Abänderung des Baugesetzes (BauG) (Beschneiung) (Nr. 58/2017); 1. und 2. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir kommen nun zu Traktandum 32: Abänderung des Baugesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 58/2017 und steht zur Diskussion. Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Seit 1998 dürfen die Skipisten im Malbun mithilfe von künstlichen Beschneiungsanlagen beschneit werden. Die Beschneiung darf dabei nur zwischen dem 15. November und dem 15. März stattfinden. Dieser Zeitraum soll nun um 14 Tage vor verschoben werden, sodass schon ab dem 1. November eine Beschneiung mit Schneekanonen erlaubt ist. Damit soll eine Angleichung der Beschneiungsperiode an die der umliegenden Wintersportgebiete stattfinden, welche auch schon ab dem 1. November beschneien. Wie schon erwähnt, wurde 1998 die gesetzliche Möglichkeit der künstlichen Beschneiung geschaffen. Zehn Jahre später, 2008, wurde die mögliche Beschneiungsperiode um 14 Tage verlängert und gleichzeitig auch die Entnahme des benötigten Wassers direkt aus der Wasserversorgung erlaubt. Nun, wiederum zehn Jahre später, erfolgt eine weitere Abänderung des Artikels zur Ausweitung der Beschneiung. Bei der Begründung der Vorlage heisst es auf Seite 7 ganz am Schluss: Die Beschneiung soll «unter der Voraussetzung möglich sein, dass der Boden gefroren ist». Dies ist eine neue Anforderung, welche neu im Baugesetzt, in Art. 66 Abs. 4, verankert wird. Leider fehlt im Bericht und Antrag jeder Hinweis, wie geprüft werden soll, ob der Boden zum Zeitpunkt der Beschneiung tatsächlich gefroren war. In den Erläuterungen schreibt die Regierung auf Seite 11, zweitletzter Abschnitt: «Eine offizielle Definition für ‹gefrorenen Boden› gibt es nicht, da Böden verschiedenartig beschaffen sind und über einen unterschiedlichen Wassergehalt verfügen. Eine Messung der Bodentemperatur wäre von Vorteil. Die Wetterstation in Malbun könnte zum Beispiel um einen weiteren Messwert (Bodentemperatur) ergänzt werden.» Mit Verlaub, schwammiger und unbestimmter geht es wohl nicht mehr. Wenn im Gesetz schon die neue Bedingung aufgenommen werden soll, dass der Boden gefroren sein muss, dann erwarte ich aber auch, dass eine konkrete Möglichkeit der Kontrolle gefordert wird und auch zum Einsatz kommt. Wie sonst soll das zuständige Amt respektive interessierte Kreise prüfen können, ob das Gesetz eingehalten wird? Daher werde ich den Antrag stellen, dass der Art. 66 Abs. 4 neu formuliert wird, und zwar folgendermassen: «Der Einsatz von Beschneiungsanlagen ist auf die Schnee- und Kälteperiode zwischen dem 1. November und dem 1. März begrenzt. Die Beschneidung darf nur auf gefrorenen Boden erfolgen. Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung.»Vor der ersten Beschneiung wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Seither haben sich die zugrunde liegenden Parameter - wie Beschneiungstage, Energie- und Wasserverbrauch - massiv geändert. Eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung scheint von der Seite des Gesetzes nicht erforderlich zu sein. Für die Information und Entscheidungsfindung der Landtagsabgeordneten wäre es sicher hilfreich gewesen, eine Statistik aufzuführen, welche die Entwicklung des Energie- und Wasserverbrauches der letzten Jahre aufzeigt. Ausserdem fehlt mir im vorliegenden Bericht und Antrag auch eine Statistik, wie es mit den Bodentemperaturen und Lufttemperaturen im November und Dezember aussieht. Oder anders gesagt, alle relevanten Informationen, die zur Entscheidungsgrundlage dienen, fehlen. Nun passen wir erneut die Parameter an, indem die Beschneiungstage vorverlegt werden. Es ist wiederum keine neue UVP erforderlich und die Regierung