Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Bau und Infrastruktur, Amt für Gesundheit und Amt für Soziale Dienste (Nr. 30/2017); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Bau und Infrastruktur, Amt für Gesundheit und Amt für Soziale Dienste. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 30/2017, er steht zur Diskussion.Stv. Abg. Rainer Beck
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das Land Liechtenstein leistet verschiedenste Transferleistungen an Private mit sozialem Charakter. Personen mit geringem Einkommen haben oft Anspruch auf mehrere Transferleistungen. Diese Transferleistungen unterliegen grösstenteils unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen und müssen bei der jeweils zuständigen Anlaufstelle beantragt werden. Für die Betroffenen bedeutet dies einen erheblichen Aufwand und birgt eine gewisse Missbrauchsgefahr. Bereits vor rund 15 Jahren wurden der Regierung Vorschläge unterbreitet, um die Transferleistungen über eine zentrale Stelle der Landesverwaltung zu steuern. Die Zusammenlegung der Administration beziehungsweise Vereinheitlichung der Anlaufstelle würde zu einer Effizienzsteigerung führen, indem die Feststellung oder Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht mehr durch mehrere Amtsstellen, sondern nur noch durch eine erfolgen würde. Zudem führt eine zentrale Stelle zu einem Bürokratieabbau, indem die betroffenen Personen lediglich eine Amtsstelle kontaktieren müssen. Geschehen ist jedoch nichts. Im September 2013 wurde ein Postulat zur Überprüfung der Subventionen und Transferleistungen an Private eingereicht, welches im Juli 2015 beantwortet wurde. Die Regierung führte dabei aus, ich zitiere: «Die Transferleistungen in Liechtenstein zeigen das typische Bild eines über die Jahre teilweise unkoordiniert gewachsenen Zustands. Leistungen, welche eine Unterstützung der wirtschaftlich Schwächeren bezwecken, stehen Leistungen gegenüber, welche gewisse Verhaltensweisen fördern sollen. Die Bemessungsgrundlagen derjenigen Leistungen, welche von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Empfänger abhängen, sind nicht einheitlich.» Die Regierung kommt zum Schluss, dass eine umfassende Reform des Systems von Transferleistungen notwendig ist. Anstatt nun ein Gesamtkonzept vorzulegen, wird mit der vorliegenden Gesetzesvorlage lediglich eine sich bietende Gelegenheit genutzt, zwei Transferleistungen - zum einen die Mietbeihilfen, die bisher durch das Amt für Bau und Infrastruktur ausgerichtet wurden, und zum anderen die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte, die bisher vom Amt für Gesundheit entrichtet wurden - beim Amt für soziale Dienste zusammenzufassen. Dies ist wohl ein Schritt in die richtige Richtung, mehr nicht. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn dieser Gesetzesvorlage ein Gesamtkonzept zugrunde gelegen hätte und nicht eine Salamitaktik angewendet werden würde. Viele andere Leistungen des Staates, wie beispielweise die Kinderzulagen, Geburtszulagen, Mutterschaftszulagen, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderjungendamtspflege, Kinder- und Jugendförderung, Stipendien, Alleinerziehendenzulage, Unterhaltsbevorschussung, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Hilfslosenentschädigungen, Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung, Invalidenversicherung, Arbeitslosenentschädigung, wirtschaftliche Hilfe und so weiter warten somit weiterhin auf einen Bürokratieabbau und eine Effizienzsteigerung. Sie unterliegen weiterhin unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen und werden weiterhin von verschiedenen Stellen ausgerichtet. An und für sich sollte diese vorliegende Gesetzesvorlage zurückgewiesen werden, um den Druck auf die Regierung hochzuhalten, in absehbarer Zeit eine Lösung zur Vereinheitlichung der Anlaufstellen, zur Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen und zur Verminderung von Sozialbetrug vorzulegen. Nachdem diese Vorlage jedoch in diese Richtung abzielt und im Sinne der im Bericht und Antrag dargelegten Umstände, spreche ich mich dennoch für eine abschliessende Behandlung aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Abend, meinen Damen und Herren. Die FBP-Fraktion hat am 30. September 2013 ein Postulat zur Überprüfung der Subventionen und Transferleistungen an Private eingereicht. Die Regierung hat angeführt, dass die Transferleistungen in Liechtenstein das typische Bild eines über die Jahre teilweise recht unkoordiniert gewachsenen Zustands zeigen: «Leistungen, welche eine Unterstützung der wirtschaftlich Schwächeren bezwecken stehen Leistungen gegenüber, welche gewisse Verhaltensweisen fördern sollen. Die Bemessungsgrundlagen derjenigen Leistungen, welche von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Empfänger abhängen, sind uneinheitlich. Für Empfänger mehrerer Leistungen muss die Anspruchsberechtigung separat von mehreren staatlichen Stellen und - wie erwähnt - nach verschiedenen Kriterien