Beschlüsse Nr. 37/2017, 38/2017 und 39/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Bereich Eisenbahn (Nr. 49/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 19: Beschlüsse Nr. 37/2017, 38/2017 und 39/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Bereich Eisenbahn. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 49/2017, er steht zur Diskussion.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Mittels des gegenständlichen Berichts stellt die Regierung den Antrag, den Beschlüssen 37/2017, 38/2017, 39/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Bereich Eisenbahn von diesem Jahr zuzustimmen. Aufgrund einer im Jahr 2011 erfolgten Umsetzung einiger EWR-Eisenbahnrechtsakte im Eisenbahngesetz und in der entsprechenden Verordnung entstand die Verpflichtung für Liechtenstein, zukünftige EWR-Rechtsakte in diesem Bereich national umzusetzen. Da die Österreichischen Bundesbahnen damals wie auch heute die Eisenbahn in Liechtenstein betreiben, wäre eine nationale Umsetzung nicht notwendig gewesen. Im Hinblick auf das geplante S-Bahn-Projekt wurde 2011 jedoch der zukünftige nationale notwendige Rechtsrahmen geschaffen. Durch die Änderung dreier EWR-Eisenbahnrechtsakte in Kombination mit der zuvor erwähnten Änderung 2011 entstand nunmehr die Verpflichtung zur weiteren nationalen Umsetzung.Gemäss Ausführungen konnte mit der EFTA-Überwachungsbehörde die Einigung erzielt werden, dass zur Umsetzung dieser drei EWR-Eisenbahnrechtsakte ein Verweis auf das bereits bestehende liechtensteinische Recht aktuell ausreicht. Zu einer Umsetzungsverpflichtung könnte es jedoch kommen, wenn a) das Projekt S-Bahn realisiert, b) das Eisenbahngesetz abgeändert oder c) ein neuer Konzessionsvertrag mit einem Unternehmen, welches seinen Sitz nicht in einem EWR-Staat hat, abgeschlossen werden sollte. Mittels der Möglichkeit eines Verweises konnte nach meiner Meinung ein einfacher und pragmatischer Weg gefunden werden. Dem vorliegenden Antrag werde ich zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die in Liechtenstein vorhandene Eisenbahninfrastruktur ist im Besitz der Österreichischen Bundesbahnen. Das liechtensteinische Bahnverkehrsangebot wird, basierend auf der Konzessionsurkunde vom 13. Juni 1977, von den ÖBB betrieben. Nachdem das Land Liechtenstein in keiner Weise an der Infrastruktur, dem Betrieb oder dem Unterhalt der Eisenbahn beteiligt ist, wurden EWR-Rechtsakte im Bereich Eisenbahn bis zum Jahre 2011 nicht umgesetzt. Mit der geplanten S-Bahn FL.A.CH wurden 2011 jedoch einige Rechtsakte im Eisenbahngesetz und den Verordnungen umgesetzt. Ein Verweis auf das bereits bestehende liechtensteinische Recht sind bis anhin genügend. Umsetzungen könnten in Zukunft aber notwendig werden, wenn sich an dieser Ausgangslage etwas verändert. Wie bereits erwähnt, sollte Liechtenstein die S-Bahn realisieren, das Eisenbahngesetz im Sinne einer Öffnung abgeändert werden oder eine Konzession mit einem Unternehmen ausserhalb des EWR vereinbart werden, können Übernahmen notwendig werden. Gegenwärtig führen die Übernahmen der entsprechenden Richtlinien zu keinem gesetzgeberischen Handlungsbedarf. In den Richtlinien geht es um grundlegende sicherheitsrelevante Belange, die nicht infrage gestellt werden. Die Fraktion der Freien Liste wird daher den Beschlüssen ihre Zustimmung erteilen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die in Liechtenstein vorhandene Eisenbahninfrastruktur ist im Besitz der Österreichischen Bundesbahnen, inklusive Grund und Boden, auf dem die Gleise verlaufen. Nachdem das Land Liechtenstein in keiner Weise an einer Infrastruktur, dem Betrieb oder dem Unterhalt einer Eisenbahn beteiligt ist, wurden die EWR-Rechtsakte im Bereich Eisenbahn