Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengenbesitzstands) (Nr. 47/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengenbesitzstands).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 47/2017 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich mich bei der zuständigen Ministerin Dominique Gantenbein für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken. Das Fürstentum Liechtenstein ist mit Inkraftsetzen der Assoziierungsprotokolle zu Schengen und Dublin im Jahre 2011 dem Schengen-Raum beigetreten. Aufgrund der bisherigen Verordnung vom Jahre 2007, welche nun ersetzt wird, oblag Liechtenstein keine einforderbare Verpflichtung, Grenzschutzbeamte zum Schutze der Schengen-Aussengrenzen zu entsenden. Liechtenstein entrichtete lediglich die finanziellen Mitgliedschaftsbeiträge, nahm an den Verwaltungsratssitzungen teil und unterstützte das Hauptquartier in Warschau personell mittels eines befristeten Secondments. Mit der neuen Verordnung wird den Schengen-Staaten und somit auch Liechtenstein eine neue Verpflichtung auferlegt. Aufgrund des aussergewöhnlichen Migrationsdrucks, dem die EU an ihren Aussengrenzen im 2015 ausgesetzt war, und der daraus resultierenden Sekundärmigration im Schengen-Raum sahen sich mehrere Schengen-Staaten veranlasst, an ihren Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einzuführen. Das hat verdeutlicht, dass eine stärkere Unterstützung der Schengen-Staaten insbesondere bei den Aussengrenzkontrollen notwendig ist, um den gesamten Schengen-Raum zu stärken. Deshalb entschied die EU, den Schutz der Aussengrenzen zu erweitern und zu stärken, und erliess die gegenständliche Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Sollten die Aussengrenzen eines Schengen-Staates unter Druck geraten, zum Beispiel durch besonders starken Migrationsdruck oder grenzüberschreitende Kriminalität, können die Soforteinsatzteams auf Anfrage eines Schengen-Staates oder durch einen Beschluss des Rates mit Zustimmung des betreffenden Schengen-Staates für Grenzsicherungszwecke vorübergehend entsendet werden. Für die Bereitstellung der 1'500 Grenzschutzexpertinnen und -experten wurde den Schengen-Staaten ein verpflichtender Verteilschlüssel auferlegt. Da Liechtenstein aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz über keine eigenen Grenzschutzbeamten verfügt, hält die Verordnung (EU) 2016/1624 fest, dass Liechtenstein stattdessen eine anteilige finanzielle Unterstützung zu leisten habe. Die Beteiligung Liechtensteins an der Europäischen Grenz- und Küstenwache ist aufgrund der liechtensteinischen Gegebenheiten rein finanzieller Natur. Dieser Beitrag entspricht den Personalkosten eines Grenzschutzbeamten, für welche die Schweiz aufkommt, nämlich CHF 141'000. Dieser jährliche Beitrag von CHF 141'000 wird direkt von der Landespolizei an die Schweiz überwiesen. Jedoch werden diese Kosten in das Nationale Programm für den «Internal Security Fund - Borders and Visa» aufgenommen, welcher eine Refinanzierung der Kosten im Umfang von 75% erlaubt. Dies bedeutet, dass sich bei einer Abrechnung über diesen ISF-Fonds der EU die effektiven Kosten pro Jahr nach der Rückerstattung durch den Fonds tatsächlich bloss auf knapp CHF 40'000 pro Jahr belaufen werden. Aufgrund meiner Ausführungen werde ich dem Bericht und Antrag meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, ich werde uns die ersten Anmerkungen sparen beziehungsweise diese Zusammenfassung des Berichtes und steige gleich ein. Gemäss den Ausführungen auf Seite 12 sei für die Beteiligung von Liechtenstein in Absprache mit FRONTEX und der Schweiz vereinbart worden, einen zusätzlichen Grenzschutzbeamten, welcher durch die Schweiz an FRONTEX entsandt wird, zu bezahlen. Der zusätzliche durch die Schweiz