel diese flankierenden Massnahmen auch das liechtensteinische Gewerbe trafen. Diese mussten sich fortan bei den Schweizer Behörden melden und die Erbringung von Dienstleistungen oder die Ausführung von Arbeiten ankündigen. Dies führt zu einem nicht zu unterschätzenden Mehraufwand für die heimischen Unternehmen. Der vorliegende Vorschlag zur Abänderung des Entsendegesetzes schafft eine vergleichbare gesetzliche Grundlage, wie sie in der Schweiz Anwendung findet. Von gleich langen Spiessen würde ich aber dennoch nicht sprechen, sondern vielmehr von gleich kurzen Spiessen. Die Notwendigkeit dieses Gesetzes werte ich als Tiefpunkt der nachbarschaftlichen Beziehungen mit der Schweiz. Statt einer offenen Wirtschaftspolitik versucht sich nun jedes Land abzuschotten. Es konnte keine gütliche Einigung mit der Schweiz erzielt werden, stattdessen sind wir nun mit dieser Vorlage gezwungen, protektionistische Vergeltungsmassnahmen umzusetzen. Bis anhin ist das Entsendegesetz ein zahnloser Tiger. Die Zentrale Paritätische Kommission, die ZPK, ist zwar für die Kontrolle für die Einhaltung der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge verantwortlich, hat aber keine expliziten Kompetenzen, Regelverstösse zu ahnden. Vielmehr ist das Amt für Volkswirtschaft für den Vollzug verantwortlich. Nachdem die ZPK einen Verstoss dem Amt für Volkswirtschaft gemeldet hatte, musste diese selbst die Sachlage neu prüfen und gegebenenfalls den Fall an das Landgericht zur Festlegung einer Busse weiterleiten. Vielleicht hat gerade deshalb diese lasche Umsetzung des Entsendegesetzes dazu geführt, dass es in der Vergangenheit in Liechtenstein zu einem sehr hohen Prozentsatz an Regelverstössen kam. 46% der kontrollierten Betriebe hatten im Jahr 2016 die Entsendung nicht deklariert. Neu soll das Amt für Volkswirtschaft die Kompetenz erhalten, Regelverstösse direkt mit Bussen von bis zu CHF 50'000 zu ahnden, statt den Fall an das Gericht weiterzugeben. Der administrative Aufwand wird mit diesem neuen, heute zu diskutierenden Entsendegesetz nicht abgebaut, sondern massiv erhöht. Das wird auch das Amt für Volkswirtschaft zu spüren bekommen. Insbesondere die Prüfung und Behandlung der Regelverstösse bedeutet zusätzliche Arbeit. Die Regierung rechnet mit einem zusätzlichen Personalaufwand von gut 150 Stellenprozent beim Amt für Volkswirtschaft. Die Einnahmen aus den Gebühren und Bussen werden laut den Ausführung im Bericht und Antrag nicht die Aufwandkosten decken. Abschliessend hätte ich zum erwarteten Mehraufwand noch eine Frage an die Regierung: Ich gehe davon aus, dass auch die ZPK mit einem erheblichen Mehraufwand zu rechnen hat. Wie wird die ZPK diesen eventuellen Mehraufwand finanzieren? Werden die Beiträge der Arbeitgeber an die ZPK global erhöht, auch wenn es sich dabei um Branchen handelt, welche von diesem Entsendegesetz nicht tangiert sind? Die Freie Liste ist für Eintreten auf die Vorlage, auch wenn Sie es bedauert, dass keine unbürokratischere Lösung mit dem Nachbarn Schweiz möglich war. Die Hoffnung bleibt, dass der jetzt angedachte Aufbau von Schranken in Zukunft wieder rückgängig gemacht werden kann. Klar ist aber, dass die Nachteile für die heimische Wirtschaft nicht akzeptiert werden können und diese Massnahmen daher eine Notwendigkeit darstellen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir sehen uns wieder einmal im Landtag einem Gesetz gegenübergestellt, einem Antrag gegenübergestellt, wo wir sagen müssen, schlussendlich müssen wir Ja sagen und der Braten schmeckt uns nicht. Ich verstehe die Forderung der Wirtschaftskammer und ich möchte der Wirtschaftskammer auch hier wirklich behilflich sein und zur Seite stehen und dieses Problem lösen. Ich möchte aber das Ganze in einen Kontext stellen, bevor ich auf die Materie eingehe. Wir haben vor zwei Tagen gesagt, wir können nicht genug Brücken aufbauen. Unter «wir» meinten wir das Fürstentum Liechtenstein und auch den Raum Werdenberg oder Kanton St. Gallen. Heute gehen wir hin und sagen, wir können nicht genug lange Spiesse aufrüsten. Wie passt das zusammen, meine lieben Damen und Herren? Wir können nicht genug lange Spiesse aufbauen. Schon der Name Spiess - gleich lange Spiesse - sagt alles aus über die Zusammenarbeit und die nachbarschaftliche Beziehung in diesem Fall, was hier angesprochen wird. Spiesse sind Lanzen, sind Speere. Also wir bauen Speere auf. Wir holen nicht die Speere zurück - dort, wo man sie zurückholen sollte, sondern wir bauen auf der anderen Seite noch auf. Sie müssen mir sagen - und ich kenne die Antwort, Sie sind ja nicht verantwortlich und auch der Regierungschef-Stellvertreter ist hier nicht verantwortlich -, weshalb wir in diese Richtung gehen müssen. Es sind jetzt ausreichend Argumente aufgeführt worden, was das bedeutet, nämlich Protektionismus. Anderen Staaten wirft man vor, sie würden Protektionismus betreiben und wir machen das im engsten Raum, einem Raum, den wir als Chancental bezeichnen. Wir haben von Agglomeration geredet, gesprochen, wo wir über Siedlungen, gemeinsame Lebensräume diskutieren und dort die besten Lösungen finden. Und hier gehen wir hin und es werden die Lanzen und Speere verlängert. Das heisst, wir müssen - wir werden gezwungen, diese zu verlängern. Und das schmeckt mir wirklich nicht. Es gäbe genügend Beispiele, die aufzeigen, dass es hervorragend funktioniert, dieses Chancental. Das Forschungszentrum RhySearch ist das beste Beispiel dazu. Die NTB ist ein bestes Beispiel dazu. Es gibt aber auch andere Beispiele, die sich einreihen lassen in das Verhaltensmuster unseres Partners jenseits der Brücke, wo wir Brücken bauen, wo wir nicht genügend Brücken bauen können. Wahrscheinlich müssen wir noch fünf Brücken bauen, dann gelingt es uns vielleicht, das anzugehen.Beispiel 1: Das Besteuerungsrecht von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern in den Spitälern Grabs, Walenstadt und auch Mitarbeitenden beim BZB wurde zuungunsten von Liechtenstein ausgestaltet und so gab es im Rahmen des DBA aus dem Jahre 2012 eine neue Regelung für jene rund 90 Personen. Und bei meiner Kleinen Anfrage hat damals der Regierungschef die Auskunft erteilt, es hätte keinen Spielraum gegeben vonseiten des Kantons St. Gallen. Weitere Beispiele sind im Gesundheitswesen, wo die Spiesse auch nicht gleich lang sind, zu finden. Bei der Quellensteuer war der Wortführer oder die Wortführerin das Parlament und der Kanton St. Gallen, sodass es für Liechtenstein keine Möglichkeit gab, hier eine Quellensteuerlösung für Liechtenstein zu finden, nicht einmal einen Kompromiss. Es wurde nicht gesprochen über 1%, 2% oder 3%. Ein Njet kam von unserem Partner jenseits der Brücke. Es ist leicht, Sonntagsprojektchen zu machen, Brückchen zu bauen. Das ist mir schon klar. Es ist auch angenehm, an der Olma miteinander anzustossen. Aber wenn es darauf ankommt und Liechtenstein immer die Nummer 2 auf dem Rücken hat, dann müssen wir uns schon überlegen, wo es nicht stimmt. Irgendwo reicht es, dass Liechtenstein permanent die Kniebeuge machen muss. Und hier können wir nicht anders. Wenn wir dem Gewerbe helfen wollen, den KMUs helfen wollen, müssen wir hier jetzt die Spiesse aufbauen. Was heisst das? Es ist vorher gesagt worden. Wir müssen Stellenprozente aufbauen, 150 Stellenprozente. Wir müssen Sanktionssysteme errichten. Wir müssen Kontrollsysteme, resolute Kontrollsysteme, das Wort ist gefallen, aufbauen, müssen riesige Bürokratie aufbauen. Alles Punkte, die wir sonst abzubauen versuchen. Da frage ich mich schon, ob der Landtag hier nicht ein Zeichen setzen kann oder einfach nochmals da eine Runde machen könnte, ob das nicht anders gelöst werden könnte. Und das ist meine Frage an den Wirtschaftsminister. Wahrscheinlich geht das nicht. Er kann sicherlich nichts dafür. Es ist auch keine Kritik, nicht im leisesten Sinne, an die Liechtensteiner Seite und an die Regierung. Die Frage ist, ob nicht ein Entsendegesetz ausgearbeitet werden kann, gestaltet werden kann, das a) nicht von gleich langen Spiessen spricht, sondern von einer Zusammenarbeit in einem Wirtschaftsraum, das von einer Zusammenarbeit spricht in einem Chancental, wie es den Namen verdient, in einem Raum, in einem Agglomerationsraum, wo man miteinander auskommen muss und auskommen sollte und nicht Hürden aufbaut und die Dämme hochzieht und den Rhein noch breiter macht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Mir geht es hier auch wie einigen Vorrednern: Ganz befriedigend ist diese Sache sicher