bis zum Jahr 2011 nicht umgesetzt. Im Hinblick auf das damals geplante S-Bahn-Projekt FL.A.CH wurden ab dem Jahr 2011 einige EWR-Eisenbahnrechtsakte im liechtensteinischen Eisenbahngesetz und den entsprechenden Verordnungen umgesetzt. Nur aufgrund der damaligen Umsetzung stellt sich die EFTA-Überwachungsbehörde nun auf den Standpunkt, dass Liechtenstein zur nationalen Umsetzung aller EWR-Eisenbahnrechtsakte verpflichtet sei. Und wie es im Bericht und Antrag Nr. 47/2016 steht, wurde vereinbart, dass Liechtenstein zur Umsetzung der EU-Richtlinien verpflichtet werden kann, falls das Projekt S-Bahn FL.A.CH verwirklicht oder das Eisenbahngesetz geändert oder ein neuer Konzessionsvertrag mit einem Unternehmen, welches seinen Sitz nicht in einem EWR-Staat hat, abgeschlossen werden sollte. Das, obwohl auf liechtensteinischem Grund gar keine Eisenbahn existiert. Also mit dieser Weisung ist das nur eine Frage der Zeit, bis wir diese EWR-Rechtsakte übernehmen müssen. Und darum, denke ich, sollte man das Ganze nicht übernehmen, weil das nur eine Frage der Zeit ist, und dann müssen wir es übernehmen. Dann habe ich noch eine Frage: EWR-Staat, ist da auch Österreich gemeint? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für Infrastruktur für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken. Die in Liechtenstein vorhandene Eisenbahninfrastruktur ist im Besitz der Österreichischen Bundesbahnen, kurz ÖBB. Auch wird das liechtensteinische Bahnverkehrsangebot von den ÖBB betrieben. Nachdem das Land Liechtenstein in keiner Weise an der Infrastruktur, dem Betrieb oder dem Unterhalt der Eisenbahn beteiligt ist, wurden EWR-Rechtsakte im Bereich der Eisenbahn bis zum Jahre 2011 nicht umgesetzt. Im Hinblick auf das damals geplante S-Bahn-Projekt FL.A.CH wurden allerdings ab dem Jahre 2011 einige der EWR-Eisenbahnrechtsakte im Eisenbahngesetz, kurz EBG, und in den entsprechenden Verordnungen umgesetzt. Aufgrund dieser Umsetzung stellt sich die EFTA-Überwachungsbehörde auf den Standpunkt, dass Liechtenstein zur nationalen Umsetzung aller EWR-Eisenbahnrechtsakte verpflichtet sei. Erfreulicherweise konnte in Verhandlungen mit der EFTA-Überwachungsbehörde und der EU-Kommission die Einigung erzielt werden, dass zur Umsetzung der EWR-Eisenbahnrechtsakte ein Verweis auf das bereits bestehende liechtensteinische Recht ausreichend ist. Es wurde jedoch sowohl von der EFTA-Überwachungsbehörde als auch von der EU-Kommission festgehalten, dass es zu Umsetzungsverpflichtungen Liechtensteins kommen könnte, wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, welche bereits der Abg. Johannes Hasler aufgezählt hat. Somit führt die Zustimmung zu diesem Bericht und Antrag derzeit nicht zu einer Anpassung des Eisenbahngesetzes, sondern erst, wenn einer der drei genannten Punkte zutreffen würde. Derzeit sind jedoch keine Indizien angezeigt. Wie aus dem Bericht und Antrag hervorgeht, bestehen auch keinerlei finanzielle, personelle, organisatorische oder räumliche Konsequenzen. Auch besteht kein Einfluss auf das Verhältnis zu unserem Nachbarland, der Schweiz. Aufgrund meiner Ausführungen werde ich dem Bericht und Antrag meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Vielen Dank. Ich habe noch eine Frage an die Regierung. Wenn das Eisenbahngesetz abgeändert wird, muss das ja übernommen werden. Was hat das dann für Konsequenzen? Muss da ein Amt installiert werden oder was fallen für Kosten an? Das sind doch einige Richtlinien, die dann umgesetzt werden müssen. Das geht da auch um Sicherheit, um Unfallkostenberechnung, um die sprachlichen Anforderungen der Triebfahrzeugführer, um allgemeine Fachkenntnisse usw., Fahrererlaubnis der Triebführer. Was entsteht oder was wird dann gebraucht, wenn das umgesetzt werden muss? Weil wenn das übernommen wird, ist das ja nur eine Frage der Zeit. