Abkommen vom 23. Februar 2017 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens (Nr. 46/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Abkommen vom 23. Februar 2017 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 46/2017 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich mich bei den zwei hierfür zuständigen Ministerien für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken. Für das liechtensteinische Bildungssystem ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein wichtiger Bestandteil. Dies insbesondere für den Bereich der Hochschulbildung und höheren Berufsbildung, die unser Land nicht vollumfänglich und eigenständig anbieten kann. Deshalb sind bilaterale Abkommen mit den Nachbarstaaten Schweiz und Österreich essenziell zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs von liechtensteinischen Maturandinnen und Maturanden zu allen Hochschulstudien. Die Schweiz und Österreich sind, gemessen an der Studierendenzahl, die beiden wichtigsten Länder, in denen Studierende aus Liechtenstein eine Hochschulausbildung erlangen. Rund 190 Personen aus Liechtenstein studieren derzeit an österreichischen Hochschulen. Umgekehrt stellt Österreich mit rund 260 Personen knapp 40% der Studierenden in unserem Land. Mit Österreich hat Liechtenstein im Jahre 1996 das Abkommen über die Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens abgeschlossen. Dieses Abkommen bildet die Grundlage des gleichberechtigten Hochschulzugangs von Inhabern liechtensteinischer und österreichischer Reifezeugnisse zu sämtlichen Hochschulen beider Staaten und der Anerkennung der dort erlangten Hochschulabschlüsse. Seit dem Abschluss dieses Abkommens im Jahre 1996 haben sich sowohl der europäische Hochschulraum als auch die Hochschulangebote und Bildungsstrukturen beider Vertragsstaaten geändert. Durch die Lissabon-Konvention und die Bologna-Deklaration wurden der Hochschulzugang und die Anerkennung von Studienleistungen auf multinationaler Ebene erleichtert und vereinfacht. Obwohl jedoch an beiden Übereinkünften auch Österreich und Liechtenstein beteiligt sind, können diese das bilaterale Abkommen von 1996 in seiner Qualität nicht ersetzen. Angesichts der Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte sind die beiden Vertragsparteien übereingekommen, das Abkommen einer Totalrevision zu unterziehen. Die vorgeschlagene Neufassung des Abkommens strebt keine inhaltlichen Veränderungen an, sondern stellt lediglich eine redaktionelle Anpassung an die Entwicklungen seit 1996 sowie eine Vereinfachung dar. Dadurch wird ein von beiden Staaten gelebtes und geschätztes bilaterales Abkommen in seiner Form aktualisiert und erneuert und dadurch seine Bedeutung gewürdigt. Aufgrund meiner Ausführungen werde ich dem Bericht und Antrag meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Vielen Dank für das Wort. Das aktuell gültige Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über die Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens aus dem Jahre 1996 widerspiegelt die enorme Entwicklung des Bildungswesens auf Hochschulstufe. So sind noch Institutionen wie die Liechtensteiner Ingenieurschule oder die Internationale Akademie für Philosophie namentlich erwähnt. Österreich ist neben der Schweiz der wichtigste Partner Liechtensteins auf Hochschulebene. Gegenwärtig studieren beinahe 200 Personen aus Liechtenstein in Österreich und umgekehrt stellt Österreich mit etwa 260 Studierenden knapp 40% der Studierenden in unserem Land. Von daher ist die Anpassung dieses Abkommens notwendig und sinnvoll. Die Neufassung strebt keine inhaltlichen Veränderungen an. Das Abkommen wird jedoch formal aktualisiert und erneuert. Es garantiert Studienanwärterinnen und -anwärtern sowie Studierenden und Hochschulabsolventinnen und -absolventen gleiche Rechte in beiden Vertragsstaaten, was die Wirkung der Zugangszeugnisse, Studienleistungen und akademischen Grade betrifft. Damit verschmelzen die beiden Staaten gleichsam zu einem einzigen Hochschulraum. In seiner aktualisierten Form ist es auch für künftige Veränderungen im Bildungswesen gewappnet und für Liechtensteiner Studierende von grosser Bedeutung. Die Fraktion der Freien Liste wird der Aktualisierung dieses Abkommens zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor allem im Bereich der Hochschulbildung und höherer