für uns gestellte Grenzschutzbeamte wird zu jährlichen Kosten in Höhe von CHF 141'000 führen, wobei über den sogenannten Internal Security Fund eine Refinanzierung im Umfang von 75% erlaubt sei. Aus diesem Grund würden die effektiven Kosten pro Jahr knapp CHF 40'000 betragen. Die Übernahme der Verordnung steht für mich ausser Frage. Trotzdem stellen sich mir in Bezug auf die konkrete Umsetzung im Zusammenhang mit dem durch Liechtenstein gestellten Schweizer Grenzschutzbeamten zwei Fragen. Im Anhang 1 zur Verordnung sind die Anteile jedes Mitgliedstaats in Bezug auf die Mindestzahl von gesamt 1'500 Grenzschutzexperten ersichtlich. In Bezug auf Liechtenstein steht in der Fussnote: «Liechtenstein wird anteilige finanzielle Unterstützung leisten.» Bezogen auf die 16 Grenzschutzbeamten stellt zum Beispiel der ebenfalls assoziierte Mitgliedstaat Schweiz pro 525'000 Einwohner einen Grenzschutzbeamten. Liechtenstein würde mit dem Vorschlag einen Grenzschutzbeamten für weniger als 38'000 Einwohner stellen. Kalkuliert mit 220 Arbeitstagen im Jahr müsste Liechtenstein im gleichen Verhältnis für lediglich 16 Arbeitstage einen Grenzschutzbeamten stellen. Wie ist unser mehr als zehnfaches Engagement zu rechtfertigen? Ferner ist aufgrund des Fussnotentextes darauf zu schliessen, dass bei Erstellung der Verordnung zur Kenntnis genommen wurde, dass Liechtenstein über keine Grenzschutzbeamten verfügt. Nach meinem Verständnis wäre es für Liechtenstein somit zulässig, lediglich den anteiligen finanziellen Beitrag zu leisten. Wie beurteilt dies die Regierung und wie hoch würde dieser Betrag jährlich ausfallen? Und zweitens: Gibt es allgemein noch weitere mögliche Projekte, welche durch den erwähnten Internal Security Fund refinanziert werden könnten? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Meine Fragen gehen in eine ähnliche Richtung. Erst im Jahr 2015 genehmigte die Mehrheit der Abgeordneten des Landtages für Schengen ein Mitgliederbeitrag von EUR 828'000 und dazu eine zusätzliche 100-Prozent-Stelle für Schengen. Für die Mitfinanzierung von Projekten waren in jenem Bericht und Antrag Nr. 138/2015 insgesamt CHF 700'000 vorgesehen. Jetzt soll der Landtag schon wieder zusätzlich finanzielle Mittel für eine anteilig finanzierte Unterstützung der Küstenwache freigeben. Zur Frage, wie viele Verwaltungsangestellte inklusive die Aufwände bei der Polizei mit der ganzen Schengen-Thematik beschäftigt seien, führte die Regierung aus, dass diesbezüglich ein Bericht in Auftrag gegeben worden sei, der aber noch nicht vorliege. Also wir wissen nicht genau, wie hoch die Gesamtkosten zu stehen kommen. Im europäischen Wirtschaftsraum EU/EWR leben rund 520 Millionen, im Schengen-Raum rund 420 Millionen Einwohner, also es sind nicht alle EWR-Länder und EU-Länder im Schengen. Mit Bericht und Antrag Nr. 47/2017, das ist dieser, wird die Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Küstenwache und der Einbezug vierer weiterer EU-Rechtsakte. Gemäss Amtsblatt der Europäischen Union L251/63 finanzieren die Schengen-Staaten 1'500 Grenzschutzbeamte. Das ergibt bei 420 Millionen Einwohnern im Schnitt rund 3,6 Grenzschutzbeamte. Liechtenstein finanziert einen Grenzschutzbeamten, das ergibt auf eine Million hochgerechnet rund 27 Grenzschutzbeamte. Wenn man mit Schweden vergleicht, wenn die Einwohnerzahl, die ich da gefunden habe, richtig ist, dann ist der Vergleich noch schlechter. Schweden liegt am Meer und finanziert pro Million Einwohner rund 1,7 Grenzschutzbeamte. Gegenüber unseren Steuerzahlern kann ich eine derart grosszügige Ausgabe finanzieller Mittel für Schengen nicht verantworten. Diesen Antrag der Regierung habe ich zur Kenntnis genommen, kann aber der Übernahme der Verordnung und auch dem Notenaustausch nicht