scheint es nicht für erforderlich gehalten zu haben, eine Vernehmlassung für diesen Bericht und Antrag durchzuführen. Die Interessen der Umwelt wurden nur durch Einbezug der relevanten Amtsstellen berücksichtigt. Es gibt im Land auch eine NGO, welche in diesem Fall eingebunden hätte werden sollen, zumindest wenn man schon keine Vernehmlassung durchführt.Die Regierung bittet den Landtag um abschliessende Lesung, damit die Malbun AG schon diesen Winter mit der Beschneiung um Allerheilligen beginnen kann. Das Instrument der abschliessenden Lesungen sollte nicht inflationär verwendet werden. Auf Seite 7 heisst es, dass die Malbun AG bei der Regierung vorstellig geworden ist. Wann dies war, steht leider nicht im Bericht und Antrag. Die Freie Liste ist für Eintreten, fordert aber eine Konkretisierung der Auflage des gefrorenen Bodens bei der Beschneiung. Einer abschliessenden Lesung werde ich nicht zustimmen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren. Ich kann die Gründe der Vorverlegung der Frist, wie im Bericht und Antrag ausgeführt, gut nachvollziehen und unterstütze darum diesen Antrag. Eine Frage habe ich trotzdem bezüglich Art. 66 Baugesetz. In Art. 66 Abs. 4 wird ausgeführt, dass der Boden gefroren sein muss. Es geht nicht exakt in die gleiche Richtung, aber auch ich habe die Frage: Wie ist dies zu interpretieren? Denn meine Interpretation ist, dass der Boden gefroren, aber nicht mit Schnee bedeckt sein muss. Ist dies korrekt? Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich ebenfalls grösstenteils den Voten meiner Vorredner anschliessen. Ich bin ebenfalls für Eintreten auf diese Vorlage und ich begrüsse diese Vorlage auch sehr. Ich denke, es ist wirklich für den Tourismus sehr dienlich, wenn die Periode der Beschneiung zwei Wochen vorverlegt wird, weil die Lust zum Skifahren im November bekanntlich einfach sehr gross ist und man sich auf die neue Skisaison freut. Hingegen im März denkt man dann schon an die Osterferien und dann ist es auch nicht mehr so wichtig oder ist es nicht so schlimm, wenn die Pisten nicht mehr in so gutem Zustand sind. Dann möchte ich auch den Verantwortlichen Komplimente aussprechen für die vergangene Skisaison. Es war wirklich hervorragend, wie sie über die letzten Weihnachtsferien die Pisten präpariert haben, und wirklich trotz des fehlenden natürlichen Schnees eine vernünftige Piste hergezaubert haben. Ich wäre dem zuständigen Minister ebenfalls dankbar, wenn man den Begriff «gefrorenen Boden» nochmals ein bisschen näher definieren könnte, wie dieser denn auszulegen ist. Wie gesagt, ich bin für Eintreten auf diese Vorlage und ebenfalls für eine abschliessende Lesung heute. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren. Ich kann hier die Angstzustände der Freien Liste nicht unterstützen. Für mich ist diese Gesetzesvorlage sogar überreguliert. Dies in der Periode von November bis März. Ich habe auch im Kanton Graubünden keine zeitliche Einschränkung gefunden. Für mich ist die Voraussetzung klar, da steht: Die Temperatur sollte idealerweise minus 3 Grad Celsius sein und ein gefrorener Boden vorhanden sein. Und alles andere macht wirtschaftlich ja auch keinen Sinn. Also wer wird beschneien, wenn der Boden nicht gefroren ist? Dann rinnt ja der Schnee wieder davon, also das wäre dann wirklich wirtschaftlicher Unsinn. Ich werde diese Vorlage unterstützen. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Lageder