nicht. Ich würde es auch eher als gleich kurze Spiesse bezeichnen als gleich lange Spiesse. Und ich hoffe doch sehr, dass das nur ein Zwischenschritt ist und dass in der Folge auch auf Schweizer Seite die Bereitschaft wächst, diese Hürden gemeinsam wieder abzubauen. Dann kann ich mir noch eine Bemerkung nicht verkneifen, dass es doch zumindest bemerkenswert ist, dass gerade aus Kreisen, die sonst vehement nach Bürokratieabbau rufen, hier ein Bürokratieaufbau begrüsst wird und dass aus den gleichen Kreisen, aus denen wir oft hören, dass die Höhe des Personalbestandes beim Staat eben viel zu hoch ist, hier für einmal ein Aufbau von Stellen beim Staat begrüsst wird. Das ist zumindest bemerkenswert. Dann aber habe ich eine konkrete Verständnisfrage. Es gibt ja hier vier Kategorien von Konstellationen oder vier Bereiche in dieser grenzüberschreitenden Tätigkeit. Und die vierte Kategorie, hier geht es um den bewilligungspflichtigen Bereich mit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Arbeitsmarktes. Hier wird auf Seite 16 auch aufgeführt, dass dies ja auf Schweizer Seite bisher schon der Fall war; und das wird neu auch in Liechtenstein so eingeführt: «In der Praxis wird die Bewilligung nur erteilt, wenn kein heimischer Unternehmer verfügbar ist, der den Auftrag innert nützlicher Frist erfüllen könnte.» Das habe ich so weit verstanden. Aber hier würde mich schon interessieren, wie das dann eben ganz praktisch abläuft oder was das dann in der Praxis letztendlich bedeutet. Mit diesen Regelungen soll ja eine Benachteiligung unseres Gewerbes beseitigt werden. Was aber natürlich nicht dazu führen soll, dass unsere Auftraggeber oder unsere Konsumenten neu benachteiligt werden. Aber vielleicht lässt sich das einfach erklären. Ich stelle mir jetzt den Fall vor, dass jemand ein grösseres Bauprojekt hat und verschiedene Unternehmer zur Offertstellung einlädt - dies- und jenseits des Rheins. Und ich glaube, das wissen wir alle, in Offerten können grössere Preisunterschiede sein, je nachdem, wie ein Unternehmer auch gerade ausgelastet ist. Und jetzt nehmen wir an, dass halt eben ein Schweizer Unternehmer für einmal deutlich günstiger ist als die Liechtensteiner Unternehmer. Das heisst, dieser Auftraggeber möchte seinen Auftrag eben diesem Schweizer Unternehmer dann erteilen, aber dann heisst es plötzlich: Nein, das geht nicht, es gibt andere Unternehmer diesseits des Rheins und du musst jetzt den Liechtensteiner Unternehmer nehmen. Und darum würde mich eben interessieren: Was heisst das, wenn der Auftrag innert nützlicher Frist eben nicht von einem Liechtensteiner erfüllt werden kann? Das müsste doch zumindest «zu gleichen Konditionen» sein. Sonst wäre das für mich schon etwas fragwürdig, wenn dann eben hier neu eine Benachteiligung der Auftraggeber in Liechtenstein eingeführt würde. Also ich hoffe, dass das so gedacht ist, und es wäre mir auch wichtig für die Materialien, dass das eben auch zu vergleichbaren Konditionen sein muss. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Wie in der Einführung im Bericht erwähnt, liegen im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen, kurz GDL genannt, erhebliche Unterschiede bei den in Liechtenstein und in der Schweiz geltenden Rechtsvorschriften und der Behördenpraxis vor. Das liechtensteinische Gewerbe hat seit vielen Jahren die damit verbundene Ungleichbehandlung beanstandet und die gleich langen - schon erwähnten - Spiesse, welche auf der Schweizer Seite leider aufgestellt sind, für die Marktteilnehmer verlangt. Die Regierung hat im Sinne der Gleichbehandlung verschiedene Massnahmen ausgearbeitet und zu einem wesentlichen Teil auch bereits auf den 1. Januar dieses Jahres umgesetzt. Eine wichtige noch zu treffende gesetzgeberische Massnahme bildet die vorliegende Teilrevision des Entsendegesetzes. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Behandlung von GDL in der Schweiz und in Liechtenstein liegt im Bereich der Kontrollen: Ein liechtensteinisches Unternehmen in der Schweiz wird stärker kontrolliert als umgekehrt ein schweizerisches Unternehmen in Liechtenstein. Hier setzt die vorliegende Revision des Entsenderechtes an. Die Kontrollen sollen in Liechtenstein verbessert werden, um auch in diesem Bereich eine Gleichbehandlung zu erreichen. Die seit Jahren bestehenden Problemfelder und Anliegen blieben auf der Schweizer Seite stets unbeachtet. Zuletzt wurden die Forderungen nach einer Gleichbehandlung mit einer auch schon erwähnten Demonstration des Gewerbes vor dem Regierungsgebäude im April letzten Jahres Nachdruck verliehen. Sie bilden nun eine genügende Basis, auch für den Liechtensteiner Koordinationsbedarf, betreffend diese möglichen Zulassungen. In der Folge ging es um eine Lösungsfindung einer eigentlichen Gleichbehandlung und nicht um eine reziproke Einschränkungspolitik. Ich teile wirtschaftsliberale Haltungen, wenn aber der Gleichbehandlungsgrundsatz ungehört bleibt, ist dies nicht akzeptabel. Durch dieses Massnahmenpaket wird nun zumindest eine Gleichbehandlung der über 15-jährigen Anstrengungen unseres Gewerbes auf beiden Seiten erreicht. Dass diese Forderungen gerechtfertigt sind, bescheinigen auch die Kontrollen im Jahr 2016. Von 62 kontrollierten Betrieben hatten über 46% die Entsendungen nicht deklariert. Dies liess auf eine mutmassliche Zahl von über 7'000 Entsendungen mit rund 12'000 Arbeitnehmern aus der Schweiz schliessen. Ähnliche Zahlen wurden auch schon im Jahr davor erfasst. Die im Bericht erwähnten Gleichbehandlungen, welche für die liechtensteinischen Betriebe auf Schweizer Seite nicht gegeben ist, führen nun zu dieser Revision des Entsendegesetzes, welches auch die Einführung eines elektronischen Meldesystemes vorsieht. Mehrere Rückmeldungen in der Vernehmlassung dieses Berichtes verlangen auch eine dringliche Behandlung. Ich unterstütze hier ausdrücklich auch einen möglichen Antrag einer 1. und 2. Lesung. Ich bitte hier die Abgeordneten, das liechtensteinische Gewerbe, welches dieses Anliegen seit mehreren Jahren einfordert, auch zu unterstützen. Eurokurs, Grenzüberschreitender Warenverkehr und auch die einseitige Diskriminierung auf Schweizer Seite sind ein sehr wichtiges Anliegen unserer Klein- und Mittelbetriebe. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Ado Vogt
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich schliesse mich grundsätzlich eigentlich allen vorgehenden Voten an. Ich möchte aber vor allem das Votum der Abg. Frau Marxer-Kranz vollumfänglich auch beliebt machen in diesem Plenum und auch ihren Vorschlag zu einer abschliessenden Behandlung unterstützen. Wir haben jetzt mit diesem Vorgehen die einmalige Chance, wirklich ein starkes Zeichen für das einheimische Gewerbe zu setzen. Das ist noch nicht so oft passiert hier drinnen. Auch wenn jetzt in den meisten Voten kritisiert wurde, dass es durch dieses Gesetz zu etwas mehr Bürokratie kommen kann, dann möchte ich einfach auch Teil einen des Votums des Abg. Günter Vogt beliebt machen: Es ist eine Gleichbehandlung. Es wird nicht irgendwie etwas einseitig aufgebaut, sondern jetzt hat man effektiv eine Gleichbehandlung. Man muss dieses Wort «gleich lange Spiesse» gar nicht verwenden. Ich bin nicht darauf angewiesen.Teil dieses Problems ist einfach unser EWR-Beitritt. Das war allen vermutlich klar, dass irgendwann einmal die Schweiz auch aufhören wird, uns ohne Wenn und Aber in unserem politischen Bemühen zu unterstützen. Und wenn jetzt gesagt wird, dass man die Zusammenarbeit mit der Schweiz fördern soll, das unterstreiche ich doppelt und dreifach. Nur, es ist einfach nicht so einfach. Wir gehören zum EWR und haben gleichzeitig eine Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz. Das wird uns immer wieder vor grosse Herausforderungen stellen. Das darf man nicht unterschätzen. Ich denke auch - wenn der Abg. Elfried Hasler gesagt hat, es würden jetzt Forderungen nach mehr Stellen aus Kreisen kommen, die das sonst vehement bekämpfen -, es ist wirklich nicht ein Nice-to-have-Gesetz. Dieses Gesetz ist überlebenswichtig. Den Liechtensteiner KMU wurde einfach ein Teil ihres Binnenmarktes abgeschnitten. Die Schweiz ist Teil unseres Binnenmarktes gewesen und der Markt ist weg - ein grosser Teil. Ein Liechtensteiner KMU kann nicht einfach Stellen ins Ausland verlegen. Die sind standortgebunden, tragen stark zur lokalen Wertschöpfung bei und sind deshalb einfach darauf angewiesen, dass die Rahmenbedingungen, die unter anderem wir hier drin schaffen, gut sind.