zustimmen. Ich denke, wir sollten nicht viel mehr bieten oder leisten wie die übrigen EU-Länder im Schnitt. Ich habe schon in der letzten Legislatur gefordert, anstatt mit dem Bruttoinlandsprodukt mit dem Bruttonationaleinkommen als Bemessungsgrösse zu verhandeln. Das käme günstiger. Jetzt liegt ein Antrag vor, der für eine Küstenwache am Meer vom Binnenland Liechtenstein anteilsmässig eine vielfache höhere Beteiligung verlangt als von den restlichen Schengen-Staaten. Ja, das reicht, danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Beim vorliegenden Bericht und Antrag geht es um einen Notenaustausch zwischen Liechtenstein und der EU in Bezug auf die Europäische Grenz- und Küstenwache, kurz FRONTEX. Liechtenstein ist Schengen-Mitglied. Vereinfacht erklärt, sichert sich Liechtenstein somit gegen Migration aus aller Welt ab. Der Schengen-Vertrag stipuliert, dass lediglich die EU/EWR-Aussengrenzen gesichert werden und innerhalb des Gebietes der freie Personenverkehr gilt. Zusammen mit den Verträgen von Dublin, die das Asylwesen abdecken, stellt der Vertrag von Schengen der wichtigste Schutz vor ungewollter Migration von ausserhalb der EU respektive des EWR dar. Wer diesem Bericht und Antrag seine Zustimmung verweigert, ist in Konsequenz gegen eine Mitgliedschaft Liechtensteins bei Schengen und spricht sich somit für ungebremste Migration nach Liechtenstein aus.Der Schutz der Grenzen ist von Liechtenstein an andere Staaten ausgelagert worden. Das entbindet Liechtenstein aber nicht von der Verpflichtung, seinen Teil an der Sicherung der Grenzen zu tragen. Die hier vorgeschlagene Lösung, im Rahmen der Verpflichtungen einen zusätzlichen Grenzschutzbeamten, welcher durch die Schweiz an FRONTEX entsandt wird, zu finanzieren, stellt eine sehr günstige Lösung dar. Dies vor allem auch dahingehend, dass von den eigentlichen Aufwänden von CHF 141'000 lediglich knapp CHF 40'000 an strikten Kosten anfallen werden. Die Differenz wird Liechtenstein vom ISF-Fonds der EU zurückerstattet. Die Fraktion der Freien Liste wird der Übernahme der Verordnungen zustimmen und den Notenaustausch genehmigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich denke auch, dass wir hier mitzutun haben, teile aber die Ansicht jetzt nicht, welche Thomas Lageder vertritt, dass man hier einfach jetzt Ja sagen muss und man sonst in diese Verantwortung zu treten hätte, dass wir mit Flüchtlingen hier überströmt würden, so habe ich das jetzt zumindest gehört. Ich habe das kurz nachgerechnet, was Herbert Elkuch uns hier präsentiert hat: 420 Millionen Einwohner im Schengen-Raum, 1'500 Grenzbeamte - das würde für uns bedeuten, wenn man das nach diesem Personenschlüssel herunterbrechen könnte, dass wir rund 0,135 Personen zu zahlen hätten. Wenn man hier diese CHF 141'000 dafür anwendet, dann kommen wir auf einen Betrag von CHF 19'135. Ich meine, das wäre der Betrag, wenn man mit den gleichen Ellen messen würde. Jetzt verstehe ich schon auch nicht ganz, warum. Klar, man kann sagen, man kann Grenzbeamte nicht teilen, aber wir zahlen in einen Finanzschlüssel, wir schicken hier nicht eine Person. Deshalb würde ich schon begrüssen, wenn man hier Ausführungen machen könnte, warum das CHF 141'000 sind und nicht diese CHF 19'135. Das kann ich schon nicht ganz nachvollziehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne gehe ich auf ihre Fragestellungen ein und fasse die Fragestellung bezüglich der Personalkosten vom Abg. Johannes Hasler, vom Abg. Herrn Elkuch und Thomas Rehak zusammen. Es ist so, Sie haben es vorher ausgeführt, wir finanzieren hier nicht einen Beitrag, sondern wir finanzieren hier eine Person, das möchte ich vorwegnehmen. Und deshalb ist der im Anhang 1 aufgeführte anteilige finanzielle Beitrag Liechtensteins nie