geprüft werden.» In der Folge haben die FBP-Abgeordneten eine Motion zur Vereinheitlichung der Anlaufstellen und Bemessungsgrundlagen im Sozialbereich eingebracht und die Regierung beauftragt, dem Landtag Gesetzesanpassungen vorzulegen, welche eine einheitliche Bemessungsgrundlage einkommens- und vermögensabhängiger staatlicher Leistungen an Private sicherstellen und die Administration dieser Leistungen an einer Stelle in der Verwaltung zusammenfassen. Die genannte Zusammenfassung an einer Stelle ist Gegenstand dieser Vorlage. Konkret geht es in dieser Vorlage um die Verlagerung der Mietbeiträge für Familien, welche heute beim Amt für Bau und Infrastruktur angesiedelt sind, und der Prämienverbilligungen, welche sich im Zuständigkeitsbereich des Amts für Gesundheit befinden, zum Amt für Soziale Dienste. Zu den Mietbeiträgen, welche im Amt für Bau und Infrastruktur grundsätzlich sachfremd sind, gilt zu erwähnen, dass diese bereits im Rahmen der Aufgabenanalyse und Prozessoptimierung überprüft und analysiert wurden. Es wurde festgehalten, dass die Mietbeiträge einen sozialen Charakter haben und der Sozialhilfe vorgelagert sind. Hierdurch bestehen derzeit Doppelspurigkeiten und ineffiziente Nahtstellen zwischen dem Amt für Bau und Infrastruktur und dem Amt für Soziale Dienste. Neben mehrfacher Ermittlung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Leistungsempfänger ist zudem eine Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Amtsstellen nötig, um der Gefahr von Sozialbetrug vorzubeugen. Mietbeiträge wurden seiner Zeit unter anderem deshalb beim damaligen Amt für Wohnungswesen - heute Fachbereich Wohnbauförderung und Mietbeihilfe - angesiedelt, um den Antragsstellern den Weg zum Amt für Soziale Dienste zu ersparen. Damals ist man davon ausgegangen, dass es sich bei den Bezügern von Mietbeiträgen mehrheitlich um sogenannte Working Poor handelt. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass dieser Personenkreis maximal 10% der Bezüger betrifft und dass ein Teil der geförderten Personen sowohl Mietbeiträge als auch wirtschaftliche Hilfe erhält. Bei den Prämienverbilligungen handelt es sich ebenfalls um Leistungen mit sozialem Charakter, welche für die Überprüfung der Bezugsberechtigung die Erfassung der Einkommensverhältnisse erfordern, sodass gleichzeitig auch die Zuständigkeit für die Prämienverbilligung vom Amt für Gesundheit an das Amt für Soziale Dienste übertragen werden soll. Somit kann der Forderung zur Zusammenführung der Anlaufstellen nachgekommen werden soll. Bei den genannten Leistungen handelt es sich um Transferleistungen an Private mit sozialem Charakter. Durch die Übertragung der Zuständigkeit vom Amt für Bau und Infrastruktur beziehungsweise vom Amt für Gesundheit zum Amt für Soziale Dienste können sowohl eine Effizienzsteigerung als auch ein Bürokratieabbau erzielt werden. Die Effizienzsteigerung resultiert daraus, dass die Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Personen mit Anspruch auf mehrere Transferleistungen nur noch an einer Stelle, beim Amt für Soziale Dienste zu erfolgen hat und die verschiedenen Leistungen amtsintern koordiniert werden können. Der Bürokratieabbau kommt den Leistungsbezügern zugute, welche mehrere Leistungen empfangen. Diese müssen zukünftig nur noch das ASD kontaktieren und können sich weitere Amtsgänge sparen. Gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag hat die Verschiebung der Mietbeiträge vom Amt für Bau und Infrastruktur zum Amt für Soziale Dienste einen weiteren positiven Effekt: Der Fachbereichsleiter Wohnbauförderungen und Mietbeiträge, welcher per Ende 2016 ausgetreten ist, müsste nicht in derselben Form nachbesetzt werden. Durch die Verschiebung könnte die Nachbesetzung durch Rekrutierung eines Sachbearbeiters mit einem Teilzeitpensum von 50% im Bereich Wohnbauförderung ersetzt werden. Deshalb sollte die Umsetzung möglichst rasch erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine sinnvolle und unproblematische Reorganisationsmassnahme im Sinne einer Zusammenführung ähnlicher Aufgaben an einer Stelle, wie dies auch in der Leistungsanalyse vorgeschlagen wurde. Die Reorganisation sollte aus genannten Gründen so rasch als möglich erfolgen, damit der Betrieb der Mietbeihilfen sichergestellt wird. Auch ich hoffe, wie Sie das ausgeführt haben, dass noch weitere Leistungen im Sozialbereich zusammengeführt werden können. Zudem wäre es aus meiner Sicht auch wichtig, dass diese Zusammenführung nicht nur organisatorisch, wie in dieser Vorlage, sondern auch inhaltlich erfolgt. Ich bin aber überzeugt, dass es genau aus den angeführten Gründen der bessere Weg sein wird, dass wir solche Optimierungen auch schrittweise vornehmen können. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Tun wir die richtigen Dinge richtig? Das ist eine Frage, welche sich im volatilen Umfeld immer wieder von Neuem stellt. Diese Frage stellt sich auch bei der Evaluierung und Abwicklung folgender Leistungen: Mietbeiträge für Familien, Beiträge an die Prämien- und Kostenbeteiligung einkommensschwacher Versicherter, Sozialhilfe. Wie bereits von dem Abg. Micheal Ospelt ausgeführt, ergibt sich eine Effizienzsteigerung insbesondere dadurch, dass die Feststellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse dieser Personen nicht mehr durch mehrere Amtsstellen, sondern nur noch durch das ASD erfolgt und die verschiedenen Leistungen amtsintern koordiniert werden. Ein Bürokratieabbau wird dadurch erreicht, dass die betroffenen Personen, falls mehr als nur eine dieser Leistungen bezogen wird, lediglich eine Amtsstelle kontaktieren müssen. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Bei der Bewertung folgender Punkte wird damit ein grosser Schritt vollzogen: Effizienzsteigerung, Bürokratieabbau, insbesondere bei der Kundenfreundlichkeit. Allerdings müssen noch weitere Schritte folgen, wie wir von den beiden Vorrednern gehört haben, um den Prozess komplett zu machen. Deshalb verdient diese Reorganisationsmassnahme das Prädikat «ausgezeichnet» und kann als Vorzeigebeispiel für die Leistungsanalyse dienen. Deshalb ein klares Ja meinerseits. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann es sehr kurz machen. Es handelt sich hier um eine organisatorische Massnahme, die bei der Landesverwaltung Synergien schafft. Für die Klienten wird ein einheitlicher Ansprechpartner geschaffen, was zu begrüssen ist. Gleichzeitig wird der Instanzenzug bei Beschwerden von Prämienverbilligungen demjenigen von Mietbeihilfen angepasst: Neu wird die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten zuständig sein und bei den Bemessungsgrundlagen ändert sich mindestens vorläufig nichts. Es stellt sich mir in diesem Zusammenhang nur eine Frage, und zwar bezüglich der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten: Mir scheint, wir haben in letzter Zeit einige Aufgaben an diese Kommission delegiert, und es wäre vielleicht einmal interessant zu wissen, wie ausgelastet - also die sind sicher ausgelastet -, wie aufwendig, mit wie viel Arbeit diese Kommission bereits eingedeckt ist. Es kommt mir fast schon so vor, als das zu einem regulären Gericht beinahe «verkommen» ist, aufgestockt wurde oder mit Arbeit zugedeckt wurde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, die Ausführungen des Abg. Rainer Beck sind richtig: Der Druck muss hochgehalten werden, um hier Fortschritte zu machen. Wir haben lange gebraucht, um überhaupt eine Übersicht zu machen, welche Einkünfte oder Vermögensbestandteile oder Nebeneinkünfte oder Bewertungen von Liegenschaften für die einzelnen Sozialleistungen oder Transferleistungen herangezogen werden. Und es ist eine relativ grosse Arbeit. Ich hoffe, dass die Reformfreude anhält, wenn wir dann einen einheitlichen Ansatz präsentieren. Aber wir können den noch nicht präsentieren, weil wir zuerst darüber nachdenken müssen, was der beste einheitliche Ansatz ist. Die Frage des Abg. Thomas Lageder nach der Auslassung der VBK kann ich leider nicht beantworten, da wäre dann wahrscheinlich der Abg. Daniel Seger sehr kompetent, weil er ja selbst in dieser Funktion tätig war. Die VBK selbst ist aber eine gute Einrichtung, weil der Instanzenzug nicht an die Regierung geht, die den Ämtern vorsteht, sondern an eine neutrale Stelle. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe kein Problem damit, dass Sie momentan die Auslastung der VBK nicht bestimmen können oder aufzeigen können. Ich denke, das wäre ein gutes Thema für eine Kleine Anfrage und damit könnte man das Thema auch vorwärts bringen und ein bisschen Licht in die Sache bringen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir beginnen mit der Lesung der ersten Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG).Art. 24b Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24b Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Art. 4 Abs. 1 Bst. d und l werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. d und l stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Somit haben wir alle Vorlagen in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Lesung der Gesetzesvorlagen. Gibt es hierzu Wortmeldungen?Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen abschliessende Behandlung beschlossen -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können die 2. Lesung vornehmen: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Mietbeiträge für Familien. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Art. 24b Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24b Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 26c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Art. 4 Abs. 1 Bst. d und l werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. d und l stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt und gleichzeitig haben wir Traktandum 27 abgeschlossen. Bevor wir uns die Beantwortung der Kleinen Anfragen anhören, machen wir 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:05 bis 18:25 Uhr).
-ooOoo-