Noch einmal: Dieses Gesetz baut auch für unsere Betriebe keine Bürokratie auf, sondern für die ausländischen. Und wie man in der Statistik in diesem Bericht und Antrag gesehen hat, hat es einfach sehr viele mögliche Verstösse gegen unsere Gesamtarbeitsverträge und unsere Arbeitsgesetze gegeben. Ich als Gewerbler werde diesem Antrag natürlich zustimmen und wünsche mir, dass das hier eine grosse Mehrheit finden wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Bei diesem Traktandum haben wir jetzt schon ein Thema gefunden für die Delegation, die wir in Traktandum 21 gewählt haben, nämlich für die Delegation, die die Beziehung zur Schweiz pflegen soll. Und ich wünsche mir auch, dass das beim nächsten Treffen intensiv diskutiert wird. Ich meine, grundsätzlich ist es natürlich nicht gut, was wir hier machen. Wir bauen Protektionismus auf, wir bauen Mauern, Zäune und bürokratische Schranken. Aber wir wollen das nicht. Wir Liechtensteiner wollen das nicht. Wir müssen, wir werden sogar dazu gezwungen. Die Situation läuft jetzt seit zehn Jahren und irgendwann ist einfach auch der Zapfen ab. Das muss man ganz klar sagen. Ich möchte auch kurz auf die Diskussion zu der Quellensteuer in Sachen DBA zurückkommen. Dort hätte man eben auch einen Hebel gehabt. Den hat man nicht angesetzt. Man wollte der Schweiz nicht die Rute ins Fenster stellen. Das hat CHF 25 Mio. gekostet, und zwar jährlich, Tendenz steigend. Unsere Partner wollen nicht. Für mich ist jetzt klar: Es ist genug geredet, wer nicht hören will, muss dann halt fühlen. Jetzt muss Druck gemacht werden. Ich erhoffe mir aber, dass dann - wie gesagt zum Beispiel über diese Gruppe - die Gespräche weiterlaufen und dass man gleichzeitig und im gleichen Umfang diese bürokratischen Schranken wieder abbauen kann. Aber das geht natürlich nur, wenn es beide machen. Ich werde den Antrag von Gunilla Marxer-Kranz auf eine abschliessende Lesung auch unterstützen. Es müssen hier Nägel mit Köpfen gemacht werden und es muss auch ein Signal gesendet werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Mir stellen sich praktische Fragen bei Kontrollen der ZPK. Was kann die ZPK bei einer Kontrolle unternehmen, wenn ein vermeintlicher Arbeitnehmer eines Entsenders vorgibt, dass er für seine Arbeit keinen Lohn will? Was kann die ZPK unternehmen, wenn ein weiterer Arbeiter kontrolliert wird, dieser behauptet er sei nur ein paar Tage im Lande, um einem Bekannten etwas zu helfen, und dafür natürlich keinen Lohn will. Der Arbeiter würde so faktisch keinem GAV unterstehen. Was kann in solchen Fällen von der ZPK unternommen werden? Ich bitte die Regierung um Abklärung meiner Fragen, allenfalls auf die 2. Lesung. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ein paar Rückmeldungen zu verschiedenen Voten. Nein, Herr Lageder, wir werden nicht gezwungen, dieses Gesetz zu machen, wir machen es freiwillig. Uns wird es aufgezwungen, wenn wir gleich lange Spiesse haben möchten. Wenn Sie sagen, wir brauchen die gleich langen Spiesse nicht, dann können Sie Antrag auf Nichteintreten stellen und dann können wir diesem zustimmen oder ihn ablehnen. Dazu gezwungen, dieses Gesetz zu machen, werden wir nicht. Wir wollen gleich lange oder kurze Spiesse. Diese Formulierung macht keinen grossen Unterschied aus meiner Betrachtung. Aber ein Zwang, das zu machen, ist es nicht. Wir wollen nur unseren Gewerbebetrieben dieselben Möglichkeiten geben, um der grenzüberschreitenden Dienstleistung nachzugehen, wie die regionalen Betriebe bei uns.