auf einen Kostenschlüssel genauer spezifiziert worden. Dieser wäre Gegenstand von separaten Verhandlungen mit FRONTEX gewesen. Zur Aufnahme entsprechender Verhandlungen ist es jedoch aufgrund des gewählten Ansatzes, dass man einen Grenzschutzexperten finanziert und nicht einfach nur eine finanzielle Beteiligung machen kann, nicht gekommen. Es könnte gut sein, dass bei einer finanziellen Beteiligung, wenn es überhaupt eine Möglichkeit gewesen wäre, der BIP-Ansatz ins Feld geführt worden wäre und der Betrag dann somit etwa bei diesen CHF 135'000 zu liegen gekommen wäre.Ziel der Gespräche in diesen Verhandlungen war es aber, bei der Übernahme der Verordnung von FRONTEX kein eigenes Personal aus Liechtenstein stellen zu müssen. Also es war klar der Anspruch, dass nicht einfach FRONTEX Geld zugesteuert wird, sondern dass sie Personalressourcen haben möchten. Und wenn wir das selber gestellt hätten, dann wäre es zweifelsohne teurer geworden, weil wir für die Weiterbildung, für die Bereitstellung während 24 Stunden an 365 Tagen grössere Aufwendungen gehabt hätten. Als dann das Gespräch gelungen war, dass man eine liechtensteinspezifische Lösung finden kann, hat der GWK-Direktor Noth damals mit dem ehemaligen Innenminister Zwiefelhofer die Möglichkeit diskutiert, dass man den zusätzlichen Grenzwärter zur Abgeltung der FL-Verpflichtungen so eruieren kann, das war Teil der Abmachungen. Da war dann die Einstellung positiv und es wurde dann deshalb diese Variante weiterverfolgt. Gespräche mit FRONTEX im September 2016 am Rande des europäischen Polizeicheftreffens bei Europol haben ergeben, dass FRONTEX die Umsetzung dieser Variante sehr begrüssen würde, also dass Liechtenstein in Kooperation mit der Schweiz einen Grenzwachtbeamten stellt. Die Verpflichtung Liechtensteins, sich finanziell am Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu beteiligen, besteht unabhängig von einer Refinanzierung via ISF-Borders. Es handelt sich um die kostengünstige Variante unter der Annahme, dass sich der finanzielle Beitrag Liechtensteins am BIP orientiert hätte und der Antrag auf Rückforderung seitens der Kommission im Umfang von 75% gutgeheissen wird. Also dann liegt es ja bei den circa CHF 30'000 und ist tiefer. Das zur ersten Frage.Dann zu Ihrer Frage betreffend weitere Projekte. Die sind im Moment mangels Aussengrenzaufgaben für Liechtenstein derzeit nicht vorgesehen, das war Ihre zweite Frage, Herr Abg. Hasler. Und dann möchte ich noch auf das Votum des Abg. Elkuch eingehen. Sie haben ausgeführt, dass Sie es nicht verantworten können, dass man diese im besten Falle CHF 30'000, wenn wir die Rückerstattung bekommen, dem Steuerzahler zumutet. Das ist eine persönliche Meinung und die kann man natürlich haben. Ich möchte einfach hier aus Sicht vom Innenministerium kurz ein paar Gedanken ausführen. Ja, Liechtenstein ist Teil von Schengen, das hat der Hohe Landtag damals beschlossen, und ja, Liechtenstein ist Teil von Dublin. Und ein Ja zu dieser Zugehörigkeit und eine Teilnahme in Schengen/Dublin bringen natürlich auch verbindliche Aufgaben und Kosten in den Bereichen Justiz, Polizei, Visa und Asyl mit sich. Auf diese internationale Verbindlichkeit einzugehen, bedeutet hier in meinen Augen auch, Verantwortung zu übernehmen in der Zusammenarbeit, um die innere Sicherheit und auch die Bewältigung des Asylwesens angehen zu können. Und ich nehme wirklich an, dass wir in dem Punkt einig sind, dass die innere Sicherheit und der Umgang mit den Migrationsthemen auch für die Liechtensteiner Bevölkerung von grösster Bedeutung ist. Es handelt sich hier um eine komplexe Themenstellung - das ist nicht zu verneinen. Und es ist auch nicht zu verneinen, dass Schengen/Dublin zu Herausforderungen führt, wir kennen alle diese