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich war in der letzten Legislatur in der EWR-Kommission. Ich kann mich so weit erinnern, dass wir ständig irgendwelche Richtlinien zu prüfen hatten, wobei es um Eisenbahnrichtlinien gegangen ist. Also das sind sehr viele Richtlinien. Ich habe eigentlich immer wieder die gleiche Frage gestellt: Ja, wann müssen wir die umsetzen? Und was genau müssen wir umsetzen, wenn dann genau diese S-Bahn FL.A.CH kommen würde? Und die Antwort war immer: Es ist nicht klar, wir wissen nicht, was wir umsetzen müssen. Heute wissen wir es. Ich glaube, das war auch in der letzten Legislatur - hier drinnen haben es schon einige prophezeit, dass man dann eben alle Richtlinien umzusetzen hat. Ich denke, Herbert Elkuch hat es gesagt, wir stehen jetzt kurz davor, wir warten nur noch darauf, bis wir diese Verpflichtung bekommen von der EFTA-Überwachungsbehörde. Wir haben gehört oder wir lesen, dass diese der Meinung sei, dass wir bereits eigentlich heute schon alle Richtlinien umzusetzen hätten - mit oder ohne S-Bahn. Wir haben jetzt eine Ausnahme. Aber wenn wir nur daran denken, mit der Schweiz über eine Kommission zu sprechen, rein der Gedanke reicht, dann werden wir höchstwahrscheinlich all diese Richtlinien umzusetzen haben. Ich denke nicht, dass das für uns verkraftbar ist, deshalb werde ich dem nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weitere Wortmeldung aus dem Plenum, ich übergebe an die Regierung.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe nur Fragen von Herrn Elkuch und Herrn Rehak gehört, insofern danke ich den anderen für die wohlwollenden Voten und versuche, die Fragen hier zu beantworten. Der Abg. Elkuch hat ausgeführt, dass es eben nur eine Frage der Zeit ist, bis man das übernehmen muss. Und der Abg. Rehak hat hinzugefügt, schon allein der Gedanke an eine Eisenbahn würde zu einer Umsetzung führen. Ich glaube, es ist deutlich aufgeführt, auch in der Zusammenfassung auf Seite 6, welche Bedingungen dann eben vorhanden sein müssten, bevor man das umsetzen müsste. Wie nah uns diese Bedingungen sind oder wie fern, kann ich jetzt heute nicht beantworten. Aber ich denke, es ist entsprechend beschrieben. Und der Gedanke allein kann in diesem Fall keine Eisenbahnrechtsakte versetzen, wenn man denn so will.Was ich auch dazu sagen möchte, ist, wer sich die Mühe gemacht hat und auch inhaltlich hier ein bisschen reingeschaut hat: Es sind ja nicht völlig gedankenlose Richtlinien, sondern es geht um Sicherheitsindikatoren, Umfallkostenberechnung und Vorgaben für Triebfahrzeugführer, die dann eben über diese Schienen fahren werden. Von dem her denke ich, wenn wir hier EU-Standards anwenden würden, würde das auch unseren Eisenbahnern nicht schlecht anstehen. Dann komme ich zur Frage, was EWR-Staat bedeutet. Ja, das sind EWR- und EU-Staaten. Dann war noch die Frage des Abg. Elkuch, wenn das Eisenbahngesetz übernommen wird, was das dann für Konsequenzen hat oder ob es ein Eisenbahnamt braucht. Das ist derzeit natürlich wie auch beim vorhergehenden Traktandum noch schwierig abzuschätzen. Es wird aber sicher nicht zu einem eigenen Eisenbahnamt führen, sondern es würde in diesem Fall die Kooperation mit Österreich oder der Schweiz gesucht, um hier im Rahmen zum Beispiel eines Notenaustausches eine Zusammenarbeit in bewährter Manier zu finden. Ich bin sicher, dass wir da eine Lösung finden könnten. Ich glaube, damit habe ich die Fragen beantwortet. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 37/2017, Beschluss Nr. 38/2017 und Beschluss Nr. 39/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 19 abgeschlossen. -ooOoo-