Dann, Herr Abg. Johannes Kaiser: Ich gebe Ihnen schon recht, auch was die Brücke betrifft. Das dürfte Sie wenig überraschen. Ich möchte Ihnen einmal ein Beispiel erläutern, wie kompliziert und komplex der Sachverhalt ist. Am 31. Januar ist im «Tages-Anzeiger Online» ein Beitrag erschienen über eine neue Regelung des Kantons Tessin, welcher per 1. Februar eingeführt hat, dass sich alle Betriebe ausserhalb des Kantons teuer registrieren lassen müssen. Auch Betriebe aus anderen Schweizer Kantonen. Der Kanton Tessin hat eine Regelung eingeführt, eine Registrierungspflicht für alle Unternehmen, die nicht im Kanton ansässig sind, und gemäss «Tages-Anzeiger» hat diese Regelung einzig das Ziel: «In erster Linie ist es aber Heimatschutz für das lokale Gewerbe.» Es ist also nicht nur, und die Schweiz ist halt föderalistisch aufgebaut, ein Thema Schweiz-Liechtenstein, es ist komplizierter. Es ist auch ein Thema St. Gallen-Liechtenstein. Dann zu den Ausführungen verschiedener Abgeordneter zum Thema abschliessende Behandlung. Diesem Antrag werde ich ganz sicher nicht Folge leisten und ich bitte Sie auch, diesen Antrag abzulehnen. Und zwar aus verschiedenen Gründen: Erstens habe ich die Regierung gebeten, einen weiteren Artikel zu prüfen. Ich möchte in Bezug auf diesen Artikel auch konkrete Ausführungen in einer 2. Lesung haben. Ich hätte nicht einmal die Möglichkeit, einen Abänderungsantrag auf Art. 7 Abs. 3 zu stellen, weil die Geschäftsordnung mir dies in dieser Kürze nicht zulässt und ich Abänderungsanträge zu Artikeln, die die Vorlage nicht vorsieht, vorab den Abgeordneten zur Kenntnis bringen müsste. Auf das war ich im Rahmen einer 1. Lesung also nun wirklich nicht vorbereitet. Das wäre auch absolut unüblich für dieses Haus. Ich könnte mich an keinen ähnlichen Fall erinnern, in dem abschliessende Beratung bei einem Gesetz genehmigt wurde, das Fragen aufwirft, wo Abgeordnete Abklärungen wünschen. Und Sie werden auch erkennen, dass ich im Rahmen der 1. Lesung noch einige Fragen und auch Konkretisierungen und zum Teil Abänderungswünsche bei einzelnen Artikel anbringen möchte. Das Zweite und das bitte ich Sie auch zu bedenken, wenn man von abschliessender Behandlung spricht: Dieses Gesetz hat eine aussenpolitische Komponente oder zumindest eine regionale Komponente. Wenn wir gegenüber den Nachbarkantonen, gegenüber den Unternehmen oder auch der Politik der Schweiz, St. Gallens oder Graubündens das Signal senden: Wir peitschen dieses Gesetz in einem Schnellverfahren durch unser Parlament; es ist uns egal, was eigentlich da drinsteht; abschliessende Beratung, um es ein halbes Jahr früher in Kraft zu setzen und vielleicht die eine oder andere Gebühr früher erheben zu können. Das ist ein Signal an die Nachbarschaft, das ich nicht mittragen kann. Wir haben ein offizielles Gesetzgebungsverfahren, das bewusst so gewählt ist, mit 1., 2. und 3. Lesung und man sollte wirklich nur bei Vorlagen, die keinerlei Fragen hervorrufen, die zum Teil nur formelle oder geringfügige Änderungen sind, wie wir es heute schon zweimal hatten und beim letzten Traktandum auf Antrag der Regierung dies beantragt wird, so etwas machen. Aber nicht bei solchen Vorlagen, die Fragen und Änderungswünsche hervorrufen und auch eine aussenpolitische oder zumindest regionale Komponente in sich tragen. Das wäre ein Signal in die Region, das ich nicht mitzutragen bereit bin und sicher auch weitere Kritik hervorrufen wird. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte dieses Votum aufnehmen. Als Landtagspräsident möchte ich doch sehr eindrücklich davor warnen, dass wir den Gesetzgebungsprozess permanent verkürzen. Wir haben ihn schon sehr stark eingeschränkt, indem wir auf Lesungen verzichten. Wenn wir es jetzt einreissen lassen, dass wir bei jeder zweiten Vorlage gleich eine abschliessende Lesung vorschlagen, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Es ist für mich kein Problem, eine abschliessende Lesung zu machen, wenn es keine Wortmeldungen gibt beziehungsweise wenn keine Abänderungsanträge sich abzeichnen. Wir haben hier eine Eintretensdebatte von eineinhalb Stunden, das zeichnet sich ab, oder zwei Stunden. Diese Gesetzesvorlage scheint nicht so einfach zu sein und es fallen Worte, wie Protektion, Mauern, Schranken etc. Wir bauen hier etwas auf, das sorgfältig überlegt sein will. Und ich sehe es nicht ein, dass wir diesen Gesetzgebungsprozess verkürzen sollten.Und Herr Abg. Lageder: Was ich von Ihrer Peitsche halte, das wissen Sie ja. Mit dieser Peitsche können wir getrost noch etwas zuwarten gegenüber der Schweiz. So weit meine Meinung zu diesem Thema. Ich werde also einen Antrag auf abschliessende Lesung unter keinen Umständen unterstützen.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte danach dann alle Fragen beantworten. Ich möchte vielleicht auf Ihren konkreten Hinweis zu Art. 7 Abs. 3 etwas sagen. Vielleicht hilft das, die Wogen ein bisschen zu glätten, vielleicht auch nicht. Aber es beantwortet sicher die Frage, die Sie zu diesem Art. 7 Abs. 3 gestellt haben. Sie haben ihn bereits zitiert. Mir ist wichtig, dazu auszuführen: Die vorliegende Gesetzesvorlage beschränkt sich ganz bewusst auf jene Abänderungen, die im Zusammenhang mit der Einführung der gleich langen Spiesse in Bezug auf die Schweiz notwendig sind. Das Schweizer Entsendegesetz kennt keine mit Art. 7 Abs. 3 vergleichbare Bestimmung. Die Regierung hat deshalb auch davon abgesehen, Abs. 3 jetzt zu revidieren. Über die vorgeschlagene Abänderung hinaus besteht durchaus bei weiteren Bestimmungen im Entsendegesetz Reformbedarf. Noch ganz kurz zum konkreten Vorschlag, den Sie gemacht haben, ist in aller Kürze zu sagen, dass es systematisch richtig wäre, den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen ausschliesslich im ÖAWG zu regeln. Es gibt dort in Art. 35a und 35b bereits Ausschlussgründe. Entsenderechtliche Verfehlungen werden dabei allerdings noch nicht genannt. Sie könnten unter Umständen unter die bestehenden Gründe subsummiert werden. Mit einer Regelung im ÖAWG könnte erreicht werden, dass für Ausschluss nur eine einzige Behörde, nämlich der Auftraggeber nach ÖAWG, zuständig wäre. Und jetzt vielleicht, was in diesem Zusammenhang wirklich zentral ist: Die Regierung wird sich in der Revision zur Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU mit dieser und weiteren vorläufig belassenen Normen eingehend befassen und neue Lösungen in die Vernehmlassung und zur Diskussion schicken und das noch in diesem Jahr. Einstweilen ist zu sagen, dass mit der Bestimmung von Art. 7 Abs. 2, dieser Entsendesperre, eine wirksame Massnahme zur Verfügung steht. Das heisst, wir werden das Entsendegesetz in diesem Jahr dann nochmals in die Vernehmlassung schicken. Ich bin Ihnen deshalb auch dankbar für weitere Inputs, was wir da noch aufnehmen können. Das ist überhaupt kein Problem. Auch jetzt in diesem Zusammenhang verstehe ich natürlich Ihr Nein und wir haben uns jetzt auf die gleich langen Spiesse beschränkt. Es wird nicht Monate dauern, bis wir wieder über das Entsendegesetz reden, weil wir eben aus EWR-Sicht auch da noch etwas bringen müssen. Das einfach so als kleine Klammer zu Ihrem Input. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Leider kann man nicht sofort Antwort geben, sondern muss warten, bis man bei der Liste wieder dran ist. Aber ich möchte trotzdem noch dem stv. Abg. Ado Vogt beipflichten. Er hat geantwortet auf das Votum des Abg. Elfried Hasler. Und da möchte ich auch noch seinen Vorwurf des Bürokratieaufbaus berücksichtigen. Wie ich schon sagte: Es ist so, es wird eine gewisse Bürokratie für die ausländischen Unternehmen aufgebaut, und ja, es ist, so wie Sie es nennen, aus gewissen Kreisen immer wieder der Bürokratieabbau gefordert worden. Vorliegend muss man aber wirklich im Interesse unserer Unternehmen diese beiden Ziele gegeneinander abwägen. Und glauben Sie mir, es wäre allen dienlich gewesen, die Verhandlungen zu den grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringungen mit den Schweizern hätten dazu geführt, dass die Spiesse gleich kurz und nicht lang geworden wären. Und zum Abg. Patrick Risch nur eine ganz kurze Bemerkung: Sie haben gesagt, dass die möglichen Einnahmen in Höhe von CHF 250'000 bis 300'000 die vorgesehenen Stellenprozente, es sind 150, nicht decken. Also ich hoffe da schon, dass dieser Betrag der Einnahmen diese 150 Stellenprozent decken können.
