Abänderung des Gesetzes vom 19. Mai 1999 über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter (Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU) (Nr. 39/2017); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Gesetzes vom 19. Mai 1999 über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter (Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 39/2017. Er steht zur Diskussion. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag wird die Richtlinie 2014/60/EU über die Rückgabe von unrechtmässig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 umgesetzt. Es soll damit ein verbesserter Schutz gegen den Handel mit illegalen Kulturgütern erreicht werden. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass der Geltungsbereich auf jedes Kulturgut ausgeweitet wird, die von einem Mitgliedstaat nach den nationalen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren eingestuft oder definiert werden. Ausserdem wird die Prüfungsfrist von zwei auf sechs Monate verlängert und die Verjährungsfrist des Rückgabeanspruchs von bisher einem Jahr auf drei Jahre. Auch wird die Entschädigung bei einer Rückgabe und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut neu geregelt. Es wird ein Binnenmarktinformationssystem entwickelt, um die effiziente Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf Verwaltungsebene zu fördern. Damit sollen Informationen über unrechtmässig verbrachte Kulturgüter gezielt unter den zuständigen Stellen ausgetauscht werden können. Neu gibt es keine Kategorien mehr. Ebenfalls werden die Alters- beziehungsweise Wertgrenzen abgeschafft und Begriffe neu definiert sowie die Zuständigkeit dem Amt für Kultur übergeben. Es kommt auch zu einer Umkehr der Beweislast zum Eigenbesitzer, der die erforderliche Sorgfalt nachweisen muss. Eine Vernehmlassung wurde vorliegendenfalls wegen der geringen materiellen Abänderungen weggelassen. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage und bedanke mich für das Wort.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Abgeordnete. Diese Gesetzesvorlage ist eher technischer Natur und hat eine relativ geringe Relevanz für Liechtenstein. Eintreten ist daher wohl unbestritten. Es geht im Wesentlichen darum, die Richtlinie 2014/60/EU vom 15. Mai 2014 über die Rückgabe von unrechtmässig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 umzusetzen. Dies bedingt eine Anpassung unseres Gesetzes vom 19. Mai 1999 über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter. Im Kern soll mit den Anpassungen der Schutz gegen den Handel mit illegalen Kulturgütern verbessert werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass insbesondere die Regelung zur Rückgabe dieser Kulturgüter aufgrund des begrenzten Anwendungsbereichs, der festgelegten Bedingungen sowie aufgrund des kurzen Zeitraums für die Einleitung von Rückgabeverfahren und der mit diesen Verfahren verbundenen Kosten nur selten angewendet wurde. Mit folgenden Schwerpunkten in der Gesetzesvorlage, die aber nur wenige materielle Abänderungen darstellen, wird beabsichtigt, diese Defizite zu beheben: Erstens wird der Geltungsbereich auf jedes Kulturgut ausgeweitet, das von einem Mitgliedstaat nach den nationalen Rechtsvorschriften als nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert eingestuft wird. Ein liechtensteinisches Kulturgut ist jeder Gegenstand, der aufgrund des Kulturgütergesetzes in das vom Amt für Kultur geführte Kulturregister eingetragen wurde. Zweitens verlängert sich die Prüfungsfrist, innert welcher die Überprüfung, ob der betreffende Gegenstand ein Kulturgut darstellt, von bisher zwei auf neu sechs Monate. Die Verjährungsfrist des Rückgabeanspruchs wird von einem auf drei Jahre erhöht, wobei die Frist ab dem Zeitpunkt, zu welchem der betreffende Mitgliedstaat vom Ort der Belegenheit des Kulturguts und von der Person des Eigentümers oder Besitzers Kenntnis erhalten hat, zu laufen beginnt. Ein dritter Schwerpunkt der Vorlage ist die Angleichung der Rechtsvorschriften in der Definition der «erforderlichen Sorgfalt» und der «angemessenen Entschädigung» im Zusammenhang mit der Entschädigung des gutgläubigen Eigenbesitzers für die Rückgabe ausländischer Kulturgüter. Als vierte Anpassung möchte ich die formellen Änderungen der ursprünglichen Begriffe «Eigentümer» und «Besitzer» erwähnen. Neu soll von «Eigenbesitzern» und «Fremdbesitzern» gesprochen werden. Ebenfalls keine materielle Anpassung liegt in der neuen Zuständigkeit des Amts für Kultur als Vollzugsbehörde. Dies bietet sich an, nachdem dieses Amt im Wesentlichen auch mit dem Vollzug des Kulturgütergesetzes und dem Führen des Kulturgüterregisters betraut ist. Es ist die zentrale Stelle, wenn es um Informationen rund um Kulturgüter geht, und das Amt ist Nutzer des neuen Binnnenmarktinformationssystems.Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass auf eine Vernehmlassung verzichtet worden ist, da es sich nur um geringfügige materielle Abänderungen handelt und der Spielraum für die Umsetzung klein gewesen ist. Abschliessend habe ich eine Bitte an das Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur: Unter Ziffer 7 des Berichts und Antrags verwenden Sie immer noch den Titel «Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen». Andere Berichte und Anträge haben umgestellt auf «Auswirkungen auf Verwaltungstätigkeit und Ressourceneinsatz», wobei zusätzlich der Fokus auf Veränderungen in den Kernaufgaben gelegt wird. Diese Systematik ist Ausdruck der durchgeführten Leistungsanalyse, die ja laufend aktualisiert werden soll. Ziel ist es, ein Monitoring zu haben, um über einen allfälligen Bürokratieauf oder -abbau Bescheid zu wissen. Ich würde es begrüssen, wenn alle Ministerien dies einheitlich handhaben würden, und insofern geht meine Bitte an alle Ministerien. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus und bedanke mich beim Ministerium und den involvierten Stellen für ihre Arbeit. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Um einen verbesserten Schutz gegen den Handel mit illegalen Kulturgütern zu erreichen, soll der Schutz von Kulturgütern ausgeweitet und die Prüfungsfrist von zwei auf sechs Monate verlängert werden. Ebenfalls soll die Verjährungsfrist von einem auf drei Jahre verlängert werden. Ich befürworte eine wirksame und einheitliche Anwendung der EU-Richtlinie 2014/60, wie sie hier vorbereitet wurde, ebenso wie eine effizientere internationale Zusammenarbeit mittels weiterentwickelten Informationssystemen. Die Regierung konstatiert einen überschaubaren, also kleinen direkten Auswirkungsgrad auf Liechtenstein. Eintreten ist aus meiner Sicht unbestritten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Zu meinen Vorrednern gibt es eigentlich nichts mehr beizufügen. Ich hätte eigentlich nur eine kleine Frage betreffend die Kosten für das IMI, dieses Modul, das ja den Austausch von illegal erworbenen Kulturgütern ermöglicht. Es wird geschrieben, dass die Kosten sich da «nicht entscheidend ändern». Und was kann man da verstehen mit «nicht entscheidend» - in Zahlen ausgedrückt? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte ich mich bedanken für die Würdigung des Berichts und Antrags. Es ist etwas sehr Technisches und trotzdem freut es uns und alle Mitarbeiter, die das geschrieben haben, dass es trotzdem gelesen und gewürdigt wird. Vielen Dank dafür. Den Hinweis betreffend Ziffer 7 habe ich selbstverständlich entgegengenommen. Ich gelobe Besserung - sage ich da nur - für die Zukunft. Und zur Frage von Ihnen, Abg. Quaderer: Ich werde versuchen, kurz in meinem Büro das nachzufragen. Für mich war es klar, wir haben ja heute schon Informationssysteme, die bereits existieren, und wir mussten da keinen neuen Budgetposten aufnehmen. Darum weiss ich auch keinen Betrag. Aber ich kann kurz eine E-Mail schicken und vielleicht, während wir die Lesung vornehmen, bekomme ich eine Antwort.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir können die 1. Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf vornehmen. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Einleitungssatz sowie Bst. a, c, f und g werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Einleitungssatz sowie Bst. a, c, f und g stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Bst. b und c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Bst. b und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. In diesem Artikel geht es um die Entschädigung für die Rückgabe ausländischer Kulturgüter, und hier finden sich relativ wenig oder keine Ausführungen im Bericht und Antrag. Und ich wäre froh, wenn Sie auf die 2. Lesung hier noch Ausführungen bezüglich der Kriterien für die Höhe der Entschädigung machen könnten. Hier steht ja nur: «Im Fall einer Schenkung oder Erbschaft darf die Rechtsstellung des Eigenbesitzers nicht günstiger sein als die des Schenkers oder Erblassers.» Aber ansonsten haben wir hier keine Anhaltspunkte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich nehme die Anregung sehr, sehr gerne mit. Ich möchte nur nochmals darauf hinweisen, die Ausführungen zum inhaltlich materiellen Teil sind ja eigentlich beim Gesetz, das 1999 gemacht wurde, enthalten. Aber wir können versuchen, dazu nochmals etwas mehr Ausführungen zu machen. Ich verstehe schon, woher Sie kommen, aber grundsätzlich wären die materiellen Ausführungen in diesen alten Materialien drin. Ich schaue, was ich machen kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 12 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten. Kann die Regierung noch Auskunft zu der Frage des Abg. Quaderer geben oder werden Sie diese nachreichen?
Regierungsrätin Aurelia Frick
So, jetzt habe ich eine E-Mail bekommen mit folgendem Inhalt, dass es eben keine neuen Kosten sind. Dieses Instrument wird von der EU getragen und die Bearbeitung vom IMI durch uns ist nur dann notwendig, wenn es wirklich einen Fall bei uns gibt. Das war bislang noch nicht der Fall, darum gibt es auch keinen Budgetposten diesbezüglich und also auch keinen personellen Aufwand. Hoffen wir, dass das so bleibt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir Traktandum 27 erledigt. -ooOoo-