Diskussionen auch in Europa. Zu dieser Vorlage aber Nein zu sagen, würde die Konsequenz eines Austrittes in Schengen/Dublin bedeuten. Das würde deutliche Konsequenzen im Personenverkehr, in der polizeilichen Zusammenarbeit, aber auch in der Stellung Liechtensteins in Europa mit sich bringen. Das ist einfach die Realität und ich finde es wichtig, dass man hier diese Aspekte auch aufzeigt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, Frau Regierungsrätin, ich bin jetzt ein bisschen enttäuscht. Ich hätte eigentlich von Ihnen erwartet, dass Sie die Vorteile von Schengen/Dublin für Liechtenstein doch auch noch unterstreichen würden. Denn wir sind ja da nicht Mitglied einfach nur so zum Spass. Das hat ja handfeste, Tausende Franken, Zehntausende, Hunderttausende Franken schwere Vorteile für Liechtenstein. Und ich denke, es wäre durchaus interessant, diese zu hören und auch der breiten Öffentlichkeit darzulegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Nein, das ist jetzt nicht etwas, was ich jetzt von Ihnen erwarte, dass Sie Schengen/Dublin erklären. Für mich ist es vielleicht noch eine Frage: Wie oder was würde passieren, wenn man diese Anzahl 1'500 Grenzbeamte erhöht? Sind wir dann auch wieder in einer Ausgangslage, wo wir bei null starten? Oder bleibt es bei dieser Person, die wir hier jetzt finanzieren - gibt es da eine Grenze nach oben? Kann man da etwas dazu sagen, ist das ausverhandelt oder war das überhaupt kein Thema, dass wir, wenn man das erhöht, zum Beispiel auf 2'000 oder 2'500, dann mit dieser einen Person noch immer gut bedient wären? Nach meinen Berechnungen müssten wir das eigentlich sein. Wenn man hier ein Ja dazu sagen kann, dann würde ich hier dem zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Herr Abgeordneter. Es ist so, dass mit dieser gegenständlichen Vorlage für die Jahre 2018 bis 2023 diese Zusage von dieser einen Person im Grenzwachtschutz gemacht wird. Und es ist aber auch so, dass dieser Kooperationsvertrag mit der Grenzwachtkontrolle immer auf ein Jahr auch kündbar ist. Also somit, denke ich, kann ich auf diese Frage eingehen. Kurz möchte ich noch auf Ihr Votum, Herr Abg. Lageder, eingehen. Ich habe mein Votum aufgeteilt und wollte die Vorteile am Schluss bringen. Das werde ich hier nun tun. Ich werde auf eine ausführliche Ausführung verzichten, was Schengen/Dublin ist. Aber es ist mir doch noch wichtig, kurz zu erwähnen was Schengen/Dublin für Liechtenstein bedeutet: Schengen/Dublin bedeutet für uns, dass wir nicht ein Drittstaat sind an der Grenze zur Schweiz und Österreich. Es bedeutet für uns, dass der Zollvertrag, der eine wesentliche und fundamentale Basis unseres Staates bildet, bestehen bleibt. Und ich verzichte darauf, was die Neuverhandlungen infolge eines Austrittes für Konsequenzen hätten. Es bedeutet für uns aber vor allem gerade auch im Bereich der Sicherheit, dass wir nicht ausserhalb von dem, was in Liechtenstein passiert, im Schengen-Raum blind sind. Von den Kriminalitätsdaten, aber auch von den polizeilichen Fahndungsdaten, das ist ganz wichtig, dass wir diese Transparenz weiterhin haben und hier nicht in Defizite geraten.Es bedeutet aber natürlich auch - zu Schengen gehört auch Dublin -, dass Dublin uns ermöglicht, im Migrationsprozess die Leute in den Prozessen, die Dublin auch zugrunde liegen, auch wieder rückführen zu können in ihre Länder. Das ist ein ganz wesentlicher Bestandteil. Wenn wir aus Schengen austreten, würde auch Dublin wegfallen. Und das würde bedeuten, dass die Leute, die in unserem Land sind, nicht einfach auch wieder zurückgeführt werden könnten. Das wäre eine massive Einschränkung und würde sehr wahrscheinlich einerseits sicher zu längeren, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu erhöhten Asylverfahren