Dann verstehe ich die Aufregung nicht, die Aufregung des stv. Abg. Alexander Batliner und auch von Ihnen, Herr Landtagspräsident. Ich habe nur gesagt in meinem Votum, ich würde es mir überlegen nach Anhörung der Debatte, ob ich einen Antrag stellen werde auf abschliessende Behandlung. Das möchte ich nur noch festgehalten haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Meines Wissens habe ich Sie nicht direkt angesprochen. Es wurde von mehreren Abgeordneten hier bereits dieser Antrag in Aussicht gestellt. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ein Thema, da wird es mir wind und weh. Ich muss es ganz ehrlich sagen. Ich bin Gewerbetreibender. Ich bin Mitglied der Wirtschaftskammer. Ich werde rein aus Solidarität das Anliegen unterstützen, auch weil ich mit vielen Gewerbekollegen gesprochen habe und weiss, wie schwierig das Umfeld ist und welche Hürden aufgebaut worden sind. Aber dennoch, Brückenbauer, Sie haben es gesagt, Herr Abg. Johannes Kaiser, es ist mir wind und weh, dass wir anfangen Dämme aufzubauen. Es geht ja nicht darum, wer zuerst angefangen hat oder nicht. Es ist einfach schlecht, das Chancental Rheintal war einmal. Was soll das eigentlich? Das finde ich schrecklich und schlimm. Ich kann es nun jetzt nicht ändern. Wir haben einen Zollvertrag, eine Währungsunion mit der Schweiz und es ist nach wie vor so, dass die Verhältnisse Schweiz-Liechtenstein sehr nahe sind. Ich habe wirklich unglaublich Mühe damit. Ich verstehe es als Gleichbehandlung. Das verstehe ich voll und ganz. Aber ich weiss aus Erfahrung, wenn man irgendwo etwas aufbaut, das wieder abzubrechen, das wird ungleich schwerer werden. Das macht mir sehr viel Angst.Und darum bitte ich die Regierung eindringlich, wirklich Gespräche zu suchen, Ihre Kontakte zu pflegen mit dem Bund, mit dem Kanton St. Gallen, auf Beamtenebene, auf Regierungsebene, auf höchster Ebene, dass man versucht die Grenzregion, die freundschaftliche Region, wo wir ja Brücken über den Rhein bauen und freundschaftliche Beziehungen haben - das ist so - und voneinander leben. Es ist ja nicht so, dass wir nichts miteinander zu tun haben. Schauen Sie, wie geht es rein in der Stadt Buchs? Die leben auch von uns, von unseren Bürgern, die nach drüben einkaufen gehen. Sollen wir dann irgendwann einmal Grenzzäune bauen, dass man nicht mehr hinüber kann? Einigeln ist es schlussendlich auch nicht. Ich habe, wie gesagt, vollstes Verständnis, dass man zeigen muss, wenn man auf die andere Seite Dämme hinstellt, dass man hier auch Dämme hinstellen soll. Meine liberale Wirtschaftseinstellung lässt es einfach nicht zu, dass ich akzeptieren soll, dass das die einzige Möglichkeit ist. Nochmals mein Aufruf und meine Bitte an die Regierung: Bitte nehmen Sie Kontakt auf, versuchen Sie auf höchster Ebene, Ihre Kontakte zu pflegen. Sie wissen, wie das funktioniert. Im persönlichen Gespräch geht es manchmal sehr einfach. Versuchen kann man es ja. Es gibt nie das Niemals-nie. Bitte einfach den Versuch auch starten.
Sollten Sie übrigens, Frau Landtagsvizepräsidentin wirklich den Antrag stellen auf abschliessende Beratung, dann muss ich wirklich auch sagen, das könnte ich nicht akzeptieren, und zwar aus dem Grund, dass das Thema viel zu wichtig ist, dass man es einfach nur so auf die Schnelle abhandeln könnte. Ich habe Verständnis dafür, dass man relativ schnell eine Lösung bräuchte. Aber wenn man das einfach übers Knie brechen würde, wäre das auch nach aussen ein sehr ungutes Signal. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe auch nochmals zwei Anliegen. Das erste nochmals zu zwei Fragen an die Regierung, an den Wirtschaftsminister. Und zwar die erste: Wer war am Verhandlungstisch oder wer hat dieses Gesetz ausgehandelt am Verhandlungstisch vonseiten des Kantons St. Gallen und vonseiten des Fürstentums Liechtenstein? Meine zweite Frage, die ich schon gestellt habe: Ist das das Ende der Fahnenstange, ist es das, oder gibt es an dieser Gesetzesvorlage nichts mehr zu rütteln? Dann möchte ich ebenfalls noch zur abschliessenden Behandlung etwas sagen, die in den Raum gestellt wurde, nicht nur von Ihnen, Frau Gunilla Marxer-Kranz, sondern von anderen auch. Mit Begeisterung haben Sie nachgezogen. Ich bin strikt gegen inflationäres Durchwinken und Dringlichkeitsbehandlungen. Dringlichkeitsbehandlungen sind etwas anderes als abschliessende Behandlungen. Abschliessende Behandlungen werden normal gemacht, wie wir es zum Beispiel genau vorher gehabt haben, wenn es dünne Blätter sind und keine Anregungen in der 1. Lesung sind. Aber Dringlichkeitsbeschlüsse sind meistens nur bei Finanzbeschlüssen. Sie müssen da einmal in der Vergangenheit nachsehen und alle einmal die Geschäftsordnung kontaktieren. Gegen inflationäre Durchwinkementalität bin ich, und hier ist es so, dass der Gesetzgebungsprozess wirklich eingehalten werden muss. Da geht es um zu vieles. Ich weiss schon um die Problematik, wie irrsinnig das Ganze gehandhabt wird, das weiss ich, Herr Abg. Alexander Batliner. Diese Beispiele sind sehr erschreckend. Aber auf diese Art und Weise, mit Speerspitzenaufbau, dieses Problem zu lösen über diese gemeinsame Region, das sehe ich nicht ein. Es ist so eine Kleinkindermentalität, diese besagt: Ätsch, du hast mir, also mach ich dir auch. Und diese Mentalität in diesem Hohen Haus geht mir auf dieser Ebene zwischen zwei Partnern in einem Chancental einfach nicht hinunter, muss ich ehrlich sagen. Ich ersuche die Regierung dringlichst, hier nochmals über die Bücher zu gehen und wirklich zu schauen, ob da nicht eine gescheitere Lösung, eine intelligentere Lösung, die im Sinne von freundnachbarschaftlicher Beziehung ist, die im Sinne von dieser Agglomeration, von der Grossagglomeration ist und auch im Sinne der Zielsetzung, die wir im Bildungsbereich haben, ausgestaltet wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. In Bezug auf die abschliessende Behandlung habe ich notiert, dass der Abg. Günter Vogt den Antrag gestellt hat und die Frau Landtagsvizepräsidentin sich dementsprechend geäussert hat, sie schaue, wie die Debatte verläuft, und überlege sich einen solchen Antrag, aber im Folgevotum der Abg. Günter Vogt diesen Antrag gestellt hat. Herr Vogt, Sie können mich korrigieren, wenn ich Sie hier falsch verstanden haben sollte.
Dann, Herr Regierungschef-Stellvertreter, zu meinem vorgeschlagenen Art. 7 Abs. 3: Sie haben schon recht, was das ÖAWG betrifft. Das betrifft die öffentlichen Aufträge. Aber wenn Sie auch Sanktionen möchten in Bezug auf private Aufträge, dann müssen Sie es über das Entsendegesetz regeln. Und das sind eben genau Informationen, die ich gern für eine 2. Lesung habe, und Ihre Antwort kann ich voll und ganz nachvollziehen. Und ich nehme auch zur Kenntnis, dass eine weitere Vernehmlassung und Gesetzesanpassung beim Entsendegesetz vor der Tür steht. Aber diese wird erst öffentlich werden, wenn wir dieses Gesetz sicher in 2. Lesung verabschiedet haben. Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz im September in 2. Lesung in diesem Hause behandelt werden kann. Dann wird bis Mitte Oktober die Referendumsfrist laufen. Ich gehe einmal davon aus, die bleibt ungenutzt. Bis dann dürfte auch eine Verordnung dementsprechend angepasst sein und man kann das bis per 1. November in Kraft setzen. Also im Endeffekt sprechen wir von zwei, drei Monaten Zeitgewinn. Wegen zwei, drei Monaten Zeitgewinn den regulären parlamentarischen Ablauf so über den Haufen zu werfen, da sehe ich die Notwendigkeit einfach überhaupt nicht ein. Das so weit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich will hier kurz dem Abg. Alexander Batliner antworten und mich auch der Kritik des Landtagspräsidenten kurz stellen. Ich hatte in meiner Person eigentlich nur erwähnt, dass ich einen möglichen Antrag von Frau Gunilla Marxer-Kranz auf 1. Lesung und 2. Lesung unterstützen würde und mehr eigentlich nicht.