Frau Landtagsvizepräsidentin, besten Dank für das Wort. Die Beschneiungsperiode im Skigebiet Malbun soll um 14 Tage, vom 15. November auf den 1. November, vorverschoben werden und im Gegenzug am Schluss der Saison vom 15. März auf den 1. März gekürzt werden. Ich kann mich grundsätzlich mit diesem Ansinnen einverstanden erklären. Denn es ist für das Skigebiet Malbun von elementarer Wichtigkeit, dass der Wintersportbetrieb pünktlich starten kann, wenn dies die Witterung zulässt. Da ist es aber entscheidend, zu unterstreichen, dass diese Vorverlegung an Bedingungen geknüpft ist. Der Boden muss bei einer Beschneiung gefroren sein. Ansonsten ist eine solche sinnlos. Wichtig ist dabei, dass die Regierung klar definiert, was ein gefrorener Boden ist und wie dies zweifelsfrei festgestellt werden kann. Ich begrüsse daher, dass die Regierung dies mit ihrer Verordnungskompetenz eindeutig definiert. Der von meinem Fraktionskollegen Georg Kaufmann vorgebrachte Abänderungsantrag macht für mich daher mehr als nur Sinn. Einige Fragezeichen sehe ich aber noch bei der in den letzten Jahren etablierten Praxis. So besagen die sogenannten Projektannahmen, wie dies aus den Beschneiungsprotokollen zu entnehmen ist, dass der Malbun Bahnen AG eigentlich 17'000 Kubikmeter Wasser und 90'000 Kilowattstunden Strom zum Betrieb ihrer Beschneiungsanlagen zur Verfügung stehen. Auch darf eigentlich nur an 120 Stunden pro Saison beschneit werden. Diese Vorgaben wurden seit der Saison 2006/07 kein einziges Mal eingehalten.Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich habe Ihnen da ja zuvor eine Tabelle zukommen lassen, die das bestens zum Ausdruck bringt und zusammenstellt, ich werde also nur kursorisch auf diese eingehen. Wenn man die Beschneiungsprotokolle analysiert, erkennt man, dass gerade ein Mal, in der Saison 2011/12, der Wasserverbrauch mit rund 19'000 Kubikmetern und der Stromverbrauch mit rund 104'000 Kilowattstunden in die Nähe der Vorgaben gekommen ist. In allen anderen Jahren wurden die Vorgaben bezüglich Wasserverbrauch jeweils um den Faktor 3 bis 4 überschritten. Der Rekord liegt bei rund 56'000 Kubikmetern Trinkwasser in der Saison 2010/11 anstatt der vorgesehenen 17'000 Kubikmeter. Nicht anders beim Stromverbrauch: Dieser war ebenfalls nur ein Mal in der Nähe der Vorgaben. In der Saison 2011/12 wurden rund 104'000 Kilowattstunden anstatt der vorgesehen 90'000 Kilowattstunden verbraucht. In allen anderen Saisons war der Verbrauch um den Faktor 2 bis 3 höher als die vorgesehenen 90'000 Kilowattstunden. Der Rekord liegt bei rund 297'000 Kilowattstunden in der Saison 2013/14. Auch die Dauer der Beschneiung zeigt kein anderes Bild. Die vorgegebenen 120 Stunden pro Jahr konnten gar kein einziges Mal auch nur näherungsweise eingehalten werden. Der tiefste Wert liegt hier bei rund 240 Stunden, dem Doppelten. Der höchste Wert bei über 580 Stunden, fast dem Fünffachen. Interessant ist ebenfalls der Zeitpunkt der ersten Beschneiung, der auch aus den Beschneiungsprotokollen hervorgeht. Neu soll nun ja vorgesehen werden, dass bereits ab dem 1. November beschneit werden kann. Würde dies im Sinne des Winterbetriebes wirklich eine Verbesserung der Schneesituation in Aussicht stellen, wäre zu erwarten, dass im Malbun bis jetzt jedes Jahr sehnlichst auf den 15. November gewartet und somit gleich am 15. November Schnee produziert worden wäre. Dem ist nicht der Fall. Laut der Beschneiungsprotokolle wurde genau ein einziges Mal, erstaunlicherweise, bereits am 12. November beschneit, also vor dem eigentlich gesetzlich verankerten 15. November. Zweimal konnte am 21. November zum ersten Mal beschneit werden. Ansonsten immer erst Ende November oder gar in der ersten Dezemberwoche. Es ist also sehr fraglich, ob die vorgeschlagene Massnahme der Vorverlegung überhaupt etwas bringen wird. Bezüglich der massiven Überschreitungen des Energie-, Wasserverbrauchs und der Beschneiungsdauer würde mich die Meinung der Regierung brennend