führen. Und das ist natürlich dann auch wieder indirekt ein hoher finanzieller Anteil, der auf Liechtenstein zukommen würde. Kosten würden also zusammenfassend anderweitig steigen, weil in meinen Augen Liechtenstein diverse Massnahmen zum Grenzschutz, aber auch zur Sicherstellung der inneren Sicherheit aufbringen müsste. Und natürlich steht es jedem frei, gegen etwas zu sein. Dieses Prinzip könnte aber hier zu ganz prinzipiellen Problemen führen. Abgrenzend möchte ich deshalb nochmals festhalten, dass die Mitgliedschaft bei Schengen/Dublin meiner Meinung nach derzeit auch eine souveränitätspolitische Stärkung Liechten-steins darstellt, indem die Position Liechtensteins in den Beziehungen sowohl zur EU als auch zur Schweiz politisch und rechtlich gestärkt wird. Und gerade in Zeiten der Unsicherheit scheinen mir dies sehr kostbare Werte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, vielleicht, um die Sache auf den Punkt zu bringen, kurz und bündig. Wir wissen alle, wenn das funktioniert mit diesen Rückvergütungen, haben wir hier Kosten von CHF 40'000 jährlich. Können Sie sagen, wer gegen diesen Antrag ist, dann wird es sicherlich teurer werden? Von was geht die Regierung aus, sprich, wenn wir dann Schengen/Dublin nicht mehr haben, wird das mehr oder weniger als CHF 40'000 kosten? Ich denke mir, wer die aktuelle Lage in Europa betrachtet, die Balkanroute ist zwar gestoppt, aber das Mittelmeer ist offen, die Antwort dürfte auf der Hand liegen. Wir werden keine Person rückweisen können, wenn wir nicht über diese Systeme verfügen. Und wie gesagt, die Gegenrechnung ist CHF 40'000. Da wäre ich Ihnen jetzt einfach dankbar, wenn Sie kurz und bündig sagen, wer gegen diesen Antrag ist, das wird sicher teurer werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, ich glaube, Schengen/Dublin stand nicht zur Diskussion. Der Punkt war doch eher der Beisatz in Anhang 1, wo es heisst: finanzielle Unterstützung. Und nicht: personelle. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch eingehen auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert, in Bezug auf Dublin vor allem. Also in Bezug auf Dublin kann ich Ihnen sagen, dass wir von Dublin sehr, sehr profitieren. Ich gehe davon aus, dass 75% bis 80% unserer Asylanträge im sogenannten Dublin-Verfahren erledigt werden können. Bei diesen Dublin-Verfahren ist es so, dass nicht auf die einzelnen Asylgründe des Asylwerbers eingegangen wird, sondern es handelt sich um reine Zuständigkeitsentscheidungen. Wir können die Personen, die hier bei uns um Asyl ansuchen und bereits schon in einem anderen Dublin-Staat um Asyl angesucht haben, wieder in diesen Staat zurückweisen. Und dies erspart uns ganz sicher sehr, sehr viel Kosten. Denn ansonsten könnten wir die Personen nicht in diese Länder zurückweisen und müssten hier ein ordentliches Asylverfahren über sämtliche drei Instanzen durchführen. Allein dieses Verfahren würde sehr hohe rechtliche Kosten verursachen, würde sehr hohe Kosten in Bezug auf Unterkunft und Verpflegung verursachen, sehr hohe Mehrkosten. Also ich denke, der Betrag, den wir hier bezahlen müssen, ist sicherlich allein aufgrund von Dublin höchst gerechtfertigt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Herr Abg. Wendelin Lampert, Sie wollten von mir eine Antwort. Ja, ich nehme sehr stark an, dass ein Nein finanziell, monetär, viel teurer werden würde, das steht, glaube ich, in keinem Verhältnis, abgesehen von den ideellen Werten, die dieses Abkommen für uns hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Ich bitte den Parlamentsdienst, den Antrag zu lesen. Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer dem Antrag der Regierung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 21 abgeschlossen. -ooOoo-