Noch eine Replik zum Abg. Beck: Wenn man halt im Wettbewerb steht, dann ist der Leidensdruck halt meistens ein bisschen grösser, als wenn man davon ein bisschen weniger betroffen ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte es noch einmal wiederholen. Ich habe niemandem einen Vorwurf gemacht. Aber als Landtagspräsident fühle ich mich verpflichtet, davor zu warnen, dass wir den Gesetzgebungsprozess einfach verniedlichen und sehr schnell bereit sind, diesen zu beschleunigen oder zu umgehen. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich denke, in vielen Bereichen ist ja das Verhältnis mit der Schweiz sehr gut. Wir haben im Mai-Landtag ein Abkommen miteinander beschlossen für die gemeinsame Forschung. Und so gibt es sicher verschiedene Bereiche, in denen das Zusammenleben und Zusammenwirken gut funktioniert. Hier haben wir aber einen Bereich definiert, der nicht gut funktioniert. Da müssen wir jetzt eine Lösung finden. Die unterstütze ich auch. Ich möchte das noch mit einem Zitat unterstreichen. Vielleicht kennen Sie Oscar Wilde, das ist ein englischer Schriftsteller, der durch seine ironischen und zynischen Sprüche immer wieder bekannt geworden ist, und er hat einmal gesagt: «Als ich jung war, dachte ich, dass Geld das Wichtigste im Leben sei. Und nun, da ich alt bin, weiss ich, es ist so.» Es geht einfach um viel Geld in diesem Bereich. Und ich denke, hier müssen wir ganz klare Zeichen setzen. Geld für unsere Gewerbebetriebe, und das müssen wir im Land behalten. Und das ist nun einmal eine schwierige Entscheidung. Ich werde das auch natürlich mittragen, weil es auch in meinem Interesse ist, dass wir das regeln können. Vielleicht ist das, wie der Abg. Elfried Hasler gesagt hat, ein Zwischenschritt, dass durch diese Regelung dann später in der Verhandlung oder in den Gesprächen klar wird, dass man so nicht miteinander umgehen kann. Aber vielleicht braucht es diesen unangenehmen Zwischenschritt, und deshalb werde ich auch dafür sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Nur noch eine Präzisierung an den Abg. Vogt: Anscheinend haben Sie mein Votum nicht richtig verstanden. Mir geht es nicht darum, dass ich den Leidensdruck irgendwie verkleinern oder vergrössern möchte. Mir geht es darum, ich habe eine ganz klare Ansicht, dass der Wirtschaftsraum Schweiz für liechtensteinische Unternehmer der grössere Wirtschaftsraum ist als nur der liechtensteinische Wirtschaftsraum. Mein Anliegen, meine Bitte, an die Regierung geht dahin, dass es für die liechtensteinischen Unternehmer auch einfacher sein wird, diesen grösseren Wirtschaftsraum Schweiz nützen zu können. Stellen Sie sich vor: Als liechtensteinischer Gewerbler haben Sie den Wirtschaftsraum Schweiz vor der Haustüre; und wenn es uns gelingen würde, diese Hemmnisse abzubauen, dass wir diesen Wirtschaftsraum für uns nützen könnten, ist das nicht etwa eine Chancenverkleinerung, nein, das ist rein rechnerisch eine Chancenvergrösserung. Das war mein Anliegen. Darum geht es. Und darum möchte ich nicht, dass man Dämme baut, egal auf welcher Seite. Ich möchte die Dämme auf der anderen Seite abbrechen. Es geht mir nicht darum, dass ich hingehe und dass wir uns schützen. Aber wenn wir uns schützen, können wir auch nicht mehr hinaus. Das ist mein Problem und das war mein Anliegen. Dass Sie einfach auch verstehen, dass es mir darum geht, die Chancen für den liechtensteinischen Gewerbetreibenden zu erhöhen, nicht darum, sie zu verkleinern. Einfach dies zur Präzisierung, dass Sie mich auch richtig verstehen, was ich will. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Jürgen Beck, Sie rennen offene Türen ein. Genau das haben wir die letzten vier Jahre auf allen Ebenen zu erreichen versucht. Die Regierungsmitglieder haben alle dieses Thema immer wieder eingebracht bei Gesprächen mit den verschiedenen Bundesräten, auch mit dem Bundespräsidenten. Ich selbst war an verschiedenen Gesprächen dabei. Ich habe bei meinen Treffen dieses Thema immer wieder auf den Tisch gebracht. Ich habe versucht, dafür zu werben, auch Verständnis zu schaffen für die liechtensteinische Situation, und habe aufgezeigt, dass diese einseitige Lösung nicht im Interesse unserer Wirtschaftsregion ist. Da bin ich mit Ihnen vollkommen einig. Die gleiche Diskussion haben wir auch intensiv geführt mit der St. Galler Kantonsregierung. Hier sind wir leider auf wenig Begeisterung gestossen. Schlussendlich stellt sich dann zu einem Zeitpunkt x die Frage, ob wir diese Situation tolerieren oder eben auch gewisse Gegenmassnahmen setzen . Und ich habe mich immer, genau wie Sie das auch ausgeführt haben, für den Abbau dieser Hemmnisse ausgesprochen. Ich habe immer wieder argumentiert, dass es doch nicht sein kann, dass wir hier im Rheintal solche Hürden aufbauen. Das Interesse muss sein, diese Hürden abzubauen und diese langjährige enge Zusammenarbeit über Jahrzehnte hinweg im Interesse der ganzen Region weiterzuführen. Wir sind auf taube Ohren gestossen. Man wollte uns nicht hören. Und nun ist der Zeitpunkt gekommen, dass auch wir diese Gegenmassnahmen setzen; und ich habe deshalb wirklich grosses Verständnis für unsere Gewerbebetriebe, die genau dieses Anliegen einbringen und sagen: Jetzt müssen wir einfach auf unserer Seite gewisse Hürden aufbauen. Ich hoffe sehr, ich hoffe inständig darauf, dass es enormen Druck gibt auf der Schweizer Seite und dass wir dann vielleicht in ein, zwei Jahren darüber diskutieren können, diese Mauern wieder einzureissen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann das nur unterstreichen. Es wurde jetzt mehrmals gesagt: Es geht in die falsche Richtung, es ist nicht liberal und das ist natürlich überhaupt nicht das, was wir eigentlich haben wollen. Aber es ist halt der notwendige Schritt zum richtigen Zeitpunkt, vielleicht auch schon zu spät oder ein bisschen spät. Zu Ihrer Frage, Herr Abg. Alexander Batliner: Ich habe ja noch ausgeführt zum Art. 7 Abs. 3 - den können wir vielleicht später auch noch anschauen: Bei Art. 7 Abs. 3 geht es halt eben wirklich um die öffentlichen Aufträge, und die öffentlichen Aufträge könnte man eben auch im entsprechenden Gesetz regeln. Art. 7 Abs. 2: Da geht es eben um alle Aufträge und um die Entsendesperre. Von dem her ist das hier natürlich richtig geregelt. Da muss man halt unterscheiden zwischen den öffentlichen und den nicht öffentlichen Aufträgen. Das wollte ich noch konkretisieren. Zum Abg. Patrick Risch: Sie haben gefragt, wie es denn mit dem Mehraufwand bei der ZPK ausschaut und mit was da zu rechnen ist. Da können Sie auf Seite 55 unten und auf Seite 56 oben im Bericht und Antrag nachlesen, dass die ZPK für den Staat, also für das AVW, tätig wird und natürlich auch eine entsprechende Leistungsvereinbarung hat und wir damit rechnen, dass das CHF 50'000 bis 70'000 im Jahr sein werden. Das ist dort entsprechend ausgeführt. Dann zum Abg. Johannes Kaiser und zum Abg. Jürgen Beck: Dazu hat der Regierungschef schon etwas ausgeführt. Ich bin Ihnen dankbar für Ihre Voten in die Richtung Chancental, kurze Spiesse. Die werden auch über dem Rhein, egal, wie viele Brücken wir da haben, gehört. Es ist auch wichtig, dass man hört, dass wir das, was wir hier vielleicht jetzt heute beschliessen, eigentlich nicht wollen, aber es eben die Antwort ist, die wir jetzt im Moment brauchen. Insofern ist es natürlich unser Ziel, hier irgendwann zu kürzeren Spiessen zu kommen. Dafür braucht es aber eben zwei Seiten, und wir werden schauen, wie wir da weiterkommen. Aber die Hoffnung, dass das schnell besser wird, kann ich leider nicht nähren. Wir werden aber im Gespräch bleiben, das ist ganz klar.