interessieren. Gibt es hier ein Problem oder ist man einfach bereit, diese Umstände ohne Einwände zu akzeptieren, respektive wie werden diese Vorgaben behandelt? Es handelt sich ja, wie ich aufgezeigt habe, nicht um geringfügige Überschreitungen. Wie gesagt, ich bin nicht grundsätzlich gegen diese Gesetzesanpassung, befürchte aber, dass sie in keinem eigentlichen Mehrwert für unser Skigebiet resultieren wird. Grundsätzlich ist Malbun verhältnismässig tief gelegen und der älteste Liechtensteiner, der Föhn, erwärmt eben nicht nur die Gemüter, sondern schmilzt vielfach auch den gefallenen Schnee im Alpengebiet im Zeitraum November und Dezember wieder weg. Es ist einfach so, wie dies auch die Regierung im Bericht und Antrag auf Seite 8 ausführt, dass die Schneedecke in den Höhenlagen seit den 80er-Jahren signifikant zurückgegangen ist. Der Klimawandel lässt grüssen. Weiter kann ich der Regierung nur beipflichten, wenn sie auf Seite 14 ausführt, dass die technische Schneesicherheit das grundsätzliche Problem tiefer gelegener Wintersportgebiete nicht zu lösen vermag. Am Schluss bleibt mir nur zu sagen, dass die Verantwortlichen in Malbun, das Land und alle Interessierten zusammen in Bälde überlegen sollten, wie es im Malbun weitergehen soll. Bald werden in Malbun auch wieder grosse Investitionen fällig werden. Diese verlangen nach einem Konzept, nach einer den Umwelteinflüssen - dem Klimawandel - angepassten nachhaltigen Neuausrichtung. Diese Neuausrichtung bedingt für mich jede Investition, denn ansonsten machen sie keinen Sinn. Ein Weiter-wie-bisher wird leider nicht möglich sein und auch wirtschaftlich nicht funktionieren. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage, werde aber der abschliessenden Behandlung nicht zustimmen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Kurz zusammengefasst benötigt das Skigebiet Malbun annähernd die gleich langen Spiesse wie die Skigebiete im Ausland. Aus diesem Grund soll neu die Zeitspanne für die künstliche Beschneiung 14 Tage vorverlegt werden. Des Weiteren wird festgehalten, dass der Boden lediglich gefroren sein muss. Ja, auch ich wünsche mir hier eine nähere Umschreibung des Begriffes. Somit ist neu bei einer Kälteperiode ab dem 1. November eine frühzeitige Beschneiung und Pistenpräparierung möglich. Die Gemeinde Triesenberg hat in der letzten Zeit viel unternommen, um das Malbun attraktiver zu machen. Mit der nunmehr vorgeschlagenen Änderung nimmt auch der Gesetzgeber seine Verantwortung wahr, dass die Wintertourismusbranche und die Bergbahnen Malbun AG als Betreiberin annähernd konkurrenzfähig mit vergleichbaren Wintersportgebieten werden. Ich sehe einen Mehrwert in dieser Änderung. Eintreten steht für mich ausser Frage.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich kann mich sehr kurzfassen. Sollte diese Änderung irgendeinen Beitrag leisten, dem Malbun, der Skiregion Malbun, der Tourismusbranche zu helfen, dann bin ich sicherlich dafür. Normalerweise würden wir jetzt ja über einen mehrfachen Millionenkredit sprechen und jetzt sprechen wir über eine Vorverlegung, zwei Wochen früher beschneien: Ja oder nicht? Ob der Boden gefroren ist, das überlasse ich jetzt den Spezialisten. Aber ich bin für Eintreten und abschliessende Behandlung. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich danke dem zuständigen Minister für diese Vorlage. Auch ich bin für Eintreten, ich bin auch für abschliessende Behandlung. Für mich ist dieses Problem - ist der Boden gefroren und wann ist der Boden gefroren? - nicht so relevant. Wir haben einen Physiker unter uns, vielleicht kann er uns erklären, wie sich das genau verhält mit dem Schnee. Das ist nicht so ganz einfach, weil sich die Oberflächentemperatur mit der Tiefe des Schnees verändert. Und wenn man ganz nah am Boden ist, dann ist diese Temperatur praktisch 0 Grad oder vielleicht auch noch mehr sogar. Also ich denke, das ist nicht so ganz einfach. Die Frage ist schon, der Boden muss gefroren sein. Das macht auch wirtschaftlich irgendwo Sinn, wenn man darauf beschneit. Ich glaube, man darf hier auch ein bisschen ein Vorsprungsvertrauen in die Bergbahnen legen. Ich denke, auch deshalb können wir es tun, weil die Bergbahnen, das hat man auch schon hier drin angekündigt oder heute gesagt, sich sehr viel Mühe geben mit der Präparierung der Pisten. Wir haben in der Regel im Malbun immer hervorragende Pisten. Dafür möchte ich mich doch bei den Verantwortlichen bedanken. Denn diese sind viele Stunden, wenn wir schon längst in unseren Federn liegen, unterwegs und verantwortlich dafür, dass wir am Morgen wieder bestens präparierte Pisten haben. Und dafür möchte ich mich bedanken.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Frau Landtagsvizepräsidentin. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich mich beim zuständigen Minister, Dr. Daniel Risch, für den Bericht und Antrag bedanken. Mit der gegenständlichen Vorlage wird die Möglichkeit für eine Beschneiung neu vom 1. November bis zum 1. März dauern, das heisst, man wird zwei Wochen früher beginnen und dafür auch zwei Wochen früher wieder aufhören. Aufgrund der folgenden Punkte werde ich der Vorlage und auch der abschliessenden Lesung meine Zustimmung erteilen: - An der Dauer der möglichen Beschneiung von vier Monaten ändert sich nichts.
- Neu im Gesetz wird verankert, dass nur beschneit werden darf, wenn auch der Boden gefroren ist.
- In der Vergangenheit gab es bereits anfangs November Kälteeinbrüche, in welchen es gut gewesen wäre, wenn hätte beschneit werden können, um gute Pisten zu präparieren. Auch hat man beobachtet, dass Ende Saison eher weniger Leute auf den Skipisten anzutreffen sind.
- Die Tourismusbranche und die Bergbahnen Malbun sind durch diese Änderung mit anderen vergleichbaren Wintersportgebieten konkurrenzfähig.
- Auch können Trainings von Skiclubs und vom Skiverband im Inland gemacht werden, weshalb hierfür nicht ins Ausland gefahren werden muss. Besten Dank.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Die Regierung wünscht das Wort.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Sehr gegehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Abänderung des Baugesetzes soll die Möglichkeit zur technischen Beschneiung um 14 Tage vorverlegt werden, das heisst, wie Sie schon ausgeführt haben, vom 1. November bis zum 1. März möglich sein, sofern die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind und der Boden gefroren ist. Der Landtag hat der künstlichen Beschneiung im Jahr 1998 zugestimmt. Die Praxis hat nun aber eben gezeigt, dass die aktuelle Zeitspanne vom 15. November bis zum 15. März nicht optimal ist. Aus Gründen, die im Bericht und Antrag näher ausgeführt sind, soll die Zeitspanne vorverlegt, jedoch nicht verlängert werden. Die Regierung spricht sich für eine Vorverlegung der möglichen Beschneiungsdauer aus. Den Bergbahnen Malbun beziehungsweise dem Skigebiet Malbun soll ein bestmöglicher Start in die Wintersaison ermöglicht werden. Dies ist unter anderem dann gegeben, wenn rechtzeitig Schnee liegt und Ski gefahren werden kann. Malbun soll weiterhin als schneesicheres Skigebiet gelten und wettbewerbsfähig sein mit vergleichbaren umliegenden Skigebieten. Die Regierung bittet um abschliessende Behandlung der Vorlage, damit die Möglichkeit zur frühzeitigen Beschneiung und Pistenpräparierung durch die Bergbahnen Malbun bereits diese Wintersaison gegeben ist.