Berufsbildung ist ein wichtiger Teil unseres liechtensteinischen Bildungssystems. Dazu braucht es bilaterale Abkommen, damit unsere Maturandinnen und Maturanden zu allen Hochschulen, vor allem in der Schweiz und Österreich, zugelassen werden. Das am 30. September 1996 mit der Republik Österreich abgeschlossene Abkommen über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens macht den Zugang von Inhaberinnen und Inhabern liechtensteinischer und österreichischer Reifezeugnisse zu sämtlichen Hochschulen beider Staaten möglich. Durch die Entwicklungen im internationalen Umfeld, wie die Lissabon-Konvention und die Bologna-Deklaration, sind verschiedene Aussagen und Begriffe im Abkommen von 1996 nicht mehr korrekt und müssen angepasst werden. Obwohl ein europäischer Hochschulraum geschaffen wurde, braucht es ein Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich, damit die Studierenden gleiche Rechte in den Vertragsstaaten haben. Bedingungen - zum Beispiel welche Studienleistungen zwischen beiden Vertragsstaaten angerechnet, Prüfungen und Studienabschlüsse anerkannt und akademische Grade geführt werden können - werden im Abkommen festgelegt. Festzuhalten ist, dass inhaltlich in der vorliegenden Revision des Abkommens keine Veränderungen vorgenommen werden, sondern nur redaktionelle Anpassungen. Durch die Neufassung bleiben die Ziel-setzungen des Abkommens erhalten und es ergeben sich daraus keine personellen, organisatorischen oder räumlichen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen können sich höchstens aufgrund der Teilnahme an Tagungen der Gemischten Expertenkommission gemäss Art. 6 des Abkommens ergeben. Diese gehen zulasten der Spesenkonten der betroffenen Amtsstellen. Das revidierte Abkommen wurde bereits am 23. Februar 2017 durch die Bildungsministerinnen beider Länder in Wien unterzeichnet. Das Abkommen zwischen Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens ist zu begrüssen und ich stimme dem Antrag der Regierung zu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich für Ihre ausführlichen Voten von Herzen bedanken und schliesse mich zu 100% diesen ausgeführten Inhalten an. Ja, dieses Abkommen zeigt wirklich auch die lange Historie in der Zusammenarbeit zwischen den Ländern Liechtenstein und Österreich im Bildungsbereich auf, wenn man berücksichtigt, dass bereits 1976 das erste Abkommen gefasst wurde. Und ich denke, Sie haben wirklich sehr eindrücklich zum Ausdruck gebracht, dass durch diese Aktualisierung dieses Abkommens auch die Bedeutung dieser Zusammenarbeit nochmals unterstrichen wird, indem dass man eine redaktionelle Anpassung gemacht hat und sich somit einfach auch den Änderungen, die im internationalen Umfeld in der Bildungspolitik auch geschehen, gestellt hat und das Abkommen modernisiert hat. Ich möchte mich für die Bearbeitung bedanken und nochmals für Ihre Voten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur noch eine Verständnisfrage zum Landesgesetzblatt. Darin ist immer noch von der liechtensteinischen Fachhochschule (LIS) die Rede. Kann mir da noch jemand erklären, ob das dann irgendwann vielleicht angepasst wird oder wieso das auf Gesetzesebene so ausgewiesen wird. Zum Beispiel Art. 5. Landtagspräsident Albert Frick
Wünscht sich die Regierung dazu zu äussern?Regierungsrätin Aurelia Frick
Also ganz kurz von meiner Seite. Wir ersetzen ja mit der Beilage 1 die Beilage 2. Also die Beilage 2 wird ja zukünftig nicht mehr aktuell sein. Und gerade weil es so viele alte Begriffe hatte, die wir erneuern mussten, und weil es veraltet war, haben wir das gemacht. Damit die Übersicht gut ist, haben wir die alte Beilage hineingetan, damit Sie auch prüfen können, was sich geändert hat. Falls das jetzt etwas verwirrt hat, dann entschuldigen wir uns von unserer Seite. Ich versuche immer für mich die alten und neuen Gesetze nebeneinander zu legen. Das war so ein bisschen der Sinn und Zweck, warum wir das so gemacht haben.Landtagspräsident Albert Frick
Damit wäre auch diese Frage geklärt. Und wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «Der hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 23. Februar 2017 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens seine Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig seine Zustimmung einhellig erteilt. Damit haben wir Traktandum 20 abgeschlossen. -ooOoo-