Dann haben Sie, Abg. Johannes Kaiser, gefragt, wer denn am Verhandlungstisch war. Es gab auf den verschiedenen Ebenen Gespräche. Der Regierungschef hat es ausgeführt. Auf Ebene des Bundespräsidenten waren es damals der Regierungschef und der Regierungschef-Stellvertreter. Mit den verschiedenen Bundesräten hat der ehemalige Regierungschef-Stellvertreter gesprochen und dann auf den verschiedenen Ebenen eben auch die Ministeriumsvertreter und die Fachämter. Also auf allen Ebenen sind wir da in Kontakt und bleiben auch in Kontakt. Dann war die Frage des Abg. Elfried Hasler. Eine Verständnisfrage zu diesem Bereich «bewilligungspflichtig», wie denn das jetzt ausschauen muss, ob Sie jetzt den Liechtensteiner nehmen müssen, wenn Sie doch eigentlich den Schweizer haben wollen. Also der Schweizer Unternehmer kann 90 Tage in Liechtenstein arbeiten. Wenn er im Sommer dann diese 90 Tage aufgebraucht hat und man ihn im Herbst beauftragen möchte, dann geht das eben nicht mehr, ausser er kommt aus St. Gallen oder Graubünden, dann kann er nämlich 120 Tage arbeiten und danach darf er nicht mehr kommen. Das heisst, ja, es gibt Fälle, in denen man den Liechtensteiner Unternehmer dann nehmen muss, weil der Schweizer keine APA-Genehmigung bekommt. Und auch hier ist das die gleiche Regelung wie in der Schweiz. Die Schweiz verneint regelmässig über 90 Tage die wirtschaftliche Notwendigkeit und dann dürfen die Liechtensteiner auch nicht rüber. Auch das gefällt uns nicht. Aber das ist eben, wie es ist, wenn man gleich lange Spiesse machen muss.
Dann zum Abg. Frank Konrad: Wenn jemand gratis arbeitet, was macht dann die Zentrale Paritätische Kommission? Mir scheint, es ist ein etwas theoretisches Szenario. Aber wenn jemand eine Firma hat und somit einen Gewerbeschein, dann hat er ja diesen eben, um gewerblich und somit entgeltlich tätig zu sein. Wenn er dann sagt, ich arbeite hier jetzt aber gratis, dann ist das eine komische Ausführung. Wenn jetzt keine Firma vor Ort ist beziehungsweise der Arbeitnehmer in keinem Arbeitsverhältnis zu einer Firma steht oder das angibt und die Dienstleistung einfach so verrichtet, sollte man wahrscheinlich den Bauherrn einmal fragen, was er da macht. Hierzu ist es sicher richtig, wenn man dann an Ort und Stelle ist, die Personalien aufzunehmen und dann die Sach- und Rechtslage abzuklären. Auch wenn jetzt jemand halt unter der Woche sagt, er sei halt befreundet und mache das. Wenn er dann beim zweiten oder dritten Mal immer noch da ist und immer noch sagt, er macht das gratis - ja, ich glaube, dann darf man schon gewisse Fragen auch stellen und das einer Lösung zuführen. Ich denke, da gibt es schon Handhabungen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen. Abg. Elfried Hasler
Ja, vielen Dank. Vielen Dank für diese Ausführungen. Die sind so, wie sie sind. Ich bin echt überrascht, muss ich sagen, und habe jetzt noch deutlich grösseres Bauchweh betreffend diese Vorlage. Das heisst im Klartext dann wirklich, wir machen mit dieser Vorlage einen Abbau von Hürden für unsere Unternehmer, aber einen Aufbau von Hürden für unsere Bürger respektive Auftraggeber. Und das macht mir schon noch mehr zu schaffen. Da brauche ich wirklich dann noch Zeit bis zur 2. Lesung, dass ich mich da überwinden kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden einhellig Eintreten beschlossen. Wir können mit der Lesung der ersten Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 4 Abs. 2d und 2e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2d und 2e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich habe eine Frage zum Abs. 4. Weshalb wird hier explizit das Ausländer- und Passamt erwähnt? Die übernachten ja nicht hier. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Den letzten Satz habe ich jetzt nicht verstanden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank. Nein, ich habe nur gesagt, die übernachten ja nicht hier. Die kommen am Morgen ins Land, arbeiten und gehen am Abend wieder in die Schweiz zurück. So verstehe ich das. Die Frage ist, weshalb das Ausländer- und Passamt hier explizit als Vollzugsorgan erwähnt wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Weil das Ausländer- und Passamt eben diese Bewilligung dann doch ausstellt, dass sie hier arbeiten dürfen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6a steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe hier einige Fragen zum Abs. 2. Zum Ersten die Erwähnung im Bst. b, «Naturkatastrophen»: «frühestens acht Tage nach der Meldung nach Abs. 1 bei Entsendungen aus einem Drittland; in Notfällen ... kann die Arbeit schon am Tag der Meldung beginnen.» Ich bin der Ansicht, wenn wir hier eine Naturkatastrophe haben und in der Schweiz ansässige Firmen benötigen, um zu helfen, dann möchte ich eigentlich nicht am Telefon hören: Ich muss jetzt zuerst beim Amt für Volkswirtschaft eine Bewilligung ansuchen, dass ich zu euch kommen darf. Ich würde das Wort «Naturkatastrophen» hier aus dem Gesetz entfernen und explizit sogar eine andere Formulierung ins Gesetz einfügen, dass bei Naturkatastrophen keine Bewilligung notwendig ist. Das zum einen. Zweitens eine Frage auch zum Abs. 2 Bst. a und b: Verstehe ich das richtig? Diese Unternehmen müssen einfach ein Ansuchen stellen, aber wird ihnen dann auch eine Bewilligung ausgestellt? Müssen die auf eine Bewilligung warten? Auch bei den Unterlagen, die sie beim nächsten Artikel erwähnen, bei möglichen Kontrollen am Arbeitsplatz in Liechtenstein ist eben nichts von einer Bewilligung explizit erwähnt. Ist es eigentlich nur ein Gesuch stellen und dann gibt es aber keine schriftliche Bewilligung, die das Arbeiten hier im Land auch bewilligt? Und weshalb werden Unterschiede gemacht? Hat das wirklich mit den gleich langen Spiessen zu tun? Entspricht das der Schweizer Regelung? Der Unterschied zwischen EWR-Ländern und dem Drittstaat, also konkret der Schweiz. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Also zuerst schnell zum Abs. 4: Die Abstimmung ist erforderlich, da das APA die Kontrollen durchführt für die Grenzgängerbewilligungen. Dazu vielleicht noch ganz kurz, das war mir noch wichtig zu sagen. Sie können sich eben jetzt neu, also seit dem 1. Januar, über das Online-Tool melden. Dann gibt es eine Meldebestätigung und gemäss dem Rahmenvertrag Liechtenstein und Schweiz sind eben diese acht Tage da entsprechend vorgesehen.
Und dann zum Abs. 2: Das ist Schweizer Recht und der Verzicht von unserer Seite her ist da nicht gewollt oder nicht möglich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Ich möchte schon noch nachfragen zum Bereich der Naturkatastrophen, wie Sie das sehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Das können wir gerne auf die 2. Lesung prüfen. Ich sehe den Punkt natürlich schon, dass wir bei Naturkatastrophen sehr schnell sein sollten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 6b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6b steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Besten Dank, Herr Präsident. Bei Art. 6b sind bei den Bst. a, b, c, d die Dokumente aufgeführt, die übergeben werden müssen oder übergeben werden sollen. Dann steht unter Abs. 2: «Der entsendende Arbeitgeber und der inländische Auftraggeber, wenn dieser Unternehmer ist, haben den Kontrollorganen auf Verlangen alle weiteren Unterlagen ...» Was gibt es da darüber hinaus, neben dieser Ausstattung von Bewilligungsunterlagen, noch für weitere Unterlagen, die zugänglich gemacht werden können oder sollen? Ich kann mir da nichts mehr vorstellen. Alles Relevante ist oben aufgeführt. Da frage ich mich, was versteht man dann unter «alle weiteren Unterlagen»? Sind das Lebensläufe oder sind das solche Geschichten oder andere? Ich weiss nicht, was. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Auch bei Art. 6b sind das ja Dokumente, die bereitgehalten werden oder einfach irgendwie zugänglich sein müssen. Die müssen sowohl der Entsendende und der inländische Auftraggeber bereitstellen. Das muss doch reichen, wenn das nur einmal vorliegt. Vereinbarungen oder die Bescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger - wenn man jemanden kommen lässt, hat man die Unterlagen nicht. Die muss der andere mitbringen. Also das müsste eigentlich «oder der inländische» heissen. Ich meine, der inländische Auftraggeber muss doch die Zugänglichkeit gewähren. Aber die Unterlagen muss doch der entsendende Arbeitgeber dem entsendeten Mitarbeiter mitgeben.