Ich möchte nun auf einzelne Voten eingehen und starte mit dem Abg. Georg Kaufmann: Sie haben in Ihrem Votum ausgeführt, dass es hier erneut um eine Ausweitung der Beschneiung geht. Das möchte ich richtigstellen in dem Sinne, dass wir es nicht ausweiten, sondern lediglich den Zeitraum verschieben. Dann haben Sie und andere ausgeführt, es fehlen Ausführungen zum gefrorenen Boden beziehungsweise wie dieser definiert ist. Und da möchte ich ein paar Punkte ausführen. Diese Diskussion um den gefrorenen Boden dauert nun schon mehr als zehn Jahre. Es ist nämlich so, dass auch schon im Landtag 2005 darüber diskutiert wurde, im Juni und im September 2005, was denn jetzt ein gefrorener Boden wäre. Die Abg. Andrea Matt hat damals schon einen Vorschlag eingebracht, der aber eben, weil es wissenschaftlich schwierig zu fassen ist, dann nicht Eingang gefunden hat. Und auch nach Rücksprache mit den entsprechenden Experten und Ämtern gibt es keine offizielle Definition für einen gefrorenen Boden, da Böden unterschiedlich beschaffen sind und über einen verschiedenen Wassergehalt verfügen. Ich kann vielleicht noch weiter ausführen, falls das interessiert: In der Landwirtschaft gibt es eine Definition für gefrorenen Boden, welche lautet: Bei Ausbringung von Hofdünger gilt im folgendem Fall ein Boden als gefroren: «Schraubenzieher (Nr. 3 oder 4) lässt sich an mehreren Stellen der Parzelle mit der flachen Hand nicht mehr in den Boden stossen.» Dann eine eigene Definition könnte allenfalls wie folgt lauten: Ein Boden gilt als gefroren, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Tagestemperatur unter 0 Grad ist. Und es könnte natürlich auch eine Messung der Bodentemperatur entsprechend gemacht werden.Aber wie gesagt, eine wissenschaftliche oder einheitliche Definition gibt es leider nicht. Man könnte natürlich irgend so eine Definition in die Verordnung aufnehmen. Man kann aber auch der Argumentation folgen, dass umgekehrt, wenn ein Boden nicht gefroren ist, jeder hier drin weiss, dass der Boden nicht gefroren ist, und insofern so der gesunde Menschenverstand natürlich angewendet werden soll, auch bei der Beschneiung. Aber ich möchte mich hier nicht verwehren, das genauer zu definieren. Der Vorschlag, diesen gefrorenen Boden hier zu definieren, kommt übrigens auch von den Bergbahnen Malbun. Und wir fanden den Vorschlag insofern auch sinnvoll, als dass man sich ja auch an etwas halten möchte, und nicht, wenn es auch wirtschaftlich keinen Sinn macht, zu beschneien. So weit die Ausführungen zum gefrorenen Boden. Dann haben Sie gesagt, ja, es wäre nützlich gewesen, wenn wir die Statistiken beigefügt hätten. Wir haben auf die Beschneiungsprotokolle, die öffentlich zugänglich sind, verwiesen. Man hätte die auch noch in Tabellen aufbereiten können. Das hat verdankenswerterweise der Abg. Lageder gemacht. Ich denke, Sie hatten auch Zugriff wie ich auch auf diese Tabellen. Dann hätte ich noch eine Verständnisfrage zu Ihrem dann allfällig gestellten Antrag zu Art. 66. Sie haben ja ausgeführt, Sie würden nach dem zweiten Satz sagen: Die Regierung regelt das Weitere in Verordnung. Und meine Frage dazu wäre dann gewesen, ob Sie dann den Rest des Art. 66, was dann danach kommt, streichen wollten und wir das alles in der Verordnung regeln oder ob das dann Bestand hat. Das wäre dann einfach für mich noch wichtig, wenn wir hier eine Änderung hätten. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Georg Kaufmann
Nein, also der Rest wäre gleich geblieben, es wäre einfach ein Einschub gewesen als Satz 3.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin. Vielen Dank Herr Abg. Kaufmann, dann habe ich das jetzt verstanden. Dann hat der Abg. Daniel Oehry gefragt, ob es richtig verstanden worden wäre: gefroren, aber nicht mit Schnee bedeckt. Ja, der Boden kann durchaus gefroren sein und muss keinen Schnee drauf haben, dass man beschneien darf. Also gefroren und nicht schneebedeckt, das ist korrekt. Dann würde ich zum Abg. Thomas Lageder kommen: Sie haben mehrmals die Worte «Vorgaben» und «vorgegeben» verwendet in Ihrem Votum, dass es eben Vorgaben gäbe, die jetzt überschritten wurden. Das muss ich insofern richtigstellen, das waren die Projektannahmen damals. Also man ist davon ausgegangen, dass man so viel verwendet. Es waren also keine rechtlichen Vorgaben, die man hier gemacht hat. Aber die Annahmen, das ist so, die wurden deutlich überschritten, sowohl was die Wassermenge als auch was die Energiemenge betrifft. Das ist aber nichts, wo man jetzt rechtlich einschreiten könnte oder aus unserer Sicht müsste, sondern das sind wirtschaftliche Betrachtungen, die die Bergbahnen dann eben auch machen müssen, ob sie quasi diesen Aufwand, sowohl den Energieaufwand als auch den Wasseraufwand, weil sie das ja auch bezahlen müssen, eingehen wollen oder nicht. Insofern sind das wirtschaftliche Betrachtungen. Anders würde es sich verhalten, wenn die Fläche, die beschneit wird, deutlich ausgeweitet werden würde. Wenn man beispielsweise einen anderen Hang noch zusätzlich beschneien würde, dann würden wieder umwelttechnische Fragen gestellt werden müssen. Das ist aber gegenständlich nicht der Fall. Also wir schauen uns das natürlich an, nehmen das zur Kenntnis. Es ist aber ein Entscheid der Malbuner Bergbahnen, was sie hier machen. Und wenn die Projektannahmen überschritten sind, ja, dann müssen die Bergbahnen damit quasi klarkommen. Das waren aus meiner Sicht die Fragen.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Eugen Nägele
Frau Landtagsvizepräsidentin, vielen Dank für das Wort. Die Anmerkung des Abg. Thomas Lageder hat mich jetzt doch hellhörig gemacht. Und wenn man dann den Art. 66 Abs. 4 anschaut und da liest, dass die Ökologie des Wasserhaushaltes nicht beeinträchtigt werden darf, dann ist vielleicht diese Frage schon noch zu klären. Ab wann ist denn die Ökologie des Wasserhaushaltes beeinträchtigt? Gibt es hier Richtlinien? Die Projektvorgabe war, ich weiss nicht mehr genau, 120'000 Kubikmeter, oder was haben Sie gesagt? 17'000 und dann teilweise die fünffache Menge, die gebraucht wurde. Da stellt sich schon die Frage: Gibt es denn Richtlinien, die sagen, ab dieser Menge Wasser ist die Ökologie des Wasserhaushaltes in Malbun nicht mehr garantiert? Das scheint mir schon eine Frage, die wir nicht vergessen sollten.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Wir befinden uns hier in der Eintretensdebatte, ich bitte Sie, diese Argumente in der 1. Lesung zu beantragen.Abg. Thomas Lageder
Frau Landtagsvizepräsidentin, besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte nur noch einmal nachfragen bei der Regierung. Ich denke, ich habe verstanden und das ist auch das, was ich vermutet habe, dass es hier um sogenannte Projektannahmen geht, die offensichtlich nicht verbindlich sind. Gehe ich auch richtig in der Annahme, dass genau diese Annahmen eben aus der Umweltverträglichkeitsprüfung herkommen und dass dazumal eben angenommen wurde, dass diese Menge an Wasser und Strom verbraucht werden würde und an 120 Tagen eine Beschneiung stattfindet? Und wären die Annahmen eben andere gewesen, wäre das mit der UVP eben vielleicht anders herausgekommen. Ich glaube darauf läuft es summa summarum hinaus. Und wie gesagt, es sind ja keine kleinen Überschreitungen, sondern bis zu Faktor 5 je nach Posten. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ja, vielleicht zuerst zu Ihnen, Abg. Lageder, zur UVP: Da ging es eben um die beschneite Fläche, das ist die massgebende Grösse. Der genutzte Strom war da nicht relevant, sondern wie gesagt die beschneite Fläche. Und von dem her, hat es hier keinen Einfluss darauf. Und dann möchte ich zum Wasserhaushalt etwas sagen, weil das nämlich in beide Richtungen läuft. Beim Wasserhaushalt ist es so, dass dieser nicht beeinträchtigt wird. Die Wasserversorgung geht auch vor, also wenn bei der Wasserversorgung quasi ein Notstand wäre oder wenn da Wasser gebraucht werden würde, dann darf eben nicht beschneit werden. Das ist auch klar so geregelt, das geht auch aus den Beschneiungsprotokollen hervor. Das muss da auch entsprechend genannt werden. Und was auch noch dazu zu sagen ist: Das Wasser wird ja genutzt, dann quasi zu Schnee gemacht und kommt dann auch wieder herunter irgendwann, aber natürlich später, und es gibt dann natürlich auch eine Verschiebung, eine Versickerung. Das ist natürlich so, aber er ist nicht beeinträchtigt, sonst hätten wir nämlich ein Problem mit dem Gesetz und dann müssten wir aktiv werden. Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Wird das Wort noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Der Landtag hat mit 24 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Baugesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 66 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 66 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Georg Kaufmann
Ja, vielleicht bevor ich dann meinen Antrag stelle, möchte ich doch noch den Herrn Infrastrukturminister fragen, ob es in seinem Sinn ist, wenn ich diesen Antrag auf eine Reglung per Verordnung stelle, was Sie davon halten.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin. Sehr geehrter Herr Abg. Kaufmann. Es ist nicht in meinem Sinne, diesen Antrag zu stellen, und zwar aus einem einfachen Grund: Art. 100 des Baugesetzes sieht vor, dass die Regierung Verordnungen erlassen kann. Und insofern wäre eine Aufnahme in einen anderen Artikel, dass die Regierung Verordnungen erlassen soll, aus meiner Sicht eine Doppelspurigkeit. Man kann das hier noch einmal explizit einfügen, wenn man das will. Aus meiner Sicht haben wir das eigentlich schon im Baugesetz drin und von dem her würde mir das ausreichen. Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Lageder
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Herr Vizeregierungschef, werden Sie eine Präzisierung vornehmen in Bezug auf das «gefroren»? Ich denke, das ist der kritische Punkt. Oder erachten Sie es als nicht notwendig und im Sinne des Abg. Günter Vogt, dass die Bergbahnen Malbun hier den gesunden Menschenverstand walten lassen werden? Ich frage mich eben, werden hier sonst falsche Anreize gesetzt? Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich denke, meinen Ausführungen konnte man folgen, dass ich denke, dass es nicht unbedingt nötig wäre, das quasi jetzt hier neu zu definieren, was der gefrorene Boden ist, weil es eben auch keine wirkliche Definition gäbe. Wenn das Gefühl dann entstehen sollte, die Bergbahnen Malbun beschneien auf nicht gefrorene Böden, dann, glaube ich, müssten wir natürlich aktiv werden. Aber ich habe im Moment nicht das Gefühl, dass hier quasi ein Missbrauch vorliegen würde. Das ist mein Gefühl, ich glaube, wir müssen es aktuell nicht regeln. Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. II. wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Lesung der Gesetzesvorlage. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir nehmen die 2. Lesung vor. Art. 66 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 66 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 32 erledigt.-ooOoo-