Und zum Abs. 2. Da hätte ich auch gerne Auskunft. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Bei mir ist auch die Formulierung «der inländische Auftraggeber». Wenn das der Bauherr bei einem Bauprojekt ist, ich würde es falsch finden, wenn der Bauherr sich dafür zu sorgen hat, ob jene Unternehmen, die er beauftragt hat, alle Formulare und Unterlagen beisammen haben. Das ist nicht die Sache eines Auftraggebers, sondern die Sache des Unternehmens aus der Schweiz, welches einen Auftrag auf unserem Staatsgebiet erhalten hat. Ich bin nicht der Ansicht, dass man hier die Bauherren, sollte es sich um einen Bau oder was auch immer handeln, dafür verantwortlich machen kann. Das würde auch Privathäuser betreffen. Da müsste jemand, der privat für sich ein Haus baut und einen Auftrag in die Schweiz vergibt, noch kontrollieren, ob das Unternehmen auch alle diese Dokumente vor Ort hat. Das ist nicht Sache des Auftraggebers.
Dann die Frage zu Bst. c: Was sind Vereinbarungen mit Entsendezulagen? Was ist damit konkret gemeint? Und wo finde ich jetzt in dieser Auflistung - Bst. a bis d - die schriftliche Bewilligung zum Entsenden von Arbeitnehmern? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Nein, Herr stv. Abg. Alexander Batliner, es geht genau eben nicht um private Auftraggeber. Sie müssen eben auch das lesen, was zwischen den Kommas steht. Es geht nur um den Auftraggeber, wenn dieser Unternehmer ist. Es geht hier also um Subunternehmen. Und diese sind bekanntlich äusserst schwierig zu kontrollieren. Und die sollten unbedingt diese Verträge haben. Denn da gibt es immer wieder Probleme. Wenn der Auftraggeber ein Privater ist, wenn Sie als Privater ein Haus von einem Schweizer Unternehmer bauen lassen - was Sie ja nie tun würden, übrigens, ist ja klar -, dann müssen Sie die Unterlagen nicht haben, dann reicht es, wenn es der Unternehmer aus der Schweiz hat. Aber wenn ein Unternehmer in Liechtenstein ein Subunternehmen aus der Schweiz anstellt, dann muss er die Unterlagen bei sich haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Herr Lageder, da habe ich eine Nachfrage. Und was ist, wenn eine juristische Person ein Haus erstellt? Das ist auch ein Unternehmer. Wenn der inländische Auftraggeber, wenn dieser Unternehmer ist, wenn die Firma XY Küchengeräte AG für sich ein Bürohaus erstellt, dann ist sie für mich auch ein Unternehmer. Oder verstehe ich es falsch? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Ja, ich denke, dass Ihre Auslegung nicht richtig ist. Ich glaube effektiv, dass es hier um Unternehmer im Sinne geht, dass er eben ein Bauunternehmen führt. Aber jetzt haben wir es ja dann in den Materialien festgehalten. Es geht hier eben nicht um eine juristische Person, sondern um einen Generalunternehmer, denke ich zumindest.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, wir sehen es gleich. Aber genau deshalb brauchen wir eine 2. Lesung, damit solche Formulierungen klar ausgeführt werden können. Ihr Wunsch nach abschliessender Behandlung kann ich deshalb nicht unterstützen, den Sie vor einer halben Stunde geäussert haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich gebe nochmals zurück. Dann, glaube ich, können wir dieses Pingpong beenden.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Sie üben sich heute in Haarspalterei. Einfach noch einmal zu dem, was ich gesagt habe bezüglich 2. Lesung. Ich habe gesagt, ich würde den Antrag der Abg. Gunilla Marxer-Kranz unterstützen, sollte sie ihn denn stellen. Es ist selbstverständlich ihr überlassen, ob sie es für richtig gehalten hätte, diesen Antrag zu stellen. Aber zu dem Punkt sind wir noch nicht gekommen, denn die 1. Lesung ist noch im Gang. Wir werden ja sehen, ob die Abg. Gunilla Marxer-Kranz dann diesen Antrag stellen wird oder nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Dann wäre das auch geklärt. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Ja, vielen Dank. Es wurde schon einiges gesagt, aber eben noch nicht von mir, und deshalb werde ich das jetzt auch noch schnell nachholen. Es ist eben so: Es ist die Pflicht des inländischen Auftraggebers - und das ist geltendes Recht, welches jetzt nicht geändert wurde. Inländische Auftraggeber, wenn es Unternehmen sind oder Unternehmer, haben da über vertragliche Gestaltung Einflussmöglichkeiten. Und der inländische Auftraggeber soll eben auch gesetzestreue Unternehmer aus dem Ausland beschäftigen. Das ist hier die Meinung. Und ich glaube, da können wir wahrscheinlich alle dahinterstehen. Also gerade auch die juristischen Personen.Dann haben Sie weiter unten gefragt, was allfällige Vereinbarungen über Entsendezulagen sind, das kam von Ihnen. Das sind eben Zulagen, wenn man entsendet wird. Also wenn man nach Liechtenstein arbeiten gehen «muss», dann bekommt man für das eben allenfalls eine Zulage und Spesenentschädigung. Das gehört dann auch in Bst. c zusammen. Und dann wurde ich gefragt vom Abg. Alexander Batliner und vom Abg. Herbert Elkuch, was das mit dem Art. 2 hier zu tun hat. Das ist eine Auffangregelung, wenn man so will, damit man eben auch weitere Unterlagen einfordern kann. Da geht es vor allem um Unterlagen, die eben im Nachhinein entstehen, beispielsweise Lohnabrechnungen, Arbeitsrapporte, Spesenbelege, was auch immer, was im Nachgang entsteht. Und das kann man dann über diesen Abs. 2 dann noch nachfordern. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 6c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6c steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 4: «Die paritätischen Kontrollorgane haben jährlich zuhanden des Amtes für Volkswirtschaft zu erstellen», dann kommen die Bst. a, b und dann kommt der nächste Absatz. Insbesondere interessiert mich: Wie wird der Landtag hier eingebunden? Wie wird der Landtag informiert, wenn das sich einmal einspielt? Wie wird der Landtag überhaupt informiert, wie dieses Gesetz dann überhaupt greift, ob es greift und wie es weitergeht? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich bin noch nicht ganz so lange in diesem Hohen Haus wie Sie. Ich könnte mir vorstellen, dass es im Rechenschaftsbericht zu Wort kommt oder dass Sie mich fragen in einer Kleinen Anfrage oder in einer anderen Möglichkeit. Sonst sehe ich jetzt gerade nicht einen ordentlichen Rahmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Das ist genau der Punkt, den Sie getroffen haben. Ich würde mir wünschen, dass der Landtag das nicht mit parlamentarischen Instrumenten erfragen muss, sondern dass er wirklich proaktiv informiert wird, wie dieses Gesetz greift, wenn es dann greift, und dass hier ausdrücklich Informationen an den Landtag gelangen, ohne dass er sie erfragt in Form von parlamentarischen Instrumenten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Kurze Replik auf den Abg. Johannes Kaiser. Sie haben mich jetzt gefragt, wie wir es machen. Und ich kann Ihnen jetzt sagen, wir schreiben es in den Rechenschaftsbericht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 6d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1, 1a, 1b und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1, 1a, 1b und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Art. 3 Abs. 2 Bst. b, c und d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 2 Bst. b, c und d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.Art. 4 Abs. 1 Bst. s wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. s steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir sämtliche Vorlagen in 1. Lesung beraten. Und wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir Traktandum 26 erledigt.
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